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Live beyond tax – ökologisches Grundeinkommen

Dirk Löhr

Ein ökologisches Grundeinkommen ist eine institutionelle Voraussetzung für eine Nachhaltigkeitswende. Hierzu der erste Artikel aus einer dreiteiligen Reihe aus dem Postwachstumsblog:

Life beyond tax – ökologisches Grundeinkommen (bitte klicken)

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Derzeit sind jedoch weder die Geldordnung, noch das Fiskalsystem oder die Eigentumsrechte hinsichtlich Boden- und Naturressourcen sind derzeit nachhaltigkeitskonform ausgestaltet. Mehr Informationen hierzu finden sich in der dritten, vollständig überarbeiten und vom Metropolis-Verlag übernommenen Auflage der Plünderung der Erde (bitte klicken).

 

 

Life beyond tax – Grundsätze für eine nachhaltige Finanzverfassung

Dirk Löhr

Auch eine nachhaltig konzipierte Wirtschaftsordnung muss effizient sein. Sie kann es sich nicht leisten, „mit Vollgas und gleichzeitig mit angezogener Handbremse“ zu fahren, um eine Metapher zu benutzen. Doch wie kann ein ökologisch orientiertes, aber dennoch effizientes Abgabensystem aussehen? Nachfolgend sind einige wichtige Aspekte in groben Zügen dargestellt.

 

Abgaben mit negativen Zusatzlasten

Eine Schlüsselrolle für eine ökologische Umgestaltung des Abgabensystems kommt v.a. Öko-Abgaben zu. Diese belasten Aktivitäten, bei denen die sozialen Kosten höher als die sozialen Nutzen sind; dadurch werden diese beschränkt (dies ist der Grundgedanke der sog. „Pigou-Steuer“). Hierzu zählen u.a. auch „Staugebühren“, die z.B. bei temporären Infrastrukturengpässen erhoben werden können (Sachverständigenrat im BMWi 2014). Bei diesen Abgaben handelt es sich genau genommen nicht um die Abschöpfung ökonomischer Renten (verstanden als Überschuss der Erträge über die realen Kosten), da lediglich bislang externalisierte, also abgewälzte Kosten dem Rechenwerk des Verursachers angelastet werden. Grundsätzlich geht es also bei den Öko-Abgaben nicht um die Abschöpfung eines sozialen Überschusses – ein Gedanke, der unten noch einmal aufgegriffen wird.

Plünderung
Demnächst im Handel: Die dritte Auflage der “Plünderung der Erde”

Im Gegensatz zu einer weit vertretenen Meinung sollten derartige Abgaben nicht unmittelbar in den Staatshaushalt fließen – auch nicht zur Finanzierung „ökologischer Projekte“. Einmal entstehen so kontraproduktive Anreize für die staatlichen Instanzen: Sind diese auf solche Finanzmittel angewiesen, ist möglicherweise der Anreiz zu gering, z.B. eine unzumutbare Umweltbeeinträchtigung oder den strukturellen Infrastrukturengpass zu beseitigen. Zum Zweiten würden die Finanzmittel dann versiegen, wenn die Politik von Erfolg gekrönt wäre. Drittens – und das wird unten dargestellt – benötigt man die betreffenden Mittel gar nicht, wenn die ökonomischen Renten konsequent abgeschöpft werden.

Heutzutage gehen die – mäßig angesetzten – Abgaben mit negativen Zusatzlasten in den Staatshaushalt ein (z.B. die „Öko-Steuer“).

 

Ökologisches Grundeinkommen

Abgaben mit negativen Zusatzlasten sind auf den Verbraucher überwälzbar – sie sollen es sogar sein, um die beabsichtigten Lenkungseffekte zu erreichen. Eine Funktion von „Öko-Abgaben“ ist es, die Allgemeinheit für den ihr zugefügten Schaden (Entwertung der Produktionsfaktoren Arbeit, Boden oder Kapital) zu kompensieren. Wenn die betreffenden Abgaben aber den Staatshaushalt speisen, ist dies nicht möglich. Aus diesem Grunde und weil die Finanzierung des Staates durch solche Abgaben unzweckmäßig ist, liegt es nahe, die betreffenden Einnahmen als ökologisches Grundeinkommen oder Bürgerdividende an die Bürger wieder auszuschütten. Durch eine gleichmäßige Ausschüttung pro Kopf wird ein Allokations- mit einem Verteilungseffekt verknüpft:

  • Verbraucht ein Bürger mehr Umwelt als der Durchschnitt seiner Landsleute, zahlt er mehr Abgaben, bekommt aber nur ein durchschnittliches Aufkommen zurück. Per Saldo zahlt er drauf.
  • Liegt ein Bürger mit seinem Umweltverbrauch im Durchschnitt, zahlt er so viel ein, wie er wieder zurückbekommt.
  • Ist der Umweltverbrauch eines Bürgers geringer als der Durchschnitt, bekommt er mehr als die Einzahlung zurück. Er profitiert.

Durch die Rückverteilung wird der Einkommenseffekt der abgabenbedingten Preiserhöhungen kompensiert, es bleibt jedoch der gewünschte Substitutionseffekt. Wenn beispielsweise die Abgaben steigen, steigt der Anreiz zu einem sparsamen Umgang mit dem Umweltgut, gleichzeitig erhöht sich auch das Grundeinkommen. Umweltpolitik wirkt so – anders als heute – nicht regressiv und lässt sich auf demokratische Weise durchsetzen.

Und wie sieht der Status quo aus? Ein Grundeinkommen wird zwar „in der Szene“ diskutiert, aber vollkommen anders als hier skizziert. Propagiert werden zumeist Vorschläge, die sich an dem u.a. von Götz Werner (2007) vertretenen „bedingungslosen Grundeinkommen“ orientieren. Ein ökologisches Grundeinkommen ist aber etwas vollkommen anderes. Während das bedingungslose Grundeinkommen Arbeit und Einkommen entkoppelt und damit eine weitere Externalisierung begründet, bringt ein ökologisches Grundeinkommen Nutzen und Kosten erst wieder zusammen.

 

Finanzierung des Kernstaates

Natürlich muss der Staat finanziert werden. Dies kann aber aus Quellen geschehen, mit denen keine Zusatzlasten verbunden sind (die also die Wirtschaftstätigkeit nicht entmutigen). Dies sind idealerweise v.a. die Bodenrenten. Bodenrenten ergeben sich aus den Ertragsvorteilen der besseren Standorte. Sie können aus land- und forstwirtschaftlichen wie aus städtischen Grundstücken entstehen – wobei die letztgenannten die großen Erträge bergen. Die Produktion von Gütern und Dienstleistungen wird nicht beeinträchtigt, wenn z.B. die Standortvorteile städtischer Grundstücke abgeschöpft werden.

Bodenrenten sind zudem Ausdruck des sozialen Überschusses – als der Differenz zwischen Volkseinkommen und Kosten für die mobilen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital. Dieser kann ungeschmälert in die öffentliche Hand umgeleitet werden – die ihn auch geschaffen hat. Abgaben auf die Bodenrente sind dann – anders als die heutigen Steuern – neutral.

Noch mehr: Sie sind „super-neutral“ (Dwyer 2014), da viele derzeitige Fehlentwicklungen wieder korrigiert werden: Bodenrenten sind das Ergebnis externen Effekten, von Anstrengungen der Allgemeinheit – und dieser werden sie wieder zugewiesen. Kosten und Nutzen werden verknüpft.

Und: Nach dem in diesem Blog immer wieder bemühten Henry George-Theorem lassen sich allein durch die Abschöpfung der städtischen Bodenrente die fixen Kosten des Kernstaates finanzieren. Verallgemeinert man das Henry George-Prinzip (Stiglitz 2014), schöpft man also (v.a. via Auktion) bei der Zuteilung noch anderer Rechte die Renten ab, wird die Finanzierung noch kommoder. Zudem verhindert man die Entstehung von Privilegien. Zu denken ist z.B. an die Zuteilung von Start- und Landerechten, die Zuteilung von Sendefrequenzen etc. Unter Ökonomen besteht im Übrigen Einigkeit, dass allein schon wegen der fehlenden Elastizität des Angebotes eine Abgabe auf solche Sondervorteile nicht überwälzbar ist. Die Abgabenlast trägt also der Inhaber der Rechte.

Wird zudem – wie oben befürwortet – der Einkommenseffekt von Umweltabgaben durch ein ökologisches Grundeinkommen wieder kompensiert, schmälern die oben propagierten Umweltabgaben auch die Bodenrente (anders als heute) nicht. Die als ökologisches Grundeinkommen an die Bürger ausgeschütteten Mittel entgehen also nicht dem Fiskus, sondern können im Rahmen der Abschöpfung der Bodenrente wieder den öffentlichen Haushalten zugeführt werden. Allerdings unterscheiden sich u.a. die Inzidenzen und Distributionswirkungen erheblich von einer unmittelbaren Zuweisung an die öffentlichen Haushalte.

Auch der hier dargestellte Grundsatz der Finanzierung des Kernstaates über eine „neutrale“ Finanzquelle ohne (positive wie negative) Zusatzlasten entspricht im Grundsatz den physiokratischen Vorstellungen einer “Single Tax” (der Begriff “Tax” ist allerdings ein unglückliches Etikett, s. dazu den Folgeabschnitt). Dieser Grundsatz ist derzeit jedoch weder realisiert, noch wird er ernsthaft verfolgt. Statt dessen werden ökonomische Renten weitestgehend privatisiert und nicht zugunsten der Gemeinschaft abgeschöpft – dies, obwohl diese Sondervorteile erst durch Inwertsetzungs- oder Verzichtsleistungen der Gemeinschaft entstanden sind, also durch externe Effekte.

 

Steuern oder Gebühren?

Oben wurde schon angesprochen, dass ökonomische Renten das Ergebnis von Inwertsetzungs- und Verzichtsleistungen Dritter sind. Gerade Steuern bewirken, dass ökonomische Renten (die im Übrigen auch den Kern des Unternehmensgewinns darstellen; Löhr 2013) privatisiert werden können. Die durch Steuern finanzierte Infrastruktur beispielsweise setzt den städtischen Boden erst in Wert, die Bodenrenten und Bodenwerte kommen aber ihren privaten Eigentümern zugute. Der Großteil der Steuern (Lohn- und Verbrauchsteuern) wird hingegen vom „kleinen Mann“ gezahlt. Die Umverteilungseffekte sind immens. Möglich ist dies, weil bei Steuern definitionsgemäß der Konnex zwischen Leistung und Gegenleistungen der Bürger entkoppelt ist – Steuern sind Leistungen ohne den Anspruch auf eine individuelle Gegenleistung. Der Steuerstaat begründet somit erst wesentliche Externalitäten.

