Deutschlandfunk: Von Leichtmatrosen und Seemannsgarn

Dirk Löhr

Am 28.12.2017 strahlte der Deutschlandfunk den interessanten Beitrag von Theo Geers  “Bodenwertsteuer: Kein Allheilmittel gegen die Wohnungsnot aus. Natürlich, ein Allheilmittel ist die Bodenwertsteuer nicht. Vielmehr stellt sie eine reine – allokationsneutrale – Fiskalsteuer – dar, und keine Lenkungsteuer. Allerdings kann sie die verzerrenden Wirkungen anderer Steuern aufheben, wenn man diese durch eine Bodenwertsteuer ersetzt (Tax Shift). So war der Beitrag auch erfreulich – bis Peter Tschentscher, der Finanzsenator der Hansestadt Hamburg, zu Wort kam. Er äußerte die Befürchtung, die Bodenwertsteuer könnte die Gentrifizierung befeuern.

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Dr. Peter Tschentscher (Bildquelle: spd-hamburg.de

Doch nichts könnte verkehrter sein. Zwar ist die Bodenwertsteuer nicht als Mittel gedacht, die Gentrifizierung direkt und unmittelbar zu bekämpfen. Hierzu bedarf es anderer Instrumente, im Sinne der Tinbergen-Regel für den Einsatz wirtschaftspolitischer Instrumente. Allerdings bewirkt sie massive Entlastungen gerade für den Geschosswohnungsbau in Ballungszentren. Hier konzentriert sich der Mietwohnungsmarkt und das Immobilienvermögen der Kleineigentümer. Und hier würde auch der soziale Wohnungsbau ansetzen, wenn er denn irgendwann wieder einmal aufgenommen wird. Die Bodenwertsteuer behindert diesen also nicht – das Gegenteil ist der Fall. Damit verhält es sich bei der Bodenwertsteuer anders als bei anderen Reformvorschlägen zur Grundsteuer, welche das Gebäude mit umfassen: Diese würden den Geschosswohnungsbau wesentlich höher belasten. Statt dessen bewirkt die Bodenwertsteuer eine massive Höherbelastung von spekulativ gehaltenen, unbebauten Grundstücken. Damit wird ein Anreiz gesetzt, diese der Bebauung zuzuführen und einen der größten Hindernisse für bezahlbares Wohnen aus dem Weg zu räumen: Den Mangel an verfügbarem und bezahlbarem Bauland. Die sich aus einer aufkommensneutralen Umstellung auf die Bodenwertsteuer ergebenden Zahllastverschiebungen wurden von mir im November 2011 für die Städte Mainz und Birkenfeld auf empirischer Basis analysiert. Ähnliche Schlussfolgerungen zog auch bereits der IW Köln. Peter Tschentscher war ganz offensichtlich nicht durch entsprechendes Wissen vorbelastet, als er sein Interview gab. Und anstatt diesen Seemannsgarn von der Waterkant kritisch zu hinterfragen, leistete Theo Geers in der Sendung einer weiteren Mythenbildung Vorschub: Die Bodenwertsteuer würde eine straßenweise Differenzierung der Steuersätze erfordern, damit die Gentrifizierung nicht überhand nimmt. Damit ginge dann aber der besondere Charme der Bodenwertsteuer – ihre Einfachheit – verloren.  So schafft der Sozialdemokrat von der Waterkant ein eigenes Seeungeheuer, um es dann in einem “Red-Tape-Netz” wieder einzufangen.

Noch einmal: Die Bodenwertsteuer ist keine Lenkungsteuer. Mit einer straßenweisen Differenzierung würde man sie zur Lenkungsteuer machen. Man würde sie mit Aufgaben belasten, die am besten anderweitigen Instrumenten (v.a. der Planung) vorbehalten blieben.

Lieber Herr Tschentscher: Sorry, aber das ist die intellektuelle Leistung eines Leichtmatrosen – das kennt man nicht von Ihnen und das ist eines Finanzsenators der Hansestadt auch nicht würdig. Lieber Herr Geers: Angesichts eines solchen hanebüchenen Unfugs schmerzen meine Finger, wenn ich meine Rundfunkgeühren online überweise.

 

 

 

 

 

 

 

 

Und wieder einmal: “Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt!”

