Dirk Löhr Es stammt noch aus der Zeit , als die Telekom ein Staatsmonopolist war: Das Monopol auf die “letzte Meile”, also den letzten Abschnitt der Leitung, der zum Hausanschluss führt. Wir haben in diesem Blog immer wieder herausgestellt, dass derartige Monopole nicht effektiv reguliert werden können. Sie gehören in staatliche Hand. Dass die Bundesnetzagentur mit der Regulierung des privaten Monopols tatsächlich scheitert, belegt u.a. anschaulich der Beitrag von Frontal 21 (ZDF) “Telefonanbieter lassen Kunden hängen” vom 5.8.2014: http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/2212046/Telefonanbieter-lassen-Kunden-h%C3%A4ngen
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Womit Unternehmen wirklich ihr Geld verdienen
Dirk Löhr
Wenigstens die erfolgreichen Unternehmen sind – wie u.a. der amerikanische Ökonom Mason Gaffney hervorhob – im Wesentlichen verdeckte “Land Banks”. Hierzu das Interview von Tom Aslan (Global Change Now, Köthen) mit Dirk Löhr:
“Rent-Grabbing und Profiteure”
Hintergrundinformationen finden Sie ebenfalls in diesem Blog:
– McDonald’s ist kein Burger-Bruzzler, sondern ein höchst erfolgreiches Immobilienunternehmen: “Gewinne und Renten: McDonald’s ist einfach gut!”
– Die großen fünf Mineralölkonzerne verdienen ihr Geld nicht an der Tankstelle, sondern mit dem “Upstream-Geschäft”: “Die Fünf von der Tankstelle – und der übliche Benzinpreisaufreger zu Pfingsten”
– Nicht nur der Bauer mit dem Windrad auf seinem verpachteten Grundstück freut sich über die gigantischen Bodenrenten, sondern auch und gerade die großen Energieversorger mit den Grundlastkraftwerken: “Gewinne und Renten: Beispiel Stromproduktion”
– Der Erfolg von Microsoft beruht nicht etwa nur auf der tollen Qualität der Produkte, wie jeder Software-Experte weiß. Vielmehr ist Microsoft auf “virtuellen Grundstücken” gebaut: Nämlich auf “geistigen Eigentumsrechten”, die dem Privateigentum an Grund und Boden in vielerlei Hinsicht nachgebildet sind. Siehe hierzu: “Die neue Landnahme: Patente als virtueller Grundbesitz” und “Die wertvollsten Unternehmen der Welt”
– Die Telekom ist – zumindest “auf der letzten Meile” zum Hausanschluss – immer noch ein Monopolist: “Internet: Schmalspur auf der letzten Meile”
– Lufthansa & Co. verdanken ihre Renditen v.a. der weitgehenden unentgeltlichen Zuweisung von Landnutzungsrechten (time slots): “Gewinne und Renten: Beispiel Luftfahrt”
… und werden dennoch von den Golf-Airlines aufgemischt. Die Golfstaaten finanzieren die Flughafen-Infrastruktur u.a.m. aus ökonomischen Renten anstatt aus Steuern, was in diesem Blog immer wieder propagiert wird:
“Luftkampf – Der Abschuss des Kranichs” oder
“Flughafen Berlin: Kettenreaktion”
Viele andere Beispiele aus der Unternehmenswelt befinden sich in der Kategorie “Branches of Business” (s. die Leiste rechts).
