PKW-Maut: Lichtblick am Horizont

Dirk Löhr

Überraschung am Monatsende. Kaum jemand hat damit gerechnet – am wenigsten wohl der grüne Europaabgeordnete Michael Cramer. Dieser wollte von EU-Verkehrskommissar Siim Kallas wissen, ob die sogenannte Ausländermaut der CSU mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Die Antwort von Kallas verblüffte die Laien, und die Experten wunderten sich. Demnach ist die Einführung einer generellen Pkw-Maut für In- und Ausländer mit EU-Recht vereinbar. Deutsche Autofahrer könnten gleichzeitig durch eine Absenkung der Kfz-Steuer entlastet werden. Dies stelle keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar.

Grundsätzlich ist der Vorschlag einer Maut als nutzungsabhängiger Gebühr sinnvoll. Auf diese Weise könnten Nutzungsvorteile abgeschöpft und im Gegenzug die Steuerlast gesenkt werden. Dies belastet – anders als das gegenwärtige System – verursachungsgerecht den Nutzer der Infrastruktur. Insoweit ein ausdrückliches Lob für Herrn Kallas. Wenn dann noch die Kosten, die auf andere Menschen durch Spritfresser in Form von Luftverschmutzung etc. abgewälzt werden, durch entsprechend hohe Abgaben auf den Kraftstoffverbrauch eingefangen würden, könnte das Finanzierungssystem für den Straßenverkehr schon einen entscheidenden Schritt vorwärts tun.

Kallas betonte aber auch, dass eine Maut “in einem angemessenen Verhältnis zur Nutzung der Infrastruktur stehen” solle. Durchdenkt man diese Forderung, so müsste jedoch nicht nur eine „Flatrate“ abgelehnt werden –  also eine einheitliche Gebühr für alle, egal ob Wenig- oder Vielfahrer. Vielmehr müsste sich die Nutzergebühr auch danach richten, welche Verkehrsverbindung zu welchem Zeitpunkt genutzt wird.

Zu Stoßzeiten (zeitliche Dimension) und bei stark frequentierten Routen (räumliche Dimension) dürfte nämlich die Zahlungsbereitschaft der Nutzer wesentlich höher liegen als mitten in der Nacht und „in the middle of nowhere“. Wenn die Maut jedoch nicht danach unterscheidet, fallen Nutzern mit hoher Zahlungsbereitschaft durch die Flatrate unverdiente Vorteile zu: Es entstehen ökonomische Renten. Es handelt sich hier um nichts anderes als eine spezielle Form der Bodenrente: Diese entstehen immer dort und dann, wo und wann die Ballungen an konkurrierenden Nutzungen am größten sind. Umgekehrt findet keine Abschreckung für Verkehrsteilnehmer statt, die nicht dringliche Fahrten zu Stoßzeiten vornehmen.

Der Teufel einer sachgerechten Umsetzung der Forderung von Kallas steckt also im Detail. Wünschenswert wäre demnach einerseits eine differenzierte Erfassung der Autobahn- bzw. Straßennutzung bei Inländern, was technisch grundsätzlich technisch und finanziell machbar sein dürfte (allerdings nicht mit dem bestehenden System von Toll Collect – zumindest nicht flächendeckend). Zumal man andererseits Ausländern für die gelegentliche Nutzung deutscher Straßen nicht den Kauf der entsprechenden Gerätschaft zumuten kann, bleibt hier wohl nicht mehr die mehr oder weniger pauschale Erfassung über eine Vignettenlösung. Es bliebe rechtlich zu prüfen, ob diese pragmatische Differenzierung schon wieder als eine Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit gewertet würde oder sich noch in den Grenzen zulässiger Typisierungen des Abgabensystems befindet.

Wenngleich noch wichtige Eckpunkte wie z.B. die Rückverteilung eines Teils der Abgaben (im Rahmen eines ressourcenbasierten Grundeinkommens) in der Diskussion noch fehlen, stellt sie dennoch einen Lichtblick dar: Sie weist in die Richtung einer Ablösung des bestehenden ineffizienten, ineffektiven und sozial desaströsen Steuersystems durch eine Abschöpfung ökonomischer Renten. Über eine konsequente Durchsetzung dieses Prinzips könnte man sogar ganz auf Steuern im herkömmlichen Sinne verzichten. Nichts anderes besagt das „Henry George-Theorem“, das u.a. vom Nobelpreisträger Joseph E. Stiglitz formalisiert und im Rahmen dieses Blogs schon wiederholt geschildert wurde.

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.doc

Spiegel online: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/eu-kommissar-pkw-maut-ist-mit-europaeischem-recht-vereinbar-a-930927.html

SZ: http://www.sueddeutsche.de/politik/eu-kommission-zu-pkw-maut-fuer-auslaender-bruessel-stuetzt-seehofers-maut-plaene-1.1807897

Drehtüren – Revolving Doors

Dirk Löhr

Wieder rotiert die Drehtür zwischen Wirtschaft und Politik: im Oktober wurde bekannt, dass SPD-Politiker Kurt Beck zum Pharmakonzern Boehringer Ingelheim wechselt. Die Gewinne von Pharmakonzernen wie Boehringer stützen sich maßgeblich auf Renten, die erst durch die heutige Patentgesetzgebung ermöglicht werden. Den Preis zahlen im sprichwörtlichen Sinne Patienten und Versicherte. Auch Innovationen werden – entgegen der Begründung der Pharmaindustrie – eher blockiert als gefördert. Der frühere Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz soll nun die Konzernspitze von Boehringer beraten. Das fünfköpfige Gremium, dem Beck neuerdings angehört, soll die Arbeit der Unternehmensleitung begleiten.

Interessant hinsichtlich der Beratungskompetenz von Beck dürfte für die Konzernspitze dabei weniger sein unternehmerisches Know How sein. Dass er dieses gerade nicht besitzt, hat er u.a. mit dem Nürburgring-Desaster und dem Hotelskandal in Bad Bergzabern hinreichend bewiesen. Vielmehr dürfte es darum gehen, über seine politischen Kontakte Türen für das Unternehmen zu öffnen.

Beck ist indessen kein Ausnahmefall. Nehmen wir Günter Verheugen. Während seiner Zeit als EU-Kommissar für Unternehmen und Industrie (2004-2009) zog er mehrfach heftige Kritik wegen seiner Industrienähe auf sich, vor allem von Umweltverbänden. Nach seinem Ausscheiden nahm Verheugen Beraterjobs bei der Royal Bank of Scotland, dem Bundesverband der deutschen Raiffeisenbanken und Volksbanken (BVR), der Lobbyagentur Fleishman Hillard International Communications und dem türkischen Rohstoffbörsenverband (TOBB) an – ohne die Kommission hierüber zu informieren, was eigentlich seine Pflicht gewesen wäre. Dennoch gab ihm die Europäische Kommission im Juli 2010 grünes Licht für seine Engagements, mit der Begründung, Verheugen sei nicht in Lobbytätigkeiten involviert. Verheugen verschwieg der Kommission ebenso pflichtwidrig die Gründung einer eigenen Lobbyagentur. Erst als die Wirtschaftswoche dies aufdeckte, stellte die Kommission Nachfragen. Schließlich erlaubte die EU-Kommission Verheugen die Tätigkeit für die European Experience Company.

