Happy birthday, Franz Oppenheimer!

Dirk Löhr

Am 30. März 2014 jährt der 150. Geburtstag des Nationalökonomen und Soziologen Franz Oppenheimer.

Gemeinhin wird Oppenheimer als „liberaler Sozialist“ etikettiert. Anders als der sozialistische Mainstream oder die Sozialdemokratie bezog sich Oppenheimer jedoch auf das Werk Adam Smiths – ihm graute vor einer Ausschaltung des Wettbewerbs durch wirtschaftlich mächtige Unternehmen oder einen sich diesen andienenden Staat.

Dabei erkannte Oppenheimer, dass nicht nur die Gesellschaft vor diesen Bestrebungen geschützt werden müssten, sondern auch die betreffenden Unternehmen selber. Andernfalls laufen sie Gefahr, von einem wirtschaftenden zu einem politischen Unternehmen zu mutieren. Oder, anders ausgedrückt: Indem sie politische Renten zu generieren versuchen, produzieren sie an den Bedürfnissen der Kunden vorbei. Gerade in den patentbasierten Industrien (Monsanto, Microsoft etc.) lassen sich hervorragende Beispiele hierfür finden. Oppenheimer betont, dass man grundsätzlich auf zwei Wege sein Geld verdienen kann: Einmal über Produktion und Austausch („das wirtschaftliche Mittel“), und zum anderen über die unentgoltene Aneignung fremder Arbeit („das politische Mittel“). Damit nahm er bereits früh vorweg, was man später in der Ökonomie unter dem Begriff des „Rent Seeking“ diskutierte. In diesem Kontext diskutierte Oppenheimer auch bereits die fragwürdige und ausbeuterische Wirkung der Besteuerung.

Dies verweist auch auf ein weiteres zentrales Thema von Oppenheimer: Die Auswirkungen wirtschaftlicher Macht, und ihr Einfluss auf die Politik – ein Aspekt, das auch Werk und Wirken der ordoliberalen Schule durchzog. Die Nähe der ursprünglichen ordoliberalen Anschauungen zur Theorie Franz Oppenheimers ist in der Tat frappierend. Eine seiner tiefsten Spuren dürfte über das Wirken seiner Schüler Walter Eucken und Ludwig Erhard (Wirtschaftsminister und Bundeskanzler) hinterlassen worden sein, welche das Konzept der „sozialen Marktwirtschaft“ in Theorie und Praxis prägten. Erhard merkte angeblich einmal mit einem gewissen Schmunzeln an, er habe (bezüglich der Etikettierung Oppenheimers als liberaler Sozialist) nur „Adjektiv und Substantiv umgelagert“, wie sein Freund Wilhelm Röpke, der vom „Sozialen Liberalismus“ sprach. So konnten die Ansichten jedoch einem breiten Bürgertum vermittelt werden.

Oppenheimer war – anders als der sozialistische Mainstream – staatskritisch. Er sah den Staat als Unterdrückungsinstrument der herrschenden Klasse. Als Konsequenz propagierte er jedoch nicht die Anarchie (wenngleich sein Werk einige Anarchisten inspiriert haben dürfte), sondern die Rückeroberung des Staates. Sein Ziel war (ebenso wie Gesell) die Akratie – eine Gesellschaft also, in der – über staatliche und rechtliche Institutionen vermittelt – keine Klasse über eine andere herrscht.

Oppenheimer wurde zudem wegen seinen Aussagen zur „Bodensperre“ bekannt – Großgrundbesitz verhindert den Zugang der ländlichen Bevölkerung zum Land und schafft ein in die Städte wanderndes Proletariat. Diese Passagen seines Werkes sind in den Zeiten des sich immer weiter verstärkenden Land Grabbing höchst aktuell. Oppenheimer wurde jedoch andererseits zu Recht dahingehend kritisiert, dass seine Bodentheorie zu eng auf die Landwirtschaft bezogen sei – allerdings kann man viele seiner Beobachtungen auch auf urbanes Land übertragen. Die dauerhafte Strukturkrise des Ruhrgebietes ist durchaus auch mit das Ergebnis einer Bodensperre, mit denen sich die Montankonzerne – als Großgrundbesitzer – in den Boomzeiten des Wirtschaftswunders lästige Konkurrenz mittelständischer Unternehmen vom Hals hielten, die ansonsten die Löhne im Ruhrgebiet weiter  hochgetrieben und die Konkurrenz der Unternehmen um Fachkräfte verschärft hätten. Das Ergebnis: Anders als andere Agglomerationen leidet das Ruhrgebiet bis heute an mangelnder Ausstattung und Vielfalt – auch und vor allem, was mittelständische Unternehmen angeht.

Oppenheimer war sich als Soziologe der Bedeutung der Mittelschicht in einer Gesellschaft sehr bewusst. Je breiter diese ist, umso stabiler die Gesellschaft. Sein „Sozialgradient“ eignet sich immer noch, um diesbezügliche Schieflagen zu messen. Die Unterschiede in den Talenten und Fähigkeiten mögen vielleicht zu Unterschieden in den Einkommen um den Faktor 10 führen. Wird der durch die Altvorderen geschaffene Wohlstand vererbt, so vererbt sich oftmals nicht das unternehmerische Talent – die Enkelgeneration verprasst, was ihre Großeltern erworben haben. Dies ist auch gut so, zumal man sich von dieser Seite nicht um eine Vermögensakkumulation und -konzentration besorgen muss. Diese hat andere Gründe, die in Privilegien und Monopolpositionen begründet liegen. Oppenheimer erkannte die Funktion der Eigentumsordnung und des Staates zur Absicherung dieser Privilegien (s. die Anmerkungen zur Staatstheorie Oppenheimers oben).

