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Autobahnprostitution: Bordsteinschwalbe SPD tut den Rent-Grabbern nicht weh

Dirk Löhr

Public Private Partnerships sind out. Zu oft sind sie gefloppt, zu oft wurden sie von den Rechnungshöfen als extrem nachteilig für die öffentliche Hand enttarnt. Und dennoch möchte Sigmar Gabriel wieder auf dieses Instrument vor allem für den Autobahnbau zurückgreifen.

Mittlerweile liegt nach Angaben der TAZ vom 27.02. ein Berichtsentwurf einer “Expertenkommission” hierzu vor:

Noch ein Genosse der Bosse (bitte klicken)

Hiernach belegt der Entwurf, dass Gabriel die Schaffung einer „Bundes-Autobahnen Infrastrukturgesellschaft“ anschieben will. Diese soll „sämtliche Kompetenzen im Bereich der Straßeninfrastruktur in einer Hand bündeln und verfügt über Schnittstellen zu Staat und Bauwirtschaft sowie privaten Anlegern“. Es gehe dabei um eine „konsequente Umsetzung einer Nutzerfinanzierung“ durch Mautgebühren – die Autofahrer sollen für die Autobahnen zahlen. Der Vorteil liege für die Investoren in „lang laufenden Anlagemöglichkeiten für institutionelle Anleger“.

Über die Hintergründe dieses Vorhabens haben wir bereits in unserem Blogbeitrag “PPP: MILLARDEN GEGEN DEN STAU?” berichtet. Es geht darum, den Versicherungskonzernen (die in seiner Kommission prominent vertreten sind!), angesichts des durch die niedrigen Zinsen hervorgerufenen “Anlagenotstandes” unter die Arme zu greifen – durch privatisierte risikolose Erträge aus Infrastrukturmonopolen – dies sind ökonomische Renten.

Die Infrastruktur soll also in Form von Anlageprodukten veräußert werden, um den bestehenden Investitionsstau zu verringern. Der wird im Bericht auf 7,3 Milliarden Euro geschätzt. Allein der Bedarf für die Bundesfernstraßen wird auf jährlich 1,3 Milliarden Euro beziffert. In Eigenregie wäre das deutlich billiger und besser zu kontrollieren. Dem steht jedoch im Rahmen der konventionellen Finanzierung die Schuldenbremse im Wege. Und wirklich unkonventionelle Wege mag man bisher nicht denken: Wir haben in diesem Blog immer wieder darauf hingewiesen, dass die Fixkosten der Infrastruktur nach dem Henry George-Prinzip im Wesentlichen durch die Bodenrenten finanziert werden könnten. Diese sind in Deutschland aber privatisiert – eine heilige Kuh hierzulande. Hinzu kommt, dass man die angedachte Ausweitung der Maut durchaus anders gestalten könnte: Als engpassbasierte Gebühren, wie dies u.a. auch der Wissenschaftliche Beirat im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) jüngst befürwortete (s. unseren Beitrag “WISSENSCHAFTLICHER BEIRAT: FINANZIERUNG VON INFRASTRUKTURINVESTITIONEN”). Diese beiden Finanzierungssäulen wären nicht nur effizienter, sondern auch gerechter als Gabriels “Lösung”. Die TAZ vermutet aber, dass sich Gabriel als neuer “Genosse der Bosse” profilieren möchte – auf Kosten der Allgemeinheit.

Daher ein ernstes Wort an die ehrwürdige Tante SPD: Autobahnprostitution in deinem Alter ist ein unappetitliches Schauspiel.

PPP: Millarden gegen den Stau?

Dirk Löhr

Wie das Handelsblatt vom 11. Februar mitteilt, plant die Bundesregierung die Einführung eines “revolutionären Konzepts gegen Verkehrsprobleme”. Der Hintergrund:

– Durch die niedrigen Zinsen sind v.a. die Versicherungen in einen “Anlagenotstand” geraten.

– Andererseits investiert Deutschland zu wenig in die öffentliche Infrastruktur, die langsam aber sicher verkommt.