Die Fälle Beck und Verheugen sind typisch für Interessenkonflikte, von denen es nicht mehr weit zum unappetitlichen Thema der „weißen Korruption“ ist. Unter „weißer Korruption“ versteht man das entgeltliche Einbinden von Politikern in Nebenjobs, wobei die Gegenleistung oftmals – auch angesichts des teilweise nicht vorhandenen Sachverstandes – fragwürdig ist. „Weiße Korruption“ wird in Deutschland nicht nur geduldet; manch eine Stimme spricht diesbezüglich hierzulande sogar von einem regelrechten „El Dorado“. Ein Interessenkonflikt bestand beispielsweise, als der ehemalige OB Schuster (Stuttgart), Mitglied im Konzernbeirat der EnBW und Aufsichtsrat der EnBW Regional AG, derselben EnBW u.a. die Wasserbetriebe (Wasserrente!) verkaufte, die von den Bürgern zuvor über Generationen hinweg aufgebaut und bezahlt und am Ende eben Herrn Schuster & Co. anvertraut wurden.

Die personifizierte Interessenverflechtung zwischen Industrie und Politik war Werner Müller (Wirtschaftsminister der rot-grünen Bundesregierung von 1998 bis 2002). Seit 1973 war er in Unternehmen wie RWE, Veba und Kraftwerke Ruhr AG tätig (Energierenten!). Nach seinem Ausscheiden aus der Politik wurde er Vorstandsvorsitzender der Ruhrkohle AG (RAG, die auch von Ex-Bundeskanzler Schröder „beraten“ wurde). Der Interessenkonflikt wurde deutlich, als er das Verbot des Bundeskartellamtes für die Übernahme der Ruhrgas AG durch die E.ON nicht hinnehmen wollte. Er wies seinen Staatssekretär Tacke (später Vorstandsvorsitzender des Stromkonzerns STEAG) an, den Weg für die Fusion durch eine Ministererlaubnis (§ 42 GWB) freizumachen. Und damit sind wir wieder bei den Revolving doors. Der Wechsel von der Ministerialbürokratie in Unternehmen (hierzulande seltener zurück), werden mehr und mehr zur Normalität.

Los geht es allerdings schon im Amt. Schon das Selbstverständnis mancher Ministerien ist problematisch. Entlarvend hierfür war z.B. ein unbedachter Satz des früheren Bundeswirtschaftsministers Glos. Dieser verkündete (im Zusammenhang mit dem Beschluss des Entsende- und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes) unbedarft wie stolz, wie erfolgreich er als verlängerter Arm der Industrielobby agierte („wir haben eine wirtschaftsfreundliche Lösung durchgesetzt“). In einer politischen Welt mit halbwegs geraden politisch-moralischen Maßstäben hätte sich der politische Boden auftun und Glos verschlingen müssen. In einer bis ins Mark korrumpierten Gesellschaft denkt sich aber niemand mehr etwas dabei – weder der Minister, der mit solchen Parolen hausieren geht, noch die Medien, die seine Aussage kommentarlos widergeben, noch das Volk, das ein solches Gebaren mittlerweile für „normal“ hält und sich daran gewöhnt hat.

Ein durch Partikularinteressen durchsetzter Staat wird offenbar als Normalität angesehen. Adamek / Otto beschreiben z.B. in ihrem bemerkenswerten Buch „Der gekaufte Staat“ (2009), wie – v.a. durch das rot-grüne „Personalaustauschprogramm“ inspiriert – durch staatliche Organe private Sonderinteressen exekutiert werden. So wurde es Normalität, dass in den Bundesministerien, sogar im Kanzleramt externe Mitarbeiter aus Unternehmen und Verbänden mitwirken. Beschäftigte des Verbands öffentlicher Banken und der Deutsche Börse AG arbeiteten beispielsweise an der Fortentwicklung des Kreditwesengesetzes, des Finanzaufsichtsdienstleistungsgesetzes und der Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie mit. Im Bundeswirtschaftsministerium mischten Vertreter von BASF, Bayer, dem Verband der Chemischen Industrie und dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer bei Regelungen mit, von denen sie selber betroffen sind.

Was für ein Film läuft hier eigentlich? Im Kern geht es um den Missbrauch von Macht. Die Beschränkung von Macht war ein zentrales inhaltliches Anliegen der ordoliberalen Schule um Walter Eucken. Zu Recht betrachtet man das Gewaltmonopol des Staates als einen zivilisatorischen Fortschritt. Merkwürdig ist jedoch, dass Macht in privater Hand weitgehend toleriert wird. Macht ist jedoch die „Mutter der Gewalt“ (Andres) und in Wirklichkeit viel gefährlicher als diese, da sie sich wie der Wolf im Schafspelz unscheinbar in die Belange der Öffentlichkeit einschleicht. Sie macht sich bemerkbar in der sukzessiven Reduktion von Deutungsmustern und Handlungsmöglichkeiten. Die herrschende Philosophie lautet vor diesem Hintergrund: Wirtschaftliche Macht darf sich zwar entwickeln, sie muss aber kontrolliert und reguliert werden. Eucken & Co. setzten dagegen, dass Macht möglichst gar nicht erst entstehen darf. Nach Eucken sollten einerseits Wirtschaft und Gesellschaft von Macht und andererseits der Staat von privaten Interessen frei gehalten werden. Nur dann ist das Recht in der Lage, eine freiheitliche Ordnung zu garantieren.

Dementsprechend brauchen wir politisch-institutionelle Arrangements, um nicht nur eine Unabhängigkeit der Gerichte, sondern auch der Gesetzgebung und der Regierung von Partikularinteressen gewährleisten. Von größter Bedeutung ist hierbei die Einrichtung einer „virtuellen Bannmeile“ um Gesetzgebung und Regierung. Es wird eine größere Unabhängigkeit von Exekutive und Legislative sowie gleichzeitig mehr direkte demokratische Kontrolle benötigt. Anzustreben ist nichts weniger als ein Umbau des Staates: Weg vom heutigen Staat, der Privilegien und ökonomische Renten sichert hin zu einem Staat, der sich von Sonderinteressen emanzipiert und als Treuhänder des Gemeinwohls waltet. Parlamente sollten ihre Gesetze und Entscheidungen unter Kenntnis, aber nicht unter Beeinflussung durch private Sonderinteressen treffen. Lobbyismus und anderweitige Beeinflussung der Entscheidungsträger außerhalb der hierfür vorgesehenen Kanäle sind zu ächten, rent seeking- wie state capture-Aktivitäten sind zu kriminalisieren.

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.doc

“O Petróleo é nosso!” – das Öl gehört uns: Unruhen in Brasilien

Dirk Löhr

Der Schatz liegt 6000 Meter tief im Südatlantik, bis zur Küste von Rio de Janeiro sind es 183 Kilometer. Das Potenzial des Ölfeldes Libra wird auf acht bis zwölf Milliarden Barrel Rohöl Libra geschätzt. Dies entspricht bei einem Preis von ca. 100 Dollar pro Barrel dem unglaublichen Wert von 1.000 mal 1 Mrd. Dollar. Zieht man Förderkosten von ca. 60 Dollar pro Barrel ab, verbleibt ein Wert von 400.000.000.000 Dollar (in Worten: 400 Milliarden). Diese Berechnung berücksichtigt nicht die sich z.T. kompensierenden Preissteigerungen und Abdiskontierungen einerseits sowie Förderverluste andererseits, zumal die damit einhergehenden Umwelt-Folgeschäden ohnehin zugunsten der Exploiteure auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.

