Nahostkonflikt: Der Schrei nach Wasser

Dirk Löhr

Der Besuch des deutschen Kabinetts in Israel ist abgeschlossen. Positiv: Mehr Vertrauen wurde zwischen beiden Staaten gebildet. Kooperationen gibt es insgesamt in 19 Bereichen. Unter anderem erhalten endlich (!) die noch wenigen lebenden Ghetto-Zwangsarbeiter eine Rente von 200 Euro pro Monat.

Meinungsverschiedenheiten bestehen aber weiterhin – nicht nur bezüglich der Iran-Politik, sondern auch hinsichtlich des israelischen Siedlungsbaus im Westjordanland. Die israelische Siedlungspolitik wird jedoch nicht zuletzt auch aus strategischen Gesichtspunkten betrieben. Der Konflikt zwischen Israelis ist nicht nur einer zwischen zwei Kulturen und Religionen, sondern auch ein Konflikt um Ressourcen. Im Kern geht es dabei v.a. um die Kontrolle über die Aquifere, also unterirdische Wasservorkommen, die unter Teilen des palästinensischen Gebietes verlaufen. Das Mittel ist die Okkupation von Land durch israelische Siedler. Würde umgekehrt ein (hoffentlich) einmal existierender Palästinenserstaat die Wasservorkommen kontrollieren und die Israelis von der Nutzung ausschließen, hätten aber auch Letztere ein Problem. Umgekehrt könnten hingegen die Israelis den Palästinensern das Messer an die ausgetrocknete Gurgel setzen und faktisch die Souveränität eines solchen Staates erheblich einschränken. Keine guten Voraussetzungen für eine gute und gleichberechtigte Nachbarschaft. Andres (2007) schlug aus diesem Grunde vor, die betreffenden Aquifere als Gemeinschaftsgut zu definieren. Die Nutzung sollte durch einen gemeinsamen, von Israelis und Palästinensern gemeinsam verwalteten Fonds geschehen. Die Zuteilung des Wassers sollte durchaus über Marktpreise erfolgen, mit knappheitsgerechten Preisen (evt. über Auktionen). Die Überschüsse (Ressourcenrenten!!) aus der Wasserbewirtschaftung sollte Palästinensern und Israelis gemeinsam zu gute kommen, und nach Anzahl der Köpfe erfolgen. Aufgrund ihrer größeren Zahl wären die Nutznießer der Rückverteilung v.a. die Palästinenser. So entstünde einmal ein Anreiz, mit den knappen Wasservorkommen sparsam umzugehen: Hat ein Bürger der Region (egal, ob Israeli oder Palästinenser) einen durchschnittlichen Wasserverbrauch, würde er in den Fonds genauso viel einzahlen, wie er wieder als „Dividende“ (gemeinsames ressourcenbasiertes Grundeinkommen!) zurück bekommt. Verbraucht er überdurchschnittlich viel Wasser, geht dies auf Kosten der Mitbürger – er zahlte dann aber auch mehr, als er wieder herausbekommt. Und hat er einen unterdurchschnittlichen Verbrauch, bekommt er mehr an Dividende heraus, als ein für das Wasser bezahlt hat. Letztlich handelt es sich bei der Vergemeinschaftung des Wassers und seiner ökonomischen Rente um dieselbe Idee, die auch Barnes / Pomerance (2000) mit ihrem Skytrust verfolgten (Versteigerung der CO2-Verschmutzungsrechte und gleichmäßige Rückverteilung der Erträge an die Bürger). Über die Rückverteilung wären auch die Zugangschancen zu den Wasservorkommen gleichmäßig verteilt – anders als heute, wo die Palästinenser von der überlebenswichtigen Ressource Wasser immer weiter abgeschnitten werden.

Natürlich wäre eine palästinensisch-israelische Wassergemeinschaft nicht die berühmte „Silver Bullet“, über die sämtliche Probleme auf einen Schlag gelöst werden könnten. Aber zumindest ein wichtiges Hindernis für einen dauerhaften Frieden wäre vom Tisch. Würde das Regime funktionieren, wäre ein „strategischer Siedlungsbau“ über den Wasservorkommen aus israelischer Sicht obsolet und somit ein wichtiges Konfliktfeld entschärft.

Frau Merkel: Kritik an der israelischen Siedlungspolitik ist wohlfeil. Anspruchsvoller und Ziel führender wäre ein Plan, der auch die bestehenden Ressourcenkonflikte zu lösen hilft. Vielleicht haben Sie bei Ihrer nächsten Israel-Reise einen solchen in der Tasche.

 

Mehr Informationen:

Andres, F. (2007): Gedanken über eine Wassergemeinschaft von Israelis und Palästinensern, in: Zeitschrift für Sozialökonomie 153, S. 25-29. Online: http://www.sozialoekonomie-online.de/ZfSO-153_Andres.pdf

Barnes, P. / Pomerance, R. (2000): Pie in the Sky – How a Sky Trust would Work, Corporation for Enterprise Development. Online: http://community-wealth.org/_pdfs/articles-publications/commons/paper-barnes-pomerance.pdf

Löhr, D. (2009): Die Plünderung der Erde, 2. Aufl., Kiel 2009.

Diätenerhöhung, Selbstbedienung und weiße Korruption

Dirk Löhr

Während die Reallöhne trotz aktuellem Wirtschaftsaufschwung seit der Wiedervereinigung immer noch mehr oder weniger auf der Stelle treten, während die große Koalition bislang noch keines ihrer großen Vorhaben auf die Schiene gebracht hat, passierte eine Sache in Windeseile die politischen Schleusen: Die selbst genehmigte Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten. In zwei Schritten sollen die Diäten um je 415 Euro auf das Gehalt eines Bundesrichters von 9082 Euro steigen. Danach soll es automatische Erhöhungen geben. Von 2016 an sollen die Diäten dann an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt werden. Die Regelungen folgen den Empfehlungen einer Kommission des Ältestenrates des Parlaments.

Klartext: Ein Abgeordneter, der seinen Job ernst nimmt, hat keinen 8-Stunden-Tag. Und er hat Verantwortung. Ein Abgeordneter, der seinen Job ernst nimmt, hat auch keine Zeit für einen lukrativen Nebenverdienst, es sei denn, nicht seine Leistung wird bezahlt, sondern etwas anderes.

Vor diesem Hintergrund sollte man sich den Grund für die Orientierung der Bezüge der Abgeordneten an denen der Bundesrichter in Erinnerung rufen: Unabhängigkeit, Immunität gegen Bestechungsversuche. Bundesrichter sollen von ihrem Salär auskömmlich leben, ohne einem zweiten Herrn dienen zu müssen – obwohl sie es von ihrem fachlichen Vorwissen her durchaus könnten. Letzteres ist hingegen bei vielen Abgeordneten vor dem Hintergrund ihres beruflichen Werdegangs zu bezweifeln. Umso mehr verwundern die unzähligen Beiratsmandate, Consultingverträge etc.

