Flüchtlingspolitik: Abschiebung in Gewerbegebiete und Außenbereiche

Dirk Löhr

Die Erkenntnis ist nicht neu: International brennt es. Auch auf Deutschland rollt eine Flüchtlingswelle zu, wobei Deutschlands Beitrag zur Bewältigung der Misere im internationalen Maßstab gesehen klein ist. Diese Welle kündigte sich schon seit mindestens drei Jahren an, und sie droht zum Tsunami auszuwachsen (allein in Syrien ist die Hälfte des Landes auf der Flucht).

Hungerstreik von Flüchtlingen in Berlin (2013)
Hungerstreik von Flüchtlingen in Berlin (2013)

Nun reagieren die Bundesländer: Im Rahmen einer Bundesratsinitiative soll das Baugesetz-buch und die Baunutzungs-verordnung so geändert werden, dass künftig Flüchtlingsunter-künfte auch in Gewerbegebieten und Außenbereichen gebaut werden dürfen (Deutscher Bundesrat, BR Drs. 419/14 vom 12.09.2014).

Erfahrungsgemäß werden aber viele Flüchtlinge nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft bleiben. Insbesondere bei hochqualifizierten und jungen Menschen aus Bürgerkriegsregionen kann dies für das alternde Deutschland mit seiner schrumpfenden Bevölkerung  je durchaus von Vorteil sein – wenn man die Menschen frühzeitig integriert und ihnen (auch über die Erteilung einer Arbeitserlaubnis) die Chance gibt, ihrem Gastland etwas zurück zu geben.

Die Ghettoisierung von Flüchtlingen in den Außenbereichen und in Gewerbegebieten trägt gerade nicht dazu bei.  In Deutschland stehen nun fast 800.000 Wohnungen leer – und zwar ziemlich verstreut. Es stellt sich die Frage, warum nicht zuerst dieses Potenzial ausgeschöpft wird. Durch eine gleichmäßigere Verteilung der Flüchtlinge könnten auch Ängste von einheimischer  Seite genommen werden, die bei der Einrichtung von Massenunterkünften ansonsten gerne aufkommen. Die Integration der Flüchtlinge wäre bei einer Unterbringung in den vorhandenen Leerständen wesentlich einfacher möglich. Und die Eigentümer leerstehender Wohnungen könnten sich wieder über einen Einnahmenstrom freuen, eventuell würde die Bleibe sogar aufgewertet. Klar, viele hätten Bedenken. Aber Eigentum verpflichtet – zumindest steht dies so im Grundgesetz geschrieben. Unabhängig davon benötigen Länder und Kommunen auch bei der Nutzung von Leerständen wesentlich mehr finanzielle Unterstützung vom Bund als bisher – und dies in einer nachhaltigeren Weise.

So bleibt zu hoffen, dass Deutschland mit seiner Flüchtlingspolitik noch umsteuert. Die Flüchtlingswellen der Zukunft werden vielleicht sogar zum Umdenken zwingen.

Übrigens: Wo bleibt die “vierte Gewalt” – wo bleiben die Medien bei diesem Thema?

 

Mehr Informationen:

Deutscher Bundestag (Drucksache 18/2752, vom 8.10.2014): Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (Gesetzentwurf des Bundesrates). Online: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/027/1802752.pdf

Bundesrat (Drucksache 419/14, vom 12.09.2014): Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (Gesetzesantrag der freien und Hansestadt Hamburg). Online: http://www.innenministerkonferenz.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0401-0500/419-14.pdf;jsessionid=1CCD41BFEB5336F16F23B41C955BE081.2_cid365?__blob=publicationFile&v=2

Deutsches Institut für Menschenrechte (BT-Drucksache 18/2752, Änderungsantrag 18(16)121, 03.11.2014): Anhörung zum Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der
Unterbringung von Flüchtlingen. Online: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Hendrik_Cremer_Stellungnahme_Anhoerung_Umweltausschuss_Bauplanungsrecht_BT_03.11.2014.pdf

China: Spekulation in Geisterstädten

Dirk Löhr

Platzt die Spekulationsblase, wird nicht nur die chinesische Wirtschaft in den Abgrund gerissen. Eine Geisterstadt nach der anderen wird in China hochgezogen.