Am Montagnachmittag (21.10.2013) wurde das Feld in einem Luxushotel am Strand von Rio für eine Zeit von 35 Jahren zur Ausbeutung versteigert. Der Haken: Es gab nur einen Bieter, nämlich ein Konsortium aus dem halbstaatlichen brasilianischen Ölkonzern Petrobras (40 Prozent), den europäischen Firmen Shell und Total (jeweils 20 Prozent) sowie zwei staatlichen chinesischen Energieriesen (jeweils zehn Prozent). Zumal es keine weiteren Wettbewerber gab, bekam das Konsortium den Schatz für einen Schnäppchenpreis. Nur 41,65 Prozent des Gewinns, die Minimummarge, muss das Konsortium an die brasilianische Regierung abführen, zusätzlich zu einem einmaligen Bonus von etwa fünf Milliarden Euro. Berücksichtigt man diese Gebühren, wurde dem Konsortium ein Gegenwert geschenkt, der an die 200 Milliarden US-Dollar heranreichen könnte.

In der Bevölkerung löste diese milde Gabe Empörung aus. Denn eigentlich kann sich der brasilianische Staat derartige Geschenke nicht leisten. Brasilien ermangelt es an Vielem, was ein funktionsfähiges Gemeinwesen ausmacht. So ist von einem Ausverkauf des Landes die Rede. Während die Ressourcenrenten dem Konsortium zufallen, wird zudem das Umweltrisiko für Meer, Fauna und die Strände an einem der schönsten und am dichtesten besiedelten Küstenabschnitte Brasiliens Allgemeinheit getragen. Dieses Risiko wird bei Tiefseebohrungen als sehr hoch angesehen. Das Desaster am Golf von Mexiko ist noch in guter Erinnerung.

So gingen Tausende von Menschen gegen die fragwürdige Versteigerung auf die Straße, einige hundert Demonstranten lieferten sich eine Straßenschlacht mit der Polizei. Richter erließen zwar an den vergangenen Tagen über 20 einstweilige Verfügungen gegen die Versteigerung, doch den Anwälten der Regierung gelang es, sie rechtzeitig für wirkungslos zu erklären.

Ein Sieg für die Rent Grabber auf ganzer Linie.

Mehr auf: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/brasilien-oelfeld-libra-geht-an-shell-total-petrobras-und-china-a-929176.html

Grundsteuerreform und Aufruf „Grundsteuer: Zeitgemäß!“

Dirk Löhr

Grundsteuer: Welch ein Gähn-Thema! Dennoch: Es handelt sich um eine der ältesten und wichtigsten aller Abgaben – und zugleich um eine der am meisten unterschätzten. Die Grundsteuer stellt nämlich den Einstieg in den Ausstieg aus der Rentenökonomie dar.

Die gegenwärtige Grundsteuer ist höchstwahrscheinlich verfassungswidrig. Derzeit sind die Finanzminister der Länder mit einer Reform der Grundsteuer befasst. Allerdings ist es gelinde gesagt erschreckend, dass dieser Gruppe fundamentale ökonomische Konzepte und Einsichten wie das der ökonomischen Rente (bzw. der Bodenrente) und das Henry George-Theorem (http://en.wikipedia.org/wiki/Henry_George_Theorem) offenbar vollkommen unbekannt sind. Für diesen bedauerlich geringen Wissenstand der Verantwortlichen ist offenbar der Rat einschlägiger Lobbyisten und einseitig neoklassisch ausgerichteter Ökonomen verantwortlich.

So favorisieren die Finanzminister der Länder bislang sog. „verbundene Modelle“, die Grund und Boden im Verbund mit dem aufstehenden Gebäude besteuern. Eines der diskutierten Modelle („Modell Süd“) soll dabei sogar gänzlich wertunabhängig sein. Konkret würde dies bedeuten, dass ein Grundstück mitten in München bei gleicher Größe und Bebauung derselben Besteuerung wie ein Grundstück auf dem Lande in Mecklenburg-Vorpommern unterliegt. Doch auch bei den anderen favorisierten Modellen lastet die Abgabe primär auf den aufstehenden Gebäuden, und nur zu einem geringen Anteil auf dem Grund und Boden.

Aber: Die im Gebäude geschaffenen Werte wurden vom Eigentümer des Grundstücks geschaffen. Sie sollten nicht belastet werden. Der Bodenwert jedoch wurde von der Allgemeinheit geschaffen. Der Grundstückseigentümer sackt ihn jedoch heutzutage weitgehend ohne Gegenleistung ein. Die verbundene Grundsteuer trägt somit dazu bei, private Werte zu konfiszieren und öffentlich geschaffene Werte zu privatisieren.

Zudem werden unerwünschte Anreize gesetzt: Einerseits forciert die Politik die energetische Sanierung von Gebäuden sowie – um der Zersiedelung Einhalt zu gebieten – das kompakte Siedeln und die effiziente Nutzung von Grundstücken. Genau dies wird aber durch die „verbundene Grundsteuer“ bestraft. Nach der Sanierung, nach der möglichst effizienten Nutzung eines Grundstücks nach den planerischen Vorgaben ist nämlich die Grundsteuer höher als zuvor.

Schließlich pocht die Politik auch auf bezahlbaren Wohnraum. Soweit die Grundsteuer auf dem Gebäude lastet, ist sie jedoch auf den Mieter überwälzbar. Wird der Wert von Grund und Boden besteuert und dabei die Bodenrente abgeschöpft, trägt der Eigentümer des Grundstücks die Steuer (sie geht zu Lasten der Bodenrente) – eine halbwegs strikte Bauleitplanung vorausgesetzt.

Und: Während der Wert von Grund und Boden flächendeckend (in Gestalt der Bodenrichtwerte; über die Arbeit der Gutachterausschüsse) bekannt ist, sind die verbundenen Modelle mit einem enormen Erhebungsaufwand verbunden. Die Erstbewertung auf Basis von Verkehrswerten beim verbundenen Modell würde Kosten i.H.v. knapp 2 Mrd. Euro verursachen, die Verbesserung der vorhandenen Bodenrichtwerte zum Zwecke der Besteuerung lediglich ca. 10 Mio . Euro! Die Werte bei der verbundenen Bemessungsgrundlage sind zudem streitbefangen: Wie sollen gefangene Räume, versetzte Geschosse, Dachschrägen etc. in einem Massenverfahren richtig abgebildet werden?

Wieder einmal scheint eine Chance für eine vernünftige Reform der Grundsteuer und der Einstieg in ein effektiveres, effizienteres und gerechteres Abgabensystem, das auf der Abschöpfung von ökonomischen Renten basiert, vertan zu werden.

Die Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ möchte die Finanzminister dazu bewegen, zwei Alternativmodelle durchzurechnen und durchzudenken. Dabei sollte der Vergleich aber fair sein. Es geht nicht an, dass z.B. bei der Kalkulation von Belastungsverschiebungen für Wohnnutzung bei den favorisierten Modellen mit einem reduzierten, bei den von der Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ vorgeschlagenen Modellen aber mit vollen Steuersätzen gerechnet wird.

Viele Argumente für die betreffenden Modelle finden Sie unter:

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Hier ist auch der Eintrag in eine Unterstützerliste möglich.

Homage to Henry George

Fred Harrison

I have launched a new initiative for economic justice on www.sharetherents.org  This is based on the audit of my performance. I came to realise that there was never a chance of succeeding with the language and strategies that I inherited when I first walked into the London headquarters of the British Georgist movement back in the 1960s. So I celebrate my departure from the past with a homage to the activist who, in the 1880s, successfully launched the first global reform movement.

It was towards the end of a decade-long campaign to help the people of Russia that I realised why we had failed. I identified two reasons. First, the rent-seeking culture had become so deeply embedded that it would never allow fiscal reform anywhere in the world. Second, our tools undermined our ambitions. I share my reflections in case they are of value to others. I have road-tested them in China (last month) and the United States earlier this month). I was left encouraged.