Durch Gebühren werden stattdessen Leistung und Gegenleistung zusammengeführt. Letztere sind das Mittel der Wahl für die Internalisierung externer Effekte – und damit auch für die Vergemeinschaftung der ökonomischen Renten. Ähnliches gilt auch für Umweltabgaben: Kein Mensch hat Land und Natur geschaffen, sie sind originäre Gemeinschaftsgüter. Werden diese durch einzelne Akteure geschädigt, so sollte die Allgemeinheit kompensiert werden (durch ein ökologisches Grundeinkommen, das aus Umweltabgaben gespeist ist).

 

Das Ziel staatlichen Handelns

In der Mainstream-Ökonomie wird als Wohlfahrtskriterium die „Pareto-Optimalität“ propagiert. Eine Handlung ist vorteilhaft, soweit sie den Nutzen von Wirtschaftssubjekten erhöht, ohne den anderer Wirtschaftssubjekte zu mindern. Dabei ist man sich einig, dass Wohlfahrt und Nutzen eigentlich gar nicht richtig messbar sind (zumindest, so lange sie sich nicht auf dem Markt durch „Zahlungsbereitschaften“ äußern). In einer „aufgeweichten“ Variante, die auf den Ökonomen Hicks zurückgeht, sollten die Gewinner die Verlierer kompensieren können. Ob es tatsächlich zu einer solchen Kompensation kommt, steht auf einem anderen Blatt geschrieben – Verteilung und Allokation werden durch die Mainstream-Ökonomie säuberlich getrennt.

Die hier vorgestellten Politikmaßnahmen können sich an einem anderen, wesentlich praktischeren Kriterium orientieren, das schon von den Physiokraten propagiert wurde: Bodenrenten sind letztlich – als Differenz zwischen Einkommen und den Kosten für die mobilen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital – Ausdruck des sozialen Überschusses. Dies allerdings unter der Nebenbedingung, dass die externen Effekte auf ihre Verursacher zurückgeführt werden. Danach erhöht jede politisch vernünftige Maßnahme langfristig die Bodenrente – und damit den sozialen Überschuss (Dwyer 2014). Eine neue Infrastrukturmaßnahme ist hiernach z.B. dann sinnvoll, wenn die hiermit erzielte Bodenwerterhöhung größer ist als die Kosten der Maßnahme. Dies ist eine ebenso einfache wie praktikable Richtschnur für politisches Handeln. Der soziale Überschuss wiederum kann nur unter Abwesenheit von Abgaben mit positiven Zusatzlasten – also Fiskalsteuern – optimiert werden. Dies wiederum führt zu dem oben skizzierten Regime, das die ökonomischen Renten der Gemeinschaft zuführt.

Anders als heute bedeutet dies, dass die Ökonomie sich nicht nur um Allokations-, sondern auch um Verteilungswirkungen zu kümmern hat.

Hinweis:  Die skizzierten Ideen sind in der demnächst im Metropolis-Verlag neu erscheinenden dritten Auflage der “Plünderung der Erde” ausführlich dargestellt.

Literatur:

Dwyer, T. (2014): Taxation: The Lost History, in: The American Journal of Economics and Sociology, Annual Supplement, 73. Jg., Nr. 4, Oktober, S. 664-988.

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Stiglitz, J. E. (2014): Reforming Taxation to Promote Growth and Equity, White Paper, Roosevelt Institute, 28. May. Online:   http://rooseveltinstitute.org/sites/all/files/Stiglitz_Reforming_Taxation_White_Paper_Roosevelt_Institute.pdf

Werner, G. (2007): Einkommen für alle, Köln.

Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) (2014): Engpassbasierte Nutzerfinanzierung und Infrastrukturinvestitionen in Netzsektoren, 26.9., Berlin. Online: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/wissenschaftlicher-beirat-engpassbasierte-nutzerfinanzierung-und-infrastrukturinvestitionen-in-netzsektoren,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Die Wohltat niedriger Wasserpreise: Für wen eigentlich?

Dirk Löhr

Die seit 1996 unter dem damaligen Ministerpräsidenten Gerhard Schröder privatisierten Harzwasserwerke GmbH mit Sitz in Hildesheim ist der größte Wasserversorger in Niedersachsen und gehört zu den zehn größten Wasserversorgern Deutschlands.

Wasser

Das Unternehmen scheint ein schönes Beispiel dafür zu sein, dass auch im Rahmen von privatisierten Unternehmen eine sozial verträgliche Preispolitik gemacht werden kann. Auf den ersten Blick zumindest. So berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 24. Februar, S. 7, Ressort Wirtschaft:

“In der Wasserversorgung gibt es keinen Wettbewerb. Während die Kunden bei Strom und Gas zwischen Dutzenden Anbietern wählen dürfen, können sie ihre Wasserrechnung nur senken, indem sie weniger verbrauchen – und selbst das ist schwierig, weil die hohen Fixkosten dennoch zu bezahlen sind. Dass die Verbraucher dieses Monopol klaglos akzeptieren, liegt am scheinbar niedrigen Preis: Im Vergleich zu anderen Ausgabeposten belastet Wasser das Haushaltsbudget nur wenig. Das heißt aber nicht, dass sich mit diesem Rohstoff kein Geld verdienen lässt. Dass bestimmte Anbieter beachtliche Margen einfahren und andere sich immer noch ineffiziente Strukturen leisten, hat einen einfachen Grund: Sie sind an ihrem Lieferanten Harzwasserwerke beteiligt und können damit direkt ihre Einkaufskonditionen beeinflussen. Dafür akzeptieren sie eine niedrige Verzinsung ihres Investments.”

Ein wichtiger Teil der Kunden der Harzwasserwerke sind nämlich zugleich auch Gesellschafter (HKW GmbH Syke*25,10 % Avacon AG Helmstedt13,51 % swb AG Bremen*10,10 % Braunschweiger Versorgungs-AG*10,10 % EWE Vertrieb GmbH Oldenburg7,29 % Purena GmbH Wolfenbüttel*7,29 % Hamburger Wasserwerke7,29 % Stadtwerke Hannover*7,00 % Stadtwerke Göttingen*6,00 % Stadtwerke Hildesheim*3,67 % Stadtwerke Wolfsburg*2,65 %) und haben Interesse an einem niedrigen Wasserpreis. Über die künstlich niedrigen Kosten können nämlich sie selbst die ökonomischen Renten aus Wasser einstreichen, wenn sie die darauf basierenden Produkte zu marktgerechten Preisen verkaufen. Nur soweit die niedrigen Preise über abnehmende Wasserversorger an die privaten Verbraucher weitergereicht werden, profitiert auch der “kleine Mann”.

Ähnliches ist übrigens auch bei öffentlichen Wasserwerken der Fall, wenn diese das Wasser zu “Sozialtarifen” an Unternehmen verkaufen. Sie verzichten dann zu Lasten der Allgemeinheit und zugunsten auf ihre Gewinne. Sinnvoller wären marktgerechte Preise bei gleichzeitiger Ausschüttung der Überschüsse als “Bürgerdividende” (als ersten kleinen Schritt in ein “rentenbasiertes Grundeinkommen”, das wir in diesem Blog schon häufiger beworben haben).

Im Übrigen: Aus allokativer – auch umweltökonomischer – Sicht wären Grenzkostenpreise optimal (ggfs. erhöht um eine ökonomische Knappheitsrente). Einen großen Teil der Wassergebühren machen aber Fixkosten aus, so dass de facto Grenzkostenpreise heutzutage nicht möglich sind. Das Henry George-Theorem statuiert, dass die gesamten Fixkosten auch der wasserbezogenen Infrastruktur verursachungsgerecht durch die hierdurch erhöhten Bodenrenten  finanziert werden könnten – und nicht durch die Wasserverbraucher. Die Wasserinfrastruktur erhöht nämlich v.a. den Wert der angeschlossenen Grundstücke. Deren Eigentümer, die eine entsprechend erhöhte Bodenrente beziehen, werden aber als solche nicht zur Kasse gebeten (allenfalls in ihrer Eigenschaft als Wasserverbraucher, wenn sie die Immobilie selber nutzen). Bodenrenten in privater Hand sind hierzulande eine heilige Kuh. So aber werden Kosten und Nutzen auseinandergerissen. Der ganz normale Irrsinn in einer Rentenökonomie.

 

 

Freier Strand für freie Bürger?

Dirk Löhr

An den Stränden in Niedersachsen sind Zäune keine Seltenheit. Wer baden will, muss zahlen.

Badende am Nordseestrand, 1910 (Rudolf Yelin d. Ä., 1864–1940)
Badende am Nordseestrand, 1910 (Rudolf Yelin d. Ä., 1864–1940)

Das Oldenburger Verwaltungsgericht hat die Klage von Bürgern gegen den Strandeintritt in der Gemeinde Wangerland als unzulässig und unbegründet abgewiesen. Freien Zugang zum Strand wird es also auch in Zukunft nicht geben (o.V. 2014; NDR 2014). Ist das, was Verwaltungsleute sich ausgedacht haben und nunmehr von einem Gericht bestätigt wurde, aber auch ökonomisch vernünftig?

Bei einem öffentlich zugänglichen Strand handelt es sich um ein “unreines öffentliches Gut” (Löhr 2013). Es können Ballungskosten und die Gefahr der Übernutzung entstehen. Daher ist die Möglichkeit, Personen von der Nutzung auszuschließen, grundsätzlich vernünftig. Wenn die Leute anfangen, am Strand schon übereinander zu liegen, ist es durchaus sinnvoll, eine Gebühr für die Nutzung des Strandes zu erheben. Nicht aber an lauen Tagen oder zu wenig frequentierten Tageszeiten. Die Existenz des Strandes an sich kostet nämlich kein Geld. Daher sollte bei Abwesenheit von Ballungskosten oder einer Übernutzungsgefahr (Grenzkosten) die Nutzung auch unentgeltlich erfolgen können.

Soweit öffentliche Leistungen wie Duschen etc. bereitgestellt werden, ist eine Nutzung derselben gegen Erhebung einer Grenzkostengebühr legitim – unabhängig von der Anzahl der badenden Besucher. Ein schöner Strand mit modernen und sauberen Duschen hebt auch die Bodenrenten einer Stadt (mehr Besucher kommen) – schöpft man diese von den Bodeneigentümern ab, kann man die Duschen auch bezahlen.

