Manchmal ist die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO) schnell. Sehr schnell. Zu schnell. Da wird in Windeseile eine eigentlich gut beherrschbare Schweinegrippe zur globalen Pandemie der höchsten Warnstufe ausgerufen. Wie gut, wenn dann ein Pharmakonzern GlaxoSmithKline den passenden Impfstoff gerade im Schrank hat, der dann von den Regierungen dieser Welt in Massen gekauft wird. Gekauft wurden offenbar auch die zuständigen “Wissenschaftler” der WHO – aber von der Pharmaindustrie (vgl. Briseno 2009).
Die Pflichtbeiträge der Staaten reichen für eine angemessene Finanzierung der WHO hinten und vorne nicht aus. Daher wurde der Pharmaindustrie eine Public Private Health-Partnerschaft angeboten, die diese mit Freuden annahm. Das Ergebnis: Seit 2001 hängt die WHO zunehmend mit ihren Finanzen am Tropf der Pharmaindustrie – derzeit werden ca. 75 % ihres Budgets von ca. 4 Mrd. US-Dollar durch “freiwillige Beiträge” aufgebracht. Und dies nicht aus purem Altruismus. Die edlen Spender möchten natürlich bei der Verwendung der Mittel mitreden.
Vor diesem Hintergrund erklärt sich auch, warum die WHO angesichts des jüngsten Ausbruchs von Ebola erstaunlich langsam und zögerlich war. Deutlicher: Die WHO hat versagt.
Warum der Tiefschlaf der Organisation? Die Pharmariesen haben hier kein Interesse – sie haben nichts zu verkaufen. Arme-Leute-Krankheiten interessieren sie nicht. Einen erheblichen Anteil hieran hat das internationale Patentrecht: Es verschafft Monopolpositionen und Monopolrenten in lukrativen Märkten. Dementsprechend werden die Ressourcen der Pharmaindustrie in Lifestyle-Medikamente und Medikamente zur Bekämpfung von Wohlstandskrankheiten gesteckt – Killer wie Ebola, TBC oder Schistosomiasis kommen weitgehend ungeschoren davon (s. unseren Beitrag “Ebola: Die eigentliche Seuche“).
Um das Vertrauen in die WHO wieder herzustellen, sollte zunächst ihre Neutralität wieder hergestellt werden. Dies geht nur über eine wesentliche Erhöhung der Pflichtbeiträge der Staaten und die Abkopplung von den Finanzmitteln der Industrie. Die WHO sollte finanziell in die Lage versetzt werden, auch ärmeren Staaten bei akuten Seuchenausbrüchen unter die Arme zu greifen. Dies ist durchaus auch im Interesse der wohlhabenden Staaten, wie die Angst vor dem Überschwappen der Seuche zeigt.
Die zweite Baustelle ist die der geistigen Eigentumsrechte. Das gegenwärtige Anreizsystem der Patente ist weder effizient noch effektiv (Löhr 2013). Sinnvoll wäre die Erstellung eines internationalen Patentpools (wenigstens für Medikamente), der von der WHO verwaltet werden könnte. Nur so kann der dringend notwendige Schub bei der Entwicklung von “Arme-Leute-Medikamente” angereizt werden.
Nein, diesmal geht es nicht um den Lokführerstreik – hier war das Unternehmen Zukunft ausnahmsweise unschuldig. Dennoch es geht um gute alte – abwesende – Bekannte: Sicherheit und Pünktlichkeit. Denn besser wettet man hierzulande auf ein Pferd als auf einen pünktlichen Zug. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die verfallene Infrastruktur, das heruntergekommene Netz. Der Investitionsrückstau dürfte schon ca. 30 Mrd. Euro betragen. 1300 der insgesamt 25.000 Eisenbahnbrücken in Deutschland sind sanierungsbedürftig (o.V. 2014).
