Gewinne und Renten: McDonald`s ist einfach gut …

mcdoofDirk Löhr

Gefragt „was ist eigentlich das Geschäft von McDonalds?“ werden 99 % der Befragten antworten: „Natürlich Fast Food Restaurants und Hamburger“. Doch die Antwort ist falsch. Man mag es glauben oder nicht: McDonalds ist vor allem ein Grundstücksunternehmen (Siddiqui 2011).

Das Eigentum an den Restaurantgrundstücken ist ein Kern der Unternehmenspolitik von McDonalds – gleichgültig, ob das Unternehmen das betreffende Restaurant selbst oder durch einen Franchisenehmer betreibt. Die Bodenrenten variieren je nach Lage des Grundstücks. Es wird allerdings geschätzt, dass das Unternehmen mehr Geld aus Bodenrenten als aus Franchisegebühren zieht. Die Bodenrente aus den selbst und durch Franchise-Nehmer betriebenen Restaurants ist somit der Kern des Gewinns von McDonalds (s. mehr zu dieser These Löhr 2013).

Vereinfacht dargestellt, zieht McDonalds die Bodenrente über zwei Wege. Erstens kauft und verkauft die Gesellschaft Grundstücke. Dies sind zwar oft, aber nicht immer Restaurantgrundstücke. Vielversprechende Lagen werden durchaus auch auf Vorrat gekauft, weniger gute Lagen auch wieder abgestoßen. Zweitens werden zusätzlich zu den Franchise-Gebühren (normalerweise 8 %) für die Nutzung von Marke und Namen auch Nutzungsentgelte für die gesellschaftseigenen Immobilien von den Franchise-Nehmern erhoben (Dadlani 2008).

Was seinen Burger-Verkauf betrifft, unterscheidet sich der Food-Retailer McDonalds nicht besonders von anderen Einzelhändlern oder Restaurantketten. Im Übrigen sind auch für andere Retailer Vertriebsstandorte von hoher strategischer Bedeutung. Dennoch handelt es sich bei McDonalds um eine Aktie mit exzellenter Performance – einer weitaus besseren und dauerhafteren Performance als die seiner Mitbewerber. Für die Experten von “boerse.de-Aktienbrief” ist die McDonald’s-Aktie denn auch ein ausgezeichnetes „defensives Basisinvestment“, da die Verlust-Ratio gerade einmal 1,19 beträgt. Dem stehen eine hohe Gewinn-Konstanz von 94% sowie rund 14% Kursplus p.a. gegenüber. Zudem zählt der Burger-Brutzler zu den besonders verlässlichen Dividendenzahlern. Seit der ersten Ausschüttung 1976 sind diese jedes Jahr angehoben worden, und aktuell beträgt die Rendite 3,3% (o.V. 2013).

M.E. ist diese überdurchschnittlich hohe Performance maßgeblich darauf zurückzuführen, dass das Unternehmen – anders als seine Mitbewerber – ein aktives Management des Wertes von „Land“ i.w.S. betreibt. McDonalds ist nicht nur einzigartig darin, dass der Gesellschaft ein großer Teil der Standorte gehört. Die Gesellschaft legt auch großen Wert auf deren Auswahl. In den meisten Fällen handelt es sich um gut sichtbare Standorte mit hoher Verkehrsfrequenz (vorzugsweise stark befahrene Kreuzungen) mit guten Parkmöglichkeiten oder um gut frequentierte Innenstadtlagen. McDonalds verdient auch Geld, indem es nicht mehr benötigte Standorte wieder auf dem Markt anbietet. So stellt sich McDonalds als eines der besten Grundstücksportfolios weltweit dar.

„Land“ i.w.S. (zu dem auch andere Naturressourcen und „nachgebildete“ Rechte wie geistige Eigentumsrechte gehören) sowie die „Kriegskasse“ wird im Durchschnitt aller Unternehmen durch Eigenkapital – hier also Aktien – finanziert (Löhr 2013). Wenngleich es bei vielen Unternehmen erhebliche Abweichungen von dieser Regel gibt, ist dies bei McDonalds nicht der Fall: Im Konzernabschluss 2012 machte das „Land“ i.w.S. (Immaterielle Vermögenswerte mit Exklusivitätscharakter sowie Grund und Boden) und Cash ca. 12,3 Mrd. US-Dollar oder 35 % der Bilanzsumme aus, die dagegenstehenden Eigenmittel rd. 15,3 Mrd. US-Dollar (43 % der Bilanzsumme). Das aktive Management des Wertes von „Land“ i.w.S. bedeutet damit auch automatisch ein aktives Management des Wertes seiner Aktien.

Man mag die Unternehmensstrategie von McDonalds bewundern. Aber: Die Unternehmensgewinne von McDonalds sind also zu einem großen Teil auf Standortvorteile zurückzuführen, derer sich die Gesellschaft systematisch bedient – ohne die Gemeinschaft, die diese Standortvorteile durch Agglomeration, Infrastruktur etc. in Wert gesetzt hat, angemessen zu entschädigen. Der Gemeinschaft entstehen hierdurch Verzichtskosten. Die Gewinne sind auch deswegen so hoch und beständig, weil neben diesen Verzichtskosten auch noch andere Kosten auf unbeteiligte Dritte abgewälzt werden. Dies geschieht u.a. über die Macht in der Wertkette (Rückwärtsintegration), die Kontrolle der Ressourcenbasis und die Fragwürdigkeit der Produkte an sich. Würden sämtliche angerichteten gesundheitlichen, ökologischen und sozialen Schäden eingepreist, müsste ein Burger schätzungsweise 200 Dollar kosten.

