Category Archives: Economoc Theory

Energiewende: Sinn und Unsinn der Vorreiterrolle Deutschlands

Dirk Löhr

Ein zentrales Ziel der gegenwärtigen Energiewende in Deutschland ist die Einsparung von CO2. Unser Land trägt rd. 1,8 % des CO2-Ausstoßes an diesem Planeten bei; zu wenig, um im Rahmen eines Alleingangs “die Welt zu retten”. Die Bundesregierung möchte allerdings eine Blaupause zeichnen, an der sich andere Länder orientieren können. Gegenwärtig dürfte jedoch die Art und Weise, wie die Energiewende vollzogen wird, eher als abschreckendes Beispiel dienen (Wall Street Journal: World’s dumbest energy policy). Schieben wir dies aber einmal beiseite und gehen wir nachfolgend kontrafaktisch von der Annahme aus, dass andere Länder sich unserem Modell der Energiewende anschließen.

Entscheidend für den Erfolg der Energieeinsparung ist der Umgang mit fossilen Energieträgern. Was hierbei an Kohlenstoffen in den Verkehr kommt, landet früher oder später wieder in der Atmosphäre. Die Bundesregierung verfolgt nun einen Ansatz, der mittels der Substitution von fossilen durch erneuerbare Energien auf eine Reduktion der Nachfrage nach fossilen Energien abzielt. Das Problem hierbei ist, wie nachfolgend skizziert wird, dass die Angebotsseite vernachlässigt wird.

Die Angebotsseite von nicht erneuerbaren Ressourcen (hier: von fossilen Energiequellen) kann durch die sog. Hotelling-Regel beschrieben werden. Die Zielfunktion des Eigentümers ist dabei die Maximierung seines Vermögens. Grob vereinfacht dargestellt beschreibt die Hotelling-Regel folgende Zusammenhänge:

Im Laufe der Zeit, mit zunehmender Verknappung durch Ressourcenextraktion steigt der Wert der Ressourcen in situ V an, und zwar in Höhe des Zinssatzes r. Dieser Satz beschreibt auch den Ertrag, der durch Förderung der Ressourcen und Anlage des Erlöses am Kapitalmarkt erzielt werden kann. Erhöht sich der Wert der Ressourcen in situ V stärker als die Rendite aus der Ausbeutung (bzw. der Zinssatz) r, lassen die Eigentümer der Ressourcen im Boden – so kann der Wert des Vermögens V maximiert werden: v > r, mit v = dV/V (große Buchstaben stehen nachfolgend für Bestände, Kleinbuchstaben für Veränderungsraten). Ist umgekehrt der Zins höher als der Wertzuwachs des Ressourcenvermögens in situ (r>v), geht es anders herum. Es kommt zu verstärkter Extraktion (und CO2-Belastung), bis sich knappheitsbedingt der Wert der Ressource V wieder nach oben angepasst hat. Die Rendite aus der Ausbeutung bzw. der Satz r, zu dem sich die Gewinne aus der Ausbeutung verzinsen, bestimmen somit den langfristigen Gleichgewichtspfad. Im Gleichgewicht steigt der Wert der Ressource in situ mit dem Zinssatz an: v = r.

Obwohl das Hotelling-Theorem für die Ressourcenökonomie bahnbrechend war, wurde es aus mehreren Gründen kritisiert. Einer davon war der empirische Befund, dass sich der Preis bestimmter wichtiger Ressourcen (wie Rohöl) nicht mit der Dynamik entwickelte, die nach der Hotelling-Regel zu erwarten gewesen wäre – wenngleich der Preis im Trend gestiegen ist.

Um dieser Kritik zu begegnen, muss man die Hotelling-Regel jedoch nicht verwerfen, sondern lediglich modifizieren. Hintergrund ist, dass die Hotelling-Regel auf herkömmlichen Kapitalwertüberlegungen basiert. Ausbeutungsrechte an Ressourcen lassen sich jedoch viel besser als Realoptionen verstehen: Sie gewähren das Recht, aber nicht die Pflicht, die Ausbeutung innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorzunehmen. Man kann also die Ausbeutung von Teilen der Ressourcen in die Zukunft schieben. Dieses “Warten-Können” stellt eine Flexibilität dar, die einen eigenständigen – und erheblichen – Wert hat. Ausgebeutet werden die Ressourcen nur dann, wenn der Preis der Ressource so hoch ist, dass er die Förderkosten und den bei Ausbeutung verlustig gehenden Wert des “Warten-Könnens” überkompensiert, also bei r>f.

Die o.a. Gleichgewichtsüberlegung von Hotelling kann durch die Veränderung des Wertes des “Warten-Könnens” f ergänzt werden . Das Gleichgewicht ergibt sich dann als:

r + f = v

Die Veränderungsrate des Werts der Ressource bzw. entspricht in dieser einfachen Modifikation also der Rendite bei Ausbeutung und der Veränderung des Wertes des “Warten-Könnens” (wobei der Wert des “Warten-Könnens” nur bei Nicht-Ausbeutung der Ressource realisiert werden kann).

Diese Perspektive kann zusammen mit der Entdeckung weiterer Ressourcenvorkommen und technologiebedingten Effizienzsteigerungen eine Erklärung dafür liefern, warum der Bestand an nicht erneuerbaren Ressourcen höher ist, als nach der Hotelling-Regel zu erwarten wäre. Beispiel Erdöl: So betrug im Jahre 1940 die Reichweite der Erdölreserven mit 6 Mrd. Tonnen rd. 21 Jahre. Bis 2007 erfolgte ein Anstieg auf 46 Jahre (180 Mrd. Tonnen). Heute liegt die geschätzte Reichweite bei ca. 40 Jahren. Prognosen wie “Peak Oil” haben sich bislang nicht erfüllt.

Die Rohstoffpreise schwanken und folgen einem stochastischen Pfad. Wenn aber die Gewinne aus der Rohstoffextraktion den hierbei verlustig gehenden Wert des “Warten-Könnens” nicht mehr überkompensieren können (r<f), wird die Expansion der Rohstoffförderung vorübergehend ausgesetzt. Die Knappheit und die knappheitsbedingten Preissteigerungen (sowie die sog. Ressourcen-Renten) werden dann gegenüber dem nach der Hotelling-Regel zu erwartendem Pfad längerfristig gedämpft.

Was sind die Konsequenzen dieser Ergänzung des Hotelling-Theorems für die Energiewende? Die Verbreitung grüner Technologien hat eine Entwertung des Ressourcenbestandes in situ zur Konsequenz – so dass f fällt, ja sogar negativ werden kann (in der Terminologie des Realoptionsansatzes erhöht sich die “Dividende”). Das Gleichgewicht r + f = v wird hierdurch gestört gestört, weil r>f. Der Ressourceneigentümer kann sein Vermögen dann nur maximieren (Zielfunktion), wenn er das negative f durch ein entsprechend steigendes r ausgleicht. Weil die Nachfrage nach nicht erneuerbaren Ressourcen infolge der grünen Transformation sinkt, geht auch deren Preis zurück. Um den Vermögenswert zu maximieren, muss dann der sinkende Preis durch eine steigende Extraktionsmenge ausgeglichen werden. Auf gut Deutsch: Die Konsequenz aus der sinkenden Nachfrage nach nicht erneuerbaren Ressourcen ist, dass mehr (fossile) Ressourcen aus dem Boden geholt und auf den Markt gebracht werden. Dann aber tritt genau das ein, was Hans-Werner Sinn als grünes Paradoxon bezeichnete. Folgendes ist also zu erwarten:

  • Die grüne Transformation führt zu einer sinkenden Nachfrage nach nicht erneuerbaren Ressourcen und bedrohen langfristig deren Werthaltigkeit.
  • Entwicklungs- und Schwellenländer fragen verstärkt die im Preis gesunkenen Ressourcen nach.
  • Diese Länder treten an die Stelle der verzichtenden grünen Transformationsländer, so dass deren Anstrengungen bzgl. Energiewende konterkariert werden.
  • Je weiter f in den negativen Bereich abrutscht, umso mehr unterliegt die Angebotsseite einem Druck in Richtung beschleunigter Ausbeutung der Ressourcen.