Eisenbahnbrücke in Werdohl (Foto: Frank Vincentz)
In verschiedenen Beiträgen (z.B. “Gewinne und Renten: Die deutsche Bahn auf dem Abstellgleis“) haben wir Gründe hierfür genannt. So wird in Deutschland wird die Wartung des Netzes durch die DB AG (2/3 der netzbezogenen Ausgaben) finanziert, (Re-) Investitionen (Ersatzbeschaffungen und Netzerweiterungen) durch den Staat (1/3 der netzbezogenen Ausgaben; vgl. DB Mobility Networks Logistics 2014). Dies gibt der DB AG einen Anreiz, die Instandsetzung und Wartung zu minimieren und auf Verschleiß zu fahren – für den Ersatz des verschlissenen Netzes kommt ja der Steuerzahler auf.
Natürlich war die Eisenbahn schon vor der formellen Privatisierung chronisch unterfinanziert. Eine solche chronische Unterfinanzierung der Infrastruktur ist aber nicht alternativlos. Das Beispiel Hong Kong zeigt auf, wie es gehen könnte. Dort wurde 1975 die MTR Aktiengesellschaft eingerichtet. Interessant ist ihr wirtschaftliches Konzept: Die MTR fungierte nämlich nicht nur als Bahn-, sondern gleichzeitig auch als Immobiliengesellschaft. Neu angelegte Bahntrassen führen zu einer Steigerung der Bodenerträge und Bodenwerte. Da die Gesellschaft sich vorher in den Besitz der betroffenen Areale gebracht hatte, brachten die erhöhten Mieten und Pachten genügend Geld ein, um die Netzinfrastruktur zu finanzieren. Erstaunlich: Obwohl die Gesellschaft durchaus nach kommerziellen Prinzipien agierte und Gewinne machte, konnten die Ticketpreise ab 1997 für viele Jahre eingefroren werden (Harrison 2006). Das Zauberwort heißt „sich selbst finanzierende Infrastruktur“ – die MTR wandte nämlich das Henry George-Prinzip auf betriebswirtschaftlicher Ebene an. Dieses besagt, dass unter bestimmten Umständen sämtliche staatlichen Ausgaben aus den Bodenrenten finanziert werden können. Dies gilt insbesondere für die Infrastruktur, durch die umgekehrt die Bodenrenten (und Bodenwerte) erst generiert werden. Das Henry George-Theorem wurde u.a. durch Arnott / Stiglitz (1979) und Atkinson / Stiglitz (1987) formalisiert.
Das Henry George-Prinzip ist verallgemeinerbar. Es funktioniert nicht nur für den Nahverkehr, sondern auch für den Fern- und Güterverkehr: Eine bessere Schieneninfrastruktur lässt Ortschaften zusammenrücken. Wird z.B. aufgrund einer Schienenanbindung ein Eifeldorf de facto zu einem Vorort (in der Funktion einer Wohnstadt) der Metropole Köln, so steigen im Eifeldorf die Bodenwerte an. Werden zwei Großstädte miteinander verbunden, sparen beide Transportkosten ein – die Interaktionsdichte, das arbeitsteilige Zusammenwirken wird intensiver. Es ergibt für Berlin und Frankfurt einen Unterschied, ob es eine Bahnverbindung zwischen den beiden Städten gibt oder nicht. Die aufgrund der Verkehrsverbindung entstehenden Produktivitätszuwächse schlagen sich aber auch in höheren Bodenrenten und Bodenwerten nieder. Es gilt „nur“, diese Erträge konsequent abzuschöpfen.
Ein weiteres Standbein der Finanzierung sollte die verursachungsgerechte Anlastung von Ballungskosten (die zugleich externe Kosten sind) sein (Vickrey 1948). Genau genommen setzt das Henry George-Prinzip diese Anlastung sogar voraus. Wer zu Stoßzeiten und auf hoch frequentierten Strecken fährt, soll mehr bezahlen, weil er seine Zeitgenossen einschränkt. Insoweit war die Absicht des 2002 und 2003 eingeführten und gescheiterten „Preis- und Erlösmanagementsystems“ nicht verkehrt. Es wurde allerdings unter ungeeigneten Umständen sowie in unzulänglicher Weise umgesetzt. Es orientierte sich am Luftverkehr und ignorierte – bei oftmals höheren Preisen – insbesondere einen entscheidenden Aspekt: Die höhere Flexibilität des Hauptkonkurrenten Auto. Anstatt die eigene Flexibilität weiter einzuschränken, wäre eine Anlastung der Grenzballungskosten über Auktionen ideal: Bestimmte Fahrtstrecken werden dabei vom Netzbetreiber ausgeschrieben (Knieps 2002). Handelt es sich um hoch frequentierte Strecken und um Stoßzeiten, so zahlen die Eisenbahnbetreiber eine höhere Gebühr, die sie auch an die Kunden weitergeben. Dies verlangt allerdings wiederum die Trennung zwischen Netz und Betrieb sowie Wettbewerb unter den Betreibern.