Übrigens: Wo ein McDonalds ist, steckt oft auch ein Burger King ganz in der Nähe …

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.doc
mit weiteren Literaturverweisen

Weitere Literatur:

A. Dadlani (2008), McDonalds Is a Real Estate Company, online: http://seekingalpha.com/article/73533-mcdonalds-is-a-real-estate-company

McDonalds (2012), Annual Report, online: http://www.aboutmcdonalds.com/content/dam/AboutMcDonalds/Investors/Investor%202013/2012%20Annual%20Report%20Final.pdf

o.V. (2013), McDonald’s-Aktie: Kampf um 100-Dollar-Marke!, online: http://www.aktiencheck.de/exklusiv/Artikel-McDonald_s_Aktie_Kampf_um_100_Dollar_Marke-5366537

H. Siddiqui (2011), What is McDonald‘s Line of Business?, online: file:///C:/Users/d.l%C3%B6hr/Documents/Transfer_PC/Boden%20und%20Unternehmen/McDonald’s%20Line%20of%20Business%20%20%20Real%20Estate%20%20%20McDonald’s%20Restaurants.htm

Eigentum ist Diebstahl – auch an Kunst

Dirk Löhr

Mehr wurde – zumindest offiziell und legal – noch nie für ein Bild bezahlt: Ein New Yorker Auktionshaus hat im November 2013 ein Triptychon von Francis Bacon für 142,4 Mio. Dollar (106 Mio. Euro) verkauft. Damit liegt der Preis ca. 22 Mio. Dollar über dem von Edvard Munchs “Schrei” – selbst Experten sind überrascht. Die drei Bilder Bacons zeigen den in Berlin geborenen britischen Maler Lucian Freud, ein Enkel des Psychoanalytikers Sigmund Freud und ein enger Freund sowie Malerkollege von Bacon. Der Käufer des Bildes ist unbekannt.

Viele Kenner (also nicht nur Kunstbanausen wie der Verfasser dieses Beitrags) haben sich die Frage nach dem „warum“ dieses Preises gestellt. Neben seinem künstlerischen Gehalt dürfte ein wichtiger Grund sein, dass sein Schöpfer seit 1992 tot ist. Damit sind seine Werke nicht mehr reproduzierbar und auch nicht durch andere Schöpfungen des Künstler ersetzbar. Sie sind also absolut knapp. Dies ist eine Eigenschaft, die Werke v.a. toter Künstler mit „Land“ im weiten Sinne der ökonomischen Klassiker gemeinsam haben (hierzu zählen auch andere unvermehrbare Güter wie Wasser, die Atmosphäre, die biogenetischen Ressourcen, das elektromagnetische Spektrum etc.). Vordergründig betrachtet generiert Kunst – anders als Land – zwar keine ökonomischen Renten. Allerdings erzeugt Kunst  – ganz ähnlich wie Land –doch einen permanenten (Netto-) Nutzenstrom für den Kunstkonsumenten. Und somit macht sein Wertsteigerungspotenzial es zu einer interessanten Assetklasse.

Ein weiterer Grund für den Rekordpreis, dass die Notenbanken in den letzten Jahren die Schleusen für neue Liquidität weit geöffnet haben, die verzweifelt nach Anlagemöglichkeiten sucht. Es ist kein Zufall, dass Aktien (die als indirekte Investments in „Land“ i.w.S. betrachtet werden können), Grund und Boden wie auch Kunst (v.a. toter Künstler) in letzter Zeit Höchstpreise erzielen. Bei Licht besehen ist dies eigentlich wenig Grund zur Freude, sondern vielmehr ein erkennbares Symptom einer volkswirtschaftlichen Blasenkrankheit (s. auch den diesbezüglichen Beitrag von Johann Walter in diesem Blog). Das Geld in der Finanzstratosphäre steht aber für reale Transaktionen nicht zur Verfügung – die Wirkung für die Realwirtschaft ist nicht viel anders, als ob es unter der Matratze läge. Zudem ist volkswirtschaftlich gesehen „Sparen“ in Kunst (von toten Künstlern) wie auch in Land (und übrigens auch in Aktien, hierzu mehr in einem späteren Beitrag) eigentlich gar nicht möglich. „Sparen“ bedeutet nämlich den Aufbau von Werten in Periode 1 und den Verbrauch dieser Werte in Periode 2 – also einen Transfer von realen Werten von der Gegenwart in die Zukunft zum Zwecke des späteren Verbrauchs. Letzteres ist bei den genannten Vermögenswerten aber nicht möglich. Ihr Preis kann aufgeblasen werden – sticht aber die Notenbank mit der Zinsnadel in diese Blase, platzt sie auch wieder – zumeist mit beträchtlichen realwirtschaftlichen Folgewirkungen.

Damit stellt sich – ähnlich wie bei Land – auch bei Kunst die Frage, ob Privateigentum hieran wirklich der Weisheit Letzter Schluss ist. Freilich, bei Kunst liegt der Fall ein wenig problematischer. Zunächst geht es darum „Kunst“ (hierin steckt das Wort „Können“) von bloßer „Wunst“ („Wollen“) zu unterscheiden. Hierfür ist die Zahlungsbereitschaft von Kunstfreunden freilich kein schlechter Indikator. Andererseits: Rechtfertigt dies das Privateigentum? Für den Künstler selbst hat Privateigentum an seinen Werken ähnlich sinnige allokative Konsequenzen wie Privateigentum an Land: Es sichert sein Überleben theoretisch erst dann, wenn er tot ist.

Und: Zur Wertschätzung der Kunst bedarf es nicht nur des künstlerischen Talents; vielmehr muss es auch in die Kultur der Gemeinschaft der Kunstkonsumenten eingepasst sein. Erst der Geschmack der Letzteren macht den Wert der Kunst aus. Vor diesem Hintergrund sollte auch die Frage erlaubt sein, wie sinnvoll es ist, durch Privateigentum an Kunstwerken gerade diese Gemeinschaft der “Wertschätzenden” auszuschließen. Nichts machte dieses Problem so deutlich wie die verzweifelte Aktion der Basler Bürger im Jahre 1967, als diese einem Kredit von 6 Mio. Schweizer Franken zustimmten, um zwei Picasso-Werke wieder ins Basler Kunstmuseum zurückzuholen. Diese waren damals Leihgaben von privater Hand und sollten aus finanzieller Not veräußert werden. Die 6 Mio. Franken waren 1967 übrigens eine gewaltige finanzielle Last – auch für Basel.

Also: Genau wie Land wird Kunst erst durch die Gemeinschaft in Wert gesetzt, genau wie Land wirft beides einen dauerhaften (Netto-) Nutzenstrom (also eine Art “Rente”) ab. Genau wie in Wert gesetztes Land ist Kultur ein Gemeinschaftswerk. Privateigentum an Land und seinen Renten ist daher genauso widersinnig wie Privateigentum an Kunst und seinen Nutzen, da es gerade die Inwertsetzenden von der Nutzung ausschließt. Der Sinn des Privateigentums, durch die individuelle Zurechnung dieses Nutzens eine Reproduktion anzureizen, geht bei Land wie bei Kunst (toter Künstler) ins Leere.