Marode straße

Die Lösung sieht Bundesfinanzminister Schäuble offenbar in einem “Public Private Partnership” (PPP): Künftig könnte demnach eine Art Bundesfernstraßengesellschaft für Planung, Bau und Unterhalt der Schnellstraßen zuständig sein. Diese blieben somit zwar in staatlichem Eigentum, die Finanzierung würde aber nicht mehr über Steuermittel erfolgen, sondern über Maut-Einnahmen. Zudem könnte sie ihre Investitionen mit privatem Kapital aufstocken: Großinvestoren – wie Versicherungskonzerne – könnten sich dann über Kredite, Anleihen oder Genussrechte beteiligen. Das Vorbild ist Österreich, wo die staatliche Firma Asfinag die Autobahnen pflegt.

Was hier als “revolutionär” gefeiert wird, ist “alter Wein in neuen Schläuchen”. Versicherungen und Großkonzerne sollen mangels anderweitiger Anlagemöglichkeiten an den ökonomischen Renten aus Land und Infrastruktur beteiligt werden (ökonomische Renten über die o.a. Finanzinstrumente in Zinsen transformiert). Gut zu wissen: Es handelt sich bei Straßen um (Netz-) Monopole, die außerhalb der marktwirtschaftlichen Konkurrenz stehen. Eine “sichere Anlage” also, weil ökonomische Renten durch die privaten Investoren abgeschöpft werden können.

Allerdings geschieht dies auf Kosten der Allgemeinheit: Die existierenden Infrastrukturen, an denen Private beteiligt werden sollen, wurden ja ursprünglich durch Steuermittel geschaffen. Die Finanzierung müsste jedoch fortan durch Gebühren (Maut) stattfinden, welche die Vollkosten von Bau und Unterhaltung deckt. Dies würde – ähnlich wie bei der Schiene – Gebühren erfordern, die die vollen Kosten (!) der Infrastrukturen abdecken. Dies führt aber zu sozialen Verwerfungen (was ist mit dem Pendler, der auf dem flachen Land auf sein Auto angewiesen ist?).

Die Finanzierung über eine vollkostenorientierte Maut ist zudem auch nicht wohlfahrtsoptimal: Hierzu bräuchte man Gebühren, die sich an den Grenzkosten (also den variablen Kosten der Inanspruchnahme der Infrastruktur und den verursachten Ballungskosten, z.B. durch Staus) orientieren. In Österreich ist die Maut im Übrigen strecken- und zeitabhängig und orientiert sich gerade nicht an den durch den einzelnen Autofahrer verursachten Grenzkosten.

Auf deutsch gesagt: Die Lösung ist weder in sozialer noch in ökonomischer Hinsicht sinnvoll; für den kleinen Mann wird sie langfristig sehr teuer. Versicherungen und Großkonzerne, die sich ohne unternehmerische Risiken an den ökonomischen (Monopol-) Renten beteiligt werden, dürfen sich hingegen freuen. Dies gilt für noch eine Gruppe: Die der Bodeneigentümer. Wird beispielsweise ein Eifel-Dorf mit Köln durch eine Fernstraße verbunden, “rücken” die beiden Orte näher zusammen. Als Konsequenz steigen v.a. im Eifel-Dorf die Bodenwerte. Diese fließen aber de privaten Eigentümern zu, die sich nicht an der Finanzierung des Straßenbaus beteiligen.

Die ganze Schieflage des PPP-Konstrukts wird erst deutlich, wenn man vom Henry George-Theorem als archimedischem Punkt aus denkt: Hiernach könnten die gesamten fixen Kosten der öffentlichen Infrastrukturen durch die Bodenrenten (und nicht durch Steuern oder eine die Vollkosten  deckende Maut) finanziert werden.  Erst dadurch, dass die Bodenrente hierzulande privatisiert wird, kommen überhaupt die Probleme bei der Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur auf.