(1) The assumption that ours is a rational society. If I and my colleagues strained hard to explain the integrity of land value taxation to policymakers and the media, reason would ultimately prevail. On the basis of deep historical research, I now understand that under no circumstances can the Georgist paradigm be negotiated into existence. I describe what I call the statecraft of greed in The Traumatised Society and in Ten Theses being serialised on www.sharetherents.org The agents of power have to be bypassed.

(2) The concept of “land value taxation” obstructs progress. I no longer use it. Here’s why:

(i) land: emphasis on this word distracted me from the other half of what people were excluded from when land was enclosed. Rent is the value of the services of both nature and society. People were excluded from society when they were deprived of their rights of access to the commons. By failing to demand the restoration of the right to create an authentic democratic culture, the void was left for other ideologies to fill.

(ii) land value: this term concedes the right to privately own the capitalised value of rent. This strengthened people’s determination to avoid public claims on “their” asset values.

(iii) taxation: “tax” shuts down people’s minds. Denial is the default position. I was embarked on Mission Impossible. And: by threatening a tax on “their” land, I implicitly conceded that government would only recover a part of the rent (a 100% charge would be resisted as confiscation, as a “taking”). I allowed myself to be co-opted by the rent-seeking agenda!

(3) Language By talking about “increases in the value of their land”, I misrepresented economic reality. The value of their land did not increase. It was the value of public services that were further enhanced by tax-funded investments. Derelict governments allowed land owners to capture enhanced rents. I reinforced rent-seeking by endorsing the myth that “their” land increased in value.

(4) Objectivity   My books presented an objective account of land value taxation without the passion that is required to reconstruct communities on the basis of freedom and justice. I ought to have offered visions of the future that might flow from the recovery of the community’s rents. Restoration of an authentic democratic culture would lead to ways of living significantly different from those bequeathed by the predators. My objectivity lacked the inspiration needed to overcome the despair and denial which, I now recognise, helps people to cope with the perverse laws of the land. Over the course of four generations, the Georgist paradigm was dumbed down.

(5) The Shift       We need a culture shift (facilitated by a tax shift) to control the geopolitical trends that pose an existential threat to humanity. I am exploring ways to mobilise people beyond the methods employed by most NGOs (which seek to ameliorate painful symptoms rather than alter the foundations of a corrupted social system).

Georgists from around the world pitched in to our Russian campaign. It was a wonderful exercise in collaboration. I do not want that effort to have been wasted. Failure to save the people of Russia will not have been in vain if the lessons are learnt. Today, in China, the World Bank is once again pushing to privatise land and rent. Reasoned discourse with the international financial institutions and sovereign governments will not yield change: their mandate is to protect the rent-seeking culture.

We need to foster what Mason Gaffney calls a Great Awakening: a renewal of humanity’s moral/spiritual heritage, the kind that preceded great reforms of the past. The way to achieve this is to excise the mind-bending language bequeathed to us by the culture that was incubated by the predators of the past. Their vitriolic values have all but erased the last traces of decency in our communities.

I am optimistic, for this reason. The next generation of activists will be unique in the history of our species. So far, humans have lived according to the rules of territoriality. This was a necessary evolutionary strategy. Territoriality, however, has been rendered obsolete. Time and space are overcome by clicks on keyboards. Cell phones mobilised tens of thousands of people into the squares of Arab cities, and their sheer numbers was sufficient to overthrow those who exercised monopoly power. But they were not equipped with the knowledge of what it would take to lay the foundations for a better future: hence the re-assertion of rent-seeking in Egypt by the military, the owners of one of the country’s largest landed estates.

Back in the 19th century, Henry George provided a clear exposition which empowered the people of the street. He even animated some policy-makers (who, at the turn into the 20th century, realised that they were faced with the opportunity to change the course of history). We now need a narrative that resonates with the realities of the 21st century. Those realities cannot be adequately articulated in the idioms that pass for economic and political discourse today. My effort to scope out new concepts is but one contribution to what I hope will be a fresh start to redeem the selfless sacrifices of four generations of activists.

If you view this initiative with sympathy, please check out the Cheating Index plan and register your support: http://sharetherents.org/the-cheating-index/

Public Private Partnerships – ein El Dorado für Rent Grabbing

Dirk Löhr

„Neudeutsch“ klingt immer modern, weltoffen, aufgeschlossen – wenngleich nicht jeder weiß, was sich dahinter so alles verbirgt. Wenn man interessierten Anwälten folgt, sind Public Private Partnerships (kurz: „PPPs“) DIE Lösung v.a. für die finanziellen Probleme der öffentlichen Hand. Wir erlauben uns jedoch, ein wenig Wasser in den Wein zu gießen. PPPs stellen oft ein El Dorado für Rent Grabbing-Aktivitäten dar. Um richtig verstanden zu werden: Uns geht es vorliegend nicht darum, PPPs pauschal zu verdammen. Dies ist allein schon deswegen schlecht möglich, weil es keine allgemeinverbindliche Definition von PPPs gibt. Einige Autoren gehen von einem PPP aus, wenn sich mindestens zwei der nachstehend genannten Elemente in der Hand eines der beiden Partner (privat oder öffentlich) befinden: Planung, Erstellung, Finanzierung, Betrieb oder das sog. „wirtschaftliche Eigentum“ an dem Projekt. Würde also z.B. eine Schule von einem Privaten erstellt und finanziert, würde man danach bereits von einem PPP sprechen. Wenn es hier auch nicht um eine pauschale Ablehnung von PPPs geht, so sind problematische Konstellationen leider eher der Regel- als der Ausnahmefall.

Der wichtigste Geburtshelfer von PPPs ist wie gesagt die finanzielle Not der öffentlichen Hand. Diese ist aber eine unmittelbare Folge der in diesem Blog problematisierten Privatisierung der ökonomischen Renten. Dies kann mittels des Henry George-Theorems („Golden Rule of Local Public Finance“) illustriert werden, das nachfolgend in vereinfachter und verallgemeinerter Form dargestellt ist. Formalisiert wurde es u.a. durch den Nobelpreisträger und früheren Weltbank-Chefökonomen Joseph Stiglitz – zuerst für die kommunale Ebene, mittlerweile wird es verallgemeinert.

Volkseinkommen als Funktion der Bevölkerung (eigene Darstellung)

Zusammensetzung   Verteilung
Private Güter und Dienstleistungen  <=> Löhne (Produktionsfaktor Arbeit)
Zinsen (Produktionsfaktor Kapital)
Öffentliche Güter und Dienstleistungen  <=> Renten (Produktionsfaktor Land i.w.S.)

Abbildung: Das Henry George-Theorem (vereinfacht)

Nach dem Henry George-Theorem könnten die öffentlichen Güter (Infrastruktur, Sicherheit, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen) unter bestimmten Bedingungen vollständig aus den Bodenrenten finanziert werden. Werden aber – wie in den meisten westlichen Staaten üblich – die (Boden-) Renten privatisiert und damit der durch das Henry George-Theorem beschriebene sachgesetzliche Zusammenhang durchbrochen (der eine Vergemeinschaftung der Renten impliziert), muss die Inwertsetzung der öffentlichen Güter durch Steuern auf Kapital und Arbeit finanziert werden. Das Gegenstück zur Privatisierung öffentlicher Werte (Renten) ist also die Konfiskation privater Werte.

