Dirk Löhr
„Land“ im weiten Verständnis der klassischen Ökonomen umfasst über Grund und Boden hinaus auch Wasserrechte, Ölförderrechte etc., ja sogar die standörtliche Basis für Infrastrukturanlagen („essential facilities“) mit dem Charakter eines natürlichen Monopols. All dies „Land“ ist in der heutigen Rentenökonomie Gegenstand von „Einfriedungen“ – diese sind das Vehikel für das „rent grabbing.“ Mittlerweile geht es allerdings nicht mehr nur um physische Gegenstände, sondern auch um „virtuelles Land“, also solches, das nur durch Menschen – aufgrund gesetzten Rechts – kreiert wurde. Zu nennen sind hier Rechte am atmosphärischen Aufnahmespeicher (z.B. CO2-Zertifikate) oder v.a. auch „Geistige Eigentumsrechte“ („intellectual property rights“, kurz: „IPR“).
Ein Meilenstein für die „Einfriedung der Wissensallmende“ war das 1995 geschlossene TRIPs-Abkommen („Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights“). Was da schon fast wie eine Geschlechtskrankheit klingt, trägt tatsächlich maßgeblich zur Ausbreitung der Seuche der Rentenökonomie über den Globus bei. Das TRIPs-Abkommen wurde durch eine Koalition der 13 wichtigsten – international agierenden – US-Konzerne mit homogener Interessenlage 1986 vorbereitet, bevor es als GATT- bzw. WTO-Abkommen von den Regierungen willfährig umgesetzt wurde. Die EU-Kommission und das US-Patentamt bereiteten einen Fahrplan vor, um die „globale Patentharmonisierung“ voranzutreiben. Als Blaupause für das TRIPs-Abkommen diente das US-amerikanische Patentrecht. In den USA hatte man das Patentrecht und das Copyright (Urheberrecht) u.a. auf neue Schutzgegenstände wie Software, Geschäftsmethoden, Lebensformen und Gen-Sequenzen ausgedehnt. Nach TRIPs können die Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO keinen Technologiebereich mehr aus dem IPR-Regime ausschließen (Art. 27 Abs. 1 des TRIPs-Abkommens). Ausdrücklich wird die Patentierbarkeit von genetischem Material und Mikroorganismen zugelassen (Art. 27 Abs. 3b des TRIPs-Abkommens). Seit TRIPs stehen dementsprechend v.a. Software- und Biopatente im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Das ist kein Zufall. Beide Formen stellen neu geschaffenes, „virtuelles Land“ dar und skizzieren neue Trends bei der „Einfriedung der Allmende“:
– Mit dem Siegeszug der Informationstechnologie wurden nicht nur Informations- und Transaktionskosten, sondern auch die Transportkosten in der Wirtschaft erheblich gesenkt. Heutzutage können z.B. in einem internationalen Konzern Meetings virtuell als Videokonferenzen abgehalten werden. Skizzen und Pläne werden zugemailt, danach wird darüber telefoniert. Man spart den Aufwand (Flugkosten, Zeit), der mit einer Reise verbunden ist. Damit verlieren jedoch tendenziell auch räumliche Standortvorteile (über Agglomerationen) an Bedeutung, die Bodenrente wird gedämpft, obwohl die Produktivität ansteigt. Die „virtuellen“ Einfriedungen, die mit den geistigen Eigentumsrechten (allen voran dem Patentrecht) vorgenommen werden, fangen allerdings die „diffundierende“ Bodenrente wieder ein – sie wird auf die geistigen Eigentumsrechte übertragen. Letztere gewannen daher relativ zu Boden im engen, physischen Sinne im Laufe der letzten Jahrzehnte immer mehr an Bedeutung.
