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Wettbewerb und die einzelwirtschaftlichen Grenzen des Wachstums

Dirk Löhr

Die neoklassisch geprägte Wirtschaftstheorie dreht sich um das Leitbild der vollkommenen Konkurrenz, zumal im Rahmen dieser Marktform die Wohlfahrt optimiert werden kann.

Die Theorie bietet jedoch eine merkwürdige Ableitung für dieses Leitbild: Hiernach hat jedes Unternehmen steigende Grenzkosten, d.h. mit jeder zusätzlich ausgebrachten Einheit steigen die Kosten an. In einem vollkommenen Konkurrenzmarkt kann das einzelne Unternehmen den Marktpreis nicht beeinflussen. Es ist Preisnehmer, der Marktpreis stellt zugleich den Grenzerlös dar. Dort, wo die (mit zunehmender Produktionsmenge) steigenden Grenzkosten den Preis erreichen, stoppt das einzelne Unternehmen die weitere Produktion. Jede zusätzlich produzierte Einheit würde nämlich zu negativen Deckungsbeiträgen führen. Damit sind einzelwirtschaftlich die Grenzen des Produktionswachstums erreicht.

Die steigenden Grenzkosten werden in der Neoklassik durch das ungünstiger werdende Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit erklärt. Wenn so viel Arbeiter eingestellt werden, dass sich diese gegenseitig auf den Füßen stehen, entsteht ein Engpass an den Maschinen. Als Folge sinkt die Grenzproduktivität; die Kosten für die letzte produzierte Einheit steigen. Tausende und Abertausende Studierende der Wirtschaftswissenschaften bekommen diese Vorstellung in ihre Köpfe gehämmert.

Vor allem Steve Keen (2004), und vor ihm Piero Sraffa (1926) haben jedoch die Absurdität eines solchen Managementverhaltens dargestellt. Kein Unternehmen agiert so, wie die neoklassische Theorie dies behauptet. Vielmehr wird das Verhältnis von Arbeit und Kapital realiter so belassen, dass die Grenzproduktivität bis zur Kapazitätsgrenze laufend optimiert wird. Als Folge ergeben sich jedoch im Rahmen der vorhandenen Kapazität nicht steigende, sondern konstante oder möglicherweise sogar Grenzkosten als Normalfall – und zwar nicht nur bei natürlichen Monopolen (wie die neoklassische Theorie vorgibt), sondern auch in Wettbewerbsmärkten. Dies ist eine Tatsache, die u.a. schon vom bekannten deutschen Betriebswirt Erich Gutenberg (1983) thematisiert und durch die Monopolkommission (1986) belegt wurde. Die empirisch gesicherten Erkenntnisse von Keen und Sraffa werden von der Orthodoxie allerdings weitgehend ignoriert. Dabei können die Konsequenzen dramatischer eigentlich nicht sein.

Wichtig ist: In der betriebswirtschaftlichen Realität kann – zumindest langfristig betrachtet – das Verhältnis von Arbeit und Kapital kann deswegen laufend optimiert werden, weil es sich um gegenseitig ersetzbare und erneuerbare Produktionsfaktoren (Kapital!) handelt. Der einzige Produktionsfaktor, der nicht ersetzt oder substituiert werden kann, ist Land (in dem weiten – dem „Naturbegriff“ angenäherten Sinne, in dem die klassischen Ökonomen diesen Produktionsfaktor verstanden). Hier stößt die Optimierbarkeit an Grenzen. Wird die Kapazitätsgrenze erreicht, so setzt das weitere Wachstum voraus, dass in neue Maschinen angeschafft und mehr Arbeitnehmer eingestellt werden. Beides ist längerfristig möglich: Um die Maschinen anzuschaffen, holt man sich Geld von der Bank. Werden die Arbeitskräfte knapp, öffnet man im Notfall die Landesgrenzen und gibt „Greencards“ aus – die „Reservearmee“ im In- und Ausland wartet. Allerdings braucht man auch einen neuen Standort, wenn der alte ausgelastet ist. Doch in den meisten Fällen stehen keine weiteren Standorte mit derselben Qualität wie der Ursprungsstandort mehr zur Verfügung. Dann müssen die Unternehmen auf zweit- oder drittklassige Standorte ausweichen, wenn es überhaupt gelingt. Hierdurch steigen die Kosten für die Produktion. Die neoklassische Theorie kann diesen Aspekt leider nicht würdigen, da sie den Produktionsfaktor Land aus ihren Betrachtungen ausgeschlossen bzw. diesen mit dem Faktor Kapital in einem Topf verrührt hat.

