Dirk Löhr
An den Stränden in Niedersachsen sind Zäune keine Seltenheit. Wer baden will, muss zahlen.

Das Oldenburger Verwaltungsgericht hat die Klage von Bürgern gegen den Strandeintritt in der Gemeinde Wangerland als unzulässig und unbegründet abgewiesen. Freien Zugang zum Strand wird es also auch in Zukunft nicht geben (o.V. 2014; NDR 2014). Ist das, was Verwaltungsleute sich ausgedacht haben und nunmehr von einem Gericht bestätigt wurde, aber auch ökonomisch vernünftig?
Bei einem öffentlich zugänglichen Strand handelt es sich um ein “unreines öffentliches Gut” (Löhr 2013). Es können Ballungskosten und die Gefahr der Übernutzung entstehen. Daher ist die Möglichkeit, Personen von der Nutzung auszuschließen, grundsätzlich vernünftig. Wenn die Leute anfangen, am Strand schon übereinander zu liegen, ist es durchaus sinnvoll, eine Gebühr für die Nutzung des Strandes zu erheben. Nicht aber an lauen Tagen oder zu wenig frequentierten Tageszeiten. Die Existenz des Strandes an sich kostet nämlich kein Geld. Daher sollte bei Abwesenheit von Ballungskosten oder einer Übernutzungsgefahr (Grenzkosten) die Nutzung auch unentgeltlich erfolgen können.
Soweit öffentliche Leistungen wie Duschen etc. bereitgestellt werden, ist eine Nutzung derselben gegen Erhebung einer Grenzkostengebühr legitim – unabhängig von der Anzahl der badenden Besucher. Ein schöner Strand mit modernen und sauberen Duschen hebt auch die Bodenrenten einer Stadt (mehr Besucher kommen) – schöpft man diese von den Bodeneigentümern ab, kann man die Duschen auch bezahlen.
Das Leitmotiv für die Beantwortung der gestellten Frage lautet also: Entstehen durch die Nutzung der öffentlichen Güter und Dienstleistungen Grenz- bzw. Grenzballungskosten? Wenn ja, ist eine Gebühr in entsprechender Höhe in Ordnung, wenn nein, dann nicht.
Werden aber ohne Weiteres Gebühren erhoben, bekommen allerdings die Reichen den Vortritt zum Strand. Wie in diesem Blog schon häufiger dargestellt, könnte aber über ein rentenbasiertes Grundeinkommen (das aus eben diesen und anderen Gebühren finanziert wird und nicht mit einem bedingungslosen Grundeinkommen zu verwechseln ist) der gleichmäßige Zugang zu derartigen öffentlichen Gütern und Dienstleistungen sichergestellt werden – unabhängig vom individuellen (Markt-) Einkommen. Die Einführung von sinnvollen Gebühren würde unter dieser Bedingung auf wesentlich mehr Akzeptanz bei den Bürgern stoßen.
Wer hat also im Streitfall der Strände Recht?
Keiner oder beide: Es kommt drauf an.
Mehr Informationen:
Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013 (http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do)
o.V. (2014): Zoff an der Nordsee: Gericht lehnt Klage gegen Strandgebühr ab, in: Spiegel Online vom 23.09. Online: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/strandgebuehr-an-der-nordsee-gericht-lehnt-klage-ab-a-993248.html
NDR (2014): NDR Aktuell vom 23.09. Online: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ndr_aktuell/NDR-aktuell-2145,ndraktuell23084.html