Oppenheimer war auch in der zionistischen Bewegung aktiv; er stellte als Theoretiker maßgeblich die Weichen für einen Besiedelungsplan Palästinas via Kibuz/ Siedlungsgenossenschaft (6. Zionistenkongreß in Basel, 1903).

Die ganze Fülle des geistigen Schatzes zu ermessen ist schwer möglich, zumal Oppenheimer aufgrund seiner jüdischen Herkunft während der Nazi-Herrschaft aus Deutschland fliehen musste und – trotz der Gesamtausgabe in der Literaturempfehlung – möglicherweise Teile seiner Arbeit dem nationalsozialistischen Vernichtungswerk zum Opfer gefallen sind. Vielleicht wurde aber dennoch Eines in diesem kleinen Beitrag deutlich: Obwohl Oppenheimer die größte Bekanntheit wohl aufgrund seiner Beiträge zur Genossenschaftstheorie erlangte,  hat er wesentlich mehr zu bieten.

Eine Ehrung erfährt Oppenheimer in einer Ausstellung, die ab dem 14. April in Frankfurt stattfindet.

Sie trägt hoffentlich dazu bei, diesen zu Unrecht vergessenen großen Geist wieder in Erinnerung zu bringen.

 

Literaturempfehlungen:

Caspari, V. / Lichtblau, K. (2014): Franz Oppenheimer – Streitbarer Ökonom und Soziologe der ersten Stunde, Frankfurt/M.

Kruck, W. (1997): Werner Kruck: Franz Oppenheimer – Vordenker der Sozialen Marktwirtschaft und Selbsthilfegesellschaft, Arno Spitz Verlag, Berlin. Online: http://wk0.de/Oppenheimer_Diss_Kruck.pdf

Oppenheimer, F. (1996): Gesammelte Schriften – Band I: Theoretische Grundlegungen, Berlin: Akademie Verlag, Bd. 1, 736 Seiten.

Oppenheimer, F. (1996): Gesammelte Schriften – Band II: Politische Schriften, Berlin: Akademie Verlag, Bd. 2, 565 Seiten.

Oppenheimer, F. (1996): Gesammelte Schriften – Band III: Schriften zur Marktwirtschaft, Berlin: Akademie Verlag, Bd. 3, 817 Seiten.

Henry George und Silvio Gesell: Mit dem Zweiten sieht man besser – ein Appell an die Geld- und Zinskritiker

Dirk Löhr

Kein Theoretiker ist der liebe Gott. Jeder hat Stärken, jeder hat Schwächen. Es gilt, sich das Beste herauszunehmen und – zusammen mit den Gedanken anderer großer Geister – weiterzuentwickeln. Dies gilt auch für Silvio Gesell. Unter denjenigen, die sich ernsthaft mit ihm auseinandergesetzt haben (dies sind leider nicht besonders viele Fachökonomen), ist seine intellektuelle Leistung unbestritten. Kurz zusammengefasst, lauten seine Kernthesen: Aufgrund seiner besonderen Eigenschaften kann das derzeitige Geld in einen „Investitionsstreik“ treten, wenn es seine Zinsforderungen nicht mehr erfüllt bekommt (Gesell 1916). Die Untergrenze dieser Zinsforderungen ist der „Urzins“. Der berühmte englische Ökonom Keynes (1936) nahm den Gedanken auf und benannte diese Mindestforderung (für die Aufgabe von Liquidität) „Liquiditätsprämie“. Während Keynes jedoch diese Eigenschaften des Geldes grundsätzlich akzeptierte, wollte Gesell sie ändern. Im Zuge einer Geldreform sollte der Urzins neutralisiert und die Möglichkeit, Geld zurückzuhalten, über eine „Geldumlaufsicherungsgebühr“ beseitigt werden. Als Folge sollte sich das Geld- und Sachkapital so weit vermehren, bis seine Verzinsung gegen Null geht.

Folgt man dieser Auffassung, setzt der Geldkapitalzins auch die Untergrenze für den Unternehmensgewinn. Fällt der Geldkapitalzins bis gegen Null, beseitigt man nämlich gleichzeitig auch die leistungslosen Bestandteile des Unternehmensgewinnes. Die Eliminierung von Leistungsbestandteilen, wie den Unternehmerlohn oder die Prämie für das eingegangene Risiko, war hingegen nicht das Bestreben von Gesell. Weil sich je anscheinend das Problem des Unternehmergewinns „automatisch“ mit der Geldreform löst, gab es – von Einzelfällen abgesehen – beispielsweise auch niemals eine gemeinsame Sprachebene zwischen Zinskritikern und Gewerkschaftlern, zumal Letztere die Unternehmensgewinne vorrangig problematisierten.

