Grundsteuerreform: Die Voodoo-Ökonomie der politischen Parteien (Teil 3)

Dirk Löhr

Kürzlich hatte die Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ ein Schreiben u.a. an die im Bundestag vertretenen Fraktionen versendet. Diese wurden aufgefordert, ihre bisherige Position zur Grundsteuerreform zu überdenken. Bislang besteht nämlich de facto eine „Mega-Koalition“ der Ignoranten: Denn über die Parteigrenzen hinweg und bis in die Opposition hinein wird die Bedeutung dieses Schlüsselthemas für den Einstieg in eine effizientere, effektivere und gerechtere Finanzverfassung bis jetzt nicht erkannt. Dem Verfasser liegt nun ein Antwortschreiben des Berichterstatters einer auch in der Bundesregierung vertretenen Volkspartei vor, die an die Initiative gerichtet ist. Zumal sich wie gesagt die im Bundestag vertretenen Parteien bei dieser zentralen Frage nicht wirklich unterscheiden, ist der Absender unerheblich. Es geht uns vielmehr um die Diskussion einiger im Antwortschreiben hervorgebrachter Argumente pro verbundene Grundsteuer (nachfolgend kursiv hervorgehoben), die sich immer wiederholen:

Besagter Berichterstatter hält die Sorge vor einer innovationshemmenden Wirkung der Grundsteuer für unbegründet. Steuern auf Immobilien, so die Begründung, gehören laut OECD zu den Steuern, die Wachstum und Investitionen grundsätzlich am wenigsten hemmen (OECD 2010, Tax Policy Reform and Economic Growth). Nach William Vickrey (einem Träger des Wirtschafts-Nobelpreises) stellt die verbundene Bemessungsgrundlage zwei Steuern in einer dar. Sie verbindet eine der besten und eine der schlechtesten Steuern, die wir haben („The property tax combines one of the best and one of the worst taxes we have” – W. Vickrey 2002). Die positiven Effekte, auf welche die OECD sich bezieht, rühren nicht von der Gebäudekomponente (Besteuerung des Faktors Kapital), sondern von der Bodenkomponente (Besteuerung des Faktors Boden) her. Die OECD-Ökonomen differenzieren an dieser Stelle nicht – und folgen damit einer unredlichen Argumentation des derzeitigen Mainstreams der Wirtschaftswissenschaften.

Eng verwandt hiermit ist ein weiteres Argument: Danach finanzieren die Kommunen mit der Grundsteuer jene Leistungen, die sie unentgeltlich erbringen, damit Grundstücke und Gebäude genutzt werden können (bspw. Stromleitungen, Straßen, Abwasser). Verursachergerecht kann die Steuer allerdings nur unter Einbezug der Gebäude erhoben werden, denn nur so wird die Grundsteuer jenen Bürgern und Betrieben angelastet, die die Leistungen der Kommune auch tatsächlich nutzen. Auf diese Weise – so der Vortrag des Berichterstatters – würde die Grundsteuer dem Äquivalenzprinzip gerecht. Gerade bei Stromleitungen, Straßen, Abwässer handelt es sich um Bereitstellungsleistungen, welche den Wert von Grund und Boden erhöhen. Es handelt sich zudem um natürliche Monopole, bei denen wohlfahrtsoptimale Grenzkostenpreise unterhalb der Vollkostenpreise liegen („Grenzkostenparadoxon“). Die optimale und verursachergerechte Bepreisung der Inanspruchnahme solcher Leistungen zu Grenzkosten lässt sich gerade und dann herstellen, wenn ihre Fixkosten über die Bodenrenten gedeckt werden – zumal die Bodeneigentümer von der bloßen Bereitstellung profitieren (Vickrey 2002, s. auch das Henry George-Theorem).  Je konsequenter die – durch die Öffentlichkeit geschaffenen – Bodenrenten auch wieder über eine Bodensteuer der Öffentlichkeit zugeführt werden können, umso besser ist eine verursachergerechte Bepreisung öffentlicher Leistungen via Grenzkosten überhaupt erst möglich. Der Verbrauch von Gas, Wasser etc. wird am besten über grenzkostenorientierte Gebühren bepreist – die Gebäudekosten haben damit herzlich wenig zu tun. Die vorzugswürdige Grenzkostenbepreisung ist aber erst dann möglich, wenn der konkrete Nutzer nicht die Fixkosten der Infrastruktur tragen muss. Wird versucht, einen Teil der Fixkosten über die Gebäudekomponente abzudecken, so ist u.a. zu berücksichtigen, dass gerade über die Gebäudekomponente der Bemessungsgrundlage eine Abwälzung auf die Mieter möglich gemacht wird. Der Mieter finanziert dann letztlich über die Grundsteuer – zusätzlich zu seiner eigentlichen Miete – auch und gerade diejenigen Leistungen, welche den Boden des Grundeigentümers / Vermieters noch wertvoller machen. Letztlich kommt er so für die vollen Kosten der öffentlichen Leistungen auf. Der Unterschied zwischen Grenz- und Vollkosten, der so den Grundstückseigentümern unentgeltlich zufällt, liegt bei vielen infrastrukturgebundenen Leistungen bei 60 bis 90 Prozent der Gesamtkosten. Genauso treibt man die Menschen den Rechtspopulisten in die Arme.

