Category Archives: Competition

Plusminus: Geplantes EU-Patentgericht

Dirk Löhr

Patente: Ein Privilegiensystem, auf dem Unternehmen wie Microsoft & Co. ihre Reiche gebaut haben.  Alternativen zum Patentrecht existieren, sie werden aber nicht diskutiert (Patentpools, Forschungsgutscheine, Ausschreibungen etc.). Nun gibt es innerhalb der EU eine neue Entwicklung: Künftig soll ein Patentgericht alle Fälle für alle Staaten verhandeln: “Ein Patent, ein Urteil”. Dies soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen helfen. Gemeint sind damit wohl kleinere und mittlere Unternehmen wie Siemens, VW etc. etc. Denn die Kosten für die Rechtsstreitigkeiten werden sich um den Faktor vier bis sechs vervielfachen – ein Risiko, das gerade für kleine und mittlere Unternehmen nicht tragbar ist.

Eine gute Zusammenfassung der Thematik ist zu sehen in Plusminus, Sendung vom 17.08.2016 (ARD):

Geplantes EU-Patentgericht: Nachteil für Kleinunternehmer?

Dick dank Gabriel: Edeka schluckt Kaiser’s Tengelmann

Dirk Löhr

Der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Daniel Zimmer ist von seinem Amt zurückgetreten.  Zimmer protestiert damit dagegen, dass Bundeswirtschaftsminister Gabriel nun per Ministererlaubnis der Übernahme der etwa 450 Supermärkte der Marken Tengelmann und Kaiser’s durch Edeka den Weg freimachen will. Damit setzte er sich zunächst über das Bundeskartellamt hinweg, das den Kauf mit der Begründung untersagt hat, der Wettbewerb werde beeinträchtigt.

edeka kaisers tengelmann groot

Die beteiligten Konzerne beantragten daraufhin eine Ministererlaubnis,  mittels der die Entscheidung des Kartellamts aufgehoben werden kann. Innerhalb von 42 Jahren hat es erst acht solche Erlaubnisse gegeben – und diese hatten teilweise ein “Geschmäckle” (wie z.B. bei der Übernahme von Ruhrgas durch E.ON). Vor einer solchen Ministererlaubnis ist eine Stellungnahme der Monopolkommission vorgeschrieben; diese lehne die Fusion einstimmig ab. Das juckt aber den Dickhäuter Gabriel nicht wirklich. Dabei ist die Ministererlaubnis gegen jede wirtschaftliche Vernunft, wie Prof. Daniel Zimmer in seiner lesenswerten

persönlichen Presseerklärung

noch einmal deutlich macht. Ob Gabriel eine Pressuregroup bedenken wollte, ob ihn blinder Aktionismus oder nur der blanke wirtschaftliche Unverstand treibt, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Irgendeine wirtschafts- oder ordnungspolitische Orientierung ist bei dieser Entscheidung schwer auszumachen – das ist freilich bei SPD-Politikern nicht wirklich neu.

Das allerletzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen. Gegendruck kommt u.a. vom Bauernverband, der angesichts der nun weiter wachsenden Nachfragemacht noch schwierigere Zeiten auf seine Klientel zukommen sieht. Auch der Rewe-Chef Alain Caparros will gegen die Entscheidung Beschwerde einreichen – das könnte die Fusion zumindest erheblich verzögern.

 

Lufthansa-Streik: UFO auf Kollisionskurs (Telepolis)

Dirk Löhr

Der Rekordstreik bei der Lufthansa ist zu Ende. Doch nach dem Streik ist vor dem Streik.

Lufthansa

Die Lufthansa muss die Personalkosten senken, um angesichts der Konkurrenzdrucks durch die Golf-Airlines ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht vollkommen zu verlieren.  Generell betragen die Lohnnebenkosten in Deutschland rd. 85 % der Nettolöhne. Trotz einer Lohnquote von fast 70 Prozent finden sich daher nur 35 bis 35 Prozent des Volkseinkommens in ihrem Geldbeutel wieder. Deutschland befindet sich bei der Belastung der Arbeitnehmer in der Weltspitze, während es für hohe Einkommen – die zumeist aus ökonomischen Renten und Kapitaleinkommen stammen – ein Steuerwohlfühlland darstellt. Doch die hohen Lohnnebenkosten drücken nicht nur auf das Netto der Arbeitnehmer, sie stellen auch für die Unternehmen einen Kostenfaktor und damit einen Nachteil im internationalen Wettbewerb dar. Im Telepolis-Artikel vom 18.11.2015

