Baulandsteuer: Wiederkehr eines Untoten?

Dirk Löhr

Nun wachen auch die bayerischen Städte und Gemeinden auf: Ca. 200.000 Grundstücke werden im Freistaat offenbar gehortet; in Zeiten niedriger Zinsen wird das Geld in ungenutzte Grundstücke gesteckt, um so Wertsteigerungen zu generieren (s. hierzu den Beitrag von BR 24.de).

baulandsteuer

Was für den individuellen Grundstückseigentümer schön ist, entpuppt sich für die betreffenden Gemeinden als Belastung: Sie müssen mit hohem Einsatz von Steuermitteln immer mehr Fläche ausweichen und die Zersiedelung vorantreiben, um die Wohnbedürfnisse noch befriedigen zu können. So wird nun im bayerischen Gemeindetag die Wiedereinführung einer Baulandsteuer auf ungenutzte Grundstücke diskutiert (s. den Bericht vom 1.2.1017). Indessen: So etwas gab es schon einmal zu Beginn der 60er Jahre. Die Baulandsteuer wurde aus guten Gründen schnell wieder abgeschafft: Die Baulandsteuer ist streitbefangen, zumal oftmals nicht klar ist, wann genau ein Grundstück genutzt oder ungenutzt ist. Was ist z.B. mit einer Holzhütte (in dem ein armes altes Rentnerehepaar lebt)? Was mit einer Bauruine, die noch teilweise als Lagerschuppen genutzt wird? Generell soll ja nur die Nicht-Nutzung, nicht aber die ineffiziente Nutzung der Fläche steuerlich belastet werden. Auf ein geringfügig oder an nur wenigen Tagen genutztes bebautes Grundstück käme keine Sonderbelastung zu. Ein Nutzungsdruck kann so nur partiell entfaltet werden. Deswegen und weil wirtschaftliche Entscheidungen verzerrt werden, sind auch Ökonomen im Allgemeinen nicht gerade von der Baulandsteuer begeistert.Nicht von ungefähr wird die Baulandsteuer auch nicht von der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” verfolgt.

All diese Probleme werden durch eine Bodenwertsteuer vermieden. Sie belastet alle Grundstücke entsprechend ihrer optimalen Verwendung, die sich im Bodenwert abbildet. Wer sein Grundstück suboptimal nutzen will, darf dies durchaus tun. Da er jedoch dieselben Leistungen von der Gemeinschaft erhält wie bei einer optimalen Verwendung, muss er jedoch auch dieselben Steuern zahlen. Wirtschaftliche Entscheidungen werden nicht verzerrt: Die Steuer ist unabhängig von seinen Handlungen immer dieselbe; der Grundstückseigentümer kann lediglich versuchen, durch eine optimale Nutzung des Grundstücks die Nettobelastung zu reduzieren. Streitereien bezüglich der Frage, ob und wann ein Grundstück genutzt ist, können nicht auftreten.

 

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