 

Mehr hierzu in:

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

 

 

 

 

 

 

 

 

Schwarze Null mit Folgen (ARD: Plusminus)

Dirk Löhr

Wie James Bond strebt auch er den Doppelnullstatus an: Wolfgang Schäuble. Und wie James Bond hinterlässt auch er eine Schleifspur der Verwüstung – mit einem zweifelhaften Konsolidierungskonzept für den öffentlichen Haushalt. Insbesondere Public Private Partnerships sind da auch keine Lösung, sondern verschärfen das Finanzproblem noch weiter – v.a. zu Lasten künftiger Generationen. Wir haben auf diese Zusammenhänge mehrfach hingewiesen:

Public Private Partnerships: El dorado für Rent Grabbing (bitte klicken)

und

Milliardengrab: Autobahnbau via Public Private Partnership (bitte klicken)

Am Mittwoch, den 14. Januar 2015, nahm das ARD-Magazin Plusminus das Thema noch einmal auf:

Schwarze Null mit Folgen (bitte klicken)

… und unser Bond-Girl “Angie” unternimmt leider wenig, um den Wahnsinn der “schwarzen Null” Namens Wolfgang Schäuble zu stoppen. Leider gibt es noch viele andere (und nicht nur schwarze) Nullen auf Ebene der Länder und auch der Kommunen. Die dickste davon ist rosarot und sitzt an Schäubles Kabinettstisch: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der wieder einen PPP-Tsunami in Bewegung bringen will. Mal sehen, was dieser Tsunami langfristig vom öffentlichen Vermögen noch übrig lässt.

 

Denken tut doch gar nicht weh! Zu Gabriels PPP-Renaissance

Dirk Löhr

Es geht um die zunehmend verrottende Infrastruktur. Nichts weniger als der Standort Deutschland steht auf dem Spiel. Seit Jahren wird in Deutschland viel zu wenig in Straßen, Brücken und Schulen investiert.

Schultoilette
Schultoilette

Allein für die Sanierung der Verkehrswege sind schätzungsweise pro Jahr rund sieben Milliarden Euro zusätzlich nötig; der Etat sieht für die gesamte Legislaturperiode aber nur fünf Milliarden vor. Vor allem durch das Fahren auf Verschleiß will Schäuble also auf die schwarze Null kommen (s. unseren Beitrag „Die ´schwarze Null´: Schäubles Mogelpackung“).

Dass es dies alleine aber nicht sein kann, weiß auch Schäuble. In unserem Beitrag „PKW-Maut: Lichtblick am Horizont“ haben wir erläutert, warum eine PKW-Maut daher grundsätzlich nicht verkehrt ist. Allerdings nicht so, wie sie Verkehrsminister Dobrindt ausgestalten will. Und auch in finanzpolitischer Hinsicht  ist die umstrittene PKW-Maut ein Rohrkrepierer. Selbst wenn die Koalitionspartner noch einen Gesetzentwurf zustande bringen, wird die Abgabe bei Weitem nicht genug Geld einbringen, um einen nennenswerten Beitrag zur Lösung des Infrastrukturproblems zu erreichen (Schieritz 2014).

Schlagloch
Schlagloch

Also greift man erneut auf ein Konzept zurück, das schon in der Vergangenheit wiederholt versagt hat: Öffentlich-Private Partnerschaften (Public Private Partnerships, PPPs). Finanzminister Schäuble kalkuliert bereits, wie viel ein privater Betrieb von Autobahnen kosten würde. Der Rechenschieber wird ihm dabei von Wirtschaftsminister Gabriel gehalten, der eine diesbezügliche Arbeitsgruppe eingesetzt hat. In dieser Arbeitsgruppe sitzen unabhängige Experten wie der Deutsche-Bank-Chef Jürgen Fitschen, Allianz-Vorstandsmitglied Helga Jung und Torsten Oletzky, Vorstandsvorsitzender der Ergo Gruppe (o.V. 2014).