Was für Land gilt, trifft in ähnlicher Weise auch für die dem Privateigentum an Land nachgeäfften geistigen Eigentumsrechte zu: Ist die Lizenz für das effizienteste Produktionsverfahren nicht zugänglich (weil dieses vom Inhaber selber genutzt oder blockiert wird), muss auf zweit- oder drittbeste Technologien ausgewichen werden. Auch dadurch steigen die Kosten der Produktion derjenigen Anbieter, die nicht über den Zugang zu den effizientesten Technologien verfügen (Löhr 2013).

Also: In der Regel bleiben die Grenzkosten der Unternehmen konstant, wenn die Produktion auf einem bestimmten Standort innerhalb der bestehenden Kapazitäten ausgeweitet wird. Jedes einzelne Unternehmen hat konstante oder sogar fallende Grenzkosten – ganz anders, als es die neoklassische Theorie postuliert. Dies gilt aber nur innerhalb der vorhandenen Kapazitäten – und damit im Rahmen der aktuell genutzten Standorte. Stößt die Produktion auf einem bestimmten Standort an ihre Grenzen, müssen neue Standorte erschlossen werden. Diese haben dann aber oft eine mindere Qualität als die erstbesten Standorte – aufgrund höherer Kosten steigen die Grenzkosten der auf dem neuen Standort produzierten Einheiten dann sprunghaft an. Die steigenden Grenzkosten sind also gesamtwirtschaftlich zu erklären, aus einer Einsatzreihenfolge der Standorte: Zuerst werden die besten Standorte genutzt, und wenn diese ausgereizt sind, die weniger guten (Analoges gilt auch für die Nutzung von geistigen Eigentumsrechten). Entscheidend ist also, dass in längerfristiger Betrachtung die steigenden Grenzkosten in Wettbewerbsmärkten durch die beschränkte Verfügbarkeit von Land zustande kommen, nicht durch die beschränkte Verfügbarkeit von Arbeit oder Kapital!

Diese Sicht der Dinge hat erhebliche Konsequenzen: Ohne steigende Grenzkosten sind nämlich Wettbewerbsmärkte gar nicht möglich. Wenn keine anderweitigen Begrenzungen bestehen, würden konstante Grenzkosten nämlich dazu führen, dass ein einziger Anbieter den Markt günstiger als eine Vielzahl konkurrierender Anbieter bedienen könnte. Der Grund dafür ist, dass bei konstanten Grenzkosten die Durchschnittskosten mit steigender Ausbringungsmenge immer weiter fallen: Der größte Anbieter ist dann zugleich der billigste – er kann alle anderen aus dem Feld schlagen.

Wenn aber Wettbewerbsmärkte erst durch steigende Grenzkosten zustande kommen und steigende Grenzkosten wiederum durch die beschränkte Verfügbarkeit von Land bedingt sind, sind Wettbewerbsmärkte bei nur bei beschränkter Verfügbarkeit von Land möglich. Gäbe es die standortbedingten Engpässe nicht, würden sich die Unternehmen auf jedem Markt immer weiter vergrößern, bis die Nachfrage abgedeckt ist. Das Resultat wären Oligopole oder gar Monopole.

Ein weiterer Schwachpunkt der neoklassischen Theorie ist, dass sie zwar die Existenz natürlicher Monopole auf konstante Grenzkosten (und die damit einhergehenden steigenden Skalenerträge) zurück führt, aber nicht sagt, wie es zu diesen konstanten Grenzkosten kommen kann – oder, anders formuliert: Sie erklärt nicht, warum die standortbedingten Kapazitätsschranken bei natürlichen Monopolen keine Bedeutung haben (Kirzner 1973). Wie sollte sie dies auch tun, wenn sie den Faktor Land systematisch ausblendet? Die Ursachen für den Wegfall dieser Engpässe bei natürlichen Monopolen können verschiedener Art sein. Einige Beispiele:

–  Die Netzinfrastruktur gilt als Paradebeispiel für ein natürliches Monopol. Bei der Netzinfrastruktur unterstützt jedoch der Staat im Sinne des Gemeinwohls das Interesse der Netzbetreiber an der weitergehenden Verfügbarkeit von Land. Die Rechte der Grundstücksinhaber, durch deren Land die Netzinfrastruktur gelegt werden muss, werden insoweit beeinträchtigt. Oder aber Vater Staat stellt das betreffende Land gleich selbst zur Verfügung (zumeist natürlich unentgeltlich, auch wenn der Netzbetreiber privat ist). Möglicherweise betreibt der Staat die Netze jedoch auch selbst – so wie dies den klassischen Ökonomen vorschwebte.

