Gentrifizierung und Spekulation: Kreuzigt die Hipsters?

Dirk Löhr

Die ruhigen Zeiten auf Deutschlands Immobilienmärkten sind schon seit geraumer Zeit passé. Zu spüren bekommen dies v.a. die Mieter in – für aus „Investoren“sicht – den beiden attraktivsten Städten Deutschlands, nämlich München und Berlin.

Diese leiden unter dem, was man im soziologischen Fachjargon „Gentrifizierung“ nennt: Die weniger zahlungskräftigen Schichten werden zunehmend aus ihren angestammten Gebieten in die Randbereiche abgedrängt. Das Muster ist schön in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg und Neukölln zu sehen: Die „Investoren“ folgen den Hipsters, also Künstlern, Akademikern etc., die sich in der jüngeren Vergangenheit zunehmend unter das Arbeitervolk mischten – so wurden die betreffenden Bezirke „hip“ und unwillkürlich aufgewertet. Dann kauften „Investoren“, modernisierten und vollzogen weitere, diesmal bauliche „Aufwertungen“. Angestammte Mieter werden systematisch herausgeekelt. Entmietete Wohnungen sind in schicken Lagen Berlins um 100 bis 300 Euro teurer zu verkaufen als vermietete Wohnungen. Von den ca. 133.000 leerstehenden Wohnungen Berlins sind ca. 100.000 Langzeit-Leerstände, die nichts mit einem normalen Mieterwechsel zu tun haben – sie sind vielmehr spekulativ bedingt. Verstärkt wird das Problem noch durch leerstehende Ferienwohnungen betuchter Mitbürger.

So effizient ist das Privateigentum an Grund und Boden: Wenn er knapp wird, ist die Reaktion der Eigentümer eine noch weitergehende Zurückhaltung – was das Angebot dann noch weiter verknappt. Denn der Preisanstieg für die Immobilien in Berlin ist nicht auf teurer werdenden Mörtel, Stahlträger oder Ziegelsteine zurückzuführen, sondern auf die zunehmende Verknappung der verfügbaren und von den Eigentümern bereitgestellten Fläche. Von 2011 bis 2013 stiegen die Immobilienpreise so auch drastisch – bei kleinen Wohnungen (bis 30 qm) um die 37 % (je größer die Wohnungsgröße, umso geringer die erzielbare Preissteigerung).

Die Reaktionen der Betroffenen sind einigermaßen hilflos. Sie reichen von öffentlichkeitswirksamen Anti-Modernisierungsaktionen und Demonstrationen bis hin zu Anti-Hipster-Kampagnen – was die eigentlichen Ursachen aber selten trifft: Es ist das Gebräu von steigenden Bodenrenten (bedingt durch Bevölkerungszuzug, Kaufkraftanstieg und Zuzüge) und sinkenden Realzinsen, welches den spekulativen Drive verursacht. Die baulichen Modernisierungen der “Investoren” schaffen im übrigen nur die Voraussetzung, um die gestiegene Bodenrente voll aus- und zu privaten Zwecken abzuschöpfen.