Die Diätenerhöhung sei den Abgeordneten gegönnt, die Kopplung an die Lohnentwicklung ist positiv. Zu fordern wäre aber eben auch, dass die Abgeordneten sich mit demselben Maßstab wie Bunderichter messen lassen. Die Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst sagt in § 4:

„(1) Die Genehmigung für eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen gegen Vergütung außerhalb des öffentlichen Dienstes gilt allgemein als erteilt, wenn die Nebenbeschäftigungen insgesamt geringen Umfang haben und kein gesetzlicher Versagungsgrund vorliegt. Der Umfang einer oder mehrerer Nebenbeschäftigungen ist als gering anzusehen, wenn die Vergütung hierfür insgesamt 100 Euro im Monat nicht übersteigt. Die Nebenbeschäftigung ist der nach § 7 Abs. 1 für die Genehmigung einer Nebentätigkeit zuständigen Stelle anzuzeigen, es sei denn, daß es sich um eine einmalige, gelegentliche Nebenbeschäftigung handelt.

(2) Eine als genehmigt geltende Nebenbeschäftigung ist zu untersagen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, die nach § 5 die Versagung einer Genehmigung rechtfertigen würden.

§ 5 Versagung der Genehmigung

Die Genehmigung für eine Nebentätigkeit ist zu versagen, wenn der Richter sie nach den §§ 4, 39, 40 oder 41 des Deutschen Richtergesetzes nicht wahrnehmen darf oder ein sonstiger gesetzlicher Versagungsgrund vorliegt. Dies gilt insbesondere, wenn zu besorgen ist, daß die Nebentätigkeit

1.  das Vertrauen in die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit oder Unbefangenheit des Richters gefährdet oder sonst mit dem Ansehen des Richterstandes oder mit dem Wohle der Allgemeinheit unvereinbar ist,

2.  die Arbeitskraft des Richters so stark in Anspruch nimmt, daß die ordnungsgemäße Erfüllung seiner richterlichen Pflichten beeinflußt wird, oder

3.  die Rechtspflege in anderer Weise beeinträchtigt.“

Wenngleich es auch unter den Bundesrichtern schwarze Schafe gibt, ist dies die Messlatte. Ansonsten können die Wähler (der Souverän) kaum mehr erkennen, ob ihre Abgeordneten dem Wählerwillen Ausdruck verleihen oder nicht viel mehr das Lied desjenigen singen, dessen schmackhaftes Brot sie da gerade essen.

So bleibt das Geschmäckle von Selbstbedienung – auch wenn die Regeln bezüglich der Bestechlichkeit verschärft wurden. Die besagten Nebenjobs, die DAS Vehikel für „weiße Korruption“ von Abgeordneten in deutschen Parlamenten darstellen, fallen eben nicht darunter (dass die Pensionen im gleichen Zug gekürzt wurden, ist – um es freundlich auszudrücken – Augenwischerei, um den Unmut der Wähler zu besänftigen – kaum ein Abgeordneten erreicht die 27 Mandatsjahre, ab denen die Regelung greift).

Es wird Zeit, endlich eine Bannmeile um das Parlament zu ziehen, und Lobbyismus wie auch „weiße Korruption“ unter Strafe zu stellen.

Die Wirtschafts-NATO: Invasion der Chlorhühnchen

Dirk Löhr

Mehr Wohlstand durch Freihandel? Oder eine Wirtschafts-NATO zugunsten weniger starker Konzerne? Worum geht es beim transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (“Transatlantic Trade and Investment Partnership”)? Ist die Kritik hieran das Produkt einer öffentlichen Hysterie, oder ist mehr daran?

Die Befürworter versuchen zunächst, wie üblich mit der Mittelstandskarte zu stechen (cgl. Ries, o.J.): Große Konzerne produzieren und vertreiben auf beiden Seiten des Atlantiks – anders als Mittelständler. Letztere bräuchten ein Freihandelsabkommen dringender als Erstere. Es geht aber noch um mehr: Dass Freihandel Wohlstand fördern und Arbeitsplätze schaffen kann, ist weitgehend Konsens.

Allerdings gilt dies nur unter bestimmten Voraussetzungen. Und: Tarifäre Handelshemmnisse, also Zollbarrieren, spielen ohnehin bereits eine geringe Rolle im transatlantischen Handel. Lediglich vier bis sieben Prozent des transatlantischen Handels sind mit Zöllen belastet (Ries, o.J.). Entsprechend monieren die Kritiker, dass die quantitativen Effekte (Einkommenserhöhungen und geschaffene Arbeitsplätze) überschaubar sein dürften. Der transatlantische Handel funktioniere nämlich bereits ohne größere Reibungsverluste.

Um was es beim TTIP viel mehr geht, ist der Abbau nicht tarifärer Handelshemmnisse. Diese kommen durch unterschiedliche Regulierungen im europäischen und amerikanischen Wirtschaftsraum zustande. Viele dieser Regulierungen haben Gesundheitsstandards, Lebensmittelgesetze oder Umwelt- und Sozialstandards zum Gegenstand. All dies ist in Europa in der Regel strenger geregelt als in den USA (Piper / Hagelüken 2014). Das Spielfeld soll nun durch das TTIP weniger schief gestaltet werden. Dabei gibt es aber drei Möglichkeiten: Die höheren europäischen Anforderungen absenken oder die geringeren amerikanischen Anforderungen erhöhen; möglicherweise auch eine Kombination aus Beidem.

Welcher Weg wird also gewählt? Und: „Cui bono?“ – also: wem nutzt das Ganze? Auch diese Frage muss erlaubt sein. Wir befinden uns ja in einer Demokratie.

Und da stimmt es zunächst bedenklich, dass die Verhandlungen um das TTIP im Geheimen stattfinden. Lobbyisten haben Zugang, keine Journalisten und keine Volksvertreter. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Möchte man Konsumenten und Arbeitnehmer etwa zu Ostern angenehm mit einem hohen transatlantischen Umwelt- und Verbraucherschutz überraschen? Man muss wohl ziemlich blond sein, um so etwas anzunehmen. Das Ei, das da dem Verbraucher in den Korb gelegt werden soll, sieht wohl ganz anders aus. Hinter verschlossenen Türen wird da wohl eher eine Orgie der Abwälzung von Umwelt- und Sozialkosten zu Lasten schwach organisierter Gruppen ausgemauschelt. Solche schwach organisierten Gruppen sind z.B. die Verbraucher. Und den Spass an dieser Orgie sollen stark organisierte Gruppen haben. Und dies sind am wenigsten die von den Befürworten genannten mittelständischen Unternehmen. Die Türe für genveränderte Organismen würden wohl weiter geöffnet. Monsanto & Co. stehen schon mit feuchtem Schritt in den Startlöchern – nicht gerade die typischen Mittelständler.