Als alternatives Regime wäre beispielsweise denkbar, dass Privateigentum an Land und “gelisteter” Kunst als „no go“ erklärt wird – „privare“ stammt bekanntlich aus dem Lateinischen und bedeutet „rauben“. Hierzu müsste von fachkundiger Stelle ein Verzeichnis über die Künstler erstellt werden, deren Werke als Vermögensanlage infrage kommen. Statt Privateigentum könnten Nutzungsrechte an deren Werken erworben werden: Solange ein Künstler noch lebt, mag man diesem für die Nutzung eines Werkes ein Entgelt zahlen, das dieser behalten kann. Dies würde wahrscheinlich gerade jungen lebenden Künstlern zugutekommen. Allerdings wird damit nur ein Nießbrauch erworben: Stirbt der Künstler, fällt der Kunstgegenstand automatisch und ohne Entschädigung an Vater Staat zurück. Wer die Kunstgegenstände zurückbehält, begeht Diebstahl an der Allgemeinheit. Der Verkauf dieser Gegenstände wäre Hehlerei, Eigentum könnte nicht erworben werden. Der Staat seinerseits vergibt allenfalls Nutzungsrechte an Werken toter Künstler nur auf Zeit – im Wege einer Auktion (falls sich jemand unbedingt den Picasso ins Wohnzimmer hängen und damit die Gemeinschaft von der Nutzung des gemeinschaftlichen Kulturgutes ausschließen will). Ansonsten sollten Kunstwerke dort stehen, wo sie hingehören: Im Museum.

Privateigentum an Kunst und die damit verbundenen Ausschlussrechte sind symptomatisch für eine (Un-) Kultur, die auf Diebstahl an der Allgemeinheit begründet ist. „Eigentum ist Diebstahl“ – dieses Wort Proudhons gilt nicht nur für Land, sondern auch für Kunst.

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.doc

Mietpreisbremse: Der Weisheit letzer Schluss? – Ein Plädoyer für ein ressourcenbasiertes Grundeinkommen

Dirk Löhr

Noch sind sie nicht verheiratet, und schon kommt als uneheliches Kind eine Missgeburt zur Welt. Sein Name ist „Paket für bezahlbares Bauen und Wohnen“. Als Reaktion auf das Desaster am Wohnungsmarkt – v.a. in Universitätsstädten – will die Politik Handlungskompetenz vorschützen. Endgültig entschieden ist allerdings noch nichts, die Parteivorstände müssen den vorläufigen Beschlüssen noch zustimmen.

Dabei hätte man kein Prophet sein müssen um zu erkennen, dass ein Doppeljahrgang an Studieneinschreibern Engpässe verursachen wird. Rechtzeitig agiert hatte die Politik freilich nicht. Im Gegensatz zu den Lenkern dieses Landes können aufmerksame Leser dieses Blogs allerdings kaum verwundert darüber sein, dass eine höhere Nachfrage, verbunden mit einem tiefen Realzins sowohl einen Anstieg der Bodenrenten als auch höhere Bodenpreise hervorbringen muss – und dies äußert sich eben u.a. in steigenden Mieten.

Die erste Gegenmaßnahme der Großkoalitionäre im Rahmen des genannten Paketes ist die „Mietpreisbremse“. So soll in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten die neue Miete bei einem Wechsel des Mieters begrenzt werden. Sie darf maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen, Bestandsmieten sollen in angespannten Wohnungsmärkten künftig in vier Jahren höchstens um 15 Prozent steigen dürfen – bisher gilt dies für eine Frist von drei Jahren. Dabei soll es den Bundesländern überlassen bleiben, ob sie die Regelungen umsetzen wollen.

Soll die Mietpreisbremse wirksam werden, stellt sie im ökonomischen Sinne nichts anderes als eine administrierte Preisobergrenze dar. Erfahrungen mit derartigen Markteingriffen hat man in der Vergangenheit in verschiedenen Märkten schon reichlich sammeln können. Sie waren nicht positiv. U.a. bekommen die Wohnungseigentümer so einen Anreiz, bei der Instandhaltung und anderen Kosten zu sparen. Ökonomen sind daher im Allgemeinen wenig über eine solche Regelungen erquickt – wird doch das Angebot ausgebremst und gleichzeitig die Nachfrage künstlich erhöht. Die Lücke muss im Extremfall durch willkürliche und gleichheitswidrige Zuteilung geschlossen werden. Allerdings wird die Mietpreisbremse voraussichtlich weniger heiß gegessen als gekocht. Ihre faktische Wirkung dürfte nämlich beschränkt sein. In einigen Bundesländern existiert bereits eine ähnliche Regelung. De facto hilft sie  aber nur wenigen Mietern. Die Wohnungsknappheit und der Markt schreiben eben eigene Gesetze. Die Stiftung Warentest schätzt, dass nur höchstens fünf Prozent der Mieterhöhungen die Kappungsgrenze eine Rolle spielen dürfte – insofern dürfte die Mietpreisbremse viel politisches Getöse sein, das mit wenig (positiver wie negativer) Wirkung verpuffen wird. Ohnehin kann das grundsätzliche Problem, nämlich die den hohen Mieten zugrunde liegende Knappheit, durch eine Preisobergrenze alleine nicht beseitigt werden.