Oder, wie Hans-Werner Sinn es sinngemäß ausdrückte: Wenn der Scheich merkt, dass der Wert seiner Ölvorkommen wegen der grünen Transformation sinkt, holt er so viel wie möglich aus dem Boden, solange der Preis noch einigermaßen anständig ist. Im Endeffekt erweist sich die – sehr teure – Vorreiterrolle der westlichen Transformationsökonomien somit als für das Klima desaströs: “Gut gemeint” ist dann wieder einmal das Gegenteil von “gut”.

Was wäre die Lösung? Sinn spricht von einer Stärkung der Eigentumsrechte der Ressourceneigentümer. Dies könnte das fallende f bremsen; aus allokativer Perspektive ist der Gedanke folgerichtig. Dennoch stößt er auf verteilungspolitische und ethische Bedenken (die hier nicht weiter vertieft werden können). Eine weitere Möglichkeit wäre die Kompensation des fallenden f durch Zahlungen der Transformationsländer an die Ressourceneigentümer. Die Scheichs müssten also durch uns kompensiert werden, damit diese auf die beschleunigte Ausbeutung der Ressourcen verzichten – und die Kompensationen müssten im Zeitverlauf steigen. Diesen Weg, den Edenhofer diskutiert, dürfte die Kosten der Energiewende in den Transformationsökonomien schnell bis in einen Bereich jenseits der Tragfähigkeit treiben und zudem kaum auf politische Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen.

Ein weiteres Instrument wäre eine Besteuerung fossiler Energien in den Transformationsländern. Sinn lehnt dies konsequenterweise ab – zu Recht, da diese den Verfall von f beschleunigen könnten. Eine Quellensteuer bei der Anlage der Gewinne aus der Ressourcenextraktion hält er hingegen für möglich – politisch dürfte dies allerdings kaum machbar sein.

Eher gangbar scheint ein “Klima-Club” zu sein, in dem die großen Ressourcenverbraucher (und vielleicht auch Erzeuger) vereint wären: Die USA, die EU, China und vielleicht auch Russland (weil Rohstoff-Supermacht). In diesem Klima-Club würde nach gemeinsamen Regeln gespielt. Diese sind ein gemeinsamer CO2-Cap und ein Emissionshandel, idealerweise auch mit einem “Klimageld” bei der Versteigerung der CO2-Zertifikate. Es gibt ein Cross-Border-Adjustment: Wer in das Club-Gebiet mit seinen Waren will, muss sich den dort geltenden Regeln anschließen oder zahlen. Umgekehrt werden die Club-Mitglieder bei Exporten außerhalb des Club-Gebietes entlastet. Der Club hätte Erfolg, wenn immer neue Mitglieder hinzutreten, die sich seinen Regeln dauerhaft unterwerfen. Allerdings setzt auch ein solcher Klima-Club mit dem CO2-Handel zunächst an der Nachfrageseite an. Dennoch könnte man seine Wirkungskraft auch auf die Angebotsseite ausdehnen. Beispielsweise könnte könnte man – vorübergehend – auf ein Klimageld verzichten und die Ressourceneigentümer statt dessen bei einer zukunftsfähigen Transformation ihrer Ökonomien unterstützen. Das Ziel wäre, diese von den Ressourcenrenten unabhängig zu machen – nicht aber, die versiegenden Ressourcenrenten zu stützen. Einige arabische Staaten machen schon heute ohne externe Unterstützung bemerkenswerte Fortschritte in diese Richtung.

Um einen Klima-Club zu installieren, bedarf es erheblicher diplomatischer Anstrengungen. Hier könnte Deutschland potenziell eine Rolle spielen – allerdings nicht mit einer Außenministerin, die zentrale potenzielle Clubmitglieder mit dem Etikett “Diktatur” belegt. Möglicherweise eröffnen gegenwärtige Probleme jedoch für die Zukunft auch Chancen: Beispielsweise könnte man Russland die Aussicht eröffnen, im Gegenzug für seine Kooperation in die Staatengemeinschaft zurückzukehren und den Status als Paria hinter sich zu lassen. So gering die Chancen für einen Klima-Club sind: Er hat eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit als Welt-Klimakonferenzen mit fast 200 teilnehmenden Staaten.

Deutschland könnte jedoch an anderer Stelle als Vorreiter aktiv werden: So bei neuen Technologien, die bei der Bewältigung der Herausforderungen helfen. Hierzu benötigte es jedoch der Technologieneutralität, auch bei der Forschungsförderung. Der Weg hierbei ist aber Ordnungspolitik, nicht Industriepolitik. Die gegenwärtige Bundesregierung (wie auch die EU-Kommission unter von der Leyen) ist jedoch genau umgekehrt unterwegs: Bestimmte Technologien (Wärmepumpe, Wind, Solar etc.) sind erwünscht, andere (Verbrenner, Kernkraft etc.) verpönt.

Es ist Zeit, die Richtung grundsätzlich zu korrigieren.

Wie den Erbbauzins bestimmen? Eine Faustformel

Dirk Löhr

Die Ermittlung eines marktgerechten anfänglichen Erbbauzinses ist essenziell für die Akzeptanz des Erbbaurechts im Markt, für kommunale Ausgeber von Erbbaurechten, darüber hinaus auch für die Konformität zum kommunalen Haushaltsrecht sowie zum Beihilferecht. Ein marktgerechter anfänglicher Erbbauzinssatz, der dann auf den Bodenwert angelegt wird, kann jedoch derzeit in Deutschland speziell für Mehrfamilienhäuser kaum aus dem Markt abgeleitet werden. Dementsprechend bestehen erhöhte Unsicherheiten und sehr unterschiedliche Vorstellungen über dessen Höhe. Im Beitrag “Eine Faustformel für marktgerechte kommunale Erbbaurechte” (vhw-werkStadt Nr. 64) wird daher zunächst ein marktgerechter Erbbauzinssatz auf modelltheoretischer Grundlage für zwei Erbbaurechts-Varianten abgeleitet:

  • Beim „konventionellen“ Erbbaurechtsmodell findet die Anpassung des anfänglichen Erbbauzinses entsprechend der Entwicklung der Verbraucherpreise statt (Gleitklausel). Dabei werden die Ertragsrisiken weitgehend auf den Erbbaurechtnehmer übertragen. Es wird hier die Hypothese untersucht, dass ein längerfristiger Baufinanzierungszinssatz (10 Jahre) eine gute Näherung für den modellhaft bestimmten Erbbauzinssatz ist.
  • Beim Partnerschaftsmodell erfolgt die Indizierung entsprechend des Mietindex (Spannungsklausel). Erbbaurechtgeber und Erbbaurechtnehmer teilen sich die Ertragsrisiken weitgehend. Hier wird die Annäherung des modellhaft bestimmten Erbbauzinssatzes durch den Liegenschaftszinssatz (Volleigentum) getestet.

Die Prüfungen der Hypothesen geschehen auf Basis von Kapitalmarktdaten und Liegenschaftszinssätzen aus Niedersachsen. Beide Hypothesen können vorläufig bestätigt werden; allerdings sind eine Reihe von Vorbehalten zu machen.

Zum Download des Textes: https://www.vhw.de/nachricht/eine-faustformel-fuer-marktgerechte-kommunale-erbbaurechte/

Photo: Pixabay

Kosten oder Nutzen? Ein kleines Bodenrichtwert-Rätsel

Dirk Löhr

Als Mitglied eines regionalen Gutachterausschusses für Grundstückswerte stieß ich in den Bodenrichtwertsitzungen der Vergangenheit wiederholt auf ein Rätsel, so auch in diesem Jahr.