Das Leitmotiv für die Beantwortung der gestellten Frage lautet also: Entstehen durch die Nutzung der öffentlichen Güter und Dienstleistungen Grenz- bzw. Grenzballungskosten? Wenn ja, ist eine Gebühr in entsprechender Höhe in Ordnung, wenn nein, dann nicht.

Werden aber ohne Weiteres Gebühren erhoben, bekommen allerdings die Reichen den Vortritt zum Strand. Wie in diesem Blog schon häufiger dargestellt, könnte aber über ein rentenbasiertes Grundeinkommen (das aus eben diesen und anderen Gebühren finanziert wird und nicht mit einem bedingungslosen Grundeinkommen zu verwechseln ist) der gleichmäßige Zugang zu derartigen öffentlichen Gütern und Dienstleistungen sichergestellt werden – unabhängig vom individuellen (Markt-) Einkommen. Die Einführung von sinnvollen Gebühren würde unter dieser Bedingung auf wesentlich mehr Akzeptanz bei den Bürgern stoßen.

Wer hat also im Streitfall der Strände Recht?
Keiner oder beide: Es kommt drauf an.

 

Mehr Informationen:

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013 (http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do)

o.V. (2014): Zoff an der Nordsee: Gericht lehnt Klage gegen Strandgebühr ab, in: Spiegel Online vom 23.09. Online: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/strandgebuehr-an-der-nordsee-gericht-lehnt-klage-ab-a-993248.html

NDR (2014): NDR Aktuell vom 23.09. Online: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ndr_aktuell/NDR-aktuell-2145,ndraktuell23084.html

Denken tut doch gar nicht weh! Zu Gabriels PPP-Renaissance

Dirk Löhr

Es geht um die zunehmend verrottende Infrastruktur. Nichts weniger als der Standort Deutschland steht auf dem Spiel. Seit Jahren wird in Deutschland viel zu wenig in Straßen, Brücken und Schulen investiert.

Schultoilette
Schultoilette

Allein für die Sanierung der Verkehrswege sind schätzungsweise pro Jahr rund sieben Milliarden Euro zusätzlich nötig; der Etat sieht für die gesamte Legislaturperiode aber nur fünf Milliarden vor. Vor allem durch das Fahren auf Verschleiß will Schäuble also auf die schwarze Null kommen (s. unseren Beitrag „Die ´schwarze Null´: Schäubles Mogelpackung“).

Dass es dies alleine aber nicht sein kann, weiß auch Schäuble. In unserem Beitrag „PKW-Maut: Lichtblick am Horizont“ haben wir erläutert, warum eine PKW-Maut daher grundsätzlich nicht verkehrt ist. Allerdings nicht so, wie sie Verkehrsminister Dobrindt ausgestalten will. Und auch in finanzpolitischer Hinsicht  ist die umstrittene PKW-Maut ein Rohrkrepierer. Selbst wenn die Koalitionspartner noch einen Gesetzentwurf zustande bringen, wird die Abgabe bei Weitem nicht genug Geld einbringen, um einen nennenswerten Beitrag zur Lösung des Infrastrukturproblems zu erreichen (Schieritz 2014).

Schlagloch
Schlagloch

Also greift man erneut auf ein Konzept zurück, das schon in der Vergangenheit wiederholt versagt hat: Öffentlich-Private Partnerschaften (Public Private Partnerships, PPPs). Finanzminister Schäuble kalkuliert bereits, wie viel ein privater Betrieb von Autobahnen kosten würde. Der Rechenschieber wird ihm dabei von Wirtschaftsminister Gabriel gehalten, der eine diesbezügliche Arbeitsgruppe eingesetzt hat. In dieser Arbeitsgruppe sitzen unabhängige Experten wie der Deutsche-Bank-Chef Jürgen Fitschen, Allianz-Vorstandsmitglied Helga Jung und Torsten Oletzky, Vorstandsvorsitzender der Ergo Gruppe (o.V. 2014).

In dieser Gruppe sollen verschiedene Modelle geprüft werden, um v.a. die unter den derzeit niedrigen Zinsen leidenden Versicherungen ein wenig glücklicher zu machen: U.a. geht es darum, wie die strengen Kapitalanlagevorschriften für Versicherer modifiziert werden können, damit diese besser in Infrastrukturprojekte investieren können, um sich an den Infrastrukturrenten während der Niedrigzinsphase schadlos zu halten. Es wird u.a. darüber nachgedacht, den Bau von Straßen oder Brücken im Rahmen von PPPs an Betreiberunternehmen auszulagern. Diese könnten die Infrastrukturanlagen dann über 30 Jahre und mehr betreiben; sie könnten sich über privat eingenommene Nutzungsgebühren finanzieren. Ebenfalls ist ein Fonds im Gespräch, der bei Banken und Versicherungen Geld einsammeln soll, mit dem der Straßen und Brückenbau sowie –sanierung finanziert werden soll.

Man muss jedoch kein Prophet sein, um die Auswirkungen derartiger PPPs abzuschätzen: Sattsam bekannt ist, dass privates Kapital ist teurer als öffentliches, weil Risikoprämien bezahlt werden müssen. Allein dieser Effekt stellt in der Regel sämtliche Effizienzvorteile von privaten Betreibern in den Schatten  (Löhr 2013). Selbst, wenn sich der Staat noch weiter verschulden würde, wäre dies in der derzeitigen Niedrigzinsphase wahrscheinlich wesentlich wirtschaftlicher als die Heranziehung von Kapital im Rahmen von PPPs.

Kurzfristig wird so über PPPs zwar der Haushalt geringfügig entlastet, langfristig kommen aber umso größere Summen auf die Allgemeinheit zu – allerdings sind Schäuble und Gabriel dann voraussichtlich nicht mehr im Amt. Diese Kosten und Mehrkosten können in der Zukunft entweder über

  • höhere Gebühren (wenn die Autofahrer zur Kasse gebeten werden);
  • höhere Steuern (wenn die Belastungen auf die Allgemeinheit abgewälzt werden);
  • Einsparungen bei anderen staatlichen Leistungen (z.B. im Rahmen des Sozialsystems) oder
  • zusätzlicher Verschuldung eben in der Zukunft

eingefangen werden.

Wie die Landesrechnungshöfe sieht denn auch der Bundesrechnungshof die PPPs, wie sie u.a. im Straßenbau um sich greifen, kritisch. Beispielsweise sind beim Ausbau der A 8 von Augsburg nach München im Vergleich zu einer “konventionellen Realisierung” die Kosten explodiert. Fünf der bisher sechs realisierten Projekte in privater Hand sind um insgesamt mehr als 1,9 Milliarden Euro teurer gewesen als eine herkömmliche Finanzierung über den Haushalt (Kröger 2014a; Kröger 2014b).

Dennoch greift Vater Staat gerne auf PPPs zurück. Bei der herkömmlichen Kreditaufnahme in staatlicher Eigenregie müssten die Kredite für das geplante Bauwerk nämlich sofort als Schulden verbucht werden. Dagegen steht jedoch die Schuldenbremse. Bei einer PPP fällt hingegen nur die jährliche Rate an den privaten Partner an. Die Schuldenbremse wird so wirksam umgangen (vgl. auch den Blogbeitrag „Milliardengrab: Autobahnbau via Public Private Partnership“ ).

Dabei gibt es Alternativen jenseits von PPPs und höherer Verschuldung. Ein effizientes öffentliches Finanzierungssystem würde nämlich (auch für öffentliche Güter) diejenigen bezahlen lassen, die von den öffentlichen Gütern profitieren. Dies auf Basis von Grenzkostenpreisen, nicht anders als bei privaten Gütern. Dabei sind die Nutznießer der Investitionen in öffentliche Güter nicht unbedingt mit den unmittelbaren Nutzern der Einrichtungen identisch: Eine neue Straße oder ein Hochgeschwindigkeitszug reduziert Transportkosten. Nun sind die Bodenrenten ein Residuum, das verbleibt, nachdem alle anderen Produktionsfaktoren bezahlt wurden (s. die Tabelle unten). Daher schlagen sich reduzierte Transportkosten in erhöhten Bodenrenten und Bodenwerten nieder. Eine neue Straßen- oder Zugverbindung wertet beispielsweise eine angeschlossene Ortschaft auf. Die dortigen Bodenrenten und Bodenwerte steigen. Wird jedoch die Straße nicht aus einer Abgabe auf die Bodenrente finanziert, zahlt nicht der Grundstückeigentümer für den erhaltenen Gegenwert. Weil diesem die erhöhte Bodenrente überlassen wird, blutet stattdessen i.d.R. der Steuerzahler.

Gegen dieses Prinzip der Rentenökonomie steht das der Reziprozität, also der Verbindung von Leistung und Gegenleistung: „Pay for what you get!“ Hiernach müsste der Grundstücksbesitzer für seinen Vorteil – den höheren Grundstückswert – bezahlen, und der Nutzer einer Infrastrukturanlage für die Grenzkosten, die er der Gemeinschaft aufbürdet.

Diese Forderungen führen zum Henry George-Theorem. Gemäß dem Henry George-Theorem (auch bekannt als George-Hotelling-Vickrey-Theorem) könnten unter idealen Bedingungen (optimal Bevölkerungsgröße etc.) alle öffentlichen Güter in einem Gemeinwesen allein aus ihrer (Boden-) Rente finanziert werden, ohne dass auf Steuern zurückgegriffen werden müsste (dabei wird vorausgesetzt, dass externe Kosten durch geeignete Abgaben internalisiert werden).

Das Henry George-Theorem kann aber auch anders herum gelesen werden: Danach werden (Boden-) Renten erst durch öffentliche Güter und Dienstleistungen geschaffen. Die (Boden-) Renten entstehen aufgrund ökonomischer Vorteile von Agglomerationen und der Arbeitsteilung, den Opportunitätskosten durch die Nutzung knapper Standorte durch bestimmte Nutzer, und nicht zuletzt durch die Infrastruktur, die durch die Öffentlichkeit geplant und finanziert wird. Ohne öffentliche Infrastruktur könnten die Vorteile von Agglomerationen nicht genutzt werden. Öffentliche Infrastruktur macht erst die Produktion von privaten Gütern und Dienstleistungen möglich. Wenn man überhaupt – neben Arbeit, Boden und Kapital – noch eine Kraft in den Rang eines vierten Produktionsfaktors erheben will, so die öffentliche Infrastruktur (dies ist jedenfalls wesentlich sinnvoller als die Einführung eines vierten Produktionsfaktors „Wissen“, was ja auf nichts anderes als eine Aufwertung des Produktionsfaktors „Arbeit“ hinausläuft). Alfred Marshall erkannte schon den Zusammenhang zwischen Bodenrenten und öffentlichen Leistungen und beschrieb die Bodenrenten als “the annual public value of the land” (vgl. Löhr 2013). Dementsprechend kann der Staat als eine „rentengenerierende Institution“ („rent creating institution“) gesehen werden. Dies läuft auf die Erkenntnis von Adam Smith hinaus, dass – da Bodenrenten durch eine „gute Regierung“ erzeugt werden – dieselbe Regierung auch diese Bodenrenten zum Zwecke der Finanzierung der öffentlichen Güter einsammeln sollte. Es ist die Öffentlichkeit, die die rententragenden Vermögensgegenstände eines Gemeinwesens in Wert setzt.

