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Irrsinn in Nahost

Kalaschnikow

Dirk Löhr

Die Hamas entführt drei israelische Youngsters und tötet sie. Israelische Siedler ermorden aus Revanche einen unschuldigen palästinensischen Jugendlichen. Die Hamas terrorisiert – wie auch schon in den Jahren zuvor – die israelische Bevölkerung aus dem Gazastreifen heraus mit Raketenangriffen, und missbraucht dabei ihre eigene Bevölkerung als menschliche Schutzschilder. Israel antwortet mit Militärschlägen, die bis Mitte Juli 2014 bereits mehr als 2oo Palästinenser das Leben gekostet haben. Es ist die Stunde der Hardliner auf beiden Seiten, die sich auch noch gegenseitig in die Hände spielen. Sie rekrutieren sich dabei einerseits aus religiösen Fanatikern, andererseits aus Nationalisten. Die Hamas möchte die Juden am liebsten ins Meer werfen, Palästina den Palästinensern! Israel okkupiert über seine Siedlungspolitik die Westbank – die Siedlungen stehen dabei zu einem erheblichen Teil auf strategisch wichtigen unterirdischen Wasserreserven, deren Kontrolle man heute und in Zukunft ungern den Palästinensern überlassen möchte.

Siedler, es hört sich so harmlos, so friedlich an. Dabei war es der Siedler Kain, der den Nomaden Abel erschlug – ein menschlicher Urkonflikt, der schon in der Bibel beschrieben ist. Es waren auch Siedler, die den Genozid an den amerikanischen Ureinwohnern verübten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass bereits der sich ansiedelnde moderne Mensch  vor vielleicht 10.000 Jahren für das Verschwinden der Neandertaler wesentlich mit verantwortlich war. Die Liste ähnlicher Vorkommnisse ist lang. Diese „Erbsünde“ durchzieht die Geschichte der Menschheit seit der neolithischen Revolution.

Die Logik des Konfliktes heißt „Okkupation“, „Exklusivität“ und „Verdrängung“: Land und Wasser soll nur entweder Palästinensern oder Israelis gehören. Steht nicht schon in der Bibel geschrieben, dass das Territorium – und zwar ein viel größeres als das des derzeitigen Israel – den Israeliten zusteht? Andererseits: Waren die Palästinenser nicht viel eher da? Diese Logik ist aber eine Logik der Barbarei. Wer siedelte im Heiligen Land eigentlich vor den Palästinensern? Tatsächlich kultivieren wir über diese Logik einen territorialen Atavismus, der sich offenbar in uns seit den Zeiten der neolithischen Revolution tief eingefressen hat. Nach Grimmel (1996) verhalten wir uns (in einer biologischen Deutung) immer noch wie „… Tiere, die ein bestimmtes Territorium besetzt und andere Tiere daraus vertrieben haben.“ Doch solche kritischen Stimmen, wie auch die von Novalis (1984), werden kaum gehört: „Allen Geschlechtern gehört die Erde – jeder hat Anspruch auf alles.“ Das passt nicht zur Logik der Okkupation, der Exklusivität und der Verdrängung. Es passt nicht zur Idee des Privateigentums, der Idee der Nation oder der Idee des Völkerrechts.

Solange man nicht begreift, dass kein Mensch Land und Natur geschaffen hat, sondern dieses vielmehr das gemeinsame Erbe der Menschheit ist (J. St. Mill 1952), bleiben wir im Kriegszustand. Silvio Gesell (1949) drückte es plastisch wie folgt aus: „Alle Menschen, jeder einzelne Mensch, hat auf den Boden, auf den ganzen Erdball (und dessen grs. unvermehrbaren Naturgüter, D.L.) die gleichen, unveräußerlichen Rechte, und jede Einschränkung dieses Urrechts bedeutet Gewalt, bedeutet Krieg.“

Wir finden das Denken in Okkupation, Exklusivität und Verdrängung beim Privateigentum an Grund und Boden, an Wasser, an mineralischen Ressourcen, bei der unentgeltlichen Zuweisung von CO2-Zerifikaten, von Start- und Landerechten, von Frequenzen etc. etc. Die Ökonomen reden uns ein, dieses Aneignungsregime sei „effizient“. Wir finden es in der Idee des Nationalstaates und im Völkerrecht. Politik- und Rechtswissenschaftler feiern diese Denke in positivistischer Manier als Errungenschaft. Doch: Wir leben nicht in einem Zeitalter der Aufklärung, geschweige denn in einem aufgeklärten Zeitalter. Der Verfasser ist überzeugt, dass Denke in Okkupation, Exklusivität und Verdrängung, die einen großen Teil der Menschheit von den Grundlagen des Überlebens ausschließt, in einigen Jahrhunderten in der Rückschau ähnlich gesehen wird wie die Sklaverei. Auch diese war damals anscheinend ebenso selbstverständlich wie alternativlos.

Sozialtechnische Lösungen zur gemeinschaftlichen Bewirtschaftung von Land und Natur existieren; ich habe sie u.a. breit im „Prinzip Rentenökonomie“ vorgestellt (Löhr 2013). Der Mangel an Alternativen ist nicht das Problem. Das Problem ist eines der (Un-) Kultur: Wir wollen uns mit diesen Alternativen nicht beschäftigen.

 

Literatur:

S. Gesell (1949): Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, 9. Aufl., Lauf bei Nürnberg.

E. Grimmel (1996): Geowissenschaftliche Grundlagen eines umweltverträglichen Rohstoffrechts, in: Zeitschrift für Sozialökonomie 109, S. 3-14.

D. Löhr (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

J. S. Mill (1952): Grundsätze der politischen Ökonomie nebst einigen Anwendungen auf die Gesellschaftswissenschaft, 2. Bd., Hamburg (Perthes-Besser und Mauke).

Novalis (Georg Friedrich Philipp Freiherr von Hardenberg) (1984): Fragmente und Studien, Stuttgart.

