Luxemburg: Die Steueroase am Pranger

Dirk Löhr

Luxemburg steht wegen seiner Steuersparmodelle am Pranger. Viele Milliarden Euro seien den Nachbarstaaten durch die Luxemburgischen Steuersparmodelle durch die Lappen gegangen. Großbanken und Großunternehmen haben die betreffenden Möglichkeiten reichlich genutzt. V.a. über „geistige Eigentumsrechte“ und Zinsen wurden konzernintern Gewinne aus Hochsteuerländern nach Luxemburg verschoben. Dies hat eine Reihe investigativer Journalisten (nicht die Steuerbehörden) aufgedeckt. Nachzulesen sind die Dokumente in

Luxembourg Leaks (bitte klicken).

Nun ermittelt Jean-Claude Juncker als Präsident der EU-Kommission gegen sich selbst, da viele dieser Konstruktionen auf seine Amtszeit als luxemburgischer Regierungschef zurückgehen. Freilich bestreitet er dies und verweist auf die zuständige Kommissarin.

Luxemburg
Luxemburg

Der Bock wurde damit zum Gärtner gemacht. Dies scheint zum „Prinzip Juncker“ zu werden, wenn man sich die Auswahl von Junckers Kommissionsmitgliedern ansieht  – überraschend ist lediglich, dass sich Juncker nun selbst nahtlos zwischen seine Kommissionsmitglieder einreiht.

Doch auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dürfte nicht „amused“ sein. Schenkt man seinen Äußerungen Glauben, möchte er Gewinne dort besteuert wissen, “wo die zugrundeliegende unternehmerische Aktivität und die tatsächliche Wertschöpfung stattfindet” (Schäuble 2014). Noch empörter sind die Medien. In einem Kommentar in den Tagesthemen vom 06.11. um 22.30 redet Julia Stein (NDR) mit Blick auf die Steueroase Luxemburg von der Verletzung der „Steuergerechtigkeit“.

Nun, liebe Leute: Vielleicht tretet Ihr einmal mal einen Schritt zurück und schaut Euch das Bild genauer an:

Der Begriff „Steuergerechtigkeit“, liebe Frau Stein, beinhaltet einen immanenten Widerspruch. Dieser Begriff ist ungefähr so logisch wie ein „schwarzer Schimmel“. Denn: Der Steuerstaat macht die Rentenökonomie überhaupt erst möglich. Rentenökonomie: Dies sind „unverdiente“, weil leistungslose Einkommensströme. Ein einfaches Beispiel aus dem naheliegenden Immobilienbereich (Löhr 2013): Nehmen wir an, Hans sucht eine Mietwohnung in Hamburg oder München. Zuerst muss sich Hans in eine unglaublich lange Schlange von Wohnungssuchenden einreihen. Dennoch soll Hans – im Glück – den Zuschlag erhalten. Nun darf er eine Wuchermiete an den Eigentümer der Immobilie abdrücken. Diese beträgt vielleicht das fünf- bis siebenfache der Miete in Gelsenkirchen oder Salzgitter. Wofür aber zahlt Hans diese hohe Miete? Sind die Häuser in Hamburg oder München stabiler und besser gebaut oder haben sie eine bessere Ausstattung? Mitnichten. Sind die Ziegelsteine, der Mörtel, die Stahlträger oder die Bauarbeiter in München und Hamburg so viel teurer als in Gelsenkirchen oder Salzgitter? Wäre dies der Fall, würde man sich beim Bau des Hauses das entsprechende Material und die Arbeitskraft eben aus Gelsenkirchen oder Salzgitter besorgen. Hans zahlt einzig und allein für den Standort, dessen Eigentümer höhere Bodenerträge – also eine höhere „Bodenrente“ – als in Gelsenkirchen oder Salzgitter einfordern. Aber wer macht die Bodenrente? Die besagten Eigentümer der Grundstücke? Hamburg hat einen wunderbaren Blick auf ein Gewässer – noch schöner ist vielleicht der Blick auf das Meer an der Küste Somalias. München bietet einen wunderbaren Blick auf die Berge, noch besser ist aber der Blick auf den Hindukusch. Dennoch sind Bodenrenten und Bodenwerte in Hamburg und München offensichtlich wesentlich höher als an der Küste Somalias oder am Hindukusch. In Hamburg und München wird nämlich öffentliche Sicherheit großgeschrieben, es gibt ein funktionierendes Gesundheitssystem, es existiert eine erstklassige Infrastruktur, und zudem ballen sich Industrie, Gewerbe sowie hoch spezialisierte Dienstleistungen. Diese und andere Vorteile entstehen durch öffentliche und gemeinschaftliche Anstrengungen, nicht durch besondere Leistungen der Bodeneigentümer. Nur aufgrund dieser hat Hans die hohen Bodenrenten zu bezahlen – und zwar an den privaten Bodeneigentümer. Hans im Glück hat einen Job, so dass von seinem Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten wird. Er kauft ein, und bei fast jedem Einkauf ist Umsatzsteuer fällig. Aber wie werden die Steuereinnahmen verwendet? Zu einem hohen Teil für öffentliche Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, Gesundheit – kurz, für alles, was am Ende das Grundstück seines Vermieters in Wert setzt. Hans darf damit doppelt zahlen: Die Bodenrente in der Miete direkt an seinen Vermieter, und die Kosten der Inwertsetzung für das Grundstück an den Staat – was dem Vermieter indirekt zu Gute kommt. Nutznießer ist also in beiden Fällen der Grundstückseigentümer, ohne dass dieser einen Finger gekrümmt hätte.

