Saarland: Grundsteuereinnahmen gehen verloren

Dirk Löhr

Bekanntlich hat es das Saarland ja dicke; saarländische Kommunen schwimmen im Geld. Deswegen kann man es sich offenbar leisten, dass Grundsteuerbescheide nicht bearbeitet werden können oder gar wegen Verjährung Grundsteuereinnahmen ganz verloren gehen. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Überlastung der Finanzämter bei der Fortschreibung der Einheitswerte (s. Saarländischer Rundfunk, “Stand der Dinge”  vom 7.7.2014). Diese basieren auf dem Jahr 1964 (im Osten Deutschlands auf 1935), beziehen sich auf Grundstücke und Gebäude und werden fast nur noch für die Grundsteuer benötigt. Die Einheitswerte sind in Niveau (ca. 10 % der Verkehrswerte) und Struktur jenseits von gut und böse. Ein immenser Bewertungsaufwand wird hier betrieben, um etwas auszurechnen, was den Verkehrswerten nicht im entferntesten auch nur ähnelt. Was diese Werte eigentlich abbilden, weiß niemand. Jeder weiß aber, dass das Ergebnis dieses Bewertungspopanz verfassungswidrig ist. Dümmer geht’s nimmer.

Wohl aber intelligenter –  die Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” zeigt, wie: Einfach die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse nehmen, Steuersätze drauf, fertig. Das schafft ein Computer in Sekundenschnelle, Manpower ist unnötig. Doch: Warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht. Das Saarland braucht nicht mehr Steuerbeamte (genauso wenig wie andere Bundesländer), wie von manchen Politikern gefordert wird, sondern eine Reform der Grundsteuer: Weg von der heutigen verbundenen Bemessungsgrundlage  hin zu einer unverbundenen, die sich nur auf den Wert von Grund und Boden bezieht. Und gleichzeitig eine relative Stärkung dieser wohl am meisten unterschätzten und am wenigsten verstandenen Abgabe.

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