Zumal die Mietpreisbremse nicht nur die Mieten, sondern auch das Wohnungsangebot tendenziell beschränkt, wollen die Großkoalitionäre als weitere Maßnahme den Wohnungsneubau in Gebieten mit Wohnungsnot stimulieren. Das Paket möchte „bezahlbares Bauen“ erreichen. Nun kostet allerdings z.B. ein freistehendes Eigenheim (120 qm, mit Garage, mittlere bis gute Wohnlage) in Gelsenkirchen und Salzgitter ca. 130.000 Euro, in den „Spannungsgebieten“ Freiburg i.Br. 520.000 Euro und in München 710.000 Euro. Die Zahlen stammen aus 2011, die Abstände dürften zwischenzeitig noch einmal gewachsen sein. Aber warum diese Abstände? Sind Mörtel, Stahl, Ziegelsteine und Bauarbeiter in Freiburg oder München so viel teurer als in Gelsenkirchen? Dann würde sich ein Bauherr aus Freiburg oder München eben Mörtel, Stahl, Ziegelsteine und Bauarbeiter eben aus Gelsenkirchen oder Salzgitter kommen lassen. Nein, die Preisunterschiede bestehen beim Boden – und resultieren aus Unterschieden in der Bodenrente. Standorte für Wohnungsbau sind in Freiburg und München wesentlich stärker nachgefragt als in Gelsenkirchen oder Salzgitter. Diese knappen Standorte sind auch der limitierende Faktor für den Wohnungsneubau. Wenn die Großkoalitionäre nun daran denken, die vor einigen Jahren abgeschaffte degressive Abschreibung (“degressive Afa”) für Anlagen im Mietwohnungsneubau wieder einzuführen, handeln sie wie ein mittelalterlicher Arzt, der gegen Pestgeschwüre nur mit Schönheitspflästerchen aufzuwarten hat. Solche Leute nennt man gemeinhin „Scharlatan“. Schließlich führen Steuernachlässe – genauso wie Subventionen – zu höheren Bodenrenten, die durch die steuerzahlende Gemeinschaft finanziert werden. Ein schönes Umverteilungsprogramm von unten (Steuerzahler) nach oben (Grundstückseigentümer). Die höheren Bodenpreise, die aus den steuerlich subventionierten Bodenrenten hervorgehen werden, erzeugen einen Preisauftrieb bei Grundstücken und dürften so die Eigentumsbildung für untere und mittlere Einkommensschichten noch einmal weiter erschweren. Last but not least wird der ökologisch bedenkliche Flächenverbrauch durch derartige Maßnahmen weiter vorangetrieben. Freude kommt allerdings nicht nur bei den Grundstücksbesitzern auf, sondern auch bei Developern, die über den Wertzuwachs der zu Bauland konvertierten Grundstücke auf Kosten der Allgemeinheit noch mehr Bodenrenten und Bodenwertzuwächse in ihre privaten Taschen umleiten können.

Ein dritter Vorschlag setzt an den Maklergebühren an. Bislang müssen häufig die Mieter für die Maklergebühren aufkommen. Nach Planung der Großkoalitionäre sollen Vermieter, die einen Makler einschalten, diesen fortan selbst bezahlen. Klingt gut und entspricht auch grundsätzlich dem Verursacherprinzip. Allerdings sollte man sich hiervon nicht zu viel erhoffen. Wirtschaftlich gesehen ist derjenige, der die Gebühren zahlt, nämlich nicht unbedingt derjenige, der sie auch wirtschaftlich trägt. Maklergebühren können überwälzt werden; die Vermieter werden die Gebühr gerade in Märkten mit hoher Wohnungsknappheit in die Miete einpreisen und sich zuungunsten der Mieter schadlos halten. Ähnliches gilt übrigens auch bezüglich anderer Belastungen, wie z.B. der in einigen Bundesländern erhöhten Grunderwerbsteuer oder gesetzlich erzwungener erhöhte Aufwendungen für energetische Sanierung.

Also: Pfusch auf der Baustelle, nichts Halbes und nichts Ganzes. Mit den skizzierten halbgaren Beschlüssen sind die Großkoalitionäre mit ihrem Latein offensichtlich am Ende. Zugegeben, die Thematik ist nicht einfach, und mit dem Wissen der ökonomischen Ratgeber können unserer Politiker das Problem auch nicht lösen.

Man kann – wie die Großkoalitionäre – an Symptomen kurieren, man kann aber auch an die Wurzeln gehen. Dazu bräuchte man allerdings Visionen, die über das übliche politische Durchgewurschtel hinausgehen. Man landet dann unweigerlich bei Ideen, die bis auf die Vorgänger von Adam Smith zurückgehen. Am weitesten verbreitet wurden sie wohl vom amerikanischen Bodenreformer Henry George. Dieser schlug eine Abschöpfung der Bodenrente durch entsprechende Abgaben vor.

Die derzeit hohen Bodenrenten werden nämlich nur beschränkt durch eine Erhöhung des Neubaus an Wohnungen zurückgeführt werden können. Diese Rückführung könnte man jedoch – auch ohne unnötigen Flächenverbrauch – erreichen, wenn mehr ungenutzte oder untergenutzte Bestände vor allem in den Innenbereichen mobilisiert werden könnten. Eigentümern ungenutzter oder untergenutzter Bestände könnten zu einem höheren Angebot bewegt werden, indem sie – unabhängig davon, wie intensiv ihre Bestände genutzt werden – in Höhe ihres Nutzungsvorteils zur Kasse gebeten werden. Dieser Nutzungsvorteil entspricht aber eben der Bodenrente. Genauso würden spekulativ vorgehaltene oder ineffizient genutzte Immobilien zur Miete oder zum Kauf angeboten, würde man sie in Höhe der an ihnen heftenden Bodenrente belasten. Will man primär die Potenziale in den Innenbereichen noch stärker ausschöpfen, dürfte die Entwicklung neuer Baugebiete allerdings nicht mehr wie heute üblich geschehen: Indem nämlich v.a. private Landentwickler an den Bodenrenten und am Bodenwertzuwachs profitieren (value capture). Vielmehr müssten diese auf Grundlage öffentlich nachvollziehbarer Verträge für ihre Auslagen entschädigt werden, wobei natürlich auch ein entsprechender Gewinn eingepreist sein darf (cost covering). Dies würde zudem – Seitens der Developer – den Druck nehmen, die Planungsinstanzen auf der Suche nach neuen Renten aus der Landentwicklung zu vereinnahmen (state capture).

Statt sich dieser (und anderer) Aspekte anzunehmen, sichert die Politik der Großkoalitionäre faktisch die private Vereinnahmung der Bodenrente ab. Diese wird jedoch keinesfalls von den privaten Grundstückseigentümern und Developern geschaffen. Vielmehr handelt es sich um eine Leistung der Allgemeinheit. Nutzen (Bodenrenten) und Kosten (Inwertsetzung, Verzichtskosten) sind in unserer Rentenökonomie voneinander entkoppelt; die Folge ist u.a. ein Versagen der Grundstücksmärkte. In Deutschland kämpft v.a. die Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ (http://www.grundsteuererform.net) diesbezüglich um einen ersten Schritt in eine andere Richtung.