Müllgebühren: Bürger über’s Ohr gehauen

Das Geschäft mit Müll kann einträglich sein. Ein finanziell ruinierter Staat agiert unter diesen Umständen – Hand in Hand mit der Privatwirtschaft – auch gegen die Interessen seiner eigenen Bürger. Und soll dabei seine eigenen Geschäfte kontrollieren … Ein weiteres Beispiel dafür, dass Vater Staat finanziell vernünftig ausgestattet werden muss und bei eigener wirtschaftlicher Betätigung zurückhaltend sein soll, liefert die Reportage von Hans Koberstein und Joe Sperling in Frontal 21 vom 15. Juli. Eine befriedigende finanzielle Ausstattung des Staates kann – was in diesem Blog immer wieder geschildert wird – ohne wirtschaftlich schädliche Folgen (und ohne Steuererhöhungen!!) durch eine konsequentere Abschöpfung der ökonomischen Renten zugunsten der Gemeinschaft erfolgen. Ein finanziell geschwächter Staat kann sich ansonsten nicht über Sonderinteressen stellen – er ist nicht mehr neutral, sondern wird korrupt. Die Farbe der Parteibücher der politisch Verantwortlichen spielt vor diesem Hintergrund kaum eine Rolle.

Wie immer: Wegen privatwirtschaftlicher Privilegien, die als “geistige Eigentumsrechte” firmieren, bitte den Beitrag rasch anschauen – er ist nur zeitlich beschränkt in der ZDF-Mediathek verfügbar.

Link: http://www.zdf.de/frontal-21/millionenprofite-mit-muellgebuehren-34054992.html

“Gordon Gekko” Berggruen: Good bye, Karstadt?

Dirk Löhr

Berlin_-_Kaufhaus_des_Westens

Langsam stellt sich Ernüchterung ein. Langsam, nach dem Abgang der ehemaligen Ikea-Managerin Eva-Lotta Sjöstedt. Auch die hochgejubelte Managerin konnte keine Wunder vollbringen, konnte aus dem was von Karstadt noch übrig geblieben ist, keinen profitablen Konzern mehr schmieden. Zumindest nicht ohne Geldspritzen von Berggruen – und diese sind ausgeblieben, entgegen allen Versprechungen. Nach fünf Monaten warf Sjöstedt das Handtuch.

Dem ehemals gefeierten Karstadt-„Retter“ Nicolas Berggruen dürfte das egal sein. Er hat schon Kasse nach altbewährter Gordon Gekko-Manier (“Wall Street”)  gemacht. Berggruen übernahm im Juni 2010 Karstadt für einen symbolischen Preis von einem Euro. Die Versprechungen waren groß, genauso die Hoffnungen bei den Mitarbeitern. Doch anstatt Geld in das Unternehmen zu stecken, filetierte der „Investor“ die Warenhauskette. Die Mehrheit an den Filetstücken wie Karstadt Sports und den drei Luxuswarenhäusern in Berlin, Hamburg und München (incl. dem Berliner KaDeWe insgesamt 17 Karstadt-Häuser in besten Lagen) ging an den österreichischen Investor Rene Benko mit seiner Signa-Gruppe, der diese zusammen mit dem Londoner Diamantenhändler Beny Steinmetz betreibt . Und “Gekko” Berggruen verdiente daran natürlich nicht schlecht. Der Gegenwert wanderte freilich nicht in Karstadt, wie er es ursprünglich versprochen hatte (n-tv 2014).

Nun hat Benko die Möglichkeit, auch den Rest der Gruppe zu übernehmen – für einen symbolischen Euro könnten 75,1 Prozent der kriselnden Karstadt-Stammgesellschaft an ihn übergehen, die die verbliebenen 83 klassischen Warenhäuser betreibt (o.V. 2014). Nichts wäre “Gekko” Berggruen lieber, als den abgenagten Knochen bzw. den schwarzen Peter weiterzugeben. Doch ob Benko die Option zieht, ist mehr als ungewiss. Die Filetstücke hat er ja schon in der Tasche, und Benko dürfte keine Lust haben, sich die Verlustbringer ans Bein zu binden.

Berggruen ist mit Grundstücken in guten Lagen und dem Filetieren von Unternehmen reich geworden. Wir haben in diesem Blog schon diverse Male beschrieben, dass auch Unternehmen als „Land Banks“ gesehen werden können. In jungen Jahren hatte der Sohn des Berliner Galeristen, Kunstsammlers und Mäzens Heinz Berggruen in New York heruntergekommene Immobilien erstanden, saniert und mit Gewinn verkauft. Die Erfolgsgeschichte des “Gekko” Berggruen begann also schon mit Immobilienspekulation. Er wurde schließlich zum Eigentümer an einem Hedgefonds, der sich wiederum an anderen erfolgreichen Hedgefonds beteiligte. Schließlich begann die Berggruen Holding, direkt in Unternehmen zu investieren. So erwarb Berggruen etwa vor zehn Jahren einen amerikanischen Sonnenbrillenhersteller für acht Millionen Dollar. Sechs Jahre später verkaufte er die Firma – für 400 Millionen Dollar. Wie kommt man schnell zu Reichtum? Wer keinen Reichtum anstrebt, arbeitet am besten hart und leistet viel. Wer hingegen schnell reich werden will, raubt am besten die von der Gemeinschaft erzeugten Bodenrenten und bemächtigt sich der Bodenwertzuwächse. Dies ist das Rezept der russischen, ukrainischen, chinesischen, amerikanischen und deutschen Oligarchen.

Wer da glaubte, bei der Übernahme von Karstadt wolle ein Philantrop Gutes tun, muss auf den Deal schon mit sehr blauen Augen geschaut haben. Nun hat der Mohr Karstadt hat seine Schuldigkeit offenbar getan – und man muss wohl kein Prophet sein, schlechte Zeiten für die 17.000 Mitarbeiter vorauszusagen. Ihre Zukunft steht mehr auf der Kippe als jemals zuvor.

Unterdessen verdient “Gekko” Berggruen fleissig weiter – ökonomische Renten natürlich (vgl. Appenzeller 2014). Seit 2005 investierte seine Immobilienholding rund 300 Millionen Euro in den Erwerb und die Sanierung von rund 100 Wohn- und Geschäftshäusern in Berlin und Potsdam. Deren Wert soll inzwischen bei rund 450 Millionen Euro liegen, erfuhr die WirtschaftsWoche aus Immobilienkreisen. Neben typischen Berliner Mietskasernen besitzt Berggruen in Berlin etwa das legendäre Café Moskau, die Sarotti-Höfe und das einst königliche Hauptpostamt in Potsdam. Mitte Mai kaufte seine Holding ein 80.000-Quadratmeter-Grundstück in Berlin-Schöneberg. Im früheren Stammwerk von Knorr-Bremse, das seit August 2012 zu Berggruens Immobilienbesitz gehört, residiert seit kurzem der Onlinehändler und Karstadt-Konkurrent Zalando (Hielscher 2014).