Tabelle: Henry George-Theorem (vereinfachte Version, eigene Darstellung)

Volkseinkommen
Zusammensetzung   Verteilung   Charakter
Private Güter und Dienstleistungen <=> Löhne (Arbeit) <=> Kosten
Zinsen (Kapital)
Öffentliche Güter und Dienstleistungen <=> Renten aus Land und Natur <=> Sozialer Überschuss

Würden die Kosten für die Finanzierung der öffentlichen Güter aus den Bodenrenten finanziert, ließe sich eine natürliche Kopplung zwischen Nutzen und Kosten herstellen. Wenn jedoch – wie heutzutage der Fall – die Bodenrenten privatisiert werden (durch private Grundbesitzer und Unternehmen), können sie nicht für die Finanzierung öffentlicher Güter verwendet werden. Als Konsequenz müssen die Produktionskosten der öffentlichen Güter auf die Steuerzahler abgewälzt werden – mit der Folge der Entkopplung von Nutzen und Kosten im Steuerstaat.

Eine solche Entkopplung liegt auch bei PPPs vor. Auch hierbei werden die ökonomischen Renten privatisiert mit der Folge, dass sie nicht zur Finanzierung der Infrastruktur zur Verfügung stehen. Die Folge sind Ineffizienzen, die über die herkömmlicherweise in den Medien diskutierten Aspekte weit hinausgehen:

  • Viele der diskutierten Infrastruktureinrichtungen haben den Charakter eines natürlichen Monopols. Über an sich wohlfahrtsoptimale Grenzkostenpreise könnten daher die gesamten Kosten gar nicht abgedeckt werden; der Steuerstaat muss immer auf Kosten der Allgemeinheit zuschießen. Dies gilt umso mehr, wenn die Anlagen durch Private betrieben werden.
  • Finanziert der Staat den privaten Betreiber einer Infrastrukturanlage über Steuern, hat dies zudem Entmutigungseffekte (steuerliche Zusatzlasten) zur Folge. Zudem wird der soziale Überschuss durch die höheren Kosten, die den mobilen Produktionsfaktoren auferlegt werden, gedämpft. Der volkswirtschaftliche Kuchen wird durch das Zusammenwirken dieser beiden Effekte wesentlich kleiner, als er sein könnte.
  • Schließlich besteht das Problem der Überlastungen der Infrastruktur, wenn diese – weil über Steuern finanziert – kostenlos zur konkreten Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
  • Will der Staat diese Probleme der Steuerfinanzierung vermeiden, muss er den privaten Betreibern die Vereinnahmung von kostendeckenden Gebühren gestatten (die auch die erhöhten privaten Kapitalkostenforderungen abdecken). Bei vollkostenorientierten Gebühren besteht aber die Gefahr, dass die Nutzung der Infrastruktureinrichtung so weit zurückgeht, dass eine Refinanzierung nicht mehr möglich ist. Konkret wird in der o.a. Arbeitsgruppe über eine streckenabhängige Abgabe der Autofahrer nachgedacht. Die Ballungskosten sollen hingegen offenbar nicht eingefangen werden (so dass man unabhängig davon dieselbe Abgabe für eine Straßenstrecke zahlen würde, ob diese während der Hauptverkehrszeit oder mitten in der Nacht benutzt wird). Die Fehlallokation des Verkehrs ist hier vorprogrammiert.
  • Die gebührenorientierten Finanzierungsmodelle bergen übrigens auch für den privaten Betreiber die Gefahr in sich, dass sie sich nicht rechnen, weil die Bodenrente durch andere Private abgeschöpft wird. Dennoch ist es verlockend, die Infrastrukturrente abzugreifen – schließlich befinden sich Infrastrukturanlagen ja außerhalb der Konkurrenz. Wie viele private Betreiber sich neben der öffentlichen Hand auch noch eine blutige Nase holen werden, hängt somit davon ab, ob das Gebühren- oder das Steuermodell in den Ausgestaltungen überwiegt.

Die o.a. Liste könnte fortgesetzt werden. Der Weg zur Lösung der Infrastrukturmisere ist also ein gänzlich anderer als Gabriel und Schäuble ihn gehen wollen:

  • Die Infrastruktureinrichtungen sollten einerseits verursachungsgerecht über die Bodenrente finanziert werden, die durch diese entsprechend erhöht wird. Die Abschöpfung setzt natürlich politischen Mut und ökonomische Einsicht voraus. Beides ist derzeit in den politischen Parteien und ihren Beratern nicht vorhanden.
  • Die Nutzung der Infrastruktureinrichtungen sollte andererseits gegen eine Gebühr erfolgen, welche die Grenzkosten der Nutzung bzw. die Ballungskosten wiederspiegelt. Im Falle einer Autobahn sollte jemand, der eine Fahrt während der Hauptverkehrszeit und auf einer viel befahrenen Strecke vornimmt, somit einen höheren Obolus entrichten.
  • An anderer Stelle hatten wir noch ein rentenbasiertes Grundeinkommen vorgeschlagen, um jedermann in gleichem Maße die Nutzung öffentlicher Einrichtungen zu erlauben (Beitrag “EinsPlus: Nie wieder arbeiten? Das Grundeinkommen für jeden“). Ein solches Grundeinkommen könnte bequem aus den Bodenrenten finanziert werden.
  • Andere Steuern könnten hingegen zurückgeführt werden – im Extremfall bis auf Null, wenn das genannte Konzept konsequent umgesetzt wird.

Dieses Finanzierungskonzept spiegelt finanzpolitische Vorstellungen wieder, wie sie u.a. von Joseph E. Stiglitz vertreten werden (Beitrag „Steuerreform – Vorschläge von Joseph E. Stglitz“). Sie beinhalten als wesentliche Stützen des Abgabensystems ein verallgemeinertes Henry George-Prinzip (Abschöpfung der ökonomischen Renten) und eine konsequente Internalisierung externer Effekte – zum Wohle der öffentlichen Hand. Die Ideen sind eigentlich nicht schwer zu verstehen. Und, Herr Schäuble und Herr Gabriel: „Denken tut doch gar nicht weh!“

 

Literatur und mehr Informationen

Kröger, M. (2014a): Öffentlich-private Partnerschaft: Wo der Staat seine Schulden versteckt, in: Spiegel Online vom 12.06. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/oeffentlich-private-partnerschaft-staat-als-zahlmeister-a-974794.html

Kröger, M. (2014b): Warum Deutschlands Straßen so holprig sind, in: Spiegel Online vom 29.08. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/strassenbau-und-verkehrsnetze-gabriel-hofft-auf-das-geld-privater-investoren-a-988661.html

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Schieritz, M. (2014): Das wird teuer! In: ZeitOnline vom 12.9. Online: http://www.zeit.de/2014/38/infrastruktur-oeffentlich-private-partnerschaft

O.V. (2014): Gabriel gründet Beirat mit Deutsche Bank-Chef und anderen, in: Spiegel Online vom 28.8. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/gabriel-will-investitionen-mit-hilfe-von-finanzexperten-ankurbeln-a-988485.html

Mietpreisexplosion: Förderung des Wohnungsbaus?

Dirk Löhr

Wohnen wird gerade in den Ballungsräumen immer mehr zu einem Luxusgut – nicht nur einkommensschwache Schichten können sich dieses Grundbedürfnis immer weniger leisten. Geht es nach dem Willen des Mieterbundes und der Immobilienbranche, soll der Staat den Wohnungsbau stärker fördern.

Mietpreise

Damit soll erreicht werden, dass die Mieten auch für Normalverdiener erschwinglich bleiben. Wie die Stuttgarter Zeitung vom 11.09. berichtet, wurden in einer Studie des Pestel-Instituts höhere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten (3 bzw. 4 statt bisher 2 Prozent), öffentliche Finanzierungshilfen (um die Finanzierungskosten um ca. 1 Prozent zu senken) sowie um 25 Prozent verbilligtes Bauland aus öffentlicher Hand im Gespräch. Die Hoffnung: Auf diese Weise sollen die Mieten auf einem niedrigen Stand gehalten werden; gleichzeitig soll der Bau der Häuser einen Schub an Steuern und Sozialabgaben bringen.

Wir haben in diesem Blog wiederholt beschrieben, wer von diesen Subventionsmaßnahmen vor allem profitieren wird: Die Eigentümer von Grundstücken, an die die Förderungen „durchsickern“.  Hierbei verhält es sich nicht anders als bei anderen Subventionen, z.B. in Erneuerbare Energien. Die Subventionierung der Windenergie kommt v.a. beim Grundeigentümer an, die Subventionierung von Bioenergie schlägt sich in höheren Pachten und Grundstückspreisen nieder (vgl. den Blogbeitrag “Die toxische Wirkung von Subventionen“).

Anstatt zu subventionieren, sollte eine Belastung der Grundstücke in Höhe der erzielbaren Bodenrente erfolgen. Wer sein Grundstück dann nicht den planerischen Vorgaben entsprechend nutzt, zahlt drauf (s. hierzu auch die Initiative von Global Change Now: “Wohnraumsituation in den Großstädten“). Wird dieser Weg konsequent beschritten, kann man auch andere Steuern zurückführen bzw. ganz auf diese verzichten. Und man könnte sogar ein rentenbasiertes Grundeinkommen finanzieren, mit dem u.a. der Zugang zum Grundbedürfnis Wohnen gesichert werden kann.

Der Vorschlag des Pestel-Instituts kocht hingegen in phantasieloser Weise eine unbekömmliche Rezeptur erneut auf.

Let’s talk about tax: Steuern und Steuerstaat

Dirk Löhr

EUR_10_obverse_(2002_issue)Was sind Steuern, und was ist der Steuerstaat? Die kurze Antwort: Die Kehrseite der Privatisierung der ökonomischen Renten, die durch die Gemeinschaft geschaffen wurden. Die lange Antwort fällt ein wenig komplizierter aus.

