Gedrosselt: Zum Staubsauger-Streich der EU

Dirk Löhr

Die EU verbietet von September 2014 an stromfressende Staubsauger. Ab diesem Termin dürfen nur noch solche Geräte verkauft werden, die weniger als 1600 Watt Leistung erbringen – und damit weniger Strom verbrauchen. 2017 wird auf 900 Watt gedrosselt.

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In den Medien wird die Frage darauf reduziert, ob die „gedrosselten“ Staubsauger noch dieselbe Leistung wie die derzeit gängigen Modelle erbringen. Doch geht es leider um mehr als den Dreck unterm Sofa. Der Staubsaugerfall steht nämlich exemplarisch für die Pervertierung der europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik. Es geht um den Konflikt zwischen Ordnungspolitik und Maßnahmenpolitik, wie er sich in der Vergangenheit an Beispielen wie der Abwrackprämie (in Deutschland), dem „Aus“ für die 100-Watt-Glühbirne (EU) etc. manifestierte – um nur wenige prominenteste Beispiele zu nennen.

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Ordnungspolitik (Eucken 1990) setzt einen Rahmen und überlässt den Wirtschaftsteilnehmern die wirtschaftlichen Entscheidungen. Der Staat maßt sich dabei nicht das Wissen an, wirtschaftlich vernünftigere Entscheidungen als die Marktteilnehmer treffen zu können. Der Staat verzichtet auch nicht auf den Markt als Entdeckungsmechanismus, indem er bestimmte Technologien vorgibt (Hayek 1996).

Ordnungspolitik gibt lediglich vor, welche Ziele erreicht werden sollen, aber nicht wie. Die Entdeckung der besten Wege zum Ziel bleibt den Marktteilnehmern überlassen. Maßnahmenpolitik interveniert hingegen hoheitlich und diskretionär – sowie gleichheitswidrig. Hierüber bekommt der Staat einen einen gängelnden und dirigistischen Charakter. Genau dies erodiert aber eine freiheitliche (Wirtschafts-) Ordnung von innen.

Walter Eucken
Walter Eucken

Noch mehr: Der Staat wird zum Einfallstor von mächtigen Sonderinteressen, die ihre (oft durch Patente „geschützten“) Technologien durchsetzen wollen (für einen durch Maßnahmenpolitik geschürten Lobbyismus liefert u.a. das EEG Bände von Beispielen). Die EU könnte ihr vorgebliches Ziel – den Klimaschutz – am besten durchsetzen, indem sie Anfang und Ende der Wertkette fest in der Hand hält. Mehr ist nicht notwendig, um den volkswirtschaftlichen Stoffwechsel effektiv und effizient zu steuern. Allerdings auch nicht weniger.

Konkret bedeutet dies beispielsweise:

  • In dem Augenblick, in dem CO2 in den Verkehr gebracht wird, muss dieses durch ein CO2-Zertifikat hinterlegt werden – und nicht erst dann, wenn das CO2 (überspitzt dargestellt) durch den Schornstein (weniger großer Unternehmen, deren Emissionen nur mit hohem Aufwand verwalten kann) rauscht. Und die Zertifikate sollten auch nicht verschenkt, sondern meistbietend versteigert werden.
  • Kraftwerke werden grundsätzlich auf öffentlichem Grund und Boden errichtet, nicht auf privatem. Die Erlaubnis zum Betrieb wird auf Zeit gegeben, und es findet ebenfalls eine Versteigerung des betreffenden Pacht- oder Erbbaurechtes statt. Energieressourcen, wie Wasser- und Kohlevorkommen, sollten grundsätzlich öffentliches Eigentum sein und an die Energieunternehmen zu marktgerechten Konditionen abgegeben werden – und nicht als Geschenk.
  • Mit den Standorten und Ressourcen ist dabei restriktiv umzugehen: Eine leichtfertige Verspargelung der Landschaft durch Windräder ist genauso unerträglich wie ein leichtfertiger Ausbau des Braunkohletagebaus.
  • Würden dann nicht die „umweltintensiven“ Industrien in andere Länder fliehen? Der Exodus würde dieser Industrien würde zumindest wesentlich langsamer verlaufen oder gar nicht stattfinden, wenn das Abgabensystem umgestaltet würde, hin zu einer Abschöpfung der Renten aus Land und Natur (hierzu s. den Blogeitrag „Internationale Umweltpolitik in der Sackgasse?“). Also: Die o.a. Versteigerungserlöse, die Bodenrenten etc. können den Staatshaushalt abdecken, wenn man die ökonomischen Renten nur konsequent abschöpft, also das sog. “Henry George-Prinzip” konsequent durchführt (s. hierzu u.a. den Blogbeitrag “Let’s talk about tax: Steuern und Steuerstaat”).