Was im Übrigen das vom Berichterstatter bemühte Äquivalenzprinzip betrifft, so betritt er das Feld der „Steuergerechtigkeit“ – mit sehr wackligen Schritten: Eine reine Bodensteuer wäre danach ungerecht, denn sie würde dafür sorgen, dass ein Villenbesitzer genauso viel (oder wenig) Grundsteuer zahlen muss wie der Eigentümer eines kleinen Häuschens. Allerdings profitiert der Besitzer des kleinen Häuschens genauso von der Infrastruktur und den Vorteilen der Agglomeration wie derjenigen der Villa – aus dieser ziehen beide in derselben Weise einen Vorteil bezüglich ihres Bodenwertes. Weder der Eigentümer des kleinen Häuschens noch derjenigen der Villa geben aber der Gesellschaft eine adäquate Kompensation für ihre Vorteile zurück. Die Bodenwertsteuer hingegen trägt dazu bei, solche externen Effekte (die Bodenwerte werden durch externe Effekte „gemacht“!) zu internalisieren. Grundsätzlich ist es unmoralisch, ungerecht und im Übrigen auch ineffizient, wenn die Aneignung von Werten legalisiert wird, die von anderen Menschen geschaffen wurden. Genauso wenig wie das Strafrecht Kleindiebstahl als strafbewehrten Tatbestand ausnimmt, darf die Aneignung von öffentlichen Werten durch Private ausgeklammert werden – auch dann, wenn sie sich nur im Kleinen ereignet. Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, dass es „demokratisiert“ wird. Hierdurch schafft man lediglich moralische Korruption (George 1885). Genau dies geschieht, wenn bei der Aneignung von Werten, die durch andere Leute (Private bzw. die Gemeinschaft) geschaffen wurden zweierlei Maßstäbe angelegt werden. Das Gerechtigkeitsverständnis, das vom Berichterstatter der betreffenden Fraktion bemüht wird, beinhaltet die Legitimität der privaten Aneignung öffentlich geschaffener Werte, und im Gegenzug die Legitimität der Sozialisierung privat geschaffener Werte. Zumindest meinem Gerechtigkeitsverständnis entspricht dies nicht. Allenfalls kann man über Übergangsregelungen diskutieren, nachdem falsche Leitbilder (etwa über “Eigentum” an sich oder das allein stehende Einfamilienhaus im Grünen) jahrzehntelang kolportiert wurden. Korrumpiert und in seiner Bedeutung verzerrt wird durch die betreffende Argumentation im Übrigen auch der Rechtfertigungsgrund „Äquivalenz“. Diese wird gerade durch die Besteuerung derjenigen Werte hergestellt, welche die Gemeinschaft – und nicht der Bodeneigentümer – geschaffen hat. Und dies kann nur die Bodenwertsteuer, nicht aber die verbundene Grundsteuer (diese belastet v.a. die Werte, die der Hauseigentümer erstellt hat). Der Berichterstatter ist offensichtlich so in der (Fehl-) Interpretation der Grundsteuer als Sondervermögensteuer gefangen, dass er die besagte Perspektive nicht einnehmen kann.

Damit befinden wir uns schon mitten in der Gerechtigkeitsdiskussion. Der betreffende Berichterstatter hebt hervor, dass bei der Grundsteuerreform nicht nur auf wirtschaftliche Effizienz geschaut werden dürfe, sondern auch auf Gerechtigkeit. Der „Trade-off“ zwischen diesen beiden Werten stellt jedoch ein scheinbarer Gegensatz dar. Wenn jemand ein „kleines Haus“ auf einem Filetgrundstück errichtet hat, mag er „income poor“ sein, aber er ist „asset rich“. Zudem verhindert er eine volkswirtschaftlich effiziente Nutzung, was am Ende zu Lasten der Gesellschaft geht. Es müssen (zu Lasten der Natur) neue Baugebiete ausgewiesen werden, die Ausstattung mit Infrastruktur geht zu Lasten des Steuerzahlers, die Folgeprobleme (Versorgung alter Menschen oder von Alleinerziehenden mit Kindern) in Streusiedlungen sind dann ebenfalls ein Problem der Gesellschaft. Wenn die Bodenwertsteuer also einen Druck ausübt, dass der betreffende Hauseigentümer sein Grundstück zu Geld macht und einen „besseren Wirt“ in effizienter Weise über das Grundstück verfügen lässt, ist dies sowohl effizient wie „gerecht“.

In diesem Kontext wurde noch hervorgebracht, dass auch brachliegende Grundstücke in teuren Innenstadtlagen aufgrund der seit 1964 bzw. 1935 massiv gestiegenen Preise höher besteuert würden, so dass niemand vom Bauen abgehalten wird. Dem Berichterstatter entgeht, dass in der modernen Immobilienökonomie Grund und Boden mittlerweile als eine sog. „Realoption“ angesehen wird (z.B. Geltner et al., 2007). Der Wert dieser Option geht allerdings verloren, wenn das Grundstück bebaut wird. Damit eine Bebauung stattfindet, muss ihr Wert den Verlust des Optionswertes durch die Bebauung mindestens ausgleichen. Eine Grundsteuer, die schwerpunktmäßig auf dem Gebäude lastet, belastet jedoch die Gebäuderendite und macht so die Bebauung relativ unattraktiver. Die Folge ist eine Verknappung von Wohnraum (welche auch die Überwälzung der Grundsteuer auf den Mieter erleichtert). Auch dies ist weder effizient noch effektiv und erst recht nicht sozial.

Damit aber noch nicht genug mit der „Voodoo-Ökonomie“. Der Berichterstatter behauptet weiter, dass durch die Reform Eigentümer in solchen Lagen, die sich unterdurchschnittlich entwickelt haben, entlastet würden – mit ebenfalls entsprechend positiven Effekten auf die Mieten. Eine strukturelle Belastungsverschiebung zu Lasten insbesondere des Mietwohnungsbaus sei im Reformmodell der Länder jedenfalls nicht angelegt. Offenbar ignoriert der Berichterstatter Untersuchungsergebnisse, wie sie u.a. vom Verfasser im Betriebsberater 35/2016 dargelegt wurden. Gerade Lagen, die sich weniger gut entwickelt haben, werden aufgrund der Gebäudekomponente relativ stärker belastet. Und weil die Überwälzung der Miete über die (angebotselastische) Gebäudekomponente, und eben nicht über die (angebotsunelastische) Bodenkomponente geschieht, kommt es auch und gerade hier zu einer Überwälzung auf die Mieter. Doch auch der Unterschied zwischen Steuertraglast und Steuerzahllast scheint dem Berichterstatter fremd zu sein.

Schließlich sei noch auf die Zeitkomponente verwiesen, welche der Berichterstatter aufführt. Es gelte zu handeln, damit nicht einer der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen wegfällt. Aber: Die neuen „Kostenwerte“ sollen erst in rd. 10 Jahren zur Verfügung stehen. Wenn – wie erwartet – das Bundesverfassungsgericht die derzeitigen Einheitswerte als nicht verfassungsgemäß beurteilt, wird es wohl kaum einen Übergangszeitraum von 10 Jahren zur Nach“besserung“ (auf ein wahrscheinlich abermals verfassungswidriges Bewertungssystem!) einräumen. Zu diesem Problem s. den Beitrag im INSM Ökonomenblog “Bundesratsinitiative zur Grundsteuerreform: Ein Weg aus der Sackgasse”.

Es bleibt zu hoffen, dass die im Bundestag vertretenen Parteien ihre Auffassung zum aktuellen Gesetzentwurf noch einmal überdenken.

 

Literatur:

D.M.  Geltner, N. G. Miller, J. Clayton und P.Eichholtz, P. (2007): Commercial Real Estate. Cengage Learning: Mason OH, USA.

H. George (1885): Fortschritt und Armuth, ca. 1885.

D. Löhr (2016): Zum neuen Grundsteuer-Reformmodell der Länderfinanzminister – gerecht und verlässlich? Betriebsberater 35. Online: https://de-livepages.strato.com/mediapool/120/1201139/data/L_hr-Titel-BB.pdf

D. Löhr (2016): Bundesratsinitiative zur Grundsteuerreform: Ein Weg aus der Sackgasse (in: INSM Ökonomenblog).

OECD (2010): Tax Policy Reform and Economic Growth. Online: http://www.oecd.org/ctp/tax-policy/tax-policy-reform-and-economic-growth-9789264091085-en.htm

W. Vickrey (2002): Site Value Taxes and the Optimal Pricing of Public Services, in: American Journal of Economics and Sociology, S. 85-96.

