Es geht um einen Masterplan: Über den zukunftsfähigen Umbau des Strommarktes, die Abschaltung alter, fossiler Grundlastkraftwerke, und die Integration erneuerbarer Energien. In Europa stehen überflüssige Kraftwerkskapazitäten herum, die der Leistung von 100 mittleren Atomkraftwerken entsprechen. Diese überflüssigen Kapazitäten müssen in den kommenden zehn Jahren bereinigt werden. Einen ersten Schritt in diese Richtung macht die Regierung mit ihrem „Grünbuch“, das mittlerweile offenbar im Entwurf vorliegt (Schultz 2014a). Im Grünbuch offengelassen wird die Frage, ob die Stromversorgung in der Zukunft durch Angebot und Nachfrage (Energy Only Markt) gesichert werden kann, oder ob einige Kraftwerke künftig einen „Bereitschaftsdienst“ vorhalten müssen („Kapazitätsmarkt“). Die ökonomische Begründung hierfür: Ein erheblicher Teil des Stroms aus erneuerbaren Energien ist sehr volatil, und entsprechende Speichertechnologien sind noch nicht vorhanden. Also benötigt man Kraftwerke, die sich leicht hinauf- und herunterregeln lassen und so in sonnen- und windarmen Stunden mit hoher Nachfrage einspringen können. Solche Kraftwerke rechnen sich aber in einem freien Markt kaum, es handele sich um klassische „Grenzanbieter“.
Trianel Gaskraftwerk (Hamm-Üntrop)
Die Lust, in solche Kraftwerke zu investieren, ist somit bei den großen vor Energiekonzernen E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW gering. Also benötige man eine Subvention für das Vorhalten derartiger Kraftwerkskapazitäten. Ja nach Modell würden die Konzerne hierbei bis zu sechs Milliarden Euro einnehmen. Die Lasten würden – über die Stromrechnung – auf den Verbraucher abgewälzt.
Andererseits wurden in diesem Jahr dem Bundeswirtschaftsministerium Gutachten (erstellt durch die Forschungsinstitute Consentec, Frontier Economics, Formaet und r2b Energy Consultig) vorgelegt, von denen zwei das Vorhalten solcher “Kapazitätsmärkte” für überflüssig halten. Die Gründe:
So könnte sehr schnell eine Infrastruktur geschaffen werden, über die sich der Verbrauch großer Stromkonsumenten (z.B. Fabriken) an das gerade verfügbare Stromangebot anpassen lässt;
Durch Stromimporte und –exporte könnte ein Ausgleich zwischen Deutschland und seinen Europäischen Nachbarländern hergestellt werden;
Lieferanten können sich derzeit schon über verschiedene Mechanismen (Regelenergie, Intraday-Markt, Reserveverträge etc.) absichern.
Auch der Kronberger Kreis (2014) lehnt die Einrichtung eines Kapazitätsmechanismus aus verschiedenen Gründen ab. U.a. sind derzeit – wie gesagt – schon reichlich Überkapazitäten vorhanden. Besser als Kapazitätsmärkte sind daher einige leicht zu implementierende Maßnahmen, um sich gegen erzeugungsseitig bedingte Stromausfälle abzusichern. Beispielsweise könnte die zulässige Preisobergrenze angehoben werden, so dass auch für Spitzenlastkraftwerke ein leichteres Abdecken der Fixkosten möglich wird. Wenn die Knappheiten durch den Preis angemessen abgebildet werden, hätten auch die industriellen Nachfrager in Knappheitssituationen einen Anreiz, Last abzuwerfen. Regionale Versorgungsengpässe in Süddeutschland könnten am besten durch einen entsprechenden Ausbau der Übertragungsnetze und eine Umgestaltung der Netzentgelte behoben werden. “Kapazitätsmärkte” sind demnach die letzte Option – und denkt man wirklich über diese Option nach, so sollte es in europäischem Maßstab geschehen, und nicht auf nationaler Ebene.
Vor diesem Hintergrund erscheint der Ruf nach einem “Kapazitätsmarkt” als Rent Seeking (Löhr 2013): Der feuchte Traum der großen Energiekonzerne, deren Marktmacht mit der Grundlast langsam aber sicher zerbröckelt, stellt eine durch die Stromverbraucher bezahlte und risikolose ökonomische Rente dar. Bislang hat sich das Bundeswirtschaftsministerium auch noch nicht entschieden. So bleibt die Hoffnung, dass die Entscheidung nicht zugunsten starker, gut organisierter Interessengruppen und zu Lasten der Allgemeinheit ausfallen wird.
Zusammen sind sie aber ein starkes Team: Stark ist nämlich die Geld- und Kapitaltheorie von Silvio Gesell, stark ist auch die Renten- und Steuertheorie von Henry George.
Siehe hierzu den Vorabdruck aus der Zeitschrift für Sozialökonomie (182. / 183. Folge, 51. Jahrgang, Oktober 2014):
Das Geschäftsklima trübt sich ein, die Aktienkurse bewegen sich gegen den Südpol (o.V. 2014a).
In diesem Blog haben wir wiederholt dargelegt, dass der Kern der Gewinne aus Aktien und die Bodenerträge vom ökonomischen Standpunkt letztlich wesensgleich sind.
Wie in anderen Ländern auch wurde in Deutschland daher die Aktienhausse der letzten Monate von einer Immobilienhausse begleitet.
zeigt den Irrsinn auf. So werden in München bis zu 360 Euro pro Quadratmeter bezahlt (o.V. 2014b). Wohlgemerkt, es handelt sich nicht um den Kaufpreis, sondern um die Monatsmiete.