Bei näherem Hinsehen hat die Theorie Gesells, der selber kein ausgebildeter Ökonom war, an dieser Stelle allerdings Lücken. Können wirklich die Unternehmensgewinne im Kern (wir sprechen nicht über Unternehmerlöhne und Risikoprämien) durch eine Vermehrung des Kapitals bis gegen Null zurückgeführt werden? In einem Konkurrenzmarkt (und auf diesen soll die vorliegende Darstellung der Kürze zu Liebe bezogen sein) werden die Marktpreise über die Grenzkosten des letzten Anbieters festgelegt (Grenzanbieter), der benötigt wird, um die Nachfrage zu befriedigen. Dieser Grenzanbieter produziert unter den ungünstigsten Bedingungen – er kann gerade noch seine Kosten decken, aber keine Gewinne mehr erwirtschaften. Er hat den ungünstigsten Standort, er verfügt mangels Zugang zu den Eigentumsrechten nicht über die effizientesten Technologien, er kontrolliert nicht die Ressourcenbasis, die er zur Produktion benötigt. Anders herum gibt es aber einen Vorsprung für all die Anbieter, die günstigere Standorte, Zugang zu den effizienten Technologien (Kraft geistiger Eigentumsrechte), Kontrolle über die Ressourcenbasis etc. ausüben. Dies sind die sog. „intramarginalen“ Anbieter. Diese verkaufen zwar ihre Produkte zu denselben Preisen wie die Grenzanbieter, können aber aufgrund von Kostenvorteilen entsprechend hohe Produzentenrenten einstreichen. Aus diesen Vorteilspositionen ergeben sich ökonomische (Differential-) Renten, die den Kern des Unternehmensgewinnes darstellen (Löhr 2013). Diese Privilegien werden zugleich durch die herrschende Eigentumsordnung zementiert (ein Umstand, den übrigens auch Franz Oppenheimer (1929) gesehen hatte, dessen 150. Geburtstag am 30. März 2014 jährt).

Der entscheidende Punkt: Allein über eine Vermehrung des Kapitals via Geldreform können diese abgesicherten Vorteile, die die ökonomischen Renten der intramarginalen Anbieter hervorbringen, nicht beseitigt werden. Der relative Vorteil der intramarginalen Unternehmen gegenüber den Grenzanbietern bleibt bestehen, und damit auch die ökonomischen Renten als Kern ihres Unternehmensgewinnes.

Diese ökonomischen Renten machen überhaupt erst den Wert eines Unternehmens aus. Schon die Methodik der Unternehmensbewertung gibt darüber Auskunft. Um den Marktwert des Eigenkapitals eines Unternehmens zu ermitteln, wird (vereinfacht anhand der Formel der „ewigen Rente“ dargestellt) der Unternehmensgewinn durch einen Kapitalisierungszinssatz dividiert. Zuvor rechnet man aber aus dem Unternehmensgewinn noch den Unternehmerlohn und andere Besonderheiten heraus, und der Diskontierungszinssatz wird „risikoäquivalent“ gemacht. Als ökonomische Essenz dieser Berechnung ergibt sich der Marktwert des Eigenkapitals „V“ aus den ökonomischen Renten „R“ (als „Sicherheitsäquivalente“, also ohne Risikobestandteile und auch ohne Unternehmerlöhne), die mit einem risikolosen Kapitalmarktzins „i“ diskontiert werden: V = R/i. Interessant dabei: Ein risikoloser und arbeitsloser Einkommensstrom (z.B. Zinsen aus einer Bundesanleihe) wird mit einem anderen  risikolosen und arbeitslosen Einkommensstrom (Renten aus dem Unternehmen) verglichen bzw. mit diesem getauscht.

Weil der Marktwert des Eigenkapitals „V“ daher nichts anderes als der Wert der aus dem Unternehmen fließenden ökonomischen Renten ist, sind Grenzanbieter insoweit ökonomisch ziemlich wertlos. Niemand würde für ein Unternehmen auch nur einen müden Cent bezahlen, dessen Ertragskraft alleine auf der Arbeitskraft des Inhabers beruht.

Und: Wenn sich der Marktwert des Eigenkapitals „V“ aus den diskontierten Renten ergibt, finanziert umgekehrt auch das Eigenkapital die Renten tragenden Vermögensgegenstände. Renten tragende Vermögensgegenstände sind aber regelmäßig nichts anderes als „Land“ in dem weiten Sinne, in dem die ökonomischen Klassiker und Henry George (1885) diesen Begriff verstanden. Kurz gesagt: Während Fremdkapital den Faktor Kapital im Unternehmen finanziert, deckt das Eigenkapital den Faktor Land ab. Hinzu kommen noch die Kriegskasse sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen, die letztlich aber nichts anderes als „indirekte“ Investitionen in deren Land (das Eigenkapital anderer Unternehmen) sind. Die statistischen Belege hierfür sind erdrückend, wie ich u.a. im Buch „Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird“ dargestellt habe (Löhr 2013). Beispielhaft ist – als eines von vielen Indizien – unten zur Illustration die auf S. 113 des Buches dargestellte Strukturbilanz kompakt wiedergegeben, die auf Daten der Bundesbank von ca. 48.000 Unternehmen beruht.

Aktiva: Mittelverwendung Passiva: Mittelherkunft
Rententragende Vermögensgegenstände (29,0 %): Faktor „Land“ i.w.S. (plus Cash und Beteiligungen) Eigenkapital (29,3 %):
Ök. Renten (plus Unternehmerlöhne und Risikoprämien)
Faktor „Kapital“ wie Maschinen, Fabriken, Vorräte etc. ( 71,0 %) Fremdkapital: Zinsen (70,7 %).

Strukturbilanz deutscher Unternehmen (basierend auf dem HGB)

Man sieht, dass der Buchwert des Eigenkapitals im Durchschnitt dem Buchwert der Renten tragenden Vermögenswerte entspricht (rd. 29 %).

