Dirk Löhr
Jeder Bürgermeister heutzutage kennt den Begriff “Merit-Order”. Bei der Stromproduktion ist sie von großer Bedeutung; man versteht hierunter die Einzelreihenfolge der eingesetzten Kraftwerke. Beginnend mit den niedrigsten Grenzkosten werden zur Versorgung so lange Kraftwerke mit höheren Grenzkosten zugeschaltet, bis die Nachfrage gedeckt ist. Nach der Liberalisierung des Strommarktes ist für den Strompreis an der Strombörse das letzte Gebot bestimmend, das noch den Zuschlag bekommt (Market Clearing Price). Dieser wird durch das Kraftwerk mit den höchsten Grenzkosten bestimmt.
Abb.: Merit Order (Strommarkt) (bitte anklicken)
Nun sind sog. „Grundlastkraftwerke“ (Atomkraftwerke, Braunkohlekraftwerke) durch sehr hohe fixe und sehr geringe variable Kosten bzw. durch geringe Grenzkosten gekennzeichnet. Um die Durchschnittskosten zu minimieren, werden die betreffenden Kraftwerke mit hoher Last gefahren und nach Möglichkeit niemals abgeschaltet („must-run“). Die Kostenstruktur von Spitzenlastkraftwerken ist entgegengesetzt (relativ hohe variable Kosten bzw. Grenzkosten, relativ geringe fixe Kosten). Dazwischen stehen Mittellastkraftwerke. Somit können im traditionellen Energiemix im Bereich der Grundlast die höchsten Deckungsbeiträge bzw. ökonomischen Renten (Differenz zwischen Marktpreis und (Grenz-) Kosten) erzielt werden. Bei den schon abgeschriebenen Grundlastkraftwerken gehen diese nahezu voll in den Gewinn. Dabei besteht ein Schutzraum vor Wettbewerb. Allein schon wegen der hohen Kapitalintensität sind „Newcomer“ kaum in der Lage, den alteingesessenen Energieversorgungsunternehmen im Bereich der Grundlast Konkurrenz zu machen. Die betreffenden Märkte sind kaum durch Wettbewerber „bestreitbar“. Nicht zufällig besaß das Kollektivmonopol der „großen Vier“ (RWE, E.On, Vattenfall und EnBW) bis vor dem Atomausstieg 96 % aller Grundlastkapazitäten auf dem deutschen Energiemarkt.
Die Produzentenrenten, die die Gewinne der „großen Vier“ im Grundlastbereich speisen, sind dabei aber nichts anderes als „versteckte“ Bodenrenten: Ein Braunkohlekraftwerk kann beispielsweise nicht irgendwo betrieben werden; wegen der hohen Transportkosten von Kohle und Kalksteinmehl sollte entweder ein Braunkohletagebau, eine Eisenbahnlinie oder aber ein Hafen in unmittelbarer Nähe gelegen sein. Aus diesem Grunde entstanden Braunkohlekraftwerke historisch v.a. um die Vorkommen im Ruhrgebiet, in Mitteldeutschland und in der Lausitz (die sich ebenfalls in der Hand der großen „Energieversorger“ befinden), aber auch an Standorten, wo die Anlieferung über Binnenschiffe erfolgen kann. Zudem sollte ein Verbrauchsschwerpunkt weniger als 70 km vom Ort der Erzeugung entfernt sein und es sollte sich möglichst eine Stromautobahn (Höchstspannungsnetz) in unmittelbarer Nähe befinden. Die betreffenden Kraftwerke bedürfen schließlich der Planung und Genehmigung; längst nicht jedes geplante Kraftwerk hat diesbezüglich Erfolg. Weil die unterschiedlichen Kraftwerkstypen (Grund-, Mittel- und Spitzenlast) unterschiedlich hohe ökonomische Renten generieren und eben nicht jeder beliebige Kraftwerkstyp überall entstehen kann, ist die Standortfrage von hervorragender Bedeutung. Die planerische Zuweisung solcher Standorte ist ein Privileg, dass das exklusive Einstreichen der ökonomischen Renten erlaubt. Analoges kann für andere Verfahren der Stromerzeugung durchdekliniert werden. Überflüssig zu betonen, dass die betreffenden Bodenrenten nur zu einem geringen Teil – wenn überhaupt – abgeschöpft werden; der Löwenanteil fließt in die Schatulle der großen “Energieversorger”. Zur Kasse gebeten werden statt dessen Steuerzahler und Stromverbraucher.
Schließlich wäre kein Braunkohlekraftwerk in Betrieb, wenn die Bepreisung der Inanspruchnahme der Atmosphäre (mit Blick auf das 2 Grad-Ziel) angemessen erfolgen würde. Während zum Zeitpunkt der Niederschrift die Emission einer Tonne CO2 im europäischen Emissionshandel 4-5 Euro kostet, wäre vermutlich das 15-20 fache angemessen. Diese einzelwirtschaftliche Ersparnis, von der auch die Stromverbraucher teilweise profitieren, geht jedoch ebenfalls zu Lasten einer diffusen Allgemeinheit (v.a. in vielen Entwicklungsländern, die von klimatischen Extremereignissen betroffen sind). Letztlich wird “Land” i.w.S. (das nämlich ist die Atmosphäre – zumindest im Sinne der ökonomischen Klassiker) mitsamt seiner rententragenden Kraft von den großen Stromproduzenten als Deponie einfach okkupiert.
Gerade die besagten Energierenten im Grundlastbereich wurden – und werden auch noch im Rahmen der sog. „Energiewende“ – von den „Großen Vier“ mit Zähnen und Klauen verteidigt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien geschieht derzeit eher als „Add-Up“ zum weiter fortschreitenden Ausbau der Kohlekraftwerke. Eine Abkehr vom ökologisch bedenklichen Grundlastkonzept ist bis auf Weiteres nicht in Sicht.
Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do
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