Dirk Löhr
Am 8. Juli hat die Koordinierungsgruppe Finanz- und Steuerpolitik von Bündnis 90/Die Grünen ihren Abschlussbericht fertiggestellt, der hier heruntergeladen werden kann.
Vieles gäbe es kritisch hierzu zu anzumerken. Wir wollen uns einstweilen aber auf einen Punkt beschränken, nämlich die Grundsteuer. Zitat aus dem Abschlussbericht: “Die Grundsteuer wird aktuell nicht nach realistischen Werten und der realen Leistungsfähigkeit erhoben und ist damit verfassungsrechtlich problematisch. Wir wollen eine verfassungsfeste, gerechte Besteuerung, die stärker an den realen Verkehrswerten orientiert ist. Die bundesweit einheitliche Festlegung der Bemessungsgrundlage soll keine Erhöhung des Aufkommens zum Ziel haben. Die Höhe der Besteuerung obliegt weiterhin den Kommunen durch die Festlegung der Hebesätze. Dabei müssen ökologische Fehlanreize vermieden
werden.”
Man bleibt also im Vagen und legt sich auf keines der gegenwärtig diskutierten Reformmodelle fest. Auffällig ist allerdings, dass die Grundsteuerreform im Kapital “Vermögen angemessen besteuern” behandelt wird – dies verfestigt den Eindruck, dass auch bei den Grünen die Grundsteuerreform als ein “Einstieg” in eine neue Vermögensteuer betrachtet wird.
Eine Vermögensteuer ist jedoch eine Subjektsteuer; sie stellt auf die subjektive Leistungsfähigkeit ab und belastet sämtliche Vermögensarten – also Boden, Kapital und Gebrauchsvermögen. Die Grundsteuer ist hingegen eine Objektsteuer; sie belastet also nur die objektive Leistungsfähigkeit – soweit sie also durch die Immobilie vermittelt wird.
Wird dabei nur der Boden besteuert (wie bei der Bodenwertsteuer), wird sie am besten auch gar nicht durch das Leistungsfähigkeitsprinzip begründet, sondern durch das Äquivalenzprinzip: Anders als bei Kapital schafft nicht der Grundstückseigentümer den Wert des Bodens, sondern die Allgemeinheit (z.B. mit Infrastrukturinvestitionen, der Herstellung von Sicherheit etc.). Über die Bodenwertsteuer gibt der Bodeneigentümer der Gemeinschaft ein klein wenig von dem zurück, was diese für ihn getan hat. Normalerweise sind Steuern eine Zwangsleistung an den Staat ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung; aufgrund des Äquivalenzprinzips würde die Bodenwertsteuer diesbezüglich eine Ausnahme darstellen. Man könnte die Bodenwertsteuer auch anders interpretieren: Als Einstieg in eine Finanzverfassung, die auf dem Prinzip Leistung – Gegenleistung zwischen dem Staat und seinen Bürgern beruht.
Auch bleiben die Grünen am Postulat der Aufkommensneutralität kleben. Die in der jüngsten Vergangenheit kritisch geführte Diskussion um die Ursachen der auseinanderklaffenden Schere bei Vermögen und Einkommen – nämlich dem mit den sinkenden Zinsen einhergehenden Anstieg von Bodenerträgen und Bodenwerten – wurde augenscheinlich nicht zur Kenntnis genommen.
Genauso wenig wie der sogar von OECD und EU geforderte Tax Shift weg von konventionellen Steuern hin zur Grundsteuer. Statt dessen wird Aufkommensneutralität gefordert. Dabei ist die Bodenwertsteuer die effizienteste aller denkbaren Steuern. Effizienz: Das heißt, mit möglichst wenig Zutaten (= Ressourcenschonung) einen möglichst großen Kuchen backen. Eigentlich sollte dies ein Anliegen der Grünen sein.
Und genauso wenig wie die Tatsache, dass auch die großen Umwelt- und Naturschutzverbände (NABU, BUND) eine bodenbezogene Steuer v.a. aus siedlungspolitischen Gründen (Eindämmung der Flächenneuinanspruchnahme und Compliance mit Blick auf die Bauleitplanung) klar favorisieren, indem sie die Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” unterstützen.
Liebe Grüne: Besser spät aufwachen als gar nicht – dann seid Ihr als Partei nämlich irgendwann tot.