Dirk Löhr

Der Bundestagsabgeordnete und ehemalige baden-württembergische Landesfinanzminister Nils Schmid (SPD) hat kurz vor Silvester schon eine Rakete hochgehen lassen. Genauer gesagt, nicht gerade ein intellektuelles Feuerwerk, sondern eher einen Rohrkrepierer. Wie die Stuttgarter Nachrichten berichten, möchte Schmid die Mieter schützen, indem die Umlegung der Grundsteuer auf die Mieter verboten wird. Noch mehr: Die Stuttgarter Nachrichten berichten weiter, dass Schmid überlegt, ob die Mietpreisbremse in Ballungsräumen so erweitert wird, dass sie einen Anstieg der Nebenkosten durch eine steigende Grundsteuer bremst.

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Herr Schmid hat während seiner Zeit als Finanzminister offensichtlich noch nie den Unterschied zwischen Steuerzahl- und Traglast gehört. Papier ist geduldig. Würde die Umlage verboten, so würden sich die Vermieter eben durch eine Erhöhung der Kaltmiete schadlos halten, sofern die Knappheit auf dem Wohnungsmarkt das hergibt. Und das tut sie, in den Ballungsräumen. Eigentlich hätte Schmid von der gefloppten Mietpreisbremse lernen müssen – und dass blindwütige Administritis nicht wirklich weiterhilft. So musste man musste schon bei Einführung der Mietpreisbremse kein Prophet sein um vorauszusagen, dass ein einfaches Wegbeschließen von Knappheiten auf dem Wohnungsmarkt nicht funktioniertVielmehr gilt es, die bestehenden Knappheiten zu beseitigen. Das größte Problem bei der Beseitigung von Knappheiten auf dem Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen ist die mangelnde Verfügbarkeit von Bauland. Im Artikel „Grundsteuerreform: Ende einer Odyssee?“, der im November 2017 im Wirtschaftsdienst erschien, stellte ich die Ergebnisse einer zahllastbezogenen Analyse von Zahllastverschiebungen verschiedener Grundsteuerreformvarianten vor. Dabei wurde gezeigt, dass eine Bodenwertsteuer eine vervielfachte steuerlicher Belastung ungenutzter Grundstücke bringt, die eben derzeit auf dem Markt fehlen. Gleichzeitig würde die Bodenwertsteuer zu einer Entlastung des Geschosswohnungsbaus beitragen, in dem sich der Mietwohnungsmarkt konzentriert. Genau dies sind die Anreize, der derzeit auf den Märkten fehlen. Eine Pipi-Langstrumpf-Ökonomie („ich mach‘ mir die Welt, wie sie mir gefällt“) ist nicht die Lösung für die von Ihnen benannten Probleme, Herr Schmid, sondern vielmehr der intelligente Einsatz geeigneter wirtschaftspolitischer Instrumente!

Towards an inclusive world: Reformulating public policies

Fred Harrison* …

tries to find an answer to the question, whether it is possible to identify a social paradigm that is free of the defects associated with past and present social formations?

Read the text, published by the DOC research institute here: Towards an inclusive world: Reformulating public policies

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Fred Harrison

 

* Fred Harrison (born 1944) is a British author, economic commentator and corporate policy advisor, he is Research Director of the London-based Land Research Trust. He is notable for his stances on land reform and belief that an over reliance on land, property and mortgage weakens economic structures and makes companies vulnerable to economic collapse. His first book, The Power in the Land (1983), predicted the economic crisis of 1992. He followed this with a 10-year forecast (published in The Chaos Makers [1997]) that a global financial crisis would be triggered when house prices peaked in 2007. He studied economics at Oxford, first at Ruskin College and then at University College, where he read Philosophy, Politics and Economics. His MSc is from the University of London. Fred’s first career was in newspaper journalism, most notably at The People newspaper, where he became chief reporter. After a move to Economics, initially as Director of the Centre for Incentive Taxation, he spent 10 years in Russia advising their Federal Parliament (Duma) and local authorities on property tax reform and establishment of land markets. Since his return to the UK he has worked as a corporate business advisor, research director, writer and lecturer. Harrison is inspired by the writings of American political economist, Henry George. He has written for a number of newspapers and magazines and his books are widely distributed.

