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Sandhausener Hoftor-Subvention: Hoffentlich Stammtisch-Gelächter!

Eckhard Behrens*

Sandhausen liegt südlich von Heidelberg und hat einen bekannten Fußball-Club; der SV Sandhausen spielt erfolgreich in der 2. Liga.

Jetzt hat der OB im Gemeinderat einen Beschluss herbeigeführt, der die Parkplatznot bekämpfen soll, von dem er nach dem Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung vom 8.2.2017  (download) selbst sagte, es sei einen Versuch wert, ungeachtet der Frage, ob das ein Renner werde oder Gelächter an den Stammtischen auslöse.

Eckhard_Behrens
Eckhard Behrens

Ordnungspolitisches Denken an die Stammtische zu bringen, ist das Anliegen meines nachfolgenden Leserbriefes an die Rhein-Neckar-Zeitung.

“Die Hoftor-Subvention in Sandhausen wird die Stammtische nicht nur dort beschäftigen. Damit das vom Oberbürgermeister befürchtete Gelächter nicht ausbleibt, hier ein paar Argumente zur Beflügelung der Diskussion.

Die Anlieger einer Straße haben keinen Anspruch auf einen Parkplatz am Straßenrand. Das zeigt schon die gesetzliche Pflicht, bei der Errichtung eines Gebäudes Stellplätze für die Bewohner und Besucher nachzuweisen. Wenn der OB von Sandhausen Zweifel an der ordnungsgemäßen Nutzung hat, sollte er kontrollieren lassen. Die Straße gehört nicht den Anliegern, sondern der Gemeinde. Sie benutzen fremdes Eigentum, wenn sie auf der Straße parken. Wenn sie dafür Miete zahlen müssten, würden sie auf ihren Privatgrundstücken parken. Es ist politisch grundfalsch, die Straßenanlieger mit Subventionen für Hoftore von den Parkplätzen am Straßenrand wegzulocken. Da sollte die Gemeinde das Geld besser in den Taschen der Bürger lassen, also ihre Steuern senken.

Das Interesse der Anlieger ist abzuwägen gegen das Interesse von Besuchern, die nur kurzfristig parken wollen. Dafür hat die Stadt Heidelberg die gute Lösung gefunden, dass die Besucher zwei Stunden unentgeltlich parken dürfen. Die Anlieger müssen als Dauerparker eine Jahresgebühr zahlen. Man sollte auch bedenken, dass die Besucher die Straße entlang der Grundstückszufahrt nicht als Parkplatz nutzen können. Dieser Teil der Straße steht dem Anlieger aus nachbarrechtlichen Gründen unentgeltlich zur Verfügung, damit er sein Grundstück überhaupt erreichen kann. Eine darüber hinausgehende Bevorzugung der Anlieger durch Subventionen kann nicht im öffentlichen Interesse sein, denn sie haben geradezu die Pflicht, auf ihrem Grundstück zu parken. Schließlich überwiegt das Interesse der Gemeinde an freien Besucherparkplätzen eindeutig das Interesse der Anleger an zusätzlichen Parkplätzen im öffentlichen Raum.”

Dieser Leserbrief kann selbstverständlich nicht erschöpfend sein. Daher noch ein paar Ergänzungen:

Ein Auto benötigt zum Parken eine Grundfläche von ca. 10 qm. Die Bodenpreise sind örtlich sehr verschieden, in den Bereichen knapper Parkplätze aber immer hoch. Die Herstellung der Straße hat auch viel Geld gekostet; zu diesen Herstellungskosten mussten die Anlieger kräftig beitragen; auch daher die unentgeltliche Nutzung der Grundstückszufahrt. – Wer dauernd nur auf der Straße parkt (Laternengarage), müsste eigentlich eine Miete zahlen und zwar nicht zu knapp, wenn man die örtliche Bodenrente und die Abschreibungs- und Unterhaltungskosten für die Straße in Rechnung stellt (die Verzinsung der Herstellungskosten ist ja neuerdings glücklicherweise zu vernachlässigen). In Heidelberg kostet die im Leserbrief erwähnte Anwohnerparkplakette ganze 35 € im Jahr. Das deckt nur die Verwaltungskosten der Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums, nicht aber die Bereitstellungskosten. Man kann davon ausgehen, dass ein Privatauto im Jahresdurchschnitt täglich max. eine Stunde fährt, aber 23 Stunden parkt – meistens unter einer Laternengarage nahe der Haustür.

Die Autofeinde unter den Umweltschützern haben immer noch nicht die Forderung erhoben, für die Laternengaragen angemessene Mieten zu verlangen. Wenn zu den Fixkosten eines Autos außer der Abschreibung für die Anschaffungskosten und den jährlichen Kfz-Steuer- und Kfz-Versicherungskosten noch Stellplatzkosten hinzukämen, würden viele Halter, die wenig fahren, auf ein eigenes Fahrzeug verzichten und Autos mieten, wenn der ÖPNV die Mobilitätsbedürfnisse nicht ausreichend abdeckt. In Japan wird kein Auto für den Straßenverkehr zugelassen, für das kein Stellplatz ausreichender Größe (aha, daher sind viele japanische Autos so klein!) nachgewiesen werden kann. Umweltschutz ist so einfach, wenn man marktwirtschaftlich und bodenpolitisch zu denken gelernt hat.

 

* Eckhard Behrens (* 1937, wohnhaft in Heidelberg), Jurist und Volkswirt, ist u.a. Mitglied im Vorstand des Seminars für freiheitliche Ordnung in Bad Boll; er war langjähriger Vorsitzender des Landesfachausschusses für Bildung und Wissenschaft in Baden-Württemberg und stellvertretender Vorsitzender des Bundesfachausschusses in der FDP.