Nun war Silvio Gesell ja auch ein Bodenreformer. Die dargestellte Perspektive – die den Produktionsfaktor Land und Eigenkapital im Zusammenhang sieht, war ihm aber fremd. Dementsprechend wurden auch die Rolle des Landes in den Bilanzen der Unternehmen und die Bedeutung der ökonomischen Renten in den Unternehmensgewinnen nicht weiter herausgearbeitet. Hier kann man von den zeitgenössischen Anhängern Henry Georges lernen, die Unternehmen als „Land Banks“ begreifen (z.B. Dwyer 2003). Unternehmen produzieren nicht losgelöst von Materie und Raum. Sie brauchen zur Produktion nicht nur Standorte, sondern auch Ressourcen (z.B. Öl und Gas), das elektromagnetische Spektrum, Start- und Landerechte, Deponien und Senken (z.B. aus der Versteigerung von CO2-Zertifikaten) etc. etc. – alles „Land“ im Sinne von Henry George (1885), der den Weg für die Betrachtung von Unternehmen als “Land Banks” geebnet hatte. Nicht zu vergessen auch die Patente, die dem Privateigentum an Grund und Boden nachgeäfft sind (Löhr 2013).

Allerdings muss man sich schon eine spezielle Brille aufsetzen, um dies aus den Unternehmensbilanzen herauszulesen. Der Wert des Landes kommt nämlich in den Unternehmensbilanzen nicht unbedingt zum Ausdruck. Das Rechnungswesen beruht auf Konventionen, und diese Konventionen reflektieren den diesbezüglich rudimentären Stand der Wirtschaftswissenschaften. Im deutschen Handelsrecht wird z.B. Land mit seinen historischen Anschaffungskosten dargestellt, die oft noch subventioniert sind. Oder: Die Erträge aus Privilegien werden oftmals Positionen wie v.a. dem “Geschäfts- und Firmenwert“ gutgeschrieben, weil auch die zeitgenössische Betriebswirtschaft nicht in der Lage ist, die ursächlichen Renten tragenden Assets zu identifizieren.

Diese spezielle Brille ist jedoch für Geldreformer und Zinskritiker wichtig und interessant. Betrachtet man Unternehmen nämlich wesentlich als „Land Banks“ und sind Zinsen und Renten als arbeits- und risikolose Einkommensströme gegeneinander austauschbar (weil Arbitragebeziehungen bestehen), können Gesells Ziele durch eine pure, unflankierte Geldreform gar nicht erreicht werden. Werfen Unternehmen, Land an sich und Ressourcen ökonomische Renten ab, wird nämlich Geld aus Sachinvestitionen in die rententragenden Assets abgelenkt. Der erwünschte Druck auf den Zins kann dann also nicht in der erhofften Weise entstehen. Hierauf wies z.B. auch bereits Maurice Allais (1947) hin. Man konnte diese Effekte übrigens wunderbar in der Praxis beobachten – z.B. in der Zeit der amerikanischen Niedrigzinspolitik (vor 10 Jahren unter Greenspan). Der Verfasser durfte hautnah dieselben und ähnliche Effekte im dollarisierten Kambodscha miterleben (Löhr 2011), wo es ebenfalls zu einer Blasenbildung auf den Bodenmärkten kam. Dort wurden nicht selten produktive Investitionen nicht mehr durch Banken finanziert, wohl aber Landspekulationen, weil diese höhere Renditen brachten.

Ohne eine Abschöpfung der ökonomischen Renten ist daher ein Nullzins unmöglich (Löhr 2009). Und dabei geht es nicht nur um Grund und Boden im engen Sinne, sondern um Land im weiten Sinne – so wie es v.a. für Unternehmen von Bedeutung ist. Umgekehrt wird sich mit einer Abschöpfung der Renten die Finanzierung der Unternehmen radikal verändern: Weg vom Eigenkapital (das heutzutage rententragende Vermögensgegenstände finanziert), hin zur Finanzierung über Schulden. Und dann wäre es gut, wenn diese Schulden grundsätzlich zinslos wären. Zwar würde es immer noch Eigenkapital geben, aber nur in der Funktion als Risikopuffer.

Ungeachtet seiner großartigen Leistung hatte Gesell (1916) viele dieser Zusammenhänge nicht sauber analysiert. Andererseits wird dieser Mangel teilweise dadurch geheilt, dass er prinzipiell sämtliche Vorrechte in der Wirtschaft abschaffen wollte – und hier ging er mit seinen Absichten über die alleinige Abschaffung des Eigentums an Grund und Boden weit hinaus. Diesbezüglich war er auch wesentlich konsequenter als Henry George (1885). Dessen Anliegen war die radikale Abschöpfung der (Boden-) Renten. Als Mittel schlug er eine Single Tax vor und knüpfte insoweit an die Lehren der Physiokraten (impot unique) an. Eigentlich sollte allein deswegen schon auf der Hand liegen, dass George hervorragend zu der sich selbst zeitweise als „Neophysiokraten“ apostrophierenden Freiwirtschaftsbewegung passt und diese ergänzt.

