Dirk Löhr
Das Gabler Wirtschaftslexikon definiert die sog. “Konsumentenrente” als Differenz zwischen dem Geldbetrag, den die Konsumenten für ein Gut äußerstenfalls zu bezahlen bereit wären (maximale Zahlungsbereitschaft) und dem Marktpreis. Die Konsumentenrente gilt zusammen mit der Produzentenrente als Wohlfahrtsmaß.

Die Bibel der neoklassischen Gehirnwäsche, die Grundzüge der Mikroökonomik von Hal R. Varian (hier: 5. Aufl., München / Wien 2001) moniert, dass es eigentlich vollkommen egal ist, ob das Konzept auf Produzenten (Unternehmen) oder Konsumenten angelegt wird. Es sollte hiernach besser als „Nachfragerrente“ bezeichnet werden. Andere Autoren, darunter Clark, Walras, Pareto, Samuelson und Little, kritisierten u.a. die kardinale nutzentheoretische Fundierung des Konzepts. Die Konsumentenrente sagt etwas über den Nutzen aus, den ein Akteur auf dem Markt im Tausch erzielt. Bei einem Konsumenten ergibt sich dieser Überschuss der Zahlungsbereitschaft über den Marktpreis aus seinen Präferenzen. Es sei ihm gegönnt – gäbe es diesen Überschuss nicht, würde auf Märkten auch nicht getauscht. Dennoch handelt es sich nicht um eine ökonomische Rente, wenn man hierunter einen monetären Ertrag versteht, dem kein Aufwand gegenübersteht. Im Übrigen wird der Begriff ins Englische auch nicht mit “Consumer Rent”, sondern mit “Consumer Surplus” übersetzt.
Bei einem Unternehmen liegt indessen der Fall anders – und insoweit ist die oben wiedergegebene Kritik von Varian nicht berechtigt: Der Überschuss der Zahlungsbereitschaft über den Marktpreis, z.B. für eine Maschine, kann hier in barer Münze bemessen werden und durchaus den Charakter einer “echten” ökonomischen Rente haben. Es handelt sich nämlich um einen sog. „Übergewinn“, der über den Kauf einer solchen Maschine erzielt werden kann. Wie kann aber ein solcher Übergewinn in einem vollkommenen Wettbewerbsmarkt, von dem das Konzept ja ausgeht, überhaupt zustande kommen? Temporäre Pioniergewinne bei „dynamischen Entrepreneurs“ wären als Grund ja akzeptabel – allerdings wird die Variable Zeit in der neoklassischen Methodik ja grundsätzlich ausgeblendet (komparative Statik). Strukturelle, also anhaltende Übergewinne bestimmter Unternehmen dürfte es jedoch eigentlich in einem vollkommenen Wettbewerbsmarkt nicht geben. In diesem Blog vertreten wir die Auffassung, dass diese strukturellen Vorteile durchaus existieren, aber auf Privilegien zurückzuführen sind. Das wichtigste Privileg auf “Wettbewerbsmärkten” dürfte wohl im Privateigentum an Land und ähnlichen Assets liegen, die ganz andere ökonomische Eigenschaften als Kapitalgüter haben. Beispielsweise können Sondervorteile in Gestalt bevorzugter Standorte (Innenstadt), der Verfügungsgewalt über Ressourcen oder von geistigen Eigentumsrechten Übergewinne begründen, sind aber dennoch nur schwer – oder gar nicht – durch den Wettbewerb angreifbar. Dann liegt der eigentliche Grund für die „Nachfragerrente“ des Unternehmens aber in diesen Sondervorteilen begründet. Und dann ist aber der vollkommene Wettbewerbsmarkt eben kein vollkommener Wettbewerbsmarkt mehr.