Würde man das Potenzial an Bodenrente (von genutzten wie un- und untergenutzten Grundstücken) hingegen konsequent abschöpfen , könnte der Staat genug von dem Aufkommen einbehalten, um seine Kernaufgaben (v.a. Infrastruktur, Sicherheit) zu bestreiten. Andere Steuern könnten dabei zeitgleich stark reduziert, eventuell abgeschafft werden („tax shift“). Einige Ökonomen, darunter der Nobelpreisträger Joseph Stiglitz haben gezeigt, dass so im Idealfall das gesamte Staatswesen finanziert werden könnte (“Henry George-Theorem“). Dies v.a. vor dem Hintergrund, dass dasselbe Prinzip auch auf andere „bodenähnliche“ Vermögenswerte angewendet werden kann, wie Wasser, die Atmosphäre, die Biodiversität, das elektromagnetische Spektrum etc. etc. – all dies (und noch viel mehr) ist nämlich „Land“ im Sinne der klassischen Ökonomen (und von Henry George).

Ökonomen wissen auch, dass eine solche Abgabe auf die Bodenrente – eine stringente Landnutzungsplanung vorausgesetzt – nicht auf die Mieter / Nutzer überwälzbar ist – sie ist vom Grundstückseigentümer zu tragen. Mit der Abschöpfung der Bodenrente werden die Grundstückseigentümer als Nutznießer für die Kosten der Inwertsetzung ihrer Grundstücke zur Kasse gebeten. Wer die Nutzen hat, trägt auch die Kosten – eigentlich ein zutiefst marktwirtschaftliches Prinzip.

Nachdem die Kernaufgaben des Staates (Sicherheit, Infrastruktur, Planung etc.) finanziert sind, könnte man den verbleibenden Rest an Bodenrente als ressourcenbasiertes Grundeinkommen an die Bürger ausschütten. Wenn die Knappheit an Land und damit die Bodenrente steigt, würde es für die Bürger zwar teurer. Allerdings würden dann auch die Ausschüttungen höher. So könnte man sich auch eine höhere Miete wieder leisten – dies gilt angesichts der relativ geringeren Wohnansprüche und der relativ (zum Einkommen) höheren Ausschüttungen v.a. für kleine und mittlere Einkommen. Die Rückverteilung der Bodenrenten wirkt insoweit besser als jede heutige (Miet-) Subvention. Über ein ressourcenbasiertes Grundeinkommen erhält jeder Bürger die Möglichkeit des durchschnittlich gleichen Zugangs zum Boden.

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

 

Überschussliquidität und Assetpreise

Johann Walter

Die Themen „Geldmenge“ und „Assetpreise“ haben mehr miteinander zu tun als man meint! Das Wachstum der Geldmenge (M) übersteigt nämlich in vielen Ländern das Wachstum des BIP. Neues Geld wird also nicht nur zum Bezahlen neu produzierter Güter gebraucht, sondern auch gehortet oder aber angelegt bzw. auf Assetmärkten verwendet, wo mit Vermögenswerten gehandelt wird, z.B. mit Wertpapieren, Immobilien, Land, Gold oder Kunst. Insofern entsteht Überschussliquidität – z.B. in der Eurozone (vgl. Tab. 1).

         Aggregat (in Mrd. €)Zeitpunkt

Bar-geld

M1

M2-M1

M2

M3

Nom. BIP
(Jahreswert)

Dez. 1998

323,7

1771,7

2115,3

3887,0

4447,8

5863,9

Dez. 2012

863,3

5105,4

3885,8

8991,2

9773,3

9487,4

Veränderung in %

167%

188%

84%

131%

120%

62%

Tabelle 1: Geldmengen und nominales BIP in der Eurozone
Quelle: EZB-Monatsberichte 4/1999 und 4/2013 (Tab.2.3 und 5.2)

„Überschüssige“ Gelder, die in den Assetbereich der Wirtschaft fließen, steigern dort die Assetpreise und sichern (monopolartige) Renten, die aus diesen Assets erzielt werden können. Daher sollten sich alle, die sich für Probleme von Assetpreisen und ökonomischen Renten interessieren, sich auch mit Ursachen und (eventuell problematischen) Folgen der Überschussliquidität beschäftigen und damit, wie diese gedrosselt werden kann.

Ursachen für Überschussliquidität

Eine Ursache für Überschussliquidität ist umlaufbezogen: Geld kann innerhalb und zwischen Güter- und Assetbereich der Wirtschaft umlaufen oder gehortet werden. Es fließt aus der Güterwirtschaft heraus, wenn Konsumenten (steigendes) Einkommen horten bzw. zum Kauf von Assets nutzen, bei denen sie Wertzuwachs erhoffen. Es fließt in die Güterwirtschaft zurück etwa bei Emission von Aktien zur Finanzierung von Investitionen oder wenn Pensionsfonds angelegte Finanzmittel zur Zahlung von kleinen Renten ausschütten. In „reifen“, d.h. zunehmend gesättigten Volkswirtschaften fließt umlaufendes Geld per Saldo in die Assetwirtschaft hinein bzw. in die Hortung. Es ist wahrscheinlicher, dass mit Ersparnissen „ein Picasso“ gekauft wird, als dass dieser verkauft wird, um dafür Brot zu kaufen. Bereits umlaufbezogene Überschussliquidität (Typ I) kann von „Assetpreisinflation“ begleitet sein.

Die zweite Ursache für Überschussliquidität (Typ II) hat mit Geldschöpfung zu tun. Die Geldpolitik stellt derzeit, oft per Kredit, sehr viel neues Geld bereit, d.h. steigert die Geldbasis stark. Nach sekundärer Bankengeldschöpfung wachsen z.B. in den USA, in Japan und Europa auch die Geldmengen M1 bis M3 und die Bilanzsummen der Banken viel stärker als das BIP. Diese Geldpolitik handelt, als wolle sie einen Fahrradreifen (Gütersektor) aufpumpen, der aber ein Loch hat, an dem ein Ballon hängt. Der Reifen wird nicht praller (Nullwachstum), aber der Ballon (Hortung bzw. Assetvermögen, vgl. Abb. 1) wird größer. Zudem: Wird neues Geld über den Bankensektor in die Wirtschaft geleitet, so will man bildlich den Reifen „vom Ballon her“ aufpumpen. In reifen Volkswirtschaften will das Geld aber eher anders herum fließen. Insofern ist dies Geldschöpfung gegen das „monetäre Druckgefälle“ – und vergrößert tendenziell den Ballon. Kein Wunder, dass gerade das neue Geld – abhängig von Zins- bzw. Renditeerwartungen – oft auf Asset- bzw. Vermögensmärkte fließt oder als Spar- oder Termineinlagen bei Banken geparkt bleibt!