O2 und E-Plus: Die Megafusion – zu Lasten der Verbraucher
Dirk Löhr
Die EU hat wieder einer Megafusion zugestimmt – diesmal auf dem Mobilfunkmarkt. E-Plus in Deutschland kann durch die spanische O2-Mutter Telefonica Deutschland übernommen werden. Durch die 8,6 Milliarden Euro schwere Fusion entsteht der nach Kunden größte Mobilfunkanbieter in Deutschland (o.V. 2014). Für den Wettbewerb bedeutet dies nichts Gutes. Statt vier gibt es fortan nur noch drei Anbieter auf dem deutschen Markt. Die „Wadenbeißerfunktion“ des Billiganbieters E-Plus entfällt fortan. Für die drei übriggebliebenen Anbieter bedeutet dies eine wesentlich konfortablere Position als zuvor. Der Verbraucher wird dies in den Preisen spüren (Wenzel 2013). Zudem entsteht eine gefährliche Machtposition. Dies werden die Politiker merken, die mit der Macht der Lobbyisten konfrontiert sind.
Eigentlich wäre es die Aufgabe von Wettbewerbshütern, Grenzen zu setzen – auch und gerade in Bezug auf das Unternehmenswachstum. Nur dort, wo Grenzen gesetzt werden, ist Wettbewerb möglich. Stattdessen sitzt man in Brüssel der Ideologie der Größenvorteile auf. Doch wo benötigt man Größenvorteile? Nicht so sehr im Betrieb, aber im Netz. Hier will man aufgrund hoher Eingangsinvestitionen durch die Unternehmensgröße fallende Durchschnittskosten erzielen. Bei den Mobilfunknetzen handelt es sich um natürliche Monopole, die in der EU privatisiert sind (z.B. Bundesnetzagentur 2011).
Bezeichnend ist dabei die Stellungnahme von Niek Jan van Damme. Das Vorstandsmitglied der Deutsche Telekom AG, der zugleich auch Sprecher der Geschäftsführung Telekom Deutschland GmbH ist, vertritt die Auffassung, dass im zersplitterten europäischen Markt noch deutlich mehr Konsolidierung erforderlich ist. Dies gilt v.a. in Bezug auf die Breitbandnetze. Diese zu bauen und zu betreiben, koste Milliarden (vgl. Weidner 2014). Van Damme bestätigt somit indirekt, dass es bei der Fusion nicht nur um Marktabdeckung, sondern um die Größenvorteile beim Netz geht – also um das natürliche Monopol in privater Hand. Die von den Wettbewerbshütern für die Fusion erteilte Auflage, bis zu 30 % der gemeinsamen Netzkapazität an Provider ohne eigene Infrastruktur zu verkaufen, ist zwar für die Telefonica nicht erfreulich, versalzt die Suppe andererseits auch nicht vollkommen. So kritisiert auch van Damme: “Der Fokus der Wettbewerbshüter sollte nicht darauf liegen, Anbieter ohne eigene Infrastruktur zu stärken, sondern den Netzausbau voranzutreiben.” (Weidner 2014).
Bislang waren aber weder E-Plus noch Telefonica (O2) in der Lage, den Netzausbau angemessen voranzutreiben. Dies gilt allerdings auch für die anderen Konkurrenten – und damit für alle private Mobilfunknetzbetreiber – ungeachtet der Zugeständnisse der Wettbewerbshüter hinsichtlich der Größe. Es besteht ein offenbar grundsätzliches Problem: Private Unternehmen sind nicht in der Lage, die notwendige Infrastruktur zu erhalten und auszubauen. Die Finanzierung der vollen Kosten des Netzes überfordert sie. Wir haben in diesem Blog wiederholt die Gründe hierfür dargestellt:
– Einerseits machen die Aktionäre entsprechend hohe Eigenkapitalkostenforderungen (Ausschüttungen) geltend;
– andererseits sind beim Netz in privater Hand wettbewerbsadäquate Grenzkostenpreise nicht auch nur annähernd möglich – da die hohen Fixkosten des Netzes abgedeckt werden müssen. Im hinterletzten Eck von Schwellenländern wie China ist die Netzabdeckung höher als in Deutschland, da die Mobilfunknetze durch staatliche Unternehmen betrieben werden;
– drittens – und das hängt mit dem zuvor genannten Argument eng zusammen – ist der sachliche Zusammenhang in der Finanzierung der Infrastruktur auseinandergerissen. Infrastrukturmaßnahmen – wie der Breitbandausbau – setzen letztlich Grund und Boden in Wert. Sofern das betreffende Grundstück nicht gerade unmittelbar neben einer Antenne belegen ist, profitieren nämlich die privaten Grundstückseigentümer von der Ansiedlung von Unternehmen und Einwohnern, die ansonsten nicht möglich wäre. Die Investoren können sich hingegen lediglich über die Kosten freuen. Die Investoren müssen versuchen, das Geld über entsprechend hohe Fixkostenanteile in den Mobilfunkgebühren zurück zu bekommen – weswegen, wie bemerkt, wohlfahrtsoptimierende Grenzkostenpreise auch im Wettbewerb nicht möglich sind (beim natürlichen Monopol lägen die Grenzkostenpreise dann unterhalb der Durchschnittskosten, es bestünde also eine permanente Verlustsituation).