Ginge der Staat wie beschrieben vor, würde Energie so teuer werden, dass die Verbraucher auch ohne entsprechende Vorschriften auf die Idee kämen, sukzessive mit energiesparenden Haushaltsgeräten nachzurüsten. Natürlich wirken steigende Energiepreise belastend und sind nicht sozial – wenn die Energierenten (also die Differenz zwischen den knappheitsbedingt gestiegenen Preisen und den Kosten der Energieerzeugung) und die Renten aus verknappten Deponien (wie die Atmosphäre für CO2 etc.) in private Taschen fließen. Würden diese aber über ein rentenbasiertes Grundeinkommen an die Bürger zurückverteilt, hätte jeder einzelne Bürger den gleichen Zugang zu Energie, der Atmosphäre etc. (Barnes / Pomerance 2000). Wer viel Energie verbraucht und Atmosphäre in Anspruch nimmt, zahlt – über die umweltgerecht erhöhten Preise – entsprechend mehr als derjenige, der wenig Energie und Atmosphäre verbraucht. Nach Rückverteilung sieht der Saldo für den Vielverbraucher negativ aus, der Saldo des sparsamen Verbrauchers wesentlich besser, vielleicht sogar positiv. So würde noch ein weiterer Anreiz für den sparsamen Anreiz mit Land und Natur geschaffen.

Eine Umorientierung der Politik ist also nötig. Wenn der Staat sich darauf beschränken würde, den volkswirtschaftlichen Stoffwechsel zu steuern, indem er einfach Anfang und Ende der Wertkette fest in der Hand hielte,

  • könnte er also auf Interventionen in den Wirtschaftsprozess verzichten. Er müsste allerdings dafür sorgen, dass die knappheitsbedingt erhöhten Preise für Anfang und Ende der Wertkette allen Bürgern zu Gute kämmen – über ein rentenbasiertes Grundeinkommen (Löhr 2013).
  • könnte er die Renten aus Land und Natur konsequent abschöpfen, die kein Mensch geschaffen hat. So könnte er auf die entmutigende Steuerbelastung von Arbeit, der unternehmerischen Disposition und der unternehmerischen Übernahme von Risiken verzichten (Löhr 2013).
  • könnte er sich auch auf seine Kernfunktionen beschränken und darauf verzichten, wie eine Krake sich immer stärker in die wirtschaftlichen Abläufe einzumischen. Ein starker (also über den Sonderinteressen stehender), sich selbst beschränkender Staat – das war auch die Vision eines Wilhelm von Humboldt (2006).

Anfang und Ende der Wertkette: Das ist Land und Natur. Nicht von ungefähr waren wichtige Väter der Marktwirtschaft, wie z.B. L. Walras, J. H. Gossen, J. St. Mill oder der junge J.M. Allais dem privaten Eigentum an Land und Natur gegenüber skeptisch eingestellt. Verzichtet der Staat auf das Eigentum am Anfang und am Ende der Wertkette, so muss er eben, wie die EU dies derzeit tut, innerhalb der Wertketten selber im Detail herumfummeln und herumdirigieren. So werden wirtschaftliche Freiheit und Wettbewerb sukzessive unterminiert, sowie die Tür für Lobbyismus weit geöffnet. Privateigentum an Land und Natur verträgt sich nicht mit einer freiheitlichen Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft.

Selbstverständlich ist eine radikale Wende derzeit nicht möglich. Allerdings sollten die politischen Entscheidungsträger zumindest einmal den Kompass adjustieren und sich auf den Weg in die richtige Richtung machen. Von diesem führt der Staubsauger-Streich der EU mit Sicherheit ab.

 

Literatur

Barnes / R. Pomerance (2000): Pie in the Sky – The Battle for Atmospheric Rent, Washington.

Eucken (1990): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 6. Aufl., Tübingen.

A. von Hayek (1996): Die Anmaßung von Wissen, Tübingen.

W. von Humboldt (2006): Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen, Stuttgart.

M. Kröger (2014): Neue Ökodesign-Richtlinie: Wie schlimm ist der EU-Staubsauger-Plan wirklich? Spiegel Online vom 28.08. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/oekodesign-richtlinie-fuer-staubsauger-der-eu-harmlose-begrenzung-a-988419.html

Löhr (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Ebola: Die eigentliche Seuche

Dirk Löhr (Kommentar)

Die Ebola-Epidemie ist außer Kontrolle. Zuverlässige und zugelassene Medikamente stehen in ausreichender Menge nicht zur Verfügung.

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Seit Beginn des letzten Ausbruchs verloren mehr als 1.000 Menschen ihr Leben, die Zahl dürfte sich mindestens noch verdoppeln. Zähneknirschend entschied sich die WHO angesichts der Situation sogar für den Einsatz ungetesteter Medikamente.

Es ist gut, dass diese Epidemie – welche die armen Schlucker dieser Welt betrifft – Aufmerksamkeit in den westlichen Medien findet. Schließlich könnte die Seuche ja auch zu uns hinüberschwappen.