Die Politik wiederum diskutiert über Mietpreisbremsen, Subventionen, Neubauprogramme und planerischen Maßnahmen und will so den Anschein erwecken, etwas gegen die untragbare Situation zu unternehmen. Aber: Mietpreisbremsen würden, wenn sie wirklich wirksam (und nicht nur – was weitgehend der Fall ist – öffentlichkeitswirksam) eingerichtet würden, das Knappheitsproblem nur verschärfen. Von Subventionen würden am Ende nur die Bodeneigentümer profitieren, zu denen diese am Ende durchsickern. Neubauprogramme verstärken den Flächenverbrauch und sind – angesichts der vielen verfügbaren, aber spekulativ zurückgehaltenen Wohnungen – die reinste Verschwendung. Sinnvoll sind allenfalls planerische Maßnahmen, mit denen Schutzräume für die weniger zahlungskräftige Bevölkerung geschaffen werden. Diese ergeben aber im Kontext der Mobilisierung vorhandener Bestände nur Sinn. Eine solche Mobilisierung wiederum kann am besten über Maßnahmen geschehen, welche die Bodenrenten zugunsten der Gemeinschaft abschöpfen und zugleich einen Angebots- und Nutzungsdruck für die vorhandenen Immobilien schaffen. Die Eigentümer der Flächen haben weder die Bodenrenten noch den Bodenwert geschaffen. Dies war die Gemeinschaft, in ihrem Zusammenwirken, auf Basis der öffentlichen finanzierten Infrastruktur. Die privaten Bodeneigentümer eignen sich nur die Früchte der Gemeinschaft privat an. Ein probates Mittel, um die Mißstände zu behaben, wären kommunale Erbbaurechte – für die aber das Land Berlin kein Geld hat (ferner ist das geltende Erbbaurechtsgesetz “out of date”). Bleibt also die Einführung einer Bodenwertsteuer. Mit schon relativ geringen Sätzen (ideal wären freilich hohe Sätze – so hoch wie möglich!) könnte ein erheblicher Angebotsdruck erzeugt, die Bodenpreise gesenkt und die Gier aus dem Markt genommen werden. Auf den Blogbeitrag „Grundsteuerreform und Aufruf „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ wird hier noch einmal hingewiesen. Freilich, der kräftigen Grundeigentümer-Lobby würde dies nicht gefallen.

 

Ressourcenbasiertes Grundeinkommen oder Single Tax?

Dirk Löhr

Zumindest die Anhänger von Henry George (und mit weniger Nachdruck auch diejenigen von Silvio Gesell) sind sich darüber einig, dass die ökonomischen Renten aus „Land“ in einem weiten Sinne zugunsten der Gemeinschaft abgeschöpft werden sollten. Im Sinne vieler klassischer Ökonomen und von Henry George gehört dabei zu „Land“ alles, was ökonomisch genutzt werden kann, aber nicht vom Menschen hergestellt wurde –  wie z.B. Grund und Boden, Wasser, die Atmosphäre, die biogenetischen Ressourcen, das elektromagnetische Spektrum, Ölquellen etc.(viele Kritiker fügen noch geistige Eigentumsrechte hinzu – die dem Privateigentum an Land „nachgeäfft“ sind und per Gesetz monopolartige Positionen im Wirtschaftsleben ermöglichen).

Dieses breite Verständnis von „Land“ hat allerdings auch einen Nachteil: Während man sich einig darüber ist, dass die ökonomischen Renten der Gemeinschaft zustehen und abgeschöpft werden müssen („share the rents!“), besteht doch eine gewisse Uneinigkeit dahingehend, wie die (Boden-) Renten verwendet werden sollen. Holzschnittartig gegenübergestellt, stehen folgende Positionen gegeneinander:

– Auf der einen Seite gibt es (in der Tradition der Physiokraten und von Henry George) die „Single Taxer“, welche die gesamten Einnahmen aus Renten in den Staatshaushalt fließen lassen und dafür alle anderen Steuern abschaffen wollen. Nach dem Henry George-Theorem ist dies unter bestimmten Umständen möglich (s. unten mehr). Öffentliche Güter und Dienstleistungen sollen dementsprechend nur noch zu Gebühren erbracht werden, welche die unmittelbar entstehenden Kosten der Leistungserstellung (Grenzkosten). Dies würde beispielsweise BahnCard 50-Preise für alle bedeuten. Im Zentrum dieser im georgistischen Spektrum dominierenden Ansicht steht der „Leitwert“ (Bossel 1998) der Effizienz.