In dieser Gruppe sollen verschiedene Modelle geprüft werden, um v.a. die unter den derzeit niedrigen Zinsen leidenden Versicherungen ein wenig glücklicher zu machen: U.a. geht es darum, wie die strengen Kapitalanlagevorschriften für Versicherer modifiziert werden können, damit diese besser in Infrastrukturprojekte investieren können, um sich an den Infrastrukturrenten während der Niedrigzinsphase schadlos zu halten. Es wird u.a. darüber nachgedacht, den Bau von Straßen oder Brücken im Rahmen von PPPs an Betreiberunternehmen auszulagern. Diese könnten die Infrastrukturanlagen dann über 30 Jahre und mehr betreiben; sie könnten sich über privat eingenommene Nutzungsgebühren finanzieren. Ebenfalls ist ein Fonds im Gespräch, der bei Banken und Versicherungen Geld einsammeln soll, mit dem der Straßen und Brückenbau sowie –sanierung finanziert werden soll.

Man muss jedoch kein Prophet sein, um die Auswirkungen derartiger PPPs abzuschätzen: Sattsam bekannt ist, dass privates Kapital ist teurer als öffentliches, weil Risikoprämien bezahlt werden müssen. Allein dieser Effekt stellt in der Regel sämtliche Effizienzvorteile von privaten Betreibern in den Schatten  (Löhr 2013). Selbst, wenn sich der Staat noch weiter verschulden würde, wäre dies in der derzeitigen Niedrigzinsphase wahrscheinlich wesentlich wirtschaftlicher als die Heranziehung von Kapital im Rahmen von PPPs.

Kurzfristig wird so über PPPs zwar der Haushalt geringfügig entlastet, langfristig kommen aber umso größere Summen auf die Allgemeinheit zu – allerdings sind Schäuble und Gabriel dann voraussichtlich nicht mehr im Amt. Diese Kosten und Mehrkosten können in der Zukunft entweder über

  • höhere Gebühren (wenn die Autofahrer zur Kasse gebeten werden);
  • höhere Steuern (wenn die Belastungen auf die Allgemeinheit abgewälzt werden);
  • Einsparungen bei anderen staatlichen Leistungen (z.B. im Rahmen des Sozialsystems) oder
  • zusätzlicher Verschuldung eben in der Zukunft

eingefangen werden.

Wie die Landesrechnungshöfe sieht denn auch der Bundesrechnungshof die PPPs, wie sie u.a. im Straßenbau um sich greifen, kritisch. Beispielsweise sind beim Ausbau der A 8 von Augsburg nach München im Vergleich zu einer “konventionellen Realisierung” die Kosten explodiert. Fünf der bisher sechs realisierten Projekte in privater Hand sind um insgesamt mehr als 1,9 Milliarden Euro teurer gewesen als eine herkömmliche Finanzierung über den Haushalt (Kröger 2014a; Kröger 2014b).

Dennoch greift Vater Staat gerne auf PPPs zurück. Bei der herkömmlichen Kreditaufnahme in staatlicher Eigenregie müssten die Kredite für das geplante Bauwerk nämlich sofort als Schulden verbucht werden. Dagegen steht jedoch die Schuldenbremse. Bei einer PPP fällt hingegen nur die jährliche Rate an den privaten Partner an. Die Schuldenbremse wird so wirksam umgangen (vgl. auch den Blogbeitrag „Milliardengrab: Autobahnbau via Public Private Partnership“ ).

Dabei gibt es Alternativen jenseits von PPPs und höherer Verschuldung. Ein effizientes öffentliches Finanzierungssystem würde nämlich (auch für öffentliche Güter) diejenigen bezahlen lassen, die von den öffentlichen Gütern profitieren. Dies auf Basis von Grenzkostenpreisen, nicht anders als bei privaten Gütern. Dabei sind die Nutznießer der Investitionen in öffentliche Güter nicht unbedingt mit den unmittelbaren Nutzern der Einrichtungen identisch: Eine neue Straße oder ein Hochgeschwindigkeitszug reduziert Transportkosten. Nun sind die Bodenrenten ein Residuum, das verbleibt, nachdem alle anderen Produktionsfaktoren bezahlt wurden (s. die Tabelle unten). Daher schlagen sich reduzierte Transportkosten in erhöhten Bodenrenten und Bodenwerten nieder. Eine neue Straßen- oder Zugverbindung wertet beispielsweise eine angeschlossene Ortschaft auf. Die dortigen Bodenrenten und Bodenwerte steigen. Wird jedoch die Straße nicht aus einer Abgabe auf die Bodenrente finanziert, zahlt nicht der Grundstückeigentümer für den erhaltenen Gegenwert. Weil diesem die erhöhte Bodenrente überlassen wird, blutet stattdessen i.d.R. der Steuerzahler.