Weniger gut ist, dass kaum ein Wort über die hunderttausende Menschen gesprochen wird, die jährlich an Malaria sterben. Ähnlich geht es mit TBC, Buruli Ulkus, der Schlafkrankheit, dem Dengue-Fieber und anderen Arme-Leute-Krankheiten. Letzteres ist das Stichwort. Dabei sind die betreffenden Krankheiten gute alte Bekannte. Geforscht wird aber kaum, da es sich nicht lohnt. Lieber investieren die Pharma-Konzerne in die Forschung an Lifestyle-Medikamenten:  Viagra, Faltencreme und Co. genießen in den Chefetagen der Konzerne eine entschieden höhere Priorität als die eigentlichen Plagen der Menschheit.

Doch selbst, wenn Medikamente vorhanden wären: Es stünde dann immer noch die Frage im Raum, ob diese angesichts der Kosten auch an die Massen der Betroffenen abgegeben werden könnten. Bei HIV wird dies jedenfalls zunehmend schwieriger, seit sich Indien – die Apotheke der Dritten Welt – in den Fängen der Welthandelsorganisation (WTO) verheddert hat.

Verwunderlich ist das alles nicht. Es hängt mit dem internationalen Patentsystem zusammen, das Forschung nur dann stimuliert, wenn ein Verwertungsmonopol in einem nachfragestarken Markt in Aussicht steht. Ein System an geistigen Eigentumsrechten, das durch WTO, TRIPs (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) und bilateralen TRIPs Plus-Abkommen immer weiter um sich greift.

Angeblich ist dieses Regime geistiger Eigentumsrechte alternativlos. Systeme wie ein internationaler Patentpool, u.U. kombiniert mit Forschungsgutscheinen oder Ausschreibungen (über die Grenzen hinweg), kommen in der öffentlichen Diskussion nicht vor. Über derartige Systeme könnte man jedoch Anreize für die Forschung schaffen, auch in Bezug auf die nicht so zahlungskräftige Mehrheit der Menschen auf unserem Planeten. Und man könnte den freien Zugang zu den Forschungsergebnissen ermöglichen – ohne prohibitive Monopolpreise, die nichts anderes als ökonomische Renten sind: Nämlich aus “virtuellem Land”. Ja, Patente sind dem Eigentum an Land nachgeäfft. Mit Patenten kann man all dies, was man mit Privateigentum an Land auch tun kann: Monopolrenten einstreichen, aber auch andere Marktteilnehmer blockieren (die berühmten “Schubladenpatente”). Und, nicht zuletzt auch die Kosten und Opportunitätskosten auf die Zeitgenossen abladen.

Dieses System an ökonomischen Renten und den sie stützenden Eigentumsrechten ist die eigentliche Seuche.

Filmtipp: Ausverkauf Europa (Arte)

Dirk Löhr

Es mag sich zunächst widersprüchlich anhören: Ein Gradmesser für die Stärke eines Staates (verstanden als die Fähigkeit, sich zugunsten des Gemeinwohls über Partikularinteressen hinwegzusetzen) ist in einer freiheitlich verfassten Wirtschaftsordnung auch der Anteil von Land, Natur und Infrastruktur in öffentlicher Hand.

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Ob Privatisierung der Berge in Österreich, von Inseln und Stränden in Griechenland, des Waldes in Irland, von Kulturdenkmälern in Italien bis hin zum öffentlichen Raum um den Mauerpark in Berlin: Die ARTE-Doku “Ausverkauf Europa” vermittelt einen guten Eindruck von dem Wahnsinn, der sich langsam aber sicher als angeblich alternativlose  Politikoption durchsetzt: http://www.arte.tv/guide/de/048754-000/ausverkauf-europa (klicken)

Kritisch zu sehen ist allerdings, dass die Doku trotz der guten Beispiele manchmal sehr an der Oberfläche bleibt. Beispielsweise wird nicht auf die Ursache der Privatisierungsprogramme in Spanien und Irland eingegangen: Eine geplatzte Immobilienblase, die auch den Finanzsektor und die öffentlichen Haushalte in den Abgrund riss. Oder: Die Vergabe von Erbbaurechten wird in ihren Wirkungen – ohne Rücksicht auf die Begleitumstände – mit Volleigentum ohne Weiteres gleichgesetzt. Dennoch: Der Film ist sehenswert.

Der Beitrag wird am 29.8. um 8.55 im Fernsehen wiederholt.

Neue IW-Studie: Urbane Armut

Dirk Löhr

Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) zeigt: Die Einkommen in den Großstädten sind zwar höher als in den peripheren Regionen; diese Einkommensvorteile werden aber in Gestalt von höheren Lebenshaltungskosten wieder mehr als ausgeglichen. Ein Münchner Single braucht 1.030 Euro, um sich genauso viel leisten zu können wie ein durchschnittlicher deutscher Bürger mit 870 Euro monatlich.  Das IW Köln spricht in diesem Zusammenhang von “Kaufkraftunterschieden”. Nicht betont wird dabei leider, dass diese Kaufkraftunterschiede kaum durch Preisunterschiede von Lebensmitteln und Gebrauchsgütern verursacht werden, sondern v.a. die Unterschiede in den Mieten eine große Rolle spielen.

