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Ordnungspolitik statt Gemeinwohlökonomie: Befreit die Wirtschaft von der Ethik!

Dirk Löhr

Dieser Text ist zugleich eine Antwort auf die Erwiderung von Anton Wundrak & Gerd Hofielen. Zunächst ein kleines “Chapeau”: Obwohl ich mit dem Blogbeitrag „Gemeinwohlökonomie: Robespierre lässt grüßen“ tatsächlich provozieren wollte, sind statt eines Shitstorm durchweg sehr sachliche Beiträge eingetroffen. Überzeugt haben diese mich allerdings dennoch nicht.

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Nach wie vor sehe ich als eines der größten Probleme der Gemeinwohlökonomie (GWÖ) ihre ordnungspolitischen Defizite, wenngleich sie eine marktwirtschaftliche Orientierung vorgibt (s. die Homepage (https://www.ecogood.org/). Beispielsweise finden die Grundgedanken Euckens (1990) in der GWÖ keinen Niederschlag. Zwar werden die Institutionen, die das unternehmerische Handeln in eine falsche Richtung lenken, von der GWÖ nicht gut geheißen – ihre Modifikation ist jedoch nicht das vorrangige Anliegen. So stehen z.B. Sperrpatente auf der Negativliste, das Patentwesen an sich erregt jedoch allenfalls ein dumpfes Unbehagen – nicht mehr. Dabei ist das Patentwesen dem Privateigentum an Land und Natur nachgeäfft: Man kann damit ökonomische Renten erzielen, andere Akteure blockieren und Kosten auf unbeteiligte Dritte abschieben. Immerhin erkennt Felber (2012) – eher intuitiv als analytisch – die Problematik des Privateigentums an Land und Natur. Doch fehlt die Problematisierung der Renten aus Land und Natur sowie die Verknüpfung mit den Absurditäten und Ungerechtigkeiten des heutigen Abgaben- und Steuerwesens – was eines der Hauptanliegen von Henry George (1885) war. Ähnliche Defizite bestehen bezüglich des heutigen Geldwesens. Die Kritik von Silvio Gesell (1949; „Freigeld“) und Irving Fisher (1935) „100 %-Money“ bzw. die sich daran anschließende Vollgelddiskussion) wird ebenfalls nicht gezielt aufgegriffen.

Die GWÖ setzt also nicht am ordnungspolitischen Rahmen an; vielmehr geht es ihr um die ethische Bewertung des unternehmerischen Handelns. Diejenigen, die sich nach den ethischen Maßstäben der Gemeinwohlmatrix vorbildlich verhalten, sollen Privilegien genießen, etwa bei der Kreditvergabe. Dem Ordnungspolitiker müssen hier aber die Haare zu Berge stehen. Privilegien haben wir wirklich schon genug – genau das ist unser Problem. Wir leben nicht in einer Marktwirtschaft, wie uns mancher Einfalts-Liberaler einreden mag, sondern in einer Privilegienwirtschaft. Deren radikale Abschaffung sollte das Ziel sein, nicht ihre Ausweitung auf die bisher zu Kurz gekommenen “Gutmenschen”.

Klar, Wundrak und Hofielen könnten mit Erich Kästner antworten „es gibt nichts Gutes außer man tut es“. So verweisen sie auf die positiven Effekte der Orientierung an einer Gemeinwohlmatrix. Die Sparda Bank München eG zahlt nach ihren Angaben keine Provisionen mehr für den Verkauf von Finanzprodukten, um eine rein durch den persönlichen Profit gesteuerte Kundenberatung auszuschließen. Sicherlich – das ist positiv zu bewerten. Dasselbe könnte man allerdings – und nicht nur für die Sparda Bank München eG – erreichen, wenn das Prinzip der persönlichen Haftung konsequent durchgesetzt würde. Die heutigen Haftungsprivilegien für juristische Personen und ihre Organe gehören abgeschafft (vgl. Eucken 1990).

Walter Eucken
Walter Eucken

Wenn in einer Bank strukturelle Anreize für Falschberatung (auf Kosten der Kunden) existieren und Bankvorstände hierfür nicht mit ihrem persönlichen Vermögen geradezustehen haben, öffnet man solchen Fehlentwicklungen Tür und Tor. Wenn im Rahmen der Gemeinwohlmatrix ein paar von diesen unzähligen Fehlentwicklungen benannt und beseitigt werden, mag man sich freuen und dies öffentlichkeitswirksam feiern. Indessen geht dies noch lange nicht an den Kern des Problems, sondern ist ein Tropfen auf den heißen Stein. An tausenden anderen Baustellen gehen die Fehlentwicklungen – meist unbemerkt – fleißig weiter.

