“Cyberrenten” – die korrumpierte Share Economy

Dirk Löhr

Nicht weniger als die Überwindung des Kapitalismus durch eine neue Form des Wirtschaftens: Mit diesem Anspruch betraten die Vertreter der Share Economy die wirtschaftliche Bühne. Das Prinzip: Teilhaben statt Haben. Nicht das Eigentum, sondern der Zugang zu Dingen und Dienstleistungen rückt in den Vordergrund. Ein eigener Parkplatz mitten in der Stadt muss nicht unbedingt sein, aber man will parken können, wenn man einen Parkplatz braucht (Werner 2014).

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Altbekannte Probleme des Kapitalismus wie Ressourcenverschwendung, Überproduktion, Umweltbelastung sollten einer neuen postindustriellen Gesellschaft, Co-Konsum, Tauschhandel, dem Leihen, Teilen und Mieten von Gegenständen, Räumen und Kenntnissen weichen (Baumgärtel 2014). Der Weg in diese schöne neue Welt führt über das Internet: Neue technologische Entwicklungen wie v.a. die Smartphone-Apps beflügeln den Trend.

Tatsächlich traten in der Vergangenheit schon viele Internet-Unternehmen mit idealistischen Motiven an. Sogar Google schrieb sich einst “Don’t be evil” (Sei nicht böse) auf seine Fahnen, und hat es dennoch mittlerweile zu einem der umstrittensten Internetgiganten geschafft (Baumgärtel 2014). Und in der aktuellen “Share Economy“, zeigt sich ein ähnliches Bild: So diente beispielsweise Couchsurfing.org lange Zeit als Paradebeispiel für den freundlichen und guten Co-Konsum – so konnte man sich einen Schlafplatz irgendwo in der Welt organisieren. Die Initiative wurde von Freiwilligen ins Leben gerufen, die kostenlos ihre Kräfte zur für diese WebSite Verfügung stellten. Mittlerweile handelt es sich um eine profitorientierte Firma zum Nutzen ihrer privaten Anteilseigner. Wie konnte es zu dieser Korruption der Ursprungsidee kommen? Auch hier ist ein wichtiger Aspekt die ökonomische Rente. Bei ökonomischen Renten fließen Erträge, ohne dass deren Nutznießer Kosten zu tragen haben. Abgezinst ergeben diese Renten den Wert eines Vermögensgegenstandes – dies ist bei Grund und Boden nicht anders als bei Unternehmen.

Dies sollte man im Hinterkopf behalten, wenn man sich vor Augen führt, dass der Wert des “Ridesharing”-Unternehmens Uber mittlerweile geschätzte 17 Milliarden Dollar beträgt. Die Wohnungsbörse Airbnb wird auf einen Marktwert von ca. 10 Milliarden Dollar geschätzt (Baumgärte 2014). Dies ist ein Indikator für die enormen ökonomischen Renten, die mittlerweile in der Share Economy erzielt werden. Uber übernimmt als neuer Intermediär beispielsweise die Rolle der herkömmlichen Taxizentralen. Statt der 70 Cent, welche die Berliner Taxizentralen im Schnitt pro vermittelter Fahrt verdienen, nimmt Uber stolze 20 Prozent vom Fahrpreis ein. Kosten entstehen dem Unternehmen dabei kaum (Baumgärtel 2014).

So merkwürdig es zunächst klingen mag: Das Erfolgsprinzip von Uber gleicht demjenigen von grundstücksbasierten Unternehmen (wir haben in diesem Blog in der Rubrik “Branches of Business” einen Abriss hierüber gegeben).  So nutzen auch Uber & Co. de facto die von der Allgemeinheit geschaffene Netzinfrastruktur und die Agglomeration von Teilnehmern im Netz (Netzwerkeffekte) über nahezu zum Nulltarif erworbene Domains – die hierfür gezahlten Preise bilden den wirtschaftlichen Wert für die Betreibergesellschaften auch nicht annähernd ab. Diese Domains sind im Prinzips nichts anderes als “virtuelle Grundstücke”, mit denen genauso Geld verdient werden kann wie mit physischen Grundstücken. Physische Grundstücke werfen eine Bodenrente ab, virtuelle Grundstücke eine “Cyberrente”.