In strukturschwachen ländlichen Gebieten liegt der Bodenrichtwert (erschließungsbeitragsfrei) für die Nutzungsart Wohnen oftmals nur zwischen 20 und 30 Euro pro Quadratmeter. Dies wird z.T. auch durch Kauffälle unterlegt. Wird ein Neubaugebiet ausgewiesen, dieses entwickelt und die Grundstücke verkauft, so geschieht dies häufig zu Preisen zwischen 50 und 60 Euro. Dementsprechend ergeben sich häufig hohe Wertsprünge in benachbarten Bodenrichtwertzonen.

Die Gutachter erklären dies zumeist mit den zwischenzeitig für Neubaugebiete gestiegenen Erschließungskosten. Allerdings sind Werte, auch Bodenwerte, grundsätzlich monetarisierte und abdiskontierte Zukunftsnutzen – zumindest in der Theorie können sie kaum aus Entwicklungskosten erklärt werden. M.a.W.: Solange ein Grundstückseigentümer einen identischen Nutzen aus der Infrastruktur eines Bestandsgebietes im Vergleich zu einem Neubaugebiet hat, also in gleicher Weise Elektrizität und Strom bezieht sowie Zugangsmöglichkeiten hat, ist kein Grund für eine Wertdifferenz ersichtlich. Eine weitere Ursache für den Wertunterschied könnte auch die Umgebung sein: In Neubaugebieten sind die Häuser schick, in Bestandsgebieten reiht sich häufig ein fast abrissreifer “Schandfleck” an den anderen. Dies erklärt aber nicht, warum auch an der Grenze der Bodenrichtwertzone des Neubaugebietes immer noch ziemlich hohe Bodenpreise bezahlt werden – eigentlich müsste hier ja ein Bestandsgebiet mit seinen “Schandflecken” hin ausstrahlen. Möglicherweise ist auch einfach die Zahlungsbereitschaft von Grundstücksverkäufern in Neubaugebieten höher als diejenige in Bestandsgebieten.

Meine Bitte an die Leserinnen und Leser: Wer hier Ideen oder Erfahrungen hat, möglicherweise auch Studien zu diesem Komplex kennt, möge diese mit den Adressaten dieses Blogs bitte teilen!

Henry George: Ökonomischer Wegweiser durch das 21. Jahrhundert

Besteuerung der Nutzung von Land und Natur, anstatt von Arbeit und Kapital (ohnehin gering besteuert)! Am Mittwoch, den 1.11.2017, findet anlässlich des 120. Todestags von Henry George eine Fachtagung von 14.00 bis 18.30 Uhr im ExRotaprint-Gelände in Berlin-Wedding statt.

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Der US-amerikanische Ökonom und Bodenreformer hat zu seinen Lebzeiten die Bodenwertsteuer in den USA und in vielen anderen Ländern populär gemacht. Zum Programm.

Die Teilnahme an der Tagung ist unentgeltlich. Anmeldungen sind noch bis Ende der Woche möglich (Kontakt: s. Programm).

Fred Harrison’s new report about statecraft economics

Dirk Löhr

Fred Harrison’s new book is now available:
Statecraft: How the Economics of Civilisation Can Rescue the Global Economy

For non members of DOC the price is € 20,00. Here is a brief abstract of the contents (by Ed Dodson):

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Fred Harrison

“Fred Harrison argues that mainstream economics – both as an academic discipline and as a set of principles guiding public policy – is flawed and requires a fundamental rethink. The author proposes the notion of ‘economics of civilisation’ as a conceptual and practical resource to renew the art of statecraft at the service of a global economy capable of producing wealth in ways that are socially and ecologically just and viable.”

This book is an important addition to the volume of work Fred has produced in an effort to change the course of history. Consider getting a copy to put into the hands of someone who commands an audience in what Walt Rybeck taught us is the “public dialogue.”

Telepolis-Interview: “Der Boden stellt eine gigantische Umverteilungsmaschine dar”

Dirk Löhr

In einem Interview mit Günther Hartmann (erschienen am 24.7. in Telepolis) versuchte ich, den Zusammenhang zwischen Boden, Renten und Besteuerung ein wenig zu beleuchten:

“Der Boden stellt eine gigantische Umverteilungsmaschine dar” (bitte klicken)

 

Neuerscheinung: Das Ende der Rentenökonomie

Dirk Löhr

Ganz frisch auf dem Markt: Die deutsche Übersetzung von “Rent Unmasked”, einer im englischen Original von Fred Harrison herausgegebenen Festschrift (Shepheard-Walwyn-Verlag) für Mason Gaffney, einem mittlerweile emeritierten Professor der University of California (Riverside), USA, und herausragendem heterodoxen Ökonomen. Die deutsche Übersetzung erscheint gerade im Metropolis-Verlag:

Dirk Löhr, Fred Harrison (Hg.): Das Ende der Rentenökonomie – wie wir globale Wohlfahrt herstellen und eine nachhaltige Zukunft bauen können. Mason Gaffney gewidmet. Marburg: Metropolis 2017. Online:

http://www.metropolis-verlag.de/Das-Ende-der-Rentenoekonomie/1226/book.do

Das Buch handelt von einem gleichzeitig alten wie neuen ökonomischen Paradigma, der “Geoklassik”. Spätestens seit der Wirtschaftskrise 2008 sind die herkömmlichen Wirtschaftswissenschaften unglaubwürdig geworden. Die ökonomische Erde in diesem durch die neoklassische Theoriewelt geprägten Fach ist eine Scheibe. In “Das Ende der Rentenökonomie” stellen 13 Beiträge dar, wie die Arbeiten der alten klassischen Ökonomen durch die Neoklassik pervertiert und im Interesse mächtiger Interessengruppen instrumentalisiert wurden. Die Beiträge leisten eine Rückbesinnung auf die Ansätze der klassischen Ökonomen und beziehen sich dabei auf die wichtigsten Arbeiten von Mason Gaffney. In seinem Sinne zeigt dieser Band, wie die Volkswirtschaft dem Gemeinwohl dienen kann. Die Befreiung aus der Zwangsjacke einer dauerhaften Stagnation, öffentlicher Armut, niedriger Löhne und Beschäftigungsunsicherheit ist möglich.

Das Ende der Rentenökonomie

Vollgeld: Ein Blick zurück nach Wuppertal

Dirk Löhr

Am 11. und 12. März 2017 fand in Wuppertal (Silvio Gesell-Tagungsstätte) eine Tagung der Sozialwissenschaftlichen Gesellschaft statt, die das Vollgeld (https://www.vollgeld.de/) kritisch beleuchtete. Thomas Betz – als Vertreter der „Monetative-Bewegung“ (https://www.monetative.de/) – stellte dabei die Diagnose der Vollgeld-Befürworter vor: Die monetären Aggregate und das Geldvermögen lösen sich danach immer mehr von der Realwirtschaft ab.

Fisher
Irving Fisher

Hierfür wird die private Geldschöpfung der Banken verantwortlich gemacht. Ähnlich wie der 100 %-Money-Vorschlag von Irving Fisher möchte das von Joseph Huber in Deutschland bekannt gemachte Vollgeld eine Abkopplung der Geldmenge bzw. des  Geldvermögens und der Schulden vom realen Sektor unterbinden, und zwar durch eine „Verstaatlichung“ der Geldschöpfung.

Huber
Joseph Huber

Diese soll ausschließlich in staatlicher Hand sein, einer unabhängigen Zentralbank („Monetative“ genannt). Geldschöpfung und Kreditvergabe sollen also – im Gegensatz zum heutigen „fraktionalen System“ getrennt werden: Erstere geschieht durch die Zentralbank, die Letztere durch die Geschäftsbanken (als Finanzintermediäre).

Unterschiede in der Diagnose: Wozu überhaupt Vollgeld?