Damit kein Missverständnis entsteht: Gegen die Verwendung einer Gemeinwohlmatrix im Rahmen der betrieblichen Entscheidungsfindung ist nichts einzuwenden. Ganz im Gegenteil ist es ein Zeichen weitsichtiger Unternehmensführung, wenn man sich nicht nur am (kurzfristigen) Gewinn, sondern auch an anderen Leitwerten (Bossel 1998) orientiert. Welche Hilfen ein Unternehmer hierfür verwendet, sollte ihm jedoch überlassen bleiben. Wählt er die Gemeinwohlmatrix, ist das gut so. Hält er – auch aufgrund seines subjektiven Wertesystems – andere Entscheidungshilfen für Ziel führender, sollte ihm auch diese Möglichkeit offen stehen.  Dies gilt auch für das Beispiel der von Wundrak / Hofielen diskutierten Reduktion der Gehaltsspreizung. So verstanden wäre die betriebliche Orientierung an einer Gemeinwohlmatrix zunächst nur dem Überleben des eigenen Unternehmens (als gesellschaftlichem Subsystem) förderlich, aber noch nicht dem Gesamtsystem (der Gesellschaft).

Von Gemeinwohlökonomie könnte man tatsächlich erst dann reden, wenn man das Wertesystem hinter der Gemeinwohlmatrix allgemeinverbindlich macht. Und hiermit dürften viele Menschen (der Verfasser dieser Zeilen eingeschlossen) ein Problem haben – wenn die zugrundeliegenden Werte nicht geteilt werden. Sie sind nämlich nicht so universell wie  von Wundrak / Hofielen behauptet. Andererseits sind viele der heutigen Institutionen und die dahinter stehenden Werte (wie z.B. unser heutiges Steuersystem) für einige Zeitgenossen (incl. dem Verfasser dieser Zeilen) höchst problematisch, offenbar aber nicht für Herrn Felber und seine Anhänger. Dies wäre allerdings eine eigene Diskussion wert.

Im Übrigen kann auch im Rahmen eines Zertifizierungssystems auch nicht ansatzweise überprüft werden, inwieweit das unternehmerische Handeln dem Gemeinwohl dienlich war. Nicht nur, dass man erst einmal zu einer allgemein akzeptierten Definition dessen kommen müsste. Was ist unter „Gemeinwohl“ überhaupt zu verstehen? Hieran haben sich nicht nur die Wohlfahrtsökonomik und die Glücksforschung bislang die Zähne ausgebissen. Die diesbezüglichen Vorstellungen des Herrn Felber müssen eben nicht die meinen sein. So sind alle Versuche, unternehmerisches Verhalten in Bezug auf ihre Beiträge zum Gemeinwohl konkret zu bewerten, eine ziemlich subjektive Angelegenheit.

Von einem ordnungspolitischen Standpunkt aus kann man die Fehlleistungen der heutigen Institutionen auf folgenden Nenner bringen: Sie tragen zumeist zu einer Entkopplung zwischen Nutzen und Kosten bei. Dementsprechend lautet die Panazee hiergegen: Wer den Nutzen hat (z.B. die Provisionseinnahme für eine Beratung), muss auch die Kosten und Risiken tragen. Während wir noch nicht einmal befriedigend definieren können, was Gemeinwohl eigentlich sein soll, können wir nämlich sehr wohl erkennen, wo Nutzen und Kosten auseinander laufen, d.h. wo Externalisierung stattfindet. Denn wir können uns nämlich demokratisch auf gesellschaftliche Verhaltensstandards (hinsichtlich Lärm, Arbeitsschutz etc. etc.) einigen und eine Abweichung von diesen Standards (zu Lasten der Mitmenschen) sanktionieren. Da solche Standards das Verhältnis zwischen den Akteuren regeln, sind sie aber eben Sache des gesellschaftlichen Ordnungsrahmens, nicht des einzelnen Unternehmers.