Gegen dieses Prinzip der Rentenökonomie steht das der Reziprozität, also der Verbindung von Leistung und Gegenleistung: „Pay for what you get!“ Hiernach müsste der Grundstücksbesitzer für seinen Vorteil – den höheren Grundstückswert – bezahlen, und der Nutzer einer Infrastrukturanlage für die Grenzkosten, die er der Gemeinschaft aufbürdet.

Diese Forderungen führen zum Henry George-Theorem. Gemäß dem Henry George-Theorem (auch bekannt als George-Hotelling-Vickrey-Theorem) könnten unter idealen Bedingungen (optimal Bevölkerungsgröße etc.) alle öffentlichen Güter in einem Gemeinwesen allein aus ihrer (Boden-) Rente finanziert werden, ohne dass auf Steuern zurückgegriffen werden müsste (dabei wird vorausgesetzt, dass externe Kosten durch geeignete Abgaben internalisiert werden).

Das Henry George-Theorem kann aber auch anders herum gelesen werden: Danach werden (Boden-) Renten erst durch öffentliche Güter und Dienstleistungen geschaffen. Die (Boden-) Renten entstehen aufgrund ökonomischer Vorteile von Agglomerationen und der Arbeitsteilung, den Opportunitätskosten durch die Nutzung knapper Standorte durch bestimmte Nutzer, und nicht zuletzt durch die Infrastruktur, die durch die Öffentlichkeit geplant und finanziert wird. Ohne öffentliche Infrastruktur könnten die Vorteile von Agglomerationen nicht genutzt werden. Öffentliche Infrastruktur macht erst die Produktion von privaten Gütern und Dienstleistungen möglich. Wenn man überhaupt – neben Arbeit, Boden und Kapital – noch eine Kraft in den Rang eines vierten Produktionsfaktors erheben will, so die öffentliche Infrastruktur (dies ist jedenfalls wesentlich sinnvoller als die Einführung eines vierten Produktionsfaktors „Wissen“, was ja auf nichts anderes als eine Aufwertung des Produktionsfaktors „Arbeit“ hinausläuft). Alfred Marshall erkannte schon den Zusammenhang zwischen Bodenrenten und öffentlichen Leistungen und beschrieb die Bodenrenten als “the annual public value of the land” (vgl. Löhr 2013). Dementsprechend kann der Staat als eine „rentengenerierende Institution“ („rent creating institution“) gesehen werden. Dies läuft auf die Erkenntnis von Adam Smith hinaus, dass – da Bodenrenten durch eine „gute Regierung“ erzeugt werden – dieselbe Regierung auch diese Bodenrenten zum Zwecke der Finanzierung der öffentlichen Güter einsammeln sollte. Es ist die Öffentlichkeit, die die rententragenden Vermögensgegenstände eines Gemeinwesens in Wert setzt.

Tabelle: Henry George-Theorem (vereinfachte Version, eigene Darstellung)

Volkseinkommen
Zusammensetzung   Verteilung   Charakter
Private Güter und Dienstleistungen <=> Löhne (Arbeit) <=> Kosten
Zinsen (Kapital)
Öffentliche Güter und Dienstleistungen <=> Renten aus Land und Natur <=> Sozialer Überschuss

Würden die Kosten für die Finanzierung der öffentlichen Güter aus den Bodenrenten finanziert, ließe sich eine natürliche Kopplung zwischen Nutzen und Kosten herstellen. Wenn jedoch – wie heutzutage der Fall – die Bodenrenten privatisiert werden (durch private Grundbesitzer und Unternehmen), können sie nicht für die Finanzierung öffentlicher Güter verwendet werden. Als Konsequenz müssen die Produktionskosten der öffentlichen Güter auf die Steuerzahler abgewälzt werden – mit der Folge der Entkopplung von Nutzen und Kosten im Steuerstaat.