Chinesische Geisterstadt
Chinesische Geisterstadt (Quelle: Weltspiegel)

Die Eigentümer der Appartmentwohnungen sind Mittelklasse-Chinesen, die kein Interesse an Nutzung oder Vermietung haben, sondern primär die Wertzuwächse der Immobilien einstreichen wollen. Diese ergeben sich aber nicht aus teurer werdenden Ziegelsteinen oder Stahlträgern, die in den Häusern eingebaut sind, sondern vielmehr aus den Wertzuwächsen des Bodens, auf dem die Häuser errichtet wurden. Und dies trotz staatlichen Eigentums an Grund und Boden (bei urbanem Land). Denn auch mit formal staatlichem Eigentum lässt sich prächtig spekulieren, solange die Bodenerträge (“Bodenrenten”) und Bodenwertzuwächse privat eingestrichen werden können. An dieser Stelle hat China viel – Falsches – vom Westen gelernt. Anschaulich wird die Situation im Weltspiegel-Beitrag (ARD) vom 23.11.2014

China – Boomende Geisterstädte (bitte klicken)

dargestellt.

Scotland: Land Reform after the Referendum

Fred Harrison

… spent the last two Wednesdays in Glasgow, helping to organise a new coalition of interests around the concept of rent as public revenue.

Fred Harrison
Fred Harrison

They decided to call themselves the Scottish Land Revenue Group. If land and tax reform is to progress in the UK, it will probably begin in Scotland. Here’s why:

Land Reform after the Referendum (click)

 

Soli für Aufbau West?

Dirk Löhr

Länder und Kommunen bekommen vom Bund immer mehr Aufgaben zugewiesen, natürlich ohne die dafür notwendige Finanzausstattung. Zudem verrottet die Infrastruktur – auch und gerade in den westlichen Bundesländern.

Schlagloch
Marode Infrastruktur: Schlagloch

U.a. vor diesem Hintergrund stoßen angebliche Überlegungen von Bundesfinanz-minister Schäuble, den Solidaritäts-zuschlag abzuschaffen, bei den Minister-präsidenten der rot-grün regierten Bundesländer auf wenig Gegenliebe. Geht es nach ihnen, so soll der Solidaritätszuschlag in fünf Jahren nicht – wie ursprünglich geplant – ab 2019 ersatzlos wegfallen, sondern erhalten bleiben und in die Einkommen- und Körperschaftsteuer integriert werden (o.V./Sueddeutsche.de 2014). Er dann aber – anders als heute – nicht ausschließlich in die Himmelsrichtung Ost wandern, sondern grundsätzlich bedürftigen Regionen in allen Teilen der Bundesrepublik zugutekommen. So bekämen die Länder jährlich rund acht Milliarden Euro von dem Soli-Aufkommen, das insgesamt zwischen 15 und 17 Milliarden Euro im Jahr beträgt (TAZ 2014). Mit diesem Vorschlag gehen die Ministerpräsidenten der SPD und der Grünen am Donnerstag in die Sonderkonferenz aller Ministerpräsidenten in Potsdam.

Vor dem Hintergrund der Finanzmisere von Ländern und Kommunen klingt das zunächst gut und vernünftig. Das ABER: Der größte Teil so mittelbar erhöhten Einkommensteuer entfällt auf die Lohnsteuer – diese wird vor allem von kleineren und mittleren Einkommen aufgebracht. Und die damit finanzierte Infrastruktur erhöht die Bodenrenten und Bodenwerte, wovon wiederum Grundstückseigentümer, aber v.a. auch Unternehmen profitieren (Löhr 2013). Der „Solidaritätszuschlag“ stellt daher entgegen seinem Namen ein Umverteilungsprogramm von Arm nach Reich dar.

Sinnvoller und sozial gerechter als die Finanzierung der maroden Infrastruktur über einen “integrierten” Solidaritätszuschlag wäre eine Abschöpfung der ökonomischen Renten (die zugleich den Kern der Unternehmergewinne darstellt, Löhr 2013). Ginge man konsequent vor, könnte man auf diese Weise das gesamte Staatswesen finanzieren (Henry George-Theorem) – eine wesentlich effektivere, effizientere wie auch sozial gerechtere Staatsfinanzierung als heutzutage. Ein erster kleiner Schritt könnte mittels einer Umgestaltung der Grundsteuer (s. www.grundsteuerreform.net) und einer gleichzeitigen Absenkung – und nicht Erhöhung – der Lohn- und Einkommensteuer erreicht werden (“Tax Shift”; zu den weitreichenden Konsequenzen s. Löhr 2014)).