Die Finanzierung über ein verallgemeinertes Henry George-Prinzip und der verursachungsgerechten Anlastung von externen Kosten entspricht auch den von Joseph E. Stiglitz (2014) propagierten Finanzierungsprinzipien für „Public Goods“. Folgte man diesen Prinzipien, ließen sich die Ticketpreise auf die sog. „Grenzkosten“ des Betriebes der Bahnen beschränken. Mit Zugtickets, die die heutigen BahnCard 50-Preise in den Schatten stellen, könnte Verkehr auf die Schiene gelenkt und diese gegenüber dem Straßenverkehr wettbewerbsfähig gemacht werden. Hiermit könnte auch die notwendige Verkehrswende auf den Weg gebracht werden.
Dies alles lässt sich freilich nicht stemmen, wenn man die Privatisierung öffentlich geschaffener Werte weiterhin als eine heilige Kuh behandelt. Für die Bahn sind die Folgen der Privatisierung der Bodenrente u.a. höhere, weil die Fixkosten der Infrastruktur umfassende Fahrpreise. Diese stiegen in den letzten zehn Jahren um mehr als 30 % (Bahn für alle 2012) – was viele potenzielle Fahrgäste vom Umstieg auf die Schiene abhält. Doch selbst die erhöhten Fahrpreise vermögen nicht die Kosten der Infrastruktur zu decken – deswegen wird noch der Steuerzahler zur Finanzierung herangezogen (und dessen privat geschaffene Werte über die Steuern sozialisiert).
Nun soll die Bahn nach Angaben von Spiegel Online vom 16.10.2014 eine Milliarde zusätzlich aus Steuermitteln zur Verfügung gestellt bekommen (o.V. 2014). Im Gegenzug möchte der Bund strenger die Verwendung der Mittel kontrollieren. Kurzfristig richtig – wenn das aber alles gewesen sein soll, ist dies nichts als Flickschusterei.
Eine tragkräftige Bahnreform benötigt mehr. Sie sollte auf folgenden Säulen ruhen:
Netz und Betrieb sind zu trennen. Das Schienennetz gehört in öffentliche Hand. Es ist ohne Gewinnerzielungsabsicht zu betreiben. Kein Eisenbahnunternehmen darf bevorzugt oder diskriminiert werden.
Der Betrieb kann durch private Eisenbahnunternehmen im Wettbewerb stattfinden.
Das Angebot an Mobilitätsleistungen sollte zu Grenzkosten erfolgen.
Dies kann geschehen, wenn die Finanzierung der (Netz-) Infrastruktur aus abgeschöpften Bodenrenten sowie angelasteten Ballungskosten geleistet wird.
Vielleicht kommt das ja eines schönen Tages bei der Politik an. Man soll die Hoffnung ja nie aufgeben …
Literatur
Arnott, R. J. / Stiglitz, J. E. (1979): Aggregate Land Rents, Expenditure on Public Goods, and Optimal City Size, Quarterly Journal of Economics, Vol. 93 No. 4, S. 471-500.
Atkinson, A. B. / Stiglitz, J. E. (1987): Lectures on Public Economics. McGraw-Hill Book Co., London.
Bahn für alle (2012): Die wahre Bilanz der Deutschen Bahn – oder: Was Rüdiger Grube lieber verschweigt. Alternativer Geschäftsbericht der Deutschen Bahn AG 2011, Berlin.
DB Mobility Networks Logistics (2014): Die Finanzierung der Eisenbahn des Bundes, position paper, Berlin.
Harrison, F. (2006): Wheels of Fortune, Self-funding Infrastructure and the Free Market Case for a Land Tax, The Institute of Economic Affairs, London.