Wenn sich freilich Vater Staat um die Finanzierung der Infrastruktur kümmern würde, so könnte dieser freilich die Steuern erhöhen, und damit die Kosten der Infrastruktur diffus auf die Allgemeinheit abwälzen. So könnte er die Infrastrukturinvestitionen der Privaten bezuschussen oder eigene Infrastrukturinvestitionen finanzieren. Ein Fortschritt? Ein kleiner Fortschritt, v.a. mit Blick auf die Abdeckung der peripheren Regionen, vielleicht. Aber sicher nicht die Lösung. Eine Ziel führende Lösung würde deutlich darüber hinausgehen:
– das Netz sollte in staatlicher Hand liegen und durch die Öffentlichkeit kontrolliert werden – kein bolschewistischer, sondern ein ur-liberaler Gedanke. So wäre u.a. die Chance größer, dass auch die Abdeckung der Peripherie stattfindet – was von Privaten nicht zu erwarten ist;
– die finanziellen Mittel für die Abdeckung der Netzkosten sollte Vater Staat sich freilich nicht von den Mobilfunknutzern oder den Steuerzahlern (also der schwach organisierten Allgemeinheit) holen, sondern von den eigentlichen Profiteuren: Den Grundstücksbesitzern. Das Mittel der Wahl wäre die Abschöpfung der Bodenrente durch eine entsprechende Abgabe.
– dies wiederum würde Seitens der Provider Grenzkostenpreise ermöglichen. Die Wettbewerbshüter hätten keinen Grund mehr, gefährlichen Konzentrationstendenzen wie zwischen E-Plus und Telefónica den Weg zu bereiten. Auf alle Fälle sollte an privaten Mobilfunkbetriebern nicht gerüttelt werden: Während das Netz – als natürliches Monopol – in staatliche Hände gehört, gilt dies also nicht für den Betrieb.
Das Netz in öffentlicher Hand einerseits und die Trennung von Netz und Betrieb andererseits reichen also nicht hin, um die Problematik der Netzinfrastruktur zufriedenstellend zu lösen. Notwendig ist vielmehr auch noch ein Abgabensystem, das auf der Abschöpfung von ökonomischen Renten – also einem verallgemeinerten Henry George-Prinzip – beruht, auf das wir ebenfalls in diesem Blog wiederholt hingewiesen haben.