Die Vollgeld-Skeptiker leugnen gar nicht den Befund, dass die Schulden in der Wirtschaft mit einer höheren Dynamik als die Wirtschaftsleistung gestiegen sind. Allerdings handelt es sich bei der Wirtschaftsleistung (z.B. als Bruttoinlandsprodukt gemessen) um eine Stromgröße, bei der Vermögensausstattung um eine Bestandsgröße. Dass die Letztere ein Mehrfaches der Wirtschaftsleistung betragen muss, kommt im Kapitalkoeffizienten zum Ausdruck. Der Wert des Sachanlagevermögens betrug 2015 ungefähr 13,5 Billionen Euro und das Bruttoinlandsprodukt ca. 3 Billionen Euro. Natürlich wird dabei ein erheblicher Teil des Nettoanlagevermögens durch Verbindlichkeiten finanziert (denen dann bei den anderen Sektoren Forderungen und ganz am Ende Eigenkapital gegenüber stehen müssen). Diese Beziehungen haben unmittelbar wenig mit der Geldschöpfungsfähigkeit der Geschäftsbanken zu tun; sie würden grundsätzlich auch in einem Vollgeldsystem gelten. Im Übrigen kann auch der Zinseszinsmechanismus nur sehr begrenzt zur Begründung der Schere zwischen Wirtschaftsleistung und Verschuldung herangezogen werden. So wird also kein Schuh aus der Entkopplungsthese.

Dies gilt umso mehr, als die Vollgeldbefürworter genauso wenig wie Neoklassiker zwischen der Verwendung der Kredite für normale Kapitalgütern einerseits sowie „Land“ und ähnlichen Assets andererseits einen grundsätzlichen Unterschied machen. Bei der heutigen Finanzierung von normalen Kapitalgütern durch Kredite entsteht im Zuge der Kreditaufnahme Geld – die Geschäftsbanken räumen den Schuldnern Guthaben auf der Passivseite ihrer Bilanz ein (Bilanzverlängerung). Die Schuldner kaufen mit diesem Guthaben Vermögensgegenstände, die dem Anlage- oder Umlaufvermögen zugeordnet werden. Die Kredite werden dann entweder aus den Abschreibungen (soweit diese verdient werden) oder aus dem Umschlag des Umlaufvermögens wieder getilgt. Am Ende verschwinden der Kredit und damit das geschaffene Geld (zusammen mit dem betreffenden Vermögensgegenstand) sowohl aus der Bilanz des Kreditnehmers (nach Vollabschreibung bzw. Umschlag) wie auch das geschaffene Geld aus der Bankbilanz. Insoweit ist also ebenfalls keine Entkopplung von finanziellem und realem Sektor möglich.

Der reale und der monetäre Sektor entkoppeln sich erst dort, wo die aufgenommenen Kredite (und das damit geschaffene neue Geld) nicht in die Realwirtschaft, sondern in die „Finanzstratosphäre“ fließen. Die wichtigsten Bereiche sind dabei v.a. die Immobilien- und die Aktienmärkte. Was die Immobilienmärkte angeht, werden die Preissteigerungen dabei nicht primär durch das aufstehende Gebäude, sondern durch die Werterhöhungen von Grund und Boden getrieben. Häuserpreisblasen sind somit im Wesen „Landpreisblasen“. Auch der Kern der Unternehmensgewinne sind ökonomische Renten, was in diesem Blog wiederholt beschrieben wurde.

Bärenmärkte

Quelle: Schulmeister (2016)

Das größte Volumen dieser drei Bärenmärkte hat der Immobilienmärkt mit derzeit ca. 10 Billionen Euro, wovon in grober Schätzung zwischen 30 % und 40 % auf Grund und Boden entfallen dürften (die offiziellen Statistiken haben in der Abbildung dieses Befundes aus verschiedensten Gründen erhebliche Defizite). Mit weitem Abstand folgen der Aktienmarkt mit ca. 1,6 Billionen Euro, und die Rohstoffmärkte stellen wiederum nur einen kleinen Teil hiervon dar.

Nun pumpt die EZB derzeit bekanntlich jeden Monat viele Milliarden Euro in die Märkte, um die hinkenden Volkswirtschaften der südlichen Peripherie der EU am Laufen zu halten. Dieses Geld landet allerdings zu einem erheblichen Teil nicht in der Realwirtschaft, sondern in der Finanzstratosphäre, was in der sinkenden Umlaufsgeschwindigkeit der engeren Geldmengenaggregate abgelesen werden kann.

Sowohl eine Aufblähung der Bodenpreise wie auch eine Aufblähung der Aktienkurse werden dabei von ökonomischen Renten getrieben – eine Kategorie, die den meisten Vertretern der Vollgeldbewegung offenbar unbekannt ist. Oft werden die betreffenden Assets über (partielle) Kreditfinanzierung angeschafft, ohne dass der unmittelbare Umschlag beabsichtigt ist. Auch eine Schuldentilgung über Abschreibungen ist Seitens des Kreditnehmers erst einmal nicht möglich, da es sich bei Land und Unternehmensanteilen um nicht abnutzbare Vermögensgegenstände handelt.

Nun könnte auch Vollgeld das Aufblasen dieser rentenbasierten Aktiva nicht verhindern, allenfalls ein wenig abdämpfen. Wollte die Zentralbank (Monetative) ein Aufpumpen der Finanzstratosphäre verhindern, so könnte auch sie nicht zwischen der realwirtschaftlichen Sphäre und der Finanzstratosphäre differenzieren. Vielmehr kann sie nur beide Sektoren zusammen befeuern oder abwürgen. Selbst wenn die Monetative eine potentialorientierte Geldpolitik verfolgt, ändert sich nichts an dieser Ohnmacht. Auch der Vorschlag, bei der Messung des Preisniveaus für Zwecke des Vollgeldes Bestandsaktiva wie Aktien und Immobilien mit zu berücksichtigen erscheint, als ob man den Klimawandel mit einer Neueichung der Thermometer bekämpfen wolle.

Um die Finanzstratosphäre gezielt in den Griff zu bekommen, empfiehlt sich vielmehr eine „Entkapitalisierung“ von „Land“ und Aktien durch die Abschöpfung der ökonomischen Renten. Insoweit geht es um Finanz- und Steuerpolitik. Auch die Eindämmung der Rohstoffspekulation über entsprechende Regulierungen ist diskutabel. Insofern ergäbe sich kein Anreiz mehr, Kredite zum Zwecke des Erwerbs von Boden bzw. Aktien aufzunehmen.

Die Problematik ist also nicht die Geld- und Kreditschöpfung an sich, sondern die Art und Weise der Verwendung der Kredite (s. auch Schulmeister 2016). Und genau dies lässt sich nicht durch Vollgeld steuern, sondern besser durch andere, zielgerichtete Instrumente. Dies korrespondiert mit der von Jan Tinbergen (1952) formulierten Einsatzregel für wirtschaftspolitische Instrumente, wonach voneinander unabhängige wirtschaftspolitische Ziele mit unabhängigen Instrumenten verfolgt werden sollen. Allerdings setzt die Anwendung der Tinbergen-Regel die Erkenntnis voraus, dass das Aufblasen der Finanzstratosphäre ihre eigentlichen Ursachen nicht in der Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken hat, sondern in den ökonomischen Renten, die an Land und an Unternehmensanteilen haften.

Vollgeld als Panazee?

Demgegenüber wird der Vollgeldvorschlag von einigen Befürwortern als eine Art Allheilmittel präsentiert. U.a. wird behauptet, dass der Vorschlag die Konjunktur stabilisiert, dass sich das wirtschaftliche Wachstum eindämmen lässt, dass die Einkommensverteilung gerechter wird etc. etc.