 

Literatur und mehr Information:

Löhr, D. (2013): Die bilanziellen Schatten der ökonomischen Renten, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, 50. Jg., 176./177. Folge, S. 2-15. Online: http://www.sozialoekonomie-online.de/ZfSO-176-177.LOHR.pdf

Löhr, D. (2014): “Pay for what you get!” – Henry George als Ergänzung zu Silvio Gesell, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, 51. Jg., 182./183. Folge, S. 2-15. Online: https://rentgrabbing.files.wordpress.com/2013/06/zfsc3b6-182-183-lc3b6hr.pdf

o.V. / Sueddeutsche.de (2014): Soli auch für den Westen, in: Sueddeutsche.de vom 24.11.  Online: http://www.sueddeutsche.de/politik/forderung-von-spd-und-gruenen-soli-auch-fuer-den-westen-1.2234859

o.V. / TAZ (2014): Aufbau Ost für den Westen, in TAZ vom 24.11. Online: http://www.taz.de/!150050/

Der „grüne Klimafonds“: Zu kurz gesprungen

Dirk Löhr

Anlässlich der Erstauffüllung des “Grünen Klimafonds” (Green Climate Fund / GCF) fand am 20. November in Berlin eine Geberkonferenz statt, zu der Interessierte aus Industrie- und Schwellenländern geladen waren.  Der GCF gilt als wichtiges Instrument der künftigen Klimafinanzierung und soll Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Umsetzung anspruchsvoller Klimaschutzaktivitäten unterstützen. Diese Aktivitäten sind dringend nötig. Erst am Mittwoch wurde ein neuer Emissions Gap Report des Uno-Umweltprogramms UNEP  veröffentlicht. Dieser legt dar, dass die Welt nur noch eine Billion Tonnen Kohlendioxid ausstoßen darf, wenn sie potenziell katastrophale Folgen des Klimawandels verhindern will. Geht der CO2-Ausstoß darüber hinaus, wird die globale Temperatur im Vergleich zur Zeit vor der Industrialisierung um mehr als zwei Grad steigen. Mögliche Folge wären extreme Fluten, massenhafte Dürren und schmelzende Polarkappen. Zudem würden die Meeresspiegel steigen und Hunderte Millionen Menschenleben gefährden (o.V. / SpiegelOnline; o.V. / FAZ.net 2014).

Nicht anpassungsfähig und ausgestorben
Nicht anpassungsfähig und ausgestorben

Die Rettung der Welt darf man sich freilich auch von der Geberkonferenz in Berlin nicht erhoffen. Bereits in der Geberkonferenz in Bali 2007  hatte man einen Anpassungsfonds vereinbart, der mit jährlich 300 bis 500 Millionen US Dollar dotiert war. Diese Summe stellte angesichts der anstehenden Aufgaben aber nur einen Tropfen auf den heißen Stein dar. In Berlin waren die Ambitionen höher: Die jetzt beschlossene Anschubfinanzierung soll ein erster Schritt darstellen, um die Zusagen der Klimakonferenz von Kopenhagen 2009 umzusetzen. Hier hatten die Industriestaaten zugesagt, ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar für den Kampf gegen den Klimawandel und seine Folgen bereitzustellen. Der GCF soll den Großteil dieses Geldes verwalten.

Positiv an der Geberkonferenz in Berlin ist nun zu bewerten, dass neben Großbritannien, Frankreich und Japan auch die USA als einer der größten Treibhaus-Emittenten mit am Tisch saßen. Diese leisten mit bis zu drei Milliarden Dollar auch den höchsten Beitrag. Deutschland sagt Zuschüsse in Höhe von 750 Millionen Euro zu. Großbritannien ist definitiv mit 1,2 Milliarden US-Dollar dabei. Neue Kredite und Zuschüsse wurden u.a. von Panama, Finnland, Neuseeland, die Mongolei und Spanien angekündigt. So brachten rund 20 Staaten Finanzierungszusagen für den GCF von rund 9,3 Milliarden Dollar zusammen.

Klingt zunächst nach viel Geld. Allerdings wurde damit die ursprüngliche Zielmarke von zehn Milliarden Dollar verfehlt, wenn auch nur knapp. Bedenklich ist auch, dass sogar diese zehn Milliarden Dollar von den in Kopenhagen in 2009 angepeilten 100 Milliarden Dollar ein gutes Stück entfernt sind.  Woher das Geld langfristig genau kommen soll, ist unklar.

Interessant ist ebenfalls, dass Russland in Berlin zwar teilnahm, aber keine Finanzierungszusagen machte. China und Indien hatten erst gar keine Vertreter zu der Konferenz geschickt. Verwundern tut’s nicht. Zwar ist China (2013) absolut gesehen mit einem jährlichen Ausstoß von 9.977 Megatonnen der größte Klimasünder dieser Erde (gefolgt von den USA 5.233 Megatonnen). Der Durchschnittschinese nimmt die Atmosphäre allerdings „nur“ mit 7,2 t CO2 pro Jahr in Anspruch, der Durchschnittsamerikaner mit 16 t CO2 pro Jahr okkupiert nahezu das Doppelte  (o.V. / ZeitOnline 2014). Das in seinem Selbstbewusstsein erstarkte China sieht nicht ein, warum es sich durch Restriktionen bei der CO2-Ablagerung in die Atmosphäre in seiner wirtschaftlichen Entwicklung beschneiden lassen soll, während die USA dies offenbar nicht tun.