Und: Gezahlt werden diese Mieten in den Spitzenlagen nicht, weil hier die Steine, der Stahl, der Beton etc. teurer sind als anders wo, sondern wegen der Besonderheiten des Standortes. Es handelt sich bei diesen hohen Erträgen also um Bodenerträge (“Bodenrenten”). Doch auch diese können bei Konkunkturschwäche wegbrechen.
Sollten sich die düsteren Prognosen bewahrheiten und die Talfahrt der Aktienbörsen anhalten, wird auch mit Korrekturen auf den Immobilienmärkten gerechnet werden müssen. Auch Spitzenlagen werden hiervon nicht verschont bleiben – v.a. dann, wenn es in der Vergangenheit spekulative Übertreibungen gab.
Kommt es zur Krise, wird jedoch auch die Peripherie wieder Federn lassen. Andererseits ist hier das Korrekturpotenzial (wenigstens in absoluten Zahlen) begrenzt, da die Peripherie auch zuvor von der Immobilienhausse bislang kaum mitgenommen wurde.
Nun war der Markt für Gewerbeimmobilien bislang einigermaßen robust – doch zeigt er schon erste Zeichen der Schwäche. Die ersten Seitwärtsbewegungen sind sichtbar, und Investoren beginnen sich abseits der Metropolen zu orientieren (o.V. 2014c).
Deutlicher ist es beim Markt für Wohnimmobilien: Dieser hat seine Hoch-Zeit offenbar schon hinter sich. Hier waren auch vor der Konjunktureintrübung insbesondere in Top-Lagen schon Überhitzungserscheinungen ersichtlich. Die Talfahrt wird sich dennoch wahrscheinlich erst dann richtig bemerkbar machen, wenn Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt einkehrt. Bis dahin werden einige Häuslebauer noch die niedrigen Zinsen mitnehmen.
Die Gutachterausschüsse, die für die Feststellung der Bodenrichtwerte zuständig sind, vollziehen die Bewegungen nur zögerlich nach. Dies war bei der Hausse so, und es wird auch bei der Talfahrt so sein.
This interview is an interesting case study about good and bad ways of financing infrastructure. The text was taken from our Australian friends from www.thedepression.org.au (please klick).
Seit Donnerstag Abend ist es bekannt: Die Kaufhauskette Karstadt wird mindestens sechs Häuser schließen. Betroffen sind insgesamt ca. 300 bis 400 Mitarbeiter an den Standorten Hamburg-Billstedt, Stuttgart, Göttingen, Köln sowie Paderborn und Frankfurt an der Oder (o.V. 2014a). Dies war aber erst der Anfang. 2.000 weitere Stellen stehen aber aktuell auf der Abschussliste (Hahn 2014).
Leopoldplatz, Berlin (Foto: M. Manske)
Man musste kein Prophet sein, um diese Entwicklung vorauszusehen. In unserem Beitrag „Karstadt: Den (Immobilien-) Haien zum Fraß vorgeworfen“ haben wir die Strategie des neuen Eigentümers Benko (der an Karstadt für einen symbolischen Euro gelangt ist) umrissen: Entsorgung der Verlustbringer und Verwertung der Filetgrundstücke. Und, wie es sich für einen anständigen Rent-Grabber gehört, auch das Aussaugen der Belegschaft. Die neue Konzernleitung unter Stephan Fanderl hat die Mitarbeiter schon auf Einsparungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld und die Verlängerung der „Tarifpause über 2015“ eingestellt (o.V. 2014a).
Die offiziellen Verlautbarungen sind „Blut, Schweiß und Tränen“-Reden: Die Opfer der Belegschaft seien zur Sanierung des angeschlagenen Konzerns notwendig. Tatsächlich geht es aber eben nicht nur um Sanierung, sondern v.a. auch um die Verwertung der Schmuckstücke des Traditionskonzerns. Ein schönes Beispiel ist das Kaufhaus in Stuttgart, in bester Lage in der Königsstraße auf Höhe der Schulstraße, das bis Juni 2015 geschlossen sein soll (o.V. 2014b).
Natürlich war das Sortiment nicht mehr überall auf dem neuesten Stand – aber das lässt sich mit einem fähigen Management relativ schnell ändern. Tatsächlich befand sich die Filiale in Stuttgart seit einiger Zeit auf einem guten Kurs. Karstadt Stuttgart gehöre schon immer zu den besten Standorten und entwickelte sich seit Jahren besser als der Konzern (o.V. 2014a). Problematisch waren allein die hohen Mieten – die darüber abgesaugten Bodenrenten flossen aber in die Kasse des Immobilieneigentümers Benko mit seiner Signa Holding. Offenbar musste Karstadt in Stuttgart vergleichsweise sehr hohe 15 Prozent des Umsatzes an Signa zahlen (Hahn 2014). Dies scheint Benko aber nicht genug zu sein – aus dem Standort lassen sich durch einen leistungsfähigeren Mieter (z.B. einen Filialisten) noch mehr Bodenrenten herauspressen. Derzeit kann in der betreffenden Lage eine Miete von bis zu 300 Euro pro Quadratmeter und Monat für neue vermietete Ladenlokale verlangt werden (o.V. 2014b). Die Mitarbeiter des Karstadt-Konzerns stehen da nur im Wege. An eine Reduktion der Forderungen, damit sich die Filiale erholen kann und die Arbeitsplätze der Mitarbeiter gesichert werden können, denkt Benko offenbar nicht.