Lufthansa-Streik: UFO auf Kollisionskurs (bitte klicken)

wird ein Weg jenseits der Tarifauseinandersetzungen gewiesen: Weg mit den hohen Lohnnebenkosten. Statt dessen eine Entlastung der Unternehmen sowie eine Nutzung der verteilungspolitischen Spielräume durch Lohnerhöhungen. Doch wie sollen Staat und Sozialversicherung dann finanziert werden? Ganz einfach: Über die Bodenrenten, die bei einer Reduzierung der Steuern und Sozialabgaben dramatisch ansteigen würden. Das ist nichts anderes als das in Deutschland so gut wie unbekannte Henry George-Prinzip. Denn warum sollen die Bodenrenten in privater Hand bleiben? Nicht der Grundstückseigentümer hat die Bodenrenten “gemacht”, sondern die Gemeinschaft. Die Luftfahrt am Golf ist nicht wegen des Öls so erfolgreich, sondern weil sie dieses Prinzip schon teilweise umsetzt. Insofern ist nicht das diesbezüglich oft gescholtene Dubai eine “Rentenökonomie”, sondern das angeblich so aufgeklärte und marktwirtschaftlich verfasste  Deutschland. Wie aufgeklärt man hierzulande wirklich ist, zeigt die Fülle von – sehr freundlich ausgedrückt – unverständigen Kommentaren zum Artikel.

Letztlich können daher die Tarifparteien den Tarifkonflikt in der Lufthansa somit nicht lösen. Das liegt in der Hand der Politik.

 

Deutschland – Land der Kartelle

Dirk Löhr

Manch ein Zeitgenosse glaubt, wir leben in einer Marktwirtschaft. Dieser Glaube wird tief erschüttert durch die sehr sehenswerte ZDF-Dokumentation (WISO):

Abzocke in Deutschland” (bitte klicken),

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die am 17.8.2015 erstmals ausgestrahlt wurde. Deutschland – das Land der Kartelle, zum Schaden der Verbraucher und der politischen und rechtlichen Kultur. So viel hat sich seit der Vorkriegszeit in dieser Richtung nicht getan, und das Bundeskartellamt scheint diesbezüglich ein zahnloser Löwe zu sein.

 

Gewinne und Renten: Die Aldi-Story

Dirk Löhr

Die großen Privatvermögen werden heutzutage weniger in der Finanzwirtschaft, sondern im realwirtschaftlichen Bereich gemacht. Amancio Ortega heißt der reichste Mann Europas und der viertreichste Mann der Welt. Er ist der Eigentümer der Modekette Zara – und Immobilienmagnat (Müller 2014). Und nimmt man das Vermögen der beiden verstorbenen Brüder Karl und Theo Albrecht zusammen, dürften diese selbst Warren Buffet und Bill Gates in den Schatten stellen. Dies zeigt die

Die Aldi-Story (bitte klicken),

die am 9.12.2014 um 20.15 im ZDF ausgestrahlt wurde. Also: Eines der größten Vermögen der Welt entstand auf einem heiß umkämpften Wettbewerbsmarkt! Wie ist das möglich?

So könnte der Laden der Eltern der Gebrüder Albrecht in Essen ausgesehen haben (Rechte: ZDF -  Die Aldi-Story)
So könnte der Laden der Eltern der Gebrüder Albrecht in Essen ausgesehen haben (Rechte: ZDF – Die Aldi-Story)

Im realwirt-schaftlichen Raum kommen – so banal dies klingt – die Vermögen durch hohe Erträge zustande, denen keine einzel-wirtschaftlichen Aufwendungen entgegenstehen:

Dies sind nichts anderes als ökonomische Renten.

Ein erfolgreicher Unternehmer braucht zweierlei: Eine zündende Idee und den Raum, in dem er diese Idee verwirklichen kann.

Bei den aus einfachen Verhältnissen stammenden Brüdern Albrecht aus Essen war die zündende Idee die Kampfpreise, gepaart mit einer Reduktion der Vielfalt des Sortiments. Mit dieser Prägung auf Effizienz kamen sie den Bedürfnissen der vielen Menschen mit schmalem Geldbeutel in der jungen Bundesrepublik entgegen.

Den eigentlichen Schub bekam das Aldi-Konzept jedoch durch die konsequente Filialisierung – dies war der notwendige Raum. Heutzutage ist fast innerhalb einer Entfernung von 10 Minuten mit dem Auto ein Discounter zu erreichen; Deutschland ist in der Fläche mit Discountern abgedeckt. Schon in ihrer Kindheit bekamen die Gebrüder Albrecht zu spüren, wie die Filialisten den Krämerladen ihrer Eltern unter Druck setzten – bis zur existentiellen Bedrohung. Später setzten die Gebrüder Albrecht dieses Konzept selber konsequent um. Denn mit jeder zusätzlichen Filiale steigt die Einkaufsmacht und sinkt damit der Einkaufspreis. Die Mieten und Pachten bilden diese wachsenden Skalenerträge jedoch nicht ab – sie orientieren sich am Durchschnittspächter. Und in vielen Fällen werden die Standorte sogar noch subventioniert – durch die Kommunen, die sich untereinander in einem unproduktivem Wettbewerb um steuerzahlende Gewerbebetriebe befinden. Somit schöpfen die Grundstückseigentümer, egal ob privat oder öffentlich, nicht den Wert ab, den die Flächen für die Filialisten haben (also die Bodenrente). Dieser fließt größtenteils den Filialisten zu.