–  Auch die Marktmacht der großen Discounter – die zeitweise ebenfalls unter Beobachtung der Wettbewerbshüter standen – hat Züge eines natürlichen Monopols: Zumindest einzelwirtschaftlich kann sie maßgeblich auf steigende Skalenerträge zurückgeführt werden. Je marktmächtiger die Unternehmung, umso höher die Einkaufsmacht. Voraussetzung für diese Marktmacht war aber eine entsprechend großzügige Flächenausweisung durch die zueinander in unproduktivem Wettbewerb stehenden Kommunen in der Vergangenheit. Dies führte zu einer Masse an Märkten auf nicht integrierten Standorten, die den Discountern zu Vorzugskonditionen zufielen. Gleichzeitig wurde die Kaufkraft aus den Innenstädten abgezogen, die immer mehr ausbluteten und ihre raumwirtschaftliche Gravitationskraft verloren. Ohne die de-facto-Geschenke bei der Standortverfügbarkeit auf Kosten Dritter hätten die Discounter niemals so marktmächtig werden können, wie sie es heute sind.

–  Doch auch andere Industrien stehen unter Beobachtung der Wettbewerbshüter, da sie Züge eines natürlichen Monopols tragen. Zu nennen sind z.B. Online-Plattformen wie E-Bay. Auch deren Expansion unterliegt keinen Standortschranken. Zugleich geht sie u.a. auf Kosten des stationären Einzelhandels, der Leistungsfähigkeit der raumwirtschaftlichen Struktur, der Finanzausstattung der Kommunen, in denen der Online Handel den stationären Handel verdrängt etc. Der derzeit ungezügelte Online-Handel hat ähnliche Effekte auf Agglomerationen wie die frühere exzessive Ausweisung von Gebieten für den großflächigen Einzelhandel.

Werden also die „natürlichen Grenzen des einzelwirtschaftlichen Wachstums“ – in Gestalt der beschränkten Verfügbarkeit von Land – für bestimmte Unternehmen beseitigt, geschieht dies zumeist zu Lasten Dritter. Werden die wirtschaftlichen Folgen dieser Belastungen nicht in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Verursachers zurückgeführt, handelt es sich um externe Kosten. Die für natürliche Monopole charakteristischen steigenden Skalenerträge gehen daher häufig mit externen Kosten Hand in Hand. Externe Effekte können umgekehrt zu einem großen Teil auch als unkompensierte Inanspruchnahme von Land i.w.S. zu Lasten Dritter interpretiert werden.

Würden umgekehrt Schranken gesetzt bzw. die externen Kosten in die Wirtschaftsrechnung der Verursacher zurückgeführt, wird den steigenden Skalenerträgen und dem einzelwirtschaftlichen Wachstum der Garaus gemacht. Die einzelwirtschaftlichen Grenzen des Wachstums sind also durch die begrenzte Verfügbarkeit von Land bedingt. Entfällt diese, ist auch der Wettbewerb gefährdet – und damit auch dessen Macht begrenzende Funktion (Hayek 1968).

Wie oben schon gesagt: Wettbewerbsmärkte haben nur dort eine realistische Chance, wo die Verfügbarkeit von Land begrenzt ist und wo die einzelwirtschaftlichen Grenzen des Wachstums noch bestehen. Doch auch dies ist keine heile Welt: Die Begrenzungen bei der Verfügbarkeit von Land erzeugen Engpässe und Knappheiten. Dort, wo Engpässe sind, entstehen aufgrund der Knappheiten auch ökonomische Renten und zwar zugunsten derjenigen Anbieter, die innerhalb dieser Grenzen auf den bevorzugten Standorten produzieren können (intramarginale Anbieter, intramarginale Renten). Die ökonomische Macht, die mit dem beständigen Zufluss solcher intramarginaler Renten in private Schatullen einhergeht, ist ebenfalls eine latente Bedrohung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs. Die begünstigten Unternehmen können z.B. Konkurrenten aufkaufen und haben aufgrund ihrer Kapitalausstattung (höherer Anteil an Eigenfinanzierung) bessere Ausgangsbedingungen im Wettbewerb.

Obwohl bei der Freiburger Schule die Themen Macht und Wettbewerb im Zentrum der Betrachtung standen, wurde diesen Aspekten von den Ordoliberalen keine Beachtung geschenkt (Eucken 1990). Auch in der gängigen Wettbewerbstheorie stellen die natürlichen Grenzen des einzelwirtschaftlichen Wachstums durch die begrenzte Verfügbarkeit von Land dementsprechend kein Thema dar. So kommt es, dass die Wettbewerbshüter bestimmten Phänomenen (wie z.B. dem Online-Handel) ziemlich hilflos gegenüberstehen (wir werden in diesem Blog demnächst einen Beitrag hierzu bringen).

