Category Archives: Misnomer (Unwort)

Unwort des Monats: Konsumentenrente

Dirk Löhr

Das Gabler Wirtschaftslexikon definiert die sog. “Konsumentenrente” als Differenz zwischen dem Geldbetrag, den die Konsumenten für ein Gut äußerstenfalls zu bezahlen bereit wären (maximale Zahlungsbereitschaft) und dem Marktpreis. Die Konsumentenrente gilt zusammen mit der Produzentenrente als Wohlfahrtsmaß.

Quelle: Wikipedia
Quelle: Wikipedia

Die Bibel der neoklassischen Gehirnwäsche, die Grundzüge der Mikroökonomik von Hal R. Varian (hier: 5. Aufl., München /  Wien 2001) moniert, dass es eigentlich vollkommen egal ist, ob das Konzept auf Produzenten (Unternehmen) oder Konsumenten angelegt wird. Es sollte hiernach besser als „Nachfragerrente“ bezeichnet werden. Andere Autoren, darunter Clark, Walras, Pareto, Samuelson und Little, kritisierten u.a. die kardinale nutzentheoretische Fundierung des Konzepts. Die Konsumentenrente sagt etwas über den Nutzen aus, den ein Akteur auf dem Markt im Tausch erzielt. Bei einem Konsumenten ergibt sich dieser Überschuss der Zahlungsbereitschaft über den Marktpreis aus seinen Präferenzen. Es sei ihm gegönnt – gäbe es diesen Überschuss nicht, würde auf Märkten auch nicht getauscht. Dennoch handelt es sich nicht um eine ökonomische Rente, wenn man hierunter einen monetären Ertrag versteht, dem kein Aufwand gegenübersteht. Im Übrigen wird der Begriff ins Englische auch nicht mit “Consumer Rent”, sondern mit “Consumer Surplus” übersetzt.

Bei einem Unternehmen liegt indessen der Fall anders – und insoweit ist die oben wiedergegebene Kritik von Varian nicht berechtigt: Der Überschuss der Zahlungsbereitschaft über den Marktpreis, z.B. für eine Maschine, kann hier in barer Münze bemessen werden und durchaus den Charakter einer “echten” ökonomischen Rente haben. Es handelt sich nämlich um einen sog. „Übergewinn“, der über den Kauf einer solchen Maschine erzielt werden kann. Wie kann aber ein solcher Übergewinn in einem vollkommenen Wettbewerbsmarkt, von dem das Konzept ja ausgeht, überhaupt zustande kommen? Temporäre Pioniergewinne bei „dynamischen Entrepreneurs“ wären als Grund ja akzeptabel – allerdings wird die Variable Zeit in der neoklassischen Methodik ja grundsätzlich ausgeblendet (komparative Statik). Strukturelle, also anhaltende Übergewinne bestimmter Unternehmen dürfte es jedoch eigentlich in einem vollkommenen Wettbewerbsmarkt nicht geben. In diesem Blog vertreten wir die Auffassung, dass diese strukturellen Vorteile durchaus existieren, aber auf Privilegien zurückzuführen sind. Das wichtigste Privileg auf “Wettbewerbsmärkten” dürfte wohl im Privateigentum an Land und ähnlichen Assets liegen, die ganz andere ökonomische Eigenschaften als Kapitalgüter haben. Beispielsweise können Sondervorteile in Gestalt bevorzugter Standorte (Innenstadt), der Verfügungsgewalt über Ressourcen oder von geistigen Eigentumsrechten Übergewinne begründen, sind aber dennoch nur schwer – oder gar nicht – durch den Wettbewerb angreifbar. Dann liegt der eigentliche Grund für die „Nachfragerrente“ des Unternehmens aber in diesen Sondervorteilen begründet. Und dann ist aber der vollkommene Wettbewerbsmarkt eben kein vollkommener Wettbewerbsmarkt mehr.

Unwort des Monats: “Netzneutralität”

Dirk Löhr

Eine Szene auf der Autobahn: Berufsverkehr. Und mit diesem steht auch ein Urlauber mit Sonnenhut auf dem Kopf und Surfboard auf dem Dach im Stau. Neben ihm ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht (in dem gerade ein Patient verreckt, weil er nicht mehr rechtzeitig in ein Krankenhaus eingeliefert werden kann). Außerdem ein Abschleppfahrzeug, das nicht durchkommt, um ein liegengebliebenes Fahrzeug (das den Stau verursachte) von der Straße zu nehmen. Bezogen auf das Autobahnnetz, ist das ist “Netzneutralität” in seiner reinen Form.

Theoretisch könnte man die Autobahn auf sechs Spuren ausbauen, so dass ein solcher Engpass niemals entstehen kann. Das ist aber aus verschiedenen – v.a. ökonomischen – Gründen unvernünftig. Es reicht eine Dimensionierung derart aus, dass permanente Staus (also strukturelle Engpässe) vermieden werden. Dennoch wird es auch dann zu temporären Engpässen kommen.

Mit anderen Netzen sieht es grundsätzlich nicht anders aus, auch nicht mit dem Internet. Beispielsweise sind medizinische Operationen in der Zukunft verstärkt auf das Internet angewiesen. Netzneutralität: Ein Patient verreckt, weil der Youngster mit seinem datenintensiven interaktiven Ballerspiel dieselbe Priorität wie die Operation bekommt. Einem Unternehmen entgeht ein Auftrag, weil es die Datenübertragungen nicht mit der erforderlichen Geschwindigkeit im Netz abwickeln kann. Mitarbeiter werden entlassen.