Das Schlüsselwort, an dem bislang alle Klimaverhandlungen scheiterten, heißt somit „Klimagerechtigkeit“. Jeder Mensch sollte dieselben Rechte an der Atmosphäre haben. Egal, ob im Rahmen von Kyoto oder dem Europäischen Emissionshandel: Die Emissionsrechte sollten nicht mehr wie bisher den größten Verschmutzern aus der Vergangenheit zugestanden werden. Auf diesem besitzstandswahrenden „Grandfathering-System“ sind sowohl das Kyoto-System wie auch der Europäische Emissionshandel gebaut (in Europa bewegt man sich langsam hiervon weg). Chinesen und Inder, die in der Vergangenheit eben einen sehr geringen CO2-Ausstoß pro Kopf hatten, würden bei vollständiger Einbindung in ein Klimaschutzregime, das nach der Grandfathering-Logik funktioniert, ziemlich schlecht wegkommen. Sie müssten sich von den Industrieländern – die den Klima-Schlamassel verursachten – das Recht zur Entwicklung erkaufen. Die Finanzströme würden von Arm nach Reich gehen. Chinesen und Inder wollen dies nicht mit machen und verweigerten sich daher der vollständigen Integration – wie in Kyoto. Allerdings sind gerade diese sich schnell entwickelnden Staaten mit großer Bevölkerungszahl klimapolitisch besonders kritisch. Aus diesem Grunde wurden die betreffenden Länder an der Oberfläche des Kyoto-Abkommens im sog. „Clean Development Mechanism“ eingebunden, das durchaus kritisch gesehen wird (http://carbonmarketwatch.org/).

Wie können v.a. die großen und wirtschaftlich dynamischen Entwicklungs- und Schwellenländer eingebunden werden? Und wie kann man die nötigen Mittel für die Reduktion der CO2-Emissionen aufbringen? Der Forderung nach gleichen Rechten an der Atmosphäre, nach Teilhabe an diesem gemeinschaftlichen Gut, entspricht man am besten mit der Vergemeinschaftung der atmosphärischen Rente. Hierzu sollten zunächst die Verschmutzungsrechte versteigert werden. Die Erlöse könnten in einen Treuhandfonds fließen, der von der UN verwaltet wird (Simonis 2007). Der Einwand hiergegen liegt auf der Hand: Die reichen Staaten würden den Löwenanteil der Verschmutzungsrechte bekommen. Das würde stimmen, wenn man die Auktion nicht mit einem Rückverteilungsmechanismus flankiert (Haas / Barnes 2009). Die Erträge aus der Auktion könnten an die Bürger der teilnehmenden Mitgliedstaaten (ersatzweise an die Staaten selbst) zu gleichen Teilen zurückverteilt werden. Die jeweilige Verteilungsposition hängt vom Ausmaß der Nutzung der Atmosphäre ab: Je höher die Beanspruchung, umso mehr muss ein Land oder ein Wirtschaftsteilnehmer in den Fonds einzahlen und umgekehrt. Mit der Rückverteilung tritt so ein interessanter Anreiz ein:

  • Solche Akteure, die die Atmosphäre in überdurchschnittlichem Ausmaß nutzen (wie die USA, gemessen am Ausstoß pro Kopf der Bevölkerung), zahlen mehr in den Klimafonds als der durchschnittliche Nutzer ein. Andererseits werden sie nur eine durchschnittliche Rückerstattung erhalten. Ihr Zahlungssaldo ist also negativ.
  • Akteure, die die Atmosphäre unterdurchschnittlich nutzen (wie die Volksrepublik China), bekommen demgegenüber mehr zurück, als sie in den Treuhandfonds einzahlen.
  • Ein Staat, der die Atmosphäre durchschnittlich belastet, bekommt so viel zurück wie er in den Treuhandfonds leistet. Für ihn ergeben sich durch die Existenz des betreffenden Regimes keine finanziellen Auswirkungen.