Knieps, G. (2002): Knappheitsprobleme in Netzen: Was leistet die Ökonomie? Schriftenreihe der Deutschen Verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft: Knappe Netzkapazitäten – Probleme und Lösungsstrategien in offenen Verkehrs- und Versorgungsnetzen, Reihe B, B 252, S. 7-22.
Araber: Den Umgang mit Dromedaren traut man ihnen zu, nicht aber das Management von Airlines. Staatsgesellschaften: Miese Performance und schlechter Service, wenn man den Lehrbüchern der Wirtschaftswissenschaft trauen darf.
Flughafen Frankfurt, Terminal 1
Darf man aber nicht. Die Realität: Die Bediensteten der Golf-Airlines verdienen wesentlich besser als das Personal der westlichen Fluggesellschaften. Die Abstände zwischen den Sitzreihen sind größer, der Service für die Fluggäste ist deutlich besser. Und gleiches gilt für die Performance der Fluggesellschaften: Sie hebt sich ebenfalls deutlich von Lufthansa & Co. ab.
Denn die Kosten der Golf-Airlines sind wesentlich geringer als die der westlichen Konkurrenz. Lange hat sich der Westen gegen die Golf-Airlines gewehrt. Jedes Mittel war recht, auch böse marktwirtschaftliche Fouls (s. unseren Beitrag „Luftkampf – der Abschuss des Kranichs“ ). Nun streckt die Lufthansa die Waffen. Etihad hat den Kampf um die Lufthoheit über Abu Dhabi gewonnen. Zum Sommerflugplan werde die größte deutsche Fluggesellschaft die Verbindung von Frankfurt nach Abu Dhabi einstellen (o.V. 2014a). Die Araber fliegen zweimal täglich zu ihrem eigenen Hub, um die Passagiere von dort aus in alle Welt weiterzutransportieren. Im Codesharing-Verfahren gemeinsam mit Airlines wie Air Berlin, Alitalia und Air Serbia gibt es weitere tägliche Verbindungen. Insgesamt bietet Etihad so 49 wöchentliche Verbindungen zwischen Deutschland und Abu Dhabi an. Mit ihrer einzigen Verbindung pro Tag kommt die Lufthansa hiergegen nicht mehr an (o.V. 2014b).
Schon seit geraumer Zeit beschwert sich die Lufthansa über unlauteren Wettbewerb Seitens der Etihad und anderer Golf-Airlines. Luftfahrtexperten sind da aber anderer Meinung. So sagt Andreas Knorr von der Verwaltungshochschule in Speyer, dafür gäbe es keinen Beleg. Der Treibstoff wird auch in Dubai von denselben Mineralölkonzernen zu denselben Konditionen vertrieben wie an allen anderen internationalen Großflughäfen auch (Frommberg 2013). Richtig ist zwar, dass bei der Etihad der Staatseinfluss hoch ist – dies war und ist allerdings auch bei westlichen Airlines der Fall.
Entscheidend ist vielmehr die Standortpolitik (Cameron 2012; Frommberg 2013). Und hier haben die Golfstaaten eine ganz neue Ölquelle entdeckt: Die geographische Lage. 90 % der Weltbevölkerung können mit einem Nonstopflug nach Dubai gebracht werden (s. den Blogbeitrag „Luftkampf – der Abschuss des Kranichs“).
Die Golfstaaten bereiten sich konsequent auf das Ende des Ölzeitalters vor, indem sie mit ihren Boden- und Ressourcenrenten eine entsprechende Infrastruktur aufbauen (Frommberg 2013). Weil die Mittel eben aus den Boden- und Ressourcenrenten stammen, müssen nicht die Kosten für Arbeit und Kapital durch Steuern und andere Abgaben erhöht werden. Die Expansion speist sich vielmehr aus dem Prinzip der sich selbst finanzierenden Infrastruktur (Harrison 2006): Die aufgebaute Infrastruktur erhöht die Bodenrenten, und diese werden umgekehrt für den Aufbau der Infrastruktur verwendet. Bei der westlichen Konkurrenz hingegen wird die Bodenrente privatisiert, und für Aufbau und Erhalt der Infrastruktur Kapital und Arbeit herangezogen, die unter dieser Belastung immer mehr ächzen. Hierin, mit einer praktischen Umsetzung eines verallgemeinertenHenry George-Prinzips, können die Golf-Airlines ihre Wettbewerbsvorteile erzielen und eine westliche Airline nach der anderen ausknocken.