– Eigentlich sollten nur Erfindungen, nicht jedoch Entdeckungen patentierbar sein. Gerade in der Biotechnologie verläuft die Grenze zwischen Erfindungen und Entdeckungen aber zunehmend fließend. Längst gilt nicht mehr der Satz: „… was die Natur schafft, kann nicht erfunden werden“ (Kohler 1900, S. 84). DNA enthält – anders als X-beliebige chemische Stoffe – Informationen über die Bildung von Proteinen, die allenfalls teilweise bekannt sind. Ein Patentanmelder kann schwerlich voraussehen, welche biologischen Funktionen eine DNA-Sequenz außer der von ihm erforschten sonst noch hat. Wenn das Patentrecht (wie in den USA) vom Anmelder keineswegs einfordert, alle Funktionen eines DNA-Abschnitts, sondern nur eine der möglichen Funktionen zu kennen, entsteht „ein wissenschaftlich wie wirtschaftlich völlig unsinniges Monopolrecht, das Forschung und Entwicklung sehr viel eher hemmt, als es sie fördern könnte.“ (Greenpeace 2004). Das Patent deckt nämlich alle, auch die noch unerforschten Anwendungen (!) mit ab. Soweit Entdeckungen patentiert werden, geht es ganz offensichtlich nicht mehr um die Stimulierung des Erfindungsprozesses, sondern um das Abstecken von möglichst weiten „Claims“. In Europa ist dieser Aspekt jedoch heftig in der Diskussion – hoffentlich können die diesbezüglichen Fehlentwicklungen nachhaltig verhindert werden.
Nun mögen die Bedenken gegen Eigentumsrechte auf Entdeckungen ja berechtigt sein, doch was ist mit Erfindungen? Die Rechtfertigung der Eigentumsrechtstheoretiker läuft ja über das Effizienzargument: Eigentumsrechte sollen demjenigen, der der Gesellschaft einen Nutzen über seine geistigen Leistungen verschafft, einen Teil davon zukommen lassen. Nutzen und Kosten sollen daher aneinander gekoppelt werden. Was zunächst wie ein durchaus vernünftiger Gedanke aussieht, ist bei näherem Hinsehen aber mit Pferdefüßen behaftet. Patente tragen nämlich durchaus nicht so sehr zur Steigerung der volkswirtschaftlichen Effizienz bei, wie von ihren Befürwortern vorgegeben. Sie leiden vielmehr an denselben Mängeln, die wir schon mehrfach in diesem Blog bei Privateigentum an Grund und Boden identifiziert haben: Im Mittelpunkt steht die private Vereinnahmung von Nutzen aus ökonomischen Renten und Blockaden durch starke, gut organisierte Gruppen – sowie die Abwälzung der damit verbundenen Kosten auf schwach organisierte Gruppen. Wie wichtig das Renten- und Blockademotiv ist, macht eine Umfrage des IW-Zukunftspanels (2006) deutlich (Eckl 2008, S. 778): Die Motivation für die Patentierung der in Patentindustrien tätigen Unternehmen wurde von der Erzielung von Monopolrenten („exklusive kommerzielle Nutzung“, 87,1 %) und der strategischen Blockade von Konkurrenten (81,9 %) angeführt.
Blicken wir zunächst auf die ökonomischen Renten. Das Patentrecht räumt mit den exklusiven Verwertungsrechten eine Monopolposition ein. Handelt es sich um Produktpatente, können die begünstigten Unternehmen einen erhöhten, weit über den Produktionskosten liegenden Preis verlangen. Dies geht i.d.R. mit einer willkürlichen Angebotsbeschränkung einher. Die Konsequenz ist ein Wohlfahrtsverlust, verglichen mit einem Zustand vollkommener Konkurrenz. Nun haben Produktpatente die wesentlichen Eigenschaften „absoluter Monopole“ – anders als Verfahrenspatente, deren Ähnlichkeit zum „Archetypus“ Land dafür umso stärker ist. V.a. Verfahrenspatente können daher als „virtuelles Land“ begriffen werden. Die meisten Verfahrensinnovationen senken nur die Kosten eines bereits bekannten und eingeführten Produkts. Wenn die Konkurrenten aber von den leistungsfähigen Technologien ausgeschlossen werden, müssen sie auf zweit- oder drittbeste Lösungen zurückgreifen. Sie werden damit also auf zweit- und drittbestes „virtuelles Land“ abgedrängt – mit der Folge einer geringeren Produktivität und höherer (Grenz-) Kosten. Dabei wird der „virtuelle Grenzboden“ durch die bisherige Produktionsweise bestimmt. Dessen Grenzkosten bestimmen auch den Preis, so dass die Segnungen der neuen Technologie nicht beim Verbraucher ankommen. Nur der Inhaber des Verfahrenspatentes profitiert von den Produktivitätsfortschritten. Wird z.B. ein neues Verfahren zur billigeren Herstellung von Lithiumbatterien patentiert, hätte das betreffende Unternehmen einen entscheidenden Kostenvorsprung gegenüber der Konkurrenz, die mit den alten Verfahren produzieren muss. So ergeben sich für die Okkupanten des besten virtuellen Landes Renten.