“Gekko” Berggruen geht es nicht um das Handelshaus Karstadt, es geht ihm um die Bodenrenten und den Bodenwertzuwachs. Unmoralisch? “Gekko” Berggruen spielt das Spiel des Systems – und er spielt es gut. Und: Nicht Gordon Gekko Berggruen ist unmoralisch, sondern das Spiel, das mit seinen Regeln ein solches Verhalten geradezu herausfordert.

 

Mehr Informationen

G. Appenzeller (2014): Macht Karstadt dicht, leidet die ganze Stadt, in: Der Tagesspiegel vom 11.7., S. 10.

H. Hielscher (2013): Nicolas Berggruen verdient prächtig mit Berliner Immobilien, in: Wirtschaftswoche Online 22.6. Online: http://www.wiwo.de/unternehmen/handel/karstadt-inhaber-nicolas-berggruen-verdient-praechtig-mit-berliner-immobilien/8380090.html

n-tv (2014): Verhandlungen mit Benko – Berggruen verliert Interesse an Karstadt vom 11.7. Online: http://www.n-tv.de/wirtschaft/Berggruen-verliert-Interesse-an-Karstadt-article13192006.html

o.V. (2014): Ein Euro für 83 Kaufhäuser, TAZ online vom 11.7. Online: http://www.taz.de/!142255/

Saarland: Grundsteuereinnahmen gehen verloren

Dirk Löhr

Bekanntlich hat es das Saarland ja dicke; saarländische Kommunen schwimmen im Geld. Deswegen kann man es sich offenbar leisten, dass Grundsteuerbescheide nicht bearbeitet werden können oder gar wegen Verjährung Grundsteuereinnahmen ganz verloren gehen. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Überlastung der Finanzämter bei der Fortschreibung der Einheitswerte (s. Saarländischer Rundfunk, “Stand der Dinge”  vom 7.7.2014). Diese basieren auf dem Jahr 1964 (im Osten Deutschlands auf 1935), beziehen sich auf Grundstücke und Gebäude und werden fast nur noch für die Grundsteuer benötigt. Die Einheitswerte sind in Niveau (ca. 10 % der Verkehrswerte) und Struktur jenseits von gut und böse. Ein immenser Bewertungsaufwand wird hier betrieben, um etwas auszurechnen, was den Verkehrswerten nicht im entferntesten auch nur ähnelt. Was diese Werte eigentlich abbilden, weiß niemand. Jeder weiß aber, dass das Ergebnis dieses Bewertungspopanz verfassungswidrig ist. Dümmer geht’s nimmer.

Wohl aber intelligenter –  die Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” zeigt, wie: Einfach die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse nehmen, Steuersätze drauf, fertig. Das schafft ein Computer in Sekundenschnelle, Manpower ist unnötig. Doch: Warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht. Das Saarland braucht nicht mehr Steuerbeamte (genauso wenig wie andere Bundesländer), wie von manchen Politikern gefordert wird, sondern eine Reform der Grundsteuer: Weg von der heutigen verbundenen Bemessungsgrundlage  hin zu einer unverbundenen, die sich nur auf den Wert von Grund und Boden bezieht. Und gleichzeitig eine relative Stärkung dieser wohl am meisten unterschätzten und am wenigsten verstandenen Abgabe.

Krieg der Patente: Intelligente Bomben auf die verblödete Bevölkerung

Dirk Löhr

Ein sehr sehenswerter Film von Hannah Leonie Prinzler auf Arte: http://future.arte.tv/de/patente

Er sollte wie immer schnell angeguckt werden, da die Mediatheken zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte schnell gesäubert werden müssen. Was der Film natürlich nicht bringt: Patente sind dem Privateigentum an Grund und Boden nachgeäfft. Man kann mit diesen “virtuellen Grundstücken” all das machen, was auch mit physischen Grundstücken möglich ist: Eine Monopolrente erzielen, andere Marktteilnehmer blockieren, und die Kosten der Inwertsetzung und des Verzichts auf schlecht organisierte Dritte abwälzen. Wenn die Patente als “intelligente Bomben” (Kevin Rivette) bezeichnet werden, wandeln wir auf dem Privateigentum an Grund und Boden sowie natürlichen Ressourcen die ganze Zeit auf einem Minenfeld. Der Bevölkerung wird allerdings die ganze Zeit von Wissenschaft und Mainstream-Medien erfolgreich eingehämmert, dass all diese Aneignungsmechanismen der Wohlfahrt zuträglich sind.

O2 und E-Plus: Die Megafusion – zu Lasten der Verbraucher

Dirk Löhr

Die EU hat wieder einer Megafusion zugestimmt – diesmal auf dem Mobilfunkmarkt. E-Plus in Deutschland kann durch die spanische O2-Mutter Telefonica Deutschland übernommen werden. Durch die 8,6 Milliarden Euro schwere Fusion entsteht der nach Kunden größte Mobilfunkanbieter in Deutschland (o.V. 2014). Für den Wettbewerb bedeutet dies nichts Gutes. Statt vier gibt es fortan nur noch drei Anbieter auf dem deutschen Markt. Die „Wadenbeißerfunktion“ des Billiganbieters E-Plus entfällt fortan. Für die drei übriggebliebenen Anbieter bedeutet dies eine wesentlich konfortablere Position als zuvor. Der Verbraucher wird dies in den Preisen spüren (Wenzel 2013). Zudem entsteht eine gefährliche Machtposition. Dies werden die Politiker merken, die mit der Macht der Lobbyisten konfrontiert sind.

Eigentlich wäre es die Aufgabe von Wettbewerbshütern, Grenzen zu setzen – auch und gerade in Bezug auf das Unternehmenswachstum. Nur dort, wo Grenzen gesetzt werden, ist Wettbewerb möglich. Stattdessen sitzt man in Brüssel der Ideologie der Größenvorteile auf. Doch wo benötigt man Größenvorteile? Nicht so sehr im Betrieb, aber im Netz. Hier will man aufgrund hoher Eingangsinvestitionen durch die Unternehmensgröße fallende Durchschnittskosten erzielen. Bei den Mobilfunknetzen handelt es sich um natürliche Monopole, die in der EU privatisiert sind (z.B. Bundesnetzagentur 2011).