Dabei geht die Ausschöpfung der “Cyberrente” aber Hand in Hand mit der Ausschöpfung physischer Renten: Bei den Anbietern auf der Plattform Airbnb handelt es sich zu 70 Prozent um Profi-Vermieter. Und gerade in guten Lagen können diese entsprechend viel für ihre Wohnung verlangen (Schnaas 2014). Auch das Angebot an Bohrmaschinen, Tauchsiedern etc. – und damit die Tauschmöglichkeiten – ist in Ballungsräumen naturgemäß größer als in der raumwirtschaftlichen Peripherie.

Letztlich ist die Privatisierung der Cyberrente für die Korruption des guten Grundgedankens der Share Economy verantwortlich (vgl. Harrison 2008). Statt der Umsetzung einer kommunitaristischen Idee steht “der nächste Goldrausch” (the next tech gold rush” – so das US-Technologiemagazin Wired) an – wobei der Goldrausch allein die Investoren beglückt, nicht aber z.B. die hierbei ausgenommenen Putzkräfte (Baumgärtel 2014).

Fragen wir uns: Wie lägen die Anreize, wenn die Cyberrenten, die durch die gemeinsam geschaffene Netzinfrastruktur und die Agglomeration von Netzteilnehmern entstanden sind, auch an die Allgemeinheit wieder zurückzugeben wären? Die Extragewinne von Uber würden abgesaugt – wie auch die Cyberrenten von Google. Das Interesse von gewinnorientierten Unternehmen, in die Share Economy einzusteigen, würde schlagartig verebben. Die Share Economy würde auf ihre Ursprungsidee zurück geführt.

Wie kann dies praktisch geschehen? Zunächst sollte sich der Staat seiner Rolle als Inhaber der “Eminent Domain” bewusst werden – nicht nur bezüglich der physischen, sondern auch der virtuellen Grundstücke (vgl. Löhr 2013). Konkret bedeutet dies:

– Wer in Deutschland geschäftlich tätig sein will, benötigt ein .de-Kennzeichen. Die Domains werden auf Zeit vergeben. Wer Internet-Geschäfte außerhalb dieser Domains abwickelt, riskiert drastische Strafen, die mit denen bei Steuerhinterziehung vergleichbar sind. Dies nicht nur beim Verkäufer, sondern auch beim Käufer. Zudem wird jeglicher Rechtsschutz verwehrt – die Teilnehmer auf illegalen Kanälen wären also “vogelfrei”. Bei schwerer Missachtung von Rechtsvorschriften kann die Domain dem Betreiber einer Internet-Plattform auch wieder entzogen werden (dies kommt einer Betriebsschließung gleich).

– Nicht profitorientierte Unternehmen erhalten das Kennzeichen  gegen eine die Verwaltungskosten deckende Gebühr. Ähnlich wie gemeinnützige Vereine heute werden die nicht profitorientierten Unternehmen periodisch durch die Finanzbehörden überprüft (ggfs. könnte man dies in das Gemeinnützigkeitsrecht integrieren).

– Profitorientierte Unternehmen müssen hingegen die Kontingente grundsätzlich für einen bestimmten Zeitraum ersteigern. Dabei decken die Domains immer ein bestimmtes Umsatzvolumen pro Periode ab (“Kontingent-Domains”). Internetgeschäfte müssen grundsätzlich über  qualifizierte Konten abgewickelt werden, die von Kontrollbehörden permanent eingesehen werden können. So kann z.B. (automatisch) kontrolliert werden, ob sich ein Unternehmen noch im Rahmen seines ersteigerten Umsatzkontingentes befindet.

Werden die Renten auf diese Art und Weise abgeschöpft, könnte man auf jegliche weitere Besteuerung verzichten, die bei Netzgeschäften ohnehin schwierig ist (man könnte jedoch eine Option zur herkömmlichen Besteuerung gestatten, wobei die Auktionsgebühren als Werbungskosten absetzbar sein sollten).

Über die Auktionen würden so auch die Vorteile von Externalisierungen abgeschöpft. Die Vorteile, die Uber & Co. aus dem unregulierten Raum ziehen, würden wieder weggenommen. Uber hätte gegenüber den regulierten Unternehmen keine Vorteile mehr. Der Anreiz, einen unregulierten Raum zu betreten, würde so verringert.

Letztlich geht es vom Prinzip her um die Einrichtung eines öffentlichen “Erbbaurechtes” für das Internet. Share Economy funktioniert nicht ohne das “Sharing” der “Cyberrenten”. Klar, bislang hat man dies (auch in Deutschland) noch nicht einmal für physische Grundstücke und deren Renten geschafft. Der gedankliche Sprung dürfte also schwer werden.