Tritt das TTIP so in Kraft, wie es offenbar gerade ausgemauschelt wird (Genaues weiß man wegen des Mangels an Öffentlichkeit nicht), können sich beispielsweise amerikanische Fleischkonzerne mit ihren Chlorhühnern, die derzeit in Europa aufgrund der strengeren Hygiene-Standards verboten sind, in den europäischen Markt einklagen. Würden nämlich die “überzogenen” europäischen Standards nicht gelockert, stellten sie ein Chlorhuhn-Investitionshemmnis dar. Möglicherweise bedarf es bei dem einen oder anderen Volksvertreter in Europa erst des Verzehrs eines Chlorhühnchens, damit ein Licht aufgeht. Die Bremse zu ziehen wird dann allerdings schwierig. Will sich ein Staat auf stur stellen und weigert sich, seine Standards zu senken, werden Streitigkeiten nicht etwa in öffentlich zugänglichen Gerichtsverfahren ausgetragen. Zuständig ist vielmehr ein im Rahmen des Freihandelsabkommens organisiertes, von der Weltbank beaufsichtigtes Tribunal. Die Mitglieder dieses Tribunals sind Unternehmen und Staaten, vertreten durch internationale Anwaltskanzleien. Heute befinden sie sich in der Rolle der des Klägers, morgen in der des Verteidigers, übermorgen sind sie Richter. Entscheidet das Tribunal gegen den renitenten Staat, so wird dieser gezwungen, seine Standards entsprechend herabzusetzen bzw. seine Märkte zu öffnen. Oder aber millionenschwere Entschädigungen zu zahlen – auf Kosten des Steuerzahlers. Und der Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit: Fehlanzeige, obwohl eigentlich jeder einzelne Bürger elementar betroffen ist. Die Mauschelei hinter verschlossenen Türen wird also nach abgeschlossener Verhandlung des TTIP nicht aufhören, sondern sich während seiner Umsetzung perpetuieren. Was hätte wohl der alte Kant hierzu gesagt? Er hätte mit seiner Publizitäts-These (1795) dagegengehalten: „Alle auf das Recht anderer Menschen bezogene Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publicität verträgt, sind Unrecht” (Mohrs 2014). Snowden sei Dank haben zwar offenbar derzeit die Verhandlungen rund um das Investitionsschutzabkommen an Fahrt verloren, doch vom Tisch ist das Thema längst nicht.

Bedenklich stimmt weiter, wie der Wille des Volkes durch seine politischen Vertreter zum Ausdruck gebracht wird: Nämlich gar nicht. Was die Öffnung der Türen für genveränderte Organismen angeht, die wir gerade mit der Einführung der Genmaissorte 1507 in Europa erleben (s. den Blogbeitrag „Genmais und Demokratie“), so will die erschlagende Mehrheit von 88 % der deutschen Bevölkerung dies nicht. Und man kann genauso davon ausgehen, dass dieselbe Mehrheit nicht auf Chlorhühner und aufgeweichte Sozialstandards steht. Wessen Willen wird hier durch die Bundesregierung und die EU-Kommission umgesetzt? Ist der Souverän das deutsche Volk, oder ist es Monsanto, Pioneer, Syngentha, BASF & Co.? Die willfährige Ausführung von Interessen einer mächtigen Lobby ist ein latenter Skandal, da das politische System hierdurch von Grund auf korrumpiert wird. Nötig wäre eine Bannmeile: Lobbyisten sollten sich nicht mehr um den Bundestag und den Bundesrat herum blicken lassen dürfen, und die Beeinflussung von Politikern außerhalb eines für die Öffentlichkeit transparenten Verfahrens sollte unter Strafe gestellt werden.

Schließlich ist auch bedenklich, dass Europa mit der „Wirtschafts-NATO“ TTIP die US-amerikanische „teile-und-herrsche“-Politik aktiv unterstützt. Dieses Muster zog sich in der neueren Geschichte zwar schon immer durch die US-amerikanische Politik, nimmt aber deutlichere Konturen an, seitdem sich die Supermacht auf dem absteigenden Ast befindet. Sie verabschiedet sich zunehmend aus multilateralen Arrangements und Institutionen (erkennt den internationalen Strafgerichtshof nicht an, zahlt die Beiträge für die UN-Mitgliedschaft nicht etc. etc.). In früheren Zeiten stützten die USA jedoch wenigstens die Welthandelsorganisation (WTO) – jedenfalls, solange diese für sie nützlich war. Doch diese Zeiten sind vorbei: Die USA setzen auch in Bezug auf Freihandel zunehmend auf Bilateralismus (was sich schon im Rahmen des nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA abzeichnete). Dabei hat die WTO doch den Freihandel ganz groß auf ihre Fahnen geschrieben. Aber: Sie passt als multilaterale Organisation – deren Regeln sich auch die USA unterwerfen müssen – nicht in die „teile-und-herrsche“-Strategie der Amerikaner.

Doch auch NGOs, Umweltschützer und Gewerkschaften mögen die WTO nicht. Der Grund: „Schiefe Handelsplattformen“ aufgrund von Unterschieden in Umwelt- und Sozialstandards werden in der WTO grundsätzlich übersehen. Die Durchsetzung von Umwelt- und Sozialstandards wird leicht als nicht tarifäres Handelshemmnis qualifiziert, folglich ist Umwelt- und Sozialdumping im internationeln Handel eher die Regel als die Ausnahme. Unter diesen Umständen verliert die Freihandelsidee einiges von ihrem Glanz. Dennoch: Die Welthandelsorganisation ist die einzige internationale Organisation mit Sanktionsgewalt. Anstatt die WTO in Bausch und Bogen zu verdammen, bräuchte die deutsche Bundesregierung wie die EU-Kommission einen ordentlichen Stoß in den Rücken, um innerhalb der WTO endlich die Probleme des Umwelt- und Sozialdumpings auf die Tagesordnung zu bringen. Das nötige Gewicht hierzu hätte Europa. Allerdings fehlt bislang der politische Wille – lebte man doch bislang glänzend auf Kosten der Opfer des Umwelt- und Sozialdumping. Umso mehr wäre die Durchsetzung entsprechender Standards in der WTO wesentlicher Schritt, um Globalisierung umwelt- und sozialgerecht zu gestalten – mit der „Wirtschafts-NATO“ geht es hingegen mit voller Fahrt in die Sackgasse.

Mehr Informationen:

Piper, N. / Hagelüken, A. (2014): Freihandelsabkommen TTIP: Feuer unter Freunden, in: Sueddetusche.de vom 4.2. Online: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/freihandelsabkommen-ttip-feuer-unter-freunden-1.1879211

Ries, C. (o.J.): TAFTA: SMWs would benefit greatly, in: International Trade News. Online: http://www.internationaltradenews.com/en/articles/24000/TAFTA-Mittelstand-wuerde-stark-profitieren.html

Mohrs, T. (2014): Kant nennt es Unrecht, in: Passauer Neue Presse vom 11.2. Online: http://www.pnp.de/nachrichten/kultur_und_panorama/kultur/1198948_Handelsabkommen-TTIP-Kant-nennt-es-Unrecht.html

The Good, the Bad and the Neutral

High noon in der Ukraine, und die Hauptrollen sind verteilt. Die Bösen: Ministerpräsident Janukowitsch, und im Hintergrund als Schattenmann Wladimir Putin. Die Guten: Die von den deutschen Konservativen gesponserte Partei des Vitali Klitschko, die rechtsradikale Swoboda-Bewegung und die Partei der Rent-Grabberin Julia Timoschenko. Und zwischendrin die Neutralen: Die deutschen Medien. Über deren Versagen und die durch sie geschürten Kalte-Kriegs-Reflexe ein hervorragender Artikel von Jens Berger aus den NachDenkSeiten: “Ukraine: Der Qualitätsjournalismus versagt.”