Tatsächlich kann lediglich die Geldmenge effektiver als heute gesteuert werden, wenngleich auch hier das Problem privat geschaffener Zahlungsmittel nicht per se aus der Welt geschafft ist (man denke z.B. an Bitcoins) und es wie ausgeführt eben nicht in der Hand der „Monetative“ liegt, wofür die aufgenommenen Kredite (bzw. das neu geschöpfte Geld) Verwendung finden. Die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes kann ebenso wenig kontrolliert werden, und damit folglich auch nicht die gesamte Geldseite der Wirtschaft (s. die Fisher-Verkehrsgleichung). Die Umlaufgeschwindigkeit kann beispielsweise einbrechen aufgrund klassischer Hortung bzw. Kaufzurückhaltung oder der Speisung der Finanzstratosphäre mit neuem oder altem Geld.

Was z.B. das Wachstum angeht, wird die „Goldene Regel der Kapitalakkumulation“ (Allais / Phelps, S. Löhr 2012) nicht adressiert. Hiernach ist ein Nullwachstum ohne Nullzins nur unter sehr fragilen Bedingungen längerfristig vorstellbar. Und der Zins als solcher steht nun einmal nicht auf der schwarzen Liste der Vollgeldbefürworter.

Der Vollgeldvorschlag hat von seiner Problemlösungsfähigkeit im Prinzip nur eine ähnliche Reichweite wie der „naive Monetarismus“ eines Milton Friedman (der im Übrigen ein Befürworter des 100%-Money von Irving Fisher und damit eines Vollgeld-Vorläufers war).

Generell drückt den Bürger in Deutschland heutzutage Jobunsicherheit, eine hohe Differenz zwischen Brutto- und Nettoeinkommen, hohe Mieten in den Ballungsräumen etc. etc. All dies kann der Vollgeldvorschlag nicht adressieren.

Unbeantwortete Fragen

Darüber hinaus gibt es eine Menge unbeantworteter Frage. Beispielsweise ist die Zweckmäßigkeit der Geldmengensteuerung unklar. Nicht ohne Grund gingen die Zentralbanken hiervon zugunsten der Verfolgung von Zins- und Inflationszielen wieder ab, wenngleich die Geldmengenausweitung weiter beobachtet und auch hierüber berichtet wird. Also Geldmengensteuerung als Selbstzweck?

Entscheidende Parameter der Geldschöpfung, wie der Bargeldabzugskoeffizient oder die Überschussreserve der Banken, könnten im Übrigen auch über eine Umlaufsicherung des Geldes sehr gut gesteuert werden – dieser Vorschlag geht auf Silvio Gesell zurück.

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Silvio Gesell

Dies gilt im Übrigen auch bezüglich der Fristentransformation (aus kurz mach lang). Wie man hier ein Mismatch (kurzfristige Kredite an Banken, kurzfristige Kredite von Banken) angehen will, wird ebenfalls nicht thematisiert. Für die meisten Vollgeldbefürworter ist dies heutzutage zwar deswegen kein Thema, weil die Kreditvergabe angeblich ohne vorherige Investition möglich sein soll. Stattdessen sei „eine Kreditschöpfung aus dem Nichts“, also ohne vorherige Ersparnisse möglich. Geschäftsbanken – so die Vollgeldbefürworter – seien also gar keine Intermediäre. Diese Idee ist jedoch absurd.

An dieser Stelle sei ein kurzer Exkurs gestattet: Selbst für den denkbaren, aber extremen Fall, dass sich die kreditgebende Bank komplett bei derjenigen Bank refinanziert, auf die durch den Kreditnehmer sein eingeräumtes Guthaben überwiesen wurde, muss diesen Vorgängen immer irgend eine realwirtschaftliche Vorleistungen vorausgehen, di e über den eingeräumten Kredit in Anspruch genommen werden: Seien es schon existente Kapitalgüter oder aber nur die Lebensmittel für die Arbeiter. Die Idee von einem Kredit, von dem man sich nichts kaufen kann, ist gelinde gesagt abwegig. Betrachtet man die realwirtschaftliche Seite mit, erscheint die Idee der Vollgeldbefürworter eines voraussetzungslosen Investierens absurd.

Zwar kann man sich (wenn man von Überschuss- bzw. Mindestreserven der Geschäftsbanken absieht) rein buchungstechnisch Extremfälle vorstellen, bei denen zwischen mehreren Banken Kredite ohne vorherige Einlagen geschaffen werden. Nachdem im Zuge der Kreditvergabe ein Guthaben eingeräumt wurde und der Schuldner dieses nutzt, um eine Anschaffung zu tätigen (s. unten mehr), entsteht jedoch auf der Passivseite ein Loch – die Geschäftsbank muss sich refinanzieren. So betreiben die Banken nicht nur aus Jux ein Management der Fristentransformation.

Im Vollgeldsystem müsste die Bedeutung der Fristentransformation eigentlich unstrittig sein. Im Sinne einer gesamtwirtschaftlichen Stabilisierung lässt sich die Fristentransformation jedoch durchaus im Rahmen eines fraktionalen Systems effektiv beinflussen. Entsprechende Vorschläge wurden von Jenetzky und mir schon im Jahr 1995 getätigt (die auf eine Belastung einer vorgeschriebenen Mindestreserve durch eine Gebühr hinausläuft). Ähnliche Mechanismen wären auch bei Vollgeld denkbar, wurden meines Wissens aber bislang noch nicht diskutiert.

Schließlich ist den Vollgeldbefürwortern auch die „Seignorage“ beim privat geschaffenen Giralgeld ein Dorn im Auge. Die Zinsseignorage (nur diese ist hier bedeutsam) kann aber – im Rahmen des Gesellschen Paradigmas – auch mit anderen Mitteln (Umlaufsicherung) gezielt angegangen werden.

In der Wuppertaler Veranstaltung wurden eine Reihe von weiteren intelligenten Fragen durch Ferdinand Wenzlaff gestellt, die hier nicht sämtlich referiert werden können – aus monetärkeynesianischer Perspektive.

Fazit

Obwohl viele offene Fragen verbleiben, verdient der Vollgeldvorschlag die weitere Erörterung. Dabei sollte an erster Stelle die Frage danach stehen, was mit dem Vollgeld eigentlich genau erreicht werden soll. Der vorliegende Beitrag will nicht sagen, dass der Vorschlag nicht Ziel führend ist. Die Ziele sollten aber präzise benannt werden, und mit Bezug auf die Problemlösungspotentiale ist dabei (vor dem Hintergrund der Tinbergen-Regel) auch ein wenig mehr Bescheidenheit geboten, als sie manch ein Vollgeld-Befürworter zur Schau trägt (in Wuppertal fiel der Satz „wir sind die Sieger“). Die Problemlösungsfähigkeit des Vollgeldes erscheint nämlich bei genauerem Hinsehen wesentlich geringer zu sein, als es sich in der öffentlichen Diskussion hierüber abbildet. Auch mögliche Kollateralschäden einer Substitution des fraktalen Systems durch Vollgeld sollten beachtet werden.

Mit Blick auf die auch von Gesell erhobene Forderung einer „Verstaatlichung“ des Geldwesens stehen im Übrigen insbesondere viele Anhänger der Freiwirtschaft dem Vollgeld-Vorschlag mit Sympathie gegenüber.  Vollgeld ist tatsächlich insofern ein „starkes Konzept“, als dass eine Verbindung mit anderen Aspekten (wie Umlaufsicherung und besserer Steuerung der Fristenkongruenz) durchaus denkbar ist. Andererseits kam in der Wuppertaler Diskussion deutlich zum Ausdruck, dass eine solche Diskussion viel zu wenig stattfindet. Es handelt sich bei der Debatte um das Vollgeld bislang leider (noch) nicht um einen wissenschaftlicher Austausch im Sinne eines „Lernen voneinander“, der diesen Namen verdient. Vorbildlich in diesem Sinne war im Rahmen der Wuppertaler Veranstaltung der Vortrag von Prof. Johann Walter, einem bekennenden Vollgeld-Sympathisanten. Dennoch wurde in der Diskussion deutlich, dass die Vollgeldidee zu oft wie eine Monstranz vor Gläubigen hergetragen wird, der man entweder folgt (= „Freund“) oder nicht (= „Gegner“). Wohl gibt es sehr viele Vollgeldbefürworter, die anders agieren (auch in Wuppertal). An diese geht der Appell eines ergebnisoffenen Austauschs.