 

Literatur und Hinweise

Baumgärtel, T. (2014): Teile und verdiene, in: Zeit online vom 15.7. Online: http://www.zeit.de/2014/27/sharing-economy-tauschen

Harrison, F. (2008): The Silver Bullet, London, UK (The International Union for Land Value Taxation).

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Schnaas, D. (2014): Tauchsieder: Die Gefahren der Share-Economy, in: WirtschaftswocheOnline vom 14.09. Online: http://www.wiwo.de/politik/deutschland/tauchsieder-uber-und-airbnb/10695116-2.html

Werner, K. (2014): Teilst du schon? Sueddeutsche.de vom 8.6. Online: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/trend-sharing-economy-teilst-du-schon-1.1989642

 

 

EZB als Bad Bank

Dirk Löhr

Die Geldpolitik ist mit ihren konventionellen Weisheiten am Ende. Deutlich unter das Nullzins-Niveau zu gehen: So weit ist die Europäische Zentralbank (EZB) noch nicht. Damit ist das Zinsinstrumentarium vorerst ausgereizt.

Mario Draghi
Mario Draghi

Draghi setzt einstweilen auf einen anderen Weg: Er möchte zweifelhafte Papiere kaufen, darunter auch Pfandbriefe und “Asset Backed Securities” (ABS). Bis zu einer Billion Euro möchte Draghi hierfür ab Nitte Oktober ausgeben (o.V. 2014b). Das Ziel der Maßnahme: Durch den Verkauf an die EZB könnten die privaten Banken ihre Bilanzen bereinigen und hätten dadurch wieder mehr Spielraum, Kredite an die Wirtschaft zu vergeben (o.V. 2014a).

Es profitieren also nicht zuletzt Banken, welche das Rent-Grabbing der Vergangenheit mit finanzierten; die Immobilienblasen mit Fremdkapital befeuerten, um auf der Blase der Vermögenspreisinflation mitsurfen zu können.

Die ABS mögen zwar in Europa eine bessere Qualität haben als in den USA, wo sie mit verantwortlich für die Finanzkrise waren (Hock 2014). Allerdings ist vorauszusehen, dass sowohl die Papiere wie auch die zugrundeliegenden Sicherheiten an Wert verlieren werden, wenn eines schönen Tages die Zinsen wieder erhöht werden.

Das Risiko steht dann in der EZB – und wenn die Papiere notleidend werden, geht es zu Lasten des Steuerzahlers. Deutschland trägt hierbei den größten Teil der Risiken, wenn die EZB zu einer Bad Bank wird.

Einstweilen wird durch die Maßnahme der EZB aber nicht die flügellahme Realwirtschaft in den Problemländern des Euro-Raums beflügelt. Vielmehr ist abzusehen, dass das Geld in der Anlagestratosphäre landet, also Immobilien- und Aktienmärkte noch weiter aufbläst. Bis die Blase wieder einmal platzt. Herr Draghi, diese Politik ist keine Kunst.

 

Mehr Information:

o.V. (2014a): Draghi kauft jetzt auch “Ramschpapiere”, in: Handelsblatt online vom 2.10. Online: http://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/geldpolitik/ezb-sitzung-in-neapel-draghi-kauft-jetzt-auch-ramschpapiere/10785998.html

o.V. (2014b): Draghi macht Erst mit dem Kauf von Wertpapieren, in: Handelzeitung vom 2.10. Online: http://www.handelszeitung.ch/konjunktur/draghi-macht-ernst-mit-dem-kauf-von-wertpapieren-676766

Hock, M. (2014): Was kauft die EZB da? in: FAZ online vom 2.10. Online: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/anleihen-zinsen/abs-kauf-durch-ezb-schrottpapiere-oder-nicht-13186492.html

Horrende Abgaben für örtliche Straßensanierung

Dirk Löhr

Ein intelligentes System zur öffentlichen Finanzierung könnte sämtliche Infrastrukturmaßnahmen aus der Bodenrente (also den Bodenerträgen) finanzieren, wenn diese nur konsequent abgeschöpft würde.

Straßensanierung in Pößneck
Straßensanierung in Pößneck

Wir haben in diesem Blog immer wieder auf das zugrunde liegende Henry George-Theorem hingewiesen. Steuern und andere Beiträge könnten unter diesen Bedingungen im Idealfall gänzlich entfallen.