Eine solche Entkopplung liegt auch bei PPPs vor. Auch hierbei werden die ökonomischen Renten privatisiert mit der Folge, dass sie nicht zur Finanzierung der Infrastruktur zur Verfügung stehen. Die Folge sind Ineffizienzen, die über die herkömmlicherweise in den Medien diskutierten Aspekte weit hinausgehen:

  • Viele der diskutierten Infrastruktureinrichtungen haben den Charakter eines natürlichen Monopols. Über an sich wohlfahrtsoptimale Grenzkostenpreise könnten daher die gesamten Kosten gar nicht abgedeckt werden; der Steuerstaat muss immer auf Kosten der Allgemeinheit zuschießen. Dies gilt umso mehr, wenn die Anlagen durch Private betrieben werden.
  • Finanziert der Staat den privaten Betreiber einer Infrastrukturanlage über Steuern, hat dies zudem Entmutigungseffekte (steuerliche Zusatzlasten) zur Folge. Zudem wird der soziale Überschuss durch die höheren Kosten, die den mobilen Produktionsfaktoren auferlegt werden, gedämpft. Der volkswirtschaftliche Kuchen wird durch das Zusammenwirken dieser beiden Effekte wesentlich kleiner, als er sein könnte.
  • Schließlich besteht das Problem der Überlastungen der Infrastruktur, wenn diese – weil über Steuern finanziert – kostenlos zur konkreten Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
  • Will der Staat diese Probleme der Steuerfinanzierung vermeiden, muss er den privaten Betreibern die Vereinnahmung von kostendeckenden Gebühren gestatten (die auch die erhöhten privaten Kapitalkostenforderungen abdecken). Bei vollkostenorientierten Gebühren besteht aber die Gefahr, dass die Nutzung der Infrastruktureinrichtung so weit zurückgeht, dass eine Refinanzierung nicht mehr möglich ist. Konkret wird in der o.a. Arbeitsgruppe über eine streckenabhängige Abgabe der Autofahrer nachgedacht. Die Ballungskosten sollen hingegen offenbar nicht eingefangen werden (so dass man unabhängig davon dieselbe Abgabe für eine Straßenstrecke zahlen würde, ob diese während der Hauptverkehrszeit oder mitten in der Nacht benutzt wird). Die Fehlallokation des Verkehrs ist hier vorprogrammiert.
  • Die gebührenorientierten Finanzierungsmodelle bergen übrigens auch für den privaten Betreiber die Gefahr in sich, dass sie sich nicht rechnen, weil die Bodenrente durch andere Private abgeschöpft wird. Dennoch ist es verlockend, die Infrastrukturrente abzugreifen – schließlich befinden sich Infrastrukturanlagen ja außerhalb der Konkurrenz. Wie viele private Betreiber sich neben der öffentlichen Hand auch noch eine blutige Nase holen werden, hängt somit davon ab, ob das Gebühren- oder das Steuermodell in den Ausgestaltungen überwiegt.