Literatur

Löhr D., Jenetzky, J. (1995): Neutrale Liquidität, Frankfurt a.M.

Löhr, D. (2012): The Euthanasia of the Rentier – a Way towards a Steady-State Economy?, in: Ecological Economics 84, S. 232-239.

Schulmeister, S. (2016): Das “Vollgeldsystem” – notwendige Reform oder gefährliches Allheilmittel? WIFO Working Papers 518, Wien.

Tinbergen, J., (1952): On the Theory of Economic Policy. North-Holland, Amsterdam, Netherlands.

Häring: Zur Flassbeck-Kritik an Hudson

Dirk Löhr

In Norbert Härings Blog findet sich eine interessante Kritik am Verriss von Flassbeck an Michael Hudons Buch “Der Sektor”:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/771-flassbeck-vs-hudson

hudson-der-sektor

Schön wäre allerdings noch der Hinweis gewesen, dass es sich keineswegs um eine neue Sicht der Dinge handelt. In diesem Kontext fehlt auch der Hinweis auf Henry George. Diesbezüglich ist Deutschland eben noch eine Wüste.

 

Gemeinwohlökonomie: Die gute Kraft, die Böses schafft – eine Replik auf Gerd Hofielen

Dirk Löhr

Am 9.12. fand am Umwelt-Campus Birkenfeld ein Streitgespräch „am Kamin“ zwischen Gerd Hofielen (Berlin) und mir statt – im Ton verbindlich, in der Sache aber durchaus kontrovers. Organisiert wurde die Veranstaltung von den Studierenden des Master-Weiterbildungsstudiengangs „Sustainable Change – vom Wissen zum Handeln“. Danke dafür!

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Die Gemeinwohlökonomie (nachfolgend: GWÖ) ist sicher gut gemeint – aber gut gemeint ist bekanntlich das Gegenteil von gut. Es ehrt Herrn Hofielen, dass er sich partiell von den Positionen Christian Felbers (2012) emanzipiert und seine eigenen Noten setzt. Dennoch bestehen meinerseits grundlegende Kritikpunkte, die ich nachfolgend in Ergänzung zu den Blogbeiträgen vom 24.10.2014 und vom 8.9.2014 darstellen möchte. Dabei beziehe ich mich nicht nur auf die Beiträge von Gerd Hofielen (in der Diskussion und in diesem Blog), sondern auch auf die „Bibel“ der GWÖ, nämlich das gleichnamige Buch von Felber (2012). Zu Beginn der Diskussion bemerkte ich, dass mir die Lektüre jeder Seite von Felbers Buch fast physische Schmerzen bereitet hat. Ich kann nicht auf jede Seite eingehen, sondern möchte mich nachfolgend nur auf fünf Punkte fokussieren:

Gemeinwohl: Was ist das?

Auf jeden Fall ein geniales Branding für die Richtung, die Felber (2012) vertritt. Wie kann man dagegen sein? Natürlich will dies jeder. An der Konkretisierung haben sich aber schon ganze Kommissionen von Wissenschaftlern die Zähne ausgebissen. Felber möchte das Gemeinwohl durch einen demokratisch gewählten „Wirtschaftskonvent“ festlegen (mich persönlich erinnert allein schon die Sprache an die jakobinischen Wohlfahrtsausschüsse und jagt mir einen keinesfalls wohligen Schauer über den Rücken). Selbst wenn der Wirtschaftskonvent demokratisch gewählt ist, wird er sich zwecks Erlangung der Arbeitsfähigkeit aus einer begrenzten Anzahl von Menschen zusammensetzen, die aber ihre Anschauung allgemeinverbindlich macht. Hayeks „Anmaßung von Wissen“ (1996) bekommt hier eine neue Dimension. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung der Werte und der Vorgabe des Weges ihrer Konkretisierung dürfte sich der Konvent über Minderheiten (wie mich) hinwegsetzen. Viele Kritiker befürchten an dieser Stelle totalitäre Züge. Diese Befürchtung erhält zumindest durch die von Felber (2012) beabsichtigten (Umerziehungs-) Programme in Schulen Nahrung: Wenn dort in Gefühlskunde, Wertekunde, Kommunikationskunde gezeigt wird, wie schlecht Wettbewerb für die Menschen ist, droht eine ideologische Schlagseite. Die GWÖ zielt nämlich darauf ab, den Menschen zu verändern, anstatt die Institutionen (s. dazu mehr unten). Auch dies ist ein Kennzeichen nicht nur von Religionen, sondern auch von totalitären Ideologien – diese Gefahr besteht ungeachtet des Umstandes, dass Gerd Hofielen sicherlich der Letzte ist, der einen Totalitarismus beabsichtigt.

Im Übrigen gibt es gute Gründe für die Auffassung, dass „Gemeinwohl“ gar nicht durch Mehrheitsprinzip festgelegt werden kann. Vielmehr sind individuelle Freiräume nötig – hierzu Friedrich August von Hayek (1991):

Die Wohlfahrt und das Glück von Millionen können nicht nach einer einzigen Wertskala bemessen werden. … Die Wohlfahrt eines Volkes hängt wie das Glück eines Menschen von sehr vielen Dingen ab, für die unendlich viele Variationsmöglichkeiten bestehen.

Herzstück: Gemeinwohlbilanz

Das Herzstück der GWÖ ist die Gemeinwohlbilanz. Diesbezüglich wird auf Innen- statt auf Außensteuerung gesetzt, ganz im Gegensatz zur Ordnungspolitik (Eucken 1990). Diese möchte einen Rahmen setzen, Spielregeln geben, innerhalb derer sich die Akteure frei bewegen können. Diese Spielregeln sollen so gesetzt sein, dass auch das Verhalten eines Lumpen aufgrund seines Eigennutzes so kanalisiert wird, dass er zum Gemeinwohl beiträgt.

Moment mal – Gemeinwohl kann man doch gar nicht befriedigend definieren, wurde oben gesagt? Richtig. Wir können aber sehr wohl erkennen, wo heutzutage Nutzen und Kosten auseinanderlaufen. Wo dies der Fall ist, muss der Markt versagen. Noch mehr: An diesen Stellen kommt es zum Teil zu gravierenden Umverteilungswirkungen. Dieses Auseinanderlaufen wird durch Institutionen bewirkt, die das Verhalten der Menschen in falscher Weise anleiten – die aber dennoch von der GWÖ aber nicht in grundlegender Weise kritisiert werden. Diese beinhalten das heutige Geldwesen, das Haftungsrecht, das Patentwesen generell (der Argwohn der GWÖ beschränkt sich auf Sperrpatente), das Bodenrecht und den damit zusammenhängenden Steuerstaat, über den sozial geschaffene Werte privatisiert und privat geschaffene Werte sozialisiert werden (mit gewaltigen Umverteilungswirkungen von unten nach oben, und nicht umgekehrt, wie oft behauptet). Gegen all dies hat die GWÖ nicht wirklich etwas einzuwenden.