Dies gilt nicht zuletzt auch für Straßenausbaubeiträge, die heutzutage ein Quell steter Freude sind: Oft wird der Zusammenhang zwischen Nutzen und Kosten zerrissen, wenn z.B. wenige Anlieger für tausende Autofahrer zahlen, welche die Straße passieren. Die Abgaben kommen oft unerwartet und in einer Höhe auf die Bürger zu, welche deren Leistungsfähigkeit überfordert. Dabei schlagen sich die Kosten der betreffenden Maßnahmen nur zu einem geringen Teil in Bodenwerterhöhungen nieder, weil die Bodenrenten und Bodenwerte durch die heutigen Abgaben erheblich gedämpft werden (s. den Beitrag “Ist das den ganzen Aufwand wert? Abschöpfungen im Rahmen der städtebaulichen Sanierung“). Werden Grundstücke von mehreren Straßen erschlossen, werden z.T. keine Beitragsermäßigungen gewährt, obwohl sich auch das erhöhte Verkehrsaufkommen dämpfend auf Bodenrente und Bodenwert auswirken kann. Ob die Bürger somit für ihre Zahlungen einen entsprechenden Gegenwert erhalten, ist daher zumeist mehr als fraglich. Weil schließlich von den zuständigen Stellen nicht das eigene Geld ausgegeben wird, werden manchmal auch nicht notwendige Maßnahmen angeordnet. Doch auch die Akzeptanz für eigentlich notwendige Sanierungsmaßnahmen hält sich vor dem Hintergrund des Gesagten in engen Grenzen.

Report München (ARD) vom 30.09. zeigt im Beitrag

Horrende Abgaben für örtliche Straßensanierung” (bitte klicken)

die Problematik sehr plastisch auf.

 

 

Kaspisches Meer: Geostrategie und Ressourcen

Dirk Löhr

Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 30.09.2014 berichtet (S. 4: „Russland sucht die ‚Reset‘-Taste“), kam es in der Küstenstadt Astrachan zu einem Zusammentreffen der Staatschefs von Russland, des Iran, Kasachstans, Turkmenistans und Aserbaidschans zum Gipfel der Anrainer des Kaspischen Meeres.

Kaspisches Meer und Anrainerstaaten
Kaspisches Meer und Anrainerstaaten

Die Probleme der Anrainerstaaten sind denjenigen in der Ukraine und auf der Halbinsel Krim ähnlich:

Russland fürchtet auch in der Region um das größte Binnenmeer der Welt um seinen Einfluss – und will nun rechtzeitig verhindern, dass der Westen auch hier in Mittelasien einen Fuß in die Tür bekommt. Für Putin war es daher ein wichtiges Anliegen, alle Gipfelteilnehmer vertraglich dazu zu verpflichten, dass die Nato in keinem der Anrainerstaaten Stützpunkte errichten darf. Zudem soll festgelegt werden, dass nur Kriegsschiffe dieser Länder am Kaspischen Meer das Gewässer befahren dürfen – was der russischen Marine eine Vormachtstellung sichert.

Indes zeichnet sich bislang in einer mindestens genauso wichtigen Frage bislang keine Einigung ab: Russland möchte den an Bodenschätzen reichen Grund des Kaspischen Meeres weitgehend allein ausbeuten. Eine Aufteilung unter den Anrainern wird von Russland bislang abgelehnt. Bisher können Anrainerstaaten nur eine 25-Seemeilen-Zone vor ihren Küsten für sich beanspruchen. Der Streit um die geologischen Ressourcen dauert mittlerweile schon seit 18 Jahren an, ohne dass ein Ergebnis in Sicht ist.

Genauso wenig gibt es bislang eine Einigung beim Projekt einer Gaspipeline von Turkmenistan über Aserbaidschan nach Westeuropa. Energie aus Mittelasien würde dann an Russland vorbeifließen; die Monopolstellung Russlands im Transport der Energie wäre geschwächt. Die russische Seite fordert daher an die anderen beteiligten Gipfelteilnehmer, von den Pipeline-Plänen abzulassen. Bis zum nächsten Gipfel in vier Jahren soll eine Lösung gefunden sein.

Insgesamt ist – wie Osteuropa – auch das Kaspische Meer eine postsowjetische Spannungsregion, in der Russland seine ehemals alles bestimmende Hegemonie verloren hat und nun um einen Ausgleich der Interessen ringen muss. Dabei geht es – wie auch in der Ukraine – vor allem um Geostrategie und Ressourcen.