Aldi-Supermarkt
Aldi-Supermarkt, irgendwo

Der Reichtum der Albrechts kam wie gesagt durch ökonomische Renten zustande – die letztlich den Charakter von Bodenrenten haben. Ökonomische Renten sind der Überschuss der Erträge über die Kosten – dies gilt aber nur einzelwirtschaftlich. Denn: “There is no such thing as a free lunch”. Irgendjemand zahlt immer die Zeche. Es gibt noch weitere Kosten, die sich jedoch nicht im Rechenwerk des Aldi-Konzerns wiederfinden, sondern auf die Gesellschaft abgewälzt (externalisiert) wurden und werden (Löhr 2013).

So ließen die Kommunen mit ihrer unkoordinierten, in unproduktivem Wettbewerb erfolgenden Flächenausweisungspolitik in den letzten Jahrzehnten viele neue Einzelhandelsflächen in autoaffinen, nicht integrierten Lagen entstehen – und leiteten damit den Tod ihrer eigenen Innenstädte ein. Mit ihrer Einkaufsmacht sind die Aldis ebenfalls in der Lage, die Vorlieferanten erheblich unter Druck zu setzen (Löhr 2014). Konsequenzen der Discountermacht sind so u.a. die Massentierhaltung, eine schlechte Produktqualität und miserable Arbeitsbedingungen bei den Vorlieferanten.

Die Verfügbarkeit von so viel Land verleiht also Macht. Macht bedeutet die Einschränkung von Handlungs- und Deutungsmöglichkeiten, und damit von Freiheit (Löhr 2013). Sowohl für den Kunden, der diese Einschränkung jedoch des Preises wegen freiwillig in Kauf nimmt, als auch – diesmal unfreiwillig – für den Vorlieferanten (egal, ob dieser in Deutschland oder in Kambodscha sitzt und Hemden wie Turnschuhe näht). Und für Markteintritte besteht keine Chance mehr, wie der Fall Wal Mart zeigt; der amerikanische Konzern konnte niemals an die notwendigen Lagen kommen und die notwendige Größe erreichen, um mit den etablierten Discountern zu konkurrieren, die mittlerweile mehr als 85 % des Marktes beherrschen (Bundeskartellamt 2011).

Eine Wettbewerbspolitik, die diesen Namen verdient, müsste die Verfügbarkeit über Land – und damit das Ausmaß der Filialisierung – beschränken. Sie müsste zudem die Renten, die sich die Gebrüder Albrecht – zu Lasten der Allgemeinheit – eingesteckt haben, der Gesellschaft zuführen.

Ein Weg wäre, dass die Länder sich selber Flächen für Gewerbe- und Einzelhandelsgebiete vorbehalten; Letzteres in integrierten Lagen. So würde die unproduktive Konkurrenz zwischen den Kommunen entschärft. Die beschränkten Flächen im Eigentum des Landes könnten per Erbbaurecht verpachtet werden, und zwar auf dem Versteigerungswege. Lidl müsste gegen Aldi antreten. Für beide wäre nicht überall Platz. Dies würde allerdings vermutlich nur dann funktionieren, wenn Art. 28 des Grundgesetzes, auf den sich die Kommunen zu ihrem eigenen  Schaden berufen, umformuliert würde.

Diese Aspekte finden freilich in die ZDF-Doku keinen Eingang; statt dessen stehen die maßgeblichen Personen – also die Gebrüder Albrecht – im Mittelpunkt. Im Übrigen: Was für Aldi gilt, trifft in ähnlicher Weise auch für Lidl, Metro und Edeka zu.

 

Mehr Information:

Bundeskartellamt (2011):  Bundeskartellamt startet Marktermittlungen im Rahmen der Sektoruntersuchung Lebensmitteleinzelhandel, Pressemeldung vom 16.9., online: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Presse/2011/2011-09-16_PM_SU_LEH.pdf

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Löhr, D. (2014): Gewinne und Renten: Alles Aldi oder was? (Artikel in diesem Blog)

Müller, U. (2014): So schuf der reichste Mann Europas sein Imperium, in: Die Welt vom 20.05. Online:  http://www.welt.de/wirtschaft/article128194941/So-schuf-der-reichste-Mann-Europas-sein-Imperium.html

Wettbewerb und die einzelwirtschaftlichen Grenzen des Wachstums

Dirk Löhr

Die neoklassisch geprägte Wirtschaftstheorie dreht sich um das Leitbild der vollkommenen Konkurrenz, zumal im Rahmen dieser Marktform die Wohlfahrt optimiert werden kann.