Jeder Staat hätte einen Anreiz, in eine Nettoempfängerposition zu gelangen. Damit ist gleichzeitig ein Anreiz gesetzt, mit dem Gemeinschaftsgut Atmosphäre effizient umzugehen (und nicht mehr zu beanspruchen, als man unbedingt benötigt). Würde das rückverteilte Geld an die einzelnen Bürger fließen, hätte zudem jeder Bürger auf dieser Welt die finanzielle Möglichkeit, zu gleichen Teilen an der Atmosphäre zu partizipieren. Sollte der Preis der Nutzungsrechte in der Auktion ansteigen (aufgrund einer gestiegenen Nachfrage oder einer Reduktion der ausgegebenen Nutzungsrechte), würden auch die Redistributionszahlungen steigen. Damit könnten auch eine stärkere – klimapolitisch notwendige – Kontingentierung bei der Nutzung der Atmosphäre leichter politisch durchgesetzt werden.

Allerdings werden sich die westlichen Staaten gegen ein solches Redistributionsregime sträuben, denn das Ergebnis wäre ein massiver Finanztransfer von Reich nach Arm. Den westlichen Industriestaaten muss aber klar sein: Business as Usual ist keine Alternative. Es wird in Zukunft auf jeden Fall teurer. Werden die Zahlungen nicht in den Klimafonds geleistet, fallen sie trotzdem an – nämlich in Gestalt höherer Ausgaben zur Bewältigung der Folgekosten des Klimawandels (Stern 2006). Bei den politischen Entscheidern ist dies leider bislang noch nicht angekommen.

Der grüne Klimafonds ist somit sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Man muss aber kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass die in Kopenhagen 2009 angepeilte finanzielle Ausstattung für den Klimaschutz so nicht zustande kommen wird. Und das Schlüsselproblem der Klimadebatten – die fehlende Klimagerechtigkeit – wird durch die Vereinbarung gar nicht erst angegangen.

 

Literatur:

Haas, J. / Barnes, P. (2009): Die Atmosphäre als Gemeingut – Zukunft des Europäischen Emissionshandels, in: Helfrich, S. 7 Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.): Wem gehört die Welt – Zur Wiederentdeckung der Gemeingüter, München. Online: https://commonsblog.files.wordpress.com/2008/08/netzausgabe_wem_gehrt_die_welt_2.pdf

o.V. / FAZ.net (2014): Fast 10 Milliarden Dollar für den Klimaschutz, in: FAZ.net vom 20.11.2014. Online: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/gruener-klimafonds-gcf-steht-geberlaender-stellen-9-4-milliarden-bereit-13276936.html

o.V. / SpiegelOnline (2014): Geld für arme Länder: Uno-Klimafonds startet mit Finanzlücke, in: SpiegelOnline vom 20.11.2014. Online: http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/gruener-klimafonds-geberkonferenz-verfehlt-10-milliarden-dollar-marke-a-1004077.html

o.V. / ZeitOnline (2014): Die größten Klimasünder, in: ZeitOnline vom 23.09. Online: http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-09/klimawandel-klimaschutz-china-usa

Simonis, U. E.  (2007): Strukturmängel und Reformbedarf der Umweltpolitik der Vereinten Nationen, Zeitschrift für Sozialökonomie 44, S. 17-24.

Stern-Review (2006): The Economics of Climate Change. Online: http://mudancasclimaticas.cptec.inpe.br/~rmclima/pdfs/destaques/sternreview_report_complete.pdf

Hinweis: Die Gier nach Ackerland

Dirk Löhr

Knut Krohn hat in der Stuttgarter Zeitung vom 17.11.2014 einen sehr guten, komprimierenden Artikel über das Thema Land Grabbing veröffentlicht:

Die Gier nach Ackerland (bitte klicken)

Land Grabbing (Quelle: Stuttgarter Zeitung vom 17.11.2014)
Land Grabbing (Quelle: Stuttgarter Zeitung vom 17.11.2014)

 

 

 

 

 

 

 

Krohn thematisiert allerdings nicht ausdrücklich, dass Land Grabbing eben auch zu einem erheblichen Teil Rent Grabbing ist: Es geht den Investoren nicht zuletzt um die Erträge, die man aus dem Boden ziehen kann (“Bodenrenten”).  Dieser Aspekt durchzieht jedoch den Artikel von Charlotte Theile (in derselben Ausgabe) “Land Grabbing bei Schweizer Banken”.

Filmhinweis: Hunger und Durst (ZDF-Dokumentation)

Dirk Löhr

Angela Andersen und Claus Kleber beschreiben in ihrer Doku (erstmalige Ausstrahlung am 6. und 11.11.2014 im ZDF) den beschämenden Umstand, dass jeweils fast eine Milliarde Menschen auf unserem Planeten immer noch Hunger und Durst erleiden müssen. Jeden Tag sterben tausende von Kindern.