Es ist Zeit für einen Paradigmenwechsel in der Wettbewerbspolitik: Ein funktionierender Wettbewerb erfordert die Aufrechterhaltung oder Aufrichtung der einzelwirtschaftlichen Grenzen des Wachstums. Dies ist Aufgabe einer entsprechenden Eigentumsordnung und der Landnutzungsplanung. Ein funktionierender Wettbewerb erfordert aber ebenfalls die Abschöpfung der intramarginalen Renten, die sich aufgrund solcher Begrenzungen ergeben. Dies ist die Aufgabe eines entsprechenden Abgabensystems, das derzeit in der real existierenden Privilegienwirtschaft weder gerecht noch effizient ist.

 

Literatur:

Eucken, W. (1990): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 6. Aufl., Tübingen.

Gutenberg, E. (1983): Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre. Erster Band: Die Produktion, 24. Aufl., Berlin/Heidelberg.

Hayek, F.A. v. (1968), Der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren, Kiel.

Keen, S. (2004): Debunking Economics – The Naked Emperor of the Social Sciences. Zed Books, London, New York.

Kirzner, I.M. (1973): Competition and Entrepreneurship, Chicago / London.

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird. Marburg.

Monopolkommission (1986): Hauptgutachten VI (1984 / 1985): Gesamtwirtschaftliche Chancen und Risiken wachsender Unternehmensgrößen, Bonn.

Sraffa, P. (1926): The Law of Returns under Competitive Conditions, Economic Journal 40, S. 538-550.

Gewinne und Renten: Alles Aldi oder was?

Dirk Löhr

Die kritische Diskussion über unsere Wirtschaftsordnung konzentriert sich in Deutschland hauptsächlich auf die Themen Geld und Banken. Um nicht missverstanden zu werden: diese Themen sind wichtig. Die reichsten Deutschen sind jedoch nicht etwa Bankiers, sondern die Gebrüder Albrecht (Aldi). Mit ihren Discount-Ketten bringt jeder der Albrecht-Brüder rund 17 Mrd. Euro auf die Waage, s. o.V. / Fokus Money Online 2008). Gefolgt werden sie von Dieter Schwarz (u.a. Lidl) mit rund 11 Mrd. Euro Vermögen.

Wie kam es zu diesem Siegeszug der Supermärkte? Typisch für Discounter wie Aldi oder Lidl sind z.B. die hohe Konzentration auf ein relativ begrenztes Warensortiment, wenige, jedoch umsatzstarke und umschlagsintensive Produkte, eine einfache Warenpräsentation und ein hoher Anteil sog. Handelsmarken (Letzteres hängt wiederum mit der „Rückwärtsintegration“ infolge ihrer Marktmacht zusammen). Dieses Konzept ermöglicht den Anbietern einen großen Flächenumsatz bei relativ niedrigen Laden- und Personalkosten. Niedrige Handelsmargen, kombiniert mit niedrigen Einkaufspreisen (aufgrund der großen Mengen in Verbindung mit Logistikvorteilen) erlauben den Discountern, ihre Produkte zu niedrigen Verkaufspreisen an den Mann oder die Frau zu bringen (Milchindustrie-Verband 2013).

Doch entgegen einer landläufigen Meinung ist nicht nur die Effizienz von Aldi & Co. der Grund für ihren Erfolg. Ein unterschätzter Faktor ist die Okkupation von Standorten – womit wir wieder beim vergessenen Faktor Boden und dessen Erträgen (Bodenrenten) angelangt wären. Ohne die großen und weit verzweigten Verkaufsflächen wären Aldi & Co. nicht das, was sie heute tatsächlich sind. Ohne diese Flächen geht es nicht – wie das Scheitern von Wal Mart in Deutschland eindrucksvoll belegt (Knorr / Arndt 2003). Man könnte sagen „good luck!“ und sich interessanteren Dingen zuwenden.

Aber: Aldi & Co. sind nicht so preiswert, wie sie scheinen. Und die versteckten Preise zahlt die Öffentlichkeit:
Die vergrößerten Betriebsflächen entstehen oft an neuen Standorten an der Peripherie der Siedlungen. Sie entstehen auf der grünen Wiese, an neuen, weder städtebaulich noch verkehrsbezogen gut integrierten Standorten – meist ohne Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr. Die Wettbewerber suchen dabei die räumliche Nähe zueinander (Fühlungsvorteile); so entstehen größere Einzelstandorte mit überörtlicher Funktion. Ein Vollsortimenter (Umsatzleistung rund 5.000 Euro pro m²) mit etwa 1.500 m² Verkaufsflächen benötigt für einen wirtschaftlichen Betrieb einen Umsatz von rund 7,5 Mio. Euro. Eine Umsatzleistung in dieser Größenordnung entspricht in etwa der Lebensmittelkaufkraft von rund 5.000 Einwohnern. Ungefähr das gleiche gilt für einen Discounter mit 800 m² Verkaufsfläche (1,5 bis 2-fache Flächenproduktivität bei geringerer sortimentsspezifischer Kaufkraft). Die deutschen Verkaufsflächen sind (in qm/Einwohner gerechnet) wesentlich größer als diejenigen in Frankreich oder Großbritannien (Knorr / Arndt 2003). Durch die zunehmende Verbreitung der Discounter mit immer größeren und neuen Verkaufsflächen werden v.a. inhabergeführte Lebensmittel- und Facheinzelhändler, die ihre Produkte auf kleinen Verkaufsflächen anbieten, zunehmend verdrängt. So ist z.B. die Anzahl von Geschäften mit einer Verkaufsfläche von unter 400 Quadratmetern von 56.000 1993 auf rund 33.000 2006 gesunken (Milchindustrie-Verband 2013). Verstärkt wird dieser Trend durch andere Faktoren wie z.B. die Deregulierung des Ladenschlussrechts, wodurch der mittelständisch geprägte und oft an städtebaulich integrierten Standorten etablierte Facheinzelhandel unter Druck gerät.