Mietpreise

Wir haben immer wieder in diesem Blog dargestellt, dass die Unterschiede in den Mieten v.a. durch unterschiedlich hohe Bodenrenten in zentralen und peripheren Lagen zustande kommen. Also: Die Einkommensvorteile in den Großstädten fallen am Ende v.a. den privaten Grundstückseigentümern in Gestalt von entsprechend erhöhten Bodenrenten zu! Die Folge: Armut ist v.a. ein Phänomen der Großstädte.  Sozial schwächere Schichten können sich Wohnen nicht mehr leisten und werden abgedrängt.

Ein wichtiger Sonderfall sind die in ihrer Struktur geschwächten Städte im Ruhrgebiet.  Ein vielseitiger Mittelstand, der für andere Agglomerationen typisch ist, konnte sich in den Ruhrgebietsstädten nicht entwickeln. Die mächtigen Montankonzerne (Kohle: Ressourcenrente!)  wussten in der Vergangenheit u.a. durch Bodenblockaden das Aufkommen von Konkurrenz um Arbeitskräfte zu verhindern.  Die Karawane der Rent-Grabber zog zwischenzeitig weiter, zurück blieben die Städte und Menschen mit ihren Problemen. Weite Teile des Ruhrgebiets stellen wirtschaftsstrukturell Peripherie dar, die pure Bevölkerungsdichte macht dennoch relativ hohe Bodenrenten möglich. Die Folge: Verarmung.

Gemeinsam mit Global Change Now hatten wir versucht, die Parlamentarier des Deutschen Bundestages auf diese sozialen Probleme hin anzusprechen und wiesen auf Lösungsmöglichkeiten hin:

http://globalchangenow.de/mitmachen/hey-parlament/mietpreise/

Die Reaktionen waren allerdings dürftig, um nicht zu sagen armselig.

Einen Link zur IW-Studie, das interessante Daten  und eine ebenso interessante Karte enthält, finden Sie hier:

http://www.iwkoeln.de/de/presse/pressemitteilungen/beitrag/regionaler-armutsvergleich-grossstaedte-schneiden-schlecht-ab-179372

 

 

Landwirte unter Druck – Äcker werden knapp und teuer

Dirk Löhr

Die landwirtschaftlichen Flächen werden immer knapper. Ein Grund: Es gibt keine kompaktere Energieform als Öl. Energiewende heißt aber: Was wir uns in der Vergangenheit in dieser kompakten Form aus der Erde geholt haben, werden wir fortan mit den Erneuerbaren Energien verstärkt über der Erde machen müssen, und zwar relativ extensiv.

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Die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Flächen für die Energiegewinnung steigt daher. Gleichzeitig wird das Angebot an landwirtschaftlichen Flächen verknappt, z.B. durch das Vordringen von Siedlungs- und Verkehrsflächen (zwischen 80-90 ha pro Tag in Deutschland), ökologischen Ausgleichsflächen oder Flächen zum Hochwasserschutz. Die grün-rote Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat dabei noch das traditionelle Ausgleichsventil geschlossen, mit dem die Landwirte in der Vergangenheit den Flächenverlust ausglichen: Den Grünlandumbruch, der mit enormen CO2-Emissionen verbunden ist.

Allein schon die Verknappung der landwirtschaftlichen Flächen führt zu höheren Bodenrenten und Pachten (über diese fließen die Bodenrenten in die Taschen der Bodeneigentümer).  Aufgrund der Verknappung der Flächen treten auch die schon von David Ricardo (1772-1823) gefundenen Marktgesetze in Reinform zu Tage: Dementsprechend sickern alle Subventionen in Gestalt höherer Bodenrenten zu den Bodeneigentümern durch. Dies sind nicht nur die Landwirtschaftssubventionen der EU, die immer noch zum allergrößten Teil nach Flächen bezahlt werden.  Auch die EEG-Förderungen haben eine ähnliche Wirkung. Wo Biogasanlagen stehen, steht auch viel Mais (für die Biogasanlagen), und dort steigen die Pacht- und Bodenpreise.

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Konventionell wirtschaftende oder gar Biobauern können das nicht mehr bezahlen. Sie unterliegen der Konkurrenz durch die Energiebauern, ihre Existenzgrundlage wird entzogen. Ähnliches gilt für Schäfer. Was sie an Förderungen erhalten, fließt an die Eigentümer der Flächen ab.

Einen interessanten Beitrag hierzu liefert mit Bezug auf Rheinland-Pfalz der Podcast von SWR 1 (“Thema heute”) vom 21.8.2014 “Landwirte unter Druck – Äcker werden knapp und teuer”:
http://www.swr.de/swr1/rp/programm/landwirte-unter-druck-aecker-werden-knapp-und-teuer/-/id=446640/did=14031150/nid=446640/5dwtqd/index.html

Was wäre zu tun? Zunächst einmal ginge es darum, planerisch Schutzräume für konventionell und ökologisch wirtschaftende Bauern auszuweisen. Wäre auf den betreffenden Flächen nichts anderes als konventionelle oder ökologische Landwirtschaft erlaubt, würden dort die Pachten und Bodenwerte auch sinken.