Das Karstadt-Grundstück in Stuttgart ist ein Filetgrundstück; es liegt in der Klammer zwischen den Shoppingcentern Gerber und Milaneo. Wie das Grundstück weiter verwendet wird (ob es z.B. an einen attraktiven Ankermieter geht) kann entscheidend für die Attraktivität und Wertentwicklung der gesamten Innenstadt sein (Hahn 2014).
In Deutschland meint man, es sei besser, so etwas vertrauenswürdigen Treuhändern des Gemeinwohls wie Benko und Co. zu überlassen anstatt der öffentlichen Hand – genauso, wie man meint, dass die (gemeinschaftlich “geschaffene”) Bodenrente in private Taschen fließen muss. Das Privateigentum an Grund und Boden und die Privatisierung der Bodenrente sind hierzulande heilige Kühe. Für die Stadt Stuttgart bleibt zu hoffen, dass der höchste Bieter für Benko auch einen entsprechenden sozialen Nutzen für die Stadt abwirft.
Nach wie vor sehe ich als eines der größten Probleme der Gemeinwohlökonomie (GWÖ) ihre ordnungspolitischen Defizite, wenngleich sie eine marktwirtschaftliche Orientierung vorgibt (s. die Homepage (https://www.ecogood.org/). Beispielsweise finden die Grundgedanken Euckens (1990) in der GWÖ keinen Niederschlag. Zwar werden die Institutionen, die das unternehmerische Handeln in eine falsche Richtung lenken, von der GWÖ nicht gut geheißen – ihre Modifikation ist jedoch nicht das vorrangige Anliegen. So stehen z.B. Sperrpatente auf der Negativliste, das Patentwesen an sich erregt jedoch allenfalls ein dumpfes Unbehagen – nicht mehr. Dabei ist das Patentwesen dem Privateigentum an Land und Natur nachgeäfft: Man kann damit ökonomische Renten erzielen, andere Akteure blockieren und Kosten auf unbeteiligte Dritte abschieben. Immerhin erkennt Felber (2012) – eher intuitiv als analytisch – die Problematik des Privateigentums an Land und Natur. Doch fehlt die Problematisierung der Renten aus Land und Natur sowie die Verknüpfung mit den Absurditäten und Ungerechtigkeiten des heutigen Abgaben- und Steuerwesens – was eines der Hauptanliegen von Henry George (1885) war. Ähnliche Defizite bestehen bezüglich des heutigen Geldwesens. Die Kritik von Silvio Gesell (1949; „Freigeld“) und Irving Fisher (1935) „100 %-Money“ bzw. die sich daran anschließende Vollgelddiskussion) wird ebenfalls nicht gezielt aufgegriffen.
Die GWÖ setzt also nicht am ordnungspolitischen Rahmen an; vielmehr geht es ihr um die ethische Bewertung des unternehmerischen Handelns. Diejenigen, die sich nach den ethischen Maßstäben der Gemeinwohlmatrix vorbildlich verhalten, sollen Privilegien genießen, etwa bei der Kreditvergabe. Dem Ordnungspolitiker müssen hier aber die Haare zu Berge stehen. Privilegien haben wir wirklich schon genug – genau das ist unser Problem. Wir leben nicht in einer Marktwirtschaft, wie uns mancher Einfalts-Liberaler einreden mag, sondern in einer Privilegienwirtschaft. Deren radikale Abschaffung sollte das Ziel sein, nicht ihre Ausweitung auf die bisher zu Kurz gekommenen “Gutmenschen”.
Klar, Wundrak und Hofielen könnten mit Erich Kästner antworten „es gibt nichts Gutes außer man tut es“. So verweisen sie auf die positiven Effekte der Orientierung an einer Gemeinwohlmatrix. Die Sparda Bank München eG zahlt nach ihren Angaben keine Provisionen mehr für den Verkauf von Finanzprodukten, um eine rein durch den persönlichen Profit gesteuerte Kundenberatung auszuschließen. Sicherlich – das ist positiv zu bewerten. Dasselbe könnte man allerdings – und nicht nur für die Sparda Bank München eG – erreichen, wenn das Prinzip der persönlichen Haftung konsequent durchgesetzt würde. Die heutigen Haftungsprivilegien für juristische Personen und ihre Organe gehören abgeschafft (vgl. Eucken 1990).
Walter Eucken
Wenn in einer Bank strukturelle Anreize für Falschberatung (auf Kosten der Kunden) existieren und Bankvorstände hierfür nicht mit ihrem persönlichen Vermögen geradezustehen haben, öffnet man solchen Fehlentwicklungen Tür und Tor. Wenn im Rahmen der Gemeinwohlmatrix ein paar von diesen unzähligen Fehlentwicklungen benannt und beseitigt werden, mag man sich freuen und dies öffentlichkeitswirksam feiern. Indessen geht dies noch lange nicht an den Kern des Problems, sondern ist ein Tropfen auf den heißen Stein. An tausenden anderen Baustellen gehen die Fehlentwicklungen – meist unbemerkt – fleißig weiter.
Damit kein Missverständnis entsteht: Gegen die Verwendung einer Gemeinwohlmatrix im Rahmen der betrieblichen Entscheidungsfindung ist nichts einzuwenden. Ganz im Gegenteil ist es ein Zeichen weitsichtiger Unternehmensführung, wenn man sich nicht nur am (kurzfristigen) Gewinn, sondern auch an anderen Leitwerten (Bossel 1998) orientiert. Welche Hilfen ein Unternehmer hierfür verwendet, sollte ihm jedoch überlassen bleiben. Wählt er die Gemeinwohlmatrix, ist das gut so. Hält er – auch aufgrund seines subjektiven Wertesystems – andere Entscheidungshilfen für Ziel führender, sollte ihm auch diese Möglichkeit offen stehen. Dies gilt auch für das Beispiel der von Wundrak / Hofielen diskutierten Reduktion der Gehaltsspreizung. So verstanden wäre die betriebliche Orientierung an einer Gemeinwohlmatrix zunächst nur dem Überleben des eigenen Unternehmens (als gesellschaftlichem Subsystem) förderlich, aber noch nicht dem Gesamtsystem (der Gesellschaft).