Durch die Verdrängung inhabergeführter, etablierter Unternehmen in integrierten Lagen wird jedoch die Versorgungsfunktion der Innenstädte ausgehöhlt. Gemischt genutzte Ortszentren verlieren ihre bewährte Funktion. Früher getätigte öffentliche Investitionen in zentrale Infrastrukturen werden entwertet. Bemerkbar macht sich dies u.a. in der Verödung und Auszehrung der Ortskerne, in denen nach dem Auszug des Lebensmittelhandels der Auszug des Fachhandels droht. Danach ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch andere Dienstleistungen (Banken, Post, …) schließen und die Ortskerne damit endgültig verkommen.

Es ist pervers: Einerseits wurden in den letzten Jahrzehnten mit Milliarden privater und öffentlicher Gelder Innenstädte saniert und neu gestaltet. So hat allein das Land Baden-Württemberg zwischen 1974 und 2004 rund 4,7 Mrd. Euro Städtebaufördermittel zur Sanierung und Aufwertung der Ortskerne aufgewendet, die durch viele zusätzliche kommunale und private Mittel ergänzt wurden. Die Verlagerung des Einzelhandels auf autoaffine Standorte auf der grünen Wiese entwertet aber diese öffentlichen und privaten Investitionen (NABU 2013).

Die vier größten Handelsunternehmen vereinen inzwischen rund 85% des Absatzmarktes in Deutschland auf sich (Bundeskartellamt 2011). Diese führt heute schon zu einem enormen Druck auf die Produzenten – es ist eine Frage der Zeit, wann die Marktmacht sich auch gegenüber den Kunden bemerkbar macht.

Dass es hierzu überhaupt kommen konnte, hat viel mit der verfehlten Flächenausweisungspolitik der Kommunen zu tun. Es ist zu vermuten, dass Einzelhandelsvorhaben bereits ab einer Größe von rund 700 m² Verkaufsflächen bzw. 1.200 m² Geschossfläche überörtliche Wirkungen entfalten. Doch fast alle derzeit diskutierten Einzelhandelsformen überschreiten die Schwelle dieser Regelvermutung (§ 11 Abs. 3 der BauNVO; NABU 2013). Dennoch überbieten sich die Kommunen mit großzügigen Ausweisungen. Dies folgt einer destruktiven Logik: Ist die eine Kommune mit ihren Anforderungen an Aldi & Co. zu rigide, wandert der großflächige Einzelhandel eben in die konkurrierende Nachbarkommune und zahlt dort die Gewerbesteuern. Zwar gibt es in der Mehrzahl der Bundesländer Regelungen in den Landesraumordnungsprogrammen sowie Einzelhandelserlasse zu der Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsbetrieben. Am Ende wird jedoch zumeist „einzelfallbezogen“ entschieden – zugunsten der betreffenden Märkte.

Mit dieser Brille wird das Erfolgsprinzip der Discounter deutlich: Am Ende fußt es ganz maßgeblich auf großzügigen Geschenken der Kommunen in Gestalt großer und billiger Flächen. Damit unterscheidet sich das Grundkonzept des großflächigen Einzelhandels im Prinzip nicht grundlegend von anderen “Erfolgsbranchen”. Nehmen wir die großen Energieversorgungsunternehmen: Diese bekommen im Rahmen ihrer fossilen Stromerzeugung „zu billig“ und sehr üppig Zugang zur Atmosphäre, wo sie ihr CO2 einlagern können (s. den Blogbeitrag „Gewinne und Renten: Beispiel Stromproduktion” vom 11.10.2013). Wenn beispielsweise die Bepreisung der Inanspruchnahme der Atmosphäre (mit Blick auf das 2 Grad-Ziel) angemessen erfolgen würde, wäre kein Braunkohlekraftwerk mehr in Betrieb. Während zum Zeitpunkt der Niederschrift die Emission einer Tonne CO2 im europäischen  Emissionshandel um die 5 Euro kostet, wäre vermutlich das 15-20 fache angemessen. Diese einzelwirtschaftliche Ersparnis, von der (ähnlich wie bei den Discountern) auch die Stromverbraucher teilweise profitieren, geht jedoch auch zu Lasten einer diffusen Allgemeinheit (v.a. in vielen Entwicklungsländern, die von klimatischen Extremereignissen betroffen sind). Es gibt eben nichts umsonst: „There is no such thing as a free lunch“; ein großer Teil des Aufwandes wird immer auf andere, schwach organisierte Akteure abgewälzt.