Claus Kleber in der Doku "Hunger"
Claus Kleber in der Doku “Hunger”

Für Jean Ziegler, den früheren UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, ist dies nichts anderes als Mord (Jean Ziegler: “Wir lassen sie verhungern“) – wobei der Westen gleichgültig wegschaut. Denn eigentlich müsste heutzutage kein Mensch verhungern oder verdursten. Die beiden Filme beschreiben die Situation gut und eindrücklich, sie dokumentieren. Doch anders, als der einführende Text auf der

Homepage zum Film (bitte klicken)

verspricht, geben die Filme leider keine Antworten. So zeigt beispielsweise der Film “Hunger” das Phänomen des Land Grabbing auf, sagt aber nicht, dass Land Grabbing eben zu einem erheblichen Teil auch Rent Grabbing ist und wie dieses eingestellt werden kann. Der Film weist auch auf die zerstörerischen Wirkungen von Biopatenten hin, sagt aber nicht, dass Biopatente dem Eigentum an Grund und Boden nachgebildet sind, um ebenfalls (temporäre) Monopolrenten erzielen zu können. Eine Änderung der Ordnung bei den “geistigen Eigentumsrechten” wird dementsprechend nicht diskutiert. Ähnliches gilt für den Film “Durst”: Privatisierte “Wasser- und Infrastrukturrenten” sind kein Thema. Dennoch sind die Filme

Hunger (bitte klicken)

und

Durst (bitte klicken)

dokumentarische Glanzlichter und unbedingt sehenswert.

Gabriels Energiewende: Wird die Republik verkohlt?

Dirk Löhr

Die Gewinne der großen Energieversorgungsunternehmen (RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW) aus Kohlekraftwerken: In unserem Beitrag „Gewinne und Renten: Beispiel Stromproduktion“ haben wir gezeigt, dass es sich hierbei im Kern um ökonomische Renten handelt – also um Erträge, denen keine einzelwirtschaftlichen Aufwendungen gegenüberstehen. Diese ökonomischen Renten sind – aufgrund der geringen Grenzkosten – bei den Grundlastkraftwerken am höchsten: Nach Abschaltung der Atomkraftwerke glänzen hier vor allem die Braunkohlemeiler. Gerade bei den alten, schon abgeschriebenen Kraftwerken gehen die sog. „Produzentenrenten“ nahezu voll in den Gewinn – es handelt sich um die „Cash Cows“ der Energiekonzerne.

Kohlekraftwerk (Quelle: ARD Tagesschau)
Kohlekraftwerk (Quelle: ARD Tagesschau)

Wenn auch den ökonomischen Renten keine einzelwirtschaftlichen Aufwendungen gegenüberstehen, so gilt dies nicht für die Volkswirtschaft als Ganzes: So nimmt beispielsweise die Braunkohleproduktion die wenigen infragekommenden Standorte samt Kohlevorkommen sowie die Atmosphäre als CO2-Deponie zu einem lächerlich niedrigen Tarif in Anspruch, der die Allgemeinheit auch nicht annähernd für den verursachten Verlust an Ressourcen und Umwelt entschädigt. Die diesbezüglichen Kosten werden also auf die Allgemeinheit abgewälzt.

Speziell zu den zuletzt genannten Kosten gehören auch die Folgen des Klimawandels, die allerdings bisher größtenteils in anderen Ländern anfallen. Im Beitrag „… und die Kohle fällt nach oben: Deutschland verfehlt das Klimaziel“ hatten wir dargestellt, dass Deutschland im allerbesten Falle statt der bis 2020 angepeilten 40-prozentigen CO2-Reduktion allenfalls 33 Prozent realisieren kann. Dieser für die Ökologie beste Fall tritt allerdings nur ein, wenn Wachstumsschwäche und Wirtschaftskrise nachhelfen (vgl. Knuf 2014). Das 40-Prozent-Ziel geht übrigens auf Gabriel zurück; es wurde 2007 von der großen Koalition vereinbart, in der Gabriel das Amt des Umweltministers innehatte.

Allerdings verstehen sich in Deutschland Ministerien offenbar als verlängerter Arm der einschlägigen Interessengruppen – anstatt als Sachwalter des Gemeinwohls. So hält Gabriel in seiner derzeitigen Rolle Wirtschaftsminister nunmehr in einem jüngst veröffentlichten Positionspapier zur Energiepolitik ausdrücklich an der Kohle fest (s. hierzu den Beitrag in der Tagesschau (ARD) vom 11.11. „Positionspapier zur Energiepolitik: Gabriel will mittelfristig an Kohle festhalten“  – bitte klicken). Zustimmung erfährt er dabei nicht nur von den großen vier Energieversorgern, sondern auch von der Gewerkschaft IG BCE. Diese hatte zuvor vor Jobverlusten in Kohlemeilern gewarnt. Ihr Chef Michael Vassiliadis lobte prompt Gabriels Positionierung.