Die arabischen Feudalstaaten wurden immer als Rentenökonomien betrachtet. Das sind sie. Das sind die westlichen Staaten allerdings auch (darüber handelt dieser Blog; s. auch Löhr 2013). Im Fall der Luftfahrtindustrie scheinen die arabischen Feudalstaaten allerdings fortschrittlicher und intelligenter zu sein als der angeblich (ökonomisch) so aufgeklärte Westen.
Die schöne neue Welt der Bundesregierung : Bis 2050 sollen 80 Prozent des Gebäudebestands “klimaneutral” sein. Die Vorgaben für die Eigentümer sind dabei ehrgeizig.
Im bayerischen Wald: Saniert, aber leerstehend
Und sie sind teuer – für Eigentümer und Mieter. Möglicher-weise zu teuer.
Denn die Bundesregierung hat ihre Rechnung ohne das raumwirt-schaftliche Einmal-eins gemacht:
– Die raumwirtschaftliche Peripherie wird zunehmend abgewürgt. Hier können gerade die Kosten des Wirtschaftens eingefahren werden – durch die immer höheren Kostenbelastungen in Gestalt von Steuern, Abgaben und Umlagen (Strom etc.) haben die Menschen hier immer weniger Geld in der Tasche. Energetische Sanierungen können daher hier nicht auf die Miete umgelegt werden. Sie rechnen sich nicht.
– Weil in der Peripherie im wörtlichen Sinne nichts mehr zu gewinnen ist, zieht es immer mehr Menschen in die Ballungsräume, also in die raumwirtschaftlichen Zentren. Dort steigt die Bevölkerungsdichte, und damit auch die Bodenrente (also die Bodenerträge). Hier werden energetische Sanierungen oft als Vorwand gebraucht (oder missbraucht), um die steigende Bodenrente über die Miete besser abschöpfen zu können (bis zu 11 Prozent der Investitionskosten können pro Jahr umgelegt werden). Insbesondere für einkommensschwache Mieter wird eine energetisch sanierte Wohnung immer häufiger unbezahlbar.
Diese Zusammenhänge werden in dem Panorama-Beitrag (ARD)
vom 16.10. plastisch geschildert. S. hierzu auch unsere anderen Beiträge in der Rubrik “Housing”. Nebenbei bemerkt:
Die Politik bekommt hierbei auch keinen brauchbaren Rat durch die Wirtschaftswissenschaft. Diese ist voll damit beschäftigt, mathematische Berge zu errichten, die am Ende Mäuse gebären. V.a. die neoklassisch basierte Mainstream-Ökonomie wird damit immer belangloser. Der Produktionsfaktor Boden und die mit ihm einhergehenden raumwirtschaftlichen Probleme kommen hier gar nicht vor.
Innerhalb weniger Wochen ist der Ölpreis mehr als 20 Prozent gefallen. Die einen sehen hierin Vorboten eines drohenden Abschwungs, der die EU, China und die USA zeitgleich erfassen könnte.
Die anderen mutmaßen, dass dieser Abschwung politisch gar nicht ungelegen kommt – bringt er doch v.a. Russland und Venezuela (die politisch und wirtschaftlich eng zusammen arbeiten) sowie den Iran in die Bredouille.
Die Saudis, Oman und Kuwait hingegen kommen mit einem niedrigen Ölpreis gut klar – sie können möglicherweise sogar ihren Marktanteil ausweiten. So drosseln die Saudis trotz der sinkenden Marktpreise ihre Förderung nicht. Der Sprecher der staatlichen Ölgesellschaft Rosneft, Michail Leontjew, spricht von einer politischen Manipulation der Preise. Dass die Saudis mit ihrer Schutzmacht USA eng kooperieren, ist kein Geheimnis. Unplausibel wäre eine Preismanipulation also nicht, sondern vielmehr die immerwährende Wiederkehr des Gleichen: Geostrategie und Ressourcen als Treiber politischer Konflikte.