Genmais und Demokratie

Dirk Löhr

Das Vorsorgeprinzip zielt darauf ab, trotz fehlender Gewissheit bezüglich Art, Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit von möglichen Schadensfällen vorbeugend zu handeln, um diese Schäden von vornherein zu vermeiden. Umwelt und Mitbürger sollen nicht als Versuchskaninchen verwendet werden; es soll nicht irreversibel in Systeme eingegriffen werden, die man noch nicht verstanden hat. Normalerweise wird das Vorsorgeprinzip in der europäischen Gesundheits- und Umweltpolitik hoch gehalten.

Normalerweise. Nicht normal, sondern außerordentlich wichtig sind die Interessen von Konzernen wie Monsanto, Pioneer, Dow AgroSciences, DuPont, Syngentha, BASF, Bayer etc. Diese wollen schon seit vielen Jahren Landwirte und Verbraucher mit genveränderten Organismen beglücken. Ohne, dass man wirklich genau weiß, welche Auswirkungen dies auf Nutzinsekten, bezüglich der genetischen Kontamination und schließlich auf die menschliche Gesundheit hat. Bezogen auf Mais könnte man versucht sein zu sagen: Was soll’s – schließlich ist die genetische Kontamination schon so weit fortgeschritten, dass schon heute so gut wie kein gentechnisch unbeeinflusster Mais mehr existiert. Auch durfte schon eine Sorte Genmais – MON 810 – für kommerzielle Zwecke angebaut werden. Zudem ist auch die Verfütterung von genetisch verändertem Mais schon erlaubt. Allerdings erreicht das, was nun ansteht, eine andere Dimension. Es werden Schleusen geöffnet. Der abermalige Anlauf von Monsanto, Pioneer & Co. scheint nun endlich Erfolg zu haben.

Zunächst hatte sich Deutschland bei einer Beratung zwischen den EU-Mitgliedstaaten über dieses Thema enthalten. So wurde die nötige Stimmenmehrheit gegen die Zulassung der Genmaissorte 1507 der Firma Pioneer blockiert. Eine deutliche Mehrheit der europäischen Staaten war nämlich gegen die Zulassung, allerdings ohne dass es – ohne die Beteiligung des Stimmenschwergewichtes Deutschlands – für ein “Nein” gereicht hätte. Nun liegt es nun bei der EU-Kommission. Gemeinhin wird erwartet, dass die Kommission der Einführung zustimmen wird; der Gesundheitskommissar Tonio Borg hat schon die Befürwortung der Zulassung signalisiert. Allein der Zeitpunkt ist ungewiss.

Die Haltung der Bundesregierung kann man freundlich als einen Schlingerkurs bezeichnen. 88 % der Deutschen sind gegen die weitere Einführung genveränderter Organismen. Dies wurde von der Bundesregierung schlichtweg ignoriert. Eine der Saatgutindustrie offenbar sehr freundlich gesonnene Administration im CDU-geführten Forschungsministerium sowie dem Vernehmen nach auch das Kanzleramt selbst setzen sich einfach über den Willen des Souveräns hinweg – zugunsten einer kleinen, stark organisierten Gruppe. Die Frage darf erlaubt sein: Wer ist hier wirklich der Souverän? Der Gentechnik-Experte der Grünen im Bundestag, Harald Ebner, brachte es auf den Punkt. Er attackierte die Kanzlerin wegen der Enthaltung. „Offenbar waren ihr (…) Rücksicht auf die Gentech-Lobby und gute Stimmung für die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit den USA wichtiger als die Interessen der Menschen in Europa.“ Das Freihandelsabkommen wirft also schon seine Schatten. Und in ihrem üblichen Spagat zwischen der Representation des Mittelstandes und der Protektion von Privilegien hat die CDU wieder deutlich Schlagseite bekommen. Die CSU und SPD, die gegen die Einführung sind, versuchen nun, nach dem faulen Kompromiss auf EU-Ebene zumindest einen Anbau in Deutschland zu beschränken. Landwirtschaftsminister Friedrichs setzt sich für Regionalklauseln ein, wonach jedes Bundesland selbst über den Anbau entscheiden kann. Das dürfte allerdings zu zahm sein. Besser wäre – wie es die Umweltorganisation Greenpeace fordert – ein nationales Anbauverbot. Bisher können EU-Staaten den Anbau von Genpflanzen allerdings nur verbieten, falls Gefahr für Gesundheit oder Umwelt droht. Die EU-Kommission will das Verfahren reformieren und den Staaten mehr Spielraum für nationale Verbote geben. Dies gilt es zu nutzen.

Letztlich geht es bei der Einführung von genverändertem Mais um Patente auf Leben. Das Patentrecht ist aber dem Privateigentum an Land nachgebildet (Löhr 2013). Es geht um eine neue Art der „Einfriedung“, nun von „virtuellem Land“. Im Mittelpunkt stehen die ökonomischen Renten, die sich mit den Monopolrechten über das Leben erzielen lassen (rent-seeking). Zudem kann man, wie bei Land, Mitbewerber blockieren und behindern (daher z.B. strategische Patentportfolios). Ein hoher Teil der Kosten und Risiken wird auf unbeteiligte Dritte – hier v.a. den Verbraucher und die Umwelt – abgewälzt. Landwirte und die Landwirtschaft drohen zudem in immer stärkere Abhängigkeit von den Saatgutkonzernen zu geraten. Mit der Landwirtschaft wird auch der Verbraucher gefährdet. Eigentlich sollte die Regierung solchen Schaden vorsorgend abwenden. Sie macht das genaue Gegenteil.

Die Zulassung der  Genmaissorte 1507 ist ein wichtiger Etappensieg der Rent-Grabber. Ihr Raubzug geht über das Eigentumsrecht. Speziell das Eigentumsrecht an Land und das diesem nachgeäffte Patentrecht sind barbarisch – und Patente auf Leben sind ein besonders großer Rückschritt in längst überwunden geglaubte Zeiten. Es hat eine ähnliche Qualität wie die Leibeigenschaft und Sklaverei in früheren Zeiten. Damals beklagte man zwar Exzesse der Eigentümer, hielt derartige Institutionen aber grundsätzlich für unverzichtbar und normal. Heute hilft es wenig, die Einführung von Genmais (also das Symptom) zu beklagen, das Patentrecht (also die Ursache) als gottgegeben hinzunehmen. Mit der Aufklärung und dem Fortschritt ist es wohl lange noch nicht so weit, wie die meisten Menschen vielleicht glauben.

