Kaspisches Meer: Geostrategie und Ressourcen

Dirk Löhr

Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 30.09.2014 berichtet (S. 4: „Russland sucht die ‚Reset‘-Taste“), kam es in der Küstenstadt Astrachan zu einem Zusammentreffen der Staatschefs von Russland, des Iran, Kasachstans, Turkmenistans und Aserbaidschans zum Gipfel der Anrainer des Kaspischen Meeres.

Kaspisches Meer und Anrainerstaaten
Kaspisches Meer und Anrainerstaaten

Die Probleme der Anrainerstaaten sind denjenigen in der Ukraine und auf der Halbinsel Krim ähnlich:

Russland fürchtet auch in der Region um das größte Binnenmeer der Welt um seinen Einfluss – und will nun rechtzeitig verhindern, dass der Westen auch hier in Mittelasien einen Fuß in die Tür bekommt. Für Putin war es daher ein wichtiges Anliegen, alle Gipfelteilnehmer vertraglich dazu zu verpflichten, dass die Nato in keinem der Anrainerstaaten Stützpunkte errichten darf. Zudem soll festgelegt werden, dass nur Kriegsschiffe dieser Länder am Kaspischen Meer das Gewässer befahren dürfen – was der russischen Marine eine Vormachtstellung sichert.

Indes zeichnet sich bislang in einer mindestens genauso wichtigen Frage bislang keine Einigung ab: Russland möchte den an Bodenschätzen reichen Grund des Kaspischen Meeres weitgehend allein ausbeuten. Eine Aufteilung unter den Anrainern wird von Russland bislang abgelehnt. Bisher können Anrainerstaaten nur eine 25-Seemeilen-Zone vor ihren Küsten für sich beanspruchen. Der Streit um die geologischen Ressourcen dauert mittlerweile schon seit 18 Jahren an, ohne dass ein Ergebnis in Sicht ist.

Genauso wenig gibt es bislang eine Einigung beim Projekt einer Gaspipeline von Turkmenistan über Aserbaidschan nach Westeuropa. Energie aus Mittelasien würde dann an Russland vorbeifließen; die Monopolstellung Russlands im Transport der Energie wäre geschwächt. Die russische Seite fordert daher an die anderen beteiligten Gipfelteilnehmer, von den Pipeline-Plänen abzulassen. Bis zum nächsten Gipfel in vier Jahren soll eine Lösung gefunden sein.

Insgesamt ist – wie Osteuropa – auch das Kaspische Meer eine postsowjetische Spannungsregion, in der Russland seine ehemals alles bestimmende Hegemonie verloren hat und nun um einen Ausgleich der Interessen ringen muss. Dabei geht es – wie auch in der Ukraine – vor allem um Geostrategie und Ressourcen.

In diesen Tagen wird viel über den Beginn des Ersten Weltkriegs geredet. Manche Redner – wie der deutsche Bundespräsident – schaffen es dabei sogar, das Bedauern über den Ausbruch des Krieges mit der Forderung nach einer schärferen Gangart gegenüber Russland zu verbinden. Übersehen werden dabei die Gemeinsamkeiten zwischen dem damaligen Kaiser-Deutschland und dem heutigen Russland: Niedergangs- und Einkreisungsängste. Wird die internationale Ordnung neu gestaltet, muss hierauf Rücksicht genommen werden. Das Unwort „Putin-Versteher“ wäre besser positiv zu besetzen.

Andererseits sollte endlich in der internationalen „Staatengemeinschaft“ ein Umdenken erfolgen. Der Kampf um der Nationen um Rohstoffe und Einflusssphären folgt derselben Logik der Zäune wie das Privateigentum. Bei natürlichen Ressourcen, die kein Mensch gemacht hat, bedeutet die exklusive Verfügung über die Bodenschätze und andere natürlichen Ressourcen den Ausschluss aller anderen Menschen. Das schafft Konflikte. Wann endlich steht ein Staatenlenker auf und proklamiert, dass das Erdöl, das Erdgas, die Atmosphäre, und auch Grund und Boden nicht das exklusive Eigentum einzelner Staaten und Menschen sein können, sondern der gesamten Menschheit zustehen? Solange dieser Schritt noch nicht einmal gedanklich getan wird, kann die Menschheit die Logik von Barbarei und Gewalt nicht verlassen.

Im konkreten Fall der Anrainerstaaten des Kaspischen Meeres wäre als ein erster kleiner Schritt eine “Ressourcenunion” der Anrainerstaaten anzudenken, die sich die Erträge aus der Rohstoffförderung untereinander aufteilt.

Ich weiß: Absolut unrealistisch. Aber das waren die Abschaffung der Sklaverei und das Frauenwahlrecht irgendwann auch einmal. Deshalb erlaube ich mir, laut weiter zu träumen.

