Dirk Löhr
In einer Pressemitteilung vom 15.2. veröffentlichte die sächsische Bundestagsabgeordnete Susanna Karawanskij (DIE LINKE), Sprecherin der Fraktion für Kommunalfinanzen, den aktuellen Stand der Grundsteuerreform, wie ihn das Bundesministerium der Finanzen im Ausschuss bekannt gab. Hiernach ist offenbar die durch den Bundesrat im September letzten Jahres initiierte Reform der Grundsteuer bis auf Weiteres auf Eis gelegt. Die Bundesregierung möchte anscheinend die Gesetzentwürfe nur bei einvernehmlicher Haltung des Bundesrates unterstützen – hier stimmten aber Bayern und Hamburg dagegen. Weder in der Plenar- noch Ausschussplanung sind daher die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe aufgesetzt. Am Ende dieser Wahlperiode verfallen jedoch die nicht behandelten Gesetzentwürfe. Bislang übte das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die gemeinhin als verfassungswidrig angesehenen Einheitswerte (die auf den Jahren 1964 für den Westen bzw. 1935 für den Osten Deutschlands basieren) Zurückhaltung. Es ist nicht auszuschließen, dass das Gericht der Politik erst einmal die Chance zur Reform einräumen wollte, bevor ein Urteil verkündet wird. Trifft die Information in der Pressemitteilung zu, wird diese Chance offenbar von der Politik wieder einmal vertan; die Wahrscheinlichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht nun mit einem Urteil aufwartet, dürfte damit eher größer geworden sein. Karawanskij: “Wenn das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil kommt und das gegenwärtige Gesetz mit den veralteten Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt, droht bis zur Nachbesserung durch den Gesetzgeber eine Aussetzung der Grundsteuer.” In der Regel gibt das Bundesverfassungsgericht bei solchen Nachbesserungen dem Gesetzgeber zwar bis zu drei Jahren Zeit; der im Zuge der Bundesratsinitiative eingebrachte betreffende Gesetzentwurf (Reform des Bewertungsgesetzes) hätte allerdings zehn Jahre für die Implementierung benötigt – was eine unmittelbare Konsequenz der bislang genauso zwanghaft wie unnötiger Weise verfolgten Einbeziehung der Gebäude in die grundsteuerliche Bemessungsgrundlage ist. Mit einer Aussetzung der Grundsteuer würde eine der wichtigsten Einnahmequellen der ohnehin finanziell nicht weich gebetteten Kommunen versiegen. Die von der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” propagierte bodenbezogene Grundsteuer könnte hingegen auf Grundlage der schon bestehenden Bodenrichtwerte kurzfristig umgesetzt werden.
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