Literatur:

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Sueddeutsche.de vom 11.2.2013, online: http://www.sueddeutsche.de/news/politik/eu-genmais-1507-vor-der-zulassung-in-europa-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140210-99-02840

Flucht vor der Dummheit

Dirk Löhr

Alle tun es. Die Ikone Ulrich Hoeneß. Der honorige CDU-Schatzmeister Helmut Linssen. Die „moralische Instanz“ Alice Schwarzer. Der feinsinnige Kultur-Staatssekretär André Schmitz aus Berlin. Besonders pikant: Letzterer ist Mitglied derjenigen Partei, die sich in als Vorreiter gegen kriminelle Steuerhinterzieher sieht. Sein Parteifreund Peer Steinbrück drohte seinerzeit damit, die Kavallerie gegen die kleine Schweiz ausrücken zu lassen.

Dabei nimmt sich jeder das, was er kann. Steuerhinterziehung ist ein Volkssport. Allerdings gibt es verschiedene Ligen. Der eine trägt eben internationale Spiele auf den Bahamas aus, der andere bleibt in seinem Dorf stecken – Kreisklasse, mit nicht ausgestellten Handwerkerrechnungen.

Um das deutsche Steuersystem ranken sich viele Mythen. 70-80% der weltweiten Steuerliteratur sollen sich angeblich des Problemfalles Deutschland annehmen. Das ist sicherlich maßlos übertrieben. Doch selbst, wenn es nur 15 % sind (Späth, o.J.), ist dies angesichts eines Anteils von 1,2 % an der Weltbevölkerung doch schon eine recht stolze Zahl. Für Vater Staat ist es dabei häufig das Kleinvieh, das Mist macht. Konsequenz: Gerade Massenfälle wie Dienstwagen, geldwerte Leistungen, Dienstreisen etc. werden so kompliziert und kleinlich geregelt, dass kaum jemand mehr durchblickt. Hinzu kommt ein Gerechtigkeitsfimmel der deutschen Gerichte (der sich dann irgendwann auch in den Verwaltungsanweisungen niederschlägt). Die Kosten des ganzen Theaters werden zu einem großen Teil auf die Steuerpflichtigen verlagert (auch in Gestalt von Rechtsunsicherheiten).

Auch der Gerechtigkeitsfimmel der Gerichte kann hieran nichts ändern – tobt er sich doch leider an der vollkommen falschen Stelle aus. Das zentrale Problem der Rentenökonomie wird nämlich nicht angegangen. Am besten erschließt sich dieses über das sog. „Henry George-Theorem“ („Golden Rule of Local Public Finance“), das u.a. vom Nobelpreisträger und früheren Weltbank-Chefökonomen Joseph Stiglitz formalisiert wurde.

Volkseinkommen als Funktion der Bevölkerung (eigene Darstellung)

Zusammensetzung   Verteilung
Private Güter und Dienstleistungen <=> Löhne (Produktionsfaktor Arbeit)
Zinsen (Produktionsfaktor Kapital)
Öffentliche Güter und Dienstleistungen <=> Renten (Produktionsfaktor Land i.w.S.)

Abbildung: Das Henry George-Theorem (vereinfacht)

Das Henry George-Theorem kann von links nach rechts und umgekehrt interpretiert werden: Die öffentlichen Güter (Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, Gesundheitseinrichtungen) können unter bestimmten Bedingungen vollständig aus den Bodenrenten finanziert werden, wobei „Boden“ in einem sehr weiten Sinne verstanden wird (als alles, was der Mensch nicht geschaffen hat, und sogar – wie bei geistigen Eigentumsrechten – noch darüber hinaus). Also: Man bräuchte gar keine Steuern, wenn man den Staat aus den ökonomischen Renten finanzieren würde.

Umgekehrt werden die Bodenrenten in Agglomerationen erst durch die öffentlichen Leistungen erzeugt; der Staat ist also eine „rent creating institution“. Werden nun aber die (Boden-) Renten privatisiert und damit der durch das Henry George-Theorem beschriebene sachgesetzliche Zusammenhang durchbrochen, muss die Inwertsetzung der öffentlichen Güter durch Steuern auf Kapital und Arbeit finanziert werden. Dabei ist Kapital im Gegensatz zu Arbeit hoch mobil – der schwarze Peter bleibt somit meist beim Faktor Arbeit hängen. Dementsprechend ist es der Steuerstaat, der einerseits die Privatisierung der ökonomischen Rente und andererseits die Auflösung des Finanzierungszusammenhangs zwischen öffentlichem Gut und ökonomischer Rente absichert. Die Rechnung zahlt dabei v.a. der Mittelstand, der langsam, aber sicher durch hohe Steuern auf das Einkommen und den Konsum ausblutet – diese Steuern bilden nämlich das Rückgrat des Steuerstaates. Über die Entkopplung von Nutzen und Lasten ist der Steuerstaat ein wesentliches Element der heutigen Umverteilung von unten nach oben. Die Bürger zahlen heutzutage doppelt: Einmal direkt in Form von ökonomischen Renten (in Mieten, Unternehmensgewinnen, Fernsehrechten etc. versteckt) an die Eigentümer von Land und ähnlichen Vermögenswerten (in 2012: ca. 200 Mrd. Euro, genaue Zahlen gibt es nicht). Und schließlich indirekt, über die Steuer für die Inwertsetzung der betreffenden Vermögenswerte – zugunsten deren Eigentümer (in 2012 bis hin zu 600 Mrd. Euro Steuern, wovon ein Teil jedoch auch interpersonell nach unten umverteilt wird und damit außer Betracht bleiben muss). Ein erheblicher Teil des Volkseinkommens (2012: schätzungsweise ca. ein Viertel bis hin zu einem Drittel des Volkseinkommens i.H.v. 2.054 Mrd. Euro) werden somit durch den Steuerstaat funktionell zu den Beziehern ökonomischer Renten hin umverteilt – also zu denjenigen, die es ohnehin schon üppig haben.

Würde man den durch das Henry George-Theorem bezeichneten Finanzierungszusammenhang wieder herstellen, könnte die Steuerbelastung im Idealfall bis gegen Null reduziert werden. Das gesamte Land wäre wesentlich wettbewerbsstärker als heute. Handwerker könnten gegenüber ihren schwarz arbeitenden Kollegen auf legalem Wege bequem konkurrieren, wenn sie ihre Leistungen (ohne Umsatz- und Lohnsteuer) um 40-50 % billiger anbieten dürften. Dies würde auch bei den Nachfragern die Lust erhöhen, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Egal, ob man sie nun mag oder nicht, egal, wie man sie als Menschen beurteilt. Hebt man gegenüber Hoeneß & Co. den moralischen Zeigefinger, so vergesse man besser nicht, dass das Steuersystem als solches heutzutage schon unmoralisch ist. Wenn man sich aus diesem Schwachsinn verabschieden will, ist das nachvollziehbar. Solidargemeinschaften sind nett, aber nicht zugunsten von wenigen Vermögenden. Dementsprechend ist es allenfalls schräg, dass sich Hoeneß & Co – also ausgerechnet Gewinner dieser Umverteilungsorgie – um ihren bescheidenen Beitrag drücken, der ihnen ja ohnehin letztendlich wieder zufallen würde.