Die Frage, welche Kraftwerke am Netz bleiben und welche stillgelegt werden, “sollten die Unternehmen entscheiden und nicht der Staat”, betonte Gabriel im besagten Positionspapier. Wer neben dem schrittweisen Atomausstieg bis 2022 auch noch aus der Kohleverstromung aussteigen wolle, sorge für explodierende Stromkosten, die Abwanderung großer Teile der Industrie und Versorgungsunsicherheit in Deutschland (o.V. / ZeitOnline 2014).  Kohle- und Gasverstromung werde auf längere Sicht noch als „Rückendeckung der Energiewende“ für Zeiten benötigt, in denen es nicht genug Wind- oder Solarstrom gebe (o.V. / FAZnet 2014).

Gabriel hat sicherlich insoweit Recht, dass die Stilllegung deutscher Kohlekraftwerke in Europa nicht zu einer einzigen Tonne an Einsparungen bei den CO2-Emissionen führen würde. Dadurch freiwerdende Verschmutzungsrechte würden nämlich im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems zu anderen Kraftwerken abwandern, die entsprechend mehr Treibhausgase ausstießen (o.V. / Handelsblatt 2014). Statt einer Abschaltung der alten Meiler plädiert Gabriel für eine weitere Verknappung der Emissionsrechte; viele Kohlekraftwerke würden von ihren Betreibern freiwillig vom Netz genommen, wenn man die Emissionsrechte so verknappen würde, wie es für die Erfüllung des 2-Grad-Zieles erforderlich ist. Dieser Weg ist allerdings nicht der eines klimapolitischen Vorreiters. Zudem kann Gabriel mit dieser Position natürlich hervorragend Verantwortung auf die EU abschieben, das für die Kontingentierung im Rahmen des Europäischen Emissionshandels verantwortlich ist. Und er kann sichergehen, dass andere – allen voran Polen – die Drecksarbeit in Sachen Lobbyismus zugunsten der Kohle übernehmen werden – soweit er dies nicht schon selber tut.

Gabriel geht mit seiner Politik auch auf Konfrontationskurs mit Parteifreundin und Umweltministerin Barbara Hendricks. Diese will – ebenso wie die Grünen und die führenden Umweltschutzverbände – in einem ersten Schritt die alten Kohlemeiler einmotten, um das deutsche Ziel doch noch zu schaffen (o.V. / Sueddeutsche.de 2014). Vor allem die alten Braunkohlekraftwerke sind nämlich die schlimmsten Dreckschleudern. Ein Ausstieg aus der Kohle sollte hier – und zwar bei den alten Kohlekraftwerken – beginnen.  Angesichts der Überkapazitäten des deutschen Kraftwerkspark sehen die Protagonisten der sukzessiven Abschaltung der alten Kohlemeiler die Versorgungssicherheit in Deutschland nicht gefährdet. Allerdings bringen – wie oben erwähnt – gerade die alten Meiler die höchsten Gewinne für die großen Betreiber. Die Lobby wird also alles in Bewegung setzen, um deren Abschaltung zu verhindern.

Nach Meinung vieler Experten kann aber außer durch neue Anreize für energetische Gebäudesanierungen das Klimaziel nur mit weniger Emissionen im Energiesektor noch geschafft werden. Am 3. Dezember sollte das Kabinett ein von Hendricks erarbeitetes Klima-Aktionsprogramm beschließen, um die bestehende Lücke noch zu schließen. Gelingt ihr dies, würde Deutschland eine Vorreiterrolle einnehmen. Man kann gespannt sein, ob Hendricks sich gegen Gabriel durchsetzen wird – oder nicht viel mehr ein Ergebnis herauskommt, das den großen Energiewirtschaftskonzernen nicht weh tut.

 

Mehr Informationen:

o.V./FAZnet (2014): Gabriel hält Kohlestrom für unverzichtbar, in: FAZnet vom 14.11. Online: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energiewende-gabriel-haelt-kohlestrom-fuer-unverzichtbar-13259527.html

o.V./Handelsblatt (2014): Kohle ist „Rückendeckung der Energiewende“, in: Handelsblatt (online) vom 11.11. Online: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/sigmar-gabriel-kohle-ist-rueckendeckung-der-energiewende/10962976.html