Bezeichnend ist dabei die Stellungnahme von Niek Jan van Damme. Das Vorstandsmitglied der Deutsche Telekom AG, der zugleich auch Sprecher der Geschäftsführung Telekom Deutschland GmbH ist, vertritt die Auffassung, dass im zersplitterten europäischen Markt noch deutlich mehr Konsolidierung erforderlich ist. Dies gilt v.a. in Bezug auf die Breitbandnetze. Diese zu bauen und zu betreiben, koste Milliarden (vgl. Weidner 2014). Van Damme bestätigt somit indirekt, dass es bei der Fusion nicht nur um Marktabdeckung, sondern um die Größenvorteile beim Netz geht – also um das natürliche Monopol in privater Hand. Die von den Wettbewerbshütern für die Fusion erteilte Auflage, bis zu 30 % der gemeinsamen Netzkapazität an Provider ohne eigene Infrastruktur zu verkaufen, ist zwar für die Telefonica nicht erfreulich, versalzt die Suppe andererseits auch nicht vollkommen. So kritisiert auch van Damme: “Der Fokus der Wettbewerbshüter sollte nicht darauf liegen, Anbieter ohne eigene Infrastruktur zu stärken, sondern den Netzausbau voranzutreiben.” (Weidner 2014).

Bislang waren aber weder E-Plus noch Telefonica (O2) in der Lage, den Netzausbau angemessen voranzutreiben. Dies gilt allerdings auch für die anderen Konkurrenten – und damit für alle private Mobilfunknetzbetreiber – ungeachtet der Zugeständnisse der Wettbewerbshüter hinsichtlich der Größe. Es besteht ein offenbar grundsätzliches Problem: Private Unternehmen sind nicht in der Lage, die notwendige Infrastruktur zu erhalten und auszubauen. Die Finanzierung der vollen Kosten des Netzes überfordert sie. Wir haben in diesem Blog wiederholt die Gründe hierfür dargestellt:

– Einerseits machen die Aktionäre entsprechend hohe Eigenkapitalkostenforderungen (Ausschüttungen) geltend;

– andererseits sind beim Netz in privater Hand wettbewerbsadäquate Grenzkostenpreise nicht auch nur annähernd möglich – da die hohen Fixkosten des Netzes abgedeckt werden müssen. Im hinterletzten Eck von Schwellenländern wie China ist die Netzabdeckung höher als in Deutschland, da die Mobilfunknetze durch staatliche Unternehmen betrieben werden;

– drittens – und das hängt mit dem zuvor genannten Argument eng zusammen – ist der sachliche Zusammenhang in der Finanzierung der Infrastruktur auseinandergerissen. Infrastrukturmaßnahmen – wie der Breitbandausbau – setzen letztlich Grund und Boden in Wert. Sofern das betreffende Grundstück nicht gerade unmittelbar neben einer Antenne belegen ist, profitieren nämlich die privaten Grundstückseigentümer von der Ansiedlung von Unternehmen und Einwohnern, die ansonsten nicht möglich wäre. Die Investoren können sich hingegen lediglich über die Kosten freuen. Die Investoren müssen versuchen, das Geld über entsprechend hohe Fixkostenanteile in den Mobilfunkgebühren zurück zu bekommen – weswegen, wie bemerkt, wohlfahrtsoptimierende Grenzkostenpreise auch im Wettbewerb nicht möglich sind (beim natürlichen Monopol lägen die Grenzkostenpreise dann unterhalb der Durchschnittskosten, es bestünde also eine permanente Verlustsituation).

Wenn sich freilich Vater Staat um die Finanzierung der Infrastruktur kümmern würde, so könnte dieser freilich die Steuern erhöhen, und damit die Kosten der Infrastruktur diffus auf die Allgemeinheit abwälzen. So könnte er die Infrastrukturinvestitionen der Privaten bezuschussen oder eigene Infrastrukturinvestitionen finanzieren. Ein Fortschritt? Ein kleiner Fortschritt, v.a. mit Blick auf die Abdeckung der peripheren Regionen, vielleicht. Aber sicher nicht die Lösung. Eine Ziel führende Lösung würde deutlich darüber hinausgehen:

– das Netz sollte in staatlicher Hand liegen und durch die Öffentlichkeit kontrolliert werden – kein bolschewistischer, sondern ein ur-liberaler Gedanke. So wäre u.a. die Chance größer, dass auch die Abdeckung der Peripherie stattfindet – was von Privaten nicht zu erwarten ist;

– die finanziellen Mittel für die Abdeckung der Netzkosten sollte Vater Staat sich freilich nicht von den Mobilfunknutzern oder den Steuerzahlern (also der schwach organisierten Allgemeinheit) holen, sondern von den eigentlichen Profiteuren: Den Grundstücksbesitzern. Das Mittel der Wahl wäre die Abschöpfung der Bodenrente durch eine entsprechende Abgabe.

– dies wiederum würde Seitens der Provider Grenzkostenpreise ermöglichen. Die Wettbewerbshüter hätten keinen Grund mehr, gefährlichen Konzentrationstendenzen wie zwischen E-Plus und Telefónica den Weg zu bereiten. Auf alle Fälle sollte an privaten Mobilfunkbetriebern nicht gerüttelt werden: Während das Netz – als natürliches Monopol – in staatliche Hände gehört, gilt dies also nicht für den Betrieb.

Das Netz in öffentlicher Hand einerseits und die Trennung von Netz und Betrieb andererseits reichen also nicht hin, um die Problematik der Netzinfrastruktur zufriedenstellend zu lösen. Notwendig ist vielmehr auch noch ein Abgabensystem, das auf der Abschöpfung von ökonomischen Renten – also einem verallgemeinerten Henry George-Prinzip – beruht, auf das wir ebenfalls in diesem Blog wiederholt hingewiesen haben.