Stattdessen ist die Zuteilung von Privilegien beabsichtigt, wenn man den Anreizwirkungen der betreffenden Institutionen nicht folgt. Gerd Hofielen brachte hiergegen in der Diskussion ein gut klingendes Instrument: Es koste eben Geld, wenn sich ein Unternehmen im Sinne des Gemeinwohls verhalte – die positiven externen Effekte müssten also belohnt werden. Die Schieflage sei anhand einer einer Metapher verdeutlicht: Angenommen, in einem süddeutschen Staat wäre es erlaubt, während eines Bierfestes dem Tischnachbarn im Zelt ungestraft den Maßkrug über den Kopf zu ziehen. Gefällt dies nicht, kann man auf zweierlei Weise dagegen angehen. Einmal so wie die GWÖ, die diese Regel erst einmal akzeptiert und denjenigen, die auf diese Gewalttat verzichten, eine Cola spendiert. Ordnungspolitiker würden hingegen die Regel ändern und diejenigen, die die Gesundheit ihrer Tischnachbarn beeinträchtigen, hinter schwedische Gardinen bringen. Natürlich, was sich durchsetzen lässt, ist auch eine Frage der Kultur.

Gegen den marktwirtschaftlichen Wettbewerbsmechanismus

In der Diskussion meinte Gerd Hofielen sinngemäß, die Gemeinwohlökonomie wolle, dass das Verhalten der vielen Akteure so koordiniert werde, dass sich für die Gemeinschaft das Beste ergibt. Genau dies intendierte aber auch Adam Smith. Marktwirtschaft ist die beste Methode, um den Egoismus der Individuen zu bändigen. Sie lässt, wenn richtig eingerichtet, das Streben der Individuen nach Eigennutz der Gesellschaft zugutekommen. Das Werkzeug dafür ist die berühmte unsichtbare Hand. Adam Smith in Wohlstand der Nationen (1776/2005, eigene Übersetzung):

„Nicht vom Wohlwollen des Metzgers, Brauers oder Bäckers erwarten wir unsere Mahlzeiten, sondern von deren Bedachtnahme auf ihr eigenes Interesse“

Und weiter:

„Wir wenden uns nicht an ihre Menschenliebe, sondern an ihre Eigenliebe und sprechen nie von unseren eigenen Bedürfnissen, sondern von ihren Vorteilen.“

Die GWÖ misstraut indessen tief dem Marktmechanismus. Die diesbezüglichen Textstellen durchziehen das Buch Felbers wie ein roter Faden. Stattdessen setzt sie auf Kooperation und Assoziation. Dabei hatte schon Silvio Gesell (1949) erkannt, dass dann, wenn sich mehrere Kaufleute an einen Tisch setzen, um zu kooperieren, dies zumeist zu Lasten Dritter geht. Das Kartell ist dann nicht weit. Daher betonten die Ordoliberalen (Eucken 1990) auch die Notwendigkeit einer entsprechenden Wettbewerbsgesetzgebung.

Von der GWÖ wird zutreffend ein Machtgefälle im Markt kritisiert. Aber: Ist dies wirklich ein marktimmanentes Problem? Hayek (1996) u.a. sprachen dagegen von der „Machtbegrenzungsfunktion“ des Wettbewerbs. Die Wettbewerbsgesetzgebung war auch eine zentrale Antwort der ordoliberalen Schule auf die Machtkonzentrationen, die sich in der Weimarer Republik zusammengebraut und die Machtergreifung der Nazis begünstigt hatte.

Der Markt wirkt grundsätzlich zu Gunsten der knappen Produktionsfaktoren. Diese befinden sich strukturell in der stärkeren Position. In unserer Wirtschaft haben wir uns daran gewöhnt, dass das Kapital gegenüber der Arbeit in einer knappen und damit stärkeren Position ist. Aber: Muss das so sein, handelt es sich um ein „Naturgesetz“? Der Rückblick auf das Ende der 60er Jahre lehrt etwas anderes. Hier war Arbeit knapp, und die Arbeitgeber realisierten Vieles von dem freiwillig, was die GWÖ heute mit der Gemeinwohlbilanz einfordert – aus Eigeninteresse, um die knappen Arbeitskräfte zu halten. Im Übrigen erkannte auch Keynes (1936/1983), dass es eigentlich keinen vernünftigen Grund dafür gibt, dass Kapital in Relation zur Arbeit immer knapp ist. Die Frage, ob und wie man die Marktwirtschaft zu Gunsten der Arbeitnehmer entsprechend umgestalten könnte (dies war das Anliegen von S. Gesell (1949) und H. George (1885)), wird von der GWÖ aber noch nicht einmal gestellt. Stattdessen wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und der Wettbewerbsmechanismus grundsätzlich abgelehnt. Auch wenn Gerd Hofielen etwas anderes behauptet: Die GWÖ steht zutiefst auf Kriegsfuß mit der Marktwirtschaft, ohne diese aber in ihrem Wesen verstanden zu haben.

Marktwirtschaftlicher Preismechanismus

Bei der Marktwirtschaft handelt es sich um ein geniales System. Sämtliche Informationen über ein Produkt sind in einem einzigen Datum, nämlich dem Preis, komprimiert. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Preise die ökologische und soziale Wahrheit sprechen. Ist dies der Fall, so trägt der Unternehmer allein aus Eigennutz zum Gemeinwohl bei – ganz ohne Zertifizierung und Gemeinwohlbilanz. Zugespitzt formuliert: Die Gemeinwohlbilanz gedeiht auf dem giftigen Beet der Preislügen, das wir heute haben.

Und wieder einmal schüttet die GWÖ das Kind mit dem Bade aus. So soll der Preismechanismus an vielen Stellen durch demokratische Entscheidungen ersetzt bzw. aufgehoben werden. Man fragt sich, wann die Leute den Wohlstand der „Gemeinwohl-Ökonomie“ überhaupt noch produzieren sollen, wenn sie all ihre demokratischen Rechte ausüben wollen: Demokratische Banken, Gemeinwohlkonvent, branchenweise Kooperationsausschüsse, demokratische Bahn, Post, Stadtwerke und Kindergärten. Ein „demokratischer Bankenrat“ beispielsweise besteht aus Vertretern der Bankangestellten, Konsumenten, Schuldnern, regionalen KMUs, Gender-Beauftragten und Zukunftsanwaltschaft. Den sich ergebenden Allokationsmechanismus kennen viele Alt-68er: Die wichtigen Punkte werden von den „Demokratie-Profis“ an das Ende der Tagesordnung gesetzt, wenn die arbeitenden Teilnehmer nach Hause gehen müssen, um zu schlafen und am nächsten Tag fit zu sein.

Auch die Konsumenten sollen sich an Gemeinwohlaspekten orientieren. Ist es aber die Aufgabe der Konsumenten, bei jedem Kauf (wie viele Produkte liegen bei mir jede Woche im Einkaufskorb?) die soziale und ökologische Angemessenheit der Produktion bis in die letzten Stufen der Wertkette zurück zu vollziehen? Ich behaupte, dass dies auch die beruflichen Spezialisten beim Einkauf weit überfordert – ein Problem, das bereits beim heutigen Zertifizierungs(un)wesen zutage tritt.

Bei der Allokation von Ressourcen möchte Felber (2012) mit Zinsen und Bodenrenten zwei zentrale Marktdaten einfach abschaffen, die hierin zum Ausdruck kommenden Knappheiten sollen einfach wegbeschlossen werden. Auch die Rohstoffpreise sollen demokratisch festgelegt werden. Dies ist aber eine Pippi-Langstrumpf-Ökonomie: Felber macht sich so die Welt, wie sie ihm gefällt. Genauso wenig wie Pippi Langstrumpf die Naturgesetze kümmern (sie hebt das Pferd einfach über ihren Kopf), schert sich Felber um die Gesetze der Ökonomie. Felber will zwar die die schädliche Umverteilungsfunktion von Zinsen und Renten abschaffen, gießt dabei aber gleichzeitig auch die nützliche Allokationsfunktion mit in den Orkus.