So sind, liebe Frau Stein, die Umverteilungswirkungen des Steuerstaates und der mit diesem verbundenen ökonomischen Renten (die vielfach in versteckter Form, also in Unternehmensgewinnen, als Zinsen oder Lizenzgebühren auftauchen, dazu unten mehr) beträchtlich. Dabei entsteht der Umverteilungseffekt in zweifacher Weise:

  • Über direkte Zahlungen an die Eigentümer von Land und ähnlichen Vermögenswerten. Um eine Größenordnung darzustellen: Diese Zahlungsströme dürften sich in Deutschland (einschließlich Subventionen) derzeit auf ca. 10 % des Volkseinkommens aufaddieren.
  • Doch auch die indirekten Zahlungen über die Steuern und Sozialversicherungen sind hinzuzuaddieren. In Deutschland beträgt die Steuerlast ca. 30 % des Volkseinkommens, mit Sozialversicherungsbeiträgen addieren sich die Abgaben auf ca. 45 % des Volkseinkommens auf. Egal ob die diversen Steuern mit dem Etikett Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer etc. belegt werden: Am Ende belasten sie entweder die Produktionsfaktoren Arbeit, Land oder Kapital. So kann z.B. auch die Umsatzsteuer als Flat-Rate-Einkommensteuer mit Ausnahme der Kapitalakkumulation interpretiert werden. Steuern werden v.a. den Beziehern von Arbeitseinkommen aufgebürdet, zumal der Faktor Arbeit anders als der Faktor Kapital schwer flüchten kann. Andererseits wird der Faktor Land in Deutschland größtenteils von der Besteuerung ausgenommen.

Und hier, Herr Schäuble, sollte doch Ihr frommer Wunsch in Erfüllung gehen können:

„Gewinne sollen dort besteuert werden, WO (Hervorhebung durch den Verf.) die zugrundeliegende unternehmerische Aktivität und die tatsächliche Wertschöpfung stattfinden“ (Schäuble 2014).

Dazu müsste man aber die ökonomischen Renten abschöpfen – allen voran die Bodenrenten. Land kann nämlich auch schwer flüchten.

Damit hätte man gleichzeitig auch das Problem der Unternehmensbesteuerung im Sack: Unternehmensgewinne sind nämlich im Kern nichts anderes als Bodenrenten (Löhr 2013; s. hierzu auch unseren Beitrag “‘Pay for what you get!’ – Henry George als Ergänzung zu Silvio Gesell“). So berichtet der Journalist Lütgert in seinem verdienstvollen Beitrag in der ARD-Sendung Panorama vom 6.11.2014

Luxemburg: Die Oase der Steuervermeider“ (bitte klicken)

vom Beispiel E.ON, das in Luxemburg ebenfalls seine Gewinne mindert. Natürlich wird nicht darüber gesprochen, dass die Gewinne von E.ON im Kern v.a. „versteckte“ Bodenrenten sind. E.ON profitiert immer noch in erheblichem Maße von Grundlastkraftwerken, hier v.a. Braunkohle (Löhr 2013). Ein Braunkohlekraftwerk kann aber nicht irgendwo betrieben werden; wegen der hohen Transportkosten von Kohle und Kalksteinmehl sollte entweder ein Braunkohletagebau, eine Eisenbahnlinie oder aber ein Hafen in unmittelbarer Nähe gelegen sein. Aus diesem Grunde entstanden Braunkohlekraftwerke historisch v.a. um die Vorkommen im Ruhrgebiet, in Mitteldeutschland und in der Lausitz (die sich ebenfalls in der Hand der großen „Energieversorger“ befinden – und die zu einem Spottpreis erworben wurden, der nicht im entferntesten den Wert der Kohlevorkommen abbildet), aber auch an Standorten, wo die Anlieferung über Binnenschiffe erfolgen kann. Zudem sollte ein Verbrauchsschwerpunkt weniger als 70 km vom Ort der Erzeugung entfernt sein und es sollte sich möglichst eine Stromautobahn (Höchstspannungsnetz) in unmittelbarer Nähe befinden. Die betreffenden Kraftwerke bedürfen schließlich der Planung und Genehmigung; längst nicht jedes geplante Kraftwerk hat diesbezüglich Erfolg. Weil die unterschiedlichen Kraftwerkstypen (Grund-, Mittel- und Spitzenlast) unterschiedlich hohe ökonomische Renten generieren und eben nicht jeder beliebige Kraftwerkstyp überall entstehen kann, ist die Standortfrage von hervorragender Bedeutung. Die planerische Zuweisung solcher Standorte ist ein Privileg, dass das exklusive Einstreichen der ökonomischen Renten erlaubt. Solche Privilegien werden den großen Unternehmen heutzutage nahezu kostenlos gewährt. Wie wäre es, wenn statt dessen die Renten aus der Standortnutzung, der Nutzung der Kohleressourcen und der Nutzung der Atmosphäre abgeschöpft und vergemeinschaftet würden? Dann hätte E.ON nichts mehr nach Luxemburg abzuführen. Das Übel wäre an der Wurzel angegriffen.

Leider ist die Privatisierung der ökonomischen Renten eine heilige Kuh, die nicht nur von konservativer Seite mit Zähnen und Klauen verteidigt wird.

Lütgert bringt ebenfalls das Beispiel von Amazon. Wie wäre es, wenn sich die EU-Staaten – nicht nur bezogen auf Land, sondern auch auf das Netz – einmal auf ihre „Eminent Domain“ besinnen würden? Dass Amazon, Google, Ebay etc. deutsche Domains (www.amazon.DE, Hervorhebung d. Verf.) und Netzstrukturen kostenfrei und unkontrolliert nutzen können, fällt doch nicht vom Himmel. Märkte – auch solche im Internet – sind soziale Konstrukte. Man kann die betreffenden Nutzungsrechte an den digitalen Plattformen auch versteigern und ihre Nutzung kontrollieren (was wahrscheinlich manchen Netzromantiker irritiert).