– Auf der anderen Seite gibt es die Befürworter eines ressourcenbasierten Grundeinkommens. Ihr Argument: Das „Land“ i.w.S. und deren Erträge stehen allen Menschen zu gleichen Teilen zu, da niemand das Land und seine Bodenschätze gemacht hat (Mill). Es geht also v.a. um Verteilungsgerechtigkeit im Sinne gleicher Zugangschancen zu „Land“ i.w.S. Diese soll hergestellt werden, indem die ökonomischen Renten nicht in den Staatshaushalt fließen, sondern zu gleichen Teilen auf die Bürger zurückverteilt werden. Jemand, der eine Ressource in überdurchschnittlichem Ausmaß in Anspruch nimmt, zahlt damit mehr Renten an die Gemeinschaft, als er von dieser zurück bekommt – also eine Art „Miete“ an die Gemeinschaft. International bekannt geworden ist v.a. der Vorschlag von Barnes / Pomerance (2000), CO2-Zertifikate meistbietend zu versteigern und die Erlöse hieraus nach der Zahl der Köpfe (an die Staaten) zurück zu verteilen. Im deutschen Sprachraum hat sich u.a. Fritz Andres (o.J.) und Alwine Schreiber-Martens (2007) für ein ressourcenbasiertes Grundeinkommen stark gemacht. Auch Gedanken wie der Öko-Bonus gehen in dieselbe Richtung. Die Erlöse müssen dabei nicht unbedingt aus der Versteigerung von Verschmutzungszertifikaten resultieren, sondern können auch aus „Öko-Steuern“ kommen, mit denen externe Kosten auf den Verursacher zurückgeführt werden sollen.

In der Wissenschaft wird die Umverteilungslösung gemischt beurteilt. Als Maßstab dienen dabei v.a. Verwendungsalternativen wie die Investition in Umweltgüter oder die Senkung von Lohnnebenkosten. Insbesondere die letztgenannte Variante ist hinsichtlich der Effizienz der Umverteilungslösung überlegen, wirkt aber verteilungspolitisch regressiver (Baur / Himmel 2012). Dieser Rahmen der Möglichkeiten klammert allerdings eine wichtige Option vollkommen aus. Diese ist imstande, Effizienz und Verteilung zu versöhnen, wird jedoch offenbar von der herrschenden Ökonomie als „no go“ betrachtet. Hierbei handelt es sich um die Vergemeinschaftung der ökonomischen Renten. Über diesen Weg könnte – entsprechend dem Henry George-Theorem – auf die üblichen Steuern verzichtet werden. Die Lohnnebenkosten ließen sich so absenken.

Hinsichtlich der Frage „Ausschüttung der Renten als ressourcenbasiertes Grundeinkommen oder Einbehaltung zur Abdeckung der staatlichen Aufgaben“ sollte m.E. zwischen hoheitlichen und sonstigen Aufgaben des Staates unterschieden werden. Dies ist eng verbunden mit der Frage der eingeforderten Gebühren für die öffentlichen Güter:

–  Für hoheitliche Aufgaben des Staates wie Justiz, Polizei etc. ergeben Gebühren auf der Basis von Grenzkosten keinen Sinn, wohl aber ein staatliches Monopol. Dementsprechend sollten ausreichende Teile der Renten einbehalten werden, um diese Kosten abdecken zu können.

–  Andere Aufgaben hingegen (insbesondere solche, die auch von Privaten entweder selbstständig oder als Agenten des Staates erbracht werden können) sollten zu Grenzkostenpreisen an die Bürger abgegeben werden. Dies betrifft Schulen, Kindergärten, Gesundheitsleistungen etc. Hierbei können durchaus private Akteure in Ergänzung staatlicher Akteure oder im Auftrag des Staates tätig werden. Grenzkostenpreise sind (bei entsprechendem Kostenverlauf) durchaus in der Lage, sowohl fixe wie auch variable Kosten der Anbieter abzudecken.

–  Nur am Rande (ohne dies hier theoretisch vertiefen zu wollen) sei erwähnt, dass komplett kostendeckende Grenzkostenpreise – anders als es die neoklassische Theorie suggeriert –selbst für natürliche Monopole möglich sind (v.a. die Netzinfrastruktur). Dennoch sollten natürliche Monopole in der Hand des Staates bleiben. Bei unzureichenden Möglichkeiten der Preisgestaltung könnten eventuelle Defizite auch hier über Bodenrenten abgedeckt werden.

