Volksabstimmung auf der Krim – die Barbarei des geltenden Völkerrechts

Dirk Löhr

Die Volksabstimmung auf der Krim ist gelaufen. Mehr als 95 % der Wähler haben für einen Beitritt zu Rußland plädiert. Der Kater im Westen ist groß. Dabei gehörte die Krim seit den Zeiten Katharina der Großen zu Rußland (offiziell seit seit 1783) und wurde erst 1954 vom damaligen ukrainischen Kremlchef Chruschtschow seiner Heimat, der damaligen Sowjetrepublik Ukraine, „geschenkt“.

Die Volksabstimmung, so der Westen, sei ein Verstoß gegen das Völkerrecht und würde nicht anerkannt. Als ob die Machtübernahme in Kiew rechtmäßig verlaufen wäre. Und als ob USA & Co. sich jemals um das Völkerrecht geschert hätten, wenn es um ihre eigenen Interessen ging. Gerade die USA betrachten das Völkerrecht als unzumutbare Beschränkung der von ihnen gestalteten imperialen Weltordnung. Der Internationale Strafgerichtshof und andere Institutionen werden gar nicht oder nur selektiv anerkannt. So glaubt man, nicht richtig zu hören, wenn ausgerechnet US-Außenminister Kerry mahnt, es gehöre sich nicht, mit vorgehaltener Waffe in ein anderes Land einzumarschieren. Diejenigen, die es interessiert, mögen einen Blick auf die US-amerikanischen Militäroperationen seit dem Zweiten Weltkrieg werfen.

Überhaupt, Völkerrecht: Der Name klingt gut – allein, es handelt sich um eine Mogelpackung. Anders als der Begriff suggeriert, regelt das sog. „Völkerrecht“ nämlich keineswegs die Beziehungen der Völker zueinander. Vielmehr geht es um die Beziehung zwischen Staaten mit Regierungen, die zu einem großen Teil nicht demokratisch legitimiert sind. Und von diesen sind wiederum ein beträchtlicher Teil auch dicke Freunde des Westens.

Ein wesentlicher Bestandteil des Völkerrechts ist die Souveränität als „Schutz“ vor „Einmischung in die inneren Angelegenheiten“. Dies ist nichts anderes als das Komplement zur Idee des Nationalstaats – einer Institution, die wiederum zeitgleich mit der Idee des Privateigentums in seiner „modernen“ Form die historische Bühne betrat. Das Völkerrecht erblickte zwar später das Licht der Welt, war jedoch von Anfang an eine Missgeburt, da es wie das Privateigentum auf die Logik der „Zaunpfähle“ baute. Wie können internationale Konflikte – die in den meisten Fällen zugleich Ressourcenkonflikte sind – auf der Grundlage der Ausschließbarkeit („die Ressource kann entweder nur dir oder mir, aber nicht uns beiden zusammen gehören“) gelöst werden? Zudem können auch hinter der Mauer der Souveränität die herrschenden Cliquen wunderbar die Ressourcen plündern und die Menschenrechte verletzen.

Und so warten v.a. die US-amerikanische Energiekonzerne auch sehnsüchtig auf den Tag, an dem die ukrainische „Gasprinzessin“ Timoschenko wieder inthronisiert wird. Die ukrainischen Gasvorkommen hat man schon vorab untereinander aufgeteilt (s. die Blogbeitrag von SGCNews und Dirk Müller). Natürlich leckt sich die Gasprinzessin selbst auch schon die Lefzen – ihr Anteil wird umso größer sein, je erfolgreicher sie bei den Wahlen abschneidet. Und die bevorstehende Plünderung wird wieder einmal durch das Völkerrecht abgesichert.

Was ist da eigentlich mit den Menschenrechten? Bezeichnend für den international herrschenden kleptokratischen Rechtsrahmen ist es doch, dass der Zugang zu Land noch nicht als Menschenrecht anerkannt wurde. Erst recht nicht der Zugang zu Land im Sinne der ökonomischen Klassiker, die hierunter alles verstanden, was der Mensch vorgefunden und nicht geschaffen hat (also alle natürlichen Ressourcen). Eine kleine – wenn auch wichtige – Ausnahme ist das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, das 2010 als Menschenrecht deklariert wurde (das allerdings nicht einklagbar ist). Dabei IST der Mensch in seiner Substanz Land. Die Privatisierung der physischen Basis seiner Existenz ist nicht minder barbarisch als es einst die Sklaverei war (die von den meisten damaligen Zeitgenossen als selbstverständliche und legitime Institution anerkannt wurde). Das geltende Völkerrecht hat wesentlichen Anteil an dieser heutigen barbarischen Ordnung. Es zementiert mit seiner Logik der Exklusion (und Nichteinmischung) zudem einen territorialen Atavismus. Anstatt mit noch höherer Geschwindigkeit in die Sackgasse des gegenwärtigen Völkerrechts zu fahren, sollte es vielmehr darum gehen, die Menschenrechte auszubauen auf den Zugang zu Land im weiten Sinne der ökonomischen Klassiker zu erstrecken (Löhr 2009). Schon Silvio Gesell (1949) brachte es auf den Punkt: „Völkerrecht ist Krieg – Menschenrecht ist Frieden“. Ein zukunftsfähiges, der gegenwärtigen Barberei entsagendes Völkerrecht dürfte daher die Absicherung der Ausschließbarkeit „… nur auf das beziehen, was von Menschenhand geschaffen … Alle Menschen, jeder einzelne Mensch, hat auf den Boden, auf den ganzen Erdball (und dessen grs. unverehrbaren Naturgüter, DL) die gleichen, unveräußerlichen Rechte, und jede Einschränkung dieses Urrechts bedeutet Gewalt, bedeutet Krieg.“

Ausweitung der Menschenrechte auf den Zugang zu Land und natürlichen Ressourcen sollte die Devise sein. Ein praktikabler Weg zur Umsetzung dieses Rechtes ist die Vergemeinschaftung der Boden- und Ressourcenrenten, bei gleichen Anteilen eines jeden Menschen an diesen. Ein solches Menschenrecht steht jedoch den Kleptokraten im Wege, egal, ob sie aus den USA, aus Russland oder aus der Ukraine stammen.

Literatur:

Gesell, S. (1949): Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, 9. Aufl., Lauf bei Nürnberg.

Löhr, D. (2009): Die Plünderung der Erde, 2. Aufl. Kiel.

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