 

Literatur:

Bundesnetzagentur (2011):  Bundesnetzagentur gibt endgültige Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte bekannt, Pressemitteilung 24.02. Online: http://www.fr-online.de/wirtschaft/o2-uebernimmt-e-plus–verbraucher-durch-e-plus-uebernahme-im-nachteil,1472780,24525132.html

o.V. (2014): Mobilfunk-Fusion: EU-Kommission erlaubt E-Plus-Übernahme durch O2. Spiegel Online vom 02.07.2014. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/mobilfunk-fusion-von-o2-und-e-plus-eu-kommission-erlaubt-uebernahme-a-978734.html

Weidner, M. (2014): Deutsche Telekom fordert: o2/E-Plus muss massiv Frequenzen abgeben, Teltarif.de vom 02.07. Online: http://www.teltarif.de/o2-e-plus-fusion-stellungnahme-telekom/news/56157.html

Wenzel, F.-T. (2013): Verbraucher durch E-Plus-Übernahme im Nachteil, FR Online vom 04.10. Online: http://www.fr-online.de/wirtschaft/o2-uebernimmt-e-plus–verbraucher-durch-e-plus-uebernahme-im-nachteil,1472780,24525132.html

… und täglich grüßt das Murmeltier: Der Fall Dirk Niebel

Dirk Löhr

“Gestern” Pofalla (s. dazu den Blogartikel: “Ronald Pofalla: Schwungvoll durch die Drehtür der Korruption“), heute Niebel. Abermals dreht sich die Tür zwischen Wirtschaft und Politik. Diesmal ist es Dirk Niebel, der vom kommenden Jahr an Cheflobbyist des Rüstungskonzerns Rheinmetall werden wird und einer langen Reihe von Kollegen folgt, die Anschlussverwendung in der Wirtschaft gefunden haben. Bevor der ehemalige Entwicklungshilfeminister in die Wirtschaft wechselt, werden somit mehr als ein Jahr verstrichen sein – gemessen an diversen Kollegen ist dies zumindest noch eine gewisse Karenzzeit. Andererseits wurde die Anschlussverwendung offenbar deutlich davor ausgepokert – vielleicht schon während seiner Amtszeit? Wie hatte Niebel in der schwarz-gelben Regierung gestimmt, als diese über den Bundessicherheitsrat die Genehmigung für eine komplette Fabrik zum Bau von Panzern des Typs Fuchs 2 nach Algerien erteilte? Das Gremium tagt geheim, die Öffentlichkeit wird es nicht erfahren. Ebenso wenig, inwieweit Niebel bei diesen und anderen Entscheidungen als Minister dem Wählerwillen Ausdruck verliehen hat – oder etwa dem Willen einer finanz- und durchsetzungsstarken Lobby. In seinem Amt als Entwicklungshilfeminister war Niebel ja bekannt dafür, wie sehr er wirtschaftliche Interessen in die Entwicklungszusammenarbeit einfließen ließ. Die Linke möchte den Drehtürwechsel von Ministern in die Wirtschaft nun gesetzlich verbieten. Das ist gut so, reicht aber nicht aus (und wird im Übrigen auch nicht durchkommen). Lobbyismus – und damit auch die künftige Tätigkeit von Dirk Niebel – muss, wenn er außerhalb genau geregelter, öffentlich zugänglicher Anhörungsverfahren erfolgt, kriminalisiert werden. Es bedarf einer Bannmeile um die Regierung, um die schleichende Infiltration des Staates durch Lobbyisten einzudämmen. Natürlich ist auch dies nicht genug – solange ökonomische und politische Renten auf Kosten der Allgemeinheit privatisiert werden können.

IW Köln: Immobilieninvestoren vertrauen der EZB

Dirk Löhr

Während die Europäische Zentralbank immer mehr Geld in die Wirtschaft pumpt, herrschen für die Realwirtschaft Deflationsängste. Gleichzeitig jagen die Anleger von einem Preishoch zum anderen – dies ist beim DAX nicht anders als auf dem Immobilienmarkt. Die Deflationsstimmung in der Realwirtschaft wird von einer Assetpreisinflation im Anlage- und Investmentbereich begleitet. Es besteht ein großes Vertrauen darauf, dass es Draghi schon richtet. S. in diesem Kontext den aktuellen Immobilien-Monitor des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln.

Immobilieninvestoren vertrauen der EZB

Ebenso sei auf den Text von Prof. Dr. Johann Walter “Überschussliquidität und Assetpreise” in diesem Blog hingewiesen, der bereits im November 2013 diese Entwicklung analysiert hat.

Internationale Umweltpolitik in der Sackgasse?

Dirk Löhr

Der vorliegende Blogbeitrag wurde durch einen Vortrag angeregt, den Prof. Dr. Heiner Flassbeck am 23.6.2013 am Umwelt-Campus Birkenfeld zum Thema „Der globale Klimawandel und die deutsche Energiewende. Wer kann die Welt retten?“ hielt (http://www.flassbeck-economics.de/veranstaltungshinweis-7/?output=pdf).

 

Ausgangssituation: Aussichtslos?

Die von Flassbeck geschilderte Ausgangssituation lautet, kurz mit eigenen Worten umrissen:

Die internationale Umweltpolitik ist bankrott – gefangen in Rationalitätenfallen. Eine Umweltkonferenz seit der anderen verstreicht, ohne dass signifikante Fortschritte bei der Begrenzung der Inanspruchnahme der Umwelt zu verzeichnen wären. Der eigentliche Grund hierfür sind Rationalitätenfallen: Selbst wenn man sehenden Auges langfristig in die Katastrophe schlittert, ist „business as usual“ die für die jeweiligen Staaten individuell rationale Strategie. Letztlich geht es darum, dass man im Wettbewerb der Volkswirtschaften am besten besteht, wenn ein erheblicher Teil der Kosten auf die Umwelt abgeladen, also externalisiert werden kann. Von Zeit zu Zeit werden solche Rationalitätenfallen aufgelöst – leider zumeist durch Katastrophen (wie in Fukushima). Die Anzahl der zu koordinierenden, in ihren Egoismen gefangenen Nationalstaaten erscheint als zu hoch, als dass die Rationalitätenfallen wirklich durch Koordination aufgelöst werden könnten.

Hinzu kommt, dass multinationale Organisationen in letzter Zeit zunehmend über bilaterale Vereinbarungen geschwächt werden – die theoretische Chance, beispielsweise im Rahmen der Welthandelsorganisation auch umwelt- und sozialpolitische Fragestellungen auf die handelspolitische Agenda zu bringen, sinkt zunehmend ab.

Nationale Alleingänge auf umweltpolitischem Gebiet nutzen ebenfalls wenig, solange andere Staaten nicht zum Nachahmen gezwungen sind. Wie schon H.-W. Sinn (2008) herausstellte, würde ein – durch eine vorbildliche nationale Umweltpolitik erreichter – sinkender Preis für fossile Brennstoffe dann eben andere Länder zu verstärktem Verbrauch anregen.

M.E. ist die resignative Schlussfolgerung von Flassbeck, dass die Freiheitsgrade für die internationale Umweltpolitik sehr gering sind und nationale Politiken allein auch nicht wirksam werden können, dennoch nicht zu teilen. Allerdings ist ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel erforderlich: Anstatt den Wettbewerb durch von vornherein aussichtslose kartellartige Absprachen zwischen den Staaten zu vermeiden, sollte gerade ein Wettbewerb zwischen diesen Staaten um „good governance“ in Gang gesetzt werden. Ich behaupte, dass sich ein volkswirtschaftlich effizientes System mit guter wirtschaftlicher Regierungsführung durchaus im Wettbewerb der Volkswirtschaften durchsetzen und sogar andere Länder zum Nachahmen zwingen kann. Wie aber soll das funktionieren?