Ein ressourcenbasiertes Grundeinkommen würde jedem Bürger gleiche Zugangschancen zu den natürlichen Ressourcen und den öffentlichen Gütern ermöglichen, wenn diese zu Grenzkosten bepreist werden. Hinsichtlich der Frage: „Grundeinkommen oder Einbehaltung der Bodenrenten zum Zwecke der Staatsfinanzierung?“ ist also nicht ein entweder-oder sachgerecht, sondern ein sowohl als auch. Über die Einbehaltung von Teilen der ökonomischen Renten zum Zwecke der Finanzierung des Kernstaates könnten die Steuern im Idealfall bis gegen Null reduziert werden – mit entsprechenden Folgen für Lohnnebenkosten und die Effizienz der Volkswirtschaft. Dennoch bliebe noch ausreichend Finanzmasse übrig, um dieses als Grundeinkommen auszuschütten.

Würden die öffentlichen Güter im Wettbewerb angeboten, entschieden dann die Bürger, und nicht die Politiker darüber, in welcher Form und Quantität diese in Anspruch genommen würden. Was den Zugang zu Ressourcen angeht, finden sich Ansätze eines solchen ressourcenbasierten Grundeinkommens schon heute beispielsweise im Alaska Permanent Fund. Die Möglichkeiten der Umverteilung gehen jedoch weit über dieses praktizierte Beispiel hinaus. (Ob und wie weit sich ein ressourcenbezogenes Grundeinkommen von Land zu Land unterscheidet, hängt davon ab, ob man die betreffenden Ressourcen als nationales oder übernationales Gemeinschaftseigentum betrachtet).

Im Gegensatz zu bedingungslosen Grundeinkommenskonzepten (wie v.a. von Götz Werner, 2008, propagiert) wäre ein solches ressourcenbasiertes Grundeinkommen aber bewusst nicht existenzsichernd ausgestaltet. Zudem würde es bewusst den Zusammenhang von Nutzen (aus dem Grundeinkommen) und Kosten (Finanzierung des Grundeinkommens aus den Früchten der Erwerbsarbeit Dritter) nicht aufheben, sondern im Gegenteil stärken. Neue Renten und neues Rent-Seeking soll nicht geschaffen werden. Die Entkopplung von Nutzen und Kosten (privater Bereich) bzw. Einnahmen und Ausgaben (im Rahmen der Steuerfinanzierung des Gemeinwesens) ist nämlich gerade das Prinzip der heutigen Rentenökonomie, das überwunden werden muss. Kopplung von Nutzen und Kosten bedeutet: Wenn die Gemeinschaft mit ihrer Agglomeration und ihren Infrastrukturleistungen die Bodenrente erzeugt, so steht diese auch der Gemeinschaft zu. Und wenn die natürlichen Ressourcen allen Menschen zu gleichen Teilen gehören, so stehen ihnen auch deren Erträge zu.

Erst der Steuerstaat ermöglicht heutzutage über die Entkopplung von Erträgen und Kosten auch die Privatisierung der ökonomischen Renten. Egal, wie die Steuern im Einzelfall heißen: Am Ende belasten sie entweder Arbeit, Boden oder Kapital. In der heutigen Rentenökonomie wird aber Land mit seinen Erträgen aus der Besteuerung weitgehend ausgeklammert. Kapital kann fliehen und wird daher privilegiert besteuert (daher die duale Einkommensteuer). Die volle Last der Besteuerung trifft hingegen die Arbeit. Diese finanziert somit die Infrastruktur, die die v.a. die städtischen Bodenrenten am Ende ermöglicht. Die hohen Arbeitskosten drücken zudem die Nachfrage nach Arbeit. Die schwerwiegendsten Folgen der Arbeitslosigkeit sollen wiederum durch ein soziales Netz aufgefangen werden, das abermals durch den Faktor Arbeit finanziert ist und diesen belastet. So entsteht ein Teufelskreis, der durch das Konzept von Götz Werner nicht durchbrochen, sondern noch weiter verschärft würde. Im Buch „Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird“ (2013) und in diesem Blog wurden noch weitere Beispiele für die Entkopplung von Nutzen und Kosten in der Rentenökonomie gegeben. Ein bedingungsloses, existenzsicherndes und steuerfinanziertes Grundeinkommen festigt diese ungute Entwicklung und geht somit in eine falsche Richtung.

