Baulandsteuer: Wiederkehr eines Untoten?

Dirk Löhr

Nun wachen auch die bayerischen Städte und Gemeinden auf: Ca. 200.000 Grundstücke werden im Freistaat offenbar gehortet; in Zeiten niedriger Zinsen wird das Geld in ungenutzte Grundstücke gesteckt, um so Wertsteigerungen zu generieren (s. hierzu den Beitrag von BR 24.de).

baulandsteuer

Was für den individuellen Grundstückseigentümer schön ist, entpuppt sich für die betreffenden Gemeinden als Belastung: Sie müssen mit hohem Einsatz von Steuermitteln immer mehr Fläche ausweichen und die Zersiedelung vorantreiben, um die Wohnbedürfnisse noch befriedigen zu können. So wird nun im bayerischen Gemeindetag die Wiedereinführung einer Baulandsteuer auf ungenutzte Grundstücke diskutiert (s. den Bericht vom 1.2.1017). Indessen: So etwas gab es schon einmal zu Beginn der 60er Jahre. Die Baulandsteuer wurde aus guten Gründen schnell wieder abgeschafft: Die Baulandsteuer ist streitbefangen, zumal oftmals nicht klar ist, wann genau ein Grundstück genutzt oder ungenutzt ist. Was ist z.B. mit einer Holzhütte (in dem ein armes altes Rentnerehepaar lebt)? Was mit einer Bauruine, die noch teilweise als Lagerschuppen genutzt wird? Generell soll ja nur die Nicht-Nutzung, nicht aber die ineffiziente Nutzung der Fläche steuerlich belastet werden. Auf ein geringfügig oder an nur wenigen Tagen genutztes bebautes Grundstück käme keine Sonderbelastung zu. Ein Nutzungsdruck kann so nur partiell entfaltet werden. Deswegen und weil wirtschaftliche Entscheidungen verzerrt werden, sind auch Ökonomen im Allgemeinen nicht gerade von der Baulandsteuer begeistert.Nicht von ungefähr wird die Baulandsteuer auch nicht von der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” verfolgt.

All diese Probleme werden durch eine Bodenwertsteuer vermieden. Sie belastet alle Grundstücke entsprechend ihrer optimalen Verwendung, die sich im Bodenwert abbildet. Wer sein Grundstück suboptimal nutzen will, darf dies durchaus tun. Da er jedoch dieselben Leistungen von der Gemeinschaft erhält wie bei einer optimalen Verwendung, muss er jedoch auch dieselben Steuern zahlen. Wirtschaftliche Entscheidungen werden nicht verzerrt: Die Steuer ist unabhängig von seinen Handlungen immer dieselbe; der Grundstückseigentümer kann lediglich versuchen, durch eine optimale Nutzung des Grundstücks die Nettobelastung zu reduzieren. Streitereien bezüglich der Frage, ob und wann ein Grundstück genutzt ist, können nicht auftreten.

 

Grundsteuerreform: Das Damoklesschwert des Bundesverfassungsgerichts

Dirk Löhr

Im Blogartikel vom 16.2. berichteten wir über den offenbaren Unwillen der Regierungskoalition, die vom Bundesrat im Herbst 2016 beschlossenen Gesetzentwürfe zur Reform des Bewertungsgesetzes und des Grundgesetzes (als erste Stufe der Grundsteuerreform) im Bundestag behandeln zu lassen.

Wenn aber die Gesetzentwürfe bis Ende Juni nicht im Bundestag behandelt werden, verfallen sie. Dann wäre ein erneuter Bundesratsbeschluss nötig, um das Verfahren wieder aufleben zu lassen.

Mietpreise

Die Situation wird nun vor dem Hintergrund der Tatsache brisant, dass das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr über die Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer zu urteilen beabsichtigt (Verfassungsbeschwerden gegen Einheitswertbescheide und Grundsteuermessbescheide (1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12)). Hierzu siehe die betreffende Übersicht für das Jahr 2017.

Wenn – was zu erwarten ist – das Bundesverfassungsgericht die gegenwärtige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer als verfassungswidrig verwirft, dürfte sie dem Gesetzgeber eine Zeitspanne von maximal drei Jahre zur Nachbesserung einräumen. Ist der Gesetzgeber hierzu nicht in der Lage, dürfte die Grundsteuer ausgesetzt werden und damit ein ähnliches Schicksal wie die Vermögensteuer erleiden. Damit ginge den ohnehin finanziell gebeutelten Kommunen eine der wichtigsten Einnahmequellen verloren.

Zwar könnten Länder und Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren auf Grundlage der existierenden Gesetzentwürfe schnell wieder auf den Weg zu bringen versuchen. Ob dies gelingt, ist allerdings v.a. wegen der Opposition Bayerns mehr als unsicher.