Von Gemeinwohlökonomie könnte man tatsächlich erst dann reden, wenn man das Wertesystem hinter der Gemeinwohlmatrix allgemeinverbindlich macht. Und hiermit dürften viele Menschen (der Verfasser dieser Zeilen eingeschlossen) ein Problem haben – wenn die zugrundeliegenden Werte nicht geteilt werden. Sie sind nämlich nicht so universell wie von Wundrak / Hofielen behauptet. Andererseits sind viele der heutigen Institutionen und die dahinter stehenden Werte (wie z.B. unser heutiges Steuersystem) für einige Zeitgenossen (incl. dem Verfasser dieser Zeilen) höchst problematisch, offenbar aber nicht für Herrn Felber und seine Anhänger. Dies wäre allerdings eine eigene Diskussion wert.
Im Übrigen kann auch im Rahmen eines Zertifizierungssystems auch nicht ansatzweise überprüft werden, inwieweit das unternehmerische Handeln dem Gemeinwohl dienlich war. Nicht nur, dass man erst einmal zu einer allgemein akzeptierten Definition dessen kommen müsste. Was ist unter „Gemeinwohl“ überhaupt zu verstehen? Hieran haben sich nicht nur die Wohlfahrtsökonomik und die Glücksforschung bislang die Zähne ausgebissen. Die diesbezüglichen Vorstellungen des Herrn Felber müssen eben nicht die meinen sein. So sind alle Versuche, unternehmerisches Verhalten in Bezug auf ihre Beiträge zum Gemeinwohl konkret zu bewerten, eine ziemlich subjektive Angelegenheit.
Von einem ordnungspolitischen Standpunkt aus kann man die Fehlleistungen der heutigen Institutionen auf folgenden Nenner bringen: Sie tragen zumeist zu einer Entkopplung zwischen Nutzen und Kosten bei. Dementsprechend lautet die Panazee hiergegen: Wer den Nutzen hat (z.B. die Provisionseinnahme für eine Beratung), muss auch die Kosten und Risiken tragen. Während wir noch nicht einmal befriedigend definieren können, was Gemeinwohl eigentlich sein soll, können wir nämlich sehr wohl erkennen, wo Nutzen und Kosten auseinander laufen, d.h. wo Externalisierung stattfindet. Denn wir können uns nämlich demokratisch auf gesellschaftliche Verhaltensstandards (hinsichtlich Lärm, Arbeitsschutz etc. etc.) einigen und eine Abweichung von diesen Standards (zu Lasten der Mitmenschen) sanktionieren. Da solche Standards das Verhältnis zwischen den Akteuren regeln, sind sie aber eben Sache des gesellschaftlichen Ordnungsrahmens, nicht des einzelnen Unternehmers.
Zudem hat ein Unternehmer jeden Tag tausende Entscheidungen zu treffen. Welche selektiert man bei der Bewertung nach der Gemeinwohlmatrix und warum? Und welche bleiben außen vor? Um an das oben genannte Haftungsbeispiel aufzugreifen: Hat die Sparda Bank München eG etwa keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, über die faktisch eine Haftungsverschiebung zu Lasten der Kunden stattfindet? Und ist die Eigenkapitalausstattung der gesamten Genossenschaftsgruppe angemessen, damit nicht der Steuerzahler am Ende haftet? Hält sie sich mit der Fristentransformation in einem vertretbaren Rahmen (was ist das?), so dass sie bei einer Änderung von Zinsniveau und Zinsstruktur nicht in eine Schieflage kommt und wieder dem Steuerzahler in die Arme fällt? Gibt die Gemeinwohlmatrix Anhaltspunkte für die Lösung all dieser Fragen? Für manche mag sie vielleicht eine Richtung weisen, viele bleiben aber unbeantwortet. Wir können die Entscheidung hierüber auch ruhig dem Bankvorstand überlassen. Unabhängig davon, an welchem Ethikrahmen sich der Bankvorstand orientiert: Wichtig ist, dass eine Fehlentscheidung – anders als heute – persönliche Konsequenzen für ihn haben kann. Die konsequente Verwirklichung dieses Prinzips in einem Ordnungsrahmen ist Ordnungspolitik.
Im Übrigen trägt die Gemeinwohlmatrix auch nicht dazu bei, Akteure von ethischen Dilemmata zu entlasten. Gerade trübt sich wieder einmal die Konjunktur ein. Aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive könnte es demnächst vielleicht wieder wünschenswert sein, dass die Sparda Bank München eG beispielsweise verstärkt Kredite zur Überbrückung von Liquiditätslücken im Mittelstand vergibt, die durch leere Auftragsbücher bedingt sind. Ist dies aber auch im Sinne der Einleger und der Steuerzahler, wenn die Bank durch eine solche Politik in eine Schieflage gerät? Was sagt die Gemeinwohlmatrix dazu? Nein, wir brauchen einen Ordnungsrahmen, der die einzelnen Akteure erst gar nicht in einen solchen Konflikt bringt. Ordnungspolitik hat nämlich auch die Funktion, Menschen von ethischen Dilemmata zu entlasten. Marktwirtschaft muss in Regeln münden, welche das eigennützige Verhalten der Akteure mit dem Gemeinwohl zusammenfallen lässt.