Literatur:
Bundesnetzagentur (2011): Bundesnetzagentur gibt endgültige Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte bekannt, Pressemitteilung 24.02. Online: http://www.fr-online.de/wirtschaft/o2-uebernimmt-e-plus–verbraucher-durch-e-plus-uebernahme-im-nachteil,1472780,24525132.html
o.V. (2014): Mobilfunk-Fusion: EU-Kommission erlaubt E-Plus-Übernahme durch O2. Spiegel Online vom 02.07.2014. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/mobilfunk-fusion-von-o2-und-e-plus-eu-kommission-erlaubt-uebernahme-a-978734.html
Weidner, M. (2014): Deutsche Telekom fordert: o2/E-Plus muss massiv Frequenzen abgeben, Teltarif.de vom 02.07. Online: http://www.teltarif.de/o2-e-plus-fusion-stellungnahme-telekom/news/56157.html
Wenzel, F.-T. (2013): Verbraucher durch E-Plus-Übernahme im Nachteil, FR Online vom 04.10. Online: http://www.fr-online.de/wirtschaft/o2-uebernimmt-e-plus–verbraucher-durch-e-plus-uebernahme-im-nachteil,1472780,24525132.html
Internet: Schmalspur auf der letzten Meile
Dirk Löhr
Es gab Widerstand, mit dem René Obermann, der damals noch amtierende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom, allerdings gerechnet hatte: Er wollte in den DSL-Verträgen eine Obergrenze für das enthaltene Datenvolumen festschreiben. Sobald diese erreicht wird, reduziert das Unternehmen die Geschwindigkeit des Breitbandanschlusses auf ein Minimum. „Vielsurfer“, die mehr Datenkapazität benötigen, sollen eben mehr zahlen. Allerdings benötigen auch Normalhaushalte in Zeiten von Streamingdiensten, Mediatheken oder internettauglichen Fernsehgeräten immer mehr Datenkapazität. Die Schnellsurfgrenze von 75 Gigabyte dürfte so rasch überschritten werden; bei den HD-Filmen neuester Generation kommt man demnächst sogar auf mehr als 100 Gigabyte. Würde man dann zurückgestuft, landet man bei einer Datenübertragungsrate wie in den 90er Jahren – oder man zahlt erheblich drauf. Zwischenzeitig ruderte die Telekom wieder ein Stück zurück. So will sie ein Tarif-Portfolio einführen, dass aus unlimitierten Flatrates und gedrosselten Volumen-Tarifen besteht. Vom Tisch ist die Sache also nicht. Der Grund für die geplante Drosselung – manche sprechen gar von der faktischen Abschaltung – des Internets sind Engpässe bei der Datenübertragung. Mit zunehmendem technischen Fortschritt und wachsendem Internetbezug wird der Datenhunger und damit die Engpassproblematik auf Dauer aber noch weiter zunehmen (Eikmann 2013).
Warum aber dieser Stau? Zwar ist der Datenverkehr gewachsen, die Netzkapazitäten haben allerdings mitgehalten. Insbesondere kann von einem Engpass im Backbone, dem aus Glasfaserkabeln und Knotenpunkten bestehenden Rückgrat des Telekommunikationsnetzes, keine Rede sein. Auch die Kosten für den Datentransport sind stetig gefallen, da einmal verlegte Kabel nur noch geringe Folgekosten durch Wartungsarbeiten verursachen. Der Engpass befindet sich vielmehr auf der Abfahrt von den Datenautobahnen (den Glasfasernetzen) hin zu den einzelnen Haushalten. Diese letzte Meile besteht aus Kupferkabeln, die zum überwiegenden Teil der Deutschen Telekom gehören. Finanziert wurde diese Infrastruktur mit Steuergeldern zu Zeiten des Staatsmonopols der Bundespost. Diese Kupferkabel sind grundsätzlich veraltet, wenngleich die Telekom mit beschränkten Mitteln nachrüstet. Mit beschränkten Mitteln, denn sie verdient gerade mit dem Engpass eine Menge Geld: Es handelt sich um mehrere Milliarden Euro im Jahr, indem sie anderen Anbietern die „Teilnehmeranschlussleitung“ vermietet. Die Telekom dürfte daher wenig Interesse haben, die letzte Meile des Netzes auszubauen und dem Ast, auf dem sie als privater Monopolist sitzt, abzusägen. Dieses Ausnutzen künstlich geschaffener Engpässe ist nämlich nichts anderes als eine ökonomische Rente, die durch eine private Monopolposition verursacht ist (Eikmann 2013).