In diesen Tagen wird viel über den Beginn des Ersten Weltkriegs geredet. Manche Redner – wie der deutsche Bundespräsident – schaffen es dabei sogar, das Bedauern über den Ausbruch des Krieges mit der Forderung nach einer schärferen Gangart gegenüber Russland zu verbinden. Übersehen werden dabei die Gemeinsamkeiten zwischen dem damaligen Kaiser-Deutschland und dem heutigen Russland: Niedergangs- und Einkreisungsängste. Wird die internationale Ordnung neu gestaltet, muss hierauf Rücksicht genommen werden. Das Unwort „Putin-Versteher“ wäre besser positiv zu besetzen.

Andererseits sollte endlich in der internationalen „Staatengemeinschaft“ ein Umdenken erfolgen. Der Kampf um der Nationen um Rohstoffe und Einflusssphären folgt derselben Logik der Zäune wie das Privateigentum. Bei natürlichen Ressourcen, die kein Mensch gemacht hat, bedeutet die exklusive Verfügung über die Bodenschätze und andere natürlichen Ressourcen den Ausschluss aller anderen Menschen. Das schafft Konflikte. Wann endlich steht ein Staatenlenker auf und proklamiert, dass das Erdöl, das Erdgas, die Atmosphäre, und auch Grund und Boden nicht das exklusive Eigentum einzelner Staaten und Menschen sein können, sondern der gesamten Menschheit zustehen? Solange dieser Schritt noch nicht einmal gedanklich getan wird, kann die Menschheit die Logik von Barbarei und Gewalt nicht verlassen.

Im konkreten Fall der Anrainerstaaten des Kaspischen Meeres wäre als ein erster kleiner Schritt eine “Ressourcenunion” der Anrainerstaaten anzudenken, die sich die Erträge aus der Rohstoffförderung untereinander aufteilt.

Ich weiß: Absolut unrealistisch. Aber das waren die Abschaffung der Sklaverei und das Frauenwahlrecht irgendwann auch einmal. Deshalb erlaube ich mir, laut weiter zu träumen.

A holy shit moment for global warming

Dirk Löhr

Es ist vollbracht: Mit Treibhausgasemissionen, der Übersäuerung der Meere, einer nicht nachhaltigen Landnutzungspolitik etc. hat man endlich den westarktischen Eisschild unwiderruflich destabilisiert gebracht.

Riiser-Larsen-Eisschelf
Riiser-Larsen-Schelfeis

S. hierzu den Beitrag von Stefan Rahmstorf “Westantarktis überschreitet den Kipppunkt” (bitte klicken).

Die Folge wird ein Anstieg des Meeresspiegels um mehrere Meter und der Untergang vieler Küstenstädte und Inseln sein.  Die Spezies Mensch läuft sehend in die Katastrophe.

Ein funktionierendes globales Klimaschutzabkommen ist solange nicht in Sicht, wie v.a. die westlichen Industriestaaten auf ihren Privilegien beharren. Sie haben die Atmosphäre als Deponie im Laufe der Wirtschaftsgeschichte beschlagnahmt und wollen weiterhin den Löwenanteil an Emissionsrechten für sich beanspruchen. Dies ist das “Großvaterprinzip” von Kyoto, und dies ist auch der Grund dafür, dass sich die Entwicklungs- und Schwellenländer nicht mit allen Rechten und v.a. Pflichten in ein weltweites Klimaschutzregime einbinden lassen.

Und alleine vorpreschen? Dann begibt man sich der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Wie diese dennoch bei einem nationalen Alleingang erhalten bleiben könnte, haben wir in unserem Blogbeitrag “Internationale Umweltpolitik in der Sackgasse?” beschrieben.

 

 

 

 

 

Freier Strand für freie Bürger?

Dirk Löhr

An den Stränden in Niedersachsen sind Zäune keine Seltenheit. Wer baden will, muss zahlen.

Badende am Nordseestrand, 1910 (Rudolf Yelin d. Ä., 1864–1940)
Badende am Nordseestrand, 1910 (Rudolf Yelin d. Ä., 1864–1940)

Das Oldenburger Verwaltungsgericht hat die Klage von Bürgern gegen den Strandeintritt in der Gemeinde Wangerland als unzulässig und unbegründet abgewiesen. Freien Zugang zum Strand wird es also auch in Zukunft nicht geben (o.V. 2014; NDR 2014). Ist das, was Verwaltungsleute sich ausgedacht haben und nunmehr von einem Gericht bestätigt wurde, aber auch ökonomisch vernünftig?