A holy shit moment for global warming

Dirk Löhr

Es ist vollbracht: Mit Treibhausgasemissionen, der Übersäuerung der Meere, einer nicht nachhaltigen Landnutzungspolitik etc. hat man endlich den westarktischen Eisschild unwiderruflich destabilisiert gebracht.

Riiser-Larsen-Eisschelf
Riiser-Larsen-Schelfeis

S. hierzu den Beitrag von Stefan Rahmstorf “Westantarktis überschreitet den Kipppunkt” (bitte klicken).

Die Folge wird ein Anstieg des Meeresspiegels um mehrere Meter und der Untergang vieler Küstenstädte und Inseln sein.  Die Spezies Mensch läuft sehend in die Katastrophe.

Ein funktionierendes globales Klimaschutzabkommen ist solange nicht in Sicht, wie v.a. die westlichen Industriestaaten auf ihren Privilegien beharren. Sie haben die Atmosphäre als Deponie im Laufe der Wirtschaftsgeschichte beschlagnahmt und wollen weiterhin den Löwenanteil an Emissionsrechten für sich beanspruchen. Dies ist das “Großvaterprinzip” von Kyoto, und dies ist auch der Grund dafür, dass sich die Entwicklungs- und Schwellenländer nicht mit allen Rechten und v.a. Pflichten in ein weltweites Klimaschutzregime einbinden lassen.

Und alleine vorpreschen? Dann begibt man sich der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Wie diese dennoch bei einem nationalen Alleingang erhalten bleiben könnte, haben wir in unserem Blogbeitrag “Internationale Umweltpolitik in der Sackgasse?” beschrieben.

 

 

 

 

 

Freier Strand für freie Bürger?

Dirk Löhr

An den Stränden in Niedersachsen sind Zäune keine Seltenheit. Wer baden will, muss zahlen.

Badende am Nordseestrand, 1910 (Rudolf Yelin d. Ä., 1864–1940)
Badende am Nordseestrand, 1910 (Rudolf Yelin d. Ä., 1864–1940)

Das Oldenburger Verwaltungsgericht hat die Klage von Bürgern gegen den Strandeintritt in der Gemeinde Wangerland als unzulässig und unbegründet abgewiesen. Freien Zugang zum Strand wird es also auch in Zukunft nicht geben (o.V. 2014; NDR 2014). Ist das, was Verwaltungsleute sich ausgedacht haben und nunmehr von einem Gericht bestätigt wurde, aber auch ökonomisch vernünftig?

Bei einem öffentlich zugänglichen Strand handelt es sich um ein “unreines öffentliches Gut” (Löhr 2013). Es können Ballungskosten und die Gefahr der Übernutzung entstehen. Daher ist die Möglichkeit, Personen von der Nutzung auszuschließen, grundsätzlich vernünftig. Wenn die Leute anfangen, am Strand schon übereinander zu liegen, ist es durchaus sinnvoll, eine Gebühr für die Nutzung des Strandes zu erheben. Nicht aber an lauen Tagen oder zu wenig frequentierten Tageszeiten. Die Existenz des Strandes an sich kostet nämlich kein Geld. Daher sollte bei Abwesenheit von Ballungskosten oder einer Übernutzungsgefahr (Grenzkosten) die Nutzung auch unentgeltlich erfolgen können.

Soweit öffentliche Leistungen wie Duschen etc. bereitgestellt werden, ist eine Nutzung derselben gegen Erhebung einer Grenzkostengebühr legitim – unabhängig von der Anzahl der badenden Besucher. Ein schöner Strand mit modernen und sauberen Duschen hebt auch die Bodenrenten einer Stadt (mehr Besucher kommen) – schöpft man diese von den Bodeneigentümern ab, kann man die Duschen auch bezahlen.

Das Leitmotiv für die Beantwortung der gestellten Frage lautet also: Entstehen durch die Nutzung der öffentlichen Güter und Dienstleistungen Grenz- bzw. Grenzballungskosten? Wenn ja, ist eine Gebühr in entsprechender Höhe in Ordnung, wenn nein, dann nicht.

Werden aber ohne Weiteres Gebühren erhoben, bekommen allerdings die Reichen den Vortritt zum Strand. Wie in diesem Blog schon häufiger dargestellt, könnte aber über ein rentenbasiertes Grundeinkommen (das aus eben diesen und anderen Gebühren finanziert wird und nicht mit einem bedingungslosen Grundeinkommen zu verwechseln ist) der gleichmäßige Zugang zu derartigen öffentlichen Gütern und Dienstleistungen sichergestellt werden – unabhängig vom individuellen (Markt-) Einkommen. Die Einführung von sinnvollen Gebühren würde unter dieser Bedingung auf wesentlich mehr Akzeptanz bei den Bürgern stoßen.