George hatte zudem – anders als Gesell (der die Bodenrenten den Müttern zuführen wollte) – ganz klar den Zusammenhang zwischen der Privatisierung der Bodenrenten und der Steuerfinanzierung des Staates gesehen. Zudem hatte er schon die immensen umverteilenden Wirkungen des heutigen Steuerstaates im Blick: Eigentlich würden nämlich alleine die Bodenrenten (in ihrer engen, nur auf Grund und Boden bezogenen Form) völlig ausreichen, um den Staat vollkommen zu finanzieren. Dies wurde in den letzten Jahrzehnten durch Arnott/Stiglitz (1979), Vickrey (1977) und andere namhafte Autoren über die Formulierung des Henry George-Theorems bestätigt. Werden die Bodenrenten aber privatisiert, stehen sie nicht zur Finanzierung des Staates zur Verfügung. Der Staat muss dann auf Steuern zur Finanzierung des Gemeinwesens zurückgreifen. Die hiermit geschaffenen „public goods“ setzen wiederum Grund und Boden in Wert – das sich aber in Privateigentum befindet. Die dann erhöhte Bodenrente wird aber wieder privatisiert. Als Steuer zahlender Mieter und Konsument wird der Bürger daher doppelt gemolken, einmal in Form der privatisierten (Boden-) Renten (auch in den Produktpreisen) und zweitens über die Steuern, die hierzulande v.a. auf der Arbeit lasten. Leider ist die betreffende Diskussion an Deutschland größtenteils vorbeigegangen, obwohl das Hauptwerk von Henry George mit weit mehr als drei Millionen verkauften Exemplaren das meist verkaufte ökonomische Buch überhaupt sein dürfte.

Positiv zu bewerten ist allerdings, dass Seitens der Freiwirtschaft seit einiger Zeit – leider eher als Randthema – das ressourcenbasierte Grundeinkommen diskutiert und damit die Gesell’sche Idee der Mütterrente verlassen wird (Schreiber-Martens 2007). Das Konzept des ressourcenbasierten Grundeinkommens ist durchaus mit Henry George kompatibel und wird auch von Teilen dessen Anhängerschaft vertreten. Würden die ökonomischen Renten abgeschöpft, so könnte nach Abdeckung der Fixkosten der zu staatlicherseits zu planenden öffentlichen Infrastruktur der verbleibende Teil der Renten als Grundeinkommen wieder an die Bürger ausgeschüttet werden. Hierüber könnte der Zugang zu öffentlichen Leistungen und zur Mobilität garantiert werden. Beides könnte den Bürgern zugleich – volkswirtschaftlich effizient – zu Grenzkostenpreisen angeboten werden. Dieses Konzept koppelt in effizienter Weise Nutzen und Lasten der Staatsfinanzierung und hat daher nichts mit dem Konzept von Götz Werner (2008) zu tun, der gerade das Gegenteil anstrebt.

Wir haben also ein interessantes Puzzle, dessen Teile sich perfekt ineinander fügen lassen. George hatte Geld und Kapital sowie die Bedeutung des Eigentums nur unvollständig auf dem Schirm. Gesell thematisierte zwar das Thema Eigentum und Vorrechte, war bei der Rentenproblematik jedoch auf halbem Wege stehen geblieben und hatte die Steuerproblematik und dessen desaströse Wirkungen auf Effizienz (steuerliche Entmutigungseffekte etc.) und Verteilung überhaupt nicht hiermit in Zusammenhang gebracht. Die Themen der Unternehmergewinne, der Grenzkostenpreise für öffentliche Güter und der Rückverteilung wurden erst durch konsequentes Weiterdenken der Anhängerschaft von Henry George entwickelt. Das Henry George-Theorem wurde sogar von orthodoxen Ökonomen entwickelt – die Logik war zu „aufdringlich“.

Sowohl Gesell wie George haben Großes geleistet. Beide sind zwar unvollständig, ergänzen sich jedoch hervorragend. Und mit dem Zweiten sieht man entschieden besser. Ich möchte daher die Anhänger der Freiwirtschaft ermuntern, ein paar Meter vom Bild zurückzutreten und mit beiden Augen noch einmal draufzugucken: Es wäre m.E. angemessen, weniger Energie auf Details wie die Frage der Geldschöpfung zu richten (zumal sich die Diskussion ohnehin seit vielen Jahren im Kreise dreht und sich sowohl von Fachwissenschaftlern wie auch normalen Bürgern abgekoppelt hat) und statt dessen den Blick auf das große Ganze zu richten. An bedeutsamen Teilen der Baustelle herrscht nämlich seit geraumer Zeit Stillstand – zumindest im deutschen Sprachraum. Ohne das Thema Geld und Zins aus den Augen zu verlieren, besteht angesichts von Auswüchsen in Politikbereichen wie Freihandelsabkommen, Gentechnik, Public Private Partnerships, ausländischen Investitionen in Farmland etc. etc. die Notwendigkeit, auch hier theoretisch runde Positionen zu beziehen und unter das Volk zu bringen.

Literatur:

Allais, M. (1947). Economie et Interet, Paris.

Arnott, R. J. and Stiglitz, J. E. (1979), Aggregate Land Rents, Expenditure on Public Goods, and Optimal City Size. In: Quarterly Journal of Economics 93, S. 471-500.

Dwyer, T. (2003): The taxable capacity of Australian land, in: Australian Tax Forum 18, S. 21-67.

George, H. (ca. 1885): Fortschritt und Armut, Halle a.d. Saale.

Gesell, S. (1916): Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, 9. Auflage, Lauf bei Nürnberg 1949.

J. M. Keynes (1936): Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes, 6. Aufl. (unveränderter Nachdruck der ersten Auflage), Berlin 1983.

Löhr, D. (2009): Geldreform ohne Reform der Bodenordnung?, in: Humane Wirtschaft 6, S. 18-24.

Löhr, D. (2011): The Cambodian Land Market: Development, Aberrations, and Perspectives, in: Asien, Juli-Ausgabe, S. 28-47.