Bei einem öffentlich zugänglichen Strand handelt es sich um ein “unreines öffentliches Gut” (Löhr 2013). Es können Ballungskosten und die Gefahr der Übernutzung entstehen. Daher ist die Möglichkeit, Personen von der Nutzung auszuschließen, grundsätzlich vernünftig. Wenn die Leute anfangen, am Strand schon übereinander zu liegen, ist es durchaus sinnvoll, eine Gebühr für die Nutzung des Strandes zu erheben. Nicht aber an lauen Tagen oder zu wenig frequentierten Tageszeiten. Die Existenz des Strandes an sich kostet nämlich kein Geld. Daher sollte bei Abwesenheit von Ballungskosten oder einer Übernutzungsgefahr (Grenzkosten) die Nutzung auch unentgeltlich erfolgen können.

Soweit öffentliche Leistungen wie Duschen etc. bereitgestellt werden, ist eine Nutzung derselben gegen Erhebung einer Grenzkostengebühr legitim – unabhängig von der Anzahl der badenden Besucher. Ein schöner Strand mit modernen und sauberen Duschen hebt auch die Bodenrenten einer Stadt (mehr Besucher kommen) – schöpft man diese von den Bodeneigentümern ab, kann man die Duschen auch bezahlen.

Das Leitmotiv für die Beantwortung der gestellten Frage lautet also: Entstehen durch die Nutzung der öffentlichen Güter und Dienstleistungen Grenz- bzw. Grenzballungskosten? Wenn ja, ist eine Gebühr in entsprechender Höhe in Ordnung, wenn nein, dann nicht.

Werden aber ohne Weiteres Gebühren erhoben, bekommen allerdings die Reichen den Vortritt zum Strand. Wie in diesem Blog schon häufiger dargestellt, könnte aber über ein rentenbasiertes Grundeinkommen (das aus eben diesen und anderen Gebühren finanziert wird und nicht mit einem bedingungslosen Grundeinkommen zu verwechseln ist) der gleichmäßige Zugang zu derartigen öffentlichen Gütern und Dienstleistungen sichergestellt werden – unabhängig vom individuellen (Markt-) Einkommen. Die Einführung von sinnvollen Gebühren würde unter dieser Bedingung auf wesentlich mehr Akzeptanz bei den Bürgern stoßen.

Wer hat also im Streitfall der Strände Recht?
Keiner oder beide: Es kommt drauf an.

 

Mehr Informationen:

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013 (http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do)

o.V. (2014): Zoff an der Nordsee: Gericht lehnt Klage gegen Strandgebühr ab, in: Spiegel Online vom 23.09. Online: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/strandgebuehr-an-der-nordsee-gericht-lehnt-klage-ab-a-993248.html

NDR (2014): NDR Aktuell vom 23.09. Online: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ndr_aktuell/NDR-aktuell-2145,ndraktuell23084.html

Mietpreisbremse: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt …

Dirk Löhr

Und wenn man nicht mehr weiter weiß, dann macht man … ein Gesetz … in einem entsprechenden Arbeitskreis (der Großkoalitionäre).

Mietpreise

Die Wohnraumsituation v.a. in vielen Großstädten und Universitätsstädten ist zunehmend angespannt. Bei Neuvermietungen lagen die Mieterhöhungen zuletzt in Hamburg und München bei 25 Prozent, in Berlin bei 19 Prozent. Doch auch kleinere Universitätsstädte sind betroffen (Regensburg: plus 33 Prozent; Freiburg: plus 32 Prozent). Hier gab es zwar schon eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen – diese gilt aber nicht beim Abschluss neuer Mietverträge.

Vor diesem Hintergrund wurde nun umgesetzt, was bereits in den Koalitionsvereinbarungen niedergelegt war: Man einigte sich auf neue gesetzliche Regelungen, die einen besseren Schutz vor drastischen Mieterhöhungen bieten sollen. Bei Neuvermietungen in besonders begehrten Gegenden darf die Miete das ortsübliche Niveau künftig nur noch um maximal 10 Prozent übersteigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Neubauten sowie modernisierte Wohnungen. Hierdurch soll die Investitionsbereitschaft der Eigentümer aufrechterhalten bleiben. Die Ausnahme gilt auch für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Die Mietpreisbremse soll jedoch nur in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ gelten und maximal fünf Jahre aufrechterhalten bleiben (Sueddeutsche.de / dpa 2014).