Abbildung 1 (bitte klicken) 

Nun wird der Zusammenhang zwischen Geld und Assetpreisen richtig klar: wenn im Regelfall Banken neues Geld schöpfen, indem sie Kredit geben oder Vermögenswerte kaufen, dann ist es geradezu unwahrscheinlich, dass neues Geld (schnell) in der Güterwirtschaft ankommt! Eher wandert es von vornherein in die Liquiditätsfalle, d.h. verbleibt sofort im Asset- und Vermögensbereich und steigert dort Preise und stabilisiert dort die erzielbaren Renten.

Folgen und Probleme von Überschussliquidität

Geldschöpfungsbedingte Überschussliquidität führt nicht unbedingt zu Güterpreisinflation. Vielmehr versucht die Geldpolitik in Japan und auch in der Eurozone derzeit geradezu verzweifelt, Deflation zu verhindern. Schon soll die „EZB-Bazooka“ wieder „nachgeladen“ werden, d.h. in hohem Maß überschüssig Geld geschöpft werden. Dies wandert aber – geradezu konstruktionsbedingt – kaum in die Güterwirtschaft, sondern primär in Finanzierung von Assetkäufen. Somit sind erneut Assetpreisinflation (Blasen) und in Folge Finanzkrisen möglich. Überschussliquidität kann dabei – wie Drogen im Blutkreislauf – Probleme machen, wenn sie Länder überschwemmt, aber auch, wenn sie plötzlich wieder abgezogen wird.

Bei Kreditgeldschöpfung ist Überschussliquidität (Typ II) zudem Überschussverschuldung. Dann wachsen die Schulden schneller als der Produktionswert – und auch die nachfolgenden Probleme „Polarisierung“, „Instabilität“ und – ökologisch bedenklich – „Wachstumsdruck“ (vgl. z.B. Walter, 2013). Entsprechend nennt der Bericht „Global Risks 2013“ als größte globale Risiken für die künftige Entwicklung (vgl. World Economic Forum, 2013):

  • die wachsende Kluft bei der Entwicklung der Einkommen,
  • Trinkwasserknappheit als Folge der Klimaproblematik,
  • ein völliger Ausfall des Finanzsystems bzw. chronische Ungleichgewichte und Schuldenprobleme der öffentlichen Haushalte vieler Staaten.

Diese Probleme werden in der Kreditgeldwirtschaft durch „Überschuss-Geldpolitik“ verstärkt.

Reformoptionen zur Milderung der Überschussliquiditätsproblematik

Um die Probleme von Überschussliquidität zu mildern, kann die Art der Geldschöpfung geändert und/oder korrigierend in unrunde Geldumläufe eingegriffen werden.

Ordnungspolitisch wird z.B. vorgeschlagen, die Geldschöpfung ganz oder teilweise dem Staat zuzuordnen. Dieser soll mit neu, schuldenfrei und dauerhaft geschöpftem Geld reale Güter, z.B. Infrastrukturgüter, kaufen können (vgl. Huber 2013, Walter 2013). Damit würde bildlich Luft direkt in den Reifen geblasen. Der Reifen würde praller bzw. das reale Wachstum höher. Zugleich könnten überschüssige (Zentral-)Bankengeldschöpfung und Verschuldung geringer ausfallen. So weit, so gut. Der nun „richtig“ aufgepumpte Reifen hätte aber immer noch ein Loch. Auch in diesem Szenario könnte per Saldo Luft vom Reifen in den Ballon entweichen. Auch ohne geldschöpfungsbedingte Überschussliquidität könnte die bereits umlaufende Liquidität aber in Assets oder in Hortung wandern und somit in der Güterwirtschaft fehlen. Das umlaufbezogene Problem der Überschussliquidität bliebe bestehen.

Insofern reicht eine Reform der Geldschöpfung nicht aus (vgl. auch Löhr, 2011). Es braucht vielmehr auch eine aktive Steuerung des Geldumlaufs – z.B. im Sinne eines „Geldrecyclings“.

In Bezug auf den Geldumlauf könnte die Politik – statt fortlaufend überschüssig Geld zu schöpfen, das an ungewollter Stelle (z.B. im Assetbereich) akkumuliert und zu Polarisierung beiträgt – aktiv versuchen, Geld zu „recyclen“, d.h. zurück in die Güterwirtschaft zu schleusen, bzw. bildlich Luft vom Ballon zurück in den Reifen zu pumpen.

Vor diesem Hintergrund wird seit langem über Wege diskutiert, gezielt „ruhendes“ Geld aufzuscheuchen und in den Umlauf zu treiben, z.B. die von Gesell (vgl. Gesell, 1949) für Bargeld geforderte Umlaufsicherungsgebühr. Bargeld soll demnach mit einer Gebühr belegt werden, wenn es gehortet wird und insofern nicht umläuft. Geldhalter können der Gebühr entgehen, wenn sie damit etwas bezahlen, das Geld also – ohne Zinsforderung – zurück in den (Güter-)Umlauf geben. Bildlich würde Geld vom Ballon direkt zurück in den Reifen gedrückt. Das ist der gewünschte Effekt. Zudem könnte der Staat erhobene Gebühren konsumtiv oder investiv verwenden und somit ebenfalls recyclieren (vgl. Abb. 2).

Abbildung 2 (bitte klicken)

Ein zentrales Problem sind Ausweichreaktionen. Tab. 2 zeigt Verwendungsmöglichkeiten für Geld. Werden einzelne Verwendungen mit einer Gebühr belastet, neigt das betroffene Geld zur Wanderung an „unbelastete“ Orte. Dies begrenzt die erwünschte Wirkung der Gebühr.

1. Halten von Zentralbank- bzw. Bargeld

2. Halten von Giralgeld

3. Halten von Spar- & Termineinlagen

4. Kauf von Assets

5. Kauf von Gütern

6. Abwanderung ins Ausland

Assetblasen? Wachstum? Wechselkurseffekt?

Tabelle 2: Möglichkeiten und Effekte der Verwendung von Geld

In reifen Volkswirtschaften brauchen (gesättigte) Geldhalter nur begrenzt neue Güter. Auf der Flucht vor einer Bargeldgebühr werden sie Bargeld daher teils in auch Giralgeld, Spar- oder Termineinlagen umwandeln, teils aber auch Assets kaufen und/oder ins Ausland fliehen (vgl. Mensching, 2005). Ein Rückfluss von gehortetem Geld zurück in die Güterwirtschaft ist also unklar. So ist z.B. denkbar, dass Liquidität in andere Währungsräume flieht. Insofern erfordert wirksame Geldumlaufsteuerung sogar auch internationale Absprachen.