Die Subventionierung durch die EU und auch im Rahmen der Energiewende muss überdacht werden. Am Ende wird der Bodeneigentümer subventioniert, nicht der Bauer, bei dem die Subvention eigentlich ankommen soll. Man kennt das Phänomen aus anderen Bereichen, wenn sich beispielsweise private Bodeneigentümer eine goldene Nase verdienen, die ihre Flächen an einen durch das EEG subventionierte Windkraftanlagenbetreiber verpachten – zumal am Ende der Eigentümer der Fläche eine hohe Pacht abzieht, wirft die Anlage für ihren Betreiber oft nur eine magere Rendite ab.

Knappe Flächen sollten eigentlich bessere Preise für die Landwirte bedeuten. Diese stoßen allerdings auf eine Nachfragemacht, die durch wenige Einzelhandelsriesen um Aldi & Co. gebildet wird und die die Bauern bis ins Unerträgliche in den Preisen drücken. Diese Nachfragemacht ist – wie wir in diesem Blog schon herausgestellt haben (s. den Blogbeitrag: “Gewinne und Renten: Alles Aldi oder was?”) nicht zuletzt durch die großzügige Politik der untereinander konkurrierenden Kommunen zugunsten von Aldi & Co. zustande gekommen. Die Fehler der Vergangenheit sind schwer zu korrigieren, man sollte aber den Versuch nicht unterlassen.

 

 

Monitor-Sendung (ARD) vom 21. August 2014

Zwei sehenswerte Beiträge mit Bezug zu unserem Thema wurden in der Monitor-Sendung vom 21. August ausgestrahlt:

Karstadt: Heuschrecke oder Sanierer? (bitte anklicken)

Es wird deutlich, dass es dem neuen Eigentümer von Karstadt, René Benko, wahrscheinlich v.a. um die wertvollen Immobilien geht. Wenn Benko die Bodenrente (dieser Begriff kommt natürlich nicht vor) mit anderen Konzepten wie Shopping-Malls ausschöpfen kann, hat das Karstadt-Konzept keine Chance mehr. S. dazu auch unseren Beitrag “Karstadt: Den (Immobilien-) Haien zum Fraß vorgeworfen

Russland vs. NATO: Droht ein neuer Kalter Krieg? (bitte anklicken)

Das Waffenarsenal der NATO wird modernisiert, die Grenzen der NATO werden entgegen allen Abmachungen immer weiter nach Osten verschoben, und die NATO soll auch den Griff nach den Ressourcen unterstützen und absichern. Mehr dazu auch in unserem Blog im Beitrag “Nochmal zur Ukraine: Gas, geostrategische Interessen und das Versagen der westlichen Medien“. Angesichts des Monitor-Beitrags ist es schön, zuzugestehen, dass es sich nicht um ein Totalversagen handelt.

Wie immer der Hinweis: Dank des geltenden Regimes “geistiger Eigentumsrechte” sind die informativen Beiträge in der ARD-Mediathek nur zeitlich begrenzt verfügbar!

 

Digitale Agenda der Bundesregierung: Gut gemeint …

Dirk Löhr

… ist das Gegenteil von gut. Es ist ein langer Wunschzettel, der da präsentiert wurde: Die Bundesregierung will, beabsichtigt, möchte …, ohne sich festzulegen. Lediglich ein einziges Ziel ist in der am 20. August vom Bundeskabinett beschlossenen Digitalen Agenda so konkret benannt, dass man die Zielerreichung auch messen kann: Die flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde bis 2018.

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Viele Jahre lang hatte man v.a. die Versorgung der peripheren Regionen mit der Breitbandtechnologie verschlafen. Auf dem Land liegt der Breitband-Ausbaugrad bei unter 20 Prozent, in den Städten hingegen bei 80 Prozent. Und nun muss man kein Prophet sein, um das Scheitern des in der Digitalen Agenda angekündigten Zieles vorauszusagen.

Doch bringen wir die gute Nachricht zuerst: Die Finanzierung soll maßgeblich durch Erlöse aus den Verkäufen von Sendefrequenzen erfolgen, die derzeit noch fürs Fernsehen genutzt werden. Dies bedeutet insoweit keine unentgeltliche Zuteilung der Sendefrequenzen, sondern eine Abschöpfung der damit verbundenen ökonomischen Renten. Immerhin ein kleiner Schritt in die richtige Richtung: Öffentliche Infrastruktur lässt sich bequem über ökonomische Renten finanzieren, wenn man es nur konsequent genug angeht.

Und das ist die schlechte Nachricht: Die Erlöse werden wahrscheinlich nicht reichen. Und an andere ökonomische Renten will die Bundesregierung derzeit nicht ran.