Was die Kosten der Inwertsetzung betrifft, stellt die Basis für die Forschung einerseits eine größtenteils immer noch öffentlich finanzierte Schul- und Hochschullandschaft dar. Nicht zu vergessen ist die lang zurückreichende Kultur- und Geistesgeschichte: Bei Erfindungen handelt es sich um eine Momentaufnahme aus einem kontinuierlich laufenden, kumulativen und potenziell nicht zu einem Ende kommenden sozialen Prozess, wobei auch die kreativsten Innovatoren ihr Material aus einem bislang allgemein zugänglichen Fundus („Wissensallmende“) beziehen (Stiglitz 2006). Isaac Newton:
„If I have seen further, it is by standing on the shoulders of giants.“
In den meisten Fällen kombiniert ein Neuerer lediglich bestimmte Elemente und Bestandteile neu. Dabei ist oft sehr unklar, welche originäre Leistung ihm wirklich zuzusprechen ist. Dementsprechend wurde schon von Polanyi die Auffassung kritisiert, man könne den wissenschaftlichen Fortschritt beliebig „zerhacken“ und sodann in Form von Eigentumsrechten aussondern und verteilen (Polyani 1944).
Wenn man von den ökonomischen Renten absieht, entsteht individueller Nutzen aus Patenten v.a. aus den Blockademöglichkeiten. Im Bereich des Patentrechts sind „offensive“ oder „defensive“ Blockadestrategien zu nennen. Solche Strategien werden eben gerade mit solchen Patenten durchgeführt, bei denen es von vornherein nicht um die Verwertung geht. Von sog. „defensiven Blockaden“ spricht man, wenn Firmen patentieren, um zu verhindern, dass ihr eigener technologischer Spielraum durch Patente anderer verringert wird. Anders bei „offensiven Blockaden“: Hier patentieren Firmen, um andere Unternehmen davon abzuhalten, in gleichen oder angrenzenden Anwendungsfeldern eigene technische Erfindungen zu nutzen. D.h. es werden Patentmauern um die eigene Erfindung errichtet und umfangreicher patentiert, als es für den Schutz der technischen Erfindung notwendig wäre. Zweit- und drittbeste technische Lösungen werden aber nicht nur von den Inhabern der Patente, sondern auch von Konkurrenten patentiert – mit dem Ziel, einen „virtuellen Großgrundbesitz“ zu schaffen, auf dessen Gebiet die Konkurrenz ausgeschaltet ist. Solche Patentierungsstrategien schließen auch das häufig diskutierte Motiv ein, Patentrechtsverletzungsklagen zu begegnen. Möglicherweise kann – bei einem entsprechend ausgestatteten Patentportfolio – bei einem Angriff sogar sofort mit einer Gegenklage „gekontert“ und der größte Schaden durch einen Vergleich oder einen Patenttausch abgewendet werden. Die Möglichkeit strategischer Blockaden prägt dementsprechend auch den Charakter des Wettbewerbs: Nicht Leistungswettbewerb ist angesagt, sondern Behinderungswettbewerb. Um in einer Metapher zu sprechen, richten die Wettstreiter ihre Energien nicht primär darauf, als Schnellste in das Ziel zu gelangen, sondern den Mitbewerbern Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Dieser Behinderungswettbewerb begünstigt gleichzeitig eine Tendenz zur Monopolisierung.
Ein lehrreiches Beispiel für die Schaffung „virtueller Haziendas“ ist die patentintensive Pharma- und Chemieindustrie: So gingen Unternehmen wie Pfizer, AstraZeneca, Sanofi-Aventis etc. allesamt aus Konzentrations- und Fusionswellen hervor. Die privaten Patentpools, die mittels solcher Fusionen geschaffen werden, stellen den besten Beweis dafür dar, wie ineffizient das Patentsystem ist. Weil eben über die „Mauern des Wissens“ der Zugang zu den besten Standorten versperrt war, werden diese von den Konzernlenkern über den Aufkauf von Unternehmen niedergerissen. So entstand u.a. auch der „integrierte Technologiekonzern“ des Edzard Reuter (Daimler), der sich unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten jedoch nicht als das „Gelbe vom Ei“ präsentierte (keine Konzentration auf Kernkompetenzen). Die IPRs stimulierten auch hier also keinesfalls die optimale Allokation der Ressourcen. Am Ende scheiterte die Konzeption. Hierbei trugen wenigstens noch die Aktionäre als Nutznießer einen Teil der Kosten. Das ist aber keineswegs die Regel.