Dieses Bedenken gelten im Prinzip auch für andere diskutierte Gebührenvarianten, z.B. eine Gebühr auch auf Einlagen der Banken bei der Zentralbank bzw. auf die gesamte Geldbasis oder Gebühren auch auf Giralgeld bzw. auf Spar- und Termineinlagen. Stets gilt: auf der Flucht vor der Gebühr wandert Geld tendenziell in „gebührenfreie“ Bereiche – und zwar nicht nur in die Güterwirtschaft. Daher scheint eher eine „breite“ Gebührenbasis günstig. Bei einer (eventuell gestaffelten) Gebühr auf Bargeld, Sicht-, Spar- und Termineinlagen z.B. hätten vor der Gebühr fliehende Gelder weniger Ausweichmöglichkeiten, Aufkommen und potenzielle Effekte auf die Güterwirtschaft wären mithin höher.

Im Sinne von Tab. 2 kann daher auch Verwendung 4 (Kauf bzw. Halten von Assets) belastet werden. Der Staat kann etwa (die Erbschaft von) Vermögen belasten – generell oder z.B. beschränkt auf Grundvermögen – und mit diesen Einnahmen und entsprechender Vermeidung neuer Staatsschulden reale Aktivität (z.B. dringend erforderliche Investitionen in öffentliche Infrastruktur) finanzieren. Auch damit fließt letztlich Geld zurück in die Güterwirtschaft. Wird auf diese Weise über Steuern belastet, ergeben sich zwar folgende Nachteile:

  • Erhebungsaufwand; dies spricht z.B. gegen Steuern auf Sachvermögen.
  • Negative Struktureffekte; Erbschaftsteuern können z.B. den Mittelstand belasten.
  • Ausweicheffekte; z.B. Verlagerung von Wirtschaftsaktivitäten zur Steuervermeidung.

Erhebungsaufwand und Ausweichreaktionen sind aber auch bei Umlaufsicherungsgebühren relevant. Der Unterschied ist insofern eher graduell. Hier wie dort gilt: der Saldo zwischen erwünschten Lenkungswirkungen und unerwünschten Ausweichreaktionen ist günstiger, je „breiter“ die Belastung angelegt wird: desto weniger Ausweichmöglichkeiten bleiben dem überschüssigen Geld, desto eher muss es in die Güterwirtschaft zurück, und desto geringer ist auch der Bedarf an (überschüssiger und eventuell schuldensteigernder) Geldschöpfung.

Und, zur Erinnerung: Umlaufsteuerung kann, wenn das im Umlauf gesteuerte Geld schon als Schuld entstanden ist (Überschussliquidität vom Typ II) Schuldenprobleme nicht lösen, sondern nur deren Wachstum drosseln. Hier bräuchte es somit als Ergänzung den (erwähnten) partiellen Übergang zu schuldenfreier Geldschöpfung. Insofern reicht zur Lösung von Überschussliquiditäts- und Assetpreisproblemen somit weder eine Reform der Geldschöpfung noch aktive Steuerung des Geldumlaufs alleine aus. Nötig erscheint vielmehr beides!

Literatur:

Gesell, S., Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, 9. Aufl., Lauf bei Nürnberg 1949.

Hesse, M., Der Domino-Effekt, in: Der Spiegel 36/2013, S. 64-66

Huber, J., Monetäre Modernisierung, 3. Aufl., Marburg 2013

Löhr, D., Vollgeld, Freigeld und Assetpreisinflationen, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, Nr. 168/169, 2011, S. 40-54.

Löhr, D., Zur Umlaufsicherung von Buchgeld, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, Nr. 147, 2005, S. 30-32.

Mensching, C., Umlaufsicherung und Geldsystem – Zur Notwendigkeit einer doppelten Geldreform, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, Nr. 147, 2005, S. 33-39.

Walter, J., Geldordnung: Schuldenkrise oder Free Lunch?, in: WiSt 4/2013, S. 197-201.

World Economic Forum (Hrsg.), Bericht: “Global Risks 2013 – Eighth Edition”, online unter http://www.weforum.org/reports/global-risks-2013-eighth-edition.

Postwachstumsökonomie und die ökonomische Gretchenfrage

Dirk Löhr

Allein zwischen 1960 und 2000 hat sich die Weltbevölkerung verdoppelt (auf 6,12 Mrd. Menschen) und das globale Bruttoinlandsprodukt versechsfacht. Jeder Euro, jeder Dollar BIP zieht dabei eine energetische Schleifspur nach sich, erzeugt Abfall und benötigt Land und weitere Ressourcen.

Insbesondere seitdem Indien und China den nicht nachhaltigen westlichen Ökonomien in ihrer Entwicklung folgen, zeichnen sich die Grenzen des Wachstums deutlicher ab denn je. Sprachen Meadows et al. („Die Grenzen des Wachstums“) noch von „Peak Oil“, so ist heute auch die Rede von „Peak Soil“. Unabhängig davon, welchen Aspekt man nun betont: Der limitierende Faktor des Wachstums ist „Land“ – in dem weiten Verständnis der ökonomischen Klassiker. Zu „Land“ in diesem weiten Sinne zählt all das, was der liebe Herrgott und nicht der Mensch geschaffen hat. Hierzu zählen neben Grund und Boden in seinen unterschiedlichen Nutzungsvarianten auch mineralische Ressourcen, Öl, Wasser, die Atmosphäre, das elektromagnetische Spektrum, der biogenetische Reichtum etc.

Land in diesem weiten Sinne bildet die Wiege, den Beginn der Wertkette eines Produktes. Und es stellt auch das Ende der Wertkette dar: Nach Ende der Nutzung müssen die Überreste der Produkte deponiert werden (sei es in einer Land-Deponie oder durch Verbrennung in der Atmosphäre).