Doch selbst wenn es gelingt, würde man ca. 10 Jahre brauchen, um die neuen “Kostenwerte” als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer verfügbar zu machen – dies dürfte vom Bundesverfassungsgericht nicht toleriert werden. Als gangbarer Ausweg erscheint, dass zwar auf die vorhandenen Gesetzentwürfe zurückgegriffen wird, aber die Steuermesszahlen für die Gebäude einstweilen auf Null gesetzt werden. Vor allem die Gebäudebewertung ist nämlich für die lange Zeitspanne verantwortlich, die für die Neubewertung erforderlich ist. Die Bodenwerte liegen hingegen in Gestalt der von den Gutachterausschüssen vorhandenen Bodenrichtwerten grundsätzlich vor. Allerdings ist die Qualität in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich, weswegen es einer bundesweiten Vereinheitlichung von Organisation und Arbeitsweise und einer besseren Ausstattung der Gutachterausschüsse bedarf.

Mehr dazu in: http://www.grundsteuerreform.net/aktuelles/#.WLAYEW_hDIU

 

 

 

 

Grundsteuerreform auf Eis gelegt?

Dirk Löhr

In einer Pressemitteilung vom 15.2. veröffentlichte die sächsische Bundestagsabgeordnete Susanna Karawanskij (DIE LINKE), Sprecherin der Fraktion für Kommunalfinanzen, den aktuellen Stand der Grundsteuerreform, wie ihn das Bundesministerium der Finanzen im Ausschuss bekannt gab. Hiernach ist offenbar die durch den Bundesrat im September letzten Jahres initiierte Reform der Grundsteuer bis auf Weiteres auf Eis gelegt. Die Bundesregierung möchte anscheinend die Gesetzentwürfe nur bei einvernehmlicher Haltung des Bundesrates unterstützen – hier stimmten aber Bayern und Hamburg dagegen. Weder in der Plenar- noch Ausschussplanung sind daher die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe aufgesetzt. Am Ende dieser Wahlperiode verfallen jedoch die nicht behandelten Gesetzentwürfe. Bislang übte das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die gemeinhin als verfassungswidrig angesehenen Einheitswerte (die auf den Jahren 1964 für den Westen bzw. 1935 für den Osten Deutschlands basieren) Zurückhaltung. Es ist nicht auszuschließen, dass das Gericht der Politik erst einmal die Chance zur Reform einräumen wollte, bevor ein Urteil verkündet wird. Trifft die Information in der Pressemitteilung zu, wird diese Chance offenbar von der Politik wieder einmal vertan; die Wahrscheinlichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht nun mit einem Urteil aufwartet, dürfte damit eher größer geworden sein. Karawanskij: “Wenn das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil kommt und das gegenwärtige Gesetz mit den veralteten Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt, droht bis zur Nachbesserung durch den Gesetzgeber eine Aussetzung der Grundsteuer.” In der Regel gibt das Bundesverfassungsgericht bei solchen Nachbesserungen dem Gesetzgeber zwar bis zu drei Jahren Zeit; der im Zuge der Bundesratsinitiative eingebrachte betreffende Gesetzentwurf (Reform des Bewertungsgesetzes) hätte allerdings zehn Jahre für die Implementierung benötigt – was eine unmittelbare Konsequenz der bislang genauso zwanghaft wie unnötiger Weise verfolgten Einbeziehung der Gebäude in die grundsteuerliche Bemessungsgrundlage ist. Mit einer Aussetzung der Grundsteuer würde eine der wichtigsten Einnahmequellen der ohnehin finanziell nicht weich gebetteten Kommunen versiegen. Die von der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” propagierte bodenbezogene Grundsteuer könnte hingegen auf Grundlage der schon bestehenden Bodenrichtwerte kurzfristig umgesetzt werden.

Sandhausener Hoftor-Subvention: Hoffentlich Stammtisch-Gelächter!

Eckhard Behrens*

Sandhausen liegt südlich von Heidelberg und hat einen bekannten Fußball-Club; der SV Sandhausen spielt erfolgreich in der 2. Liga.

Jetzt hat der OB im Gemeinderat einen Beschluss herbeigeführt, der die Parkplatznot bekämpfen soll, von dem er nach dem Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung vom 8.2.2017  (download) selbst sagte, es sei einen Versuch wert, ungeachtet der Frage, ob das ein Renner werde oder Gelächter an den Stammtischen auslöse.

Eckhard_Behrens
Eckhard Behrens

Ordnungspolitisches Denken an die Stammtische zu bringen, ist das Anliegen meines nachfolgenden Leserbriefes an die Rhein-Neckar-Zeitung.

“Die Hoftor-Subvention in Sandhausen wird die Stammtische nicht nur dort beschäftigen. Damit das vom Oberbürgermeister befürchtete Gelächter nicht ausbleibt, hier ein paar Argumente zur Beflügelung der Diskussion.