Die oben beschriebenen Blockaden betrafen Anwendungen. Schon hier kam zum Ausdruck, dass dem Nutzen des Einen Kosten der Anderen gegenüberstehen. Die Blockade beginnt aber noch viel früher, nämlich bei der Forschung. Nicht unähnlich wie im Roman „Cimarron“ von Edna Ferber, der u.a. die Landnahme im Wilden Westen Amerikas beschreibt, findet auch ein regelrechter „Run“ auf das „virtuelle Land“ statt. Damals stürmten die Kutschen und Pferde los, um als erste vor dem Land Office ihre Claims zu markieren. Nicht immer ging es dabei fair, schon gar nicht kooperativ zu. „First-come, first-served“, war das Motto. Im Wettlauf um das „virtuelle Land“ verhalten sich die verschiedenen Einrichtungen, Labore etc. ähnlich. Sie forschen ohne Austausch am selben Gegenstand vor sich hin, anstatt ihre Kräfte arbeitsteilig zu bündeln und sich gegenseitig zu befruchten. Die Wissenschaftler haben Angst, der „Konkurrenz“ eventuell den entscheidenden Vorsprung beim Rennen zum Patentamt in die Hand zu geben. Ohne Interaktion und Netzwerkbildung ist aber das „soziale Gehirn“ weniger leistungsfähig. Nützliche Erfindungen können nicht das Licht der Welt erblicken; unterlassener Austausch bedeutet stattdessen gesellschaftliche Kosten. Viele Anwendungen sind so sehr mit Patenten belegt, dass – v.a. im mager ausgestatteten öffentlichen Bereich – die Forschung mehr und mehr verunmöglicht wird. Die diversen „Synapsen des gesellschaftlichen Gehirns“ werden also blockiert. Genauso, wie blockierte Synapsen die Leistungsfähigkeit des individuellen Gehirns beeinträchtigen, gilt dies für die Gesamtgesellschaft. Und wieder einmal werden Kosten – diesmal Blockadekosten – auf Dritte abgewälzt: Beispielsweise erregte 1999 die Resistenz des Bakteriums Staphylococcus aureus (der u.a. Lungenentzündungen und Wundinfektionen hervorruft) gegen alle Antibiotika Aufmerksamkeit. Die unkontrollierte Ausbreitung des Bakteriums wurde befürchtet, ohne dass wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen werden konnten. Dafür wurden auch die Genom-Firmen mit ihrer Geheimhaltungspolitik verantwortlich gemacht. Es geht aber noch weiter, denn die Blockademöglichkeiten führen teilweise zu richtigen Auswüchsen. So gibt es Unternehmen, deren Geschäftsmodell vornehmlich darin besteht, Patente zu halten (nicht etwa zu nutzen!) und andere Unternehmen zu verklagen, wenn diese die betreffenden Technologien anwenden. In den vergangenen 20 Jahren wurde der Börsenwert von US-Unternehmen durch derartige Aktivitäten um insgesamt rd. 500 Milliarden Dollar gedrückt. In den USA verbieten Unternehmen ihren Ingenieuren die Lektüre von Patentschriften – aus Furcht, dass diese sich in ihrer täglichen Arbeit daran erinnern könnten. Wissentliche Patentrechtsverletzungen werden nämlich erheblich härter geahndet als unwissentliche. Wie sehr ein solches Vorgehen der Diffusion von Wissen dient, muss nicht erläutert werden.
Es sollte zu denken geben, wenn selbst Landes und Posner als wichtige Protagonisten des eingangs genannten Property Rights-Paradigmas zu dem Schluss kommen, dass die Anreizwirkungen von geistigen Eigentumsrechten auf Basis des gegenwärtigen Wissens nicht überzeugend zu verteidigen sind (Landes / Posner 2003). Soweit das „gesellschaftliche Gehirn“ durch die Blockaden hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt, entstehen Kosten und Wohlfahrtsverluste, die zu einem großen Teil von der Gesellschaft getragen werden (z.B. Forschung an Substitutionserfindungen, weil die besten Lösungen blockiert sind).