Die Theorie bietet jedoch eine merkwürdige Ableitung für dieses Leitbild: Hiernach hat jedes Unternehmen steigende Grenzkosten, d.h. mit jeder zusätzlich ausgebrachten Einheit steigen die Kosten an. In einem vollkommenen Konkurrenzmarkt kann das einzelne Unternehmen den Marktpreis nicht beeinflussen. Es ist Preisnehmer, der Marktpreis stellt zugleich den Grenzerlös dar. Dort, wo die (mit zunehmender Produktionsmenge) steigenden Grenzkosten den Preis erreichen, stoppt das einzelne Unternehmen die weitere Produktion. Jede zusätzlich produzierte Einheit würde nämlich zu negativen Deckungsbeiträgen führen. Damit sind einzelwirtschaftlich die Grenzen des Produktionswachstums erreicht.

Die steigenden Grenzkosten werden in der Neoklassik durch das ungünstiger werdende Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit erklärt. Wenn so viel Arbeiter eingestellt werden, dass sich diese gegenseitig auf den Füßen stehen, entsteht ein Engpass an den Maschinen. Als Folge sinkt die Grenzproduktivität; die Kosten für die letzte produzierte Einheit steigen. Tausende und Abertausende Studierende der Wirtschaftswissenschaften bekommen diese Vorstellung in ihre Köpfe gehämmert.

Vor allem Steve Keen (2004), und vor ihm Piero Sraffa (1926) haben jedoch die Absurdität eines solchen Managementverhaltens dargestellt. Kein Unternehmen agiert so, wie die neoklassische Theorie dies behauptet. Vielmehr wird das Verhältnis von Arbeit und Kapital realiter so belassen, dass die Grenzproduktivität bis zur Kapazitätsgrenze laufend optimiert wird. Als Folge ergeben sich jedoch im Rahmen der vorhandenen Kapazität nicht steigende, sondern konstante oder möglicherweise sogar Grenzkosten als Normalfall – und zwar nicht nur bei natürlichen Monopolen (wie die neoklassische Theorie vorgibt), sondern auch in Wettbewerbsmärkten. Dies ist eine Tatsache, die u.a. schon vom bekannten deutschen Betriebswirt Erich Gutenberg (1983) thematisiert und durch die Monopolkommission (1986) belegt wurde. Die empirisch gesicherten Erkenntnisse von Keen und Sraffa werden von der Orthodoxie allerdings weitgehend ignoriert. Dabei können die Konsequenzen dramatischer eigentlich nicht sein.

Wichtig ist: In der betriebswirtschaftlichen Realität kann – zumindest langfristig betrachtet – das Verhältnis von Arbeit und Kapital kann deswegen laufend optimiert werden, weil es sich um gegenseitig ersetzbare und erneuerbare Produktionsfaktoren (Kapital!) handelt. Der einzige Produktionsfaktor, der nicht ersetzt oder substituiert werden kann, ist Land (in dem weiten – dem „Naturbegriff“ angenäherten Sinne, in dem die klassischen Ökonomen diesen Produktionsfaktor verstanden). Hier stößt die Optimierbarkeit an Grenzen. Wird die Kapazitätsgrenze erreicht, so setzt das weitere Wachstum voraus, dass in neue Maschinen angeschafft und mehr Arbeitnehmer eingestellt werden. Beides ist längerfristig möglich: Um die Maschinen anzuschaffen, holt man sich Geld von der Bank. Werden die Arbeitskräfte knapp, öffnet man im Notfall die Landesgrenzen und gibt „Greencards“ aus – die „Reservearmee“ im In- und Ausland wartet. Allerdings braucht man auch einen neuen Standort, wenn der alte ausgelastet ist. Doch in den meisten Fällen stehen keine weiteren Standorte mit derselben Qualität wie der Ursprungsstandort mehr zur Verfügung. Dann müssen die Unternehmen auf zweit- oder drittklassige Standorte ausweichen, wenn es überhaupt gelingt. Hierdurch steigen die Kosten für die Produktion. Die neoklassische Theorie kann diesen Aspekt leider nicht würdigen, da sie den Produktionsfaktor Land aus ihren Betrachtungen ausgeschlossen bzw. diesen mit dem Faktor Kapital in einem Topf verrührt hat.