Dagegen spricht einzig, dass auch die Fracking-Industrie in den USA durch die tiefen Ölpreise Schaden nimmt. Die kommenden Verhandlungsrunden innerhalb der OPEC werden möglicherweise mehr Licht ins Dunkel bringen.
Man wird nicht immer und bei allen Aussagen zustimmen können, die in dieser Reihe getätigt werden.
Adam Smith
Auch weist sie viele Lücken auf, bedeutende Theoretiker kommen zu kurz oder werden gar nicht erwähnt. Dennoch ist die Reihe „Der Kapitalismus“ auf Arte unbedingt sehenswert.
Wofür bezahlt ein Erwerber hier eigentlich? Dafür, dass er unternehmerisches Risiko (= Aufwand) übernehmen darf? Dafür, dass er sich fortan von Morgens bis Abends in der Praxis abrackern wird (= Aufwand)? Nein. Niemand zahlt für Aufwand, welchen er in ein Unternehmen stecken darf – ein solcher ist vielmehr Wert mindernd. Ein erwerbender Arzt zahlt vielmehr für eine Monopolposition, für ökonomische Renten, die ihm aus der Ärzte-Zulassung erwachsen. Diese ökonomischen Renten (nicht die Prämien für die Übernahme von Risiken oder der Arbeitslohn des Unternehmers) sind der Kern des Unternehmergewinnes. Dies gilt auch für Ärzte. In abgezinster Form machen sie im Filmbeitrag ca. 30.000 Euro pro Patient aus. Und nur die abgezinsten ökonomischen Renten (also die Einkommensströme, die man ohne Aufwand in der Zukunft erzielen kann) ergeben den Wert eines Unternehmens (Löhr 2013). Dies gilt auch für Arztpraxen.
Die Ärzte-Zulassung wird nun aber von der Gemeinschaft (der gesetzlich Versicherten sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen) gewährt. Dennoch darf der Arzt sie aber wie sein Eigentum behandeln und auch versilbern – selbst nach Ende seiner beruflichen Laufbahn. Es verhält sich bei dieser Zuteilung eines Privilegiums nicht anders als bei Start- und Landerechten (s. den Beitrag “Gewinne und Renten: Beispiel Luftfahrt“), bei an Unternehmen verschenkte CO2-Zertifikaten oder bei physischen Grundstücken – der Urform der rententragenden Vermögenswerte. Letzteres gilt umso mehr, als es sich bei der Zulassung selbst nicht um einen abnutzbaren Vermögensgegenstand handelt.
Im filmisch dargestellten Beispielsfall wird einem etablierten Dialysezentrum durch den Verkauf der ärztlichen Zulassung die Existenzgrundlage entzogen. Der Betreiber des Zentrums hat nämlich selbst keine solche Zulassung. Er hatte mit einem Mediziner mit Zulassung einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Selbst der isolierte Verkauf der Zulassung durch den Mediziner kann sich insbesondere in Ballungsräumen rechnen – es verhält sich wiederum nicht anders als bei der Spekulation mit Grund und Boden. Dass der betreffende Arzt angesichts des winkenden Geldes schwach wird und verkauft, kann man also verstehen. Infolge des Verkaufs der Zulassung stehen allerdings nun die Dialysepatienten einstweilen ohne Versorgung dar bzw. müssen sich um eine neue kümmern. Das ganze Spiel geht also auf Kosten der Patienten. Es handelt sich um ein weiteres Beispiel dafür, wie die Kosten der Rentenökonomie auf die schwachen, schlecht organisierten Gruppen abgewälzt werden. “There is no such thing as a free lunch.” Die Kosten der Party werden aber von anderen Menschen getragen als von denjenigen, die die ökonomischen Renten einstreichen.