Wir hatten in unserem Beitrag „Flucht vor der Dummheit“ schon einmal den Steuerwettbewerb zwischen Luxemburg und Deutschland mit einem Autorennen verglichen, bei dem Deutschland mit angezogener Handbremse fährt. Soll Luxemburg nun auch die Handbremse anziehen, oder sollen die anderen Staaten (allen voran Deutschland) diese nicht besser lösen? Die Frage ist rhetorisch. Ein Abschöpfen der ökonomischen Rente brächte dem Staat wesentlich mehr Geld als heute ein und wäre dabei wirtschaftlich vollkommen unschädlich. Anders als bei Steuern gäbe es keine Effizienznachteile. Immer wieder haben wir es in diesem Blog betont: Ökonomische Renten sind zwar im Volkseinkommen enthalten, aber nicht als Kostenblock, sondern als sozialer Überschuss. Dieser wird aber in Deutschland privatisiert; und umgekehrt werden die auf der Arbeit lastenden Kosten immer weiter erhöht, um die öffentlichen Ausgaben zu finanzieren. Dies, obwohl die gesamten Staatsausgaben aus den ökonomischen Renten bestritten werden könnten (dies besagt das ebenfalls in diesem Blog immer wieder diskutierte Henry George-Theorem). Steuern, um die Privatisierung der ökonomischen Renten abzusichern: Dies ist nicht nur ein ungerechtes, sondern auch ein ausgesprochen unintelligentes (um keine stärkeren Worte zu gebrauchen) System, das die Wettbewerbsfähigkeit schwächt.

Wenn Luxemburgs Premier Bettel gegen die Kritik an Luxemburg einwendet, dass er die Steuern nicht erhöhen könne, damit es seinen verschuldeten Nachbarn besser geht (vgl. Brinkmann et al. 2014), ist dies nachvollziehbar. Nicht durch die Steuerkonkurrenz Luxemburgs, sondern durch den Verzicht auf die Vereinnahmung der ökonomischen Renten entgehen dem Staat die entscheidenden Einnahmen (Löhr 2013). Das Problem ist hausgemacht. Und so geht die öffentliche Diskussion systematisch an seinem Kern vorbei.

Mein Appell geht vor diesem Hintergrund vor allem an die “vierte Gewalt” – die Medien: In ihrer Hand liegt es, die Öffentlichkeit auch einmal über Alternativen zu informieren, anstatt immer wieder die alten abgedroschenen wie nutzlosen Phrasen zu kolportieren. Ich bin mir nicht sicher, ob hier der Richtige am Pranger steht.

 

Mehr Informationen:

Brinkmann, B. / Gammelin, C. / Obermayer, B. (2014): Konzerne ertricksen sich in Luxemburg Milliarden an Steuern, in: Sueddeutsche.de vom 5.11. Online: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/luxemburg-leaks-konzerne-ertricksen-sich-in-luxemburg-milliarden-an-steuern-1.2206997

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg. Online: http://www.amazon.de/Prinzip-Renten%C3%B6konomie-Wenn-Eigentum-Diebstahl/dp/3731610132

Schäuble, W. (2014): Bekämpfung von Steuerflucht, in: BMF vom 06.11. Online: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Reden/2014/2014-11-06-regierungserklaerung-steuerflucht-textfassung.html

Ölpreisentwicklung und Klimaschutz: Fatale Marktsignale

Dirk Löhr

Es erscheint pervers: In einer Zeit, in der der Weltklimarat auf sofortiges Handeln drängt, um die Klimaerwärmung noch in den Griff zu bekommen (o.V. 2014), gehen von den Energiemärkten entgegengesetzte Signale aus. Und dies v.a. für die größte Volkswirtschaft der Welt und ihren zweitgrößten CO2-Emittenten, die USA. So fielen am Montag, den 3.11., die Ölpreise auf den tiefsten Stand seit mehr als zwei Jahren. Der Grund: Saudi-Arabien senkte überraschend den Preis für seine Erdölexporte in die USA.

In unserem Blogbeitrag „Ölpreis: Abschwung oder Komplott?“ haben wir über die Gründe für diese Dumpingpolitik der Saudis gerätselt. Mittlerweile scheint aber ein wenig Licht ins Dunkel zu kommen: Anscheinend ist Saudi-Arabien v.a. darauf aus, seinen Marktanteil in den USA zu behaupten (Friedman et al. 2014) – vor dem Hintergrund der immer bedeutsamer werdenden Schieferölproduktion in den USA.

Book Cliffs - Ölschiefergestein in West-Colorado, USA
Book Cliffs – Ölschiefergestein in West-Colorado, USA

Die Saudis bilden sich zwar offenbar nicht ein, die Schieferölproduktion der USA mit ihrer Politik stoppen zu können. Solange der Preis pro Barrel nicht unter 70 Dollar fällt, dürfte die Produktion in den USA nicht gedrosselt werden (allerdings wird die Politik der Saudis sich auf die Performance der US-Ölunternehmen auswirken). Dennoch hoffen die Saudis, für US-Raffinerien einen entsprechend großen Anreiz für den Bezug ihres Öls zu bieten.

Alles in allem gehen also fatale Signale von einem vermachteten Markt aus, der Knappheiten und auf Umwelt und Mensch ausgelagerte Belastungen nicht richtig widerspiegelt. Nun kommt es darauf an, wie lange die Saudis diese Politik fahren können und wollen. Sollte die eingeschlagene Strategie von längerer Dauer sein, dürfte es noch schwerer als bisher werden, die USA als zuverlässigen Verbündeten gegen den Klimawandel mit ins Boot zu nehmen.