Am Beispiel des Patentwesens lässt sich ebenfalls gut darstellen, dass nicht nur die Allokation, sondern auch die Verteilung von „Land“ i.w.S. ein gravierendes Problem darstellen kann. Dies betrifft v.a. die Zugangsdiskriminierung zu lebensnotwendigen Produkten. So verunmöglichen monopolistisch überhöhte Preise bei Produktpatenten die angemessene medizinische Behandlung vieler Menschen in Ländern der Dritten Welt, die nicht die erforderliche „Zahlungsbereitschaft“ artikulieren können. Bei der Behandlung von HIV / Aids ist das Problem weniger die mangelnde Forschung als vielmehr der schwierige Zugang zu den Medikamenten. Von ca. zehn Millionen HIV-Infizierten in Entwicklungsländern, die eine antiretrovirale Therapie bräuchten, erhalten sie ungefähr drei Millionen. Dass überhaupt so viele Menschen derzeit Behandlung erhalten, ist auf die Produktion von Generika zurückzuführen. So können z.B. aus Indien noch solche Medikamente billig erworben werden, die noch vor Gründung der WTO erfunden wurden. In bestimmten Situationen sind auch nach TRIPs Zwangslizenzen möglich. Diesen Weg beschritt Thailand im Jahr 2006 in Bezug auf zwei HIV / Aids-Medikamente und ein Herz-Kreislauf-Medikament. Umgehend wurde allerdings massiver politischer Druck auf Thailand ausgeübt, nicht zuletzt von Seiten der EU.
Zusammenfassend unterscheiden sich die Charakteristika des Patentwesens gar nicht so sehr von Grund und Boden: Auch bei Patenten sind Nutzen und Kosten entkoppelt. Wieder kommen die Nutzen v.a. gut organisierten, mächtigen Wirtschaftsinteressen zugute, während die Kosten zu einem hohen Teil externalisiert werden: Individueller Nutzen kann sowohl aus Patentblockaden wie auch aus Monopolrenten entstehen. Die Kosten der Zugangsbeschränkungen tragen Dritte, und auch die Inwertsetzung wird zu einem erheblichen Teil durch die Gemeinschaft getragen (Kultur- und Wissensschatz, öffentliche Bildungseinrichtungen etc.).
Wie sieht es mit Alternativen aus? Vollkommen klar ist, dass das Patentrecht nicht ersatzlos gestrichen werden kann. Der Dreh- und Angelpunkt ist wiederum das Zusammenführen von Nutzen und Kosten. Wer externen Nutzen erzeugt und dabei Kosten trägt, soll auch entschädigt werden. Gerade dies wird aber durch das Patentwesen nicht erreicht – genauso wenig wie beim Privateigentum an Grund und Boden.
Ohne Vollständigkeit anzustreben, einige Beispiele für alternative Gestaltungsmöglichkeiten: Es könnten (internationale) Patentpools errichtet werden. Die Teilnehmer (-staaten) zahlen in diese ein. Aus den Pools werden die Erfinder kompensiert (zur Begutachtung der Erfindungen und des Kostenersatzes können Institutionen wie z.B. die Max-Planck- oder Fraunhofer-Gesellschaft eingeschaltet werden). Das betreffende Wissen steht allen Teilnehmern des Patentpools zur Verfügung. Ähnlich funktionieren Forschungsgutscheine. In besonders dringlichen Fällen könnte man an Ausschreibungen denken: Beispielsweise bekommt im Falle einer Grippeepidemie dasjenige Unternehmen eine Summe von sagen wir einmal 50 Mio. Euro, welches als erstes – möglichst bis zum Zeitpunkt Y – ein effektives Medikament bereitstellt. Dieses wird aber – anders als heute – ausdrücklich zur Nachahmung empfohlen.
Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.doc – mit weiteren Literaturverweisen
Weitere Literatur:
J. Eckl (2008): Geistige Eigentumsrechte – Motor oder Bremse der Wirtschaftsentwicklung?, Wirtschaftsdienst 12, S. 767-783.
Greenpeace (2004), Die wahren Kosten der Gen-Patente, Hamburg.
J. Kohler (1900), Handbuch des Deutschen Patentrechts in rechtsvergleichender Darstellung, Mannheim.
W. M. Landes / R. A. Posner (2003), The Economic Structure of Intellectual Property Law. Cambridge / Mass, (The Belknap Press of Harvard University Press).
M. Polanyi (1944): Patent Reform, Review of Economic Studies, Bd. XI, S. 70 / 71.
J. Stiglitz (2006), Making Globalization Work – the Next Steps to Global Justice, London (Penguin group).
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