Was für Land gilt, trifft in ähnlicher Weise auch für die dem Privateigentum an Land nachgeäfften geistigen Eigentumsrechte zu: Ist die Lizenz für das effizienteste Produktionsverfahren nicht zugänglich (weil dieses vom Inhaber selber genutzt oder blockiert wird), muss auf zweit- oder drittbeste Technologien ausgewichen werden. Auch dadurch steigen die Kosten der Produktion derjenigen Anbieter, die nicht über den Zugang zu den effizientesten Technologien verfügen (Löhr 2013).

Also: In der Regel bleiben die Grenzkosten der Unternehmen konstant, wenn die Produktion auf einem bestimmten Standort innerhalb der bestehenden Kapazitäten ausgeweitet wird. Jedes einzelne Unternehmen hat konstante oder sogar fallende Grenzkosten – ganz anders, als es die neoklassische Theorie postuliert. Dies gilt aber nur innerhalb der vorhandenen Kapazitäten – und damit im Rahmen der aktuell genutzten Standorte. Stößt die Produktion auf einem bestimmten Standort an ihre Grenzen, müssen neue Standorte erschlossen werden. Diese haben dann aber oft eine mindere Qualität als die erstbesten Standorte – aufgrund höherer Kosten steigen die Grenzkosten der auf dem neuen Standort produzierten Einheiten dann sprunghaft an. Die steigenden Grenzkosten sind also gesamtwirtschaftlich zu erklären, aus einer Einsatzreihenfolge der Standorte: Zuerst werden die besten Standorte genutzt, und wenn diese ausgereizt sind, die weniger guten (Analoges gilt auch für die Nutzung von geistigen Eigentumsrechten). Entscheidend ist also, dass in längerfristiger Betrachtung die steigenden Grenzkosten in Wettbewerbsmärkten durch die beschränkte Verfügbarkeit von Land zustande kommen, nicht durch die beschränkte Verfügbarkeit von Arbeit oder Kapital!

Diese Sicht der Dinge hat erhebliche Konsequenzen: Ohne steigende Grenzkosten sind nämlich Wettbewerbsmärkte gar nicht möglich. Wenn keine anderweitigen Begrenzungen bestehen, würden konstante Grenzkosten nämlich dazu führen, dass ein einziger Anbieter den Markt günstiger als eine Vielzahl konkurrierender Anbieter bedienen könnte. Der Grund dafür ist, dass bei konstanten Grenzkosten die Durchschnittskosten mit steigender Ausbringungsmenge immer weiter fallen: Der größte Anbieter ist dann zugleich der billigste – er kann alle anderen aus dem Feld schlagen.

Wenn aber Wettbewerbsmärkte erst durch steigende Grenzkosten zustande kommen und steigende Grenzkosten wiederum durch die beschränkte Verfügbarkeit von Land bedingt sind, sind Wettbewerbsmärkte bei nur bei beschränkter Verfügbarkeit von Land möglich. Gäbe es die standortbedingten Engpässe nicht, würden sich die Unternehmen auf jedem Markt immer weiter vergrößern, bis die Nachfrage abgedeckt ist. Das Resultat wären Oligopole oder gar Monopole.

Ein weiterer Schwachpunkt der neoklassischen Theorie ist, dass sie zwar die Existenz natürlicher Monopole auf konstante Grenzkosten (und die damit einhergehenden steigenden Skalenerträge) zurück führt, aber nicht sagt, wie es zu diesen konstanten Grenzkosten kommen kann – oder, anders formuliert: Sie erklärt nicht, warum die standortbedingten Kapazitätsschranken bei natürlichen Monopolen keine Bedeutung haben (Kirzner 1973). Wie sollte sie dies auch tun, wenn sie den Faktor Land systematisch ausblendet? Die Ursachen für den Wegfall dieser Engpässe bei natürlichen Monopolen können verschiedener Art sein. Einige Beispiele:

–  Die Netzinfrastruktur gilt als Paradebeispiel für ein natürliches Monopol. Bei der Netzinfrastruktur unterstützt jedoch der Staat im Sinne des Gemeinwohls das Interesse der Netzbetreiber an der weitergehenden Verfügbarkeit von Land. Die Rechte der Grundstücksinhaber, durch deren Land die Netzinfrastruktur gelegt werden muss, werden insoweit beeinträchtigt. Oder aber Vater Staat stellt das betreffende Land gleich selbst zur Verfügung (zumeist natürlich unentgeltlich, auch wenn der Netzbetreiber privat ist). Möglicherweise betreibt der Staat die Netze jedoch auch selbst – so wie dies den klassischen Ökonomen vorschwebte.