Betroffen ist dabei v.a. der Faktor Arbeit, über die Lohnsteuer, da dieser – anders als das Kapital – kaum flüchten kann. In vielen Staaten wird der Zahltag über die Aufnahme von Schulden in die Zukunft verschoben und damit auf künftige Generationen abgewälzt. Will man dies vermeiden, heißt es „sparen“: Die öffentlichen Güter werden dann nur unzureichend zur Verfügung gestellt, was z.B. weniger Schulen und Polizei oder Schlaglöcher in den Straßen bedeutet. Eine nachhaltige Finanzierung der öffentlichen Güter ist dann nicht mehr gewährleistet. Das Angebot des „vierten Produktionsfaktors“, nämlich der Infrastruktur, ist dem entsprechend dürftig.

Sicher: Auch die Steuerfinanzierung der Infrastruktur ist kein Königsweg – zumal damit regelmäßig auch ein Entmutigungseffekt einhergeht (in Gestalt steuerlicher Zusatzlasten). Doch selbst unter Einrechnung der steuerlichen Zusatzlasten sind PPPs kein finanzieller Gesundbrunnen.

Allerdings scheinen PPPs DIE Lösung zu sein, wenn man die „heilige Kuh“ nicht antasten, d.h. die ökonomische Rente nicht abschöpfen will. Den privaten Partnern stehen nicht selten die Euro-Zeichen in den Augen geschrieben, verspricht man sich doch oft eine weitgehend konkurrenzfreie Beteiligung an den ökonomischen Renten, welche die zu finanzierende Infrastruktur abwirft. Beispiele sind Infrastrukturmonopole (wie die Erhebung von Straßennutzungsgebühren durch private Betreiber) oder die private Entwicklung von Baugebieten – finanziert über die private Abschöpfung von Bodenrenten und Bodenwerten („Value Capture“). Der durch die Privatisierung der Bodenrente finanziell geschwächte Staat gibt z.B. einem privaten Developer einen Freibrief zur Abschöpfung der durch die Entwicklungsmaßnahmen kreierten Bodenrente in die Hand. Da sich diese jedoch nicht nur aus den (direkt zurechenbaren) Anstrengungen des privaten Developers, sondern auch aus (nicht direkt zurechenbaren) Gemeinschaftsleistungen (z.B. Angebot an Kindergartenplätzen, Attraktivität des gesamten Umfeldes) speist, zieht der private Entwickler in den meisten Fällen wesentlich mehr durch „Value Capture“ (Vereinnahmung des Bodenwertzuwachses) heraus, als er in die Entwicklung eines Areals investierte. Dies geschieht zudem regelmäßig in einer ziemlich intransparenten Weise. Zu fordern wäre, dass der Staat sich der Bodenrente bemächtigt und hieraus den Developer auf Grundlage von transparenten, öffentlich zugänglichen und kontrollierbaren Verträgen bezahlt („Cost Covering“ statt „Value Capture“).

PPPs sind aber – insbesondere dann, wenn ökonomische Renten angezapft werden – regelmäßig intransparent. Sie werden – sofern es sich um „institutionelle PPPs“ handelt – im Rahmen privater Rechtsformen vollzogen. Hierdurch und durch Geheimhaltungsklauseln zieht man den Informationsfreiheitsgesetzen, die ja eigentlich Einsicht für die Bürger bringen sollten, die Zähne. Oft werden unter diesem Schleier versteckt Risiken auf die öffentliche Hand bzw. auf intransparente Weise finanzielle Lasten auf schwach organisierte Gruppen (Steuerzahler) verlagert bzw. auf Kosten nachfolgender Generationen über intransparente Schattenhaushalte in die Zukunft verschoben.

Das Argument angeblich höherer Effizienz der Privaten zieht dabei zur Rechtfertigung von PPPs in den seltensten Fällen: Private haben regelmäßig wesentlich höhere Kapitalkostenforderungen als die öffentliche Hand, welche normalerweise die Effizienzvorteile (wenn sie denn bestehen) mehr als aufwiegen. Dies betrifft v.a. die geforderten Eigenkapitalrenditen. Die Kritik der Rechnungshöfe an bestehenden PPPs füllt mittlerweile Bibliotheken.

Auf der anderen Seite hat sich jedoch auch manch ein privater Partner schon heftig verkalkuliert – wenn nämlich die durch seine Investitionen geschaffenen Renten in andere private Taschen fließen. Das Henry George-Theorem kann nämlich auch von links nach rechts gelesen werden: Sinnvolle Infrastrukturmaßnahmen generieren Bodenrenten und Bodenwerte. Der private Partner kann sich die Renten aber nur zunutze machen, wenn er das Eigentum am betroffenen „Land“ i.w.S. hat und somit nicht ein Anderer  die Sahne der Bodenrente abschöpfen kann – eine wesentliche Bedingung für das Gelingen des Geschäftskonzepts, das an den zeitgenössischen Kaderschmieden des Managements aber nicht gelehrt wird.

„Institutionelle PPPs“ – bei denen sich also ein erwerbswirtschaftlich orientiertes Unternehmen mit der öffentlichen Hand unter dem Dach einer Gesellschaft zusammentut – sind zudem auch aufgrund der oftmals unterschiedlichen Orientierung der „Partner“ problematisch. Anders als bei einer Ehe (die im doppelten Sinne zwecklos) ist, sollten die Anteilseigner einer Gesellschaft nämlich einen gemeinsamen Zweck verfolgen. In der Mehrzahl der Fälle geht es der öffentlichen Hand dabei um die Versorgung mit Infrastruktureinrichtungen (Leitwert: Versorgung), dem privaten Partner aber (legitimer Weise) um Gewinne. Dass sich dies „beißen“ muss, können wohl sehr viele PPP-Praktiker bestätigen. Zudem soll der Staat – in seiner Rolle als Hüter des Gemeinwohls unterschiedliche Interessen in neutraler Weise ausgleichen. Zudem ist es problematisch, wenn sich der Staat von bestimmten Sonderinteressen vereinnahmen lässt. Es ist z.B. ein Unding, wenn der private Partner – motiviert durch einzelwirtschaftliche Rentabilitätsinteressen – im Rahmen von Projektentwicklungen wesentlich das öffentliche Gut „Planung“ mitbestimmt (vgl. §§ 11, 12 BauGB). Die Planung verliert dann ihre Fähigkeit, widerstreitende Interessen von Anspruchsgruppen in neutraler Weise ausgleichen zu können.

Um es noch einmal deutlich zu machen: Der Staat hat andere Aufgaben, als selber Lastwagen zu fahren. Soweit keine hoheitlichen Aufgaben betroffen sind, kann und soll sich der Staat der Hilfe privater Unternehmer bedienen, allerdings nur auf der Grundlage transparenter und kontrollierbarer Kostenübernahmevereinbarungen – das private „Value Capture“ ist hingegen zu einem großen Teil Diebstahl an der Allgemeinheit. Um dabei bestehende Interessengegensätze zwischen Privatwirtschaft und Allgemeinheit offen und transparent zu gestalten, bietet das Schuldrecht (und nicht das Gesellschaftsrecht) gute Möglichkeiten. Gesellschaftsrechtliche Lösungen sind hier nicht Ziel führend.