 

 

Gemeinwohlökonomie: Die gute Kraft, die Böses schafft – eine Replik auf Gerd Hofielen

Dirk Löhr

Am 9.12. fand am Umwelt-Campus Birkenfeld ein Streitgespräch „am Kamin“ zwischen Gerd Hofielen (Berlin) und mir statt – im Ton verbindlich, in der Sache aber durchaus kontrovers. Organisiert wurde die Veranstaltung von den Studierenden des Master-Weiterbildungsstudiengangs „Sustainable Change – vom Wissen zum Handeln“. Danke dafür!

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Die Gemeinwohlökonomie (nachfolgend: GWÖ) ist sicher gut gemeint – aber gut gemeint ist bekanntlich das Gegenteil von gut. Es ehrt Herrn Hofielen, dass er sich partiell von den Positionen Christian Felbers (2012) emanzipiert und seine eigenen Noten setzt. Dennoch bestehen meinerseits grundlegende Kritikpunkte, die ich nachfolgend in Ergänzung zu den Blogbeiträgen vom 24.10.2014 und vom 8.9.2014 darstellen möchte. Dabei beziehe ich mich nicht nur auf die Beiträge von Gerd Hofielen (in der Diskussion und in diesem Blog), sondern auch auf die „Bibel“ der GWÖ, nämlich das gleichnamige Buch von Felber (2012). Zu Beginn der Diskussion bemerkte ich, dass mir die Lektüre jeder Seite von Felbers Buch fast physische Schmerzen bereitet hat. Ich kann nicht auf jede Seite eingehen, sondern möchte mich nachfolgend nur auf fünf Punkte fokussieren:

Gemeinwohl: Was ist das?

Auf jeden Fall ein geniales Branding für die Richtung, die Felber (2012) vertritt. Wie kann man dagegen sein? Natürlich will dies jeder. An der Konkretisierung haben sich aber schon ganze Kommissionen von Wissenschaftlern die Zähne ausgebissen. Felber möchte das Gemeinwohl durch einen demokratisch gewählten „Wirtschaftskonvent“ festlegen (mich persönlich erinnert allein schon die Sprache an die jakobinischen Wohlfahrtsausschüsse und jagt mir einen keinesfalls wohligen Schauer über den Rücken). Selbst wenn der Wirtschaftskonvent demokratisch gewählt ist, wird er sich zwecks Erlangung der Arbeitsfähigkeit aus einer begrenzten Anzahl von Menschen zusammensetzen, die aber ihre Anschauung allgemeinverbindlich macht. Hayeks „Anmaßung von Wissen“ (1996) bekommt hier eine neue Dimension. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung der Werte und der Vorgabe des Weges ihrer Konkretisierung dürfte sich der Konvent über Minderheiten (wie mich) hinwegsetzen. Viele Kritiker befürchten an dieser Stelle totalitäre Züge. Diese Befürchtung erhält zumindest durch die von Felber (2012) beabsichtigten (Umerziehungs-) Programme in Schulen Nahrung: Wenn dort in Gefühlskunde, Wertekunde, Kommunikationskunde gezeigt wird, wie schlecht Wettbewerb für die Menschen ist, droht eine ideologische Schlagseite. Die GWÖ zielt nämlich darauf ab, den Menschen zu verändern, anstatt die Institutionen (s. dazu mehr unten). Auch dies ist ein Kennzeichen nicht nur von Religionen, sondern auch von totalitären Ideologien – diese Gefahr besteht ungeachtet des Umstandes, dass Gerd Hofielen sicherlich der Letzte ist, der einen Totalitarismus beabsichtigt.

Im Übrigen gibt es gute Gründe für die Auffassung, dass „Gemeinwohl“ gar nicht durch Mehrheitsprinzip festgelegt werden kann. Vielmehr sind individuelle Freiräume nötig – hierzu Friedrich August von Hayek (1991):

Die Wohlfahrt und das Glück von Millionen können nicht nach einer einzigen Wertskala bemessen werden. … Die Wohlfahrt eines Volkes hängt wie das Glück eines Menschen von sehr vielen Dingen ab, für die unendlich viele Variationsmöglichkeiten bestehen.

Herzstück: Gemeinwohlbilanz

Das Herzstück der GWÖ ist die Gemeinwohlbilanz. Diesbezüglich wird auf Innen- statt auf Außensteuerung gesetzt, ganz im Gegensatz zur Ordnungspolitik (Eucken 1990). Diese möchte einen Rahmen setzen, Spielregeln geben, innerhalb derer sich die Akteure frei bewegen können. Diese Spielregeln sollen so gesetzt sein, dass auch das Verhalten eines Lumpen aufgrund seines Eigennutzes so kanalisiert wird, dass er zum Gemeinwohl beiträgt.

Moment mal – Gemeinwohl kann man doch gar nicht befriedigend definieren, wurde oben gesagt? Richtig. Wir können aber sehr wohl erkennen, wo heutzutage Nutzen und Kosten auseinanderlaufen. Wo dies der Fall ist, muss der Markt versagen. Noch mehr: An diesen Stellen kommt es zum Teil zu gravierenden Umverteilungswirkungen. Dieses Auseinanderlaufen wird durch Institutionen bewirkt, die das Verhalten der Menschen in falscher Weise anleiten – die aber dennoch von der GWÖ aber nicht in grundlegender Weise kritisiert werden. Diese beinhalten das heutige Geldwesen, das Haftungsrecht, das Patentwesen generell (der Argwohn der GWÖ beschränkt sich auf Sperrpatente), das Bodenrecht und den damit zusammenhängenden Steuerstaat, über den sozial geschaffene Werte privatisiert und privat geschaffene Werte sozialisiert werden (mit gewaltigen Umverteilungswirkungen von unten nach oben, und nicht umgekehrt, wie oft behauptet). Gegen all dies hat die GWÖ nicht wirklich etwas einzuwenden.

Stattdessen ist die Zuteilung von Privilegien beabsichtigt, wenn man den Anreizwirkungen der betreffenden Institutionen nicht folgt. Gerd Hofielen brachte hiergegen in der Diskussion ein gut klingendes Instrument: Es koste eben Geld, wenn sich ein Unternehmen im Sinne des Gemeinwohls verhalte – die positiven externen Effekte müssten also belohnt werden. Die Schieflage sei anhand einer einer Metapher verdeutlicht: Angenommen, in einem süddeutschen Staat wäre es erlaubt, während eines Bierfestes dem Tischnachbarn im Zelt ungestraft den Maßkrug über den Kopf zu ziehen. Gefällt dies nicht, kann man auf zweierlei Weise dagegen angehen. Einmal so wie die GWÖ, die diese Regel erst einmal akzeptiert und denjenigen, die auf diese Gewalttat verzichten, eine Cola spendiert. Ordnungspolitiker würden hingegen die Regel ändern und diejenigen, die die Gesundheit ihrer Tischnachbarn beeinträchtigen, hinter schwedische Gardinen bringen. Natürlich, was sich durchsetzen lässt, ist auch eine Frage der Kultur.