Die Folge wäre aber ein allokatives und verteilungspolitisches Desaster. Nur zwei Beispiele: Wenn die Zinsen per Dekret begrenzt oder abgeschafft würden, machte das Kapital einen großen Bogen um Deutschland. Konsequenz: Mehr Knappheit, mehr Arbeitslosigkeit, mehr Umverteilung durch Zinsen, die dann versteckt gezahlt würden. Wenn Felber einen unentgeltlichen Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen fordert, löst er nicht das Problem ihrer Zuteilung dieses knappen Gutes. Natürlich, die Antwort wäre: „das geschieht doch über die Gemeinwohlbilanz“. Nicht auszuschließen – ja geradezu wahrscheinlich-, dass dann unter dem Tisch auch noch Geld an die Zuteilenden fließt. Und: Die Bodenrenten werden durch das Dekret nicht abgeschafft. Vielmehr werden sie zwischen den korrumpierten Grundstückszuteilern und den korrumpierenden Grundstücksnutzern (hier im Kollektiv) aufgeteilt. Dieses Problem entgeht Felber freilich, weil die Kategorie der ökonomischen Rente (derzeit der zentrale Umverteilungsmechanismus in unserer Gesellschaft!) in der GWÖ offenbar gänzlich unbekannt ist.

Generell sollte eine freiheitliche und marktwirtschaftliche Ordnung gesinnungsneutral sein. Genau dies erreicht der marktwirtschaftliche Preismechanismus. Dieser kann übrigens horizontal oder – wie zweckmäßiger Weise bei Land und Ressourcen – auch vertikal (über Auktionen) eingesetzt werden. Bei der GWÖ findet die Allokation hingegen entsprechend der zur Schau getragenen aufrechten Gesinnung statt. Dies ist die Stunde der Heuchler.

Einkommensverteilung

Die Kritik der GWÖ fokussiert sich auf die übertriebene Spreizung der Arbeitseinkommen. Diese Kritik ist selbstverständlich nachvollziehbar – das Phänomen wird indessen durch die o.a. Verzerrungen der Marktkräfte hervorgerufen. Laut Einkommensbericht des Wirtschaftsforums der Führungskräfte, liegt das Jahresbruttoeinkommen von Managern der ersten Ebene (z.B. Generaldirektoren, Geschäftsführer) im Jahr 2012 bei 192.500 Euro. Führungskräfte der zweiten Ebene (z.B. Abteilungs- und Bereichsleiter) verdienten rund 118.900 und Führungskräfte der dritten Ebene 75.500 Euro (Steigenberger 2013). Stellt man auf das Nettoeinkommen ab, so liegt die Einkommensspreizung zwischen den Spitzengehältern und dem Mindestlohn im Durchschnitt (!) schon jetzt bei 1:10, wie es die radikale Version der GWÖ fordert (die „gemäßigte Version“ geht auf 1:20). Dies gilt für Österreich, in Deutschland dürfte sich die Situation nicht wesentlich anders darstellen.

Dennoch basiert die Unzufriedenheit vieler Bürger, die sie derzeit massenhaft in die Arme von Rechtspopulisten wandern lässt, nicht auf einer Einbildung. Die Lohnquote stagniert, trotz sinkender Zinsen und sinkender Kapitalanteile am Volkseinkommen. Dies ist der Fall, weil die Gewinner der Niedrigzinsphase eben nicht die Arbeitnehmer sind, sondern die Bezieher der ökonomischen Renten. Dieses unverdiente Einkommen entstammt Monopolen wie Grund und Boden, geistigen Eigentumsrechten, Angebotsmonopolen etc. – Phänomenen also, welche die GWÖ noch nicht einmal kennt. Die von der GWÖ zu Recht kritisierten Spitzenverdienste mancher Manager speisen sich übrigens zu einem erheblichen Teil aus der Partizipation an ökonomischen Renten (ohne dass die betreffenden Manager hierfür zusätzliche Leistungen, wie die Übernahme von Haftungsrisiken für ihre Entscheidungen, übernehmen müssten). Die untenstehende Abbildung illustriert die Entwicklung der Verteilung von Arbeitseinkommen, Kapitaleinkommen und Einkommen aus Bodenrenten bis zum Jahr 2014 (eigene Darstellung).

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

 

 

Zum Schluss

So könnte man jede Seite des Buches von Felber auseinandernehmen. Allein: Dies ist verschwendete Lebenszeit. Bei aller Sympathie für Gerd Hofielen als Mensch (den getroffen zu haben definitiv keine verschwendete Lebenszeit ist): Das Konzept GWÖ überzeugt nicht. Es liegt auch keine Theorie im wissenschaftlichen Sinne zugrunde. Die Verteidigungslinie lautet entweder, dass der Kritiker „falschen Werten“ anhängt (hoffentlich werde ich nicht eines schönen Tages diesbezüglich von einer Gesinnungspolizei einer Zwangstaufe unterzogen), oder aber es wird eingewandt, bei der GWÖ handele es sich um ein Konzept, das in der Entwicklung begriffen ist. Wissenschaftlich redlich ist das nicht; die GWÖ lässt sich so schwer falsifizieren, wie sich eine eingeseifte Sau am Schwanz fassen lässt (frei nach H.-J. Abs). Bleibt die Frage: Warum laufen so viele Menschen dem Propheten Felber hinterher? Felber wedelt mit Werten, die tatsächlich als „universal“ gelten können. Die Probleme treten erst dann offen zu Tage, wenn diese Werte konkret in Maßnahmen umgesetzt werden sollen („Butter bei de Fische“). Dann zeigt sich des Geistes Kind. Ein weiterer Grund ist der „Alternativpopulismus“: Die Bewegung um Felber grast „als sich entwickelndes Konzept“ von Grundeinkommen bis zum Regionalgeld so ziemlich alles ab, was im alternativen Spektrum diskutiert wird. Um ein Einpassen muss man sich mangels eigener Theorie, die diesen Namen verdient, ja kaum kümmern. Gerd Hofielen konzedierte immerhin, dass er das Anliegen von Ordoliberalen und anderen Kritikern nachvollziehen könne. Das Ziel ist nach Hofielen dasselbe, aber der Weg ist halt verschieden. Anders als der von mir hier dargelegte Standpunkt, der auf eine Änderung der Institutionen abzielt, kann die GWÖ nach Gerd Hofielen aber konkret etwas erreichen. Sie setzt die Menschen in Bewegung. Sicher, das stimmt. Den pädagogischen Verdienst der GWÖ, die Anstöße zum Nachdenken über die Gesellschaft und zum Einsatz für eine Veränderung setzt, möchte ich auch gar nicht bestreiten. Wenn der „kapitalistische“ Tiger auf mich zukommt und mich beißen will, so sollte ich tatsächlich nicht stehen bleiben. Aber: Wenn ich mich angesichts der Gefahr in die falsche Richtung bewege – nämlich auf den Tiger zu –, ist die Gefahr noch größer, dass er mich frisst.

 

Literatur:

Eucken, W. (1990): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 6. Aufl., Tübingen.

Felber, C.  (2012): Die Gemeinwohl-Ökonomie: Aktualisierte und erweiterte Neuausgabe, Deuticke.

George, H. (ca. 1885): Fortschritt und Armut, Halle a.d. Saale.

Gesell, S. (1949): Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, 9. Aufl., Lauf bei Nürnberg.

von Hayek, F.A. (1991): Die Verfassung der Freiheit, 3. Aufl., Tübingen 1991.

von Hayek, F.A. (1996): Die Anmaßung von Wissen, Freiburg.

J.M. Keynes (1936): Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes, Berlin (Ausgabe von 1983).

Smith, A.  (1776/2005): An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations, W. Strahan and T. Cadell, London. Digitale Ausgabe von 2005. Online: http://www2.hn.psu.edu/faculty/jmanis/adam-smith/Wealth-Nations.pdf (eingesehen: Dezember 2016).

Steigenberger, K. (2013): Gemeinwohlökonomie am Prüfstand – eine umfassende und kritische Analyse, Wirtschaftskammer Österreich, Dossier Wirtschaftspolitik, Wien.