Dann braucht man weder ethische Apelle an die Unternehmensführung noch die Allgemeinverbindlicherklärung eines bestimmten Werterahmens für die Unternehmensführung. Ein Lump als Unternehmer muss aus Eigeninteresse genauso zu einem wie auch immer definierten Gemeinwohl beitragen wie ein Heiliger.
Andererseits ist auch für Felbers Welt anzunehmen, dass die Erträge aus der Externalisierung von Kosten oftmals diejenigen der Privilegien übersteigen werden, die über die GWÖ vergeben werden sollen. Positive Lenkungswirkungen stellen sich dann nicht ein. Doch Wirtschaft darf keine Exklusivveranstaltung für Heilige sein. Geeignete Institutionen müssen daher dazu dienen, Egoismen und Gemeinwohl zusammenfallen zu lassen (vgl. Smith 1776). Zugleich müssen sie aber auch Ethik aus den wirtschaftlichen Entscheidungen herausnehmen, und nicht im verstärkten Maße in diese hineinzutragen.
All dies kann am einfachsten erreicht werden, indem die Preise die wirklichen sozialen und ökologischen Kosten wiedergeben (Löhr 2013). Dann braucht man allerdings auch keine Zertifizierungsindustrie zur Abnahme der Gemeinwohlbilanz. Ein erheblicher Teil der Zertifizierungsindustrie gedeiht heutzutage auf dem giftigen Beet der Preislügen. Und eine Ausbreitung der Gemeinwohlökonomie würde nicht primär gegen das Problem der falschen Preise angehen, sondern die Zertifizierungsindustrie noch weiter aufblühen lassen.
Die Gemeinwohlökonomie nimmt zwar für sich in Anspruch, diese Aspekte nicht zu vergessen. Wenn dann aber gerade die potentiellen Protagonisten des gesellschaftlichen Wandels im Rahmen einer Erweiterung der Zertifizierungsindustrie von den falschen Preisen profitieren, zieht ein Interessenkonflikt ein. Die Korrumpierung der Hoffnungsträger droht, und der Widerstand gegen die Preislügen schwächt sich ab. Dann mutiert das „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“ zur „guten Kraft, die Schlechtes schafft“.
Literatur und mehr Informationen:
Bossel, H. (1998): Globale Wende – Wege zu einem gesellschaftlichen und ökologischen Strukturwandel, München.
Eucken, W. (1990): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 6. Aufl., Tübingen.
Felber, C. (2012): Die Gemeinwohl-Ökonomie: Aktualisierte und erweiterte Neuausgabe, Deuticke.
Fisher, I. (1935): 100% Money. Adelphi, New York.
George, H. (ca. 1885): Fortschritt und Armut, Halle a.d. Saale.
Gesell, S. (1949): Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, 9. Aufl., Lauf bei Nürnberg.
Manchmal ist die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO) schnell. Sehr schnell. Zu schnell. Da wird in Windeseile eine eigentlich gut beherrschbare Schweinegrippe zur globalen Pandemie der höchsten Warnstufe ausgerufen. Wie gut, wenn dann ein Pharmakonzern GlaxoSmithKline den passenden Impfstoff gerade im Schrank hat, der dann von den Regierungen dieser Welt in Massen gekauft wird. Gekauft wurden offenbar auch die zuständigen “Wissenschaftler” der WHO – aber von der Pharmaindustrie (vgl. Briseno 2009).
Die Pflichtbeiträge der Staaten reichen für eine angemessene Finanzierung der WHO hinten und vorne nicht aus. Daher wurde der Pharmaindustrie eine Public Private Health-Partnerschaft angeboten, die diese mit Freuden annahm. Das Ergebnis: Seit 2001 hängt die WHO zunehmend mit ihren Finanzen am Tropf der Pharmaindustrie – derzeit werden ca. 75 % ihres Budgets von ca. 4 Mrd. US-Dollar durch “freiwillige Beiträge” aufgebracht. Und dies nicht aus purem Altruismus. Die edlen Spender möchten natürlich bei der Verwendung der Mittel mitreden.
Vor diesem Hintergrund erklärt sich auch, warum die WHO angesichts des jüngsten Ausbruchs von Ebola erstaunlich langsam und zögerlich war. Deutlicher: Die WHO hat versagt.
Warum der Tiefschlaf der Organisation? Die Pharmariesen haben hier kein Interesse – sie haben nichts zu verkaufen. Arme-Leute-Krankheiten interessieren sie nicht. Einen erheblichen Anteil hieran hat das internationale Patentrecht: Es verschafft Monopolpositionen und Monopolrenten in lukrativen Märkten. Dementsprechend werden die Ressourcen der Pharmaindustrie in Lifestyle-Medikamente und Medikamente zur Bekämpfung von Wohlstandskrankheiten gesteckt – Killer wie Ebola, TBC oder Schistosomiasis kommen weitgehend ungeschoren davon (s. unseren Beitrag “Ebola: Die eigentliche Seuche“).
Um das Vertrauen in die WHO wieder herzustellen, sollte zunächst ihre Neutralität wieder hergestellt werden. Dies geht nur über eine wesentliche Erhöhung der Pflichtbeiträge der Staaten und die Abkopplung von den Finanzmitteln der Industrie. Die WHO sollte finanziell in die Lage versetzt werden, auch ärmeren Staaten bei akuten Seuchenausbrüchen unter die Arme zu greifen. Dies ist durchaus auch im Interesse der wohlhabenden Staaten, wie die Angst vor dem Überschwappen der Seuche zeigt.