Gegen den marktwirtschaftlichen Wettbewerbsmechanismus

In der Diskussion meinte Gerd Hofielen sinngemäß, die Gemeinwohlökonomie wolle, dass das Verhalten der vielen Akteure so koordiniert werde, dass sich für die Gemeinschaft das Beste ergibt. Genau dies intendierte aber auch Adam Smith. Marktwirtschaft ist die beste Methode, um den Egoismus der Individuen zu bändigen. Sie lässt, wenn richtig eingerichtet, das Streben der Individuen nach Eigennutz der Gesellschaft zugutekommen. Das Werkzeug dafür ist die berühmte unsichtbare Hand. Adam Smith in Wohlstand der Nationen (1776/2005, eigene Übersetzung):

„Nicht vom Wohlwollen des Metzgers, Brauers oder Bäckers erwarten wir unsere Mahlzeiten, sondern von deren Bedachtnahme auf ihr eigenes Interesse“

Und weiter:

„Wir wenden uns nicht an ihre Menschenliebe, sondern an ihre Eigenliebe und sprechen nie von unseren eigenen Bedürfnissen, sondern von ihren Vorteilen.“

Die GWÖ misstraut indessen tief dem Marktmechanismus. Die diesbezüglichen Textstellen durchziehen das Buch Felbers wie ein roter Faden. Stattdessen setzt sie auf Kooperation und Assoziation. Dabei hatte schon Silvio Gesell (1949) erkannt, dass dann, wenn sich mehrere Kaufleute an einen Tisch setzen, um zu kooperieren, dies zumeist zu Lasten Dritter geht. Das Kartell ist dann nicht weit. Daher betonten die Ordoliberalen (Eucken 1990) auch die Notwendigkeit einer entsprechenden Wettbewerbsgesetzgebung.

Von der GWÖ wird zutreffend ein Machtgefälle im Markt kritisiert. Aber: Ist dies wirklich ein marktimmanentes Problem? Hayek (1996) u.a. sprachen dagegen von der „Machtbegrenzungsfunktion“ des Wettbewerbs. Die Wettbewerbsgesetzgebung war auch eine zentrale Antwort der ordoliberalen Schule auf die Machtkonzentrationen, die sich in der Weimarer Republik zusammengebraut und die Machtergreifung der Nazis begünstigt hatte.

Der Markt wirkt grundsätzlich zu Gunsten der knappen Produktionsfaktoren. Diese befinden sich strukturell in der stärkeren Position. In unserer Wirtschaft haben wir uns daran gewöhnt, dass das Kapital gegenüber der Arbeit in einer knappen und damit stärkeren Position ist. Aber: Muss das so sein, handelt es sich um ein „Naturgesetz“? Der Rückblick auf das Ende der 60er Jahre lehrt etwas anderes. Hier war Arbeit knapp, und die Arbeitgeber realisierten Vieles von dem freiwillig, was die GWÖ heute mit der Gemeinwohlbilanz einfordert – aus Eigeninteresse, um die knappen Arbeitskräfte zu halten. Im Übrigen erkannte auch Keynes (1936/1983), dass es eigentlich keinen vernünftigen Grund dafür gibt, dass Kapital in Relation zur Arbeit immer knapp ist. Die Frage, ob und wie man die Marktwirtschaft zu Gunsten der Arbeitnehmer entsprechend umgestalten könnte (dies war das Anliegen von S. Gesell (1949) und H. George (1885)), wird von der GWÖ aber noch nicht einmal gestellt. Stattdessen wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und der Wettbewerbsmechanismus grundsätzlich abgelehnt. Auch wenn Gerd Hofielen etwas anderes behauptet: Die GWÖ steht zutiefst auf Kriegsfuß mit der Marktwirtschaft, ohne diese aber in ihrem Wesen verstanden zu haben.

Marktwirtschaftlicher Preismechanismus

Bei der Marktwirtschaft handelt es sich um ein geniales System. Sämtliche Informationen über ein Produkt sind in einem einzigen Datum, nämlich dem Preis, komprimiert. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Preise die ökologische und soziale Wahrheit sprechen. Ist dies der Fall, so trägt der Unternehmer allein aus Eigennutz zum Gemeinwohl bei – ganz ohne Zertifizierung und Gemeinwohlbilanz. Zugespitzt formuliert: Die Gemeinwohlbilanz gedeiht auf dem giftigen Beet der Preislügen, das wir heute haben.

Und wieder einmal schüttet die GWÖ das Kind mit dem Bade aus. So soll der Preismechanismus an vielen Stellen durch demokratische Entscheidungen ersetzt bzw. aufgehoben werden. Man fragt sich, wann die Leute den Wohlstand der „Gemeinwohl-Ökonomie“ überhaupt noch produzieren sollen, wenn sie all ihre demokratischen Rechte ausüben wollen: Demokratische Banken, Gemeinwohlkonvent, branchenweise Kooperationsausschüsse, demokratische Bahn, Post, Stadtwerke und Kindergärten. Ein „demokratischer Bankenrat“ beispielsweise besteht aus Vertretern der Bankangestellten, Konsumenten, Schuldnern, regionalen KMUs, Gender-Beauftragten und Zukunftsanwaltschaft. Den sich ergebenden Allokationsmechanismus kennen viele Alt-68er: Die wichtigen Punkte werden von den „Demokratie-Profis“ an das Ende der Tagesordnung gesetzt, wenn die arbeitenden Teilnehmer nach Hause gehen müssen, um zu schlafen und am nächsten Tag fit zu sein.

Auch die Konsumenten sollen sich an Gemeinwohlaspekten orientieren. Ist es aber die Aufgabe der Konsumenten, bei jedem Kauf (wie viele Produkte liegen bei mir jede Woche im Einkaufskorb?) die soziale und ökologische Angemessenheit der Produktion bis in die letzten Stufen der Wertkette zurück zu vollziehen? Ich behaupte, dass dies auch die beruflichen Spezialisten beim Einkauf weit überfordert – ein Problem, das bereits beim heutigen Zertifizierungs(un)wesen zutage tritt.