Beschließen einige Staaten, es ein klein wenig besser zu machen und nur einen kleinen Schritt in eine andere Richtung zu marschieren, macht sich ihr Wettbewerbsvorteil natürlich bemerkbar. Der Steinbrück’sche Ruf nach dem Aussenden der Kavallerie ist aber vergleichbar mit einem Rennfahrer Alonso, der seinen Konkurrenten Vettel verkloppen will, weil Alonso ein Autorennen mit angezogener Handbremse gefahren und deswegen gegenüber Vettel den Kürzeren gezogen hat. Das ist dann nicht die Schuld von Vettel. Dieser nutzt lediglich die Unfähigkeit seines Konkurrenten zu seinem eigenen Vorteil. Letzterem steht es frei, die Handbremse zu lösen. Der Ruf aller politischen Parteien geht allerdings unisono in eine andere Richtung: Gleicher Wettbewerbsbedingungen zuliebe solle auch Vettel bitteschön seine Handbremse anziehen. Also: Keine Befreiung von der Dummheit, sondern ihre Vergemeinschaftung (statt der Vergemeinschaftung der Renten). Nichts wie weg von hier? Ich kann es verstehen.

Mehr Information:

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird. Marburg. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Späth, T. (o.J.): Mythen über das deutsche Steuerrecht, Kanzleiblog Späth, online: http://www.kanzlei-spaeth.de/informationen/kanzleiblog/steuern/mythen_ueber_das_deutsche_steuerrecht/index_ger.html

A kind of magic: Die 70-30-Regel der Rentenökonomie

Dirk Löhr

Wer Augen hat zu sehen, der sehe. Wenn er sie aufmacht, sieht nämlich immer wieder dieselben Zahlen:

Die Bank gibt gute Kreditkonditionen für den Häuslebau, wenn die Eigenkapitalquote mindestens 20-30 % des gesamten Investments beträgt. Erstaunlicherweise entspricht dies auch dem Anteil des Grund und Bodens am gesamten Investment. Mieten Sie das besagte Haus, zahlen Sie also im Regelfall 20-30 % Ihrer Kaltmiete als Ertrag auf den Boden (Bodenrente); in Städten wie München oder Hamburg können die Anteile allerdings auch mal bei 50-60% liegen.

Auch Unternehmen gelten als gut finanziert, wenn sie einen Eigenkapitalanteil von 20-30% aufweisen. Wiederum entspricht dies dem Wertanteil an der Bilanzsumme von „Land“ im Sinne der ökonomischen Klassiker. Zu „Land“ zählten die klassischen Ökonomen dabei neben Grund und Boden auch Wasser und andere natürliche Ressourcen. Heute würde man die Atmosphäre (CO2-Zertifikate!), das elektromagnetische Spektrum (Frequenzen der Privatsender!) usw. ergänzen (s. die Branchenbeispiele in diesem Blog). Geistige Eigentumsrechte sollten ebenfalls hinzugefügt werden, da sie dem Privateigentum an Grund und Boden in vielerlei Hinsicht nachgebildet sind. Ähnliches gilt auch für Beteiligungen, da sie in der geschilderten Sichtweise als indirekte Investitionen in „Land“ in diesem erweiterten Sinne interpretiert werden können (s. Abbildung 1). Nicht zu vergessen ist schließlich auch die Kriegskasse – es war J.M. Keynes, der in seiner Allgemeinen Theorie (1936/1982) die Ähnlichkeiten zwischen Geld und Land unterstrich. Die nachfolgende Darstellung illustriert, dass im Unternehmensdurchschnitt der Zugang zu „Land“ i.w.S. wie Liquidität über Eigenkapital erfolgt.


Aggregierte Strukturbilanz (HGB) aus 48.000 deutschen Unternehmen
(eigene Darstellung, Daten aus Löhr 2013, S. 113, basierend auf Zahlen der Deutschen Bundesbank)

Mittelverwendung   Mittelherkunft
Vermehrbare und ersetzbare
Kapitalgüter: 71,0 %

<=>

Fremdkapital (Schulden): 70,7 % <=> Zinsen
„Land“ i.w.S. und Liquidität: 29,0 %

<=>

Eigenmittel: 29,3 % <=> Bodenrenten

Abbildung 1: „Land“ i.w.S. und Eigenkapital

Im Kern stellen Unternehmensgewinne – an denen z.B. Denker wie Marx sich ziemlich erfolglos abgearbeitet haben – denn auch ökonomische Renten aus „Land“ i.w.S. dar (Löhr 2013; hier ist nicht der „Gewinn“ von Malermeister Hampel gemeint, der tatsächlich größtenteils Arbeitseinkommen ist). Und das Management des Wertes von „Land“ i.w.S. bedeutet für die Unternehmen zugleich das Management des Wertes des Eigenkapitals des Unternehmens (s. das Beispiel von McDonald`s in diesem Blog).

Doch wodurch entsteht eigentlich der Wert von „Land“ i.w.S.? Letztlich sind es Leistungen der Gemeinschaft. Der Blick auf die Alpen in München ist von ähnlicher Qualität wie der Blick auf den Hindukusch. Im Unterschied zum Hindukusch gibt es in München aber eine Zusammenballung von Konsumenten und Fachkräften, sowie eine Vielzahl von öffentlichen Gütern (Gesundheit, Universitäten, Schulen, Schwimmbäder etc.), darunter v.a. Sicherheit. Auf dieser Basis können im Übrigen auch erst Arbeitsplätze in einer arbeitsteiligen Wirtschaft in größerem Ausmaß entstehen. Wegen all dieser Gemeinschaftsleistungen ist man bereit, irrsinnige Preise für ein Grundstück in München zu bezahlen. Würden die Taliban in München herrschen, wäre das Bodenpreisniveau ein anderes. Die heutigen Preise spiegeln die hohen Bodenerträge (Bodenrenten) wieder, die man in München erzielen kann. Der zugrunde liegende Zusammenhang erschließt sich über das – in Deutschland leider so gut wie unbekannte – „Henry George-Theorem“ (s. beispielsweise Arnott / Stiglitz 1979): Einerseits könnten hiernach unter bestimmten Bedingungen über das Aufkommen an Bodenrente die gesamten Fixkosten der öffentlichen Güter bzw. der öffentlichen Infrastruktur finanziert werden:

Volkseinkommen (eigene Darstellung)

Zusammensetzung   Verteilung
Private Güter und Dienstleistungen:
ca. 70 % des Volkseinkommens

<=>

Löhne (Produktionsfaktor Arbeit) Ca. 70 % des Volkseinkommens
Zinsen (Produktionsfaktor Kapital)
Kosten öffentlicher Güter und Dienstleistungen:
ca. 30 % des Volkseinkommens (ohne Sozialversicherungsleistungen)
<=> Renten (Produktionsfaktor Land i.w.S.):
ca. 30 % des Volkseinkommens (falls ungedämpft)

Abbildung 2: Das Henry George-Theorem (vereinfacht)