Wer hat also im Streitfall der Strände Recht?
Keiner oder beide: Es kommt drauf an.

 

Mehr Informationen:

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013 (http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do)

o.V. (2014): Zoff an der Nordsee: Gericht lehnt Klage gegen Strandgebühr ab, in: Spiegel Online vom 23.09. Online: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/strandgebuehr-an-der-nordsee-gericht-lehnt-klage-ab-a-993248.html

NDR (2014): NDR Aktuell vom 23.09. Online: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ndr_aktuell/NDR-aktuell-2145,ndraktuell23084.html

Mietpreisbremse: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt …

Dirk Löhr

Und wenn man nicht mehr weiter weiß, dann macht man … ein Gesetz … in einem entsprechenden Arbeitskreis (der Großkoalitionäre).

Mietpreise

Die Wohnraumsituation v.a. in vielen Großstädten und Universitätsstädten ist zunehmend angespannt. Bei Neuvermietungen lagen die Mieterhöhungen zuletzt in Hamburg und München bei 25 Prozent, in Berlin bei 19 Prozent. Doch auch kleinere Universitätsstädte sind betroffen (Regensburg: plus 33 Prozent; Freiburg: plus 32 Prozent). Hier gab es zwar schon eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen – diese gilt aber nicht beim Abschluss neuer Mietverträge.

Vor diesem Hintergrund wurde nun umgesetzt, was bereits in den Koalitionsvereinbarungen niedergelegt war: Man einigte sich auf neue gesetzliche Regelungen, die einen besseren Schutz vor drastischen Mieterhöhungen bieten sollen. Bei Neuvermietungen in besonders begehrten Gegenden darf die Miete das ortsübliche Niveau künftig nur noch um maximal 10 Prozent übersteigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Neubauten sowie modernisierte Wohnungen. Hierdurch soll die Investitionsbereitschaft der Eigentümer aufrechterhalten bleiben. Die Ausnahme gilt auch für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Die Mietpreisbremse soll jedoch nur in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ gelten und maximal fünf Jahre aufrechterhalten bleiben (Sueddeutsche.de / dpa 2014).

Ob man freilich per Gesetz die ökonomischen Gravitationskräfte aushebeln kann, ist mehr als fraglich. In einem Staat mit einer hohen Abgaben- und damit Kostenbelastung wie Deutschland leidet zuallererst die raumwirtschaftliche Peripherie. Hier können gerade die Kosten des Wirtschaftens gedeckt werden, große Gewinne und Renten (als Differenz zwischen Einkommen und Kosten des Wirtschaftens) sind – im Gegensatz zu den raumwirtschaftlichen Zentren – nicht möglich. Höhere Steuern und Abgaben (sowie andere Kostentreiber, wie z.B. die EEG-Umlage) erhöhen die Kostenbelastung. Können die Kosten des Wirtschaftens nicht mehr gedeckt werden, wird die Peripherie stranguliert. Als Folge bewegen sich v.a. die jungen, arbeitsfähigen Menschen in die raumwirtschaftlichen Zentren hinein. Aufgrund der zunehmenden Dichte kommt es hier zu einem Anstieg der Bodenrenten und damit der Mieten. Und die von der Mietpreisbremse ausgenommenen Modernisierungen werden beispielsweise gerade deswegen durchgeführt, um ein besseres Ausschöpfen der gestiegenen Bodenrenten zu ermöglichen. Gefallen solche Konsequenz nicht, kann man sie nicht einfach per Gesetz „abschaffen“ (genauso wenig wie man Arbeitslosigkeit durch ein Recht auf Vollbeschäftigung abschaffen kann), sondern man muss an den wirtschaftlichen Ursachen etwas ändern (Löhr 2013).

Dies geschieht am besten durch einen „Tax Shift“: Weg von den herkömmlichen Steuern, welche v.a. zu Lasten der raumwirtschaftlichen Peripherie gehen, und hin zu einer Abschöpfung der Bodenrente (will man radikal vorgehen, könnte man Letztere beispielsweise auch als rentenbasiertes Grundeinkommen verteilen, so dass der durchschnittliche Zugang zu lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen wie Wohnen garantiert ist). So wird die Peripherie entlastet und der Strom in die Zentren begrenzt (möglicherweise wird der Strom sogar umgekehrt). Ein solcher „Tax Shift“ wirkt sich auch auf den dem Wohnungsmarkt vorgelagerten Bodenmarkt aus: Er schafft einen Angebotsdruck, durch den allein – bei entsprechender Ausgestaltung der Abgabe – schon ein wesentlich höheres Wohnraumangebot mobilisiert werden könnte.