Bei der Allokation von Ressourcen möchte Felber (2012) mit Zinsen und Bodenrenten zwei zentrale Marktdaten einfach abschaffen, die hierin zum Ausdruck kommenden Knappheiten sollen einfach wegbeschlossen werden. Auch die Rohstoffpreise sollen demokratisch festgelegt werden. Dies ist aber eine Pippi-Langstrumpf-Ökonomie: Felber macht sich so die Welt, wie sie ihm gefällt. Genauso wenig wie Pippi Langstrumpf die Naturgesetze kümmern (sie hebt das Pferd einfach über ihren Kopf), schert sich Felber um die Gesetze der Ökonomie. Felber will zwar die die schädliche Umverteilungsfunktion von Zinsen und Renten abschaffen, gießt dabei aber gleichzeitig auch die nützliche Allokationsfunktion mit in den Orkus.

Die Folge wäre aber ein allokatives und verteilungspolitisches Desaster. Nur zwei Beispiele: Wenn die Zinsen per Dekret begrenzt oder abgeschafft würden, machte das Kapital einen großen Bogen um Deutschland. Konsequenz: Mehr Knappheit, mehr Arbeitslosigkeit, mehr Umverteilung durch Zinsen, die dann versteckt gezahlt würden. Wenn Felber einen unentgeltlichen Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen fordert, löst er nicht das Problem ihrer Zuteilung dieses knappen Gutes. Natürlich, die Antwort wäre: „das geschieht doch über die Gemeinwohlbilanz“. Nicht auszuschließen – ja geradezu wahrscheinlich-, dass dann unter dem Tisch auch noch Geld an die Zuteilenden fließt. Und: Die Bodenrenten werden durch das Dekret nicht abgeschafft. Vielmehr werden sie zwischen den korrumpierten Grundstückszuteilern und den korrumpierenden Grundstücksnutzern (hier im Kollektiv) aufgeteilt. Dieses Problem entgeht Felber freilich, weil die Kategorie der ökonomischen Rente (derzeit der zentrale Umverteilungsmechanismus in unserer Gesellschaft!) in der GWÖ offenbar gänzlich unbekannt ist.

Generell sollte eine freiheitliche und marktwirtschaftliche Ordnung gesinnungsneutral sein. Genau dies erreicht der marktwirtschaftliche Preismechanismus. Dieser kann übrigens horizontal oder – wie zweckmäßiger Weise bei Land und Ressourcen – auch vertikal (über Auktionen) eingesetzt werden. Bei der GWÖ findet die Allokation hingegen entsprechend der zur Schau getragenen aufrechten Gesinnung statt. Dies ist die Stunde der Heuchler.

Einkommensverteilung

Die Kritik der GWÖ fokussiert sich auf die übertriebene Spreizung der Arbeitseinkommen. Diese Kritik ist selbstverständlich nachvollziehbar – das Phänomen wird indessen durch die o.a. Verzerrungen der Marktkräfte hervorgerufen. Laut Einkommensbericht des Wirtschaftsforums der Führungskräfte, liegt das Jahresbruttoeinkommen von Managern der ersten Ebene (z.B. Generaldirektoren, Geschäftsführer) im Jahr 2012 bei 192.500 Euro. Führungskräfte der zweiten Ebene (z.B. Abteilungs- und Bereichsleiter) verdienten rund 118.900 und Führungskräfte der dritten Ebene 75.500 Euro (Steigenberger 2013). Stellt man auf das Nettoeinkommen ab, so liegt die Einkommensspreizung zwischen den Spitzengehältern und dem Mindestlohn im Durchschnitt (!) schon jetzt bei 1:10, wie es die radikale Version der GWÖ fordert (die „gemäßigte Version“ geht auf 1:20). Dies gilt für Österreich, in Deutschland dürfte sich die Situation nicht wesentlich anders darstellen.

Dennoch basiert die Unzufriedenheit vieler Bürger, die sie derzeit massenhaft in die Arme von Rechtspopulisten wandern lässt, nicht auf einer Einbildung. Die Lohnquote stagniert, trotz sinkender Zinsen und sinkender Kapitalanteile am Volkseinkommen. Dies ist der Fall, weil die Gewinner der Niedrigzinsphase eben nicht die Arbeitnehmer sind, sondern die Bezieher der ökonomischen Renten. Dieses unverdiente Einkommen entstammt Monopolen wie Grund und Boden, geistigen Eigentumsrechten, Angebotsmonopolen etc. – Phänomenen also, welche die GWÖ noch nicht einmal kennt. Die von der GWÖ zu Recht kritisierten Spitzenverdienste mancher Manager speisen sich übrigens zu einem erheblichen Teil aus der Partizipation an ökonomischen Renten (ohne dass die betreffenden Manager hierfür zusätzliche Leistungen, wie die Übernahme von Haftungsrisiken für ihre Entscheidungen, übernehmen müssten). Die untenstehende Abbildung illustriert die Entwicklung der Verteilung von Arbeitseinkommen, Kapitaleinkommen und Einkommen aus Bodenrenten bis zum Jahr 2014 (eigene Darstellung).

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

 

 

Zum Schluss

So könnte man jede Seite des Buches von Felber auseinandernehmen. Allein: Dies ist verschwendete Lebenszeit. Bei aller Sympathie für Gerd Hofielen als Mensch (den getroffen zu haben definitiv keine verschwendete Lebenszeit ist): Das Konzept GWÖ überzeugt nicht. Es liegt auch keine Theorie im wissenschaftlichen Sinne zugrunde. Die Verteidigungslinie lautet entweder, dass der Kritiker „falschen Werten“ anhängt (hoffentlich werde ich nicht eines schönen Tages diesbezüglich von einer Gesinnungspolizei einer Zwangstaufe unterzogen), oder aber es wird eingewandt, bei der GWÖ handele es sich um ein Konzept, das in der Entwicklung begriffen ist. Wissenschaftlich redlich ist das nicht; die GWÖ lässt sich so schwer falsifizieren, wie sich eine eingeseifte Sau am Schwanz fassen lässt (frei nach H.-J. Abs). Bleibt die Frage: Warum laufen so viele Menschen dem Propheten Felber hinterher? Felber wedelt mit Werten, die tatsächlich als „universal“ gelten können. Die Probleme treten erst dann offen zu Tage, wenn diese Werte konkret in Maßnahmen umgesetzt werden sollen („Butter bei de Fische“). Dann zeigt sich des Geistes Kind. Ein weiterer Grund ist der „Alternativpopulismus“: Die Bewegung um Felber grast „als sich entwickelndes Konzept“ von Grundeinkommen bis zum Regionalgeld so ziemlich alles ab, was im alternativen Spektrum diskutiert wird. Um ein Einpassen muss man sich mangels eigener Theorie, die diesen Namen verdient, ja kaum kümmern. Gerd Hofielen konzedierte immerhin, dass er das Anliegen von Ordoliberalen und anderen Kritikern nachvollziehen könne. Das Ziel ist nach Hofielen dasselbe, aber der Weg ist halt verschieden. Anders als der von mir hier dargelegte Standpunkt, der auf eine Änderung der Institutionen abzielt, kann die GWÖ nach Gerd Hofielen aber konkret etwas erreichen. Sie setzt die Menschen in Bewegung. Sicher, das stimmt. Den pädagogischen Verdienst der GWÖ, die Anstöße zum Nachdenken über die Gesellschaft und zum Einsatz für eine Veränderung setzt, möchte ich auch gar nicht bestreiten. Wenn der „kapitalistische“ Tiger auf mich zukommt und mich beißen will, so sollte ich tatsächlich nicht stehen bleiben. Aber: Wenn ich mich angesichts der Gefahr in die falsche Richtung bewege – nämlich auf den Tiger zu –, ist die Gefahr noch größer, dass er mich frisst.