Auch Verbraucherschützer kritisieren schon seit Langem den Handel mit Ärzte-Zulassungen (o.V. 2011). Im Begleittext zum FAKT-Beitrag wird der Pressesprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, zitiert: “Zulassungen von Ärzten sollten keine Handelsware sein, sind es aber allem Anschein nach viel zu häufig. … Die Zulassung, um als niedergelassener Arzt mit der gesetzlichen Krankenversicherungen Leistungen abrechnen zu können, ist keine Ware. Die Möglichkeit, diese zu verkaufen, sollte gesetzgeberisch unterbunden werden.” Nein, die Ärztezulassung sollte genauso wenig eine Ware sein wie Land, was schon in der Bibel geschrieben steht (Psalm 24,1): “Die Erde ist des Herrn und was darinnen ist, der Erdkreis und die darauf wohnen”. Die Erde – also Land – gehört dem Herrn, und damit keinem Menschen, und sie soll auch nicht zum Handelsobjekt gemacht werden. Die Inwertsetzung des Landes geschieht – was in diesem Blog immer wieder betont wird – durch die Gemeinschaft (durch Agglomeration und die Erstellung von Infrastruktur, v.a. in Ballungsräumen), nicht durch den einzelnen Besitzer oder Eigentümer. Auch die Ärzte-Zulassungen für attraktive Gebiete (in Ballungsräumen!) werden von der Gemeinschaft vergeben, und sie sollten wieder an diese zurückgehen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Allerdings ist noch mehr zu beachten. Die Ärzte-Zulassungen dürfen dort, wo sie planerisch verknappt werden (also wie Land der Planung unterliegen), nicht einfach frei vergeben werden (genauso wenig wie Start- und Landerechte oder CO2-Zertifikate). Dort, wo sie nach einem Bedarfsplan eine Begrenzung notwendig sind, sollten sie nur per Auktion vergeben werden – und zwar auf Zeit (Meister 2012). Hierdurch könnten nicht nur Schieflagen wie die im Filmbeitrag beschriebene beseitigt werden. Auch wäre eine bessere Versorgung und Compliance im Hinblick auf die Bedarfsplanung möglich. Beispielsweise können heutzutage in den wohlhabenden Teilen großer Städte hohe ökonomische Renten erzielt werden, nicht aber auf dem flachen Land. Dort möchte kein Arzt mehr hin. Würden diese Renten per Auktion abgeschöpft, könnte sich eine gleichmäßigere Verteilung vergeben und der Problematik der ärztlichen Versorgung auf dem Land entgegengewirkt werden. Und flössen die Auktionserlöse in die Hände der Versichertengemeinschaft zurück, so könnten die Beiträge der Versicherten entsprechend reduziert werden.
Ein alternatives Auktionsmodell wird in und für die Schweiz diskutiert (Meister 2012): So könnte die Bedarfsplanung in einem ersten Schritt die Anzahl notwendiger Ärzte bzw. Arztpraxen pro Region festlegen. In einem zweiten Schritt erfolgt die öffentliche Ausschreibung für den Betrieb der Praxen. Im Rahmen einer “umgekehrten holländischen Auktion” offeriert der Regulator zu Beginn einen Behandlungstarif, der z. B. 20% unter dem bislang existierenden liegt. Sind bei diesem Tarif zu wenig Ärzte bereit, Leistungen zu erbringen, erhöht der Regulator den Tarif stufenweise solange, bis ausreichend Ärzte Bereitschaft signalisieren. Eine zwingende Voraussetzung für ein solches Auktionsmodell ist die Existenz eines Tarifgerüsts, welches den Wert von Einzelleistungen durch ein Taxpunktesystem vergleichbar macht, ansonsten müsste jede Leistung einzeln ausgeschrieben werden. In diesem Modell profitiert die Versichertengemeinschaft nicht durch die Rückverteilung der Auktionserlöse, sondern durch die niedrigeren Behandlungskosten.
Und auch bei diesem Modell lässt sich die Dichte der ärztlichen Versorgung besser als bei einer reinen Angebotsplanung steuern: Dort wo die Ärztedichte zu hoch ist, sind durch die Konkurrenz bei der Ausschreibung tiefere Tarife zu erwarten. Andererseits ergeben sich gerade in ländlichen Gebieten, wo heute der Betrieb von Arztpraxen unattraktiver ist, relativ höhere Tarife – was einen höheren Zustrom von Ärzten in diese unterversorgten Regionen zur Folge haben würde. Das System verhindert damit regionale Über- bzw. Unterangebote.
In beiden Varianten könnten durch die periodische Wiederholung der Ausschreibung auf regionale oder strukturelle Veränderungen wie z.B. die Anzahl angestellter Ärzte pro Praxis reagiert werden.