Löhr, D. (2013). Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Oppenheimer, F. (1929): Der Staat, 3. Überarbeitete Auflage, Berlin 1990. Online: http://www.franz-oppenheimer.de/staat0.htm

Schreiber-Martens, A. (2007): Ein Grundeinkommen für alle aus Abgaben für die Nutzung der Naturressourcen, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, S. 27-32. Online: http://www.sozialoekonomie-online.de/ZfSO-154_Schreiber-M.pdf

Vickrey, W. (1977): The City as a Firm. In: Feldstein, M. and Inman, R. (Eds.): The Economics of Public Services, Macmillan, London, S. 334-343.

Werner, G. (2008): Einkommen für alle, Köln.

The Qingdao Land Regime – Lessons Learned

By Dirk Loehr, Shihe Fu and Li Zhou

See what contemporary politicians may learn from the land regime of the former German colony in Qingdao / China.

Download: http://se.xmu.edu.cn/jzyc/UploadFiles/201437183177055475115776.pdf

English version of a paper in Chinese language, published in the Journal of Translation from Foreign Literature of Economics (JTFLE), Special Issue on Land Taxation, January 2014.

Volksabstimmung auf der Krim – die Barbarei des geltenden Völkerrechts

Dirk Löhr

Die Volksabstimmung auf der Krim ist gelaufen. Mehr als 95 % der Wähler haben für einen Beitritt zu Rußland plädiert. Der Kater im Westen ist groß. Dabei gehörte die Krim seit den Zeiten Katharina der Großen zu Rußland (offiziell seit seit 1783) und wurde erst 1954 vom damaligen ukrainischen Kremlchef Chruschtschow seiner Heimat, der damaligen Sowjetrepublik Ukraine, „geschenkt“.

Die Volksabstimmung, so der Westen, sei ein Verstoß gegen das Völkerrecht und würde nicht anerkannt. Als ob die Machtübernahme in Kiew rechtmäßig verlaufen wäre. Und als ob USA & Co. sich jemals um das Völkerrecht geschert hätten, wenn es um ihre eigenen Interessen ging. Gerade die USA betrachten das Völkerrecht als unzumutbare Beschränkung der von ihnen gestalteten imperialen Weltordnung. Der Internationale Strafgerichtshof und andere Institutionen werden gar nicht oder nur selektiv anerkannt. So glaubt man, nicht richtig zu hören, wenn ausgerechnet US-Außenminister Kerry mahnt, es gehöre sich nicht, mit vorgehaltener Waffe in ein anderes Land einzumarschieren. Diejenigen, die es interessiert, mögen einen Blick auf die US-amerikanischen Militäroperationen seit dem Zweiten Weltkrieg werfen.

Überhaupt, Völkerrecht: Der Name klingt gut – allein, es handelt sich um eine Mogelpackung. Anders als der Begriff suggeriert, regelt das sog. „Völkerrecht“ nämlich keineswegs die Beziehungen der Völker zueinander. Vielmehr geht es um die Beziehung zwischen Staaten mit Regierungen, die zu einem großen Teil nicht demokratisch legitimiert sind. Und von diesen sind wiederum ein beträchtlicher Teil auch dicke Freunde des Westens.

Ein wesentlicher Bestandteil des Völkerrechts ist die Souveränität als „Schutz“ vor „Einmischung in die inneren Angelegenheiten“. Dies ist nichts anderes als das Komplement zur Idee des Nationalstaats – einer Institution, die wiederum zeitgleich mit der Idee des Privateigentums in seiner „modernen“ Form die historische Bühne betrat. Das Völkerrecht erblickte zwar später das Licht der Welt, war jedoch von Anfang an eine Missgeburt, da es wie das Privateigentum auf die Logik der „Zaunpfähle“ baute. Wie können internationale Konflikte – die in den meisten Fällen zugleich Ressourcenkonflikte sind – auf der Grundlage der Ausschließbarkeit („die Ressource kann entweder nur dir oder mir, aber nicht uns beiden zusammen gehören“) gelöst werden? Zudem können auch hinter der Mauer der Souveränität die herrschenden Cliquen wunderbar die Ressourcen plündern und die Menschenrechte verletzen.

Und so warten v.a. die US-amerikanische Energiekonzerne auch sehnsüchtig auf den Tag, an dem die ukrainische „Gasprinzessin“ Timoschenko wieder inthronisiert wird. Die ukrainischen Gasvorkommen hat man schon vorab untereinander aufgeteilt (s. die Blogbeitrag von SGCNews und Dirk Müller). Natürlich leckt sich die Gasprinzessin selbst auch schon die Lefzen – ihr Anteil wird umso größer sein, je erfolgreicher sie bei den Wahlen abschneidet. Und die bevorstehende Plünderung wird wieder einmal durch das Völkerrecht abgesichert.