Die Anlieger einer Straße haben keinen Anspruch auf einen Parkplatz am Straßenrand. Das zeigt schon die gesetzliche Pflicht, bei der Errichtung eines Gebäudes Stellplätze für die Bewohner und Besucher nachzuweisen. Wenn der OB von Sandhausen Zweifel an der ordnungsgemäßen Nutzung hat, sollte er kontrollieren lassen. Die Straße gehört nicht den Anliegern, sondern der Gemeinde. Sie benutzen fremdes Eigentum, wenn sie auf der Straße parken. Wenn sie dafür Miete zahlen müssten, würden sie auf ihren Privatgrundstücken parken. Es ist politisch grundfalsch, die Straßenanlieger mit Subventionen für Hoftore von den Parkplätzen am Straßenrand wegzulocken. Da sollte die Gemeinde das Geld besser in den Taschen der Bürger lassen, also ihre Steuern senken.

Das Interesse der Anlieger ist abzuwägen gegen das Interesse von Besuchern, die nur kurzfristig parken wollen. Dafür hat die Stadt Heidelberg die gute Lösung gefunden, dass die Besucher zwei Stunden unentgeltlich parken dürfen. Die Anlieger müssen als Dauerparker eine Jahresgebühr zahlen. Man sollte auch bedenken, dass die Besucher die Straße entlang der Grundstückszufahrt nicht als Parkplatz nutzen können. Dieser Teil der Straße steht dem Anlieger aus nachbarrechtlichen Gründen unentgeltlich zur Verfügung, damit er sein Grundstück überhaupt erreichen kann. Eine darüber hinausgehende Bevorzugung der Anlieger durch Subventionen kann nicht im öffentlichen Interesse sein, denn sie haben geradezu die Pflicht, auf ihrem Grundstück zu parken. Schließlich überwiegt das Interesse der Gemeinde an freien Besucherparkplätzen eindeutig das Interesse der Anleger an zusätzlichen Parkplätzen im öffentlichen Raum.”

Dieser Leserbrief kann selbstverständlich nicht erschöpfend sein. Daher noch ein paar Ergänzungen:

Ein Auto benötigt zum Parken eine Grundfläche von ca. 10 qm. Die Bodenpreise sind örtlich sehr verschieden, in den Bereichen knapper Parkplätze aber immer hoch. Die Herstellung der Straße hat auch viel Geld gekostet; zu diesen Herstellungskosten mussten die Anlieger kräftig beitragen; auch daher die unentgeltliche Nutzung der Grundstückszufahrt. – Wer dauernd nur auf der Straße parkt (Laternengarage), müsste eigentlich eine Miete zahlen und zwar nicht zu knapp, wenn man die örtliche Bodenrente und die Abschreibungs- und Unterhaltungskosten für die Straße in Rechnung stellt (die Verzinsung der Herstellungskosten ist ja neuerdings glücklicherweise zu vernachlässigen). In Heidelberg kostet die im Leserbrief erwähnte Anwohnerparkplakette ganze 35 € im Jahr. Das deckt nur die Verwaltungskosten der Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums, nicht aber die Bereitstellungskosten. Man kann davon ausgehen, dass ein Privatauto im Jahresdurchschnitt täglich max. eine Stunde fährt, aber 23 Stunden parkt – meistens unter einer Laternengarage nahe der Haustür.

Die Autofeinde unter den Umweltschützern haben immer noch nicht die Forderung erhoben, für die Laternengaragen angemessene Mieten zu verlangen. Wenn zu den Fixkosten eines Autos außer der Abschreibung für die Anschaffungskosten und den jährlichen Kfz-Steuer- und Kfz-Versicherungskosten noch Stellplatzkosten hinzukämen, würden viele Halter, die wenig fahren, auf ein eigenes Fahrzeug verzichten und Autos mieten, wenn der ÖPNV die Mobilitätsbedürfnisse nicht ausreichend abdeckt. In Japan wird kein Auto für den Straßenverkehr zugelassen, für das kein Stellplatz ausreichender Größe (aha, daher sind viele japanische Autos so klein!) nachgewiesen werden kann. Umweltschutz ist so einfach, wenn man marktwirtschaftlich und bodenpolitisch zu denken gelernt hat.

 

* Eckhard Behrens (* 1937, wohnhaft in Heidelberg), Jurist und Volkswirt, ist u.a. Mitglied im Vorstand des Seminars für freiheitliche Ordnung in Bad Boll; er war langjähriger Vorsitzender des Landesfachausschusses für Bildung und Wissenschaft in Baden-Württemberg und stellvertretender Vorsitzender des Bundesfachausschusses in der FDP.

Häring: Zur Flassbeck-Kritik an Hudson

Dirk Löhr

In Norbert Härings Blog findet sich eine interessante Kritik am Verriss von Flassbeck an Michael Hudons Buch “Der Sektor”:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/771-flassbeck-vs-hudson

hudson-der-sektor

Schön wäre allerdings noch der Hinweis gewesen, dass es sich keineswegs um eine neue Sicht der Dinge handelt. In diesem Kontext fehlt auch der Hinweis auf Henry George. Diesbezüglich ist Deutschland eben noch eine Wüste.