Eine weitere Hiobsbotschaft: Die Lust der privaten Telekommunikationsunternehmen, in den peripheren Regionen zu investieren, ist weiterhin begrenzt.  Dies gilt erst recht, nach dem die Digitale Agenda nichts darüber aussagt, wie die Förderung des Ausbaus konkret aussehen soll. Wir haben schon diverse Male in diesem Blog betont, dass es eigentlich die Aufgabe der Regierung ist, sich in das Eigentum des natürlichen Monopols Breitbandnetz zu bringen – anstatt private Unternehmen bei der Errichtung dieses Monopols zu subventionieren (siehe zum Beispiel “O2 und E-Plus: Die Megafusion zu Lasten der Verbraucher“). Denn die privaten Telekommunikationsunternehmen werden sich ohne staatliche Subventionen nicht von der Stelle bewegen.

Deutschland ist in Sachen Telekommunikations-Infrastruktur ohnehin schon ein Nachzügler. Dank der Entschlusskraft dieser Regierung wird sich daran so schnell auch nichts ändern.

 

Mehr Informationen:

Jung, H.-M. (2014): Gute Absichten verlegen keine Leitung, in: Sueddeutsche.de vom 20.08. Online: http://www.sueddeutsche.de/digital/digitale-agenda-der-bundesregierung-gute-absichten-verlegen-keine-leitung-1.2096079

o.V. (2014): Bundesregierung beschließt “Digitale Agenda”, dw vom 20.08. Online: http://www.dw.de/bundesregierung-beschlie%C3%9Ft-digitale-agenda/a-17864636

Ist das den ganzen Aufwand wert? Abschöpfungen im Rahmen der städtebaulichen Sanierung

Dirk Löhr

Deutschland, ein Land der Rent-Seeker und Rent-Grabber. Nirgendwo ist dies deutlicher ersichtlich als an der Eigentumsverfassung an Grund und Boden.

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Das Privateigentum an Grund und Boden ist in Deutschland eine heilige Kuh. Die Grundsteuer ist lächerlich gering und besteuert noch dazu größtenteils die vom Eigentümer geschaffenen Werte (aufstehende Gebäude), kaum aber die Werte, die von der Allgemeinheit geschaffen wurden (und die sich in den Bodenrenten und Bodenwerten niederschlagen; der Bodenwert V ergibt sich dabei näherungsweise aus der mit dem Realzinssatz r diskontierten Bodenrente R: V = R/r). Die Bodenrenten werden grundsätzlich privatisiert, die Aufwendungen für Inwertsetzung und Verzichtsleistungen werden hingegen der Allgemeinheit aufgebürdet.

Charakteristisch für den Tanz um das goldene Kalb „Privateigentum an Grund und Boden“ ist z.B. die folgende Schieflage: Kommt es zu einer Bodenrenten- und Bodenwertsteigerung  aufgrund einer Änderung der Bauleitplanung, so steht diese dem Bodeneigentümer zu. Verursacht die Planung hingegen (z.B. über eine „Rückzonung“) eine Wertminderung („Planungsschaden“), so ist die Öffentlichkeit hierfür verantwortlich, der Grundstückseigentümer wird entschädigt.

Von diesem Prinzip, das die Bodenrentenzuwächse privatisiert, die entgegenstehenden Kosten aber sozialisiert, gibt es ein paar rühmliche Ausnahmen, darunter die Abschöpfungsbeiträge im Rahmen der städtebaulichen Sanierung (§ 136 Abs. 2 BauGB). Kommt es hier zu Bodenwertsteigerungen, so wird der Eigentümer über Abschöpfungen derselben herangezogen (§ 154 BauGB). Dies beruht auf einem Rechtsgedanken, der schon in Art. 155 der Weimarer Reichsverfassung enthalten war, zwischenzeitig aber immer mehr in den Hintergrund gedrängt wurde.

Bedauerlich ist allerdings, dass über solche Abschöpfungen vielleicht nur 10-15 % der für derartige Sanierungen (die u.a. angesichts der demographischen Herausforderungen immer dringlicher werden) aufzuwendenden Kosten refinanziert werden können (der betreffende Leitfaden für Rheinland-Pfalz spricht gar nur von 9 %; ISM RP 2009). Für den Rest steht wiederum die Öffentlichkeit ein. Darum wurde die Sinnhaftigkeit solcher Abschöpfungen auch verschiedentlich schon infrage gestellt.

Warum aber kommen nur 10-15 % der öffentlichen Aufwendungen einer Sanierung beim Bodeneigentümer in Gestalt höherer Bodenrenten und höherer Bodenwerte an? Der Grund sind v.a. die Ineffizienzen, die unserem Abgabensystem geschuldet sind. In einer effizient gestalteten Wirtschaftsordnung könnte man die öffentlichen Leistungen allein aus den Bodenrenten finanzieren – genau, wie die Bodenrenten erst aus den öffentlichen Leistungen resultieren. Dies besagt das Henry George Theorem, das u.a. von Arnott / Stiglitz (1979) und Atkinson / Stiglitz (1987) formalisiert wurde und in der untenstehenden Abbildung illustriert ist.