Illustrieren wir die Problematik anhand der Bodenrenten (Bodenerträge): Wenn sich Fachkräfte in Agglomerationen wie München oder Hamburg ballen, spürt man dies in der erhöhten Produktivität dieser Metropolen. Sie übersteigt wesentlich die Produktivität in der Peripherie (Saarland oder Mecklenburg-Vorpommern). Voraussetzung für eine solche Agglomeration ist aber eine entsprechend dichte öffentliche Infrastruktur (z.B. Straßen, Schienen, Schulen, Universitäten oder Krankenhäuser). Wird die Agglomeration hierdurch produktiver gemacht, so spürt man dies an den Bodenrenten und Bodenwerten: Die Bodenrenten stellen den sozialen Überschuss dar, und sie steigen infolge der erhöhten Produktivität an. Dieser soziale Überschuss fließt aber größtenteils starken privaten Akteuren zu. Doch die öffentliche Infrastruktur, und auch die Agglomeration von Fachkräften (die arbeitsteilig zusammenwirken) kostet Geld – viel Geld. Die öffentlichen Leistungen – als Basis der Agglomeration – werden jedoch größtenteils öffentlich – durch den Steuerzahler – finanziert. Die Kosten werden also weitgehend auf schwach organisierte Gruppen abgewälzt (cf. Tullock 2005) – darunter die Steuerzahler. Daher bewirkt die Privatisierung der Bodenrente eine Durchbrechung des Äquivalenzprinzips – die Bodeneigentümer ernten, wo andere gesät haben, sie sind die Nutznießer der öffentlichen Investitionen, für die die Steuerzahler zwangsweise aufzukommen haben.

Nutzen und Lasten der öffentlichen Finanzierung sind also im Steuerstaat entkoppelt. Machen wir uns das Ganze noch einmal an einem konkreten Beispiel klar (vgl. Löhr 2013):

Nehmen wir an, Hans sucht eine Mietwohnung in Hamburg oder München. Zuerst muss sich Hans in eine unglaublich lange Schlange von Wohnungssuchenden einreihen. Doch nehmen wir an, Hans im Glück bekommt den Zuschlag. Nun darf er eine Wuchermiete an den Eigentümer der Immobilie abdrücken. Diese beträgt vielleicht das fünf- bis siebenfache der Miete in Gelsenkirchen oder Salzgitter. Wofür aber zahlt Hans diese hohe Miete? Sind die Häuser in Hamburg oder München stabiler und besser gebaut oder haben sie eine bessere Ausstattung? Mitnichten. Sind die Ziegelsteine, der Mörtel, die Stahlträger oder die Bauarbeiter in München und Hamburg so viel teurer als in Gelsenkirchen oder Salzgitter? Wäre dies der Fall, würde man sich beim Bau des Hauses das entsprechende Material und die Arbeitskraft eben aus Gelsenkirchen oder Salzgitter besorgen. Hans zahlt einzig und allein für den Standort, dessen Eigentümer eine höhere Bodenrente als in Gelsenkirchen oder Salzgitter einfordern. Aber wer macht die Bodenrente? Die besagten Eigentümer der Grundstücke? Hamburg hat einen wunderbaren Blick auf ein Gewässer – noch schöner ist vielleicht der Blick auf das Meer an der Küste Somalias. München bietet einen wunderbaren Blick auf die Berge, noch besser ist aber der Blick auf den Hindukusch. Dennoch sind Bodenrenten und Bodenwerte in Hamburg und München offensichtlich wesentlich höher als an der Küste Somalias oder am Hindukusch. In Hamburg und München wird nämlich öffentliche Sicherheit großgeschrieben, es gibt ein funktionierendes Gesundheitssystem, es existiert eine erstklassige Infrastruktur, und zudem ballen sich Industrie, Gewerbe sowie hoch spezialisierten Dienstleistungen. Diese und andere Vorteile entstehen durch öffentliche und gemeinschaftliche Anstrengungen, nicht durch besondere Leistungen der Bodeneigentümer. Nur aufgrund dieser gemeinschaftlich geschaffenen Vorteile hat Hans die hohen Bodenrenten zu bezahlen – und zwar an den privaten Bodeneigentümer. Hans im Glück hat nun einen Job, so dass von seinem Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten wird. Er kauft ein, und bei fast jedem Einkauf ist Umsatzsteuer fällig. Aber wie werden die Steuereinnahmen verwendet? Zu einem hohen Teil für öffentliche Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, Gesundheit – kurz, für alles, was am Ende das Grundstück seines Vermieters in Wert setzt. Hans darf damit doppelt zahlen: Die Bodenrente in der Miete direkt an seinen Vermieter, und die Kosten der Inwertsetzung für das Grundstück an den Staat – was dem Vermieter indirekt zu Gute kommt. Nutznießer ist also in beiden Fällen der Grundstückseigentümer, ohne dass dieser einen Finger gekrümmt hätte.

Um die Konsequenzen der Entkopplung von Nutzen und Lasten aus öffentlichen Leistungen wirklich verstehen zu können, benötigt man einen „archimedischen Punkt“. Einen solchen stellt das Henry George-Theorem dar (auch bekannt als George-Hotelling-Vickrey-Theorem). Hiernach könnten unter idealen Bedingungen (optimale Bevölkerungsgröße etc.) alle öffentlichen Güter allein aus der (Boden-) Rente finanziert werden (Arnott and Stiglitz, 1979; Atkinson and Stiglitz, 1987), ohne dass auf Steuern zurückgegriffen werden müsste.

Tabelle: Henry George-Theorem (vereinfachte Version, eigene Darstellung)

Volkseinkommen
Zusammensetzung   Verteilung
Private Güter und Dienstleistungen <=> Löhne (Arbeit)
Zinsen (Kapital)
Öffentliche Güter und Dienstleistungen <=> Renten (Land im weiten Sinne)

Das Henry George-Theorem kann aber eben auch anders herum gelesen werden: Danach werden (Boden-) Renten erst durch öffentliche Güter und Dienstleistungen geschaffen.  Die (Boden-) Renten entstehen aufgrund ökonomischer Vorteile von Agglomerationen und der Arbeitsteilung, den Opportunitätskosten durch die Nutzung knapper Standorte durch bestimmte Nutzer, und nicht zuletzt durch die Infrastruktur, die durch die Öffentlichkeit geplant und finanziert wird. Ohne öffentliche Infrastruktur könnten die Vorteile von Agglomerationen nicht genutzt werden.

Erst die öffentliche Infrastruktur macht die Produktion von privaten Gütern und Dienstleistungen möglich. Wenn man überhaupt – neben Arbeit, Boden und Kapital – noch eine Kraft in den Rang eines vierten Produktionsfaktors erheben will, so die (öffentliche) Infrastruktur (dies ist jedenfalls wesentlich sinnvoller als ein vierter Produktionsfaktor „Wissen“, was ja auf nichts anderes als eine Aufwertung des Produktionsfaktors „Arbeit“ hinausläuft). Alfred Marshall erkannte schon den Zusammenhang zwischen Bodenrenten und öffentlichen Gütern und beschrieb die Bodenrenten als “the annual public value of the land” (Marshall, 1920). Dementsprechend kann der Staat als eine „rentengenerierende Institution“ („rent creating institution“) gesehen werden (Harrison, 2006).

Das Henry George-Theorem korrespondiert auch mit der Erkenntnis von Adam Smith, dass – da Bodenrenten durch eine „gute Regierung“ erzeugt werden – dieselbe Regierung auch diese Bodenrenten zum Zwecke der Finanzierung der öffentlichen Güter einsammeln sollte (Smith 1776). Es ist die Regierung bzw. der Staat, der die rententragenden Vermögensgegenstände in Wert setzt. Was würde beispielsweise mit den Bodenwerten in München passieren, wenn die bayerische Landesregierung durch die Taliban ersetzt würde? Man möge sich die auf der Hand liegende – flapsige – Antwort verkneifen: Das Resultat könnte am Bodenwertniveau sehr deutlich abgelesen werden.

Würden die Kosten für die Finanzierung der öffentlichen Güter aus den Bodenrenten finanziert, ließe sich eine natürliche Kopplung zwischen Nutzen und Kosten herstellen.  Wenn stattdessen die Bodenrenten privatisiert werden (durch private Grundbesitzer und Unternehmen), können sie nicht für die Finanzierung öffentlicher Güter verwendet werden. Als Konsequenz müssen die Produktionskosten der öffentlichen Güter auf die Steuerzahler abgewälzt werden – mit der Folge der Entkopplung von Nutzen und Kosten im Steuerstaat (Löhr 2013).

In nahezu allen Rechtsordnungen werden Steuern als voraussetzungslose Zwangsabgaben an den Staat definiert. Es existiert kein individueller Anspruch auf Gegenleistung, und keine Äquivalenz zwischen Geben und Nehmen. Zudem fließen gemäß dem sog. „Nonaffektationsprinzip“ alle Steuern in einen „großen Topf“, aus dem dann die Verwaltung für alle möglichen Zwecke Geld entnimmt. Steuern werden also normalerweise nicht zweckgebunden vereinnahmt (Löhr 2013).

Somit zahlt der Steuerbürger unter Zwang ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung, und auf der anderen Seite wird das Geld ohne Rücksicht auf seine Herkunft verausgabt. Im Steuerstaat liegt daher eine zweifache Entkopplung vor. Diese doppelte Entkopplung ist einerseits der Grund für Steuervermeidung und Steuerhinterziehung – eine rationale Reaktion, wenn für den Bürger nur Kosten vorliegen, ohne dass man einen Nutzen hat. Auf der anderen Seite wird der Verschwendung durch die Administration Tür und Tor geöffnet – es ist ja schließlich nicht das eigene Geld, mit dem man so großzügig umgeht. Also: Einerseits a) Steuervermeidung Seitens der Bürger (die keine Gegenleistung sehen) und andererseits b) Verschwendung Seitens der Administration (die mit dem Geld der Bürger eigene Ziele verfolgt; man denke an das Drohnendebakel der Bundeswehr, an Stuttgart 21 oder die “Bankenrettungen”) – genauso, wie die Entkopplung von Nutzen und Kosten im privaten Sektor ursächlich für Marktversagen ist, verursacht somit die Entkopplung von Staatseinnahmen und Staatsausgaben Staatsversagen. Bei Marktversagen entstehen zu viele Güter, deren Kosten auf andere Wirtschaftsteilnehmer abgewälzt werden (externe Kosten). Andererseits gibt es zu wenig Güter, die auch für andere Wirtschaftsteilnehmer Nutzen spenden (externe Nutzen). Staatsversagen bezieht sich auf Politiker und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die anderer Leute Geld (das der Steuerzahler) wenig Nutzen stiftend ausgeben, so dass nicht mehr ausreichend Mittel für notwendige, Nutzen Stiftende Ausgaben zur Verfügung stehen.