 

Mehr Information:

Friedman, N. / Faucon, B. / Said, S. (2014): Saudi-Arabiens Ölpreis-Rabatt stellt Märkte auf den Kopf, in: Wall Stree Journal vom 4.11. Online: http://www.wsj.de/nachrichten/SB11186790908283423711204580255480929713748

o.V. (2014): Weltklimarat drängt auf sofortiges Handeln, in: Sueddeutsche.de vom 2.11. Online: http://www.sueddeutsche.de/wissen/temperaturwandel-weltklimarat-draengt-auf-handeln-gegen-erderwaermung-1.2200829

Droht der Blackout? Zur Debatte um “Kapazitätsmärkte”

Dirk Löhr

Es geht um einen Masterplan: Über den zukunftsfähigen Umbau des Strommarktes, die Abschaltung alter, fossiler Grundlastkraftwerke, und die Integration erneuerbarer Energien.  In Europa stehen überflüssige Kraftwerkskapazitäten herum, die der Leistung von 100 mittleren Atomkraftwerken entsprechen. Diese überflüssigen Kapazitäten müssen in den kommenden zehn Jahren bereinigt werden. Einen ersten Schritt in diese Richtung macht die Regierung mit ihrem „Grünbuch“, das mittlerweile offenbar im Entwurf vorliegt  (Schultz 2014a). Im Grünbuch offengelassen wird die Frage, ob die Stromversorgung in der Zukunft durch Angebot und Nachfrage (Energy Only Markt) gesichert werden kann, oder ob einige Kraftwerke künftig einen „Bereitschaftsdienst“ vorhalten müssen („Kapazitätsmarkt“). Die ökonomische Begründung hierfür: Ein erheblicher Teil des Stroms aus erneuerbaren Energien ist sehr volatil, und entsprechende Speichertechnologien sind noch nicht vorhanden. Also benötigt man Kraftwerke, die sich leicht hinauf- und herunterregeln lassen und so in sonnen- und windarmen Stunden mit hoher Nachfrage einspringen können. Solche Kraftwerke rechnen sich aber in einem freien Markt kaum, es handele sich um klassische „Grenzanbieter“.

Trianel Gaskraftwerk (Hamm-Üntrop)
Trianel Gaskraftwerk (Hamm-Üntrop)

Die Lust, in solche Kraftwerke zu investieren, ist somit bei den großen vor Energiekonzernen E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW gering. Also benötige man eine Subvention für das Vorhalten derartiger Kraftwerkskapazitäten. Ja nach Modell würden die Konzerne hierbei bis zu sechs Milliarden Euro einnehmen. Die Lasten würden – über die Stromrechnung – auf den Verbraucher abgewälzt.

Andererseits wurden in diesem Jahr dem Bundeswirtschaftsministerium Gutachten (erstellt durch die Forschungsinstitute Consentec, Frontier Economics, Formaet und r2b Energy Consultig) vorgelegt, von denen zwei das Vorhalten solcher “Kapazitätsmärkte” für überflüssig halten. Die Gründe:

  • So könnte sehr schnell eine Infrastruktur geschaffen werden, über die sich der Verbrauch großer Stromkonsumenten (z.B. Fabriken) an das gerade verfügbare Stromangebot anpassen lässt;
  • Durch Stromimporte und –exporte könnte ein Ausgleich zwischen Deutschland und seinen Europäischen Nachbarländern hergestellt werden;
  • Lieferanten können sich derzeit schon über verschiedene Mechanismen (Regelenergie, Intraday-Markt, Reserveverträge etc.) absichern.

Auch der Kronberger Kreis (2014) lehnt die Einrichtung eines Kapazitätsmechanismus aus verschiedenen Gründen ab. U.a. sind derzeit – wie gesagt – schon reichlich Überkapazitäten vorhanden. Besser als Kapazitätsmärkte sind daher einige leicht zu implementierende Maßnahmen, um sich gegen erzeugungsseitig bedingte Stromausfälle abzusichern. Beispielsweise könnte die zulässige Preisobergrenze angehoben werden, so dass auch für Spitzenlastkraftwerke ein leichteres Abdecken der Fixkosten möglich wird. Wenn die Knappheiten durch den Preis angemessen  abgebildet werden, hätten auch die industriellen Nachfrager in Knappheitssituationen einen Anreiz, Last abzuwerfen. Regionale Versorgungsengpässe in Süddeutschland könnten am besten durch einen entsprechenden Ausbau der Übertragungsnetze und eine Umgestaltung der Netzentgelte behoben werden. “Kapazitätsmärkte” sind demnach die letzte Option – und denkt man wirklich über diese Option nach, so sollte es in europäischem Maßstab geschehen, und nicht auf nationaler Ebene.

Vor diesem Hintergrund erscheint der Ruf nach einem “Kapazitätsmarkt” als Rent Seeking (Löhr 2013): Der feuchte Traum der großen Energiekonzerne, deren Marktmacht mit der Grundlast langsam aber sicher zerbröckelt, stellt eine durch die Stromverbraucher bezahlte und risikolose ökonomische Rente dar. Bislang hat sich das Bundeswirtschaftsministerium auch noch nicht entschieden. So bleibt die Hoffnung, dass die Entscheidung nicht zugunsten starker, gut organisierter Interessengruppen und zu Lasten der Allgemeinheit ausfallen wird.

 

Literatur und mehr Information

Schultz, S. (2014a): “Grünbuch”: Deutschland startet Komplettumbau des Strommarkts, in: Spiegel Online vom 28.10. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/strommarkt-bundesregierung-sammelt-in-gruenbuch-vorschlaege-fuer-umbau-a-999820.html

Schultz, S. (2014b): Gutachten für Regierung: Experten warnen Gabriel vor Kapazitätsmarkt, in: Spiegel Online vom 17.07. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/energiewende-gutachten-warnen-gabriel-vor-kraftwerk-kapazitaetsmaerkten-a-981653.html

Kronberger Kreis (2014): Neustart in der Energiepolitik jetzt, Berlin.

Löhr, D. (2014): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

“Pay for what you get!” – Henry George als Ergänzung zu Silvio Gesell

Dirk Löhr

Henry George und Silvio Gesell: Beide Theoretiker hatten Stärken und Schwächen.

Silvio Gesell
Silvio Gesell
Henry George
Henry George

Zusammen sind sie aber ein starkes Team: Stark ist nämlich die Geld- und Kapitaltheorie von Silvio Gesell, stark ist auch die Renten- und Steuertheorie von Henry George.