Natürlich stellt nicht das gesamte Infrastrukturnetz ein natürliches Monopol dar, sondern nur bestimmte Teile davon. Monopolistische Engpässe bestehen v.a. auf der Verbindung zwischen der Verteilzentrale und dem Teilnehmeranschluss, der so genannten „letzten Meile“. Das Einziehen eines zweiten Telefonkabels auf der „letzten Meile“ wäre volkswirtschaftlich gesehen reine Ressourcenverschwendung, da sich das neue Kabel nicht vom bestehenden unterscheiden und jeder Teilnehmer stets nur eines davon nutzen würde. Auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht wäre der Aufbau eines zweiten Kupferanschlussnetzes nicht sinnvoll, denn die Aussicht, diese Investition jemals zu amortisieren, wäre zum Vornherein gleich null.
Natürlich gehen die Interessen der Telekom dahin, das Monopol auf der letzten Meile aufrecht zu erhalten. So kann sie aus ihrer Monopolposition heraus gleich mehrfach abkassieren: Auf der einen Seite bei den Kunden, die neben ihrem Internetanschluss auch noch für zusätzliche Datenpakete und Zusatzangebote zahlen müssen. Auf der anderen Seite bei den Anbietern datenintensiver Dienste, die mit der Telekom eine kostenpflichtige Partnerschaft eingehen müssen, um ihre Angebote als sogenannte Managed Services vom begrenzten Datenvolumen auszunehmen (Eikmann 2013). Auch aufgrund dieses Monopols steht Deutschland bei der Dateninfrastruktur im internationalen Vergleich eher schlecht da: Kein Breitband, sondern Schmalspur auf der ganzen Linie (o.V. 2014).
Dennoch sehen Optimisten in der potentiellen Konkurrenz einen Hoffnungsschimmer. Denn das natürliche Monopol auf der „letzten Meile“ ist nicht unangreifbar. Mittlerweile gibt es alternative Anschlusstechnologien – beispielsweise in Form von Glasfaserkabeln, die, wenn sie sich auf breiter Linie durchsetzen, das natürliche Monopol des Kupferanschlussnetzes überwinden können. So betreibt bereits Google in den USA ein hochmodernes Glasfasernetz. Nicht unmöglich, dass der Konzern in die Lücke stößt, die sich in Deutschland auftut. Allerdings: Hat Google auch Interesse daran, die Peripherie (Mecklenburg-Vorpommern, den bayerischen Wald etc.) mit Glasfaserkabeln zu versorgen? Wahrscheinlich nein, denn das Investment rechnet sich unter den gegebenen Bedingungen nur in Agglomerationen. Die Konsequenz: Periphere Regionen dürften noch weiter von der Infrastruktur abgehängt werden – und v.a. für die Wirtschaft als Standort zunehmend an Attraktivität verlieren – wenn nicht die Investitionen in die Glasfasernetze subventioniert werden (Fischbach 2009).
Der Ausbau in die Peripherie kann allenfalls unter massiver Subventionierung durch die öffentliche Hand stattfinden. Und das Eigentum an der subventionierten Netzinfrastruktur soll dann bei wenigen großen Akteuren liegen? Wenn dies eintritt, ist die Glasfaser in privater Hand eine ausgesprochen problematische Angelegenheit: Mit der schier unerschöpflichen Bandbreite von mindestens 60 THz, die im Vergleich zu den 1 GHz eines Koaxkabels mehr als die 60 000-fache Übertragungskapazität bietet, schlägt der First Mover potenzielle Wettbewerber unweigerlich aus dem Feld. Die Duplizierung einer solch gewaltigen Kapazität ist etwa so sinnvoll wie der zweite Hauptbahnhof in einer Kleinstadt. Wie oben erwähnt, handelt es sich eben um ein „natürliches Monopol“. Dennoch besteht keinerlei Garantie, dass wenigstens die betreffenden privaten Monopolisten glücklich werden (s. unten).