Es verwundert wenig, dass nach einigen Jahren der Euphorie mittlerweile auch viele PPPs wieder hart auf dem Boden der Realität gelandet sind. Die Versprechen vieler Berater (die sich inzwischen finanziell gesund gestoßen haben) an die Kommunen, erwiesen sich als Schall und Rauch. Die blauäugige Jungfrau hatte sich mit dem Schurken ins Bett gelegt und musste beim Aufwachen erkennen, dass sie während des Tiefschlafs missbraucht wurde. Berater und Anwälte verfolgten ihre eigenen Geschäftsinteressen und traten keineswegs als neutrale Sachwalter auf. Die Verträge verteilen Lasten und Risiken oft sehr einseitig zuungunsten der Öffentlichen Hand. Aus diesem Grunde versuchen viele Kommunen mittlerweile einen Ausstieg aus PPP-Arrangements – „Rekommunalisierung“ ist hier das Stichwort. Ein solcher Ausstieg kann aber zuweilen teuer kommen.

Somit bleibt die Frage: Warum verzichtet der Staat auf die ökonomischen Renten und überlässt diese Privaten? Die Basis für die staatliche Finanzierung ist in den ökonomischen Renten, die durch sinnvolle Infrastrukturmaßnahmen generiert wird, durchaus vorhanden. Es gilt allerdings, diese konsequent abzuschöpfen.

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Italy: High Finance Incubates Mobsterism

Fred Harrison

THE financial ligaments of the statecraft of greed are most visibly displayed in Italy. The man who symbolises the culture of corruption is Silvio Berlusconi, a convicted tax fraudster and Italy’s longest-serving post-war prime minister. To reassert his power, he has now forced the government to abandon a tax on the flow of income that is at the heart of the depletion of Italian culture.Berlusconi’s appeal against a 4-year gaol sentence was rejected on August 1, 2013. His many other court appearances failed to lead to convictions; in part, because of what the Financial Times described in an editorial (August 3, 2013) as “the tycoon’s shameless tendency to change the law to slow down his trials”. He has declared war on the judicial system (Dinmore 2013). He is appealing against his conviction for paying for sex with an underage prostitute. And his political party now insists that he should be exempt from the law which bans convicts from Parliament.The shameful nature of Italian democracy was cruelly exposed in the February 2013 election. The tragi-comic nature of politics was exhibited by Beppe Grillo, the stand-up comic who created a political party. One of his jokes: he would invite al Qaeda to blow up Parliament. “We’ll give them the co-ordinates,” he said. His party garnered 25% of the vote.But if we wish to understand why Western democracies have lost control of the destiny of their nations, it is important to understand that Berlusconi and Grillo are not aberrations. Italy demonstrates how culture in general itself is responsible for incubating corrupt behaviour. And at the heart of that corruption is the misalignment of national finances.

Corrupt Power

To secure votes in the 2013 election, Berlusconi resorted to the time-honoured method of bribing voters. He promised that if he formed the next government he would abolish the property tax and return €4bn which had been levied on owners’ homes. People voted for him in droves. The government has now decided that, to avoid another political crisis, the property tax would be abolished and the revenue raised, instead, through a local “service tax”. And that, as the Financial Times noted (August 30), would further degrade the fiscal system, for “A property tax is harder to avoid and has the added benefit of not weighing on economic activity”.

Italian politics may resemble a pantomime, but the failure of the Italian state renders people vulnerable to organised criminality. That failure is directly related to the contest for control over the nation’s rents.

Italy is bedevilled by networks of self-serving clients. Those networks include politicians at the federal, provincial and local levels; the judiciary, business and corporate officials; civil servants; and speculators, including get-rich investment operators in the banking, finance and property sectors. Their name: “clientelismo.” Clientelismo is the culture of looking after your friends and family by excluding outsiders. Thus, it is unlikely that an unemployed person can secure a job without the right personal contacts. You need to know politicians or have the support of an amiglia importante (important family).

Generally speaking, Italians believe that no-one and no political party can be trusted to deliver a plan for social justice and sound development. To what may we attribute this tragic state of affairs, and what can be done about it?

The Roots of Violence

People are imbued with a cynicism that allows the elites to behave appallingly. Berlusconi, for example, felt no embarrassment about intervening in the court case against the under-aged girl with whom he was accused of having sex. He requested that the case against her for robbery be dropped. People shrug their shoulders in resignation. Tobias Jones (2005: 32) notes that bad behaviour escapes censure because “It is not that mud does not stick (but) that there is so much of it, that it does not matter if it does”. An Italian proverb states: the law is made and then ways are found to get around it.

Italy is bedevilled by an unrelenting quest for power through the use of money. The appearances of this culture may change over time, but the impact on people’s welfare is ultimately the same.

  • Fascism originated early in the 20th century to address widespread unemployment and discontent, but become the tool for a new kind of tyranny.
  • The attempt to eradicate the Mafia in the inter-war years was nullified when the US Army re-activated the Mafia bosses to help in the fight against the Nazi occupation.

Such episodes flag up the fundamental flaws in the foundations of society, but how deep do the roots of the flaws go? The unification of Italy in the 1860s is cited as the event which saw the emergence of the Mafia, but that diagnosis is based on a superficial understanding of the financial architecture that underpins the statecraft of greed.

The Mafia as Rent-seekers

With the collapse of the Roman Empire, people fled the cities to work on the land and seek the protection of local Strong Men. Plantation owners hired stewards to look after their estates. Some poorly paid stewards helped themselves to part of the rents that they were supposed to collect and deliver to the feudal lords of the land. Those rents supplemented the wages of family members. The “mafia” family was born. It survived through the centuries as a domestic network that coalesced around the household economy. The self-help ethos eventually mutated into organised criminal networks that retained the language and ethos of the family. The way to secure protection and preferment was to be a member of such a family. Today, those families prey on the rents of society either directly, or by capturing contracts from the public sector on privileged terms.

The important point is this: criminality flourishes when society fails to ring-fence its rents for the benefit of the common good. When rents are privatised, they are fair game for whoever can apply the fiercest force (Harrison 2010). The privatisation of socially-created rents occurs through the legalised ownership of land, through corporate rent-seeking in its many forms and the activities of extra-state fraternities that extract rents by “offering” protection services (and charging pizzo).

Thus, privatised rents are the root incentive for socially significant forms of pathological behaviour. Individuals or firms (or “families”) that seek privileged access to power and money do so by seeking a share of rents, either directly (land owners) or indirectly (politicians, bureaucrats, corporate executives, and so on). The objective is to create links to people with decision-making powers over society’s net income – rent.

The Pathology of Cheating

Can a corruption-free society be constructed? What would such a society look like? It is easy to list features of such an ideal system:

  1. Political elites must be transformed into public servants.
  2. The state must be disciplined by an authentic democracy.
  3. The integrity of communal life must be restored.

But such a list is so much verbiage, if the pre-condition for a justice-based system is not enforced.

The pathologies that afflict modern society are the consequence of legalised and institutionalised “cheating”. That cheating is driven by a misaligned financial system that socialises people’s private incomes (through taxation) and privatises people’s social income (through the failure of governance to fund public services out of rents).

The breakthrough to systemic transformation is contingent on people drawing – and enforcing – the distinction between what is mine, what is yours, and what is ours.

So in economics, if Italians want full employment they would need to enforce the principle in the public sector which they abide by in the private sector: “paying for benefits received”. Enforcing this principle would automatically result in socially-created rents being paid into the public purse. Rent generated by the services of nature and society would be democratised. This would have a transformational effect on social psychology, for the payment of rent would be recognised as
(a) voluntary: not fixed by politicians or civil servants, but freely negotiated by the prospective users of the services provided by nature and society; and
(b) transparent: all transactions would be logged on cadastral records that were accessible to citizens. This results in accountability over how the revenue is collected and spent.