Die o.a. Liste könnte fortgesetzt werden. Der Weg zur Lösung der Infrastrukturmisere ist also ein gänzlich anderer als Gabriel und Schäuble ihn gehen wollen:

  • Die Infrastruktureinrichtungen sollten einerseits verursachungsgerecht über die Bodenrente finanziert werden, die durch diese entsprechend erhöht wird. Die Abschöpfung setzt natürlich politischen Mut und ökonomische Einsicht voraus. Beides ist derzeit in den politischen Parteien und ihren Beratern nicht vorhanden.
  • Die Nutzung der Infrastruktureinrichtungen sollte andererseits gegen eine Gebühr erfolgen, welche die Grenzkosten der Nutzung bzw. die Ballungskosten wiederspiegelt. Im Falle einer Autobahn sollte jemand, der eine Fahrt während der Hauptverkehrszeit und auf einer viel befahrenen Strecke vornimmt, somit einen höheren Obolus entrichten.
  • An anderer Stelle hatten wir noch ein rentenbasiertes Grundeinkommen vorgeschlagen, um jedermann in gleichem Maße die Nutzung öffentlicher Einrichtungen zu erlauben (Beitrag “EinsPlus: Nie wieder arbeiten? Das Grundeinkommen für jeden“). Ein solches Grundeinkommen könnte bequem aus den Bodenrenten finanziert werden.
  • Andere Steuern könnten hingegen zurückgeführt werden – im Extremfall bis auf Null, wenn das genannte Konzept konsequent umgesetzt wird.

Dieses Finanzierungskonzept spiegelt finanzpolitische Vorstellungen wieder, wie sie u.a. von Joseph E. Stiglitz vertreten werden (Beitrag „Steuerreform – Vorschläge von Joseph E. Stglitz“). Sie beinhalten als wesentliche Stützen des Abgabensystems ein verallgemeinertes Henry George-Prinzip (Abschöpfung der ökonomischen Renten) und eine konsequente Internalisierung externer Effekte – zum Wohle der öffentlichen Hand. Die Ideen sind eigentlich nicht schwer zu verstehen. Und, Herr Schäuble und Herr Gabriel: „Denken tut doch gar nicht weh!“

 

Literatur und mehr Informationen

Kröger, M. (2014a): Öffentlich-private Partnerschaft: Wo der Staat seine Schulden versteckt, in: Spiegel Online vom 12.06. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/oeffentlich-private-partnerschaft-staat-als-zahlmeister-a-974794.html

Kröger, M. (2014b): Warum Deutschlands Straßen so holprig sind, in: Spiegel Online vom 29.08. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/strassenbau-und-verkehrsnetze-gabriel-hofft-auf-das-geld-privater-investoren-a-988661.html

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Schieritz, M. (2014): Das wird teuer! In: ZeitOnline vom 12.9. Online: http://www.zeit.de/2014/38/infrastruktur-oeffentlich-private-partnerschaft

O.V. (2014): Gabriel gründet Beirat mit Deutsche Bank-Chef und anderen, in: Spiegel Online vom 28.8. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/gabriel-will-investitionen-mit-hilfe-von-finanzexperten-ankurbeln-a-988485.html

Milliardengrab: Autobahnbau via Public Private Partnership

Dirk Löhr

Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) schwört auf Öffentlich Private Partnerschaften („Public Private Partnerships“, PPPs) – auch beim weiteren Ausbau des Autobahnnetzes. Offenbar kümmert ihn wenig, dass der Bundesrechnungshof an diesem Finanzierungsmodell kein gutes Haar lässt.

Der Bundesrechnungshof hält die private Finanzierung und den Betrieb von Autobahn-Teilstrecken für unwirtschaftlich. Auch die anderen Vorteile des Modells “Öffentlich-private Partnerschaft” (ÖPP) würden nicht auftreten, die die Befürworter propagieren. Zu diesem Schluss kommen die Rechnungsprüfer in einem Gutachten für den Haushaltsausschuss des Bundestags. Über das bisher unveröffentlichte Gutachten hatte am Donnerstag (12.6.2014) das “Handelsblatt” berichtet (MDR 2014).

Dass Öffentlich Private Partnerschaften nicht günstiger als die klassische Durchführung durch die öffentliche Hand kommen können, liegt v.a. an den höheren Kapitalkosten von privaten Unternehmern. Sie zahlen nicht nur höhere Zinsen als die öffentliche Hand, sondern wollen auch satte Gewinne sehen. An anderer Stelle habe ich gezeigt, wie enorm der Effizienzvorteil der Privaten sein müsste, damit ihr Kapitalkostennachteil kompensiert werden kann (Löhr 2013). Offenbar sehen jedoch auch die Rechnungsprüfer diesen Effizienzvorteil bei Privaten nicht, weder in Bezug auf Zeit noch auf Kosten. Wie hoch die Nachteile tatsächlich sind, ist schwierig zu ermitteln – laufen PPPs doch in der Regel intransparent ab.

