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O2 und E-Plus: Die Megafusion – zu Lasten der Verbraucher

Dirk Löhr

Die EU hat wieder einer Megafusion zugestimmt – diesmal auf dem Mobilfunkmarkt. E-Plus in Deutschland kann durch die spanische O2-Mutter Telefonica Deutschland übernommen werden. Durch die 8,6 Milliarden Euro schwere Fusion entsteht der nach Kunden größte Mobilfunkanbieter in Deutschland (o.V. 2014). Für den Wettbewerb bedeutet dies nichts Gutes. Statt vier gibt es fortan nur noch drei Anbieter auf dem deutschen Markt. Die „Wadenbeißerfunktion“ des Billiganbieters E-Plus entfällt fortan. Für die drei übriggebliebenen Anbieter bedeutet dies eine wesentlich konfortablere Position als zuvor. Der Verbraucher wird dies in den Preisen spüren (Wenzel 2013). Zudem entsteht eine gefährliche Machtposition. Dies werden die Politiker merken, die mit der Macht der Lobbyisten konfrontiert sind.

Eigentlich wäre es die Aufgabe von Wettbewerbshütern, Grenzen zu setzen – auch und gerade in Bezug auf das Unternehmenswachstum. Nur dort, wo Grenzen gesetzt werden, ist Wettbewerb möglich. Stattdessen sitzt man in Brüssel der Ideologie der Größenvorteile auf. Doch wo benötigt man Größenvorteile? Nicht so sehr im Betrieb, aber im Netz. Hier will man aufgrund hoher Eingangsinvestitionen durch die Unternehmensgröße fallende Durchschnittskosten erzielen. Bei den Mobilfunknetzen handelt es sich um natürliche Monopole, die in der EU privatisiert sind (z.B. Bundesnetzagentur 2011).

Bezeichnend ist dabei die Stellungnahme von Niek Jan van Damme. Das Vorstandsmitglied der Deutsche Telekom AG, der zugleich auch Sprecher der Geschäftsführung Telekom Deutschland GmbH ist, vertritt die Auffassung, dass im zersplitterten europäischen Markt noch deutlich mehr Konsolidierung erforderlich ist. Dies gilt v.a. in Bezug auf die Breitbandnetze. Diese zu bauen und zu betreiben, koste Milliarden (vgl. Weidner 2014). Van Damme bestätigt somit indirekt, dass es bei der Fusion nicht nur um Marktabdeckung, sondern um die Größenvorteile beim Netz geht – also um das natürliche Monopol in privater Hand. Die von den Wettbewerbshütern für die Fusion erteilte Auflage, bis zu 30 % der gemeinsamen Netzkapazität an Provider ohne eigene Infrastruktur zu verkaufen, ist zwar für die Telefonica nicht erfreulich, versalzt die Suppe andererseits auch nicht vollkommen. So kritisiert auch van Damme: “Der Fokus der Wettbewerbshüter sollte nicht darauf liegen, Anbieter ohne eigene Infrastruktur zu stärken, sondern den Netzausbau voranzutreiben.” (Weidner 2014).

Bislang waren aber weder E-Plus noch Telefonica (O2) in der Lage, den Netzausbau angemessen voranzutreiben. Dies gilt allerdings auch für die anderen Konkurrenten – und damit für alle private Mobilfunknetzbetreiber – ungeachtet der Zugeständnisse der Wettbewerbshüter hinsichtlich der Größe. Es besteht ein offenbar grundsätzliches Problem: Private Unternehmen sind nicht in der Lage, die notwendige Infrastruktur zu erhalten und auszubauen. Die Finanzierung der vollen Kosten des Netzes überfordert sie. Wir haben in diesem Blog wiederholt die Gründe hierfür dargestellt:

– Einerseits machen die Aktionäre entsprechend hohe Eigenkapitalkostenforderungen (Ausschüttungen) geltend;

– andererseits sind beim Netz in privater Hand wettbewerbsadäquate Grenzkostenpreise nicht auch nur annähernd möglich – da die hohen Fixkosten des Netzes abgedeckt werden müssen. Im hinterletzten Eck von Schwellenländern wie China ist die Netzabdeckung höher als in Deutschland, da die Mobilfunknetze durch staatliche Unternehmen betrieben werden;