 

Literatur:

Eucken, W. (1990): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 6. Aufl., Tübingen.

Felber, C.  (2012): Die Gemeinwohl-Ökonomie: Aktualisierte und erweiterte Neuausgabe, Deuticke.

George, H. (ca. 1885): Fortschritt und Armut, Halle a.d. Saale.

Gesell, S. (1949): Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, 9. Aufl., Lauf bei Nürnberg.

von Hayek, F.A. (1991): Die Verfassung der Freiheit, 3. Aufl., Tübingen 1991.

von Hayek, F.A. (1996): Die Anmaßung von Wissen, Freiburg.

J.M. Keynes (1936): Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes, Berlin (Ausgabe von 1983).

Smith, A.  (1776/2005): An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations, W. Strahan and T. Cadell, London. Digitale Ausgabe von 2005. Online: http://www2.hn.psu.edu/faculty/jmanis/adam-smith/Wealth-Nations.pdf (eingesehen: Dezember 2016).

Steigenberger, K. (2013): Gemeinwohlökonomie am Prüfstand – eine umfassende und kritische Analyse, Wirtschaftskammer Österreich, Dossier Wirtschaftspolitik, Wien.

Ordoliberalismus und Gemeinwohl-Ökonomie – eine Frage der Gesinnung?

Gerd Hofielen*

Am Freitag 9.12.16 gab es eine Diskussion am Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier zwischen Dirk Löhr und Gerd Hofielen.

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Gerd Hofielen (Quelle: http://www.hm-practices.org/seite/197495/gerd-hofielen.html)

Gegenstand war die kritische Auseinandersetzung von Dirk Löhr mit der Gemeinwohl-Ökonomie. Organisiert und freundlicherweise moderiert wurde die Debatte von den StudentInnen des Kurses Sustainability Change.

Ich nehme die Veranstaltung gerne zum Anlass, diese konstruktive und lebendige Debatte weiterzuführen und beziehe mich auf den Verlauf unseres Gesprächs und auf die Argumente von Dirk Löhr in früheren Beiträgen zu diesem Blog.

Die Gemeinwohl-Ökonomie ist ein junges Pflänzchen, ‘work in progress’ bzw. ‘work for progress’, daher sind klärende Auseinandersetzungen sehr wertvoll.

 

Aussensteuerung versus Innensteuerung

Löhr reklamiert als Grundposition den Vorzug der “Aussensteuerung gegenüber der Innensteuerung”. Damit meint er, dass der Steuerung des ordnungspolitischen Rahmens der Vorzug zu geben sei gegenüber dem Ansatz an den Entscheidungen in Unternehmen. “Die GWÖ setzt also nicht am ordnungspolitischen Rahmen an; vielmehr geht es ihr um die ethische Bewertung des unternehmerischen Handelns.” (Dirk Löhr, Blogeintrag 24.10.2014) Dirk Löhr möchte eine grundsätzlichere, prinzipiellere Lösung, um alle Wirtschaftsteilnehmer zu erreichen. “Marktwirtschaft muss in Regeln münden, welche das eigennützige Verhalten der Akteure mit dem Gemeinwohl zusammenfallen lässt. Dann braucht man weder ethische Appelle an die Unternehmensführung noch die Allgemeinverbindlicherklärung eines bestimmten Werterahmens für die Unternehmensführung. Ein Lump als Unternehmer muss aus Eigeninteresse genauso zu einem wie auch immer definierten Gemeinwohl beitragen wie ein Heiliger.” (ebd.)

Mit diesem Anliegen stimmt auch die GWÖ überein. Die Schwierigkeit sieht sie in der politischen Umsetzung des Anliegens. Denn wenn es um wirtschaftliches Handeln geht, sind die Lumpen (man lese: WirtschaftsteilnehmerInnen, die zulasten von gesellschaftlichen und ökologischen Systemen vorwiegend die eigenen Interessen verfolgen) in der Mehrzahl.

Die politischen Hindernisse erkennt auch Löhr: “Warum bringt unsere `Demokratie` die richtigen Preise aber nicht über einen entsprechenden Ordnungsrahmen zu Wege? … Ein wichtiger Grund liegt im politischen Unwillen, der dem Einfluss starker Interessengruppen geschuldet ist. Diese suchen nach `ökonomischen Renten` und nehmen den Staat für ihre Interessen „gefangen“”. (Blogeintrag 8.9.14)

Frage: Wenn der Staat im Griff der Interessengruppen ist und wenn die Interessengruppen hauptsächlich ihre wirtschaftlichen Privilegien verteidigen, wer soll dann die gewünschte Veränderung erreichen? Antwort: Die Einsichtigen und die Willigen. Die GWÖ wendet sich an die einsichtiggen UnternehmerInnen im Stile einer Graswurzelbewegung. Sie bietet einen Denk- und Handlungsrahmen, der von allen Wirtschaftsorganisationen benutzt werden kann. Das tun bereits ca. 2.000 Unternehmen, davon haben ca. 400 eine GW-Bilanz auditieren lassen.

Die Anwendung der GWÖ Bilanzierung setzt eine anfängliche Offenheit für Veränderung voraus und wirkt als Brücke, das wirtschaftliche Handeln mehr und mehr am Gemeinwohl auszurichten. Wenn die GWÖ mehrere tausend Unternehmer erreicht hat, wird sie zu einer gesellschaftlichen und politischen Kraft. Als solche ist sie heute schon sichtbar, aber mehr in homöopathischer Wirkung.