Um einen Einwand auszuräumen: Die Forderung nach Kopplung von Nutzen und Kosten, Einnahmen und Ausgaben spricht nicht gegen sozialpolitische Sicherheitsnetze in besonderen Lebenslagen, und sie spricht auch nicht gegen die sachgerechte Entkopplung in anderen Bereichen, wie z.B. der Kultur.

Ansonsten bewegt man sich – wie es heutzutage der Fall ist – auf eine Entkopplung im Wirtschaftsbereich zu (Rentenökonomie);  gleichzeitig wird eine zunehmende Kopplung von Nutzen und Kosten in anderen Lebensbereichen hergestellt. Letzteres bedeutet aber nichts anderes als eine sachfremde Durchökonomisierung des sozialen Bereichs und der Kultur.

Literatur:

Andres, F. (o.J.): Wem gehört die Erde, wem die Atmosphäre? INWO-Standpunkte, online: http://www.inwo.de/uploads/media/Boden_und_Klima.pdf

Barnes, P. / Pomerance, R. (2000): Pie in the sky? Online: http://community-wealth.org/content/pie-sky-battle-atmospheric-scarcity-rent

Baur, M. / Himmel, M. (2012): Ökologische Steuerreform: Pläne des Bundesrates für eine zweite Phase der Energiestrategie 2050, in: Die Volkswirtschaft, online: http://www.efv.admin.ch/d/downloads/finanzpolitik_grundlagen/els/06_Baur_d.pdf

Bossel, H. (1998): Globale Wende – Wege zu einem gesellschaftlichen und ökologischen Strukturwandel, München: Droemer Knaur.

Homepage von Fred Harrison: http://www.sharetherents.org/

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg (Metropolis), online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Schreiber-Martens, A. (2007): Ein Grundeinkommen für alle aus Abgaben für die Nutzung der Naturressourcen, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, S. 27-32, online: http://www.sozialoekonomie-online.de/ZfSO-154_Schreiber-M.pdf

Werner, G. (2008): Einkommen für alle, Köln.

Was ist ein Monopol? Widersprüche in der Wettbewerbspolitik

Dirk Löhr

Was ist ein Monopol? Nach der neoklassischen Theorie kann es sich der Monopolist leisten, bei der Preissetzung keine Rücksicht auf seine Konkurrenten zu nehmen: Er bietet somit eine geringere Menge zu einem höheren Preis an als in einer Konkurrenzsituation. Auch die Theorie vollkommener Konkurrenz wurde v.a. durch Chamberlin zu einer Theorie „monopolistischer Konkurrenz“ ergänzt, in der die Anbieter einen gewissen Preissetzungsspielraum haben. Die monopolistische Konkurrenz wird heutzutage eher als Regelfall angesehen. Die neoklassische Vorstellung vom „Monopol“ ist allerdings nicht identisch mit demjenigen der ökonomischen Klassiker, die u.a. beim Boden von einem „Monopol“ sprachen. Die neoklassische Theorie ist nämlich im Wesen eigentlich eine antiklassische Theorie.

U.a. auch Israel M. Kirzner (als in der Tradition der österreichischen Schule stehend eher unverdächtig) stellte bereits im Jahre 1973 in seinem Buch „Competition and Entrepreneurship“ (Chicago) die Frage, wie es überhaupt zu diesem (von der Neoklassik postulierten) monopolistischen Preissetzungsspielraum kommen kann. Die orthodoxe Theorie erklärt nämlich nicht, warum nicht einfach Konkurrenten in den Markt eintreten und den Platzhirschen den Preissetzungsspielraum wieder nehmen.

Es muss also irgendwie geartete Markteintrittsbarrieren geben. In früheren Zeiten waren dies Privilegien und Regulierungen. In diametralem Gegensatz zur neoklassischen Auffassung, dass „Land“ als Produktionsfaktor heute nur noch eine untergeordnete Rolle spielt, gewinnt tatsächlich die Kontrolle über „Land“ i.w.S. heutzutage mehr und mehr an Gewicht. Insbesondere bei den unvermehrbaren Ressourcen handelt es sich um nichts anderes als um „Land“ i.S. der klassischen Ökonomen. In den Branchenstudien wurden in diesem Blog bereits einige Beispiele für diese Geschenke gegeben:

– Die Luftfahrtindustrie erhält die wichtigen Start- und Landerechte („Land“ i.w.S.!) geschenkt. Je größer und mächtiger ein Unternehmen, umso üppiger fällt das Geschenk aus.