Gleichzeitig sichert der steuerbasierte Staat das passende Eigentumsrecht ab, das die Privatisierung der ökonomischen Renten sichert. Allerdings ist die Privatisierung der Renten nicht nur im Rahmen von Privateigentum, sondern auch in einem korrupten Pachtsystem möglich, wenn der Pächter den Löwenanteil der Bodenrente in die eigene Tasche wirtschaften kann und nicht an die Öffentlichkeit abzuführen hat.

Auch die Verteilungswirkungen des Steuersystems müssen gesehen werden. Egal, ob es sich um die Einkommen-, die Umsatz-, die Gewerbe- oder gar die Hundesteuer handelt: Am Ende treffen alle Steuern entweder die Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital oder Boden. Die Bodenrenten sind in unserer Gesellschaft eine heilige Kuh und werden kaum angetastet. Geldkapital kann leicht ausweichen, nach Österreich, Luxemburg oder in die Schweiz. Ähnliches gilt – langerfristig – sogar für Sachkapital: Es wird einfach nicht mehr gebildet oder ersetzt, wenn es zu bunt wird. Nur Arbeit kann nicht ausweichen und steht unter permanentem Angebotsdruck: Das wusste bereits Karl Marx, und dieser Angebotsdruck ist auch ein wichtiges Erklärungsmuster bei Silvio Gesell (1949). Dieser schwächste Faktor hat – entweder direkt oder durch Überwälzungen – den Löwenanteil der Steuerlasten zu tragen. An anderer Stelle (Blogbeitrag „A kind of magic: Die 70-30-Regel der Rentenökonomie“) haben wir die funktionale Umverteilungswirkung (hin zu den Empfängern ökonomischer Renten) auf ca. 20 -30% des Volkseinkommens geschätzt. Allerdings ist sie in personeller Hinsicht diffus, da gerade Teile des Mittelstandes nicht nur belastet werden, sondern auch ökonomische Renten vereinnahmen. Diese Intransparenz mildert einerseits die Umverteilungswirkungen, korrumpiert jedoch andererseits gerade den Mittelstand, der sich auf der Sonnenseite des Systems wähnt und die Belastungen als durch die Steuern, und nicht durch die ökonomischen Renten verursacht wahrnimmt. In Wirklichkeit dürfte gerade der Mittelstand (solange er nicht über ein hohes Nettovermögen) verfügt, eher Leidtragender des Systems sein. Über die Entkopplung von Nutzen und Lasten ist der Steuerstaat ein wesentlicher Grund für die Erosion des Mittelstandes.

Schließlich wirken Steuern auch entmutigend. Je komplizierter ein Steuersystem und je höher die Steuerlast, umso kleiner wird der Kuchen. Ökonomen bezeichnen dies als „steuerliche Zusatzlasten“. Gleichzeitig werden die besteuerten Faktoren teurer und verlieren an Wettbewerbsfähigkeit. Nahezu die Hälfte des Bruttolohns geht heutzutage für Lohnzusatzkosten drauf. Die Konsequenz: Schwarzarbeit und Steuerumgehung, sowie eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit (s. beispielsweise den Blogbeitrag „Luftkampf: Abschuss des Kranichs“). Dies alles reduziert den sozialen Überschuss. Insgesamt richtet der Staat durch die Besteuerung mehr volkswirtschaftlichen Schaden an, als er durch die Besteuerung an Geld einnimmt (Löhr 2013). Effizient geht anders. Die effektive Grenzsteuerbelastung bezeichnet diesen Schaden in Prozent: Angenommen, der Grenzsteuersatz bei der Einkommensteuer liegt bei 25 %, aber es entsteht aufgrund der oben genannten Effekte für 2.000 zusätzlich verdiente Euro ein Schaden i.H.v. 1.000 Euro: Dann wäre der Grenzsteuersatz schon 75 %. Knüpfen die Sozialversicherungsbeiträge noch an dieselbe Bemessungsgrundlage an, wäre der effektive Grenzsteuersatz noch höher.

Was wäre effizient? Zunächst einmal wären sämtliche Renten aus „Land“ i.w.S. zugunsten der Finanzierung des Gemeinwesens abzuschöpfen (bei rechtlichen Monpolen wäre die Rechtsordnung derart zu modifizieren, dass Monopolrenten erst gar nicht entstehen können). Den weiteren Weg gibt die orthodoxe ökonomische Theorie vor: Um den sozialen Überschuss (und die Bodenrente ist nichts anderes als das) zu maximieren, wären Grenzkostenpreise optimal. Dabei können öffentliche Güter nicht anders als private Güter behandelt werden. Ganz im Gegenteil gilt das Gesetz des einen Preises: Es ist nämlich geradezu eine Bedingung für die Wohlfahrtsoptimalität von Grenzkostenpreisen, dass diese universal eingeführt werden – die Preisbildung sollte also im privaten wie im staatlichen Sektor einheitlich, an Grenzkosten bemessen, erfolgen.  Dies verweist auf einen Gebührenstaat, für den – im Gegensatz zum Steuerstaat – das Prinzip „Leistung-Gegenleistung“ gilt. Dabei kann er sich ruhig privater Agenten bedienen, die u.U. sogar im Wettbewerb zueinander stehen können.

Einschränkend muss allerdings gesagt werden, dass bestimmte gesellschaftliche Bereiche (wie z.B. Kultur und Wissenschaft oder das soziale Auffangnetz) nach anderen Kriterien betrieben werden müssen. Hier ist eine Entkopplung von Leistung und Gegenleistung sachgerecht, damit auch eine Finanzierung durch Steuern. Die Effizienzeinbußen sind insoweit hinzunehmen, zumal das System Gesellschaft einer Mehrzahl von Leitwerten (Bossel 1998) genügen muss – nicht nur der Effizienz. Effizienz ist kein absoluter Wert.

Die Einwände gegen den Gebührenstaat liegen auf der Hand:

(1) Mit Grenzkostenpreisen ließe sich insbesondere bei steigenden Skalenerträgen, wie sie z.B. allgemein für natürliche Monopole und speziell für Netzinfrastruktur (Schienen-, Gas- Elektrizitätsnetze etc.) typisch sind, keine Vollkostendeckung erreichen – die Grenzkosten liegen hier nämlich unterhalb der Durchschnittskosten. Dem ist zuzustimmen.

Dennoch könnte man die Fixkosten solcher Infrastrukturen aus den Bodenrenten abdecken. Heutzutage wird dies nicht getan. Folglich müssen die Bürger für die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen mehr als die Grenzkosten entrichten – weil die Bodenrente eben verschenkt wird, anstatt sie für die Abdeckung der Fixkosten der Infrastrukturen zu verwenden. Wenn die Bürger für die Nutzung von Einrichtungen – egal unter welchem Rechtskleid –  mehr als die Grenzkosten aufbringen müssen, handelt es sich wirtschaftlich gesehen insoweit aber immer um eine Steuer. Es würde hingegen marktwirtschaftlichen Grundsätzen entsprechen, wenn der Bürger als Verursacher einer staatlichen Leistung nur mit den Kosten belastet wird, die er durch die Inanspruchnahme verursacht. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen etc. (also “Land” im weiten Sinne). Viele der heutigen “hippen” „Privatisierungsmaßnahmen“ (wie vor allem Public Private Partnerships) stellen in wirtschaftlicher Hinsicht lediglich eine Privatisierung der Steuereintreibung dar  („tax farming“), was nicht unbedingt ein zivilisatorischer Fortschritt ist.

(2) Der zweite Einwand: Ein Gebührenstaat wirkt regressiv und ist unsozial. Dies ist allenfalls bei Vollkostenfinanzierung richtig. Bei Grenzkostenpreisen für öffentliche Leistungen könnte diese Aussage jedoch selbst dann nicht gehalten werden, wenn sämtliche Einnahmen aus ökonomischen Renten in der öffentlichen Hand zur Finanzierung verblieben. Allerdings würde dieser Weg (der auf eine „single tax“ hinausläuft) auf die Präferenzen der Bürger keine Rücksicht nehmen.

Vorzugswürdig wäre es, wenn der Staat nach Abdeckung der Fixkosten der öffentlichen Leistungen die darüber hinaus gehenden Einnahmen (aus der Abschöpfung von Renten) wieder an die Bürger in gleichen Teilen zurückverteilt (rentenbezogenes Grundeinkommen; vgl. Schreiber-Martens 2007). Auf Grundlage dieser Zahlungen haben alle Bürger in gleicher Weise die Möglichkeit, öffentliche Leistungen zu Grenzkostenpreisen in Anspruch zu nehmen. Die Bereitstellung müsste nicht unbedingt durch staatliche Institutionen, sondern könnte auch durch private Anbieter erfolgen, die öffentliche Hand hätte allerdings eine Gewährleistungsfunktion (Löhr 2013).

Wie an anderer Stelle schon dargestellt, ist das rentenbezogene Grundeinkommen nur geeignet, um den gleichen Zugang zu den öffentlichen Leistungen zu sichern. Es handelt sich hingegen um kein existenzsicherndes Grundeinkommen, da es – im Gegensatz zum Konzept des Götz Werner (2008) – den Zusammenhang Leistung – Gegenleistung erst herstellt und nicht auflöst.

Letzteres würde auch den Charakter des Staates ändern: Weg vom alles erdrückenden und dennoch ohnmächtigen Leviathan – hin zu einem sich selbst beschränkenden, aber dennoch starken Staat (von Humboldt 1792/2009): Der Steuerstaat hat – wie man z.B. gut beim Studium der Daumenschrauben in der Abgabenordnung sehen kann – einen obrigkeitlichen und repressiven Charakter. Steuerrecht ist Subordinationsrecht. Der skizzierte Gebührenstaat – in Kombination mit einem rentenbasierten Grundeinkommen – stellt den Bürger hingegen auf dieselbe Stufe wie den Staat. Gebühren wären insoweit keine Zwangsabgaben mehr – es geht um freiwillige Koordination des Einzelnen mit seinem Gemeinwesen.

Das heutige Steuersystem ist antiquiert. Es sichert Privilegien, ist ein wesentlicher Umverteilungsmotor von unten nach oben, es erodiert den Mittelstand und trägt maßgeblich zu volkswirtschaftlichen Ineffizienzen bei. Es verzerrt den Charakter des Staates. Es wird Zeit, darüber ein wenig Gehirnschmalz zu investieren.

 

Literatur:

Arnott, R. J. and Stiglitz, J. E. (1979), Aggregate Land Rents, Expenditure on Public Goods, and Optimal City Size. In: Quarterly Journal of Economics 93, 471-500.