Boden und Bodenrenten – Mutter aller Monopole: Eine Replik zur Stellungnahme von Albrecht Müller in den Nachdenkseiten

Dirk Löhr

Am 27.November erschien in den Nachdenkseiten der Artikel von Thomas Trares „Der Boden und die Bodenrente – die Verteilungsfrage des 21.Jahrhunderts?“, in dem er die Idee der Bodenwertsteuer wohlwollend besprach. Die Tragweite dieser Steuer, die auch im Zuge der anstehenden Grundsteuerreform diskutiert wird, wird in der öffentlichen Diskussion nämlich weitgehend übersehen. Albrecht Müller, der Herausgeber der Nachdenkseiten konterte mit seinem Artikel vom selben Tage: „Notwendige Ergänzungen zum Artikel über Boden und Bodenrente“. Der Artikel von Albrecht Müller ist v.a. deswegen interessant, weil er einige gängige Argumente gegen die Bodenwertsteuer referiert.

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Zwischen den beiden Autoren besteht insoweit ein Konsens, als dass die Notwendigkeit der Abschöpfung unverdienter Bodenwertzuwächse erkannt wird. Allerdings zieht Albrecht Müller zu diesem Zwecke die Bodenwertzuwachssteuer einer Bodenwertsteuer vor – und nimmt damit eine v.a. in der politischen Linken weit verbreitete Position ein. Albrecht Müller befindet sich zunächst dahingehend im Recht, dass er Thomas Trares widerspricht, wenn er ihn in seinem Artikel zu einem Protagonisten der Bodenwertsteuer machte. Einige weitere Kritikpunkte von Albrecht Müller können aber nicht unwidersprochen bleiben:

  1. So schreibt er: „Bei einer Wertzuwachssteuer würde man sinnvollerweise mit dem üblichen Einkommenssteuersatz arbeiten, mindestens, also heute zwischen mit 42 bis 50 %, zu Kohls Zeiten 53 %; bei einer Bodenwertsteuer, also einer Bestandssteuer, sind solche Steuersätze abenteuerlich. Das würde vermutlich nicht funktionieren, denn es würde jedes Jahr neu auf den gesamten Wert erhoben. Mein Fazit: ich würde gerne wissen, wie hoch der Steuersatz einer Bodenwertsteuer sein soll.“ Zunächst: Wie soll eine Bodenwertzuwachssteuer überhaupt ausgestaltet sein? Sollen nur die (über Verkauf) realisierten Gewinne besteuert und die Wertzuwächse im Bestand steuerfrei gestellt werden, oder sollen auch die Letzteren mit besteuert werden? Ersteres wäre ungerecht und würde auf den Bodenmärkten zu einem „Lock-in-Effekt“ führen, Letzteres könnte manchen Bodeneigentümer in massive Liquiditätsprobleme bringen. Was Müllers Frage nach dem Steuersatz angeht, so erschließt sich dieser erst über die Formel für den Nachsteuer-Bodenwert V. In grober Annäherung gilt: V= R / (i + t). Dabei ist R die Bodenrente (Bodenertrag) pro qm (in Euro und pro Jahr), i der risikolose Kapitalmarktzinssatz und t der Steuersatz auf den Bodenwert. Bei einer Bodenrente von z.B. 5 € pro qm, einem Zinssatz von einem Prozent und einem Steuersatz von null Prozent (also unter Abwesenheit einer Bodenwertsteuer) betrüge der Bodenwert 500 € pro qm. Bei einem Steuersatz von 1% wären dies nur noch 250 € pro qm, der Bodenwert wäre also schon halbiert. Bei einem Steuersatz von 4 % läge der Bodenwert nur noch bei 100 € / qm. Schon mit einem relativ geringen Steuersatz auf den Bodenwert erzielt man also Effekte, die bei einer Bodenwertzuwachssteuer einen astronomisch hohen Steuersatz erfordern würden, der politisch und rechtlich kaum durchsetzbar ist. Es verhält sich mit Blick auf die „Abenteuerlichkeit“ der Steuersätze also genau anders herum, als Müller vermutet. Eine Bodenwertsteuer wirkt einerseits wesentlich sanfter (geringere Liquiditätsbelastung der Eigentümer), zum anderen aber wesentlich effektiver als eine Bodenwertzuwachssteuer. Es gibt noch eine Reihe weiterer Argumente gegen die Bodenwertzuwachssteuer (z.B. Allokations- und Überwälzungseffekte etc.), die hier nicht ausgeführt werden können.
  2. Albrecht Müller sieht nicht ein, „wieso nur die Spekulationsgewinne der Grundbesitzer besteuert und damit teilweise abgeschöpft werden sollen. Selbstverständlich müssten auch andere wichtige Wirtschaftsbereiche, die von Spekulation geprägt sind, mit einbezogen werden. Das ist vor allem der Aktienmarkt, aber nicht nur der.“ Und an anderer Stelle: „Die in dem Beitrag von heute früh enthaltenen Bemerkungen über Schnellrestaurants und Discounter wie auch über die Lufthansa sind zwar populär, halten aber einem näheren Nachdenken nicht stand. Es ist zwar richtig, dass diese genannten Firmen gute Flächen in den Städten besetzt haben. Aber das gilt auch für andere. Und in jedem Fall muss ja gefragt werden, zu welchen Preisen sie ihren Bestand an Grundvermögen erworben haben.“ Zwar hat Albrecht Müller dahingehend Recht, dass eine Bodenwertsteuer kein Allheilmittel ist. Insbesondere macht sie Regulierungen des Finanzmarktes nicht überflüssig. Dennoch muss seiner Einschätzung teilweise widersprochen werden. Zunächst ist die von Trares beschriebene Betrachtung von Unternehmen als „hidden land banks“ keinesfalls – wie Müller schreibt – populär, das Gegenteil ist der Fall. Dennoch hält diese Perspektive gerade bei einer näheren Analyse stand. Standorte sind für Unternehmen von hervorragender Bedeutung. Nicht zufällig bezeichnete Winston Churchill den Boden als die Mutter aller weiteren Monopole. Hierzu ein kleines Gedankenexperiment: Was könnte die Anwaltskanzlei Linklaters ausrichten, wenn sie gezwungen wäre, ihre Standorte in Frankfurt oder Berlin in Dörfer in der Uckermark zu verlegen? Oder wenn wir Bayer gedanklich in eine Kleinstadt im bayerischen Wald umsiedeln? Obwohl die wesentlichen Vermögenswerte von Bayer Patente sind (die jedoch gerade auch dem Bodeneigentum „nachgemachte“ Monopolpositionen begründen!), würde auch Bayer den Standortunterschied schnell und sehr schmerzhaft zu spüren bekommen. Nur wenn es tatsächlich keine Unterschiede zur Performance auf den gegenwärtigen Standorten gäbe, wären die Standortprivilegien irrelevant. Im Übrigen steigt gerade im Zuge der Transformation in eine Dienstleistungsgesellschaft die Bedeutung von Standorten v.a. mit Bezug auf hochwertige Dienstleistungen (Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, „Headquarters“ von Konzernen etc.) immer weiter an. Ähnliches gilt aber auch für produzierende Unternehmen: Nicht zufällig hat keiner der „Highperformer“ seine Konzernzentrale in den Neuen Bundesländern, die raumwirtschaftlich größten Teils noch immer zur Peripherie zu zählen sind. Ein anderes Beispiel: Viele Jahre hinweg verdienten sich die Betreiber von Grundlastkraftwerken eine „goldene Nase“. Nehmen wir Braunkohlekraftwerke: Können diese „irgendwo“ gebaut werden? Wegen der hohen Transportkosten von Braunkohle muss ein Braunkohlekraftwerk nahe einem Braunkohleabbaugebiet liegen (in Deutschland sind dies das linksrheinische Braunkohlerevier, des mitteldeutsche Abbaugebiet bei Halle und Leipzig sowie die Braunkohleregion an der Lausitz); auch ein (Inlands-) Hafen oder eine Eisenbahnverbindung sind i.d.R. notwendig.  