Natürliche Monopole gehören in öffentliche Hand. Das ist nicht etwa eine sozialistische, sondern eine ur-liberale Forderung. Zwar wird immer wieder wird eingeworfen, der Staat könne hier nicht tätig werden, da er ansonsten die Innovationsdynamik ersticke. M.E. wird hier jedoch etwas verwechselt: Die Entwicklung der entsprechenden Technik ist sicherlich keine Aufgabe des Staates – genauso wenig wie die Providerdienste. Allerdings sollte die Installation einer Grundversorgung sehr wohl als Aufgabe der Daseinsvorsorge betrachtet werden (BBNA 2009) – und damit als eine Aufgabe der öffentlichen Hand. Die Befürchtung, Innovationen würden durch einen öffentlich vorangetriebenen Ausbau der Netzinfrastruktur gebremst, ist absurd. Das Legen von Kabeln und die Verwaltung der Infrastruktur hat wenig mit Innovation zu tun, wohl aber mit der Kontrolle über die Daten, deren Priorisierung im Falle von Engpässen und auch mit der Abschöpfung der ökonomischen Renten, die sich in diesem Falle ergeben. Inwieweit soll ein privater Mammutkonzern hier besser, kontrollierbarer und dem Gemeinwohl dienlicher sein als die öffentliche Hand? Das Internet ist ohnehin schon entgegen der Vorstellungen vieler Netzromantiker mittlerweile eine hoch zentralisierte Veranstaltung geworden, die von wenigen großen Akteuren beherrscht wird. Diese definieren auch die Filter, welche im Falle eines Engpasses im Netz die Daten priorisiert weiterleiten – im Wesentlichen ohne demokratische und rechtsstaatliche Aufsicht und Kontrolle. Dies schafft weitgehend unkontrollierte Macht in privater Hand – ein Aspekt, bei dem eigentlich bei jedem Ordnungspolitiker die Alarmglocken klingeln müssten. Macht muss monopolisiert werden – aber nicht in privaten Händen, sondern – von der Öffentlichkeit kontrolliert – beim Staat (ein Anliegen, das bereits Oppenheimer und die Ordoliberalen sehr beschäftigte). So ist der Staat beim Ausbau des Glasfasernetzes durchaus gefordert.
Wenn aber Private weitere Anstrengungen unternehmen, technische Alternativen zu entwickeln und das natürliche Monopol durch Substitute zu schwächen – umso besser. Aber: Egal ob die Datenübertragung via Funk oder physische Leitungen erfolgt: Die öffentliche Hand sollte nicht vergessen, dass immer „Land“ im klassisch-ökonomischen Sinne genutzt wird und daher marktgerechte Konzessionsabgaben verlangen, welche die ökonomischen Renten der Netzbetreiber abschöpfen. Die vertikale Integration von Telekommunikationsunternehmen (Netz und Betrieb unter einem Dach) ist nicht zuletzt deswegen verführerisch, weil dies derzeit größtenteils unterlassen wird und den Unternehmen physischen Grundlagen für die Netzinfrastruktur weitgehend unentgeltlich überlassen werden – am Ende auf Kosten des Steuerzahlers. Nicht zuletzt dies trägt auch zur Entstehung marktmächtiger Unternehmen bei – und Marktmacht ist ein wesentlicher Teil des Problems auf den betreffenden Märkten (s. die Debatte um den „Open Access“).