Ob man freilich per Gesetz die ökonomischen Gravitationskräfte aushebeln kann, ist mehr als fraglich. In einem Staat mit einer hohen Abgaben- und damit Kostenbelastung wie Deutschland leidet zuallererst die raumwirtschaftliche Peripherie. Hier können gerade die Kosten des Wirtschaftens gedeckt werden, große Gewinne und Renten (als Differenz zwischen Einkommen und Kosten des Wirtschaftens) sind – im Gegensatz zu den raumwirtschaftlichen Zentren – nicht möglich. Höhere Steuern und Abgaben (sowie andere Kostentreiber, wie z.B. die EEG-Umlage) erhöhen die Kostenbelastung. Können die Kosten des Wirtschaftens nicht mehr gedeckt werden, wird die Peripherie stranguliert. Als Folge bewegen sich v.a. die jungen, arbeitsfähigen Menschen in die raumwirtschaftlichen Zentren hinein. Aufgrund der zunehmenden Dichte kommt es hier zu einem Anstieg der Bodenrenten und damit der Mieten. Und die von der Mietpreisbremse ausgenommenen Modernisierungen werden beispielsweise gerade deswegen durchgeführt, um ein besseres Ausschöpfen der gestiegenen Bodenrenten zu ermöglichen. Gefallen solche Konsequenz nicht, kann man sie nicht einfach per Gesetz „abschaffen“ (genauso wenig wie man Arbeitslosigkeit durch ein Recht auf Vollbeschäftigung abschaffen kann), sondern man muss an den wirtschaftlichen Ursachen etwas ändern (Löhr 2013).

Dies geschieht am besten durch einen „Tax Shift“: Weg von den herkömmlichen Steuern, welche v.a. zu Lasten der raumwirtschaftlichen Peripherie gehen, und hin zu einer Abschöpfung der Bodenrente (will man radikal vorgehen, könnte man Letztere beispielsweise auch als rentenbasiertes Grundeinkommen verteilen, so dass der durchschnittliche Zugang zu lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen wie Wohnen garantiert ist). So wird die Peripherie entlastet und der Strom in die Zentren begrenzt (möglicherweise wird der Strom sogar umgekehrt). Ein solcher „Tax Shift“ wirkt sich auch auf den dem Wohnungsmarkt vorgelagerten Bodenmarkt aus: Er schafft einen Angebotsdruck, durch den allein – bei entsprechender Ausgestaltung der Abgabe – schon ein wesentlich höheres Wohnraumangebot mobilisiert werden könnte.

Die anstehende Grundsteuerreform wäre eine exzellente Möglichkeit, sich in diese Richtung zu bewegen (s. den Blogbeitrag „Grundsteuerreform und Aufruf ´Grundsteuer: Zeitgemäß!“). Doch so, wie es aussieht, wird diese Chance derzeit wieder einmal leichtfertig verspielt (s. hierzu den Blogbeiträge „GCN-Initiative: Wohnraumsituation in den Großstädten“).

Ähnliches wie für die Mietpreisbremse gilt für die neuen Regelungen hinsichtlich der Maklercourtage. Nach dem Willen der großen Koalition soll künftig nicht mehr automatisch der Mieter die Maklercourtage zahlen, sondern der Auftraggeber (Buchsteiner 2014). Es ist aber eine alte ökonomische Weisheit, dass derjenige, der per Gesetz eine Last tragen soll, diese möglicherweise abwälzen kann, wenn die Marktverhältnisse das zulassen. Im Klartext: Ist das Angebot an Wohnungen knapp genug, wird der Vermieter zwar die Maklercourtage zahlen, sich aber durch entsprechend hohe Mieten schadlos halten.

Die zuständigen Minister der Großen Koalition wollen sich offenbar auf dem Papier die Welt so gestalten, wie sie ihnen gefällt. Sie sollten das Gesetz vielleicht mit „Klein Mäxchen“ unterzeichnen.

 

Mehr Informationen:

Buchsteiner, R. (2014):  Mietpreisbremse kommt – nicht für Neubauten, in: NWZonline vom 24.09. Online: http://www.nwzonline.de/politik/mietpreisbremse-kommt-nicht-fuer-neubauten_a_19,0,226418439.html

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg (Metropolis).