Oder, um ein anderes Beispiel zu nennen: Wenn die Fluggesellschaften für die Nutzung der Start- und Landerechte, des Luftraumes und den verursachten Lärm zahlen müssten, wäre der Luftverkehr realistischer bepreist und würde eingedämmt (s. den Blogbeitrag “Gewinne und Renten: Beispiel Luftfahrt” vom 10.10.2013). Heute jedoch trägt die nicht fliegende Allgemeinheit einen großen Teil der Kosten, und zwar in Form von Gesundheitsschäden, sinkenden Immobilienwerten, den Folgen der Treibhausgasemissionen und nicht zuletzt auch in Gestalt der fehlenden Staatseinnahmen, die durch den Steuerzahler ausgeglichen werden muss.

Die Branchenbeispiele könnten fortgesetzt werden.

Das Geheimnis des wirtschaftlichen Erfolges von Aldi & Co. sind also Geschenke des Staates an die betreffenden Unternehmen. Auf diese Weise gelangen „Energieversorger“, Fluggesellschaften und Supermärkte „zu billig“ an die zugrunde liegende Ressourcenbasis können diese im Übermaß in Anspruch nehmen. Bei den Vertriebsstandorten, bei der Atmosphäre als Kohlenstoffspeicher, bei den Time-Slots für Starts und Landungen handelt es sich aber allesamt um „Land“ im Sinne der klassischen Ökonomen, das Seitens des Staates den betreffenden Unternehmen für „‘nen Appel und ein Ei“ zur Verfügung gestellt wird – auf Kosten der Allgemeinheit. Auf diese werden die negativen Effekte abgewälzt. Die steuerzahlende Allgemeinheit hat auch die finanziellen Löcher aufzufüllen, die mit den Geschenken an die betreffenden Unternehmen in die Staatskasse gerissen werden.

Das Gegenmittel bei der Produktion von Strom aus fossilen Energieträgern liegt auf der Hand: Eine Verknappung von Emissionsrechte, und deren Versteigerung. Die Erträge sollten der Allgemeinheit zukommen. Dasselbe Prinzip lässt sich für die Luftfahrt anwenden. Warum werden den Fluglinien Start- und Landerechte geschenkt, die im Einzelfall den Wert der gesamten Flugzeugflotte übersteigen können? Nicht anders verhält es sich aber auch mit den Supermärkten: Bei entsprechendem politischen Willen könnten die Standorte strikt begrenzt und ebenfalls versteigert werden. Die Planung der verbleibenden Standorte müsste freilich mindestens auf regionaler Ebene geschehen, damit die unproduktive Konkurrenz der Kommunen ausgeschaltet wird. Voraussetzung wäre hierbei eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltungsautonomie (Art. 28 II GG) – bislang eine heilige Kuh für die Kommunen, selbst wenn diese nicht selten ihre Herren auf die Hörner nimmt. Noch mehr: Die betreffenden Flächen sollten sich auch in öffentlicher Hand befinden. Die über die Versteigerung abgeschöpften Kontingentierungsrenten würden dann in öffentliche Kassen fließen. Sie würden nicht mehr an die Supermärkte verschenkt und würden – anders als heute – auch nicht mehr den harten Kern ihrer Gewinne darstellen.  Stattdessen könnten die Bodenrenten wieder an die Kommunen der Region zurückverteilt werden. Dies würde die Voraussetzung dafür schaffen, dass auch der inhabergeführte, mittelständische Einzelhandel mit seinem regionalen Bezug wieder eine realistische Chancen hätte. Zudem würde der teils ruinösen Flächenausweisungspraxis der Kommunen der Boden entzogen.

Mehr in:

NABU (2013): http://www.nabu.de/themen/siedlungsentwicklung/praxis/planung/04787.html.