Zudem hat ein Unternehmer jeden Tag tausende Entscheidungen zu treffen. Welche selektiert man bei der Bewertung nach der Gemeinwohlmatrix und warum? Und welche bleiben außen vor? Um an das oben genannte Haftungsbeispiel aufzugreifen: Hat die Sparda Bank München eG etwa keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, über die faktisch eine Haftungsverschiebung zu Lasten der Kunden stattfindet? Und ist die Eigenkapitalausstattung der gesamten Genossenschaftsgruppe angemessen, damit nicht der Steuerzahler am Ende haftet? Hält sie sich mit der Fristentransformation in einem vertretbaren Rahmen (was ist das?), so dass sie bei einer Änderung von Zinsniveau und Zinsstruktur nicht in eine Schieflage kommt und wieder dem Steuerzahler in die Arme fällt? Gibt die Gemeinwohlmatrix Anhaltspunkte für die Lösung all dieser Fragen? Für manche mag sie vielleicht eine Richtung weisen, viele bleiben aber unbeantwortet. Wir können die Entscheidung hierüber auch ruhig dem Bankvorstand überlassen. Unabhängig davon, an welchem Ethikrahmen sich der Bankvorstand orientiert: Wichtig ist, dass eine Fehlentscheidung – anders als heute – persönliche Konsequenzen für ihn haben kann. Die konsequente Verwirklichung dieses Prinzips in einem Ordnungsrahmen ist Ordnungspolitik.

Im Übrigen trägt die Gemeinwohlmatrix auch nicht dazu bei, Akteure von ethischen Dilemmata zu entlasten. Gerade trübt sich wieder einmal die Konjunktur ein. Aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive könnte es demnächst vielleicht wieder wünschenswert sein, dass die Sparda Bank München eG beispielsweise verstärkt Kredite zur Überbrückung von Liquiditätslücken im Mittelstand vergibt, die durch leere Auftragsbücher bedingt sind. Ist dies aber auch im Sinne der Einleger und der Steuerzahler, wenn die Bank durch eine solche Politik in eine Schieflage gerät? Was sagt die Gemeinwohlmatrix dazu? Nein, wir brauchen einen Ordnungsrahmen, der die einzelnen Akteure erst gar nicht in einen solchen Konflikt bringt. Ordnungspolitik hat nämlich auch die Funktion, Menschen von ethischen Dilemmata zu entlasten. Marktwirtschaft muss in Regeln münden, welche das eigennützige Verhalten der Akteure mit dem Gemeinwohl zusammenfallen lässt.

Dann braucht man weder ethische Apelle an die Unternehmensführung noch die Allgemeinverbindlicherklärung eines bestimmten Werterahmens für die Unternehmensführung. Ein Lump als Unternehmer muss aus Eigeninteresse genauso zu einem wie auch immer definierten Gemeinwohl beitragen wie ein Heiliger.

Andererseits ist auch für Felbers Welt anzunehmen, dass die Erträge aus der Externalisierung von Kosten oftmals diejenigen der Privilegien übersteigen werden, die über die GWÖ vergeben werden sollen. Positive Lenkungswirkungen stellen sich dann nicht ein. Doch Wirtschaft darf keine Exklusivveranstaltung für Heilige sein. Geeignete Institutionen müssen daher dazu dienen, Egoismen und Gemeinwohl zusammenfallen zu lassen (vgl. Smith 1776). Zugleich müssen sie aber auch Ethik aus den wirtschaftlichen Entscheidungen herausnehmen, und nicht im verstärkten Maße in diese hineinzutragen.

All dies kann am einfachsten erreicht werden, indem die Preise die wirklichen sozialen und ökologischen Kosten wiedergeben (Löhr 2013). Dann braucht man allerdings auch keine Zertifizierungsindustrie zur Abnahme der Gemeinwohlbilanz. Ein erheblicher Teil der Zertifizierungsindustrie gedeiht heutzutage auf dem giftigen Beet der Preislügen. Und eine Ausbreitung der Gemeinwohlökonomie würde nicht primär gegen das Problem der falschen Preise angehen, sondern die Zertifizierungsindustrie noch weiter aufblühen lassen.

Die Gemeinwohlökonomie nimmt zwar für sich in Anspruch, diese Aspekte nicht zu vergessen. Wenn dann aber gerade die potentiellen Protagonisten des gesellschaftlichen Wandels im Rahmen einer Erweiterung der Zertifizierungsindustrie von den falschen Preisen profitieren, zieht ein Interessenkonflikt ein. Die Korrumpierung der Hoffnungsträger droht, und der Widerstand gegen die Preislügen schwächt sich ab. Dann mutiert das „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“ zur „guten Kraft, die Schlechtes schafft“.

 

Literatur und mehr Informationen:

Bossel, H. (1998): Globale Wende – Wege zu einem gesellschaftlichen und ökologischen Strukturwandel, München.

Eucken, W. (1990): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 6. Aufl., Tübingen.