Die anstehende Grundsteuerreform wäre eine exzellente Möglichkeit, sich in diese Richtung zu bewegen (s. den Blogbeitrag „Grundsteuerreform und Aufruf ´Grundsteuer: Zeitgemäß!“). Doch so, wie es aussieht, wird diese Chance derzeit wieder einmal leichtfertig verspielt (s. hierzu den Blogbeiträge „GCN-Initiative: Wohnraumsituation in den Großstädten“).

Ähnliches wie für die Mietpreisbremse gilt für die neuen Regelungen hinsichtlich der Maklercourtage. Nach dem Willen der großen Koalition soll künftig nicht mehr automatisch der Mieter die Maklercourtage zahlen, sondern der Auftraggeber (Buchsteiner 2014). Es ist aber eine alte ökonomische Weisheit, dass derjenige, der per Gesetz eine Last tragen soll, diese möglicherweise abwälzen kann, wenn die Marktverhältnisse das zulassen. Im Klartext: Ist das Angebot an Wohnungen knapp genug, wird der Vermieter zwar die Maklercourtage zahlen, sich aber durch entsprechend hohe Mieten schadlos halten.

Die zuständigen Minister der Großen Koalition wollen sich offenbar auf dem Papier die Welt so gestalten, wie sie ihnen gefällt. Sie sollten das Gesetz vielleicht mit „Klein Mäxchen“ unterzeichnen.

 

Mehr Informationen:

Buchsteiner, R. (2014):  Mietpreisbremse kommt – nicht für Neubauten, in: NWZonline vom 24.09. Online: http://www.nwzonline.de/politik/mietpreisbremse-kommt-nicht-fuer-neubauten_a_19,0,226418439.html

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg (Metropolis).

Sueddeutsche.de / dpa (2014): Koalition nimmt Neubauten von der Mietpreisbremse aus, in: Sueddeutsche.de vom 23.09. Online: http://www.sueddeutsche.de/news/leben/wohnen-koalition-nimmt-neubauten-von-mietpreisbremse-aus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140923-99-00921

Life below zero? Negativzinsen und Assetpreisinflation

Dirk Löhr

Zum ersten Mal diskutiert die Europäische Zentralbank die Gesellsche Geldreform – im Zusammenhang mit ihrer Niedrigzinspolitik, die nunmehr langsam an die Grenzen des Konventionellen stößt.

EZB: Neuer Bau, neue Ideen?
EZB: Neuer Bau, neue Ideen?

Die Rede von  Benoît Cœuré:

Life below zero: Learning about negative interest rates (bitte klicken)

markiert einen gedanklichen Fortschritt, den man beinahe historisch nennen mag.

Allerdings vermisst man Gedanken über das Zusammenspiel zwischen Geldumlaufsicherungsgebühr bzw. “Negativzins” und der Eigentumsordnung:

– Ist ein “Negativzins” bei einem positiven Eigenzinssatz (Keynes) von Land und Natur (im Privateigentum) überhaupt möglich? Oder stehen Arbitrageprozesse dagegen, die das Geld in Immobilien und Aktien schwappen lassen?

– Der Bodenwert ergibt sich näherungsweise aus der Bodenrente, dividiert durch den (Real-) Zinssatz; der Unternehmenswert aus der ökonomischen Rente des Unternehmens, dividiert durch den (Real-) Zinssatz. Welches sind die Auswirkungen einer “Negativzinspolitik” auf Assetpreisinflationen, v.a. auf den Immobilien- und Aktienmärkten? Kommt es zu einer Vermögenspreisexplosion, die z.B. Wohnen unerschwinglich werden lässt?

Eine Reform der Eigentumsordnung an Land und Ressourcen ist ohne eine Geldreform durchführbar. Umgekehrt gilt dies aber nicht ohne Weiteres. Wir können gespannt sein, ob die EZB den intellektuellen Mut aufbringt, die Entkapitalisierung von Land und Natur (und damit mittelbar auch von Aktiengesellschaften  etc., die im Wesen “Land Banks” sind) in die Diskussion zu bringen. Ein erster Schritt  wäre ein “Tax Shift” weg von den herkömmlichen Steuern hin zu einer Bodenwertsteuer,  die dann aber ein wesentlich höheres Gewicht als die heutige (vollkommen missratene) Grundsteuer haben müsste. Ein Vorschlag in diese Richtung kam u.a. sogar schon von der OECD; er sollte nicht in so weiter intellektueller Ferne liegen. Die in Deutschland anstehende Grundsteuerreform gäbe Gelegenheit, in diese Richtung voranzuschreiten (s. den Beitrag “Grundsteuerreform und Aufruf “Grundsteuer: Zeitgemäß!“). Zur Einführung einer EU-Bodenwertabgabe als eigenständige Finanzierungsquelle der EU-Administration und ihrer Regionalpolitik s. Ricardo und die Troika – für die Einführung einer EU-Bodenwertabgabe, in: Wirtschaftsdienst, Oktober 2013, S. 702-709.