Ein weiteres prominentes Gegenargument gegen das Engagement der öffentlichen Hand beim Breitbandausbau zieht ebenfalls nicht: Der Mangel an finanziellen Mitteln. Bessere Datenwege auf der letzten Meile reduzieren nämlich die Transportkosten (der Daten). Genauso, wie ausgebaute Straßen die Bodenrenten und Bodenwerte abgelegener Standorte steigen lassen können, ist dies auch bei ausgebauten Datenwegen der Fall – die Nutzer rücken zusammen. Die eingesparten Transportkosten schlagen sich in höheren Bodenrenten und Bodenwerten nieder (von Bedeutung sind hier nur die Kosten der Investitionsinfrastruktur, nicht die Grenzkosten der Übertragung der Daten). Wie in diesem Blog immer wieder und auch weiter oben in diesem Beitrag erwähnt: Solange diese Renten von den privaten Grundstückseigentümern kassiert werden können, dürfte – ohne Subventionierung durch die Allgemeinheit – auch die Lust privater Konzerne, in den Ausbau der letzten Meile zu investieren, gering sein (o.V. 2009). So waren auch in der Vergangenheit die privaten Netzbetreiber nicht die großen Nutznießer des Internetbooms (Fischbach 2009). Würde man hingegen die Grundstückseigentümer – als diejenigen, die den Vorteil des Ausbaus über höhere Grundstückswerte einstreichen – auch zur Finanzierung heranziehen, ließe sich der Ausbau jedoch bequem stemmen. Allerdings: Die Privatisierung dieser ökonomischen Renten ist in unserer Gesellschaft eine heilige Kuh – aber eben kein Naturgesetz. Dem Verfasser dieses Beitrags ist ein monopolistischer Engpass in öffentlicher Hand – wenn er denn gesellschaftlich kontrolliert wird – wesentlich lieber als einer, der sich unkontrolliert in der Hand marktmächtiger Akteure befindet.
Die modernen Zeiten haben allen Unkenrufen zum Trotz einige zentrale alte ökonomische Gesetze nicht außer Kraft gesetzt. Dazu gehört, dass sich natürliche Monopole in öffentlicher Hand befinden sollten (Fischbach 2009). Allerdings darf der Staat dabei nicht in die falschen Hände geraten bzw. muss diesen entrissen werden (s. den Beitrag zu Franz Oppenheimer in diesem Blog). Derzeit haben bei den Verhandlungen mit der Bundesnetzagentur vor allem gut organisierte und mächtige Wirtschaftsinteressen das Wort – das ist entschieden die falsche Richtung. Ein weiterer wunder Punkt ist die Trennung von Netz und Betrieb. Der Staat sollte lediglich die Basisnetzinfrastruktur bereitstellen und über Konzessionsabgaben die ökonomischen Vorteile privater Netzbetreiber abschöpfen. Das Betreiben von Providerdiensten ist hingegen Sache der Privaten. Damit wären schon wesentliche Schritte zur Entflechtung getan, ohne dass es des Regulierungsdickichts bedürfte, das sich derzeit im Rahmen der Politik der Bundesnetzagentur abzeichnet. Erst über ein offen erreichbares, diskriminierungsfreies Netz lässt sich der Wettbewerb einer Vielzahl von Anbietern gegenüber dem Endkunden überhaupt einrichten.
Literatur:
BBNA (2009): Breitbandversorgung als kommunale Daseinsvorsorge. Online: http://www.breitband-neckaralb.de/index.php?id=15&tx_ttnews%5Btt_news%5D=7&cHash=0e63392ad279b54702778369e21caa16
Eikmann, J. (2013): Das erdrosselte Internet, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Juni. Online: https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2013/juni/telekom-das-erdrosselte-internet%20%20
Fischbach, R. (2009): Internet: Zensur, technische Kontrolle und Verwertungsinteressen, in: Bisky, L. et al. (Hrsg.): Medien – Macht – Demokratie – Neue Perspektiven, Berlin, S. 109-133.
o.V. (2013): IPv6-Rat: Subventionen nur für IPv6-Breitband-Internet, heise-online. Online: http://www.heise.de/netze/meldung/IPv6-Rat-Subventionen-nur-fuer-IPv6-Breitband-Internet-199533.html
o.V. (2014): Breitbandanschlüsse in Deutschland mangelhaft. Online: http://www.macerkopf.de/2014/01/30/breitbandanschluesse-in-deutschland-mangelhaft/