–  Auch die Marktmacht der großen Discounter – die zeitweise ebenfalls unter Beobachtung der Wettbewerbshüter standen – hat Züge eines natürlichen Monopols: Zumindest einzelwirtschaftlich kann sie maßgeblich auf steigende Skalenerträge zurückgeführt werden. Je marktmächtiger die Unternehmung, umso höher die Einkaufsmacht. Voraussetzung für diese Marktmacht war aber eine entsprechend großzügige Flächenausweisung durch die zueinander in unproduktivem Wettbewerb stehenden Kommunen in der Vergangenheit. Dies führte zu einer Masse an Märkten auf nicht integrierten Standorten, die den Discountern zu Vorzugskonditionen zufielen. Gleichzeitig wurde die Kaufkraft aus den Innenstädten abgezogen, die immer mehr ausbluteten und ihre raumwirtschaftliche Gravitationskraft verloren. Ohne die de-facto-Geschenke bei der Standortverfügbarkeit auf Kosten Dritter hätten die Discounter niemals so marktmächtig werden können, wie sie es heute sind.

–  Doch auch andere Industrien stehen unter Beobachtung der Wettbewerbshüter, da sie Züge eines natürlichen Monopols tragen. Zu nennen sind z.B. Online-Plattformen wie E-Bay. Auch deren Expansion unterliegt keinen Standortschranken. Zugleich geht sie u.a. auf Kosten des stationären Einzelhandels, der Leistungsfähigkeit der raumwirtschaftlichen Struktur, der Finanzausstattung der Kommunen, in denen der Online Handel den stationären Handel verdrängt etc. Der derzeit ungezügelte Online-Handel hat ähnliche Effekte auf Agglomerationen wie die frühere exzessive Ausweisung von Gebieten für den großflächigen Einzelhandel.

Werden also die „natürlichen Grenzen des einzelwirtschaftlichen Wachstums“ – in Gestalt der beschränkten Verfügbarkeit von Land – für bestimmte Unternehmen beseitigt, geschieht dies zumeist zu Lasten Dritter. Werden die wirtschaftlichen Folgen dieser Belastungen nicht in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Verursachers zurückgeführt, handelt es sich um externe Kosten. Die für natürliche Monopole charakteristischen steigenden Skalenerträge gehen daher häufig mit externen Kosten Hand in Hand. Externe Effekte können umgekehrt zu einem großen Teil auch als unkompensierte Inanspruchnahme von Land i.w.S. zu Lasten Dritter interpretiert werden.

Würden umgekehrt Schranken gesetzt bzw. die externen Kosten in die Wirtschaftsrechnung der Verursacher zurückgeführt, wird den steigenden Skalenerträgen und dem einzelwirtschaftlichen Wachstum der Garaus gemacht. Die einzelwirtschaftlichen Grenzen des Wachstums sind also durch die begrenzte Verfügbarkeit von Land bedingt. Entfällt diese, ist auch der Wettbewerb gefährdet – und damit auch dessen Macht begrenzende Funktion (Hayek 1968).

Wie oben schon gesagt: Wettbewerbsmärkte haben nur dort eine realistische Chance, wo die Verfügbarkeit von Land begrenzt ist und wo die einzelwirtschaftlichen Grenzen des Wachstums noch bestehen. Doch auch dies ist keine heile Welt: Die Begrenzungen bei der Verfügbarkeit von Land erzeugen Engpässe und Knappheiten. Dort, wo Engpässe sind, entstehen aufgrund der Knappheiten auch ökonomische Renten und zwar zugunsten derjenigen Anbieter, die innerhalb dieser Grenzen auf den bevorzugten Standorten produzieren können (intramarginale Anbieter, intramarginale Renten). Die ökonomische Macht, die mit dem beständigen Zufluss solcher intramarginaler Renten in private Schatullen einhergeht, ist ebenfalls eine latente Bedrohung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs. Die begünstigten Unternehmen können z.B. Konkurrenten aufkaufen und haben aufgrund ihrer Kapitalausstattung (höherer Anteil an Eigenfinanzierung) bessere Ausgangsbedingungen im Wettbewerb.

Obwohl bei der Freiburger Schule die Themen Macht und Wettbewerb im Zentrum der Betrachtung standen, wurde diesen Aspekten von den Ordoliberalen keine Beachtung geschenkt (Eucken 1990). Auch in der gängigen Wettbewerbstheorie stellen die natürlichen Grenzen des einzelwirtschaftlichen Wachstums durch die begrenzte Verfügbarkeit von Land dementsprechend kein Thema dar. So kommt es, dass die Wettbewerbshüter bestimmten Phänomenen (wie z.B. dem Online-Handel) ziemlich hilflos gegenüberstehen (wir werden in diesem Blog demnächst einen Beitrag hierzu bringen).