Milchindustrie-Verband (2013), Welches europäische Land besitzt die größte Ladenfläche pro Einwohner?, online: http://www.meine-milch.de/kuh-iz/welches-europaeische-land-besitzt-die-groesste-ladenflaeche-pro-einwohner?fakuh=1

A. Knorr / A. Arndt (2003):  Wal-Mart in Deutschland – eine verfehlte Internationalisierungsstrategie, Materialien des Wissenschaftsschwerpunktes „Globalisierung der Weltwirtschaft“, Band 25, Universität Bremen.

Bundeskartellamt (2011):  Bundeskartellamt startet Marktermittlungen im Rahmen der Sektoruntersuchung Lebensmitteleinzelhandel, Pressemeldung vom 16.9., online:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Presse/2011/2011-09-16_PM_SU_LEH.pdf

Postwachstumsökonomie und die ökonomische Gretchenfrage

Dirk Löhr

Allein zwischen 1960 und 2000 hat sich die Weltbevölkerung verdoppelt (auf 6,12 Mrd. Menschen) und das globale Bruttoinlandsprodukt versechsfacht. Jeder Euro, jeder Dollar BIP zieht dabei eine energetische Schleifspur nach sich, erzeugt Abfall und benötigt Land und weitere Ressourcen.

Insbesondere seitdem Indien und China den nicht nachhaltigen westlichen Ökonomien in ihrer Entwicklung folgen, zeichnen sich die Grenzen des Wachstums deutlicher ab denn je. Sprachen Meadows et al. („Die Grenzen des Wachstums“) noch von „Peak Oil“, so ist heute auch die Rede von „Peak Soil“. Unabhängig davon, welchen Aspekt man nun betont: Der limitierende Faktor des Wachstums ist „Land“ – in dem weiten Verständnis der ökonomischen Klassiker. Zu „Land“ in diesem weiten Sinne zählt all das, was der liebe Herrgott und nicht der Mensch geschaffen hat. Hierzu zählen neben Grund und Boden in seinen unterschiedlichen Nutzungsvarianten auch mineralische Ressourcen, Öl, Wasser, die Atmosphäre, das elektromagnetische Spektrum, der biogenetische Reichtum etc.

Land in diesem weiten Sinne bildet die Wiege, den Beginn der Wertkette eines Produktes. Und es stellt auch das Ende der Wertkette dar: Nach Ende der Nutzung müssen die Überreste der Produkte deponiert werden (sei es in einer Land-Deponie oder durch Verbrennung in der Atmosphäre).

Die oft beschworene Postwachstumsökonomie ist vor dem Hintergrund der Endlichkeit von Land mehr als nur ein bedenkenswertes Ziel. Um diesen Zustand zu erreichen, bedarf es allerdings einer Kontrolle des wirtschaftlichen „Stoffwechsels“. M.E. müssen hierfür jedoch mindestens drei Bedingungen erfüllt sein:

a) Die Öffentlichkeit muss wie beschrieben den Anfang und das Ende der Wertkette – also Land – unter Kontrolle haben. Dies schließt insbesondere Privateigentum an Land i.w.S. aus, da hiermit gerade diese Kontrolle in die Hand der privaten Eigentümer gelegt wird. Private Nutzungsrechte an „Land“ i.w.S. reichen vollkommen aus. Volleigentum (mit dem Recht auf die Erträge, die Wertzuwächse und dem Recht, das Wirtschaftsgut in seinem Wesen zu verändern) ist hingegen nicht nur nicht nötig, sondern kontraproduktiv.

b) Diese privaten Nutzungsrechte an Land i.w.S. müssen allerdings „entkapitalisiert“ sein. Wenn stark organisierte Gruppen aus dem Land ökonomische Renten ziehen und gleichzeitig die Inwertsetzungs- und Verzichtskosten auf schwach organisierte Gruppen abwälzen können, entstehen finanzielle Fehlanreize. Der unnachhaltige Umgang mit Land i.w.S. wird dadurch ermutigt. Dies ist heute in mannigfacher Art und Weise der Fall. Ein Beispiel ist die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf Kosten v.a. landwirtschaftlicher Flächen, das mit dem Wirtschaftswachstum (weniger mit dem Bevölkerungswachstum!) Hand in Hand geht. Developer und Bodeneigentümer stoßen sich durch Landkonversionen finanziell gesund, während die Inwertsetzung der Flächen zu einem erheblichen Teil durch die Steuerzahler erfolgt. Der Staat unterstützt diese unnachhaltige Entwicklung – zumal er aufgrund der Privatisierung der Renten chronisch unterfinanziert ist (dieses Grundproblem wurde in diesem Blog schon wiederholt angesprochen). Ein anderes Beispiel sind die Gewinne, die durch den Eintrag von CO2 in die Atmosphäre gemacht werden. Anstatt die Rechte zur Nutzung der Atmosphäre (Land i.w.S.) rigoros zu begrenzen und zum Wohl der öffentlichen Haushalte zu versteigern, werden sie heutzutage großzügig bemessen und größtenteils an die Verschmutzer verschenkt. Die Löcher in der Staatskasse muss der Steuerzahler auffüllen. Hinzu kommen die Kosten, die auf andere Menschen in Form von Klima- und Gesundheitsschäden abgewälzt werden.