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Quelle: Heise

Im Beispiel bremst der Youngster mit seinem Ballerspiel essentielle Datenflüsse aus und erzeugt damit externe Kosten. Genauso, wie der Urlauber im Stau (Beispiel oben) ebenfalls dringlichere Transportleistungen behindert. Wenn die Verursacher dieser externen Kosten zur Kasse gebeten und auf andere Fahrspuren, Wege oder Tageszeiten abgelenkt werden, kommt dies allen zugute. In der Terminologie der Ökonomen: Es entstehen negative Zusatzlasten.

In der Internet-Community wird dennoch Netzneutralität als „hip“ angesehen. Die Debatte um die Netzneutralität wird dabei v.a. als Gerechtigkeitsdebatte geführt. Der Wissenschaftliche Beirat im BMWi formuliert es im Gutachten „Engpassbasierte Nutzerfinanzierung und Infrastrukturinvestitionen in Netzsektoren“ (erschienen im September 2014) folgendermaßen (S. 16): „Gleichbehandlung aller Datenpakete erscheint als Gerechtigkeitspostulat. Dahinter steht auch die Vorstellung, dass Datenpakete, die bei differenzierter Übertragung nachrangig behandelt würden, vor allem bei Diensten anfallen, die von einem großen Teil der Bevölkerung genutzt werden (z.B. E-Mail), dass Datenpakete, die vorrangig behandelt würden, dagegen vor allem bei Diensten anfallen, die nur von einem kleineren Teil der Bevölkerung oder von Unternehmen genutzt werden. Diese Vorstellung ist falsch.“ Falsch, weil von der bevorzugten Behandlung bestimmter Datenpakete eben auch alle profitieren können, wenn man das Regime richtig gestaltet.

Natürlich ist die Befürchtung ernst zu nehmen, dass eine „Schnellfahrspur“ im Internet, auf der sich u.a. zahlungskräftige Kunden bevorzugt bewegen, ein Mehrklassen-Internet schaffen könnte. Ob es tatsächlich dazu kommt, hängt allerdings von der konkreten Ausgestaltung des Regimes ab. So könnten beispielsweise die Kosten aller Internetnutzer sinken, wenn über die Gebühren der „Schnellfahrer“  diejenigen der anderen Teilnehmer reduziert werden. Ein Teil der Gebühren der „Schnellfahrer“ könnte sogar ein Grundeinkommen speisen – dann fließt es an diejenigen, die auf die „Vorfahrt“ verzichtet haben. So weit geht die Diskussion um die Netzneutralität aber nicht.

Bei der Landnutzung wird im Übrigen auch der Begriff der Neutralität bemüht – hier geht es um „Planungsneutralität“. Die Zuweisung verschiedener Nutzungen soll nicht in einer Weise geschehen, die bestimmte Gruppen als solche systematisch bevorzugt. Dennoch muss auch hier zugunsten des Gemeinschaftsinteresses regulierend eingegriffen werden. Insbesondere darf auch die allokative Funktion von Knappheitspreisen (also der Bodenrente) genauso wenig außer Kraft gesetzt werden, wie bei der Netzinfrastruktur die Renten aus temporären Engpässen. Wie auch bei Netzengpässen heißt dies aber nicht notwendigerweise, dass die betreffenden Renten in private Schatullen fließen müssen.

Unwort des Monats: “Naturkapital”

Dirk Löhr

Im Nachgang zum Blogbeitrag “NATUR – SPEKULATIONSOBJEKT MIT ZUKUNFT (ARTE)” haben wir unser “Unwort des Monats” gekürt. Es lautet “Naturkapital”. Von vielen Umweltökonomen und ökologischen Ökonomen fleissig nachgeplappert, zeugt es von einem enormen Unverständnis des eigenen Fachs.

Der Begriff des „natürlichen Kapitals“ oder „Naturkapitals“ ist in sich widersprüchlich und grundsätzlich verfehlt. „Kapital“ ist grundsätzlich leicht vermehrbar und ersetzbar; es folgt den marktwirtschaftlichen Gesetzlichkeiten. Vor allem sind Markteintritte möglich, über die Pioniergewinne abgeschmolzen werden können. Ganz anders bei „Natur“, die von der Sache her mit dem gleichzusetzen ist, was die klassischen Ökonomen als „Land“ bezeichneten. Anders als Kapital hat kein Mensch Land und Natur gemacht. Land und Natur sind nicht vermehrbar und nur begrenzt ersetzbar – das gilt mit Blick auf ihre Systemleistungen vor allem in Bezug auf Kapital. Markteintritte zum Abschmelzen von Pioniergewinnen sind grundsätzlich nicht möglich; die ökonomischen Renten können nicht durch Marktprozesse ausgetrocknet werden. Land und Natur widerstreben daher den Marktgesetzlichkeiten bzw. folgen anderen Gesetzlichkeiten als Kapital.

Die ideologische Verschmelzung von Land und Natur mit Kapital geht auf die US-Ökonomen J. B. Clark (1893) und F. H. Knight (1946 / 1951) zurück. Generationen von neoklassischen Ökonomen haben Land, Natur und Kapital gleichgesetzt. Clark und Knight ist es so erfolgreich gelungen, die Besonderheiten von Land und Natur gegenüber dem Kapital zu vernebeln. Dies liefert u.a. auch eine Rechtfertigung für neue “ökologische” Finanzprodukte, die im Prinzip auf “grünem Land Grabbing” basieren, das nichts anderes als “grünes Rent Grabbing” ist