– Die Energieriesen erhielten in der Vergangenheit die raren Standorte („Land“ i.w.S.!) für ihre Grundlastkraftwerke zu einem Schnäppchenpreis. Bekämen sie nicht ebenfalls die CO2-Zertifikate („Land“ i.w.S.!) zu einem Schnäppchenpreis, würden sich die Kohlekraftwerke kaum mehr rechnen. Speziell Braunkohlekraftwerke ergeben nur für diejenigen Unternehmen einen Sinn, die auch die Ressourcen (im Braunkohletagebau, wieder „Land“ i.w.S.!)) kontrollieren.

McDonald`s ist im Kern keine Burgerbraterei, sondern ein Immobilienunternehmen. Standorte und Standortpolitik („Land“ i.w.S.!) spielen eine zentrale Rolle im Unternehmenskonzept.

– In der Vergangenheit unterboten sich die Kommunen in der Ausweisung von Gewerbeflächen für den großflächigen Einzelhandel. So kam dieser kostengünstig und flächendeckend zu nicht integrierten Standorten („Land“ i.w.S.!) – auf Kosten des inhabergeführten Einzelhandels, ausblutender Städte und ausgepresster Lieferanten. Heute teilen sich die fünf führenden Supermarktketten Edeka, Rewe, Aldi, Lidl und Metro rund 90 Prozent des Marktes. Angesichts von zweifelhaften Konkurrenten wie Walmart mag man es nicht so richtig bedauern, wenn diese auf dem deutschen Markt keinen Fuß fassen können. Zwar schaute das Bundeskartellamt sich die Sache im Jahr 2011 näher an, alarmiert durch unfaire Einkaufspraktiken. Diese umfassen z.B. die rückwirkende Änderungen von Konditionen, d.h. der Lieferant muss rückwirkend Geldbeträge in fünf- oder sechsstelliger Höhe bezahlen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten; Listungsgebühren, d.h. die Lieferanten müssen Gebühren bezahlen, damit sie überhaupt ihre Produkte liefern dürfen; Regalmieten, d.h. Lieferanten müssen für gute Regalplätze Geld auf den Tisch legen; Androhung von Auslistung, wenn Lieferanten nicht auf die Bedingungen der Supermarktketten eingehen. Geändert hat sich allerdings nichts – hierzu fehlt den Wettbewerbshütern auch das Instrumentarium (s. unten).

Das Beispiel der Supermärkte ist in vielerlei Hinsicht sehr interessant – zeigt es doch, dass Marktmacht und eine monopolistische Position i.S. Kirzners mit intensivem Wettbewerb (zwischen den Supermärkten) vereinbar ist, und wie viel Geld man selbst im harten Wettbewerb verdienen kann, wenn man die entsprechenden Ressourcen kontrolliert. Es zeigt weiter, dass die Kontrolle über Ressourcen (also „Land“ i.w.S.) auch jenseits von Privateigentum erfolgen kann, wenn die öffentliche Planung der Ressourcennutzung unzulänglich ist. 

Bislang haben die Wettbewerbshüter allerdings kein vernünftiges Konzept zur Hand, um die genannten und viele weitere Auswüchse unter Kontrolle zu bekommen. Dabei ginge es anders, wenn man aus der Analyse von Kirzner die sich aufdrängenden Schlüsse zieht. Konkret: Standorte für Supermärkte (mit ihren mannigfaltigen externen Kosten) sind durch eine zentrale, überörtliche Planung zu beschränken und an die Supermarktketten zu versteigern. Standorte für Grundlastkraftwerke (mit ihren mannigfaltigen externen Kosten) sind zu limitieren und, soweit diese tatsächlich noch gebraucht werden, an die sog. „Energieversorger“ zu versteigern. Start- und Landerechte (mit ihren mannigfaltigen externen Kosten) sind (auf koordinierten Flughäfen) zu versteigern, und nicht zu verschenken. Über die Versteigerungserlöse werden die ökonomischen Renten zugunsten der Gemeinschaft abgeschöpft, die ansonsten in den Gewinn der betreffenden Unternehmen fließen (und dessen Kern bilden). Andererseits sollte bei solchen Versteigerungen der Preis nicht die alleinige Rolle spielen – es können soziale und ökologische Nebenbedingungen gesetzt werden. Die Voraussetzung ist aber immer, dass sich die Eigentumsrechte an „Land“ i.w.S. in öffentlicher Hand befinden. Wettbewerb und die private Kontrolle über die Schlüsselressource „Land“ i.w.S. schließen sich aus.