Gabriel und die Kohle-2Nicht zufällig sitzen die großen Energieversorger RWE, Vattenfall und E.ON auf den Braunkohlevorkommen. Um Leitungsverluste zu begrenzen, sollten die Verbrauchsschwerpunkte nicht mehr als 70 km von den Produktionsstandorten entfernt sein. Solche Verbrauchsschwerpunkte stellen große Agglomerationen dar, wie z.B. das Ruhrgebiet. Schließlich muss auch die Anbindung an das Übertragungs- und Verteilersystem gesichert sein. Umwelt und Tourismus dürfen nicht über Gebühr beeinträchtigt werden. Somit entscheiden am Ende die Planungs- und Genehmigungsbehörden darüber, ob überhaupt ökonomische Renten eingenommen werden können und wie hoch diese ausfallen. Denn nicht jedes geplante Kraftwerk übersteht den Planungs- und Genehmigungsprozess. Kurz und gut, Braunkohlekraftwerke können nur auf sehr seltenen Standorten errichtet werden. Die Gewinne, welche die großen Energieversorger mit solchen Kraftwerken in der Vergangenheit erzielten, sind zu einem erheblichen Teil verdeckte Standortrenten. Haben die Energieversorger den ökonomischen Wert der Standortprivilegien (incl. der Förderrechte) wirklich jemals bezahlt? Hinzu kommen noch die Externalisierungsrenten, weil die Unternehmen kaum für die Deponierung von CO2 in die Atmosphäre bezahlen. Der von Thomas Trares genannte amerikanische Bodenreformer Henry George zählte auch derartige (Natur-) Güter zu „Land“. Offensichtlich beruhte in der Vergangenheit die Performance der genannten Unternehmen maßgeblich darauf, dass sie nur einen geringen Teil des ökonomischen Gegenwertes für die Zuweisung von Privilegien bezahlen. Deren Gewinne stammten zu einem erheblichen Teil aus verdeckten Bodenrenten. Egal, welche Industrie: Bei tieferem Hinsehen wird man immer ökonomische Renten als Kern der Gewinne von Highperformern entdecken.
  3. Bezüglich des auch von Müller vorgebrachten – klassische – Arguments, dass der Grundstückseigentümer ja einen Kaufpreis entrichtet habe, so würde er vermutlich gar nicht bestreiten, dass dies für Wertzuwächse nicht gilt (ansonsten ergäbe ja auch die Bodenwertzuwachssteuer kaum einen Sinn). Diese sind allein das Ergebnis von Anstrengungen der Öffentlichkeit bzw. des Staates (Infrastruktur etc.). Doch auch hinsichtlich der Anschaffungskosten von Grund und Boden ergibt sich ein Legitimationsproblem: Einen Kaufpreis entrichtet hat nämlich z.B. auch jemand, der einem Hehler einen Fernsehapparat abkauft. Dennoch kann er in unserer Rechtsordnung nicht Eigentümer des Diebesgutes werden. Ein Grundstücksverkäufer handelt jedoch ebenfalls mit einem Wert, den er der Gemeinschaft ohne Gegenleistung genommen hat. Während das eine als Hehlerei qualifiziert wird, steht das andere aber sogar unter den Schutz der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Dies mag geltendes Recht sein, gerecht ist es indessen nicht. Vermag eine Gesellschaft hierin keine Schieflage zu erkennen, liegt offenbar ein kulturelles Problem vor.
  4. Die Diskussion zwischen Thomas Trares und Albrecht Müller konzentrierte sich denn auch auf Gerechtigkeitsaspekte. Ein wichtiges Argument für die Bodenwertsteuer ist jedoch die Effizienz. Markteintritte sind nur sehr beschränkt möglich, so dass marktwirtschaftliche Wettbewerbsmechanismus nicht gewinnbegrenzend wirken kann. Die Nutzen der Inwertsetzung von Grund und Boden werden privatisiert, die Kosten weitgehend sozialisiert. Ökonomen sollten wissen – wenn sie es auch gerade bei Boden verdrängen – dass der Markt versagen muss, wenn Nutzen und Kosten derart auseinanderfallen. Dies sind auch die Umstände, die den Bodenmarkt zu einem El Dorado der Spekulation machen. Die Bodenwertsteuer dient jedoch dazu, demjenigen die Kosten anzulasten, der auch den Nutzen der Inwertsetzung des Bodens durch die Allgemeinheit hat: Dem Bodeneigentümer. Obwohl die Bodenwertsteuer also kein Allheilmittel darstellt, wäre sie ein erster wichtiger Schritt, um die Nuss der wirtschaftlichen Privilegien zu knacken. Nur ein Abgabenwesen, das die Nutzung von Land und Natur anstatt produktiver Investitionen und v.a. von Arbeit belastet, ist zukunftsfähig.

 

Weiterführende Literatur:

Dirk Löhr, Fred Harrison (2017): Das Ende der Rentenökonomie – wie wir globale Wohlfahrt herstellen und eine nachhaltige Zukunft bauen können, Marburg (Metropolis).

Henry George (2017): Fortschritt und Armut – Eine Untersuchung über die Ursache der industriellen Krisen und der Zunahme der Armut bei zunehmendem Reichtum, Marburg (Metropolis).