Was ist da eigentlich mit den Menschenrechten? Bezeichnend für den international herrschenden kleptokratischen Rechtsrahmen ist es doch, dass der Zugang zu Land noch nicht als Menschenrecht anerkannt wurde. Erst recht nicht der Zugang zu Land im Sinne der ökonomischen Klassiker, die hierunter alles verstanden, was der Mensch vorgefunden und nicht geschaffen hat (also alle natürlichen Ressourcen). Eine kleine – wenn auch wichtige – Ausnahme ist das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, das 2010 als Menschenrecht deklariert wurde (das allerdings nicht einklagbar ist). Dabei IST der Mensch in seiner Substanz Land. Die Privatisierung der physischen Basis seiner Existenz ist nicht minder barbarisch als es einst die Sklaverei war (die von den meisten damaligen Zeitgenossen als selbstverständliche und legitime Institution anerkannt wurde). Das geltende Völkerrecht hat wesentlichen Anteil an dieser heutigen barbarischen Ordnung. Es zementiert mit seiner Logik der Exklusion (und Nichteinmischung) zudem einen territorialen Atavismus. Anstatt mit noch höherer Geschwindigkeit in die Sackgasse des gegenwärtigen Völkerrechts zu fahren, sollte es vielmehr darum gehen, die Menschenrechte auszubauen auf den Zugang zu Land im weiten Sinne der ökonomischen Klassiker zu erstrecken (Löhr 2009). Schon Silvio Gesell (1949) brachte es auf den Punkt: „Völkerrecht ist Krieg – Menschenrecht ist Frieden“. Ein zukunftsfähiges, der gegenwärtigen Barberei entsagendes Völkerrecht dürfte daher die Absicherung der Ausschließbarkeit „… nur auf das beziehen, was von Menschenhand geschaffen … Alle Menschen, jeder einzelne Mensch, hat auf den Boden, auf den ganzen Erdball (und dessen grs. unverehrbaren Naturgüter, DL) die gleichen, unveräußerlichen Rechte, und jede Einschränkung dieses Urrechts bedeutet Gewalt, bedeutet Krieg.“

Ausweitung der Menschenrechte auf den Zugang zu Land und natürlichen Ressourcen sollte die Devise sein. Ein praktikabler Weg zur Umsetzung dieses Rechtes ist die Vergemeinschaftung der Boden- und Ressourcenrenten, bei gleichen Anteilen eines jeden Menschen an diesen. Ein solches Menschenrecht steht jedoch den Kleptokraten im Wege, egal, ob sie aus den USA, aus Russland oder aus der Ukraine stammen.

Literatur:

Gesell, S. (1949): Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, 9. Aufl., Lauf bei Nürnberg.

Löhr, D. (2009): Die Plünderung der Erde, 2. Aufl. Kiel.

Luftkampf – der Abschuss des Kranichs

Dirk Löhr

Das Geschrei ist groß. Am lautesten schreit Christoph Franz, Vorstandsvorsitzender der Lufthansa (und dem Verfasser dieses Blogs aus früheren Bahn-Zeiten noch persönlich sehr gut bekannt), nach Schutz – vor der arabischen Konkurrenz (o.V. 2012). Franz möchte also den deutschen Kranich unter Artenschutz stellen lassen. Die Emirates aus Dubai, Etihad aus Abu Dhabi und Qatar Airways aus Doha lehren mittlerweile den Alteingesessenen das Fürchten. Und der guten alten Hansa geht langsam aber sicher die Luft aus, während auch andere Mitkonkurrenten immer mehr Passagiere an arabische Fluggesellschaften verlieren. Aus irgendeinem unerfindlichen Grunde rollen die arabischen Golf-Airlines derzeit die Carrier-Landschaft auf. Ausgerechnet Araber, die eigentlich nicht gerade für ihre ökonomische Performance berühmt sind. Merkwürdig auch, dass es sich um staatseigene Fluggesellschaften (wenngleich an besagten Orten der Staat Privatsache der Herrscherfamilien ist) handelt. Nach herrschender Lehre ist ja auch dies eher eine ungute Voraussetzung für ein Effizienzwunder. Doch Fakt ist: Die arabischen Luftfahrtgesellschaften sind einerseits kostengünstiger als ihre Konkurrenz, andererseits bieten sie einen besseren Service. Sie bezahlen ihre Mitarbeiter fürstlich, haben aber gleichzeitig Effizienzvorteile in Puncto Personal. Ist in den arabischen Ländern die Mathematik außer Kraft gesetzt? Was zum Teufel ist da im Himmel los?

Nein, sind nicht die Subventionen, wie Lufthansa & Co immer wieder behaupten. Emirates und Etihad zahlen hier wie dort dieselben Kerosinpreise und dieselben Start- und Landegebühren wie andere Airlines. Gelten also in Dubai andere mathematische Gesetze als anderswo auf diesem Planeten?

Nein, nicht andere mathematische Gesetze, wohl aber andere Steuergesetze. Ein Steuersystem, wie wir es in westlichen Ländern kennen, wurde dort erst gar nicht etabliert. Damit verzichtet man auf einen Klotz am Bein – ein System, das hierzulande Mitarbeitern gerade einmal 50 % vom Brutto belässt und dennoch Kapital und Arbeit teuer macht. So teuer, dass man in vielen Fällen – auch international – nicht mehr konkurrenzfähig ist. Hingegen werden auch die Start- und Landegebühren in Dubai nicht in derselben Höhe wie die westlichen Konkurrenzstandorte mit Steuern belastet. Auch daher wird Dubai immer attraktiver (Ginten 2012). Die geringen Gebühren sind natürlich besonders wichtig, wenn es sich um den Heimatflughafen der Golf-Airlines handelt.