Tabelle: Henry George-Theorem (vereinfachte Version, eigene Darstellung)

Volkseinkommen
Zusammensetzung   Verteilung   Charakter
Private Güter und Dienstleistungen

<=>

Löhne (Arbeit)Zinsen (Kapital)

<=>

Kosten
Öffentliche Leistungen

<=>

(Boden-) Renten

<=>

Sozialer Überschuss

Zur Erläuterung: Die Bodenrente geht zwar in die Preise der Produkte ein, allerdings nicht als Kostenfaktor. Vielmehr ist sie ein Residuum. Sie kann als sozialer Überschuss interpretiert werden – als das, was bleibt, nachdem die anderen Produktionsfaktoren (incl. der Staat) bezahlt wurden.

Wenn man nun – wie dies in Deutschland der Fall ist – die Bodenrenten (bzw. den sozialen Überschuss) privatisiert, stehen diese nicht mehr für die Finanzierung des Staates zur Verfügung. Die o.a. Sachgesetzlichkeit des Henry George-Prinzips wird durchbrochen, und die öffentlichen Leistungen müssen über Abgaben finanziert werden. Durch Steuern und Sozialabgaben werden dann aber die Kosten v.a. für Arbeit erhöht (Kapital kann flüchten und wird daher bevorzugt behandelt, Stichwort „duales Steuersystem“). Das heißt, das Residuum Bodenrente wird wegen der höheren Kosten, die v.a. auf der Arbeit lasten, geschmälert. Die Bodenrente ist also keine absolute Größe, sondern v.a. im Zusammenhang mit den Abgabenlasten zu sehen: In den Ländern mit geringeren Abgabenlasten ist die Bodenrente vergleichsweise höher (abzulesen an einem höheren Bodenwert, z.B. in der Schweiz oder in Luxemburg), in Ländern mit einer höheren Abgabenbelastung (wie Deutschland) ist die Bodenrente geringer. Daher muss man auch zwischen der tatsächlichen (“kinetischen”) und der potenziellen Bodenrente unterscheiden (die sich ergeben würde, wenn die öffentlichen Leistungen aus den Bodenrenten und nicht aus Steuern und Sozialabgaben finanziert werden, die als Kosten die Bodenrente drücken).

Um die Größenordnungen zu skizzieren: In meinem Buch „Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird“ (Marburg 2013) habe ich die kinetische Bodenrente in Deutschland (2010 / 2011) auf knapp 100 Mrd. Euro geschätzt. Geht man von einer Abgabenbelastung (Steuern und Sozialabgaben) von knapp 50 % des Volkseinkommens aus (das sich in den besagten Jahren bei ca. 2.000 Mrd. Euro bewegte), dürfte das Bodenrentenpotenzial vielleicht das 10-fache der kinetischen Bodenrente ausmachen (wenn auch steuerliche Zusatzlasten wegfielen). Dies gilt zumindest für zentrale Volkswirtschaften wie Deutschland; das Bodenrentenpotenzial in peripheren Volkswirtschaften dürfte wesentlich geringer sein. Zum selben Ergebnis gelangt auch Harrison (2014).

Die verteilungspolitischen Auswirkungen dieser 100 Mrd. Euro Bodenrente sind zwar störend und zeigen sich v.a. auf lange Sicht. Richtig ärgerlich sind aber die Rückwirkungen auf die Effizienz unseres Wirtschaftssystems, denn es wird durch die Allgemeinheit ein ungeheurer Aufwand zugunsten einer überschaubaren Beute einer Minderheit betrieben. Die Kuh Bodenrente ist in Deutschland zwar heilig, aber sie wird so sehr gemolken, bis sie vollkommen abgemagert ist. Wenn nun bei städtebaulichen Sanierungen die Kosten nur zu 10 bis 15 % der Kosten wieder über die Abschöpfungen der Bodenwerterhöhungen eingefahren werden können, ist dies ein beredtes Zeugnis der Ineffizienz: Die Lücke zeigt die enorme Diskrepanz zwischen öffentlich betriebenem Aufwand und den damit erzeugten Werten auf. Wiederum dürfte die Lücke in der raumwirtschaftlichen Peripherie noch wesentlich größer als in den Zentren sein: Gerade hier werden städtebauliche Maßnahmen verstärkt durchgeführt;  allerdings sind die Bodenrenten generell geringer als in den Zentren.

Für die oben angesprochene städtebauliche Sanierung heißt das konkret: Trotz der Abschöpfungen wird der Löwenanteil der Aufwendungen von der Allgemeinheit getragen. An sich gute und richtige Maßnahmen wie die Abschöpfung der Bodenwerterhöhungen im Rahmen der städtebaulichen Sanierung schwimmen gegen einen kräftigen Strom des Rent Grabbing und funktionieren nicht richtig. Eingebettet in die Unkultur des Rent Grabbing sind an sich gute und richtige Maßnahmen leider auch nur halbe Sachen.

 

Literatur

Arnott, R. J.  / Stiglitz, J. E. (1979): “Aggregate Land Rents, Expenditure on Public Goods, and Optimal City Size”, Quarterly Journal of Economics, Vol. 93 No. 4, pp. 471-500.