Atkinson, A. B., Stiglitz, J. E. (1987): Lectures on Public Economics, London, S. 523-525.

Bossel, H. (1998): Globale Wende – Wege zu einem gesellschaftlichen und ökologischen Strukturwandel, München: Droemer Knaur.

Gesell, S. (1949): Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, 9. Aufl. (Erstauflage aus 1919), Lauf bei Nürnberg.

Harrison, F. (2006): Wheels of Fortune – Self-funding Infrastructure and the Free Market Case for a Land Tax, London.

Von Humboldt, W. (1792/2009): The Limits of State Action, ed. by J.W. Burrow, Cambridge: University Press, translation, first printed at 1792, online:http://assets.cambridge.org/97805211/03428/frontmatter/9780521103428_frontmatter.pdf

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Schreiber-Martens, A. (2007): Ein Grundeinkommen für alle aus Abgaben für die Nutzung der Naturressourcen, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, S. 27-32, online: http://www.sozialoekonomie-online.de/ZfSO-154_Schreiber-M.pdf

Smith, A. (1776): An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations, London: Methuen & Co. Ltd., online: http://www.econlib.org/library/Smith/smWN.html

Tullock G (2005): The Rent-Seeking Society (Liberty Funds, Indianapolis).

Werner, G. (2008): Einkommen für alle, Köln.

 

 

Henry George und Silvio Gesell: Mit dem Zweiten sieht man besser – ein Appell an die Geld- und Zinskritiker

Dirk Löhr

Kein Theoretiker ist der liebe Gott. Jeder hat Stärken, jeder hat Schwächen. Es gilt, sich das Beste herauszunehmen und – zusammen mit den Gedanken anderer großer Geister – weiterzuentwickeln. Dies gilt auch für Silvio Gesell. Unter denjenigen, die sich ernsthaft mit ihm auseinandergesetzt haben (dies sind leider nicht besonders viele Fachökonomen), ist seine intellektuelle Leistung unbestritten. Kurz zusammengefasst, lauten seine Kernthesen: Aufgrund seiner besonderen Eigenschaften kann das derzeitige Geld in einen „Investitionsstreik“ treten, wenn es seine Zinsforderungen nicht mehr erfüllt bekommt (Gesell 1916). Die Untergrenze dieser Zinsforderungen ist der „Urzins“. Der berühmte englische Ökonom Keynes (1936) nahm den Gedanken auf und benannte diese Mindestforderung (für die Aufgabe von Liquidität) „Liquiditätsprämie“. Während Keynes jedoch diese Eigenschaften des Geldes grundsätzlich akzeptierte, wollte Gesell sie ändern. Im Zuge einer Geldreform sollte der Urzins neutralisiert und die Möglichkeit, Geld zurückzuhalten, über eine „Geldumlaufsicherungsgebühr“ beseitigt werden. Als Folge sollte sich das Geld- und Sachkapital so weit vermehren, bis seine Verzinsung gegen Null geht.

Folgt man dieser Auffassung, setzt der Geldkapitalzins auch die Untergrenze für den Unternehmensgewinn. Fällt der Geldkapitalzins bis gegen Null, beseitigt man nämlich gleichzeitig auch die leistungslosen Bestandteile des Unternehmensgewinnes. Die Eliminierung von Leistungsbestandteilen, wie den Unternehmerlohn oder die Prämie für das eingegangene Risiko, war hingegen nicht das Bestreben von Gesell. Weil sich je anscheinend das Problem des Unternehmergewinns „automatisch“ mit der Geldreform löst, gab es – von Einzelfällen abgesehen – beispielsweise auch niemals eine gemeinsame Sprachebene zwischen Zinskritikern und Gewerkschaftlern, zumal Letztere die Unternehmensgewinne vorrangig problematisierten.

Bei näherem Hinsehen hat die Theorie Gesells, der selber kein ausgebildeter Ökonom war, an dieser Stelle allerdings Lücken. Können wirklich die Unternehmensgewinne im Kern (wir sprechen nicht über Unternehmerlöhne und Risikoprämien) durch eine Vermehrung des Kapitals bis gegen Null zurückgeführt werden? In einem Konkurrenzmarkt (und auf diesen soll die vorliegende Darstellung der Kürze zu Liebe bezogen sein) werden die Marktpreise über die Grenzkosten des letzten Anbieters festgelegt (Grenzanbieter), der benötigt wird, um die Nachfrage zu befriedigen. Dieser Grenzanbieter produziert unter den ungünstigsten Bedingungen – er kann gerade noch seine Kosten decken, aber keine Gewinne mehr erwirtschaften. Er hat den ungünstigsten Standort, er verfügt mangels Zugang zu den Eigentumsrechten nicht über die effizientesten Technologien, er kontrolliert nicht die Ressourcenbasis, die er zur Produktion benötigt. Anders herum gibt es aber einen Vorsprung für all die Anbieter, die günstigere Standorte, Zugang zu den effizienten Technologien (Kraft geistiger Eigentumsrechte), Kontrolle über die Ressourcenbasis etc. ausüben. Dies sind die sog. „intramarginalen“ Anbieter. Diese verkaufen zwar ihre Produkte zu denselben Preisen wie die Grenzanbieter, können aber aufgrund von Kostenvorteilen entsprechend hohe Produzentenrenten einstreichen. Aus diesen Vorteilspositionen ergeben sich ökonomische (Differential-) Renten, die den Kern des Unternehmensgewinnes darstellen (Löhr 2013). Diese Privilegien werden zugleich durch die herrschende Eigentumsordnung zementiert (ein Umstand, den übrigens auch Franz Oppenheimer (1929) gesehen hatte, dessen 150. Geburtstag am 30. März 2014 jährt).

Der entscheidende Punkt: Allein über eine Vermehrung des Kapitals via Geldreform können diese abgesicherten Vorteile, die die ökonomischen Renten der intramarginalen Anbieter hervorbringen, nicht beseitigt werden. Der relative Vorteil der intramarginalen Unternehmen gegenüber den Grenzanbietern bleibt bestehen, und damit auch die ökonomischen Renten als Kern ihres Unternehmensgewinnes.

Diese ökonomischen Renten machen überhaupt erst den Wert eines Unternehmens aus. Schon die Methodik der Unternehmensbewertung gibt darüber Auskunft. Um den Marktwert des Eigenkapitals eines Unternehmens zu ermitteln, wird (vereinfacht anhand der Formel der „ewigen Rente“ dargestellt) der Unternehmensgewinn durch einen Kapitalisierungszinssatz dividiert. Zuvor rechnet man aber aus dem Unternehmensgewinn noch den Unternehmerlohn und andere Besonderheiten heraus, und der Diskontierungszinssatz wird „risikoäquivalent“ gemacht. Als ökonomische Essenz dieser Berechnung ergibt sich der Marktwert des Eigenkapitals „V“ aus den ökonomischen Renten „R“ (als „Sicherheitsäquivalente“, also ohne Risikobestandteile und auch ohne Unternehmerlöhne), die mit einem risikolosen Kapitalmarktzins „i“ diskontiert werden: V = R/i. Interessant dabei: Ein risikoloser und arbeitsloser Einkommensstrom (z.B. Zinsen aus einer Bundesanleihe) wird mit einem anderen  risikolosen und arbeitslosen Einkommensstrom (Renten aus dem Unternehmen) verglichen bzw. mit diesem getauscht.

Weil der Marktwert des Eigenkapitals „V“ daher nichts anderes als der Wert der aus dem Unternehmen fließenden ökonomischen Renten ist, sind Grenzanbieter insoweit ökonomisch ziemlich wertlos. Niemand würde für ein Unternehmen auch nur einen müden Cent bezahlen, dessen Ertragskraft alleine auf der Arbeitskraft des Inhabers beruht.

Und: Wenn sich der Marktwert des Eigenkapitals „V“ aus den diskontierten Renten ergibt, finanziert umgekehrt auch das Eigenkapital die Renten tragenden Vermögensgegenstände. Renten tragende Vermögensgegenstände sind aber regelmäßig nichts anderes als „Land“ in dem weiten Sinne, in dem die ökonomischen Klassiker und Henry George (1885) diesen Begriff verstanden. Kurz gesagt: Während Fremdkapital den Faktor Kapital im Unternehmen finanziert, deckt das Eigenkapital den Faktor Land ab. Hinzu kommen noch die Kriegskasse sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen, die letztlich aber nichts anderes als „indirekte“ Investitionen in deren Land (das Eigenkapital anderer Unternehmen) sind. Die statistischen Belege hierfür sind erdrückend, wie ich u.a. im Buch „Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird“ dargestellt habe (Löhr 2013). Beispielhaft ist – als eines von vielen Indizien – unten zur Illustration die auf S. 113 des Buches dargestellte Strukturbilanz kompakt wiedergegeben, die auf Daten der Bundesbank von ca. 48.000 Unternehmen beruht.

Aktiva: Mittelverwendung Passiva: Mittelherkunft
Rententragende Vermögensgegenstände (29,0 %): Faktor „Land“ i.w.S. (plus Cash und Beteiligungen) Eigenkapital (29,3 %):
Ök. Renten (plus Unternehmerlöhne und Risikoprämien)
Faktor „Kapital“ wie Maschinen, Fabriken, Vorräte etc. ( 71,0 %) Fremdkapital: Zinsen (70,7 %).

Strukturbilanz deutscher Unternehmen (basierend auf dem HGB)

Man sieht, dass der Buchwert des Eigenkapitals im Durchschnitt dem Buchwert der Renten tragenden Vermögenswerte entspricht (rd. 29 %).

Nun war Silvio Gesell ja auch ein Bodenreformer. Die dargestellte Perspektive – die den Produktionsfaktor Land und Eigenkapital im Zusammenhang sieht, war ihm aber fremd. Dementsprechend wurden auch die Rolle des Landes in den Bilanzen der Unternehmen und die Bedeutung der ökonomischen Renten in den Unternehmensgewinnen nicht weiter herausgearbeitet. Hier kann man von den zeitgenössischen Anhängern Henry Georges lernen, die Unternehmen als „Land Banks“ begreifen (z.B. Dwyer 2003). Unternehmen produzieren nicht losgelöst von Materie und Raum. Sie brauchen zur Produktion nicht nur Standorte, sondern auch Ressourcen (z.B. Öl und Gas), das elektromagnetische Spektrum, Start- und Landerechte, Deponien und Senken (z.B. aus der Versteigerung von CO2-Zertifikaten) etc. etc. – alles „Land“ im Sinne von Henry George (1885), der den Weg für die Betrachtung von Unternehmen als “Land Banks” geebnet hatte. Nicht zu vergessen auch die Patente, die dem Privateigentum an Grund und Boden nachgeäfft sind (Löhr 2013).