An anderer Stelle haben wir in diesem Blog auch auf die ordnungspolitische Problematik solcher Projekte hingewiesen (Blogbeitrag „Let’s talk about tax: Steuern und Steuerstaat“), die jedoch auch im Kontext mit der jüngsten Stellungnahme des Bundesrechnungshofes kaum in der Öffentlichkeit diskutiert werden:

Derartige Maßnahmen geben ein (natürliches) Monopolgut in private Hand – ein Wettbewerb im Markt findet nicht mehr statt. Zwar könnte von einem Wettbewerb um den Markt gesprochen werden; an diesem beteiligen sich jedoch nur wenige große Konzerne. Mittelständische Unternehmen kommen nicht mehr zum Zug.

Je nach Finanzierungsmodell können u.U. die Bodenrenten durch die Betreiber privatisiert werden, wenn nämlich die Betreiber einen Teil der Autobahngebühren erhalten. Dieses Modell wurde auch bei deutschen Autobahnen verwendet (o.V. 2014). Dies stellt auch eine Privatisierung der Steuereintreibung dar  („tax farming“) – was nicht nur eine Umverteilungsorgie, sondern zugleich ein zivilisatorischer Rückschritt ist.

Von den Autobahnen profitieren v.a. die angeschlossenen Orte, und dort die Grundstückseigentümer. Ein Autobahnanschluss erhöht die Bodenrenten und Bodenwerte. Werden die Ersteller und Betreiber von Autobahnen nicht über Nutzungsgebühren (s. oben), sondern über Steuern finanziert, sacken die privaten Grundeigentümer Bodenrenten- und Bodenwerterhöhungen privat ein, während die Steuerzahler (und unter diesen v.a. die Arbeitnehmer) die Finanzierungslasten tragen.

Wie man es also dreht und wendet – man kann der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen über PPP nur schwerlich einen ökonomischen Sinn abgewinnen. Möglicherweise jedoch einen politischen – hilft es doch, eine mächtige Lobby ruhig zu stellen und die Schuldenbremse zu umgehen. PPPs erscheinen als ein wunderbares Instrument des Rent Grabbing: Ökonomische Renten werden privatisiert, Risiken und Kosten werden in intransparenter Weise auf die Allgemeinheit verlagert, die über das Ausmaß der Belastung jedoch nicht informiert wird und faktisch keine Möglichkeit hat, ein Veto einzulegen.

In diesem Blog haben wir wiederholt die adäquate Durchführung und Finanzierung für öffentliche Infrastrukturen dargelegt: Über die Abschöpfung ökonomischer Renten, allen voran die Bodenrenten. Hinzu kommen Nutzungsgebühren, die je nach Verkehrsaufkommen schwanken könnten und sollten. So könnten die Kosten derartiger Infrastrukturmaßnahmen bequem abgedeckt werden. Private Unternehmer sollten beim Bau von Infrastrukturen selbstverständlich als Agenten eingeschaltet werden – der Staat soll nicht selbst die Bagger fahren. Doch Private sollten weder das Eigentum der Infrastrukturen noch ein faktisches Steuererhebungsrecht erhalten.

 

Mehr Informationen:

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013.

MDR Thüringen (2013): Rechnungshof rügt Bund wegen zu hoher Ausgaben. Online: http://www.mdr.de/thueringen/autobahn_privat_finanziert100.html

O.V. (2014): ÖPP-Projekte in Deutschland: Privat finanzierte Autobahnen sind teurer, in: Spiegel Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/oepp-privat-finanzierte-autobahnen-sind-teurer-als-staatlich-gebaute-a-974654.html