Grundsteuer in Baden-Württemberg: Wiederkehr eines Untoten?

Dirk Löhr

Die neue Landesregierung in Baden-Württemberg macht Ernst. Vor dem Hintergrund des knappen und zunehmend unbezahlbaren Wohnraums, der Zurückhaltung von Bauland und dem Erfordernis der Vermeidung einer Zersiedelung der Landschaft will die neue Regierung nun den Kommunen ein neues Instrument in die Hand geben: Eine flexiblere Grundsteuer. So möchte sie es den Kommunen leichter machen, an ungenutzte innerörtliche Grundstücke zu kommen – notfalls mit Druck. Städte und Gemeinden sollen Brachflächen höher besteuern können, um Eigentümer zu bewegen, diese als Bauplätze zur Verfügung zu stellen. „Kommunen sollen selbst Anreize zur Innenentwicklung setzen können“, heißt es im grün-schwarzen Koalitionsvertrag (Stuttgarter Zeitung vom 20. Mai). Für eine entsprechende Reform möchte sich die Landesregierung im Bund einsetzen.

Viel sagt der Koalitionsvertrag indessen über die Details des Vorhabens nicht aus. Sollte die flexiblere Grundsteuer tatsächlich v.a. auf Brachen zielen, droht die Wiederkehr eines Zombies: Der Baulandsteuer. Diese “Grundsteuer C” wurde bereits in den Jahren 1961 und 1962 erhoben, aber schnell wieder abgeschafft. Sie war äußerst umstritten.

Auch beim neuen Vorhaben der schwarz-grünen Regierung drohen ähnliche Probleme: Wann ist ein Grundstück überhaupt ungenutzt? Was ist mit der Gerätehütte oder der Zwischennutzung? Eine derartige Grundsteuer kann auch nicht gering genutzte Häuser oder Wohnungen in eine effizientere Nutzung treiben. Schließlich werden Investitionsentscheidungen verzerrt.

Immerhin: Nur den Boden zu besteuern und auf die Besteuerung der aufstehenden Gebäude zu verzichten, ist ein konzeptioneller Fortschritt. So wird die effiziente Nutzung der Grundstücke wenigstens nicht bestraft. Vorzugswürdig wäre allerdings eine Steuer, welche die Bodeneigentümer unabhängig davon belastet, wie das Grundstück genutzt wird, und zwar in Abhängigkeit vom maximal erzielbaren Bodenertrag (Sollertrag). Dies kann eine Bodenwertsteuer leisten, wie sie (neben einer anderen Variante) von der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” (http://www.grundsteuerreform.net) propagiert wird. Es ist unverständlich und wahrscheinlich dem Unverständnis der Materie geschuldet, dass sich die Politik hiermit so schwer tut.

Dröhnung per Drohne: Paketzustellung im 21. Jahrhundert

Dirk Löhr

Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 10. Mai mit einem Artikel von Paul Winterer berichtete (“Post stellt Pakete mit einer Drohne zu”), eifert nun auch die Deutsche Post AG dem Vorbild Amazon nach. Vor wenigen Tagen hatte das Online-Kaufhaus Amazon angekündigt, demnächst Paketbriefträger durch Mini-Drohnen zu ersetzen. Das Problem: Es wird nicht bei Amazon und der Deutschen Post AG bleiben.

Letztlich geht es um ein Problem der Raumnutzung. Dieser hat drei Dimensionen: Länge, Breite und Höhe. Wenn der Raum zu stark beansprucht wird, bedarf es Kontingentierungen. Ansonsten gibt es im Luftraum schnell die übervolle Dröhnung, Chaos inclusive. Auf irgendeine Weise müssen die Überflug- bzw. Raumnutzungsrechte zugeteilt werden. Es steht zu hoffen, dass dies nicht nach dem Vorbild des Luftverkehrs geschieht. Die – sehr knappen und darum sehr wertvollen – Start- und Landerechte werden hier auf sog. “koordinierten Flughäfen” nach den IATA-Regeln zugeteilt. Und zwar unentgeltlich, an die alteingesessenen Luftfahrtgesellschaften. Der Wert dieser Rechte kann denjenigen der Flugzeugflotte übersteigen. Newcomer haben das Nachsehen.  Wettbewerb geht anders. Im Übrigen: Abgesehen von den verschenkten Start- und Landerechten findet auch der Überflug, also die weitere Nutzung des Raums, durch die Luftfahrtgesellschaften ebenfalls im Wesentlichen kostenlos statt.

Wenn sich nun früher oder später die Drohnen-Zustellung etabliert, wäre es sinnvoll, bestimmte Routen und Flugzeiten zu definieren. Dies wäre auch im Sinne der Umwelt und des Gesundheitsschutzes wünschenswert. Diese Kontingente sollten zudem nicht verschenkt, sondern meistbietend versteigert werden. Es handelt sich wieder um eine weitere Variante der Standortrente, die in unserem Lande nur allzu gerne privatisiert wird.