Man kann das Henry George-Theorem aber auch „umgekehrt“ lesen, denn andererseits werden Bodenrenten und Bodenwerte in Agglomerationen erst durch die öffentlichen Leistungen erzeugt (also öffentliche Güter, welche Agglomerationen wie München überhaupt erst ermöglichen bzw. funktionsfähig machen). Der Staat ist so betrachtet eine „rent creating institution“. Werden nun aber die (Boden-) Renten privatisiert und damit der durch das Henry George-Theorem beschriebene sachgesetzliche Zusammenhang durchbrochen, muss die Inwertsetzung der öffentlichen Güter durch Steuern auf Kapital und Arbeit finanziert werden (wobei das Kapital der Besteuerung teilweise ausweichen kann). Dementsprechend ist es der Steuerstaat, der einerseits die Privatisierung der ökonomischen Rente und andererseits die Auflösung des Finanzierungszusammenhangs zwischen öffentlichem Gut und ökonomischer Rente absichert. Die Diskussion über die ökonomische Rente (aus „Land“ i.w.S. und über Steuern) sollte daher untrennbar mit der Diskussion über Steuern verbunden sein („tax and tenure“). Der Anteil der Steuern am Volkseinkommen (ohne Sozialversicherung), der die Finanzierung der Kosten öffentlicher Güter durch die (privatisierte) Bodenrente ersetzt, beträgt nicht zufällig 29,2 % (2012) – und liegt damit ebenfalls in der oben genannten Spanne (Bundesministerium der Finanzen 2013; Statistisches Bundesamt / Destatis 2014; eigene Berechnungen).

Fahren wir zur Illustration fort mit der Zahlenmagie: Schienennetze, Stromnetze und Gasnetze sind sog. „natürliche Monopole“, die nach Auffassung der ökonomischen Klassiker in staatliche Hand gehören sollten (in Deutschland aber teilweise privatisiert sind). Sie bilden damit ein Teil des Fixkostenapparates, der als Konsequenz des Henry George-Theorems eigentlich durch die Bodenrente finanziert werden sollte:

– So könnte auch die Schieneninfrastruktur theoretisch zur Gänze durch die Bodenrenten finanziert werden (s. den Blogbeitrag „Fahrpreiserhöhungen der Deutschen Bahn AG: Alle Jahre wieder“), wie dies in Hong Kong tatsächlich geschieht (Padukone 2013). Tickets könnten dann zu Grenzkostenpreisen (des laufenden Betriebs) angeboten werden. Die Anteile von Land und Infrastruktur an der Gesamtleistung der Deutschen Bahn AG erhält man im groben Überschlag über die Anteile von Netz (2012: 6,5 Mrd. Euro Erträge), Personenbahnhöfen (2012: 1,3 Mrd. Euro Erträge, von denen aber nur rd. 30% in diese überschlägige Rechnung einfließen dürfen) und Beteiligungen (2012: 6,2 Mrd. Euro) an der Gesamtleistung der Deutschen Bahn AG (2012: 56,7 Mrd. Euro). Hierbei landet man mit ca. 23 % wieder innerhalb der besagten Spanne von 20-30 % (DB AG 2013). Doch tatsächlich findet die Finanzierung eben nicht über die Renten statt. Vielmehr bezahlen Sie mit jeder Bahnfahrt (neben Zuschüssen an die Bahn aus Ihren Steuern) auch die Kosten der Infrastruktur, während dieselbe Netzinfrastruktur die – privatisierten – Bodenrenten steigen lässt. Die Profiteure sind die Eigentümer der Grundstücke in den an das Schienennetz angeschlossenen Orten.

– Oder: Werfen Sie bitte einen Blick auf Ihre Strom- oder Gasrechnung und ermitteln Sie den Anteil der Grundkosten an den Gesamtkosten. Sie werden wieder auf dieselbe Marke von 20-30% stoßen. Diese entsprechen im Wesentlichen den Kosten der Netzinfrastruktur, die für die Versorgung notwendig ist. Durch die Ausstattung mit dieser Netzinfrastruktur gewinnt der Boden an Wert, von dem die privaten Eigentümer profitieren.

Die Liste könnte fortgesetzt werden. Die 70-30-Regel ist also alles andere als obskures Zahlen-Abrakadabra. Sie entspricht dem Anteil an ökonomischem Rentenpotenzial, das heutzutage zu Lasten der Gemeinschaft privatisiert und durch Steuerzahlungen ersetzt wird. Während im deutschen Sprachraum (vollkommen zu Recht!!) von kritischen Geistern über Geld und Zinsen intensiv diskutiert wird, bleibt das Thema „Land“ und Bodenrenten leider weitgehend unbeachtet. Dies, obwohl eigentlich schon die Bibel (die übrigens ein phantastisches ökonomisches Lehrbuch ist) darauf hinweist, dass Geld UND Boden DIE kritischen Vermögenswerte sind; und obwohl die ökonomischen Renten in ihrer umverteilenden Wirkung in doppelter Stärke wirken – nämlich zusammen mit dem Steuersystem als Hebel:

– Zahlen Sie Steuern, tragen Sie mittelbar zur Inwertsetzung von „Land“ i.w.S. bei. Es freuen sich der Vermieter (als Grundeigentümer), der Unternehmer (als Eigentümer von „Land“ i.w.S.), der private Übertragungsnetzbetreiber der Energieversorger (als Eigentümer der Netzinfrastruktur) und viele andere mehr. Die Hauptsäulen der Besteuerung sind heutzutage die Lohn- und die Umsatzsteuer, die gerade Normalverdiener treffen (und damit den Mittelstand erodieren).

– Die Begünstigten haben aber doppelten Grund zur Freude: Neben den Steuern zahlen Sie ja in den Güterpreisen, Mieten, im Bahnticket, in den Strom- und Gaspreisen etc. die Bodenrenten ein zweites Mal – diesmal unmittelbar zugunsten der Eigentümer von „Land“ i.w.S.

Schätzt man die Umverteilungswirkung dieses Systems ab, darf man also nicht nur auf die ökonomischen Renten selbst blicken (dies ist faktisch schwer, da sie in vielfacher „Verkleidung“ auftreten, so als Zinsen, Unternehmensgewinn, aber auch als Arbeitslohn). Vielmehr muss auch die redistributive Wirkung der Steuern (und anderer Abgaben) gesehen werden, die erst die Auflösung des in Abbildung 2 dargestellten Finanzierungszusammenhangs ermöglichen.