 

 

Rausgeschmissen: Vermietertricks beim Eigenbedarf (Frontal 21, ZDF)

Dirk Löhr

Die Sendung “Rausgeschmissen: Vermietertricks beim Eigenbedarf” (Frontal 21, ZDF vom 16.09.) zeigte deutlich, wie wenig auch die schönsten gesetzlichen Regelungen ausrichten können, wenn die Marktverhältnisse dagegen stehen.

Mietpreise

Neuvermietungen bringen eben wesentlich mehr Geld ein als die Bestandsmieten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bleibe zuvor modernisiert wurde. So muss der alte – u.U. nicht mehr “zahlungsbereite” – Mieter weichen. Dann kann das Bodenrentenpotenzial, das derzeit v.a. in den Ballungsräumen kräftig steigt, richtig gut ausgenutzt werden. Wunschlisten, auch wenn sie in Gesetzesform gegossen sind, können hiergegen nicht anschwimmen.

Wir haben in diesem Blog wiederholt Vorschläge gebracht, wie man das Wohnungsproblem wirksam – und von der Wurzel her – anpacken kann (s. den Blogbeitrag “GCN-Initiative: Wohnraumsituation in den Großstädten“).

 

Scotland votes: Fred Harrison about the Recovery of Private Rights

Fred Harrison published this article

The recovery of Private Rights

already at August, 6.

Little Britain
Little Britain

Nonetheless, the article may still serve as an amazing and timeless background music to the noise of the voting for Scotland’s independency.

This referendum is also about the control of the natural resources at the coast of Scotland. And it may encourage other European separatist movements to follow the Scottish example.

Let’s wait and see whether or not in the future Great Britain turns out to be:
Little Brittain!

 

 

Denken tut doch gar nicht weh! Zu Gabriels PPP-Renaissance

Dirk Löhr

Es geht um die zunehmend verrottende Infrastruktur. Nichts weniger als der Standort Deutschland steht auf dem Spiel. Seit Jahren wird in Deutschland viel zu wenig in Straßen, Brücken und Schulen investiert.

Schultoilette
Schultoilette

Allein für die Sanierung der Verkehrswege sind schätzungsweise pro Jahr rund sieben Milliarden Euro zusätzlich nötig; der Etat sieht für die gesamte Legislaturperiode aber nur fünf Milliarden vor. Vor allem durch das Fahren auf Verschleiß will Schäuble also auf die schwarze Null kommen (s. unseren Beitrag „Die ´schwarze Null´: Schäubles Mogelpackung“).

Dass es dies alleine aber nicht sein kann, weiß auch Schäuble. In unserem Beitrag „PKW-Maut: Lichtblick am Horizont“ haben wir erläutert, warum eine PKW-Maut daher grundsätzlich nicht verkehrt ist. Allerdings nicht so, wie sie Verkehrsminister Dobrindt ausgestalten will. Und auch in finanzpolitischer Hinsicht  ist die umstrittene PKW-Maut ein Rohrkrepierer. Selbst wenn die Koalitionspartner noch einen Gesetzentwurf zustande bringen, wird die Abgabe bei Weitem nicht genug Geld einbringen, um einen nennenswerten Beitrag zur Lösung des Infrastrukturproblems zu erreichen (Schieritz 2014).

Schlagloch
Schlagloch

Also greift man erneut auf ein Konzept zurück, das schon in der Vergangenheit wiederholt versagt hat: Öffentlich-Private Partnerschaften (Public Private Partnerships, PPPs). Finanzminister Schäuble kalkuliert bereits, wie viel ein privater Betrieb von Autobahnen kosten würde. Der Rechenschieber wird ihm dabei von Wirtschaftsminister Gabriel gehalten, der eine diesbezügliche Arbeitsgruppe eingesetzt hat. In dieser Arbeitsgruppe sitzen unabhängige Experten wie der Deutsche-Bank-Chef Jürgen Fitschen, Allianz-Vorstandsmitglied Helga Jung und Torsten Oletzky, Vorstandsvorsitzender der Ergo Gruppe (o.V. 2014).

In dieser Gruppe sollen verschiedene Modelle geprüft werden, um v.a. die unter den derzeit niedrigen Zinsen leidenden Versicherungen ein wenig glücklicher zu machen: U.a. geht es darum, wie die strengen Kapitalanlagevorschriften für Versicherer modifiziert werden können, damit diese besser in Infrastrukturprojekte investieren können, um sich an den Infrastrukturrenten während der Niedrigzinsphase schadlos zu halten. Es wird u.a. darüber nachgedacht, den Bau von Straßen oder Brücken im Rahmen von PPPs an Betreiberunternehmen auszulagern. Diese könnten die Infrastrukturanlagen dann über 30 Jahre und mehr betreiben; sie könnten sich über privat eingenommene Nutzungsgebühren finanzieren. Ebenfalls ist ein Fonds im Gespräch, der bei Banken und Versicherungen Geld einsammeln soll, mit dem der Straßen und Brückenbau sowie –sanierung finanziert werden soll.