 

Siehe hierzu den Vorabdruck aus der Zeitschrift für Sozialökonomie (182. / 183. Folge, 51. Jahrgang, Oktober 2014):

“Pay for what you get!” (bitte klicken)

Mehr zu diesem Thema und darum herum können Sie in der Veranstaltung

Neue Orientierungen der
Geld- und Bodenrechtsreform (bitte klicken)

erfahren. Die Veranstaltung findet am 22. und 23. November 2014 in Kassel statt.

 

Immobilienmärkte: Die schönen Zeiten sind vorbei?

Dirk Löhr

Das Geschäftsklima trübt sich ein, die Aktienkurse bewegen sich gegen den Südpol (o.V. 2014a).

In diesem Blog haben wir wiederholt dargelegt, dass der Kern der Gewinne aus Aktien und die Bodenerträge vom ökonomischen Standpunkt letztlich wesensgleich sind.

800px-Viersen_-_Hauptstraße_-_Bulle_und_Bär_(Norbert_Marten)_02_ies

Wie in anderen Ländern auch wurde in Deutschland daher die Aktienhausse der letzten Monate von einer Immobilienhausse begleitet.

Die Graphik aus dem Manager Magazin

Die 10 teuersten Einkaufsstraßen Deutschlands“ (bitte klicken)

zeigt den Irrsinn auf. So werden in München bis zu 360 Euro pro Quadratmeter bezahlt (o.V. 2014b). Wohlgemerkt, es handelt sich nicht um den Kaufpreis, sondern um die Monatsmiete.

Und: Gezahlt werden diese Mieten in den Spitzenlagen nicht, weil hier die Steine, der Stahl, der Beton etc. teurer sind als anders wo, sondern wegen der Besonderheiten des Standortes. Es handelt sich bei diesen hohen Erträgen also um Bodenerträge (“Bodenrenten”). Doch auch diese können bei Konkunkturschwäche wegbrechen.

Sollten sich die düsteren Prognosen bewahrheiten und die Talfahrt der Aktienbörsen anhalten, wird auch mit Korrekturen auf den Immobilienmärkten gerechnet werden müssen. Auch Spitzenlagen werden hiervon nicht verschont bleiben – v.a. dann, wenn es in der Vergangenheit spekulative Übertreibungen gab.

Kommt es zur Krise, wird jedoch auch die Peripherie wieder Federn lassen. Andererseits ist hier das Korrekturpotenzial (wenigstens in absoluten Zahlen) begrenzt, da die Peripherie auch zuvor von der Immobilienhausse bislang kaum mitgenommen wurde.

Nun war der Markt für Gewerbeimmobilien bislang einigermaßen robust – doch zeigt er schon erste Zeichen der Schwäche. Die ersten Seitwärtsbewegungen sind sichtbar, und Investoren beginnen sich abseits der Metropolen zu orientieren (o.V. 2014c).

Deutlicher ist es beim Markt für Wohnimmobilien: Dieser hat seine Hoch-Zeit offenbar schon hinter sich. Hier waren auch vor der Konjunktureintrübung insbesondere in Top-Lagen schon Überhitzungserscheinungen ersichtlich. Die Talfahrt wird sich dennoch wahrscheinlich erst dann richtig bemerkbar machen, wenn Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt einkehrt. Bis dahin werden einige Häuslebauer noch die niedrigen Zinsen mitnehmen.

Die Gutachterausschüsse, die für die Feststellung der Bodenrichtwerte zuständig sind, vollziehen die Bewegungen nur zögerlich nach. Dies war bei der Hausse so, und es wird auch bei der Talfahrt so sein.

 

Mehr Informationen:

o.V. (2014a): Es geht abwärts, in: Handelsblatt Online vom 27.10. Online: http://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/nachrichten/ifo-geschaeftsklimaindex-es-geht-abwaerts/10894024.html

o.V. (2014b): Die 10 teuersten Einkaufsstraßen Deutschlands, in: Manager Magazin Online vom 27.10. Online: http://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/a-999511.html

o.v. (2014c): Wann platzt die Blase? Handelsblatt Online vom 2.10. Online: http://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/nachrichten/immobilienbranche-wann-platzt-die-blase-seite-all/10786232-all.html

Karstadt: Blut, Schweiß und Tränen

Dirk Löhr

Seit Donnerstag Abend ist es bekannt: Die Kaufhauskette Karstadt wird mindestens sechs Häuser schließen. Betroffen sind insgesamt ca. 300 bis 400 Mitarbeiter an den Standorten Hamburg-Billstedt, Stuttgart, Göttingen, Köln sowie Paderborn  und Frankfurt an der Oder (o.V. 2014a). Dies war aber erst der Anfang. 2.000 weitere Stellen stehen aber aktuell auf der Abschussliste (Hahn 2014).

Leopoldplatz, Berlin (Foto: M. Manske)
Leopoldplatz, Berlin (Foto: M. Manske)

Man musste kein Prophet sein, um diese Entwicklung vorauszusehen. In unserem Beitrag „Karstadt: Den (Immobilien-) Haien zum Fraß vorgeworfen“ haben wir die Strategie des neuen Eigentümers Benko (der an Karstadt für einen symbolischen Euro gelangt ist) umrissen: Entsorgung der Verlustbringer und Verwertung der Filetgrundstücke. Und, wie es sich für einen anständigen Rent-Grabber gehört, auch das Aussaugen der Belegschaft. Die neue Konzernleitung unter Stephan Fanderl hat die Mitarbeiter schon auf Einsparungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld und die Verlängerung der „Tarifpause über 2015“ eingestellt (o.V. 2014a).

Die offiziellen Verlautbarungen sind „Blut, Schweiß und Tränen“-Reden: Die Opfer der Belegschaft seien zur Sanierung des angeschlagenen Konzerns notwendig. Tatsächlich geht es aber eben nicht nur um Sanierung, sondern v.a. auch um die Verwertung der Schmuckstücke des Traditionskonzerns. Ein schönes Beispiel ist das Kaufhaus in Stuttgart, in bester Lage in der Königsstraße auf Höhe der Schulstraße, das bis Juni 2015 geschlossen sein soll (o.V. 2014b).