Once the rents were measured and tracked through the budgetary system, Italy’s clientelismo culture would atrophy. Corruption would wither. Thus, the precondition for reforming (for example) the corrupt banking sector is not ever-more complex regulations and bureaucratic enforcement agencies, but the democratisation of the public’s finances. The integrity of public institutions would be automatically enhanced, as the structural violence (Gilligan 2000) ebbed away.
Outcomes would be both moral and sociological.

  • Ethical sensibilities reawakened: people empowered through access to resources which hitherto funded narcissistic lifestyles of the elites.
  • Politics responds to people’s needs. Funding, tailored to the preferences of people who paid rent (that’s everyone), would discipline politicians to serve the common good.
  • Institutions adapt to people-centred preferences, rather than the logic of the predator culture.

This is a pragmatic scenario that requires the renegotiation of the social contract. Marx misplaced his faith in the “dictatorship of the proletariat”. We actually need an inclusive democracy that embraces everyone. This can only be achieved by terminating the legalised cheating that blights people’s lives.

References:

Dinmore, Guy (2013), “Berlusconi appeal thrown out”, Financial Times, August 2.

Gilligan, James (2000), Violence: Reflections on Our Deadliest Epidemic, London: Jessica Kingsley Publishers.

Harrison, Fred (2010), The Predator Culture: The Roots and Intent of Organised Violence, London: Shepheard-Walwyn.
Jones, Tobias (2005), The Dark Heart of Italy, London: Faber & Faber.

Mit freundlicher Erlaubnis von Fred Harrison (see: http://fredharrison.com/articles/italy-high-finance-incubates-mobsterism/)

Gewinne und Renten: Beispiel Stromproduktion

Dirk Löhr

Jeder Bürgermeister heutzutage kennt den Begriff “Merit-Order”. Bei der Stromproduktion ist sie von großer Bedeutung; man versteht hierunter die Einzelreihenfolge der eingesetzten Kraftwerke. Beginnend mit den niedrigsten Grenzkosten werden zur Versorgung so lange Kraftwerke mit höheren Grenzkosten zugeschaltet, bis die Nachfrage gedeckt ist. Nach der Liberalisierung des Strommarktes ist für den Strompreis an der Strombörse das letzte Gebot bestimmend, das noch den Zuschlag bekommt (Market Clearing Price). Dieser wird durch das Kraftwerk mit den höchsten Grenzkosten bestimmt.

Abb.: Merit Order (Strommarkt)  (bitte anklicken)

Nun sind sog. „Grundlastkraftwerke“ (Atomkraftwerke, Braunkohlekraftwerke) durch sehr hohe fixe und sehr geringe variable Kosten bzw. durch geringe Grenzkosten gekennzeichnet. Um die Durchschnittskosten zu minimieren, werden die betreffenden Kraftwerke mit hoher Last gefahren und nach Möglichkeit niemals abgeschaltet („must-run“). Die Kostenstruktur von Spitzenlastkraftwerken ist entgegengesetzt (relativ hohe variable Kosten bzw. Grenzkosten, relativ geringe fixe Kosten). Dazwischen stehen Mittellastkraftwerke. Somit können im traditionellen Energiemix im Bereich der Grundlast die höchsten Deckungsbeiträge bzw. ökonomischen Renten (Differenz zwischen Marktpreis und (Grenz-) Kosten) erzielt werden. Bei den schon abgeschriebenen Grundlastkraftwerken gehen diese nahezu voll in den Gewinn. Dabei besteht ein Schutzraum vor Wettbewerb. Allein schon wegen der hohen Kapitalintensität sind „Newcomer“ kaum in der Lage, den alteingesessenen Energieversorgungsunternehmen im Bereich der Grundlast Konkurrenz zu machen. Die betreffenden Märkte sind kaum durch Wettbewerber „bestreitbar“. Nicht zufällig besaß das Kollektivmonopol der „großen Vier“ (RWE, E.On, Vattenfall und EnBW) bis vor dem Atomausstieg 96 % aller Grundlastkapazitäten auf dem deutschen Energiemarkt.

Die Produzentenrenten, die die Gewinne der „großen Vier“ im Grundlastbereich speisen, sind dabei aber nichts anderes als „versteckte“ Bodenrenten: Ein Braunkohlekraftwerk kann beispielsweise nicht irgendwo betrieben werden; wegen der hohen Transportkosten von Kohle und Kalksteinmehl sollte entweder ein Braunkohletagebau, eine Eisenbahnlinie oder aber ein Hafen in unmittelbarer Nähe gelegen sein. Aus diesem Grunde entstanden Braunkohlekraftwerke historisch v.a. um die Vorkommen im Ruhrgebiet, in Mitteldeutschland und in der Lausitz (die sich ebenfalls in der Hand der großen „Energieversorger“ befinden), aber auch an Standorten, wo die Anlieferung über Binnenschiffe erfolgen kann. Zudem sollte ein Verbrauchsschwerpunkt weniger als 70 km vom Ort der Erzeugung entfernt sein und es sollte sich möglichst eine Stromautobahn (Höchstspannungsnetz) in unmittelbarer Nähe befinden. Die betreffenden Kraftwerke bedürfen schließlich der Planung und Genehmigung; längst nicht jedes geplante Kraftwerk hat diesbezüglich Erfolg. Weil die unterschiedlichen Kraftwerkstypen (Grund-, Mittel- und Spitzenlast) unterschiedlich hohe ökonomische Renten generieren und eben nicht jeder beliebige Kraftwerkstyp überall entstehen kann, ist die Standortfrage von hervorragender Bedeutung. Die planerische Zuweisung solcher Standorte ist ein Privileg, dass das exklusive Einstreichen der ökonomischen Renten erlaubt. Analoges kann für andere Verfahren der Stromerzeugung durchdekliniert werden. Überflüssig zu betonen, dass die betreffenden Bodenrenten nur zu einem geringen Teil – wenn überhaupt – abgeschöpft werden; der Löwenanteil fließt in die Schatulle der großen “Energieversorger”. Zur Kasse gebeten werden statt dessen Steuerzahler und Stromverbraucher.

Schließlich wäre kein Braunkohlekraftwerk in Betrieb, wenn die Bepreisung der Inanspruchnahme der Atmosphäre  (mit Blick auf das 2 Grad-Ziel) angemessen erfolgen würde. Während zum Zeitpunkt der Niederschrift die Emission einer Tonne CO2 im europäischen  Emissionshandel 4-5 Euro kostet, wäre vermutlich das 15-20 fache angemessen. Diese einzelwirtschaftliche Ersparnis, von der auch die Stromverbraucher teilweise profitieren, geht jedoch ebenfalls zu Lasten einer diffusen Allgemeinheit (v.a. in vielen Entwicklungsländern, die von klimatischen Extremereignissen betroffen sind). Letztlich wird “Land” i.w.S. (das nämlich ist die Atmosphäre – zumindest im Sinne der ökonomischen Klassiker) mitsamt seiner rententragenden Kraft von den großen Stromproduzenten als Deponie einfach okkupiert.

Gerade die besagten Energierenten im Grundlastbereich wurden – und werden auch noch im Rahmen der sog. „Energiewende“ – von den „Großen Vier“ mit Zähnen und Klauen verteidigt.  Der Ausbau der erneuerbaren Energien geschieht derzeit eher als „Add-Up“ zum weiter fortschreitenden Ausbau der Kohlekraftwerke. Eine Abkehr vom ökologisch bedenklichen Grundlastkonzept ist bis auf Weiteres nicht in Sicht.