Die derzeitige Wettbewerbspolitik möchte unternehmerische Macht beschränken, ohne an den Fundamenten dieser Macht -nämlich der Kontrolle über „Land“ i.w.S. – zu rütteln. Hier liegt auch der fundamentale Widerspruch der ordoliberalen Schule, die ansonsten sehr zutreffend die Gefahr der wirtschaftlichen Macht für eine freiheitliche Ordnung erkannte. So merkwürdig es in orthodoxen Ohren klingen mag: Ohne eine Verschränkung der Wettbewerbspolitik mit der Land- und Ressourcenplanung und ohne eine andere Eigentumsordnung bei “Land” i.w.S. wird der Wettbewerb langsam, aber sicher ausgehebelt – und damit die freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung zerstört.

Ja, eine freiheitliche Gesellschaft braucht Privateigentum – aber nur Privateigentum am Produktionsfaktor „Kapital“. Privateigentum am Produktionsfaktor „Land“ hingegen untergräbt Freiheit und Wettbewerb.

Mehr in:

Kirzner, I. M. (1973): Competition and Entrepreneurship, Chicago.

Zur Macht der Supermärkte: http://www.supermarktmacht.de/

Aderlass durch Dr. Steinmeier: Der griechische Patient in der Hand von Kurpfuschern

Dirk Löhr

Er kam, um aufzumuntern. Und wie schon Mutti vor ihm zog Steinmeier quasi-biografische Vergleiche für die persönliche Einschätzung der Lage in Griechenland . Noch mehr: Wie sein Vorgänger wollte er die Griechen anspornen, die Konsolidierungspolitik fortzuführen („fordern und fördern“). Was da im Klartext heißt: Weitere Privatisierungen (von Monopolen und ihren ökonomischen Renten), weitere Steuererhöhungen, und keine Diskussion über den Verbleib in der Eurozone, in der Griechenland nie etwas zu suchen hatte. Als Damoklesschwert droht immer wieder die Einstellung der Rettungspakete – als ob die Griechen, und nicht die deutschen Banken gerettet werden sollten. Die Weisheit sozialdemokratischer Außen-Wirtschaftspolitik reicht also offenbar nicht weiter als diejenige der lobby-liberalen.

Griechenland ist aber ein Staat am Rande Europas, in der raumwirtschaftlichen Peripherie. In der Denkweise des klassischen Ökonomen David Ricardo handelt es sich um „Grenzland“, in dem – prinzipiell nicht anders als in den 60er Jahren im Zonenrandgebiet Deutschlands oder in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung – gerade noch kostendeckend gewirtschaftet werden kann. Anders als in den europäischen Kernländern ist kaum ein Überschuss über die Reproduktionskosten von Arbeit und Kapital (das sind ökonomische Renten) vorhanden – und damit auch nicht das Steuersubstrat, aus dem die von der Troika aus EZB, IWF und Europäischer Kommission geforderten Abgabenerhöhungen schadlos finanziert werden könnten. Und mit diesem nicht vorhandenen Überschuss soll Griechenland weiter zur Ader gelassen werden.

Wird aber den Staaten der Peripherie (ähnliches gilt auch für Spanien, Portugal, und sogar für Teile von Frankreich) von der Troika die Erhöhung klassischer Steuern (Einkommen-, Körperschaft-, Mehrwertsteuer) oder weitere Sparanstrengungen zugemutet, blutet das europäische „Grenzland“ regelrecht aus. Zu Recht hatte man dies in Deutschland seinerzeit weder dem Zonenrandgebiet noch den neuen Bundesländern zugemutet. Daher zeugte schon Muttis Vergleich mit den Erfahrungen aus dem Aufbau der neuen Bundesländer von tiefem wirtschaftspolitischen Unverständnis. Und Kurpfuscher Dr. Steinmeier folgt ihr in großkoalitionärer Eintracht treu.