Natürlich war das Sortiment nicht mehr überall auf dem neuesten Stand – aber das lässt sich mit einem fähigen Management relativ schnell ändern. Tatsächlich befand sich die Filiale in Stuttgart seit einiger Zeit auf einem guten Kurs. Karstadt Stuttgart gehöre schon immer zu den besten Standorten und entwickelte sich seit Jahren besser als der Konzern (o.V. 2014a). Problematisch waren allein die hohen Mieten – die darüber abgesaugten Bodenrenten flossen aber in die Kasse des Immobilieneigentümers Benko mit seiner Signa Holding. Offenbar musste Karstadt in Stuttgart vergleichsweise sehr hohe 15 Prozent des Umsatzes an Signa zahlen (Hahn 2014). Dies scheint Benko aber nicht genug zu sein – aus dem Standort lassen sich durch einen leistungsfähigeren Mieter (z.B. einen Filialisten) noch mehr Bodenrenten herauspressen. Derzeit kann in der betreffenden Lage eine Miete von bis zu 300 Euro pro Quadratmeter und Monat für neue vermietete Ladenlokale verlangt werden (o.V. 2014b). Die Mitarbeiter des Karstadt-Konzerns stehen da nur im Wege. An eine Reduktion der Forderungen, damit sich die Filiale erholen kann und die Arbeitsplätze der Mitarbeiter gesichert werden können, denkt Benko offenbar nicht.

Das Karstadt-Grundstück in Stuttgart ist ein Filetgrundstück; es liegt in der Klammer zwischen den Shoppingcentern Gerber und Milaneo. Wie das Grundstück weiter verwendet wird (ob es z.B. an einen attraktiven Ankermieter geht) kann entscheidend für die Attraktivität und Wertentwicklung der gesamten Innenstadt sein (Hahn 2014).

In Deutschland meint man, es sei besser, so etwas vertrauenswürdigen Treuhändern des Gemeinwohls wie Benko und Co. zu überlassen anstatt der öffentlichen Hand – genauso, wie man meint, dass die (gemeinschaftlich “geschaffene”) Bodenrente in private Taschen fließen muss. Das Privateigentum an Grund und Boden und die Privatisierung der Bodenrente sind hierzulande heilige Kühe. Für die Stadt Stuttgart bleibt zu hoffen, dass der höchste Bieter für Benko auch einen entsprechenden sozialen Nutzen für die Stadt abwirft.

 

Mehr Information:

Hahn, S. (2014): Profit auf Kosten der Belegschaft? Stuttgarter-Zeitung.de vom 24.10. Online: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.karstadt-schliessung-in-stuttgart-profit-auf-kosten-der-belegschaft.81fdcdf2-1f32-4964-942e-a36d6cb81de8.html

o.V. (2014a): Kaufhauskette schließt mindestens sechs Filialen, in: Zeit Online vom 25.10. Online: http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2014-10/sanierungskurs-karstadt-filialen-schliessung

o.V. (2014b): Verdi: Schließung nicht wegen Sanierung, Stuttgarter-Nachrichten.de vom 24.10. Online: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.karstadt-stuttgart-verdi-schliessung-nicht-wegen-sanierung.f1a47d43-5611-453c-b7f5-c4f5a847b614.html

Ordnungspolitik statt Gemeinwohlökonomie: Befreit die Wirtschaft von der Ethik!

Dirk Löhr

Dieser Text ist zugleich eine Antwort auf die Erwiderung von Anton Wundrak & Gerd Hofielen. Zunächst ein kleines “Chapeau”: Obwohl ich mit dem Blogbeitrag „Gemeinwohlökonomie: Robespierre lässt grüßen“ tatsächlich provozieren wollte, sind statt eines Shitstorm durchweg sehr sachliche Beiträge eingetroffen. Überzeugt haben diese mich allerdings dennoch nicht.

gwoebuch_0

Nach wie vor sehe ich als eines der größten Probleme der Gemeinwohlökonomie (GWÖ) ihre ordnungspolitischen Defizite, wenngleich sie eine marktwirtschaftliche Orientierung vorgibt (s. die Homepage (https://www.ecogood.org/). Beispielsweise finden die Grundgedanken Euckens (1990) in der GWÖ keinen Niederschlag. Zwar werden die Institutionen, die das unternehmerische Handeln in eine falsche Richtung lenken, von der GWÖ nicht gut geheißen – ihre Modifikation ist jedoch nicht das vorrangige Anliegen. So stehen z.B. Sperrpatente auf der Negativliste, das Patentwesen an sich erregt jedoch allenfalls ein dumpfes Unbehagen – nicht mehr. Dabei ist das Patentwesen dem Privateigentum an Land und Natur nachgeäfft: Man kann damit ökonomische Renten erzielen, andere Akteure blockieren und Kosten auf unbeteiligte Dritte abschieben. Immerhin erkennt Felber (2012) – eher intuitiv als analytisch – die Problematik des Privateigentums an Land und Natur. Doch fehlt die Problematisierung der Renten aus Land und Natur sowie die Verknüpfung mit den Absurditäten und Ungerechtigkeiten des heutigen Abgaben- und Steuerwesens – was eines der Hauptanliegen von Henry George (1885) war. Ähnliche Defizite bestehen bezüglich des heutigen Geldwesens. Die Kritik von Silvio Gesell (1949; „Freigeld“) und Irving Fisher (1935) „100 %-Money“ bzw. die sich daran anschließende Vollgelddiskussion) wird ebenfalls nicht gezielt aufgegriffen.