 

Kampf der Kulturen: unterschiedliche Haltungen zu Mitmenschen und Natur

Die politischen Kräfteverhältnisse können vereinfacht als “Kampf der Kulturen” begriffen werden. Auf der einen Seite stehen die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung, denen ein überwiegender Teil des Vermögens in Deutschland gehört und die vorwiegend ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen, zulasten von Mensch, Gesellschaft und Natur. Zu denen gesellen sich die Bürger, die Globalisierungs-geschädigt sind, deren Lebensverhältnisse in den letzten Jahrzehnten stagniert haben. Sie sind ideologisch vereint im Bestreben, die tradierten, konservativen Machtverhältnisse beizubehalten und die Umweltzerstörung zu ignorieren. Die ersteren, weil sie davon profitieren, die letzteren, weil sie glauben und hoffen, durch eine Rückkehr zu alten Zeiten ihre Position wieder verbessern zu können. Vordergründig findet das einen politischen Ausdruck in rechts-populistsichen Bewegungen a la Trump und Le Pen, die  vorgeben, gegen die ‘Eliten’ zu kämpfen, aber, so kann vermutet werden, mit Hilfe und zum Nutzen dieser alten Eliten regieren werden (Trump ist gegenwärtig dabei, diese These zu beweisen).

Auf der anderen Seite stehen die Bürger, die die Umweltzerstörung erkennen und sie als bedrohliche Entwicklung einschätzen, die durch die ressourcen-verschwenderische Wirtschaftsweise entstanden ist. Deshalb sind diese Teile der Bürgergesellschaft bereit, die Wirtschaftweise zu verändern. Sie suchen nach neuen Wegen mit der Umweltbewegung und dem Paradigma der Nachhaltigkeit. Sie appelieren an die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen und der VerbraucherInnen. Die GWÖ ist ein Teil dieser Bewegung und richtet sich vor allem an Unternehmen. Sie bietet einen Orientierungsrahmen, in dem die Wirtschaft an humanistischen Werten gemessen wird, die in den meisten demokratischen Verfassungen verankert sind. Die GWÖ strebt einen gesellschaftlichen Diskurs an, der durch eine breite Beteiligung von Bürgern und Unternehmen über die Beschreibung des gemeinwohlorientierten Wirtschaftens zur Verbreitung einer menschen- und naturfreundlichen Wirtschaftsweise führt.

Das Denken von Dirk Löhr ordne ich ebenfalls auf der fortschrittlichen Seite dieser kulturellen und politischen Auseinandersetzung ein. In seiner Werteperpektive ist er vor allem vom Wert “Soziale Gerechtigkeit” motiviert. “Von einem ordnungspolitischen Standpunkt aus kann man die Fehlleistungen der heutigen Institutionen auf folgenden Nenner bringen: Sie tragen zumeist zu einer Entkopplung zwischen Nutzen und Kosten bei. Dementsprechend lautet die Panazee hiergegen: Wer den Nutzen hat, … muss auch die Kosten und Risiken tragen.” (Blogeintrag vom 24.10.14) Dies kann nach Löhr “am einfachsten erreicht werden, indem die Preise die wirklichen sozialen und ökologischen Kosten wiedergeben.” (ebd.)

Allein, dazu ist die gesetzeskräftige Einführung des Ordnungsrahmens erforderlich, und das ist angesichts der politisch-gesellschaftlichen Kräfte- und Bewusstseinsverhältnisse auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Dirk Löhr scheint mit seiner Logik in der mangelnden politischen Umsetzbarkeit gefangen zu sein.

Meines Erachtens sind Graswurzelbewegungen, die eine ‘Koalition der Willigen’ in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung in Gang setzen, der Weg vorwärts. Das soll und muss unterstützt werden durch Veränderungen im politischen Überbau, parlamentarische Mehrheiten und gesetzliche Regelungen. Die ursprünglich bewegende Kraft sind jedoch die BürgerInnen und – im Zielgebiet der GWÖ – die UnternehmensinhaberInnen an der Basis der Gesellschaft, die aus persönlicher Einsicht und Überzeugung ihre Möglichkeiten zur Veränderung nutzen.

In der Diskussion am 9.12. spielten drei Argumente eine wichtige Rolle, daher möchte ich dazu noch Stellung nehmen:

Zuteilung der Ressourcen auf Basis der Gesinnung: Löhr findet es falsch, das die GWÖ an der ethischen Ausrichtung des Unternehmens ansetzt, diese bewertet und daran Rechtsfolgen knüpfen möchte.

“Adam Smith wollte eine Allokation über den Preis; die Marktwirtschaft sollte eigentlich gesinnungsneutral sein. Spätestens seit Pigou wissen wir, dass der Preis in einer Marktwirtschaft auch die Schäden abbilden sollte, die ein Produzent den Mitmenschen und der Gesellschaft zufügt. Erst dann kann die Allokation der Ressourcen zuverlässig über den Markt stattfinden – unabhängig von der (über Gemeinwohlberichte) zur Schau getragenen Gesinnung. Der Markt an sich ist natürlich ein soziales Konstrukt. Und nur dann, wenn in diesem Konstrukt die Externalisierung von Umwelt- oder Sozialkosten nicht zugelassen wird, ist eine effektive und effiziente Allokation ausschließlich anhand des Preises möglich – als des eines einzigen Bewertungskriteriums. Ein genialer Mechanismus, den die Gemeinwohlökonomie aber verzweifelt torpediert. Erfüllt der Preis die genannten Voraussetzungen, braucht man aber keinen Gemeinwohlbericht.” (Blogeintrag 8.9.14)

Die Preise sagen gegenwärtig nicht die ökologische und soziale Wahrheit, das weiß Löhr. Dieser geniale Mechanismus wird also zum Einen nicht von der GWÖ torpediert, sondern von den im neo-liberalen Geiste handelnden Unternehmen. Sie externalisieren einen Großteil der Kosten und sorgen für Gesetze, die das stabilisieren.

Zum Zweiten ist damit klar, dass GWÖ-Bilanzen mindestens solange nützlich sind, wie die Preise nicht die Wahrheit sagen.

Zum Dritten – und ist der fundamentale Einwand – ist die Annahme, dass Ressourcen nicht auf Basis der Gesinnung zugeteilt werden, unrealistisch und falsch. Das zeigt schon der Gang zum Bäcker. Bio-Bäcker oder Kamps? Erneuerbare Energie oder Fossil-Strom? Jeder Kauf ist auch ein politischer Akt, dem mal mehr und mal weniger bewusst eine Gesinnung zugrunde liegt. Nur in der konventionellen Wirtschaft, in der mehrheitlich nach Kostenvorteilen entschieden wird, scheint es so, als sei das frei von Gesinnung. Dies ist eine nützliche Ideologie der Freien Marktwirtschaft, die Umweltschäden in den Bereich der zwar unerwünschten, aber für den Geschäftserfolg unerheblichen Nebenwirkungen verweist.

Statt von gesinnungsfreiem wirtschaftlichen Handeln zu reden, müssen fortschrittliche Kräfte die Gesinnung der Unternehmen in der Freien Marktwirtschaft aufzeigen. Die Regeln der Freien Marktwirtschaft begünstigen Produzenten und Verbraucher, die sich um Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, ökologische Schäden nicht kümmern, weil das ihnen Kosten- und damit Preisvorteile ermöglicht.

