Grundsteuerreform und Aufruf „Grundsteuer: Zeitgemäß!“

Dirk Löhr

Grundsteuer: Welch ein Gähn-Thema! Dennoch: Es handelt sich um eine der ältesten und wichtigsten aller Abgaben – und zugleich um eine der am meisten unterschätzten. Die Grundsteuer stellt nämlich den Einstieg in den Ausstieg aus der Rentenökonomie dar.

Die gegenwärtige Grundsteuer ist höchstwahrscheinlich verfassungswidrig. Derzeit sind die Finanzminister der Länder mit einer Reform der Grundsteuer befasst. Allerdings ist es gelinde gesagt erschreckend, dass dieser Gruppe fundamentale ökonomische Konzepte und Einsichten wie das der ökonomischen Rente (bzw. der Bodenrente) und das Henry George-Theorem (http://en.wikipedia.org/wiki/Henry_George_Theorem) offenbar vollkommen unbekannt sind. Für diesen bedauerlich geringen Wissenstand der Verantwortlichen ist offenbar der Rat einschlägiger Lobbyisten und einseitig neoklassisch ausgerichteter Ökonomen verantwortlich.

So favorisieren die Finanzminister der Länder bislang sog. „verbundene Modelle“, die Grund und Boden im Verbund mit dem aufstehenden Gebäude besteuern. Eines der diskutierten Modelle („Modell Süd“) soll dabei sogar gänzlich wertunabhängig sein. Konkret würde dies bedeuten, dass ein Grundstück mitten in München bei gleicher Größe und Bebauung derselben Besteuerung wie ein Grundstück auf dem Lande in Mecklenburg-Vorpommern unterliegt. Doch auch bei den anderen favorisierten Modellen lastet die Abgabe primär auf den aufstehenden Gebäuden, und nur zu einem geringen Anteil auf dem Grund und Boden.

Aber: Die im Gebäude geschaffenen Werte wurden vom Eigentümer des Grundstücks geschaffen. Sie sollten nicht belastet werden. Der Bodenwert jedoch wurde von der Allgemeinheit geschaffen. Der Grundstückseigentümer sackt ihn jedoch heutzutage weitgehend ohne Gegenleistung ein. Die verbundene Grundsteuer trägt somit dazu bei, private Werte zu konfiszieren und öffentlich geschaffene Werte zu privatisieren.

Zudem werden unerwünschte Anreize gesetzt: Einerseits forciert die Politik die energetische Sanierung von Gebäuden sowie – um der Zersiedelung Einhalt zu gebieten – das kompakte Siedeln und die effiziente Nutzung von Grundstücken. Genau dies wird aber durch die „verbundene Grundsteuer“ bestraft. Nach der Sanierung, nach der möglichst effizienten Nutzung eines Grundstücks nach den planerischen Vorgaben ist nämlich die Grundsteuer höher als zuvor.

Schließlich pocht die Politik auch auf bezahlbaren Wohnraum. Soweit die Grundsteuer auf dem Gebäude lastet, ist sie jedoch auf den Mieter überwälzbar. Wird der Wert von Grund und Boden besteuert und dabei die Bodenrente abgeschöpft, trägt der Eigentümer des Grundstücks die Steuer (sie geht zu Lasten der Bodenrente) – eine halbwegs strikte Bauleitplanung vorausgesetzt.

Und: Während der Wert von Grund und Boden flächendeckend (in Gestalt der Bodenrichtwerte; über die Arbeit der Gutachterausschüsse) bekannt ist, sind die verbundenen Modelle mit einem enormen Erhebungsaufwand verbunden. Die Erstbewertung auf Basis von Verkehrswerten beim verbundenen Modell würde Kosten i.H.v. knapp 2 Mrd. Euro verursachen, die Verbesserung der vorhandenen Bodenrichtwerte zum Zwecke der Besteuerung lediglich ca. 10 Mio . Euro! Die Werte bei der verbundenen Bemessungsgrundlage sind zudem streitbefangen: Wie sollen gefangene Räume, versetzte Geschosse, Dachschrägen etc. in einem Massenverfahren richtig abgebildet werden?

Wieder einmal scheint eine Chance für eine vernünftige Reform der Grundsteuer und der Einstieg in ein effektiveres, effizienteres und gerechteres Abgabensystem, das auf der Abschöpfung von ökonomischen Renten basiert, vertan zu werden.

Die Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ möchte die Finanzminister dazu bewegen, zwei Alternativmodelle durchzurechnen und durchzudenken. Dabei sollte der Vergleich aber fair sein. Es geht nicht an, dass z.B. bei der Kalkulation von Belastungsverschiebungen für Wohnnutzung bei den favorisierten Modellen mit einem reduzierten, bei den von der Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ vorgeschlagenen Modellen aber mit vollen Steuersätzen gerechnet wird.

Viele Argumente für die betreffenden Modelle finden Sie unter:

http://www.grundsteuerreform.net

Hier ist auch der Eintrag in eine Unterstützerliste möglich.

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