Die GWÖ setzt also nicht am ordnungspolitischen Rahmen an; vielmehr geht es ihr um die ethische Bewertung des unternehmerischen Handelns. Diejenigen, die sich nach den ethischen Maßstäben der Gemeinwohlmatrix vorbildlich verhalten, sollen Privilegien genießen, etwa bei der Kreditvergabe. Dem Ordnungspolitiker müssen hier aber die Haare zu Berge stehen. Privilegien haben wir wirklich schon genug – genau das ist unser Problem. Wir leben nicht in einer Marktwirtschaft, wie uns mancher Einfalts-Liberaler einreden mag, sondern in einer Privilegienwirtschaft. Deren radikale Abschaffung sollte das Ziel sein, nicht ihre Ausweitung auf die bisher zu Kurz gekommenen “Gutmenschen”.

Klar, Wundrak und Hofielen könnten mit Erich Kästner antworten „es gibt nichts Gutes außer man tut es“. So verweisen sie auf die positiven Effekte der Orientierung an einer Gemeinwohlmatrix. Die Sparda Bank München eG zahlt nach ihren Angaben keine Provisionen mehr für den Verkauf von Finanzprodukten, um eine rein durch den persönlichen Profit gesteuerte Kundenberatung auszuschließen. Sicherlich – das ist positiv zu bewerten. Dasselbe könnte man allerdings – und nicht nur für die Sparda Bank München eG – erreichen, wenn das Prinzip der persönlichen Haftung konsequent durchgesetzt würde. Die heutigen Haftungsprivilegien für juristische Personen und ihre Organe gehören abgeschafft (vgl. Eucken 1990).

Walter Eucken
Walter Eucken

Wenn in einer Bank strukturelle Anreize für Falschberatung (auf Kosten der Kunden) existieren und Bankvorstände hierfür nicht mit ihrem persönlichen Vermögen geradezustehen haben, öffnet man solchen Fehlentwicklungen Tür und Tor. Wenn im Rahmen der Gemeinwohlmatrix ein paar von diesen unzähligen Fehlentwicklungen benannt und beseitigt werden, mag man sich freuen und dies öffentlichkeitswirksam feiern. Indessen geht dies noch lange nicht an den Kern des Problems, sondern ist ein Tropfen auf den heißen Stein. An tausenden anderen Baustellen gehen die Fehlentwicklungen – meist unbemerkt – fleißig weiter.

Damit kein Missverständnis entsteht: Gegen die Verwendung einer Gemeinwohlmatrix im Rahmen der betrieblichen Entscheidungsfindung ist nichts einzuwenden. Ganz im Gegenteil ist es ein Zeichen weitsichtiger Unternehmensführung, wenn man sich nicht nur am (kurzfristigen) Gewinn, sondern auch an anderen Leitwerten (Bossel 1998) orientiert. Welche Hilfen ein Unternehmer hierfür verwendet, sollte ihm jedoch überlassen bleiben. Wählt er die Gemeinwohlmatrix, ist das gut so. Hält er – auch aufgrund seines subjektiven Wertesystems – andere Entscheidungshilfen für Ziel führender, sollte ihm auch diese Möglichkeit offen stehen.  Dies gilt auch für das Beispiel der von Wundrak / Hofielen diskutierten Reduktion der Gehaltsspreizung. So verstanden wäre die betriebliche Orientierung an einer Gemeinwohlmatrix zunächst nur dem Überleben des eigenen Unternehmens (als gesellschaftlichem Subsystem) förderlich, aber noch nicht dem Gesamtsystem (der Gesellschaft).

Von Gemeinwohlökonomie könnte man tatsächlich erst dann reden, wenn man das Wertesystem hinter der Gemeinwohlmatrix allgemeinverbindlich macht. Und hiermit dürften viele Menschen (der Verfasser dieser Zeilen eingeschlossen) ein Problem haben – wenn die zugrundeliegenden Werte nicht geteilt werden. Sie sind nämlich nicht so universell wie  von Wundrak / Hofielen behauptet. Andererseits sind viele der heutigen Institutionen und die dahinter stehenden Werte (wie z.B. unser heutiges Steuersystem) für einige Zeitgenossen (incl. dem Verfasser dieser Zeilen) höchst problematisch, offenbar aber nicht für Herrn Felber und seine Anhänger. Dies wäre allerdings eine eigene Diskussion wert.

Im Übrigen kann auch im Rahmen eines Zertifizierungssystems auch nicht ansatzweise überprüft werden, inwieweit das unternehmerische Handeln dem Gemeinwohl dienlich war. Nicht nur, dass man erst einmal zu einer allgemein akzeptierten Definition dessen kommen müsste. Was ist unter „Gemeinwohl“ überhaupt zu verstehen? Hieran haben sich nicht nur die Wohlfahrtsökonomik und die Glücksforschung bislang die Zähne ausgebissen. Die diesbezüglichen Vorstellungen des Herrn Felber müssen eben nicht die meinen sein. So sind alle Versuche, unternehmerisches Verhalten in Bezug auf ihre Beiträge zum Gemeinwohl konkret zu bewerten, eine ziemlich subjektive Angelegenheit.

Von einem ordnungspolitischen Standpunkt aus kann man die Fehlleistungen der heutigen Institutionen auf folgenden Nenner bringen: Sie tragen zumeist zu einer Entkopplung zwischen Nutzen und Kosten bei. Dementsprechend lautet die Panazee hiergegen: Wer den Nutzen hat (z.B. die Provisionseinnahme für eine Beratung), muss auch die Kosten und Risiken tragen. Während wir noch nicht einmal befriedigend definieren können, was Gemeinwohl eigentlich sein soll, können wir nämlich sehr wohl erkennen, wo Nutzen und Kosten auseinander laufen, d.h. wo Externalisierung stattfindet. Denn wir können uns nämlich demokratisch auf gesellschaftliche Verhaltensstandards (hinsichtlich Lärm, Arbeitsschutz etc. etc.) einigen und eine Abweichung von diesen Standards (zu Lasten der Mitmenschen) sanktionieren. Da solche Standards das Verhältnis zwischen den Akteuren regeln, sind sie aber eben Sache des gesellschaftlichen Ordnungsrahmens, nicht des einzelnen Unternehmers.