Allerdings muss man sich schon eine spezielle Brille aufsetzen, um dies aus den Unternehmensbilanzen herauszulesen. Der Wert des Landes kommt nämlich in den Unternehmensbilanzen nicht unbedingt zum Ausdruck. Das Rechnungswesen beruht auf Konventionen, und diese Konventionen reflektieren den diesbezüglich rudimentären Stand der Wirtschaftswissenschaften. Im deutschen Handelsrecht wird z.B. Land mit seinen historischen Anschaffungskosten dargestellt, die oft noch subventioniert sind. Oder: Die Erträge aus Privilegien werden oftmals Positionen wie v.a. dem “Geschäfts- und Firmenwert“ gutgeschrieben, weil auch die zeitgenössische Betriebswirtschaft nicht in der Lage ist, die ursächlichen Renten tragenden Assets zu identifizieren.

Diese spezielle Brille ist jedoch für Geldreformer und Zinskritiker wichtig und interessant. Betrachtet man Unternehmen nämlich wesentlich als „Land Banks“ und sind Zinsen und Renten als arbeits- und risikolose Einkommensströme gegeneinander austauschbar (weil Arbitragebeziehungen bestehen), können Gesells Ziele durch eine pure, unflankierte Geldreform gar nicht erreicht werden. Werfen Unternehmen, Land an sich und Ressourcen ökonomische Renten ab, wird nämlich Geld aus Sachinvestitionen in die rententragenden Assets abgelenkt. Der erwünschte Druck auf den Zins kann dann also nicht in der erhofften Weise entstehen. Hierauf wies z.B. auch bereits Maurice Allais (1947) hin. Man konnte diese Effekte übrigens wunderbar in der Praxis beobachten – z.B. in der Zeit der amerikanischen Niedrigzinspolitik (vor 10 Jahren unter Greenspan). Der Verfasser durfte hautnah dieselben und ähnliche Effekte im dollarisierten Kambodscha miterleben (Löhr 2011), wo es ebenfalls zu einer Blasenbildung auf den Bodenmärkten kam. Dort wurden nicht selten produktive Investitionen nicht mehr durch Banken finanziert, wohl aber Landspekulationen, weil diese höhere Renditen brachten.

Ohne eine Abschöpfung der ökonomischen Renten ist daher ein Nullzins unmöglich (Löhr 2009). Und dabei geht es nicht nur um Grund und Boden im engen Sinne, sondern um Land im weiten Sinne – so wie es v.a. für Unternehmen von Bedeutung ist. Umgekehrt wird sich mit einer Abschöpfung der Renten die Finanzierung der Unternehmen radikal verändern: Weg vom Eigenkapital (das heutzutage rententragende Vermögensgegenstände finanziert), hin zur Finanzierung über Schulden. Und dann wäre es gut, wenn diese Schulden grundsätzlich zinslos wären. Zwar würde es immer noch Eigenkapital geben, aber nur in der Funktion als Risikopuffer.

Ungeachtet seiner großartigen Leistung hatte Gesell (1916) viele dieser Zusammenhänge nicht sauber analysiert. Andererseits wird dieser Mangel teilweise dadurch geheilt, dass er prinzipiell sämtliche Vorrechte in der Wirtschaft abschaffen wollte – und hier ging er mit seinen Absichten über die alleinige Abschaffung des Eigentums an Grund und Boden weit hinaus. Diesbezüglich war er auch wesentlich konsequenter als Henry George (1885). Dessen Anliegen war die radikale Abschöpfung der (Boden-) Renten. Als Mittel schlug er eine Single Tax vor und knüpfte insoweit an die Lehren der Physiokraten (impot unique) an. Eigentlich sollte allein deswegen schon auf der Hand liegen, dass George hervorragend zu der sich selbst zeitweise als „Neophysiokraten“ apostrophierenden Freiwirtschaftsbewegung passt und diese ergänzt.

George hatte zudem – anders als Gesell (der die Bodenrenten den Müttern zuführen wollte) – ganz klar den Zusammenhang zwischen der Privatisierung der Bodenrenten und der Steuerfinanzierung des Staates gesehen. Zudem hatte er schon die immensen umverteilenden Wirkungen des heutigen Steuerstaates im Blick: Eigentlich würden nämlich alleine die Bodenrenten (in ihrer engen, nur auf Grund und Boden bezogenen Form) völlig ausreichen, um den Staat vollkommen zu finanzieren. Dies wurde in den letzten Jahrzehnten durch Arnott/Stiglitz (1979), Vickrey (1977) und andere namhafte Autoren über die Formulierung des Henry George-Theorems bestätigt. Werden die Bodenrenten aber privatisiert, stehen sie nicht zur Finanzierung des Staates zur Verfügung. Der Staat muss dann auf Steuern zur Finanzierung des Gemeinwesens zurückgreifen. Die hiermit geschaffenen „public goods“ setzen wiederum Grund und Boden in Wert – das sich aber in Privateigentum befindet. Die dann erhöhte Bodenrente wird aber wieder privatisiert. Als Steuer zahlender Mieter und Konsument wird der Bürger daher doppelt gemolken, einmal in Form der privatisierten (Boden-) Renten (auch in den Produktpreisen) und zweitens über die Steuern, die hierzulande v.a. auf der Arbeit lasten. Leider ist die betreffende Diskussion an Deutschland größtenteils vorbeigegangen, obwohl das Hauptwerk von Henry George mit weit mehr als drei Millionen verkauften Exemplaren das meist verkaufte ökonomische Buch überhaupt sein dürfte.

Positiv zu bewerten ist allerdings, dass Seitens der Freiwirtschaft seit einiger Zeit – leider eher als Randthema – das ressourcenbasierte Grundeinkommen diskutiert und damit die Gesell’sche Idee der Mütterrente verlassen wird (Schreiber-Martens 2007). Das Konzept des ressourcenbasierten Grundeinkommens ist durchaus mit Henry George kompatibel und wird auch von Teilen dessen Anhängerschaft vertreten. Würden die ökonomischen Renten abgeschöpft, so könnte nach Abdeckung der Fixkosten der zu staatlicherseits zu planenden öffentlichen Infrastruktur der verbleibende Teil der Renten als Grundeinkommen wieder an die Bürger ausgeschüttet werden. Hierüber könnte der Zugang zu öffentlichen Leistungen und zur Mobilität garantiert werden. Beides könnte den Bürgern zugleich – volkswirtschaftlich effizient – zu Grenzkostenpreisen angeboten werden. Dieses Konzept koppelt in effizienter Weise Nutzen und Lasten der Staatsfinanzierung und hat daher nichts mit dem Konzept von Götz Werner (2008) zu tun, der gerade das Gegenteil anstrebt.

Wir haben also ein interessantes Puzzle, dessen Teile sich perfekt ineinander fügen lassen. George hatte Geld und Kapital sowie die Bedeutung des Eigentums nur unvollständig auf dem Schirm. Gesell thematisierte zwar das Thema Eigentum und Vorrechte, war bei der Rentenproblematik jedoch auf halbem Wege stehen geblieben und hatte die Steuerproblematik und dessen desaströse Wirkungen auf Effizienz (steuerliche Entmutigungseffekte etc.) und Verteilung überhaupt nicht hiermit in Zusammenhang gebracht. Die Themen der Unternehmergewinne, der Grenzkostenpreise für öffentliche Güter und der Rückverteilung wurden erst durch konsequentes Weiterdenken der Anhängerschaft von Henry George entwickelt. Das Henry George-Theorem wurde sogar von orthodoxen Ökonomen entwickelt – die Logik war zu „aufdringlich“.

Sowohl Gesell wie George haben Großes geleistet. Beide sind zwar unvollständig, ergänzen sich jedoch hervorragend. Und mit dem Zweiten sieht man entschieden besser. Ich möchte daher die Anhänger der Freiwirtschaft ermuntern, ein paar Meter vom Bild zurückzutreten und mit beiden Augen noch einmal draufzugucken: Es wäre m.E. angemessen, weniger Energie auf Details wie die Frage der Geldschöpfung zu richten (zumal sich die Diskussion ohnehin seit vielen Jahren im Kreise dreht und sich sowohl von Fachwissenschaftlern wie auch normalen Bürgern abgekoppelt hat) und statt dessen den Blick auf das große Ganze zu richten. An bedeutsamen Teilen der Baustelle herrscht nämlich seit geraumer Zeit Stillstand – zumindest im deutschen Sprachraum. Ohne das Thema Geld und Zins aus den Augen zu verlieren, besteht angesichts von Auswüchsen in Politikbereichen wie Freihandelsabkommen, Gentechnik, Public Private Partnerships, ausländischen Investitionen in Farmland etc. etc. die Notwendigkeit, auch hier theoretisch runde Positionen zu beziehen und unter das Volk zu bringen.

Literatur:

Allais, M. (1947). Economie et Interet, Paris.

Arnott, R. J. and Stiglitz, J. E. (1979), Aggregate Land Rents, Expenditure on Public Goods, and Optimal City Size. In: Quarterly Journal of Economics 93, S. 471-500.

Dwyer, T. (2003): The taxable capacity of Australian land, in: Australian Tax Forum 18, S. 21-67.

George, H. (ca. 1885): Fortschritt und Armut, Halle a.d. Saale.

Gesell, S. (1916): Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, 9. Auflage, Lauf bei Nürnberg 1949.

J. M. Keynes (1936): Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes, 6. Aufl. (unveränderter Nachdruck der ersten Auflage), Berlin 1983.

Löhr, D. (2009): Geldreform ohne Reform der Bodenordnung?, in: Humane Wirtschaft 6, S. 18-24.

Löhr, D. (2011): The Cambodian Land Market: Development, Aberrations, and Perspectives, in: Asien, Juli-Ausgabe, S. 28-47.

Löhr, D. (2013). Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Oppenheimer, F. (1929): Der Staat, 3. Überarbeitete Auflage, Berlin 1990. Online: http://www.franz-oppenheimer.de/staat0.htm

Schreiber-Martens, A. (2007): Ein Grundeinkommen für alle aus Abgaben für die Nutzung der Naturressourcen, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, S. 27-32. Online: http://www.sozialoekonomie-online.de/ZfSO-154_Schreiber-M.pdf

Vickrey, W. (1977): The City as a Firm. In: Feldstein, M. and Inman, R. (Eds.): The Economics of Public Services, Macmillan, London, S. 334-343.

Werner, G. (2008): Einkommen für alle, Köln.