Felber, C.  (2012): Die Gemeinwohl-Ökonomie: Aktualisierte und erweiterte Neuausgabe, Deuticke.

Fisher, I. (1935): 100% Money. Adelphi, New York.

George, H. (ca. 1885): Fortschritt und Armut, Halle a.d. Saale.

Gesell, S. (1949): Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, 9. Aufl., Lauf bei Nürnberg.

Homepage Gemeinwohlökonomie: https://www.ecogood.org/was-ist-die-gemeinwohl-oekonomie

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Smith, A.  (1776/2005): An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations, W. Strahan and T. Cadell, London. Digitale Ausgabe von 2005. Online: http://www2.hn.psu.edu/faculty/jmanis/adam-smith/Wealth-Nations.pdf (eingesehen: Februar 2013).

 

Gedrosselt: Zum Staubsauger-Streich der EU

Dirk Löhr

Die EU verbietet von September 2014 an stromfressende Staubsauger. Ab diesem Termin dürfen nur noch solche Geräte verkauft werden, die weniger als 1600 Watt Leistung erbringen – und damit weniger Strom verbrauchen. 2017 wird auf 900 Watt gedrosselt.

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In den Medien wird die Frage darauf reduziert, ob die „gedrosselten“ Staubsauger noch dieselbe Leistung wie die derzeit gängigen Modelle erbringen. Doch geht es leider um mehr als den Dreck unterm Sofa. Der Staubsaugerfall steht nämlich exemplarisch für die Pervertierung der europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik. Es geht um den Konflikt zwischen Ordnungspolitik und Maßnahmenpolitik, wie er sich in der Vergangenheit an Beispielen wie der Abwrackprämie (in Deutschland), dem „Aus“ für die 100-Watt-Glühbirne (EU) etc. manifestierte – um nur wenige prominenteste Beispiele zu nennen.

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Ordnungspolitik (Eucken 1990) setzt einen Rahmen und überlässt den Wirtschaftsteilnehmern die wirtschaftlichen Entscheidungen. Der Staat maßt sich dabei nicht das Wissen an, wirtschaftlich vernünftigere Entscheidungen als die Marktteilnehmer treffen zu können. Der Staat verzichtet auch nicht auf den Markt als Entdeckungsmechanismus, indem er bestimmte Technologien vorgibt (Hayek 1996).

Ordnungspolitik gibt lediglich vor, welche Ziele erreicht werden sollen, aber nicht wie. Die Entdeckung der besten Wege zum Ziel bleibt den Marktteilnehmern überlassen. Maßnahmenpolitik interveniert hingegen hoheitlich und diskretionär – sowie gleichheitswidrig. Hierüber bekommt der Staat einen einen gängelnden und dirigistischen Charakter. Genau dies erodiert aber eine freiheitliche (Wirtschafts-) Ordnung von innen.

Walter Eucken
Walter Eucken

Noch mehr: Der Staat wird zum Einfallstor von mächtigen Sonderinteressen, die ihre (oft durch Patente „geschützten“) Technologien durchsetzen wollen (für einen durch Maßnahmenpolitik geschürten Lobbyismus liefert u.a. das EEG Bände von Beispielen). Die EU könnte ihr vorgebliches Ziel – den Klimaschutz – am besten durchsetzen, indem sie Anfang und Ende der Wertkette fest in der Hand hält. Mehr ist nicht notwendig, um den volkswirtschaftlichen Stoffwechsel effektiv und effizient zu steuern. Allerdings auch nicht weniger.

Konkret bedeutet dies beispielsweise:

  • In dem Augenblick, in dem CO2 in den Verkehr gebracht wird, muss dieses durch ein CO2-Zertifikat hinterlegt werden – und nicht erst dann, wenn das CO2 (überspitzt dargestellt) durch den Schornstein (weniger großer Unternehmen, deren Emissionen nur mit hohem Aufwand verwalten kann) rauscht. Und die Zertifikate sollten auch nicht verschenkt, sondern meistbietend versteigert werden.
  • Kraftwerke werden grundsätzlich auf öffentlichem Grund und Boden errichtet, nicht auf privatem. Die Erlaubnis zum Betrieb wird auf Zeit gegeben, und es findet ebenfalls eine Versteigerung des betreffenden Pacht- oder Erbbaurechtes statt. Energieressourcen, wie Wasser- und Kohlevorkommen, sollten grundsätzlich öffentliches Eigentum sein und an die Energieunternehmen zu marktgerechten Konditionen abgegeben werden – und nicht als Geschenk.
  • Mit den Standorten und Ressourcen ist dabei restriktiv umzugehen: Eine leichtfertige Verspargelung der Landschaft durch Windräder ist genauso unerträglich wie ein leichtfertiger Ausbau des Braunkohletagebaus.
  • Würden dann nicht die „umweltintensiven“ Industrien in andere Länder fliehen? Der Exodus würde dieser Industrien würde zumindest wesentlich langsamer verlaufen oder gar nicht stattfinden, wenn das Abgabensystem umgestaltet würde, hin zu einer Abschöpfung der Renten aus Land und Natur (hierzu s. den Blogeitrag „Internationale Umweltpolitik in der Sackgasse?“). Also: Die o.a. Versteigerungserlöse, die Bodenrenten etc. können den Staatshaushalt abdecken, wenn man die ökonomischen Renten nur konsequent abschöpft, also das sog. “Henry George-Prinzip” konsequent durchführt (s. hierzu u.a. den Blogbeitrag “Let’s talk about tax: Steuern und Steuerstaat”).

Ginge der Staat wie beschrieben vor, würde Energie so teuer werden, dass die Verbraucher auch ohne entsprechende Vorschriften auf die Idee kämen, sukzessive mit energiesparenden Haushaltsgeräten nachzurüsten. Natürlich wirken steigende Energiepreise belastend und sind nicht sozial – wenn die Energierenten (also die Differenz zwischen den knappheitsbedingt gestiegenen Preisen und den Kosten der Energieerzeugung) und die Renten aus verknappten Deponien (wie die Atmosphäre für CO2 etc.) in private Taschen fließen. Würden diese aber über ein rentenbasiertes Grundeinkommen an die Bürger zurückverteilt, hätte jeder einzelne Bürger den gleichen Zugang zu Energie, der Atmosphäre etc. (Barnes / Pomerance 2000). Wer viel Energie verbraucht und Atmosphäre in Anspruch nimmt, zahlt – über die umweltgerecht erhöhten Preise – entsprechend mehr als derjenige, der wenig Energie und Atmosphäre verbraucht. Nach Rückverteilung sieht der Saldo für den Vielverbraucher negativ aus, der Saldo des sparsamen Verbrauchers wesentlich besser, vielleicht sogar positiv. So würde noch ein weiterer Anreiz für den sparsamen Anreiz mit Land und Natur geschaffen.

Eine Umorientierung der Politik ist also nötig. Wenn der Staat sich darauf beschränken würde, den volkswirtschaftlichen Stoffwechsel zu steuern, indem er einfach Anfang und Ende der Wertkette fest in der Hand hielte,

  • könnte er also auf Interventionen in den Wirtschaftsprozess verzichten. Er müsste allerdings dafür sorgen, dass die knappheitsbedingt erhöhten Preise für Anfang und Ende der Wertkette allen Bürgern zu Gute kämmen – über ein rentenbasiertes Grundeinkommen (Löhr 2013).
  • könnte er die Renten aus Land und Natur konsequent abschöpfen, die kein Mensch geschaffen hat. So könnte er auf die entmutigende Steuerbelastung von Arbeit, der unternehmerischen Disposition und der unternehmerischen Übernahme von Risiken verzichten (Löhr 2013).
  • könnte er sich auch auf seine Kernfunktionen beschränken und darauf verzichten, wie eine Krake sich immer stärker in die wirtschaftlichen Abläufe einzumischen. Ein starker (also über den Sonderinteressen stehender), sich selbst beschränkender Staat – das war auch die Vision eines Wilhelm von Humboldt (2006).

Anfang und Ende der Wertkette: Das ist Land und Natur. Nicht von ungefähr waren wichtige Väter der Marktwirtschaft, wie z.B. L. Walras, J. H. Gossen, J. St. Mill oder der junge J.M. Allais dem privaten Eigentum an Land und Natur gegenüber skeptisch eingestellt. Verzichtet der Staat auf das Eigentum am Anfang und am Ende der Wertkette, so muss er eben, wie die EU dies derzeit tut, innerhalb der Wertketten selber im Detail herumfummeln und herumdirigieren. So werden wirtschaftliche Freiheit und Wettbewerb sukzessive unterminiert, sowie die Tür für Lobbyismus weit geöffnet. Privateigentum an Land und Natur verträgt sich nicht mit einer freiheitlichen Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft.