 

Umdenken erforderlich

„Volkswirtschaftliche Effizienz“ wird hier im Sinne einer konsequenten Kopplung von Nutzen / Einnahmen und Kosten / Ausgaben verstanden – also als Vermeidung von Externalisierungen. Eine zentrale Rolle spielt hierbei der Steuerstaat – denn gerade er ist eine zentrale Quelle für Externalisierungen. Um diese Aussage zu verstehen, benötigt man einen archimedischen Punkt, ein Referenzszenario. Wie würde ein Fiskalsystem aussehen, in dem Nutzen (bzw. Einnahmen) und Kosten (bzw. Ausgaben) konsequent gekoppelt sind? Die Antwort ergibt sich aus einem erweitert verstandenen Henry George-Theorem (auch bekannt als George-Hotelling-Vickrey-Theorem).

Hiernach könnten unter idealen Bedingungen (optimal Bevölkerungsgröße, Siedlungsstruktur etc.) alle öffentlichen Leistungen allein aus der (Boden-) Rente – als sozialem Überschuss – finanziert werden (Arnott and Stiglitz, 1979; Atkinson and Stiglitz, 1987), ohne dass auf Steuern zurückgegriffen werden müsste. Die fiskalischen Möglichkeiten werden dabei wesentlich erhöht, wenn man neben den städtischen Bodenrenten auch noch die Renten aus natürlichen Ressourcen betrachtet werden.

Das Henry George-Theorem kann aber auch anders herum gelesen werden: Danach werden (Boden-) Renten erst durch öffentliche Güter und Dienstleistungen geschaffen. Die (Boden-) Renten entstehen aufgrund ökonomischer Vorteile von Agglomerationen und der Arbeitsteilung, den Opportunitätskosten der Nutzung knapper Standorte, und nicht zuletzt durch die Infrastruktur, die durch die Öffentlichkeit geplant und finanziert wird. Ohne öffentliche Infrastruktur könnten die Vorteile von Agglomerationen nicht genutzt werden. Diese macht erst die Produktion von privaten Gütern und Dienstleistungen möglich. Alfred Marshall erkannte schon den Zusammenhang zwischen Bodenrenten und öffentlichen Leistungen und beschrieb die Bodenrenten als “the annual public value of the land” (Marshall 1961). Dementsprechend kann der Staat als eine „rentengenerierende Institution“ („rent creating institution“) gesehen werden (Harrison, 2006) – es ist die öffentliche Hand, welche die rententragenden Vermögensgegenstände in Wert setzt. Dies mündet in die Erkenntnis von Adam Smith, dass – zumal Bodenrenten durch eine „gute Regierung“ erzeugt werden – dieselbe Regierung auch diese Bodenrenten zum Zwecke der Finanzierung der öffentlichen Güter einsammeln sollte (Smith 1776-1784).

Volkseinkommen

Zusammensetzung   Verteilung
Private Güter und Dienstleistungen <=> Löhne (Arbeit)
Zinsen (Kapital)
Öffentliche Güter und Dienstleistungen <=> Renten (Land im weiten Sinne)

Abbildung 1: Henry George-Theorem (vereinfachte Version, eigene Darstellung)

Würden die Kosten für die Finanzierung der öffentlichen Leistungen aus den Bodenrenten finanziert, ließe sich also eine natürliche Kopplung zwischen Nutzen und Kosten herstellen.

Wenn stattdessen – was heutzutage regelmäßig in den allermeisten Staaten der Fall ist – die Bodenrenten privatisiert werden (durch private Grundbesitzer und Unternehmen), können sie nicht für die Finanzierung öffentlicher Leistungen verwendet werden. Als Konsequenz müssen die Produktionskosten der öffentlichen Leistungen auf die Steuerzahler abgewälzt werden – mit der Folge der Entkopplung von Nutzen / Einnahmen und Kosten / Ausgaben im Steuerstaat (Löhr 2013; s. auch den Blogbeitrag “Let’s talk about tax: Steuern und Steuerstaat“). Alternativ wird das Angebot an öffentlichen Leistungen zurückgeschraubt (mit der Folge von Unterrichtsausfällen, Notstand in den Pflegeheimen, Schlaglöchern in den Straßen etc.) oder die Kosten über Verschuldung auf künftige Generationen abgewälzt (Schuldendienst).

Steuern sind mit weiteren Effekten verbunden, von denen hier lediglich einer herausgestellt werden soll: Sie schmälern den sozialen Überschuss. Diese Aussage macht man sich am besten anhand des ricardianischen Verteilungsmodells klar (Harrison 2006):

Die raumwirtschaftlichen Strukturen sind seit jeher durch zentrale und periphere Lagen geprägt. In den zentralen Lagen werden die höchsten Einkommen erzielt. Dies gilt in regionaler, nationaler, aber auch in supranationaler Hinsicht. Entsprechend der ricardianischen Sichtweise werden aber die Löhne (für einfache, unqualifizierte Arbeit) an den Rändern des Wirtschaftsraumes bestimmt (dies ist mit der marginalistischen, neoklassisch geprägten Theorie vereinbar, zumal dort die Grenzerlöse gerade noch die Grenzkosten abdecken). In den zentraleren Lagen werden Aufschläge auf diesen „Grundlohn“ bezahlt, um die (wegen der Agglomeration von Fachkräften) hier besonders benötigten besseren Qualifikationen vor dem Hintergrund der hier ebenfalls höheren Lebenshaltungskosten binden zu können. In der untenstehenden Abbildung 2 sind diese Zuschläge aus Vereinfachungsgründen nicht eingezeichnet. Aufgrund von Faktorarbitrageprozessen ergibt sich somit für den Grundlohn und für Kapital ein Ausgleich der Kosten zwischen Zentrum und Peripherie (realiter laufen diese Ausgleichsprozesse beim Faktor Arbeit aufgrund von Immobilitäten wesentlich zäher als beim Faktor Kapital ab). Der Vereinfachung zuliebe wurden vorliegend Einkommen aus Arbeit und Kapital zusammengefasst. Die Differenz zwischen dem totalen Einkommen und dem Lohn (zuzüglich Kapitaleinkommen) stellt die Bodenrente dar. Die Bodenrente ist somit als sozialer Überschuss zu interpretieren. Die Preise von Gütern und Dienstleistungen umfassen in der Gesamtsicht Löhne, Zinsen und Renten – allerdings werden davon nur Löhne und Zinsen als Kostenfaktoren abgebildet.