Was er hingegen nicht zur Sprache bringt: Mit der Ausweitung des „Grenzlandes“ durch den Beitritt von neuen, wirtschaftlich schwächeren Mitgliedstaaten stiegen die ohnehin schon relativ hohen Bodenrenten (die als Differentialrenten zugleich soziale Überschüsse darstellen) in der jüngeren Vergangenheit gerade in den Kernländern noch weiter an – und damit deren Abgabensubstrat. Der große Gewinner heißt hier Deutschland. Allerdings profitieren hier wie in anderen Kernstaaten neben (grund-)vermögenden Privatpersonen vor allem die Unternehmen (s. die Branchenstudien in diesem Blog).

Was wäre zu tun?

Erstens: Griechenland sollte schleunigst aus dem Euro verschwinden, damit die Produktivitätsunterschiede zu den Kernländern wieder durch einen Wechselkurs abgefedert werden können. Außerhalb des Euro sollte es unter dem Schirm eines Marshall-Plans wieder auf die Beine kommen – mit einem späteren Wiedereintritt als Option. Solange Griechenland aber mit seiner schwachen Wettbewerbsfähigkeit unter dem Dach einer Währung mit Staaten wie Deutschland konkurrieren muss, wird Hellas bis zum Hals im Schlamassel steckenbleiben.

Zweitens: Bedingt durch periphere Staaten wie Griechenland, Rumänien etc. sprudelt in den Kernstaaten die Bodenrente (als Differentialrente) wie selten zuvor. Nach dem Henry-George-Theorem ist aber genau diese die Abgabenquelle der Wahl. Deren wenigstens teilweise Abschöpfung mittels einer auf EU-Ebene verankerten Bodenwertabgabe und ihre solidarische Rückverteilung an die Mitgliedstaaten nach Zahl der Einwohner (unabhängig, ob im Euro oder außerhalb) könnte die Staaten der Peripherie entlasten, ohne die ökonomische Effizienz der übrigen EU-Staaten zu beeinträchtigen. Zugleich könnten europaweit die traditionellen Steuern, die v.a. Arbeit und Verbrauch belasten, zurückgefahren werden (“tax shift”).

Eine europäische Bodenwertabgabe wäre zudem ein Einstieg in eine europäische Finanzverfassung, der wesentlich kompatibler mit den vier Grundfreiheiten wäre als andere finanzpolitische Optionen.

So etwas erfordert allerdings Visionen. Diejenigen der Sozialdemokraten sind spätestens seit Schröder voll im neoliberalen Gedankengut aufgegangen. Der große sozialdemokratische Nebelwerfer, Helmut Schmidt, tönte seinerzeit: Wer Visionen hat, möge doch zum Arzt gehen. Mag ja bei den damaligen sozialdemokratischen Visionen so sein. Seine Partei zeigt aber, dass man ganz ohne Visionen einen langsamen und qualvollen Tod erleidet – in den Armen von Dr. Steinmeier und seinen Kollegen von der politischen Kurpfuscherei.

Mehr in:

Löhr, D. / Harrison, F. (2013): Ricardo und die Troika — für die Einführung einer EU-Bodenwertabgabe, Wirtschaftsdienst, October 2013, S. 702-709. Online: http://link.springer.com/article/10.1007%2Fs10273-013-1586-1#page-1

Löhr, D. (2012): Gresham und die Drachme, in: Humane Wirtschaft 02, S. 26-27. Online: http://www.humane-wirtschaft.de/2012_02/HW_2012_02_S26-27.pdf

Sueddeutsche.de (2014): Steinmeier in Athen: Smalltalk und gewagte Vergleiche, 10.1. Online: http://www.sueddeutsche.de/politik/steinmeier-in-athen-small-talk-und-gewagte-vergleiche-1.1860491