Wie zum Teufel kann sich Dubai diese niedrige Steuerbelastung leisten? Die Zeiten sprudelnder Ölquellen sind in Dubai doch schon seit einiger Zeit vorbei! Es ist ziemlich einfach: Dubai hat eine ganz neue Ölquelle entdeckt: Seine geographische Lage. 90 % der Weltbevölkerung können mit einem Nonstopflug nach Dubai gebracht werden. Dies bietet sich sowohl auf dem Weg nach Fernost wie nach Australien an – und umgekehrt. Emirates kann die Passagiere hierzulande und in anderen Staaten sammeln und in Dubai dank effizienter Infrastruktur des eigenen Hubs auf die Destinationen im asiatisch-pazifischen Raum verteilen. Dies erzeugt also Standortrenten, und diese werden zur Finanzierung der Infrastruktur verwendet, die wiederum die Standorte in Wert setzen. So wird der Airport von Dubai derzeit auf eine Kapazität von 90 Millionen Passagieren pro Jahr ausgebaut, 2011 wurden hier schon 51 Millionen Fluggäste gezählt. Aufgrund des schnellen Verkehrswachstums soll er aber ab 2020 durch einen neuen Großflughafen für bis zu 160 Millionen Passagiere ergänzt werden. Dies wäre dann der größte Airport der Welt (Bumbacher 2014). Was die Herrscherfamilien in Dubai praktizieren, ist das Prinzip der Selbstfinanzierung der Infrastruktur durch ökonomische Renten – und damit eine besondere Spielart des Henry George-Theorems.

Die westlichen Staaten hätten zwar ein mindestens ebenso hohes Bodenrentenpotenzial wie die Golfstaaten zur Verfügung. Es könnte ebenfalls abgeschöpft und in die Infrastruktur investiert werden. Die Abschöpfung der Bodenrenten wäre auch fair, zumal sie durch Gemeinschaftsanstrengungen geschaffen wurden (Agglomeration von Fachkräften in großen Städten, öffentliche Infrastruktur etc.). Stattdessen zieht man es aber hierzulande vor, die Rentenströme an die privaten Bodeneigentümer zu verschenken. Folglich müssen Kapital und Arbeit mit Zwangsabgaben belastet werden, um den Staat und die Infrastruktur zu finanzieren. So geht die Konkurrenzfähigkeit vor die Hunde. In den VWL-Seminaren feiert man jedoch einerseits diese Orgie der ökonomischen Selbstzerstörung als “Effizienz des Privateigentums” und reibt sich ohne kognitive Dissonanzen gleichzeitig verwundert die Augen über die arabischen Airlines.

Natürlich zieht man auch politischen Konsequenzen. Wie aber wehrt man sich in den westlichen Trutzburgen der Marktwirtschaft seiner Haut? Nicht etwa mit einer Umstrukturierung des Abgabensystems. Die Privatisierung der Bodenrente ist ja hier eine heilige Kuh. Bleibt also nichts anderes als – nach marktwirtschaftlichen Maßstäben – ziemlich böse Fouls: Den arabischen Fluggesellschaften werden Start- und Landerechte verweigert. Die Airlines aus den Vereinigten Arabischen Emiraten besaßen 2012 nur das Recht auf 84 Anflüge deutscher Flughäfen pro Woche (Röhl 2012). Diese Start- und Landerechte (im Übrigen auch eine besondere Form der Landnutzung) werden nämlich auf „koordinierten Flughäfen“ nicht etwa nach Maßgabe der Zahlungsbereitschaft an die effizientesten Nutzer vergeben, wie es nach der ökonomischen Theorie eigentlich sein sollte. Nein, sie werden nach Großvaters Prinzip zugewiesen: Die eingesessenen und etablierten Fluglinien, die schon in der Vergangenheit viel davon hatten, bekommen auch in den neuen Zuteilungsrunden wieder viel davon – natürlich zu einem Spottpreis, der den ökonomischen Wert dieser Rechte nicht im entferntesten abbildet. Auf Grundlage dieser verschenkten Slots konnten die etablierten Airlines in der Vergangenheit Milliarden über Milliarden an Gewinnen machen – die im Kern nichts anderes als ökonomische Renten sind, auf deren Einziehung der Staat zugunsten der Aktionäre verzichtet (hierzu s. den Blogbeitrag “Gewinne und Renten: Beispiel Luftfahrt“). Der Wert dieser staatlichen Geschenke kann durchaus an den Wert der Flugzeugflotte einer Airline heranreichen oder diesen übersteigen. Gleichzeitig konnten über das Großvaterprinzip lästige Wettbewerber vor der Tür gelassen werden. Doch selbst diese kommode Situation – die rein aber auch gar nichts mit Marktwirtschaft zu tun hat – wird nun durch die arabischen Airlines aufgemischt. Auch die staatlichen Geschenke an die hiesigen Fluglinien und ihre Aktionäre helfen da nicht mehr weiter.

Der Leser verstehe mich nicht falsch: Hier soll nicht das ansonsten rückständige arabische Feudalsystem mit seinen mittelalterlichen Zügen verteidigt werden. An dieser Stelle machen die arabischen Feudalherren aber etwas richtig: Indem sie nämlich Teile der Boden- und Ressourcenrenten an den richtigen Stellen investieren – anders als hierzulande.

Mehr Informationen:

Bumbacher, B. (2014): Der spektakuläre Steigflug von Emirates, in: Neue Zürcher Zeitung (online) vom 8.1. Online: http://www.nzz.ch/lebensart/reisen-freizeit/der-spektakulaere-steigflug-von-emirates-1.18217112

Ginten, E. A. (2012): Lufthansa stemmt sich gegen arabische Übermacht, in: Welt Online vom 31.12. Online: http://www.welt.de/wirtschaft/article112315612/Lufthansa-stemmt-sich-gegen-arabische-Uebermacht.html

o.V. (2012): Lufthansa-Chef fordert Schutz vor Konkurrenz, in: Handelsblatt vom 17.3. Online: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/arabische-fluglinien-lufthansa-chef-fordert-schutz-vor-konkurrenz/6339976.html

Röhl, K.-H. (2012): Die Konkurrenz vom Golf, in: IW-Dienst Nr. 23, S. 4-5.