Abbildung 2: Das ricardianische Verteilungsmodell (Basisversion) – bitte klicken

Die Grenzen des Wirtschaftens werden nun durch das Grenzland in der Peripherie bestimmt. Hier können die Produzenten von Gütern und Dienstleistungen gerade noch auf ihre Kosten kommen, aber keinen Überschuss mehr erwirtschaften. In den Abbildungen ist – im Sinne der klassischen Ökonomen – der Begriff „Land“ weit zu verstehen, so dass er auch die Naturgüter beinhaltet. Die Verfügung über die Atmosphäre (als Deponie) oder über Kohlevorkommen (als Ressource) ist – um nur zwei Beispiele zu nennen – ausdrücklich auch Land in diesem Sinne.

Vor diesem Hintergrund sei die Wirkung von Steuern betrachtet, wobei wir uns auf das Mason Gaffney (2009) entwickelte ATCOR-Prinzip (ATCOR: „all taxes comes out of rent“) anlehnen. Von der Diskussion des EBCOR-Prinzips („excess burden comes out of rent“) wollen wir vorliegend absehen – es würde unsere Argumentation jedoch noch weiter unterstützen. Das ATCOR-Prinzip besagt nun, dass jedwede Steuer die Bodenrente als Residuum schmälert (Abgaben auf den Bodenwert und die Bodenrente wären wegen der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung dabei eigentlich nicht als Steuern, sondern als Gebühren zu betrachten). Diese Schmälerung der Bodenrente kann entweder direkt (z.B. über die Lohnsteuer) oder indirekt geschehen (so wirkt z.B. die 19 %-ige Umsatzsteuer wie eine 19 %–ige „flat-rate“-Einkommensteuer ohne Grundfreibetrag und unter Ausnahme der Ersparnisbildung sowie der Einkommen von ausländischen Investoren; hierzu s. Mathews 1984). Entsprechendes gilt auch für Sozialabgaben (als Lohnnebenkosten), die im Referenzszenario der Kopplung von Nutzen  / Einnahmen und Kosten / Ausgaben über die Bodenrente finanziert werden könnten (ohne den sozialen Überschuss zuvor als Kostenbestandteil zu schmälern und die Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Volkswirtschaft zu beeinträchtigen). Steuern und Sozialabgaben erhöhen so letztlich die Faktorkosten von Arbeit und Kapital. Da Kapital flüchten kann oder nicht reproduziert werden muss, ist letztlich der Faktor Arbeit der hauptsächliche Lastenträger der öffentlichen Haushalte.

Abbildung 3: Das ATCOR-Prinzip im ricardianischen Verteilungsmodell – bitte klicken

Als Folge einer fiskalisch motivierten Steuer erhöhen sich die Kosten für Kapital und v.a. für Arbeit. Gleichzeitig verschiebt sich das Grenzland nach innen, d.h. die wirtschaftlichen Aktivitäten in der Peripherie werden abgewürgt, weil die Steuern nicht mehr erwirtschaftet werden können. Dabei unterscheiden fiskalisch motivierte Steuern und Sozialabgaben nicht zwischen der Eindämmung von Wirtschaftsaktivitäten, die ökologisch schädlich oder unschädlich sind – alles wird in gleicher Weise „platt gemacht“.

Vor diesem Hintergrund sind auch die Effekte theoretisch denkbarer zusätzlicher ökologischer Begrenzungen absehbar. Diese können über ökologisch zielgerichtete preis- oder mengenpolitische Instrumente erfolgen. Nachfolgend wird dabei nur der Fall einer Lenkungsabgabe („Ökosteuer“) beschrieben. Im technischen Sinne wollen wir Lenkungsabgaben aber nicht als Steuer qualifizieren, sofern eine Beziehung von Leistung (Inanspruchnahme der Umwelt) und Gegenleistung (Zahlung) besteht. Derartige Lenkungsabgaben führen aber auch dazu, dass – diesmal beabsichtigt und in ökologisch effektiver Weise – das Grenzland (verstanden im weiten Sinne der klassischen Ökonomen) noch weiter nach innen rückt:

Abbildung 4: Zusätzliche Belastung durch Lenkungsabgaben – bitte klicken

Dies bedeutet, dass die Kosten für Güter und Dienstleistungen noch weiter steigen, die Wettbewerbsfähigkeit im Gegenzug weiter sinkt und die wirtschaftliche Tätigkeit in der Peripherie noch weiter stranguliert wird (gleichzeitig sinkt der soziale Überschuss noch weiter ab, was sich u.a. an der Entwicklung der Bodenpreise ablesen lässt). Mit anderen Worten: Ein im internationalen Wettbewerb stehender Steuerstaat kann sich eine weitere – ökologisch motivierte – Begrenzung umso weniger leisten, je stärker die Entkopplung von Nutzen / Einnahmen und Kosten / Ausgaben ausgeprägt ist (s. oben). Der wettbewerbspolitische Spielraum für die eigentlich notwendige Umweltpolitik wird so im Steuerstaat eingeschränkt. Und gerade dieser mangelnde Spielraum dürfte ein wesentlicher Grund für die Unwilligkeit der Nationalstaaten darstellen, ökologisch eigentlich notwendige Begrenzungen vorzunehmen.

 

Spielräume schaffen durch die Vergemeinschaftung des sozialen Überschusses

Heißt es also resignieren – ist eine internationale Umweltpolitik unmöglich? Nein. Es bestehen Spielräume. Diese ergeben sich selbst für einen einzelnen Staat, wenn er nur Kosten / Ausgaben und Nutzen / Einnahmen konsequent koppelt – auch und gerade bei der Staatsfinanzierung. Schöpft ein Staat konsequent die ökonomische Rente ab und verzichtet er auf Steuerfinanzierung, so entfällt der durch die Fiskalsteuern und Sozialabgaben entstehende internationale Wettbewerbsnachteil. Denn das ATCOR-Prinzip besagt auch, dass bei einer Steuerentlastung der Bevölkerung die Steuer nicht verloren ist, sondern sich in höheren Bodenrenten und Bodenwerten niederschlägt (Land i.w.S.). Dort sollten die Bodenrenten über geeignete Maßnahmen (Bodenwertabgabe, Erbbaurecht etc.) abgeschöpft und für die Allgemeinheit verfügbar gemacht werden (Staatshaushalt, Sozialversicherung). Wichtig dabei ist: Die Abschöpfung der Bodenrente setzt in volkswirtschaftlicher Sicht an einem Residuum (sozialer Überschuss) an und verteilt dieses lediglich um (nämlich in die Hände der Gemeinschaft) – ohne aber einen volkswirtschaftlichen Kostenfaktor darzustellen! Der soziale Überschuss ist dabei zugleich eine wesentlich auskömmlichere Finanzierungsquelle als die Steuern (aus ATCOR ergibt sich nämlich auch, dass die Summe der Steuern immer kleiner als der soziale Überschuss – also die Rente – ist).

