Visagisten für Regierungsmitglieder auf Rechnung des Steuerzahlers?

Dirk Löhr

Robert Habeck suchte einen Fotografen für 350.000 Euro, Annalena Baerbock gibt 137.000 Euro für ihre Visagistin aus. Persönliche Fotografen, Visagisten, Friseure und dergleichen mehr kosten den Steuerzahler jährlich 1,5 Mio. Euro. Die Summe ist eine Bagatelle. Aber es geht ums Grundsätzliche: Möchte ich als Privatmann den Friseur oder eine Visagistin (keine Sorge, bei mir ist nichts mehr zu retten) steuerlich geltend machen, wird mir von Finanzamt entgegengehalten: “Geht nicht, Mischaufwendungen”. Das ist auch richtig so, denn die Bändigung des Haarwuchses muss ja nicht unbedingt etwas mit der Einkünfteerzielung zu tun haben. Selbst wenn ich mir aus beruflichen Gründen die Haare nicht bis zum Allerwertesten wachsen lassen kann, ist der Haarschnitt mein Privatvergnügen. Offenbar werden bei der Vereinnahmung und der Verausgabung öffentlicher Mittel aber verschiedene Maßstäbe angelegt.