Die Anteile von Zinsen und Renten am Volkseinkommen betragen übrigens wiederum ca. 20-30%. Innerhalb dieser machen die ökonomischen Renten wiederum ca. 1/3 aus (Löhr 2013). Dieser Anteil stellt die Lage allerdings sehr verzerrt dar, zumal die ökonomischen Renten – die auch als sozialer Überschuss betrachtet werden können – wegen der vielen Ineffizienzen des Steuerstaates weit unterhalb ihres Potenzials bleiben (also gedämpft sind). Addiert man die 600 Mrd. Euro (2012) an Steuern (die wiederum 29,2 % des Volkseinkommens betragen) zu den direkt gezahlten (aber gedämpften) ökonomischen Renten hinzu (unter Einbeziehung von Subventionen u. dgl. schätzungsweise an die 200 Mrd. Euro, also ca. 10 % des Volkseinkommens; s. Löhr 2013), bekommt man eine Vorstellung von dem Umverteilungsstrudel der ökonomischen Renten. Allerdings wäre zu berücksichtigen, dass auch kleinere Teile der ökonomischen Renten durch das Steuersystem zu Lasten der Eigentümer von „Land“ i.w.S. umverteilt werden – am Ende dürfte man hinsichtlich der Umverteilungswirkung wieder in der bekannten Größenordnung von ca. 20-30 % des Volkseinkommens liegen. Es handelt sich dabei um eine funktionale Umverteilung, die lediglich deswegen nicht so auffällt, weil von ihr – in personeller Hinsicht – z.T. dieselben Gruppen profitieren, die auch zur Ader gelassen werden (z.B. mittelständische Eigenheimbesitzer). Die Umverteilungswirkung der Renten dürfte in funktionaler Sicht wegen des Steuerhebels jedoch weit kräftiger als diejenige der Zinsen sein – sie ist dafür aber umso schwerer zu durchschauen. Dabei haben wir von den entmutigenden Wirkungen von Steuern („Zusatzlasten“) und Vollkostenpreisen für die Infrastruktur (beispielsweise bevorzugen wegen der hohen Preise für Bahntickets viele Menschen das Auto, was die Bahn aber noch teurer werden lässt), die allesamt den zu verteilenden Kuchen kleiner machen, in diesem Blogartikel gar nicht geredet.

Alles in allem ist die Rentenökonomie also ein wundervolles System, wenn man auf der richtigen Seite steht. Noch wundervoller ist es, wie – zumindest im deutschen Sprachraum – der von marxistischer und neoklassischer Ideologie in Eintracht geworfene ideologische Nebel die Lage größtenteils in tiefes Dunkel hüllt.

Literatur

Arnott, R. J. / Stiglitz, J. E. (1979): Aggregate Land Rents, Expenditure on Public Goods, and Optimal City Size, in: Quarterly Journal of Economics, Vol. 93, Nr. 4, S. 471-500.

Bundesministerium der Finanzen (2013): Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden im Haushaltsjahr 2012, Berlin. Online: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2013/07/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-2-steuereinnahmen-von-bund-laendern-gemeinden-haushaltsjahr-2012.html

Deutsche Bahn AG (2013): Segmentinformation nach Geschäftssegmenten für 2012, Berlin. Online: http://www1.deutschebahn.com/file/3268066/data/segmente_gb.pdf

Keynes, J. M. (1936 / 1983): Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes, 6. Aufl. (unveränderter Nachdruck der ersten Auflage), Berlin.

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird. Marburg (Metropolis).

Padukone, N. (2013): The Unique Genius of Hong Kong’s Public Transportation System, in: The Atlantic vom 10. September. Online: http://www.theatlantic.com/china/archive/2013/09/the-unique-genius-of-hong-kongs-public-transportation-system/279528/

Statistisches Bundesamt / Destatis (2014): Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Wiesbaden. Online: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/LangeReihen/VolkswirtschaftlicheGesamtrechnungen/lrvgr04.html

Podcast Renegade Economists – Karl Fitzgerald: interview with Dirk Loehr

The Australian journalist Karl Fitzgerald interviewed Dirk Loehr on 3CR’s Renegade Economists. The wide-ranging 30 minute interview touches on Marx, Engels, List, Michael Flurscheim and Silvio Gesell, before moving onto current gentrification pressures in Munich and Berlin and the activist response for land taxation.

http://www.3cr.org.au/economists/podcast/renegade-economists-29012014

Why Things Will End Badly for Investors in US Stocks

Bill Bonner

Yesterday, we reported on the latest money woes in Argentina. Today, we turn back to the US.

The Dow caught a bid yesterday, with a 90-point rise, bringing it to rest at 15,928.

That’s 15,017 points higher than the low it hit in 1981, just after Ronald Reagan was elected. In 1982, US stocks began a sustained and spectacular rise. Over a 33-year period, the market value of America’s most important corporations rose nearly sixteen-fold.

But wait, did we say ‘value’? We meant price.

Prices are notations, bearing relative information. If you buy a stock at $100 that rises in price another $50…and your brother-in-law’s stock went up to $200, your brother-in-law just got lucky. You wisely bought the more conservative stock and protected your family from the risk. Good on you.

But if consumer prices double…or triple…over the same period, you and your brother-in-law are both chumps.

Of course, it is notoriously difficult to say exactly how much consumer price inflation there is in an economy. Any answer comes with caveats and health warnings.

Argentina’s official inflation number, for example, needs more than the usual boilerplate. Officially clocked at 10% for the last few years, the real annual rate, according to Johns Hopkins professor Steve Hanke, is 63%.

If so, wages, dividends and asset prices all have to be adjusted downward. Based on Hanke’s number, almost all the Argentines are chumps, as almost no asset or income stream can keep pace with the falling value of the peso.

In the US we don’t have to worry about such high inflation rates. We have the Federal Reserve, charged with the mission – among others – of making sure we have a ‘stable currency’.

Back when that job was confided to it, in 1913, there seemed little doubt that it would be up to the task. Consumer prices in the US had been more or less stable since the founding of the Republic.

There had been periods of rising prices – such as the War Between the States – and periods of falling prices – such as the last quarter of the 19th century. But consumer price inflation never developed a real purchase in the US until the Fed was set up to prevent it.

Since then, it has been off to the races.

It would be easy to explain this phenomenon simply as ‘the Fed printed too much money’. But that is not the way it works (at least not these days).

The Fed can add to the monetary base by injecting reserves into the banking system. But this ‘state money’ is only about 15% of what is measured as the wider ‘money supply’…and it doesn’t leave the banking system.

The rest is ‘bank money’. It’s money that is created privately by banks.

These days, banks create this kind of money ex nihilo when they make a loan. If you borrow $100,000 to build a house, for example, a bank simply creates a deposit of $100,000 out of thin air. (The reserve ratios of the financial system these days are so small that they play practically no role at all in constraining credit creation.)

If a bank made 10 loans like this, it would add $1 million to the money supply, which consumers would then spend. Assuming prices are set by supply and demand, this $1 million in new money supply would weigh in on the demand side. Prices would rise, signalling to producers that it is time to increase supply.

Multiply this phenomenon millions of times. Add Alan Greenspan and Ben Bernanke’s ‘party time’ invitations. Mix in the rise of cheap Chinese manufacturing to keep consumer prices and wages down. And don’t forget the bank bailouts…implicit central bank support for stocks…near-zero interest rates…and $4 trillion of QE from the Bernanke Fed.

There you have the potent highball that made so many investors giddy…and brought so much new wealth to the already wealthy.

Fifteen thousand points on the Dow were added in a single generation. More than had been accumulated during the seven generations before.

What made Americans suddenly so smart and so successful?

Or were they?

Stay tuned…

Acknowledgement

The article was taken with friendly permission of Bryan Kavanagh from http://thedepression.org.au/