Die zweite Baustelle ist die der geistigen Eigentumsrechte. Das gegenwärtige Anreizsystem der Patente ist weder effizient noch effektiv (Löhr 2013). Sinnvoll wäre die Erstellung eines internationalen Patentpools (wenigstens für Medikamente), der von der WHO verwaltet werden könnte. Nur so kann der dringend notwendige Schub bei der Entwicklung von “Arme-Leute-Medikamente” angereizt werden.
Nein, diesmal geht es nicht um den Lokführerstreik – hier war das Unternehmen Zukunft ausnahmsweise unschuldig. Dennoch es geht um gute alte – abwesende – Bekannte: Sicherheit und Pünktlichkeit. Denn besser wettet man hierzulande auf ein Pferd als auf einen pünktlichen Zug. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die verfallene Infrastruktur, das heruntergekommene Netz. Der Investitionsrückstau dürfte schon ca. 30 Mrd. Euro betragen. 1300 der insgesamt 25.000 Eisenbahnbrücken in Deutschland sind sanierungsbedürftig (o.V. 2014).
Eisenbahnbrücke in Werdohl (Foto: Frank Vincentz)
In verschiedenen Beiträgen (z.B. “Gewinne und Renten: Die deutsche Bahn auf dem Abstellgleis“) haben wir Gründe hierfür genannt. So wird in Deutschland wird die Wartung des Netzes durch die DB AG (2/3 der netzbezogenen Ausgaben) finanziert, (Re-) Investitionen (Ersatzbeschaffungen und Netzerweiterungen) durch den Staat (1/3 der netzbezogenen Ausgaben; vgl. DB Mobility Networks Logistics 2014). Dies gibt der DB AG einen Anreiz, die Instandsetzung und Wartung zu minimieren und auf Verschleiß zu fahren – für den Ersatz des verschlissenen Netzes kommt ja der Steuerzahler auf.
Natürlich war die Eisenbahn schon vor der formellen Privatisierung chronisch unterfinanziert. Eine solche chronische Unterfinanzierung der Infrastruktur ist aber nicht alternativlos. Das Beispiel Hong Kong zeigt auf, wie es gehen könnte. Dort wurde 1975 die MTR Aktiengesellschaft eingerichtet. Interessant ist ihr wirtschaftliches Konzept: Die MTR fungierte nämlich nicht nur als Bahn-, sondern gleichzeitig auch als Immobiliengesellschaft. Neu angelegte Bahntrassen führen zu einer Steigerung der Bodenerträge und Bodenwerte. Da die Gesellschaft sich vorher in den Besitz der betroffenen Areale gebracht hatte, brachten die erhöhten Mieten und Pachten genügend Geld ein, um die Netzinfrastruktur zu finanzieren. Erstaunlich: Obwohl die Gesellschaft durchaus nach kommerziellen Prinzipien agierte und Gewinne machte, konnten die Ticketpreise ab 1997 für viele Jahre eingefroren werden (Harrison 2006). Das Zauberwort heißt „sich selbst finanzierende Infrastruktur“ – die MTR wandte nämlich das Henry George-Prinzip auf betriebswirtschaftlicher Ebene an. Dieses besagt, dass unter bestimmten Umständen sämtliche staatlichen Ausgaben aus den Bodenrenten finanziert werden können. Dies gilt insbesondere für die Infrastruktur, durch die umgekehrt die Bodenrenten (und Bodenwerte) erst generiert werden. Das Henry George-Theorem wurde u.a. durch Arnott / Stiglitz (1979) und Atkinson / Stiglitz (1987) formalisiert.
Das Henry George-Prinzip ist verallgemeinerbar. Es funktioniert nicht nur für den Nahverkehr, sondern auch für den Fern- und Güterverkehr: Eine bessere Schieneninfrastruktur lässt Ortschaften zusammenrücken. Wird z.B. aufgrund einer Schienenanbindung ein Eifeldorf de facto zu einem Vorort (in der Funktion einer Wohnstadt) der Metropole Köln, so steigen im Eifeldorf die Bodenwerte an. Werden zwei Großstädte miteinander verbunden, sparen beide Transportkosten ein – die Interaktionsdichte, das arbeitsteilige Zusammenwirken wird intensiver. Es ergibt für Berlin und Frankfurt einen Unterschied, ob es eine Bahnverbindung zwischen den beiden Städten gibt oder nicht. Die aufgrund der Verkehrsverbindung entstehenden Produktivitätszuwächse schlagen sich aber auch in höheren Bodenrenten und Bodenwerten nieder. Es gilt „nur“, diese Erträge konsequent abzuschöpfen.
Ein weiteres Standbein der Finanzierung sollte die verursachungsgerechte Anlastung von Ballungskosten (die zugleich externe Kosten sind) sein (Vickrey 1948). Genau genommen setzt das Henry George-Prinzip diese Anlastung sogar voraus. Wer zu Stoßzeiten und auf hoch frequentierten Strecken fährt, soll mehr bezahlen, weil er seine Zeitgenossen einschränkt. Insoweit war die Absicht des 2002 und 2003 eingeführten und gescheiterten „Preis- und Erlösmanagementsystems“ nicht verkehrt. Es wurde allerdings unter ungeeigneten Umständen sowie in unzulänglicher Weise umgesetzt. Es orientierte sich am Luftverkehr und ignorierte – bei oftmals höheren Preisen – insbesondere einen entscheidenden Aspekt: Die höhere Flexibilität des Hauptkonkurrenten Auto. Anstatt die eigene Flexibilität weiter einzuschränken, wäre eine Anlastung der Grenzballungskosten über Auktionen ideal: Bestimmte Fahrtstrecken werden dabei vom Netzbetreiber ausgeschrieben (Knieps 2002). Handelt es sich um hoch frequentierte Strecken und um Stoßzeiten, so zahlen die Eisenbahnbetreiber eine höhere Gebühr, die sie auch an die Kunden weitergeben. Dies verlangt allerdings wiederum die Trennung zwischen Netz und Betrieb sowie Wettbewerb unter den Betreibern.