– drittens – und das hängt mit dem zuvor genannten Argument eng zusammen – ist der sachliche Zusammenhang in der Finanzierung der Infrastruktur auseinandergerissen. Infrastrukturmaßnahmen – wie der Breitbandausbau – setzen letztlich Grund und Boden in Wert. Sofern das betreffende Grundstück nicht gerade unmittelbar neben einer Antenne belegen ist, profitieren nämlich die privaten Grundstückseigentümer von der Ansiedlung von Unternehmen und Einwohnern, die ansonsten nicht möglich wäre. Die Investoren können sich hingegen lediglich über die Kosten freuen. Die Investoren müssen versuchen, das Geld über entsprechend hohe Fixkostenanteile in den Mobilfunkgebühren zurück zu bekommen – weswegen, wie bemerkt, wohlfahrtsoptimierende Grenzkostenpreise auch im Wettbewerb nicht möglich sind (beim natürlichen Monopol lägen die Grenzkostenpreise dann unterhalb der Durchschnittskosten, es bestünde also eine permanente Verlustsituation).

Wenn sich freilich Vater Staat um die Finanzierung der Infrastruktur kümmern würde, so könnte dieser freilich die Steuern erhöhen, und damit die Kosten der Infrastruktur diffus auf die Allgemeinheit abwälzen. So könnte er die Infrastrukturinvestitionen der Privaten bezuschussen oder eigene Infrastrukturinvestitionen finanzieren. Ein Fortschritt? Ein kleiner Fortschritt, v.a. mit Blick auf die Abdeckung der peripheren Regionen, vielleicht. Aber sicher nicht die Lösung. Eine Ziel führende Lösung würde deutlich darüber hinausgehen:

– das Netz sollte in staatlicher Hand liegen und durch die Öffentlichkeit kontrolliert werden – kein bolschewistischer, sondern ein ur-liberaler Gedanke. So wäre u.a. die Chance größer, dass auch die Abdeckung der Peripherie stattfindet – was von Privaten nicht zu erwarten ist;

– die finanziellen Mittel für die Abdeckung der Netzkosten sollte Vater Staat sich freilich nicht von den Mobilfunknutzern oder den Steuerzahlern (also der schwach organisierten Allgemeinheit) holen, sondern von den eigentlichen Profiteuren: Den Grundstücksbesitzern. Das Mittel der Wahl wäre die Abschöpfung der Bodenrente durch eine entsprechende Abgabe.

– dies wiederum würde Seitens der Provider Grenzkostenpreise ermöglichen. Die Wettbewerbshüter hätten keinen Grund mehr, gefährlichen Konzentrationstendenzen wie zwischen E-Plus und Telefónica den Weg zu bereiten. Auf alle Fälle sollte an privaten Mobilfunkbetriebern nicht gerüttelt werden: Während das Netz – als natürliches Monopol – in staatliche Hände gehört, gilt dies also nicht für den Betrieb.

Das Netz in öffentlicher Hand einerseits und die Trennung von Netz und Betrieb andererseits reichen also nicht hin, um die Problematik der Netzinfrastruktur zufriedenstellend zu lösen. Notwendig ist vielmehr auch noch ein Abgabensystem, das auf der Abschöpfung von ökonomischen Renten – also einem verallgemeinerten Henry George-Prinzip – beruht, auf das wir ebenfalls in diesem Blog wiederholt hingewiesen haben.

 

Literatur:

Bundesnetzagentur (2011):  Bundesnetzagentur gibt endgültige Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte bekannt, Pressemitteilung 24.02. Online: http://www.fr-online.de/wirtschaft/o2-uebernimmt-e-plus–verbraucher-durch-e-plus-uebernahme-im-nachteil,1472780,24525132.html

o.V. (2014): Mobilfunk-Fusion: EU-Kommission erlaubt E-Plus-Übernahme durch O2. Spiegel Online vom 02.07.2014. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/mobilfunk-fusion-von-o2-und-e-plus-eu-kommission-erlaubt-uebernahme-a-978734.html

Weidner, M. (2014): Deutsche Telekom fordert: o2/E-Plus muss massiv Frequenzen abgeben, Teltarif.de vom 02.07. Online: http://www.teltarif.de/o2-e-plus-fusion-stellungnahme-telekom/news/56157.html

Wenzel, F.-T. (2013): Verbraucher durch E-Plus-Übernahme im Nachteil, FR Online vom 04.10. Online: http://www.fr-online.de/wirtschaft/o2-uebernimmt-e-plus–verbraucher-durch-e-plus-uebernahme-im-nachteil,1472780,24525132.html