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Gewinne und Renten: Beispiel Luftfahrt

Dirk Löhr

Das steht nicht in den Lehrbüchern: Ökonomische Renten sind der Kern der Unternehmensgewinne. Gemeint sind dabei nicht in erster Linie die Gewinne des Malermeisters Hampel, obwohl es selbst bei diesem einen Unterschied macht, ob er sein Geschäft mitten in München betreibt oder in einer Einöde im Hunsrück. Vielmehr geht es um die ertragstarken Unternehmen. Die These von den ökonomischen Renten als Kern der Unternehmensgewinne illustriert eindrucksvoll die Forbes Liste der weltbesten „Performer“. Ihr Geschäftsmodell stützt sich v.a. auf die rentengenerierende Kraft von „Land“ i.w.S. Unter „Land“ i.w.S. verstehen wir (mit den klassischen Ökonomen) all das, was der Mensch nicht gemacht hat – und (über die klassischen Ökonomen hinaus) auch „virtuelles Land“, wie v.a. „geistige Eigentumsrechte“. Denn wie bei Boden i.e.S. kann man z.B. auch mit Patenten  monopolartige Renten einfahren, andere Akteure blockieren und die Kosten der Veranstaltung auf andere, schlecht organisierte Gruppen abwälzen.

Bei den Top-Unternehmen von Forbes wie z.B. Exxon Mobile, Royal Dutch Shell, Chevron, BHP Billiton, Apple, Microsoft liegt die Abhängigkeit der Unternehmenserfolge von „Land“ i.w.S. auf der Hand (Öl, Gas, Software, Patenten etc.). Bei den Telecom Services (z.B. Vodafone) spielen Netze, Standorte sowie wiederum geistige Eigentumsrechte eine große Rolle. Die richtige Standortpolitik (Land!) war neben Patenten (Land!) von ausschlaggebender Bedeutung für den Erfolg von Volkswagen (über die frühe Durchdringung des chinesischen Marktes). Warum sogar das Geschäftsmodell der Investmentbanken auf „Land“ i.w.S. basiert, möchte ich in einem späteren Artikel erläutern.

In diesem wie auch in einigen späteren Blogbeiträgen möchte ich anhand von Beispielen die Bedeutung der (Boden-) Rente für den Unternehmensgewinn durch deklinieren. Wo wirkt diese These seltsamer als bei der bodenlosesten und abgehobensten Branche überhaupt, nämlich der Luftfahrtindustrie? Dennoch spielt die Bodenrente gerade hier eine große Rolle.

Grundstücke haben entgegen der Intuition drei Dimensionen: Länge, Breite und auch die Höhe. Das daraus entstehende räumliche Problem ist v.a. den Einwohnern geläufig, die das Vergnügen haben, in Einflugschneisen zu wohnen. In Berlin und Frankfurt ist der Streit um die Ein- und Ausflugrouten ein Dauerbrenner. Diesen Flaschenhals nutzen zu dürfen, ist ein Privileg. Die rhetorische Frage: Führen die Fluggesellschaften den Gegenwert für die Nutzung dieses Privilegs an die Allgemeinheit ab – die unter Fluglärm etc. leidet? Natürlich nicht.

Weniger bekannt ist die zeitliche Dimension des Problems: Es macht durchaus einen Unterschied, ob eine Fluggesellschaft das Recht hat, mit ihrem „Vogel“ um 14 Uhr Nachmittags abzuheben (bzw. zu landen) oder nur an den Tagesrandlagen – schließlich muss der Reisende ja rechtzeitig zur Prozedur (Einchecken, Sicherheitscheck, Passkontrolle etc.) am Flughafen eintreffen, die ein bis zwei Stunden dauern kann. Niemand hat aber große Lust, für so etwas um 3.00 morgens aus den warmen Federn zu kriechen, um den Frühmorgens-Flieger zu erreichen. Umgekehrt möchte der Reisende gerne noch so zeitig am Ziel ankommen, dass er vielleicht noch etwas zu Abend essen und ein paar Stunden schlafen kann. D.h., die zeitliche Lage von Start- und Landerechten ist von erheblicher wertmäßiger Bedeutung. Wer gute Zeitnischen hat, macht gute Geschäfte, wer schlechte oder keine Zeitnischen hat, eben nicht so gute.

Der Unterschied ist nichts anderes als eine ökonomische Rente! bei manchen Fluggesellschaften kann ihr Wert denjenigen der gesamten Flugzeugflotte übersteigen. Bekannt ist, dass z.B. 2007 am Flughafen London-Heathrow ein einziges Start- und Landerecht mit 41 Mio. EUR bewertet wurde. Werden die Zeitnischen z.B. wegen Lärm- und Nachtflugrestriktionen verknappt, steigt ihre rentengenerierende Kraft – und damit ihr ökonomischer Wert – umso weiter an.

Notwendig ist der Besitz von Start- und Landerechten („Zeitnischen“) an sogenannten “koordinierten Flughäfen”, das heißt Flughäfen, bei denen aufgrund überlasteter Rollbahn­kapazitäten Starts und Landungen der Fluggesellschaften hoheitlich geplant werden müssen. Gerade die “koordinierten Flughäfen” sind wegen des hohen Passagieraufkommens die ökonomisch interessantesten. Während in den Vereinigten Staaten derzeit nur drei Flughäfen – LaGuardia und John F. Kennedy in Neuyork sowie Reagan Washington National in Washington D.C. – rechtekoordiniert sind, handelt es sich in der Europäischen Union bei allen Drehkreuzflughäfen und einer Vielzahl von Zulieferflughäfen zu Drehkreuzen um koordinierte Flughäfen.

Entsprechend interessant ist die Frage, wie denn die Zeitnischen an die Fluggesellschaften zugeteilt werden: Dies geschieht weitgehend unentgeltlich, über das sog. „Grandfathering“-Prinzip (hierbei orientiert man sich international an den IATA-Regeln). Eine Fluggesellschaft, die zwei Flugplanperioden hintereinander dasselbe Recht von staatlicher Seite zugeteilt bekam, erhält danach dieses Recht auch in jeder weiteren zukünftigen Flugplanperiode. Dies sind v.a. die großen und etablierten Fluggesellschaften in den jeweiligen Ländern.

Zwar existiert eine „use or lose rule“, nach der eine Fluggesellschaft ihre Rechte dann verliert, wenn sie sie innerhalb einer Flugplanperiode zu weniger als 80% nutzt. Allerdings kann die Fluggesellschaft die Bedingung der 80%-Nutzung leicht umgehen, indem sie sich bei drohender Unterauslastung durch Verkauf, Tausch oder Leasing von der betroffenen Zeitnische trennt. Einmal zugeteilt, können die Zeitnischen nämlich von den Fluggesellschaften verkauft werden.

Noch einmal zusammengefasst: Die etablierten Fluggesellschaften erhalten die rententragenden und wertvollen Rechte zur Nutzung quasi geschenkt (in Deutschland wird nur eine geringe Gebühr verlangt)  und können damit sogar Handel treiben. Die diesbezüglichen Lasten (Fluglärm, ökologische Degradierung durch Abholzung etc. etc.) trägt die Allgemeinheit. Der Staat verzichtet zugunsten der Aktionäre der Fluggesellschaften darauf, den ökonomischen Gegenwert dieser Rechte über eine markt- bzw. knappheitsgerechte – die ökonomische Rente abbildende – Gebühr einzusammeln. Die Lasten trägt der Steuerzahler, der die entstehenden finanziellen Lücken schließen muss. Zudem erleichtert das Grandfathering natürlich nicht gerade den Markteintritt für potentielle Wettbewerber.

Also: Marktwirtschaft? Verursacherprinzip? „Gerechtigkeit“? – oder Privilegienwirtschaft?

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do