Die Finanzierung über ein verallgemeinertes Henry George-Prinzip und der verursachungsgerechten Anlastung von externen Kosten entspricht auch den von Joseph E. Stiglitz (2014) propagierten Finanzierungsprinzipien für „Public Goods“. Folgte man diesen Prinzipien, ließen sich die Ticketpreise auf die sog. „Grenzkosten“ des Betriebes der Bahnen beschränken. Mit Zugtickets, die die heutigen BahnCard 50-Preise in den Schatten stellen, könnte Verkehr auf die Schiene gelenkt und diese gegenüber dem Straßenverkehr wettbewerbsfähig gemacht werden. Hiermit könnte auch die notwendige Verkehrswende auf den Weg gebracht werden.
Dies alles lässt sich freilich nicht stemmen, wenn man die Privatisierung öffentlich geschaffener Werte weiterhin als eine heilige Kuh behandelt. Für die Bahn sind die Folgen der Privatisierung der Bodenrente u.a. höhere, weil die Fixkosten der Infrastruktur umfassende Fahrpreise. Diese stiegen in den letzten zehn Jahren um mehr als 30 % (Bahn für alle 2012) – was viele potenzielle Fahrgäste vom Umstieg auf die Schiene abhält. Doch selbst die erhöhten Fahrpreise vermögen nicht die Kosten der Infrastruktur zu decken – deswegen wird noch der Steuerzahler zur Finanzierung herangezogen (und dessen privat geschaffene Werte über die Steuern sozialisiert).
Nun soll die Bahn nach Angaben von Spiegel Online vom 16.10.2014 eine Milliarde zusätzlich aus Steuermitteln zur Verfügung gestellt bekommen (o.V. 2014). Im Gegenzug möchte der Bund strenger die Verwendung der Mittel kontrollieren. Kurzfristig richtig – wenn das aber alles gewesen sein soll, ist dies nichts als Flickschusterei.
Eine tragkräftige Bahnreform benötigt mehr. Sie sollte auf folgenden Säulen ruhen:
Netz und Betrieb sind zu trennen. Das Schienennetz gehört in öffentliche Hand. Es ist ohne Gewinnerzielungsabsicht zu betreiben. Kein Eisenbahnunternehmen darf bevorzugt oder diskriminiert werden.
Der Betrieb kann durch private Eisenbahnunternehmen im Wettbewerb stattfinden.
Das Angebot an Mobilitätsleistungen sollte zu Grenzkosten erfolgen.
Dies kann geschehen, wenn die Finanzierung der (Netz-) Infrastruktur aus abgeschöpften Bodenrenten sowie angelasteten Ballungskosten geleistet wird.
Vielleicht kommt das ja eines schönen Tages bei der Politik an. Man soll die Hoffnung ja nie aufgeben …
Literatur
Arnott, R. J. / Stiglitz, J. E. (1979): Aggregate Land Rents, Expenditure on Public Goods, and Optimal City Size, Quarterly Journal of Economics, Vol. 93 No. 4, S. 471-500.
Atkinson, A. B. / Stiglitz, J. E. (1987): Lectures on Public Economics. McGraw-Hill Book Co., London.
Bahn für alle (2012): Die wahre Bilanz der Deutschen Bahn – oder: Was Rüdiger Grube lieber verschweigt. Alternativer Geschäftsbericht der Deutschen Bahn AG 2011, Berlin.
DB Mobility Networks Logistics (2014): Die Finanzierung der Eisenbahn des Bundes, position paper, Berlin.
Harrison, F. (2006): Wheels of Fortune, Self-funding Infrastructure and the Free Market Case for a Land Tax, The Institute of Economic Affairs, London.
Knieps, G. (2002): Knappheitsprobleme in Netzen: Was leistet die Ökonomie? Schriftenreihe der Deutschen Verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft: Knappe Netzkapazitäten – Probleme und Lösungsstrategien in offenen Verkehrs- und Versorgungsnetzen, Reihe B, B 252, S. 7-22.
Araber: Den Umgang mit Dromedaren traut man ihnen zu, nicht aber das Management von Airlines. Staatsgesellschaften: Miese Performance und schlechter Service, wenn man den Lehrbüchern der Wirtschaftswissenschaft trauen darf.
Flughafen Frankfurt, Terminal 1
Darf man aber nicht. Die Realität: Die Bediensteten der Golf-Airlines verdienen wesentlich besser als das Personal der westlichen Fluggesellschaften. Die Abstände zwischen den Sitzreihen sind größer, der Service für die Fluggäste ist deutlich besser. Und gleiches gilt für die Performance der Fluggesellschaften: Sie hebt sich ebenfalls deutlich von Lufthansa & Co. ab.