Es ist Zeit für einen Paradigmenwechsel in der Wettbewerbspolitik: Ein funktionierender Wettbewerb erfordert die Aufrechterhaltung oder Aufrichtung der einzelwirtschaftlichen Grenzen des Wachstums. Dies ist Aufgabe einer entsprechenden Eigentumsordnung und der Landnutzungsplanung. Ein funktionierender Wettbewerb erfordert aber ebenfalls die Abschöpfung der intramarginalen Renten, die sich aufgrund solcher Begrenzungen ergeben. Dies ist die Aufgabe eines entsprechenden Abgabensystems, das derzeit in der real existierenden Privilegienwirtschaft weder gerecht noch effizient ist.

 

Literatur:

Eucken, W. (1990): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 6. Aufl., Tübingen.

Gutenberg, E. (1983): Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre. Erster Band: Die Produktion, 24. Aufl., Berlin/Heidelberg.

Hayek, F.A. v. (1968), Der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren, Kiel.

Keen, S. (2004): Debunking Economics – The Naked Emperor of the Social Sciences. Zed Books, London, New York.

Kirzner, I.M. (1973): Competition and Entrepreneurship, Chicago / London.

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird. Marburg.

Monopolkommission (1986): Hauptgutachten VI (1984 / 1985): Gesamtwirtschaftliche Chancen und Risiken wachsender Unternehmensgrößen, Bonn.

Sraffa, P. (1926): The Law of Returns under Competitive Conditions, Economic Journal 40, S. 538-550.

Was ist ein Monopol? Widersprüche in der Wettbewerbspolitik

Dirk Löhr

Was ist ein Monopol? Nach der neoklassischen Theorie kann es sich der Monopolist leisten, bei der Preissetzung keine Rücksicht auf seine Konkurrenten zu nehmen: Er bietet somit eine geringere Menge zu einem höheren Preis an als in einer Konkurrenzsituation. Auch die Theorie vollkommener Konkurrenz wurde v.a. durch Chamberlin zu einer Theorie „monopolistischer Konkurrenz“ ergänzt, in der die Anbieter einen gewissen Preissetzungsspielraum haben. Die monopolistische Konkurrenz wird heutzutage eher als Regelfall angesehen. Die neoklassische Vorstellung vom „Monopol“ ist allerdings nicht identisch mit demjenigen der ökonomischen Klassiker, die u.a. beim Boden von einem „Monopol“ sprachen. Die neoklassische Theorie ist nämlich im Wesen eigentlich eine antiklassische Theorie.

U.a. auch Israel M. Kirzner (als in der Tradition der österreichischen Schule stehend eher unverdächtig) stellte bereits im Jahre 1973 in seinem Buch „Competition and Entrepreneurship“ (Chicago) die Frage, wie es überhaupt zu diesem (von der Neoklassik postulierten) monopolistischen Preissetzungsspielraum kommen kann. Die orthodoxe Theorie erklärt nämlich nicht, warum nicht einfach Konkurrenten in den Markt eintreten und den Platzhirschen den Preissetzungsspielraum wieder nehmen.

Es muss also irgendwie geartete Markteintrittsbarrieren geben. In früheren Zeiten waren dies Privilegien und Regulierungen. In diametralem Gegensatz zur neoklassischen Auffassung, dass „Land“ als Produktionsfaktor heute nur noch eine untergeordnete Rolle spielt, gewinnt tatsächlich die Kontrolle über „Land“ i.w.S. heutzutage mehr und mehr an Gewicht. Insbesondere bei den unvermehrbaren Ressourcen handelt es sich um nichts anderes als um „Land“ i.S. der klassischen Ökonomen. In den Branchenstudien wurden in diesem Blog bereits einige Beispiele für diese Geschenke gegeben:

– Die Luftfahrtindustrie erhält die wichtigen Start- und Landerechte („Land“ i.w.S.!) geschenkt. Je größer und mächtiger ein Unternehmen, umso üppiger fällt das Geschenk aus.

– Die Energieriesen erhielten in der Vergangenheit die raren Standorte („Land“ i.w.S.!) für ihre Grundlastkraftwerke zu einem Schnäppchenpreis. Bekämen sie nicht ebenfalls die CO2-Zertifikate („Land“ i.w.S.!) zu einem Schnäppchenpreis, würden sich die Kohlekraftwerke kaum mehr rechnen. Speziell Braunkohlekraftwerke ergeben nur für diejenigen Unternehmen einen Sinn, die auch die Ressourcen (im Braunkohletagebau, wieder „Land“ i.w.S.!)) kontrollieren.

McDonald`s ist im Kern keine Burgerbraterei, sondern ein Immobilienunternehmen. Standorte und Standortpolitik („Land“ i.w.S.!) spielen eine zentrale Rolle im Unternehmenskonzept.