Die oft beschworene Postwachstumsökonomie ist vor dem Hintergrund der Endlichkeit von Land mehr als nur ein bedenkenswertes Ziel. Um diesen Zustand zu erreichen, bedarf es allerdings einer Kontrolle des wirtschaftlichen „Stoffwechsels“. M.E. müssen hierfür jedoch mindestens drei Bedingungen erfüllt sein:

a) Die Öffentlichkeit muss wie beschrieben den Anfang und das Ende der Wertkette – also Land – unter Kontrolle haben. Dies schließt insbesondere Privateigentum an Land i.w.S. aus, da hiermit gerade diese Kontrolle in die Hand der privaten Eigentümer gelegt wird. Private Nutzungsrechte an „Land“ i.w.S. reichen vollkommen aus. Volleigentum (mit dem Recht auf die Erträge, die Wertzuwächse und dem Recht, das Wirtschaftsgut in seinem Wesen zu verändern) ist hingegen nicht nur nicht nötig, sondern kontraproduktiv.

b) Diese privaten Nutzungsrechte an Land i.w.S. müssen allerdings „entkapitalisiert“ sein. Wenn stark organisierte Gruppen aus dem Land ökonomische Renten ziehen und gleichzeitig die Inwertsetzungs- und Verzichtskosten auf schwach organisierte Gruppen abwälzen können, entstehen finanzielle Fehlanreize. Der unnachhaltige Umgang mit Land i.w.S. wird dadurch ermutigt. Dies ist heute in mannigfacher Art und Weise der Fall. Ein Beispiel ist die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf Kosten v.a. landwirtschaftlicher Flächen, das mit dem Wirtschaftswachstum (weniger mit dem Bevölkerungswachstum!) Hand in Hand geht. Developer und Bodeneigentümer stoßen sich durch Landkonversionen finanziell gesund, während die Inwertsetzung der Flächen zu einem erheblichen Teil durch die Steuerzahler erfolgt. Der Staat unterstützt diese unnachhaltige Entwicklung – zumal er aufgrund der Privatisierung der Renten chronisch unterfinanziert ist (dieses Grundproblem wurde in diesem Blog schon wiederholt angesprochen). Ein anderes Beispiel sind die Gewinne, die durch den Eintrag von CO2 in die Atmosphäre gemacht werden. Anstatt die Rechte zur Nutzung der Atmosphäre (Land i.w.S.) rigoros zu begrenzen und zum Wohl der öffentlichen Haushalte zu versteigern, werden sie heutzutage großzügig bemessen und größtenteils an die Verschmutzer verschenkt. Die Löcher in der Staatskasse muss der Steuerzahler auffüllen. Hinzu kommen die Kosten, die auf andere Menschen in Form von Klima- und Gesundheitsschäden abgewälzt werden.

Ein weiterer Fehlanreiz wird durch das Geldwesen und den Zins hervorgerufen. Durch das Allais-Phelps-Theorem wurde der Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Zinssatz beschrieben, was hier nicht näher ausgeführt werden soll (s. die Literaturhinweise). Postwachstumsökonomie ist daher auch nur über eine Reform des Geldwesens durchsetzbar.

c) Privateigentum an Land bedeutet wie gesagt den Verzicht auf die Kontrolle von Anfang und Ende der Wertketten. Nichts anderes geschieht heute; dieser Kontrollverzicht ist der Normalfall. Der Preis indes ist hoch: Will man die gröbsten umweltpolitischen Auswüchse dennoch wenigstens halbwegs unter Kontrolle bringen, muss man in den Wertketten selber herum dirigieren und Stoffströme umlenken („Stoffstrommanagement“). Dann sagt der Staat u.a. an, mit welchen Verfahren die Unternehmer zu produzieren haben, verbietet Glühbirnen und bestimmte Staubsauger – dies allerdings mit nicht gerade durchschlagendem Erfolg. Die grundlegende Idee der Marktwirtschaft, nämlich dezentrale und eigenverantwortliche Entscheidungen der Unternehmer, geht zudem hierdurch verloren. Stattdessen wächst ein interventionistischer Staatsapparat heran, der den Unternehmen vorschreibt, was sie zu tun haben und fallbezogene (diskretionäre) sowie gleichheitswidrige (weil bestimmte Gruppen begünstigende) Maßnahmenpolitik auf Kosten der Allgemeinheit betreibt. Hiermit schließt sich der Kreis, denn einzelfallbezogene politische Interventionen stellen ein Einfallstor für Lobbyismus und Rent Seeking dar. Ein schönes Beispiel war die Umweltprämie in 2009 („Abwrackprämie“), mit der unter dem Deckmäntelchen der Umweltpolitik in Wirklichkeit die Automobillobby bedient wurde. Die Anreizwirkung war mehr als fragwürdig: Dies gilt selbst industriepolitisch, zumal in erheblichem Maße mit deutschen Steuergeldern de facto der Import ausländischer Kleinwagen gefördert wurde. Im ersten Halbjahr 2010 gingen die Neuzulassungen deutscher Marken gegenüber dem Vorjahr um 28 % zurück (darunter Ford 40 %, Opel und VW je 37 %). Dies wurde bereits im Vorfeld von den meisten Ökonomen vorhergesagt – ohne von der Politik gehört zu werden. Umweltpolitisch war die Umweltprämie ein Desaster; durch das Abwracken tauglicher Fahrzeuge dürften enorme unnötige Stoffströme und ein unnötiger Ressourcenverbrauch initiiert worden sein.

Das Gegenstück zum Interventionsstaat wäre ein starker, sich selbst beschränkender Staat (Wilhelm von Humboldt). Hält dieser nur den Anfang und das Ende der Wertkette in der Hand, könnte er sich auf das Setzen eines Ordnungsrahmens (Spielregeln) beschränken und sich ansonsten weitgehend aus dem Wirtschaftsleben heraushalten.

Erstaunlicherweise wurde der letzte Schritt, nämlich die Unvereinbarkeit von Privateigentum an Land i.w.S. und einer marktwirtschaftlichen Ordnung auch von den Ordoliberalen nicht konsequent zu Ende gedacht. Dies, obwohl sogar wichtige Gründungsväter der neoklassischen Ökonomie (wie J.M. Walras, J.H. Gossen, J.S. Mill u.a.) mit ihrer Kritik am Privateigentum an Grund und Boden eigentlich schon die intellektuelle Steilvorlage zu dieser Schlussfolgerung gelegt hatten. Bei allen Verdiensten: Eucken & Co. wollten leider eben die ökonomische Gretchenfrage nicht stellen. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Befürworter der Postwachstumsökonomie nicht ebenfalls hierum herumdrücken.

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.doc

Dirk Loehr, The Euthanasia of the Rentier, in: Ecological Economics Vol. 84, 12/2012, S. 232-239. Online: http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0921800911004873

Dirk Löhr, Nullwachstum und Nullzins – Renaissance einer alten Idee, in: Zeitschrift für Sozialökonomie November 2010, S. 3-20. Online: http://www.zfsoe-online.de/ZfSO-166-167_Lohr.pdf