Zwar gehen auch bei einer geänderten Staatsfinanzierung die Lenkungsabgaben zum Zwecke der ökologisch notwendigen Begrenzungen immer noch auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit. Das sollen sie allerdings auch, da ansonsten der durch den “tax shift” erzielte Wettbewerbsvorteil zu einem inakzeptablen Außenhandelsungleichgewicht führen könnte – schließlich würden Lohnnebenkosten, Lohnsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer etc. entfallen. Erhöhte Lenkungsabgaben sind insoweit sogar eine notwendige Begleitmaßnahme des “tax shift” (bezieht man in die Betrachtung auch noch den Wegfall steuerlicher Zusatzlasten ein, sind aus demselben Grunde Lohnerhöhungen nicht nur zu erwarten, sondern auch wünschenswert; der Wegfall des EBCOR-Effektes wurde vorliegend jedoch nicht betrachtet). Bei alldem finden bei Lenkungsabgaben die angestrebten Begrenzungen der Wirtschaftstätigkeit gezielt und strukturiert statt: Über die “Öko-Abgaben” werden lediglich die ökologisch schädlichen wirtschaftlichen Betätigungen eingeschränkt, nicht die nützlichen. So kann ein Umbau der Wirtschaft herbeigeführt und gleichzeitig nicht nur kurz-, sondern auch  langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt werden.

Abbildung 5: Umbau des Abgabensystems – bitte klicken

So könnte ein Staat den Löwenanteil seiner Einnahmen aus der Abschöpfung der ökonomischen Renten generieren. Steuern im klassischen Sinne könnten im Gegenzug entfallen. Gleichzeitig könnte die öffentliche Hand – wie Flassbeck es als eine Option diskutierte – den Preis für das Einführen von CO2 in die Wirtschaft (durch fossile Energieträger) sukzessive und langfristig geplant über entsprechende Lenkungsabgaben erhöhen.

In diesem Sinne propagiert auch Joseph E. Stiglitz in seinem Paper „Reforming Taxation to Promote Growth and Equity“ (2014) neben einer Finanztransaktionssteuer

  • ein verallgemeinertes Henry George-Prinzip, wonach die Boden- und Ressourcenrenten so weit wie möglich abgeschöpft werden sollten
    und
  • ein verallgemeinertes Verursacherprinzip, über das externe Kosten über die Besteuerung den Verursachern angelastet werden

als allgemeine Prinzipien für die Erhebung von Abgaben (s. den Blogbeitrag „Steuerreform: Vorschläge von Joseph E. Stiglitz“).

Auch, wenn die oben beschriebenen Prinzipien nicht in Reinform und sofort verwirklicht werden: Jeder (kleine) Schritt hin zu einer stärkeren Realisierung des Henry George-Prinzips schafft die für die ökologisch notwendigen Begrenzungen erforderlichen Spielräume. Man kann die Abgaben zur Begrenzung externer Effekte sogar als unabdingbare Komplementärmaßnahme betrachten, um zu große Handelsungleichgewichte als Folge des “tax shift” zu vermeiden. So kann auch im internationalen Wettbewerb auf nationalstaatlicher oder europäischer Ebene ein verallgemeinertes Verursacherprinzip durchgesetzt werden.

Ergo: Die Voraussetzungen für die ökologisch notwendige Begrenzung wird im internationalen Wettbewerb erst dadurch geschaffen, dass die Finanzierung des Staates aus den herkömmlichen Steuern und Sozialabgaben beseitigt und durch eine Finanzierung aus ökonomischen Renten ersetzt wird. Dann entfallen wesentliche Kostenfaktoren, die auch im Interesse des internationalen Handelsgleichgewichtes für eine stärkere Durchsetzung des Verursacherprinzips genutzt werden sollten. Eine einseitige Vorreiterrolle würde die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes kurz- wie langfristig stärken und auch andere Länder zum Nachahmen zwingen, damit sie nicht ins Hintertreffen geraten.

Das Hindernis besteht – neben der mangelhaften intellektuellen Durchdringung der Materie (die dargestellten theoretischen Grundlagen sind selbst den meisten Finanzwissenschaftlern in Deutschland kaum bekannt) – freilich in Partikularinteressen (Rent Seeking), die den Staat gekapert haben (State Capture) und mit allen Mitteln versuchen werden, die dargestellte Umstellung der Staatsfinanzierung zu verhindern.

 

Literatur:

Arnott, R. J. und Stiglitz, J. E. (1979), Aggregate Land Rents, Expenditure on Public Goods, and Optimal City Size. In: Quarterly Journal of Economics 93, S. 471-500.

Atkinson, A. B., Stiglitz, J. E. (1987): Lectures on Public Economics, London, S. 523-525.

Gaffney, M. (2009): The Hidden Taxable Capacity of Land: Enough and to Spare, in: International Journal of Social Economics 36 (4), S. 328-411.

Harrison, F. (2006): Wheels of Fortune – Self-funding Infrastructure and the Free Market Case for a Land Tax, London.

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Marshall, A. (1961): Principles of Economics, ninth variorum edition edited by C W Guilleband,  Macmillan, London.

Mathews, R. (1984): The Case for Indirect Taxation, Australian Taxation Forum, Vol 1, S. 54-82.

Sinn, H.-W. (2008): Das grüne Paradoxon. Plädoyer für eine illusionsfreie Klimapolitik, 2. Auflage, Berlin

Smith, A. (1776): An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations, London: Methuen & Co. Ltd., online: http://www.econlib.org/library/Smith/smWN.html

Stiglitz, J.E. (2014): Reforming Taxation to Promote Growth and Equity, Roosevelt Institute, May 14.