Deshalb wirbt die GWÖ dafür, die Spielregeln der Marktwirtschaft an ethischen Werten und Massstäben zu orientieren. Nur dann wird auch der “Lump als Unternehmer … aus Eigeninteresse genauso zu einem wie auch immer definierten Gemeinwohl beitragen wie ein Heiliger.” (Blogeintrag 24.10.14)

GWÖ und Preise: Sprechen die Preise die Wahrheit, braucht man keine GWÖ, so Dirk Löhr in seinem Redebeitrag am 9.12.16. Da wir weit davon entfernt sind, eine gesetzliche Basis zu schaffen, die auf breiter Front die Externalisierungen zurücknehmen könnte, ist der Graswurzel-Ansatz der GWÖ eine Kraft, die Gutes will und Gutes schafft.

GWÖ und Marktwirtschaft: Löhr meint, “Wir leben nicht in einer Marktwirtschaft, wie uns mancher Einfalts-Liberaler einreden mag, sondern in einer Privilegienwirtschaft.” (24.10.14) In seiner Sichtweise verzerren Privilegien die Preise, weil sie auf Machtpositionen zurückzuführen sind. Er fordert die radikale Abschaffung aller Privilegien.

Löhr leistet sich hier zwei blinde Flecken: In der gegenwärtigen Marktwirtschaft genießen alle Unternehmen Privilegien, insofern sie die Natur und menschliche Gesellschaften ausnutzen und beschädigen. Die Preise tragen dem nicht Rechnung. Das reflektiert er hier nicht (an anderer Stelle schon). Weiterhin setzt er offenbar die Forderung der GWÖ nach Rechtfolgen aus der Gemeinwohl-Bilanzierung (Steuervorteile u.a.) mit Privilegien gleich. “Nach dem liberalen Konzept sollte eine Marktwirtschaft eigentlich frei von Privilegien sein. In der Gemeinwohlökonomie werden Privilegien statt dessen ausdrücklich zugestanden. Sie werden aber nicht etwa an den besten Wirt vergeben, sondern an denjenigen mit der zur Schau getragenen aufrechten Gesinnung.” (8.9.2014)

Diese Betrachtung ist insoweit verständlich, als damit tatsächlich ein Preisvorteils-Mechanismus geschaffen würde. Allerdings, dieser Mechanismus soll Nachteile ausgleichen, die bei GWÖ-orientierten Unternehmen entstehen, wenn sie in individueller Verantwortung die Externalisierung von ökologischen und sozialen Schäden zurücknehmen. Insoweit schlägt die GWÖ damit einen Mechanismus vor, der die Privilegien der ressourcen-verschwenderischen Unternehmen abbauen soll. Das ist eigentlich in vollem Einklang mit der Argumentationskette von Dirk Löhr.

Ausserdem sei angemerkt, dass die GWÖ-bilanzierenden Unternehmen sich selbstverständlich im Wettbewerb der gegenwärtigen Freien Marktwirtschaft bewegen und bewähren. Sie verwirklichen dabei eine Gesinnung, die ökologische und soziale Werte in der Wertschöpfungskette in den finanziellen Kreislauf einführt und auch Verbrauchern die Möglichkeit gibt, höherwertige Produkte zu wählen und mit diesem Kaufentscheid eine natur- und menschenfreundliche Gesinnung auszudrücken.

Nachbemerkung:

Auf Nachfragen in der Diskussion am 9.12.16 hat Dirk Löhr beispielhaft präzisiert, wie seine Vorstellung einer Reform der Wirtschaft umgesetzt werden könnte.

Er nannte Maßnahmen, wie Lobbyismus unterbinden, eine Grundsteuerreform, die Einführung einer persönlichen Haftung für Manager. Diese Maßnahmen unterstützt auch die GWÖ, weil sie zum Abbau wirtschaftlicher Macht beitragen.

Eine liberale Wettbewerbsordnung, die wirtschaftliche Macht abbaut und verhindert, das durch Preis-Privilegien die Beschädigung von ökologischen und gesellschaftlichen Systemen unterstützt wird, ist auch nach Auffassung der GWÖ eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Gemeinwohl-Orientierung der gesamten Wirtschaft.

 

*Gerd Hofielen ist GWÖ-zertifizierter Berater und fördert die GWÖ. WebSite: http://www.hm-practices.org

Reichtum durch Immobilienboom

Dirk Löhr

wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom vom 23. 11. 2016 unter Berufung auf eine Studie der Schweizer Großbank Crédit Suisse berichtet, nimmt die Zahl der Reichen auch in Deutschland aufgrund des Immobilienbooms kräftig zu.

Deutschland verzeichnete diesbezüglich nach Japan und den USA den drittstärksten Zuwachs: Das Durchschnittsvermögen pro Erwachsenem stieg in 2016 hierzulande entgegen dem weltweiten Trend um 2,8 Prozent auf 185 175 Dollar (rund 174 157 Euro), wie aus dem am Dienstag veröffentlichten „Global Wealth Report“ des Geldinstituts hervorgeht.

Die Zahl der Dollar-Millionäre in Deutschland erhöhte sich von Mitte 2015 bis Mitte 2016 um 44 000 auf etwa 1,6 Millionen. Bis 2021 dürfte sie um 30 Prozent auf rund 2,1 Millionen zulegen, schätzen die Autoren der Studie. Der Club der Superreichen, die ein Vermögen von mindestens 30 Millionen Dollar haben, vergrößerte sich um 500 auf 6100 Mitglieder. Deutschland lag damit auf dem dritten Rang nach den USA und China. Bis 2021 werde es voraussichtlich rund 1800 neue Superreiche zwischen Kiel und Berchtesgaden geben.

Allerdings kam Deutschland beim Durchschnittsvermögen nur auf Rang 19, was eine entsprechend hohe Ungleichverteilung des Vermögens indiziert. An der Spitze der Durchschnittvermögen lag abermals die Schweiz mit 561 900 Dollar je Erwachsenen.

Angetrieben wurde die beschriebene Entwicklung in Deutschland, aber auch in anderen Teilen der Welt vor allem von steigenden Immobilienpreisen, nicht von Aktien. Dies wiederum dürfte an den steigenden Bodenrenten liegen – die Bodeneinkommen sind der verteilungspolitische Gewinner der Niedrigzinsphase. Auch aufgrund des durch die Niedrigzinsphase bewirkten “Notstandes” bei anderen Anlagen werden die Bodenrenten dann entsprechend hoch bewertet.

In der amtlichen Statistik werden freilich die Bodeneinkommen nicht gesondert ausgewiesen – Boden spielt nach wie vor in der herrschenden Ökonomie eine untergeordnete Rolle.