Zudem hat ein Unternehmer jeden Tag tausende Entscheidungen zu treffen. Welche selektiert man bei der Bewertung nach der Gemeinwohlmatrix und warum? Und welche bleiben außen vor? Um an das oben genannte Haftungsbeispiel aufzugreifen: Hat die Sparda Bank München eG etwa keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, über die faktisch eine Haftungsverschiebung zu Lasten der Kunden stattfindet? Und ist die Eigenkapitalausstattung der gesamten Genossenschaftsgruppe angemessen, damit nicht der Steuerzahler am Ende haftet? Hält sie sich mit der Fristentransformation in einem vertretbaren Rahmen (was ist das?), so dass sie bei einer Änderung von Zinsniveau und Zinsstruktur nicht in eine Schieflage kommt und wieder dem Steuerzahler in die Arme fällt? Gibt die Gemeinwohlmatrix Anhaltspunkte für die Lösung all dieser Fragen? Für manche mag sie vielleicht eine Richtung weisen, viele bleiben aber unbeantwortet. Wir können die Entscheidung hierüber auch ruhig dem Bankvorstand überlassen. Unabhängig davon, an welchem Ethikrahmen sich der Bankvorstand orientiert: Wichtig ist, dass eine Fehlentscheidung – anders als heute – persönliche Konsequenzen für ihn haben kann. Die konsequente Verwirklichung dieses Prinzips in einem Ordnungsrahmen ist Ordnungspolitik.

Im Übrigen trägt die Gemeinwohlmatrix auch nicht dazu bei, Akteure von ethischen Dilemmata zu entlasten. Gerade trübt sich wieder einmal die Konjunktur ein. Aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive könnte es demnächst vielleicht wieder wünschenswert sein, dass die Sparda Bank München eG beispielsweise verstärkt Kredite zur Überbrückung von Liquiditätslücken im Mittelstand vergibt, die durch leere Auftragsbücher bedingt sind. Ist dies aber auch im Sinne der Einleger und der Steuerzahler, wenn die Bank durch eine solche Politik in eine Schieflage gerät? Was sagt die Gemeinwohlmatrix dazu? Nein, wir brauchen einen Ordnungsrahmen, der die einzelnen Akteure erst gar nicht in einen solchen Konflikt bringt. Ordnungspolitik hat nämlich auch die Funktion, Menschen von ethischen Dilemmata zu entlasten. Marktwirtschaft muss in Regeln münden, welche das eigennützige Verhalten der Akteure mit dem Gemeinwohl zusammenfallen lässt.

Dann braucht man weder ethische Apelle an die Unternehmensführung noch die Allgemeinverbindlicherklärung eines bestimmten Werterahmens für die Unternehmensführung. Ein Lump als Unternehmer muss aus Eigeninteresse genauso zu einem wie auch immer definierten Gemeinwohl beitragen wie ein Heiliger.

Andererseits ist auch für Felbers Welt anzunehmen, dass die Erträge aus der Externalisierung von Kosten oftmals diejenigen der Privilegien übersteigen werden, die über die GWÖ vergeben werden sollen. Positive Lenkungswirkungen stellen sich dann nicht ein. Doch Wirtschaft darf keine Exklusivveranstaltung für Heilige sein. Geeignete Institutionen müssen daher dazu dienen, Egoismen und Gemeinwohl zusammenfallen zu lassen (vgl. Smith 1776). Zugleich müssen sie aber auch Ethik aus den wirtschaftlichen Entscheidungen herausnehmen, und nicht im verstärkten Maße in diese hineinzutragen.

All dies kann am einfachsten erreicht werden, indem die Preise die wirklichen sozialen und ökologischen Kosten wiedergeben (Löhr 2013). Dann braucht man allerdings auch keine Zertifizierungsindustrie zur Abnahme der Gemeinwohlbilanz. Ein erheblicher Teil der Zertifizierungsindustrie gedeiht heutzutage auf dem giftigen Beet der Preislügen. Und eine Ausbreitung der Gemeinwohlökonomie würde nicht primär gegen das Problem der falschen Preise angehen, sondern die Zertifizierungsindustrie noch weiter aufblühen lassen.

Die Gemeinwohlökonomie nimmt zwar für sich in Anspruch, diese Aspekte nicht zu vergessen. Wenn dann aber gerade die potentiellen Protagonisten des gesellschaftlichen Wandels im Rahmen einer Erweiterung der Zertifizierungsindustrie von den falschen Preisen profitieren, zieht ein Interessenkonflikt ein. Die Korrumpierung der Hoffnungsträger droht, und der Widerstand gegen die Preislügen schwächt sich ab. Dann mutiert das „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“ zur „guten Kraft, die Schlechtes schafft“.

 

Literatur und mehr Informationen:

Bossel, H. (1998): Globale Wende – Wege zu einem gesellschaftlichen und ökologischen Strukturwandel, München.

Eucken, W. (1990): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 6. Aufl., Tübingen.

Felber, C.  (2012): Die Gemeinwohl-Ökonomie: Aktualisierte und erweiterte Neuausgabe, Deuticke.

Fisher, I. (1935): 100% Money. Adelphi, New York.

George, H. (ca. 1885): Fortschritt und Armut, Halle a.d. Saale.

Gesell, S. (1949): Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, 9. Aufl., Lauf bei Nürnberg.

Homepage Gemeinwohlökonomie: https://www.ecogood.org/was-ist-die-gemeinwohl-oekonomie

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Smith, A.  (1776/2005): An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations, W. Strahan and T. Cadell, London. Digitale Ausgabe von 2005. Online: http://www2.hn.psu.edu/faculty/jmanis/adam-smith/Wealth-Nations.pdf (eingesehen: Februar 2013).