Ein weiterer Fehlanreiz wird durch das Geldwesen und den Zins hervorgerufen. Durch das Allais-Phelps-Theorem wurde der Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Zinssatz beschrieben, was hier nicht näher ausgeführt werden soll (s. die Literaturhinweise). Postwachstumsökonomie ist daher auch nur über eine Reform des Geldwesens durchsetzbar.

c) Privateigentum an Land bedeutet wie gesagt den Verzicht auf die Kontrolle von Anfang und Ende der Wertketten. Nichts anderes geschieht heute; dieser Kontrollverzicht ist der Normalfall. Der Preis indes ist hoch: Will man die gröbsten umweltpolitischen Auswüchse dennoch wenigstens halbwegs unter Kontrolle bringen, muss man in den Wertketten selber herum dirigieren und Stoffströme umlenken („Stoffstrommanagement“). Dann sagt der Staat u.a. an, mit welchen Verfahren die Unternehmer zu produzieren haben, verbietet Glühbirnen und bestimmte Staubsauger – dies allerdings mit nicht gerade durchschlagendem Erfolg. Die grundlegende Idee der Marktwirtschaft, nämlich dezentrale und eigenverantwortliche Entscheidungen der Unternehmer, geht zudem hierdurch verloren. Stattdessen wächst ein interventionistischer Staatsapparat heran, der den Unternehmen vorschreibt, was sie zu tun haben und fallbezogene (diskretionäre) sowie gleichheitswidrige (weil bestimmte Gruppen begünstigende) Maßnahmenpolitik auf Kosten der Allgemeinheit betreibt. Hiermit schließt sich der Kreis, denn einzelfallbezogene politische Interventionen stellen ein Einfallstor für Lobbyismus und Rent Seeking dar. Ein schönes Beispiel war die Umweltprämie in 2009 („Abwrackprämie“), mit der unter dem Deckmäntelchen der Umweltpolitik in Wirklichkeit die Automobillobby bedient wurde. Die Anreizwirkung war mehr als fragwürdig: Dies gilt selbst industriepolitisch, zumal in erheblichem Maße mit deutschen Steuergeldern de facto der Import ausländischer Kleinwagen gefördert wurde. Im ersten Halbjahr 2010 gingen die Neuzulassungen deutscher Marken gegenüber dem Vorjahr um 28 % zurück (darunter Ford 40 %, Opel und VW je 37 %). Dies wurde bereits im Vorfeld von den meisten Ökonomen vorhergesagt – ohne von der Politik gehört zu werden. Umweltpolitisch war die Umweltprämie ein Desaster; durch das Abwracken tauglicher Fahrzeuge dürften enorme unnötige Stoffströme und ein unnötiger Ressourcenverbrauch initiiert worden sein.

Das Gegenstück zum Interventionsstaat wäre ein starker, sich selbst beschränkender Staat (Wilhelm von Humboldt). Hält dieser nur den Anfang und das Ende der Wertkette in der Hand, könnte er sich auf das Setzen eines Ordnungsrahmens (Spielregeln) beschränken und sich ansonsten weitgehend aus dem Wirtschaftsleben heraushalten.

Erstaunlicherweise wurde der letzte Schritt, nämlich die Unvereinbarkeit von Privateigentum an Land i.w.S. und einer marktwirtschaftlichen Ordnung auch von den Ordoliberalen nicht konsequent zu Ende gedacht. Dies, obwohl sogar wichtige Gründungsväter der neoklassischen Ökonomie (wie J.M. Walras, J.H. Gossen, J.S. Mill u.a.) mit ihrer Kritik am Privateigentum an Grund und Boden eigentlich schon die intellektuelle Steilvorlage zu dieser Schlussfolgerung gelegt hatten. Bei allen Verdiensten: Eucken & Co. wollten leider eben die ökonomische Gretchenfrage nicht stellen. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Befürworter der Postwachstumsökonomie nicht ebenfalls hierum herumdrücken.

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.doc

Dirk Loehr, The Euthanasia of the Rentier, in: Ecological Economics Vol. 84, 12/2012, S. 232-239. Online: http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0921800911004873

Dirk Löhr, Nullwachstum und Nullzins – Renaissance einer alten Idee, in: Zeitschrift für Sozialökonomie November 2010, S. 3-20. Online: http://www.zfsoe-online.de/ZfSO-166-167_Lohr.pdf