Man muss jedoch kein Prophet sein, um die Auswirkungen derartiger PPPs abzuschätzen: Sattsam bekannt ist, dass privates Kapital ist teurer als öffentliches, weil Risikoprämien bezahlt werden müssen. Allein dieser Effekt stellt in der Regel sämtliche Effizienzvorteile von privaten Betreibern in den Schatten  (Löhr 2013). Selbst, wenn sich der Staat noch weiter verschulden würde, wäre dies in der derzeitigen Niedrigzinsphase wahrscheinlich wesentlich wirtschaftlicher als die Heranziehung von Kapital im Rahmen von PPPs.

Kurzfristig wird so über PPPs zwar der Haushalt geringfügig entlastet, langfristig kommen aber umso größere Summen auf die Allgemeinheit zu – allerdings sind Schäuble und Gabriel dann voraussichtlich nicht mehr im Amt. Diese Kosten und Mehrkosten können in der Zukunft entweder über

  • höhere Gebühren (wenn die Autofahrer zur Kasse gebeten werden);
  • höhere Steuern (wenn die Belastungen auf die Allgemeinheit abgewälzt werden);
  • Einsparungen bei anderen staatlichen Leistungen (z.B. im Rahmen des Sozialsystems) oder
  • zusätzlicher Verschuldung eben in der Zukunft

eingefangen werden.

Wie die Landesrechnungshöfe sieht denn auch der Bundesrechnungshof die PPPs, wie sie u.a. im Straßenbau um sich greifen, kritisch. Beispielsweise sind beim Ausbau der A 8 von Augsburg nach München im Vergleich zu einer “konventionellen Realisierung” die Kosten explodiert. Fünf der bisher sechs realisierten Projekte in privater Hand sind um insgesamt mehr als 1,9 Milliarden Euro teurer gewesen als eine herkömmliche Finanzierung über den Haushalt (Kröger 2014a; Kröger 2014b).

Dennoch greift Vater Staat gerne auf PPPs zurück. Bei der herkömmlichen Kreditaufnahme in staatlicher Eigenregie müssten die Kredite für das geplante Bauwerk nämlich sofort als Schulden verbucht werden. Dagegen steht jedoch die Schuldenbremse. Bei einer PPP fällt hingegen nur die jährliche Rate an den privaten Partner an. Die Schuldenbremse wird so wirksam umgangen (vgl. auch den Blogbeitrag „Milliardengrab: Autobahnbau via Public Private Partnership“ ).

Dabei gibt es Alternativen jenseits von PPPs und höherer Verschuldung. Ein effizientes öffentliches Finanzierungssystem würde nämlich (auch für öffentliche Güter) diejenigen bezahlen lassen, die von den öffentlichen Gütern profitieren. Dies auf Basis von Grenzkostenpreisen, nicht anders als bei privaten Gütern. Dabei sind die Nutznießer der Investitionen in öffentliche Güter nicht unbedingt mit den unmittelbaren Nutzern der Einrichtungen identisch: Eine neue Straße oder ein Hochgeschwindigkeitszug reduziert Transportkosten. Nun sind die Bodenrenten ein Residuum, das verbleibt, nachdem alle anderen Produktionsfaktoren bezahlt wurden (s. die Tabelle unten). Daher schlagen sich reduzierte Transportkosten in erhöhten Bodenrenten und Bodenwerten nieder. Eine neue Straßen- oder Zugverbindung wertet beispielsweise eine angeschlossene Ortschaft auf. Die dortigen Bodenrenten und Bodenwerte steigen. Wird jedoch die Straße nicht aus einer Abgabe auf die Bodenrente finanziert, zahlt nicht der Grundstückeigentümer für den erhaltenen Gegenwert. Weil diesem die erhöhte Bodenrente überlassen wird, blutet stattdessen i.d.R. der Steuerzahler.

Gegen dieses Prinzip der Rentenökonomie steht das der Reziprozität, also der Verbindung von Leistung und Gegenleistung: „Pay for what you get!“ Hiernach müsste der Grundstücksbesitzer für seinen Vorteil – den höheren Grundstückswert – bezahlen, und der Nutzer einer Infrastrukturanlage für die Grenzkosten, die er der Gemeinschaft aufbürdet.