Selbstverständlich ist eine radikale Wende derzeit nicht möglich. Allerdings sollten die politischen Entscheidungsträger zumindest einmal den Kompass adjustieren und sich auf den Weg in die richtige Richtung machen. Von diesem führt der Staubsauger-Streich der EU mit Sicherheit ab.

 

Literatur

Barnes / R. Pomerance (2000): Pie in the Sky – The Battle for Atmospheric Rent, Washington.

Eucken (1990): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 6. Aufl., Tübingen.

A. von Hayek (1996): Die Anmaßung von Wissen, Tübingen.

W. von Humboldt (2006): Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen, Stuttgart.

M. Kröger (2014): Neue Ökodesign-Richtlinie: Wie schlimm ist der EU-Staubsauger-Plan wirklich? Spiegel Online vom 28.08. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/oekodesign-richtlinie-fuer-staubsauger-der-eu-harmlose-begrenzung-a-988419.html

Löhr (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Grundübel unseres Staats(un-)wesens: Rent Seeking und State Capture

Grundübel unseres Staats(un-)wesens: Rent Seeking und State Capture 

Rent Seeking, also das Streben nach ökonomischen Sondervorteilen auf Kosten der Allgemeinheit, und State Capture, also die Veinnahmung des Staates durch mächtige und gut organisierte Interessengruppen sind allfällige Erscheinungen nicht nur in unserem Staats(un-)wesen. Egal, ob Energiewirtschaft, Banken, Landwirtschaft – immer gleichen sich die Muster: Die (Monopol-) Gewinne und sonstigen Vorteile fallen relativ konzentriert bei gut organisierten und einflussreichen  Gruppen an, wogegen die Kosten sehr diffus der Allgemeinheit oder schwach organisierten Gruppen aufgebürdet werden. Mit der Organisationsfähigkeit wirtschaftlich starker Gruppen geht also nicht nur ökonomische, sondern auch politische Macht einher. Die Beschränkung von Macht war aber nicht nur ein zentrales Anliegen von Gesell (dieser sprach von „Akratie“, also einer machtfreien Gesellschaft), sondern auch der Ordoliberalen. Macht ist sozusagen die „Schwester der Gewalt”. Obwohl der kulturelle und zivilisatorische Fortschritt dahin geführt hat, Gewalt aus Wirtschaft und Gesellschaft zu verbannen und das Gewaltmonopol an den Staat zu geben, wird Macht von weiten Teilen der Gesellschaft als legitim angesehen. Gerade das macht sie aber gefährlich. Nach Eucken sollte einerseits Wirtschaft und Gesellschaft von Macht und andererseits der Staat von privaten Interessen frei gehalten werden. Nur dann ist das Recht in der Lage, eine freiheitliche Ordnung zu garantieren.

Macht (bitte anklicken!)

 Abbildung: Macht und Rechtsstaatlichkeit

Die Gefangennahme des Staates durch private Interessen (z.B. in Gestalt von durch die Industrie bezahlten „Leihbeamten“, die an Gesetzen mitwirken, „weißer Korruption“ trägt dazu bei, den Staat zu schwächen. Der heutige Staat ist durch Partikularinteressen systematisch infiltriert (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften etc.). Schon der Begriff „Parteien“ weist darauf hin, dass in der Gesetzgebung Partikularinteressen ohne Rücksicht auf das Gemeinwohl wirken. Die Gesetzgebung ist das Ergebnis eines Aufeinanderprallens dieser Partikularinteressen, wobei der „Clinch“ der Kontrahenten oftmals nur im Wege „fauler“, sachfremder Kompromisse aufgelöst werden kann. Es bedarf daher politisch-institutioneller Arrangements, die nicht nur eine Unabhängigkeit der Gerichte, sondern auch der Gesetzgebung und der Regierung von Partikularinteressen gewährleistet – eine virtuelle „Bannmeile“ um Gesetzgebung und Regierung sollte errichtet werden. Entsprechende Überlegungen wurden – in Weiterführung von Überlegungen zu einem Zweikammersystem von Montesquieu – v.a. von v. Hayek entwickelt. Diese laufen u.a. auf längere Amtszeiten, Nicht-Wiederwählbarkeit etc. hinaus. Nur über eine größere Unabhängigkeit der drei Gewalten kann auch der Charakter des Staates geändert werden: Es geht um die Wandlung des heutigen Staates, der Renten (Grundrente, Monopolrenten, u.a. aus Patenten) sichert hin zu einem Staat, der die rechtlichen Grundlagen für einen Leistungswettbewerb legt und sich als Hüter des Gemeinwohls versteht.