Natürlich handelt es sich bei den vorgeschlagenen Auktionen der Kassenzulassungen nicht um ein “Silver Bullet”. Zu viel liegt beim “Gesundheitssystem” im Argen. Allerdings könnte es ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. Dieser erste Schritt bereitet aber in unserem von Privilegien durchsetzten Land große Mühe.
Die Konzentration im Einzelhandel könnte weiter voranschreiten. Tengelmann möchte sich komplett aus dem Geschäft mit Supermärkten zurückziehen und die defizitären Läden mit einem Jahresumsatz von rund 1,8 Milliarden Euro und 16.000 Mitarbeitern von Kaiser’s und Tengelmann an den Rivalen Edeka verkaufen. Die Supermärkte haben Tengelmann schon seit einigen Jahren keine Rendite mehr gebracht (o.V. 2014a).
Mittlerweile vereinen die vier größten Einzelhandelsunternehmen in Deutschland rd. 85 Prozent des Absatzmarktes auf sich (s. den Beitrag: “Gewinne und Renten: Alles Aldi oder was?“).
Aldi-Supermarkt
Merkwürdigerweise sind die reichsten Leute Deutschlands (die mittlerweile verstorbenen Brüder Albrecht sowie Dieter Schwarz) durch den Discount reich geworden. Dabei sind die (Lebensmittel-) Preise in Deutschland günstig, wesentlich günstiger als im Ausland. Der sagenhafte Reichtum von Albrecht, Schwarz & Co. wurde auch nicht durch ihre Macht an gegenüber dem Endkunden möglich. Er entstand vielmehr dadurch, dass die Unternehmen die Einkaufsfront für sich eroberten – und zwar durch schiere Größe. So konnten sie “Economies of Scale” im Einkauf nutzen, und so konnten sie Vorlieferanten unter Druck setzen. Kaiser’s Tengelmann war mit einem Marktanteil von nur 0,6 Prozent zu klein, um hier mitzuhalten. Die Größe von Aldi & Co. wiederum war nicht zuletzt einer desaströsen und unabgestimmten Standortpolitik der Kommunen geschuldet: Aldi & Co. bekamen beste Standorte in großer Menge sozusagen frei Haus – jedes einzelne Grundstück zu einem Tarif, der den wirtschaftlichen Wert des Anteils am Gesamtportfolio der Standorte nicht im Entferntesten abbildete. Die Bodenrenten wurden hierdurch nicht von den im unproduktiven Wettbewerb stehenden – unkoordiniert wie großzügig agierenden – Kommunen abgesaugt. Sie bilden denn auch den Kern des Reichtums von Aldi, Lidl etc. Und irgendwann waren die guten Standorte okkupiert – sogar Unternehmen wie Walmart war es nicht mehr möglich, in den deutschen Markt einzudringen.
Die oftmals mittelständischen Lieferanten der großen Lebensmitteleinzelhändler wird die Fusion nicht freuen. Der schon jetzt unerträgliche Druck auf sie wird sich noch weiter erhöhen. Allerdings haben die Wettbewerbshüter noch etwas mitzureden. Diese wollen die Fusion “intensiv prüfen” (o.V. 2014b). Nun beginnt jedoch Wettbewerbspolitik, wie wir im Beitrag “Wettbewerb und die einzelwirtschaftlichen Grenzen des Wachstums” dargestellt haben, schon bei der Standortpolitik. Hätte sich das Kartellamt von Anfang an an einer wettbewerbspolitischen Konzeption orientiert, die auch die (kommunale) Standortpolitik mit integriert, müsste es sich nun nicht um die Überlebensfähigkeit des schaurigen marktwirtschaftlichen Torsos im Lebensmitteleinzelhandel sorgen. Freiheit und Marktwirtschaft gibt es eben nicht ohne Grenzen. Diese hat die Wettbewerbspolitik im Lebensmitteleinzelhandel zu ziehen versäumt.
Tengelmann wird’s überleben. Die Gruppe ist auch an KiK, der Baumarktgruppe Obi und an Zalando beteiligt – hierbei handelt es sich um deutlich attraktivere Investments, die sich ebenfalls die o.a. Erfolgsstrategie zu Nutze machen.