– In der Vergangenheit unterboten sich die Kommunen in der Ausweisung von Gewerbeflächen für den großflächigen Einzelhandel. So kam dieser kostengünstig und flächendeckend zu nicht integrierten Standorten („Land“ i.w.S.!) – auf Kosten des inhabergeführten Einzelhandels, ausblutender Städte und ausgepresster Lieferanten. Heute teilen sich die fünf führenden Supermarktketten Edeka, Rewe, Aldi, Lidl und Metro rund 90 Prozent des Marktes. Angesichts von zweifelhaften Konkurrenten wie Walmart mag man es nicht so richtig bedauern, wenn diese auf dem deutschen Markt keinen Fuß fassen können. Zwar schaute das Bundeskartellamt sich die Sache im Jahr 2011 näher an, alarmiert durch unfaire Einkaufspraktiken. Diese umfassen z.B. die rückwirkende Änderungen von Konditionen, d.h. der Lieferant muss rückwirkend Geldbeträge in fünf- oder sechsstelliger Höhe bezahlen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten; Listungsgebühren, d.h. die Lieferanten müssen Gebühren bezahlen, damit sie überhaupt ihre Produkte liefern dürfen; Regalmieten, d.h. Lieferanten müssen für gute Regalplätze Geld auf den Tisch legen; Androhung von Auslistung, wenn Lieferanten nicht auf die Bedingungen der Supermarktketten eingehen. Geändert hat sich allerdings nichts – hierzu fehlt den Wettbewerbshütern auch das Instrumentarium (s. unten).

Das Beispiel der Supermärkte ist in vielerlei Hinsicht sehr interessant – zeigt es doch, dass Marktmacht und eine monopolistische Position i.S. Kirzners mit intensivem Wettbewerb (zwischen den Supermärkten) vereinbar ist, und wie viel Geld man selbst im harten Wettbewerb verdienen kann, wenn man die entsprechenden Ressourcen kontrolliert. Es zeigt weiter, dass die Kontrolle über Ressourcen (also „Land“ i.w.S.) auch jenseits von Privateigentum erfolgen kann, wenn die öffentliche Planung der Ressourcennutzung unzulänglich ist. 

Bislang haben die Wettbewerbshüter allerdings kein vernünftiges Konzept zur Hand, um die genannten und viele weitere Auswüchse unter Kontrolle zu bekommen. Dabei ginge es anders, wenn man aus der Analyse von Kirzner die sich aufdrängenden Schlüsse zieht. Konkret: Standorte für Supermärkte (mit ihren mannigfaltigen externen Kosten) sind durch eine zentrale, überörtliche Planung zu beschränken und an die Supermarktketten zu versteigern. Standorte für Grundlastkraftwerke (mit ihren mannigfaltigen externen Kosten) sind zu limitieren und, soweit diese tatsächlich noch gebraucht werden, an die sog. „Energieversorger“ zu versteigern. Start- und Landerechte (mit ihren mannigfaltigen externen Kosten) sind (auf koordinierten Flughäfen) zu versteigern, und nicht zu verschenken. Über die Versteigerungserlöse werden die ökonomischen Renten zugunsten der Gemeinschaft abgeschöpft, die ansonsten in den Gewinn der betreffenden Unternehmen fließen (und dessen Kern bilden). Andererseits sollte bei solchen Versteigerungen der Preis nicht die alleinige Rolle spielen – es können soziale und ökologische Nebenbedingungen gesetzt werden. Die Voraussetzung ist aber immer, dass sich die Eigentumsrechte an „Land“ i.w.S. in öffentlicher Hand befinden. Wettbewerb und die private Kontrolle über die Schlüsselressource „Land“ i.w.S. schließen sich aus.

Die derzeitige Wettbewerbspolitik möchte unternehmerische Macht beschränken, ohne an den Fundamenten dieser Macht -nämlich der Kontrolle über „Land“ i.w.S. – zu rütteln. Hier liegt auch der fundamentale Widerspruch der ordoliberalen Schule, die ansonsten sehr zutreffend die Gefahr der wirtschaftlichen Macht für eine freiheitliche Ordnung erkannte. So merkwürdig es in orthodoxen Ohren klingen mag: Ohne eine Verschränkung der Wettbewerbspolitik mit der Land- und Ressourcenplanung und ohne eine andere Eigentumsordnung bei “Land” i.w.S. wird der Wettbewerb langsam, aber sicher ausgehebelt – und damit die freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung zerstört.

Ja, eine freiheitliche Gesellschaft braucht Privateigentum – aber nur Privateigentum am Produktionsfaktor „Kapital“. Privateigentum am Produktionsfaktor „Land“ hingegen untergräbt Freiheit und Wettbewerb.

Mehr in:

Kirzner, I. M. (1973): Competition and Entrepreneurship, Chicago.

Zur Macht der Supermärkte: http://www.supermarktmacht.de/