Knuf, T. (2014): Deutschland droht Kimaziele zu verfehlen, FR online vom 22.7. Online: http://www.fr-online.de/energie/co2-ausstoss-deutschland-droht-klimaziele-zu-verfehlen,1473634,27915136.html

o.V./Sueddeutsche.de (2014): Gabriel hält an Kohlekraftwerken fest, in: Sueddeutsche.de vom 11.11. Online: http://www.sueddeutsche.de/news/politik/bundesregierung-gabriel-haelt-an-kohlekraftwerken-fest-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-141111-99-04510

o.V./ZeitOnline (2014): Gabriel will keine Kohlekraftwerke schließen, in: ZeitOnline vom 11.11. Online: http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-11/gabriel-kohle-hendricks

 

Rohstoffabbau: Mondlandschaft in der Vulkaneifel

Dirk Löhr

Rent Grabbing: Kleine, gut organisierte Interessengruppen jagen nach ökonomischen Renten, also leistungslosen Einkünften. Die Kosten werden auf schlecht organisierte Gruppen abgewälzt. So das Grundmuster. Der Klassiker ist die Jagd nach Rohstoffrenten. Diese findet auch in Deutschland statt, wie der Beitrag von Frontal 21 (ZDF) vom 11.11.

„Vulkaneifel: Umstrittener Rohstoffabbau“ (bitte klicken)

illustriert.

Mondlandschaft in der Eifel (aus: Frontal 21)
Mondlandschaft in der Eifel (aus: Frontal 21)

Die Schürfrechte für Basalt und Lava befinden sich in den Händen einer Hand voll „Lavabaronen“, welche fleißig einen Vulkanberg nach dem anderen abtragen. Sogar der Naturpark Vulkaneifel ist im Visier des Rohstoffabbaus – werden wirtschaftliche Gründe vorgetragen, macht das Bergrecht den Abbau selbst hier möglich. Die abgetragenen Vulkanberge sollen z.T. durch Deponieberge „ersetzt“ werden, wie beispielsweise im Eifeldorf Strohn.

Es ist davon auszugehen, dass die „Lavabarone“ beim Rohstoffabbau nur einen geringen Bruchteil der erbeuteten Rohstoffrenten als Konzessionsabgabe der Gemeinschaft zurückgeben – von einer Kompensation mit Blick auf die erzeugten Umweltschäden ganz zu schweigen. Wenige Rohstoffkonzessionäre (die de facto mit zuvor öffentlichem Eigentum beschenkt wurden) ziehen unter Zuarbeit von 350 Mitarbeitern die Rohstoffrenten ein, wogegen v.a. der Tourismus und die Gastronomie als Branche mit über 4.000 Mitarbeitern immer stärker bedroht ist.

Im Mittelpunkt der Kritik steht dabei die Regionale Planungsgemeinschaft Region Trier. Eigentlich sollte die Landnutzungsplanung die Interessen der verschiedenen Stakeholder im Sinne des Allgemeinwohls gegeneinander abwägen. Doch wo ökonomische Renten mit gut organisierten Interessenvertretern im Spiel sind, hat „Planungsneutralität“ keine Chance mehr. Der Staat wird “gefangen genommen”. So beklagt die Reportage in Frontal 21, dass zwar in der Planungsgemeinschaft Industrielobbyisten gut vertreten sind (s. § 3 der Satzung der Planungsgemeinschaft Region Trier) , nicht aber Vertreter des Naturschutzes und des Tourismus. Soll Planung neutral vorgenommen werden, haben aber weder die einen noch die anderen etwas in der Planungsbehörde zu suchen. Ansonsten besteht immer die Gefahr, dass auf Kosten dritter, nicht vertretener Interessen Abmachungen getroffen werden. Will man planerische Schieflagen zugunsten bestimmter Sonderinteressen vermeiden, sollten die Pläne zwar in Kenntnis der Interessen der diversen Stakeholder, aber nicht unter ihrem Einfluss vorgenommen werden.

Mit den vorhandenen Schieflagen werden aber die besten Voraussetzungen dafür geschaffen, dass weiterer Reichtum der gut organisierten “Lavabarone” mit einer Verarmung der Bevölkerung in der Vulkaneifel und der Zerstörung eines landschaftlichen und kulturellen Erbes erkauft wird.

 

Mehr Information:

BUND (2010): Lavaabbau in der Eifel. Online: http://www.bund-rlp.de/themen_projekte/flaechenverbrauch_bodenschutz/steinbrueche/lavaabbau_in_der_eifel/

NABU (2011): Die braunen Flecken auf der Karte des LGB. Online: http://www.nabu-daun.de/archiv-meldungen-region-daun/11-03-13/

o.V. (2012): Lavaabbau: Ein heißes Thema, in: Volksfreund.de vom 31.1. Online: http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/daun/aktuell/Heute-in-der-Dauner-Zeitung-Lavaabbau-Ein-heisses-Thema;art751,3047707