Atkinson, A. B.  /Stiglitz, J. E. (1987): Lectures on Public Economics. McGraw-Hill Book Co., London.

Harrison, F. (2014): Financial Rules for Constructing a Strong State, in: Journal of Translation from Foreign Literature of Economics, Special Issue. Online: http://se.xmu.edu.cn/jzyc/UploadFiles/2014371853467055475115776.pdf

Ministerium des Innern und für Sport (ISM) Rheinland-Pfalz (2009): Ausgleichsbeiträge in Sanierungsgebieten, Mainz.

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Karstadt: Den (Immobilien-) Haien zum Fraß vorgeworfen

Dirk Löhr (Kommentar)

Nun ist es so weit: Nicolas Berggruen zieht sich aus Karstadt zurück. 2010, als er in das Unternehmen einstieg, wurde er als Heilsbringer gefeiert. Nun ist der Katzenjammer groß. Investiert wurde – entgegen den Ankündigungen – nichts, dafür hat er rd. 40 Mio. Euro aus dem Unternehmen gezogen. Für ihn vielleicht Kleingeld, nicht aber für eine Karstadt-Verkäuferin. In unserem Blogbeitrag “‘Gordon Gekko’ Berggruen: Good bye, Karstadt?” haben wir die Karriere des Nicolas Berggruen skizziert: Es ist die eines Rent Grabbers.

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Nun steigt der 37-jährige österreichische Immobilienmagnat René Benko in das Unternehmen ein. Einer Investorengruppe um Benkos Signa-Gruppe und den israelischen Geschäftsmann Beny Steinmetz gehören seit letztem Jahr schon die Renommierhäuser in Berlin (Kadewe), München (Oberpollinger) und Hamburg (Alsterhaus), die ausgegliederten Sporthäuser plus knapp ein Viertel der Immobilien der 83 Karstadt-Filialen. Für die Übernahme des Restes zahlt Benko angeblich einen symbolischen Euro. Wir hatten in unserem Beitrag “‘Gordon Gekko’ Berggruen: Good bye, Karstadt?” schon dargestellt, dass Benko keine Lust haben dürfte, die Verlustbringer innerhalb dieses Geschenkpaketes dauerhaft durchzuschleppen. Schließlich hat der Schulabbrecher Benko eine noch beeindruckendere Rent Grabber-Karriere aufzuweisen als Berggruen. Er läuft auf absehbare Zeit kein Risiko, von Papst Franziskus heilig gesprochen zu werden. Aus kleinen Verhältnissen kommend, zählt er mittlerweile zu den 50 reichsten Österreichern – wie geht so etwas in so kurzer Zeit? Es ist das Prinzip der Chodorkowskis, der Timoschenkos und anderer Senkrechtstarter: Das Abgreifen von ökonomischen Renten (“Rent Seeking”) – auf Kosten Dritter. Das geht über “Netzwerken”, also Beeinflussung der Politik (“State Capture”) – incl. Korruption, für die Benko auch schon zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Von Handel hat er allerdings keine Ahnung – braucht er aber auch nicht, wenn er weiß, wie man Bodenrenten effektiv abgreift.

Zählen wir also 1 + 1 zusammen: Benko wird das Geschenk filetieren, und die vielen Verlustbringer samt Belegschaft so rasch und lautlos wie möglich entsorgen – auf Kosten der Arbeitslosenversicherung und der Steuerzahler hierzulande. Der verbleibende Rest an Immobilien ist immer noch interessant, mag er nach der Filetierung auch noch so klein sein. Möglicherweise aber erst nach Umnutzung: Karstadt raus, Shopping Mall rein …

Keine guten Aussichten für die noch 17.000 Beschäftigten des Karstadt-Konzerns.

 

Mehr Informationen:

S. Löwenstein (2014): Möchtegern-Retter auf Bewährung, in: FAZ.net vom 15.07. Online: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/karstadt-investor-rene-benko-immobilientycoon-auf-bewaehrung-13099520.html

O.V. (2014): Investor Benko übernimmt Karstadt, in: Sueddeutsche.de vom 15.07. Online: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ausstieg-von-berggruen-investor-benko-uebernimmt-karstadt-1.2090229

 

The Formation of the Culture of Genozide

Fred Harrison recently expanded his website – www.sharetherents.org – to include a forensic analysis of the roots of ethnic cleansing/genocide. This follows his visit to Bosnia a couple of months ago, to address a group of activists who are still traumatised by the genocide of 20 years ago.

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Sarajevo

 

Genocide CANNOT be dismissed as a consequence of “human nature”. It is the result of the breakdown of an authentic people’s culture. The glue that cements culture – the desire for social solidarity – is dissolved as a by-product of land privatisation.

Have a look on Fred Harrison’s new page http://www.sharetherents.org/genocide/ and read his article about the “Formation of the Culture of Genozide” on

http://www.sharetherents.org/wp-content/uploads/2014/08/Out-of-Genocide.pdf