Diese Forderungen führen zum Henry George-Theorem. Gemäß dem Henry George-Theorem (auch bekannt als George-Hotelling-Vickrey-Theorem) könnten unter idealen Bedingungen (optimal Bevölkerungsgröße etc.) alle öffentlichen Güter in einem Gemeinwesen allein aus ihrer (Boden-) Rente finanziert werden, ohne dass auf Steuern zurückgegriffen werden müsste (dabei wird vorausgesetzt, dass externe Kosten durch geeignete Abgaben internalisiert werden).

Das Henry George-Theorem kann aber auch anders herum gelesen werden: Danach werden (Boden-) Renten erst durch öffentliche Güter und Dienstleistungen geschaffen. Die (Boden-) Renten entstehen aufgrund ökonomischer Vorteile von Agglomerationen und der Arbeitsteilung, den Opportunitätskosten durch die Nutzung knapper Standorte durch bestimmte Nutzer, und nicht zuletzt durch die Infrastruktur, die durch die Öffentlichkeit geplant und finanziert wird. Ohne öffentliche Infrastruktur könnten die Vorteile von Agglomerationen nicht genutzt werden. Öffentliche Infrastruktur macht erst die Produktion von privaten Gütern und Dienstleistungen möglich. Wenn man überhaupt – neben Arbeit, Boden und Kapital – noch eine Kraft in den Rang eines vierten Produktionsfaktors erheben will, so die öffentliche Infrastruktur (dies ist jedenfalls wesentlich sinnvoller als die Einführung eines vierten Produktionsfaktors „Wissen“, was ja auf nichts anderes als eine Aufwertung des Produktionsfaktors „Arbeit“ hinausläuft). Alfred Marshall erkannte schon den Zusammenhang zwischen Bodenrenten und öffentlichen Leistungen und beschrieb die Bodenrenten als “the annual public value of the land” (vgl. Löhr 2013). Dementsprechend kann der Staat als eine „rentengenerierende Institution“ („rent creating institution“) gesehen werden. Dies läuft auf die Erkenntnis von Adam Smith hinaus, dass – da Bodenrenten durch eine „gute Regierung“ erzeugt werden – dieselbe Regierung auch diese Bodenrenten zum Zwecke der Finanzierung der öffentlichen Güter einsammeln sollte. Es ist die Öffentlichkeit, die die rententragenden Vermögensgegenstände eines Gemeinwesens in Wert setzt.

Tabelle: Henry George-Theorem (vereinfachte Version, eigene Darstellung)

Volkseinkommen
Zusammensetzung   Verteilung   Charakter
Private Güter und Dienstleistungen <=> Löhne (Arbeit) <=> Kosten
Zinsen (Kapital)
Öffentliche Güter und Dienstleistungen <=> Renten aus Land und Natur <=> Sozialer Überschuss

Würden die Kosten für die Finanzierung der öffentlichen Güter aus den Bodenrenten finanziert, ließe sich eine natürliche Kopplung zwischen Nutzen und Kosten herstellen. Wenn jedoch – wie heutzutage der Fall – die Bodenrenten privatisiert werden (durch private Grundbesitzer und Unternehmen), können sie nicht für die Finanzierung öffentlicher Güter verwendet werden. Als Konsequenz müssen die Produktionskosten der öffentlichen Güter auf die Steuerzahler abgewälzt werden – mit der Folge der Entkopplung von Nutzen und Kosten im Steuerstaat.

Eine solche Entkopplung liegt auch bei PPPs vor. Auch hierbei werden die ökonomischen Renten privatisiert mit der Folge, dass sie nicht zur Finanzierung der Infrastruktur zur Verfügung stehen. Die Folge sind Ineffizienzen, die über die herkömmlicherweise in den Medien diskutierten Aspekte weit hinausgehen:

  • Viele der diskutierten Infrastruktureinrichtungen haben den Charakter eines natürlichen Monopols. Über an sich wohlfahrtsoptimale Grenzkostenpreise könnten daher die gesamten Kosten gar nicht abgedeckt werden; der Steuerstaat muss immer auf Kosten der Allgemeinheit zuschießen. Dies gilt umso mehr, wenn die Anlagen durch Private betrieben werden.
  • Finanziert der Staat den privaten Betreiber einer Infrastrukturanlage über Steuern, hat dies zudem Entmutigungseffekte (steuerliche Zusatzlasten) zur Folge. Zudem wird der soziale Überschuss durch die höheren Kosten, die den mobilen Produktionsfaktoren auferlegt werden, gedämpft. Der volkswirtschaftliche Kuchen wird durch das Zusammenwirken dieser beiden Effekte wesentlich kleiner, als er sein könnte.
  • Schließlich besteht das Problem der Überlastungen der Infrastruktur, wenn diese – weil über Steuern finanziert – kostenlos zur konkreten Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
  • Will der Staat diese Probleme der Steuerfinanzierung vermeiden, muss er den privaten Betreibern die Vereinnahmung von kostendeckenden Gebühren gestatten (die auch die erhöhten privaten Kapitalkostenforderungen abdecken). Bei vollkostenorientierten Gebühren besteht aber die Gefahr, dass die Nutzung der Infrastruktureinrichtung so weit zurückgeht, dass eine Refinanzierung nicht mehr möglich ist. Konkret wird in der o.a. Arbeitsgruppe über eine streckenabhängige Abgabe der Autofahrer nachgedacht. Die Ballungskosten sollen hingegen offenbar nicht eingefangen werden (so dass man unabhängig davon dieselbe Abgabe für eine Straßenstrecke zahlen würde, ob diese während der Hauptverkehrszeit oder mitten in der Nacht benutzt wird). Die Fehlallokation des Verkehrs ist hier vorprogrammiert.
  • Die gebührenorientierten Finanzierungsmodelle bergen übrigens auch für den privaten Betreiber die Gefahr in sich, dass sie sich nicht rechnen, weil die Bodenrente durch andere Private abgeschöpft wird. Dennoch ist es verlockend, die Infrastrukturrente abzugreifen – schließlich befinden sich Infrastrukturanlagen ja außerhalb der Konkurrenz. Wie viele private Betreiber sich neben der öffentlichen Hand auch noch eine blutige Nase holen werden, hängt somit davon ab, ob das Gebühren- oder das Steuermodell in den Ausgestaltungen überwiegt.

Die o.a. Liste könnte fortgesetzt werden. Der Weg zur Lösung der Infrastrukturmisere ist also ein gänzlich anderer als Gabriel und Schäuble ihn gehen wollen:

  • Die Infrastruktureinrichtungen sollten einerseits verursachungsgerecht über die Bodenrente finanziert werden, die durch diese entsprechend erhöht wird. Die Abschöpfung setzt natürlich politischen Mut und ökonomische Einsicht voraus. Beides ist derzeit in den politischen Parteien und ihren Beratern nicht vorhanden.
  • Die Nutzung der Infrastruktureinrichtungen sollte andererseits gegen eine Gebühr erfolgen, welche die Grenzkosten der Nutzung bzw. die Ballungskosten wiederspiegelt. Im Falle einer Autobahn sollte jemand, der eine Fahrt während der Hauptverkehrszeit und auf einer viel befahrenen Strecke vornimmt, somit einen höheren Obolus entrichten.
  • An anderer Stelle hatten wir noch ein rentenbasiertes Grundeinkommen vorgeschlagen, um jedermann in gleichem Maße die Nutzung öffentlicher Einrichtungen zu erlauben (Beitrag “EinsPlus: Nie wieder arbeiten? Das Grundeinkommen für jeden“). Ein solches Grundeinkommen könnte bequem aus den Bodenrenten finanziert werden.
  • Andere Steuern könnten hingegen zurückgeführt werden – im Extremfall bis auf Null, wenn das genannte Konzept konsequent umgesetzt wird.

Dieses Finanzierungskonzept spiegelt finanzpolitische Vorstellungen wieder, wie sie u.a. von Joseph E. Stiglitz vertreten werden (Beitrag „Steuerreform – Vorschläge von Joseph E. Stglitz“). Sie beinhalten als wesentliche Stützen des Abgabensystems ein verallgemeinertes Henry George-Prinzip (Abschöpfung der ökonomischen Renten) und eine konsequente Internalisierung externer Effekte – zum Wohle der öffentlichen Hand. Die Ideen sind eigentlich nicht schwer zu verstehen. Und, Herr Schäuble und Herr Gabriel: „Denken tut doch gar nicht weh!“

 

Literatur und mehr Informationen

Kröger, M. (2014a): Öffentlich-private Partnerschaft: Wo der Staat seine Schulden versteckt, in: Spiegel Online vom 12.06. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/oeffentlich-private-partnerschaft-staat-als-zahlmeister-a-974794.html

Kröger, M. (2014b): Warum Deutschlands Straßen so holprig sind, in: Spiegel Online vom 29.08. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/strassenbau-und-verkehrsnetze-gabriel-hofft-auf-das-geld-privater-investoren-a-988661.html

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Schieritz, M. (2014): Das wird teuer! In: ZeitOnline vom 12.9. Online: http://www.zeit.de/2014/38/infrastruktur-oeffentlich-private-partnerschaft

O.V. (2014): Gabriel gründet Beirat mit Deutsche Bank-Chef und anderen, in: Spiegel Online vom 28.8. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/gabriel-will-investitionen-mit-hilfe-von-finanzexperten-ankurbeln-a-988485.html