Denn die Kosten der Golf-Airlines sind wesentlich geringer als die der westlichen Konkurrenz. Lange hat sich der Westen gegen die Golf-Airlines gewehrt. Jedes Mittel war recht, auch böse marktwirtschaftliche Fouls (s. unseren Beitrag „Luftkampf – der Abschuss des Kranichs“ ). Nun streckt die Lufthansa die Waffen. Etihad hat den Kampf um die Lufthoheit über Abu Dhabi gewonnen. Zum Sommerflugplan werde die größte deutsche Fluggesellschaft die Verbindung von Frankfurt nach Abu Dhabi einstellen (o.V. 2014a). Die Araber fliegen zweimal täglich zu ihrem eigenen Hub, um die Passagiere von dort aus in alle Welt weiterzutransportieren. Im Codesharing-Verfahren gemeinsam mit Airlines wie Air Berlin, Alitalia und Air Serbia gibt es weitere tägliche Verbindungen. Insgesamt bietet Etihad so 49 wöchentliche Verbindungen zwischen Deutschland und Abu Dhabi an. Mit ihrer einzigen Verbindung pro Tag kommt die Lufthansa hiergegen nicht mehr an (o.V. 2014b).
Schon seit geraumer Zeit beschwert sich die Lufthansa über unlauteren Wettbewerb Seitens der Etihad und anderer Golf-Airlines. Luftfahrtexperten sind da aber anderer Meinung. So sagt Andreas Knorr von der Verwaltungshochschule in Speyer, dafür gäbe es keinen Beleg. Der Treibstoff wird auch in Dubai von denselben Mineralölkonzernen zu denselben Konditionen vertrieben wie an allen anderen internationalen Großflughäfen auch (Frommberg 2013). Richtig ist zwar, dass bei der Etihad der Staatseinfluss hoch ist – dies war und ist allerdings auch bei westlichen Airlines der Fall.
Entscheidend ist vielmehr die Standortpolitik (Cameron 2012; Frommberg 2013). Und hier haben die Golfstaaten eine ganz neue Ölquelle entdeckt: Die geographische Lage. 90 % der Weltbevölkerung können mit einem Nonstopflug nach Dubai gebracht werden (s. den Blogbeitrag „Luftkampf – der Abschuss des Kranichs“).
Die Golfstaaten bereiten sich konsequent auf das Ende des Ölzeitalters vor, indem sie mit ihren Boden- und Ressourcenrenten eine entsprechende Infrastruktur aufbauen (Frommberg 2013). Weil die Mittel eben aus den Boden- und Ressourcenrenten stammen, müssen nicht die Kosten für Arbeit und Kapital durch Steuern und andere Abgaben erhöht werden. Die Expansion speist sich vielmehr aus dem Prinzip der sich selbst finanzierenden Infrastruktur (Harrison 2006): Die aufgebaute Infrastruktur erhöht die Bodenrenten, und diese werden umgekehrt für den Aufbau der Infrastruktur verwendet. Bei der westlichen Konkurrenz hingegen wird die Bodenrente privatisiert, und für Aufbau und Erhalt der Infrastruktur Kapital und Arbeit herangezogen, die unter dieser Belastung immer mehr ächzen. Hierin, mit einer praktischen Umsetzung eines verallgemeinertenHenry George-Prinzips, können die Golf-Airlines ihre Wettbewerbsvorteile erzielen und eine westliche Airline nach der anderen ausknocken.
Die arabischen Feudalstaaten wurden immer als Rentenökonomien betrachtet. Das sind sie. Das sind die westlichen Staaten allerdings auch (darüber handelt dieser Blog; s. auch Löhr 2013). Im Fall der Luftfahrtindustrie scheinen die arabischen Feudalstaaten allerdings fortschrittlicher und intelligenter zu sein als der angeblich (ökonomisch) so aufgeklärte Westen.
Die schöne neue Welt der Bundesregierung : Bis 2050 sollen 80 Prozent des Gebäudebestands “klimaneutral” sein. Die Vorgaben für die Eigentümer sind dabei ehrgeizig.
Im bayerischen Wald: Saniert, aber leerstehend
Und sie sind teuer – für Eigentümer und Mieter. Möglicher-weise zu teuer.
Denn die Bundesregierung hat ihre Rechnung ohne das raumwirt-schaftliche Einmal-eins gemacht:
– Die raumwirtschaftliche Peripherie wird zunehmend abgewürgt. Hier können gerade die Kosten des Wirtschaftens eingefahren werden – durch die immer höheren Kostenbelastungen in Gestalt von Steuern, Abgaben und Umlagen (Strom etc.) haben die Menschen hier immer weniger Geld in der Tasche. Energetische Sanierungen können daher hier nicht auf die Miete umgelegt werden. Sie rechnen sich nicht.
– Weil in der Peripherie im wörtlichen Sinne nichts mehr zu gewinnen ist, zieht es immer mehr Menschen in die Ballungsräume, also in die raumwirtschaftlichen Zentren. Dort steigt die Bevölkerungsdichte, und damit auch die Bodenrente (also die Bodenerträge). Hier werden energetische Sanierungen oft als Vorwand gebraucht (oder missbraucht), um die steigende Bodenrente über die Miete besser abschöpfen zu können (bis zu 11 Prozent der Investitionskosten können pro Jahr umgelegt werden). Insbesondere für einkommensschwache Mieter wird eine energetisch sanierte Wohnung immer häufiger unbezahlbar.
Diese Zusammenhänge werden in dem Panorama-Beitrag (ARD)
vom 16.10. plastisch geschildert. S. hierzu auch unsere anderen Beiträge in der Rubrik “Housing”. Nebenbei bemerkt:
Die Politik bekommt hierbei auch keinen brauchbaren Rat durch die Wirtschaftswissenschaft. Diese ist voll damit beschäftigt, mathematische Berge zu errichten, die am Ende Mäuse gebären. V.a. die neoklassisch basierte Mainstream-Ökonomie wird damit immer belangloser. Der Produktionsfaktor Boden und die mit ihm einhergehenden raumwirtschaftlichen Probleme kommen hier gar nicht vor.