Sueddeutsche.de / dpa (2014): Koalition nimmt Neubauten von der Mietpreisbremse aus, in: Sueddeutsche.de vom 23.09. Online: http://www.sueddeutsche.de/news/leben/wohnen-koalition-nimmt-neubauten-von-mietpreisbremse-aus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140923-99-00921

Life below zero? Negativzinsen und Assetpreisinflation

Dirk Löhr

Zum ersten Mal diskutiert die Europäische Zentralbank die Gesellsche Geldreform – im Zusammenhang mit ihrer Niedrigzinspolitik, die nunmehr langsam an die Grenzen des Konventionellen stößt.

EZB: Neuer Bau, neue Ideen?
EZB: Neuer Bau, neue Ideen?

Die Rede von  Benoît Cœuré:

Life below zero: Learning about negative interest rates (bitte klicken)

markiert einen gedanklichen Fortschritt, den man beinahe historisch nennen mag.

Allerdings vermisst man Gedanken über das Zusammenspiel zwischen Geldumlaufsicherungsgebühr bzw. “Negativzins” und der Eigentumsordnung:

– Ist ein “Negativzins” bei einem positiven Eigenzinssatz (Keynes) von Land und Natur (im Privateigentum) überhaupt möglich? Oder stehen Arbitrageprozesse dagegen, die das Geld in Immobilien und Aktien schwappen lassen?

– Der Bodenwert ergibt sich näherungsweise aus der Bodenrente, dividiert durch den (Real-) Zinssatz; der Unternehmenswert aus der ökonomischen Rente des Unternehmens, dividiert durch den (Real-) Zinssatz. Welches sind die Auswirkungen einer “Negativzinspolitik” auf Assetpreisinflationen, v.a. auf den Immobilien- und Aktienmärkten? Kommt es zu einer Vermögenspreisexplosion, die z.B. Wohnen unerschwinglich werden lässt?

Eine Reform der Eigentumsordnung an Land und Ressourcen ist ohne eine Geldreform durchführbar. Umgekehrt gilt dies aber nicht ohne Weiteres. Wir können gespannt sein, ob die EZB den intellektuellen Mut aufbringt, die Entkapitalisierung von Land und Natur (und damit mittelbar auch von Aktiengesellschaften  etc., die im Wesen “Land Banks” sind) in die Diskussion zu bringen. Ein erster Schritt  wäre ein “Tax Shift” weg von den herkömmlichen Steuern hin zu einer Bodenwertsteuer,  die dann aber ein wesentlich höheres Gewicht als die heutige (vollkommen missratene) Grundsteuer haben müsste. Ein Vorschlag in diese Richtung kam u.a. sogar schon von der OECD; er sollte nicht in so weiter intellektueller Ferne liegen. Die in Deutschland anstehende Grundsteuerreform gäbe Gelegenheit, in diese Richtung voranzuschreiten (s. den Beitrag “Grundsteuerreform und Aufruf “Grundsteuer: Zeitgemäß!“). Zur Einführung einer EU-Bodenwertabgabe als eigenständige Finanzierungsquelle der EU-Administration und ihrer Regionalpolitik s. Ricardo und die Troika – für die Einführung einer EU-Bodenwertabgabe, in: Wirtschaftsdienst, Oktober 2013, S. 702-709.

 

 

Rausgeschmissen: Vermietertricks beim Eigenbedarf (Frontal 21, ZDF)

Dirk Löhr

Die Sendung “Rausgeschmissen: Vermietertricks beim Eigenbedarf” (Frontal 21, ZDF vom 16.09.) zeigte deutlich, wie wenig auch die schönsten gesetzlichen Regelungen ausrichten können, wenn die Marktverhältnisse dagegen stehen.

Mietpreise

Neuvermietungen bringen eben wesentlich mehr Geld ein als die Bestandsmieten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bleibe zuvor modernisiert wurde. So muss der alte – u.U. nicht mehr “zahlungsbereite” – Mieter weichen. Dann kann das Bodenrentenpotenzial, das derzeit v.a. in den Ballungsräumen kräftig steigt, richtig gut ausgenutzt werden. Wunschlisten, auch wenn sie in Gesetzesform gegossen sind, können hiergegen nicht anschwimmen.

Wir haben in diesem Blog wiederholt Vorschläge gebracht, wie man das Wohnungsproblem wirksam – und von der Wurzel her – anpacken kann (s. den Blogbeitrag “GCN-Initiative: Wohnraumsituation in den Großstädten“).