Luxemburg: Die Steueroase am Pranger

Dirk Löhr

Luxemburg steht wegen seiner Steuersparmodelle am Pranger. Viele Milliarden Euro seien den Nachbarstaaten durch die Luxemburgischen Steuersparmodelle durch die Lappen gegangen. Großbanken und Großunternehmen haben die betreffenden Möglichkeiten reichlich genutzt. V.a. über „geistige Eigentumsrechte“ und Zinsen wurden konzernintern Gewinne aus Hochsteuerländern nach Luxemburg verschoben. Dies hat eine Reihe investigativer Journalisten (nicht die Steuerbehörden) aufgedeckt. Nachzulesen sind die Dokumente in

Luxembourg Leaks (bitte klicken).

Nun ermittelt Jean-Claude Juncker als Präsident der EU-Kommission gegen sich selbst, da viele dieser Konstruktionen auf seine Amtszeit als luxemburgischer Regierungschef zurückgehen. Freilich bestreitet er dies und verweist auf die zuständige Kommissarin.

Luxemburg
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Der Bock wurde damit zum Gärtner gemacht. Dies scheint zum „Prinzip Juncker“ zu werden, wenn man sich die Auswahl von Junckers Kommissionsmitgliedern ansieht  – überraschend ist lediglich, dass sich Juncker nun selbst nahtlos zwischen seine Kommissionsmitglieder einreiht.

Doch auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dürfte nicht „amused“ sein. Schenkt man seinen Äußerungen Glauben, möchte er Gewinne dort besteuert wissen, “wo die zugrundeliegende unternehmerische Aktivität und die tatsächliche Wertschöpfung stattfindet” (Schäuble 2014). Noch empörter sind die Medien. In einem Kommentar in den Tagesthemen vom 06.11. um 22.30 redet Julia Stein (NDR) mit Blick auf die Steueroase Luxemburg von der Verletzung der „Steuergerechtigkeit“.

Nun, liebe Leute: Vielleicht tretet Ihr einmal mal einen Schritt zurück und schaut Euch das Bild genauer an:

Der Begriff „Steuergerechtigkeit“, liebe Frau Stein, beinhaltet einen immanenten Widerspruch. Dieser Begriff ist ungefähr so logisch wie ein „schwarzer Schimmel“. Denn: Der Steuerstaat macht die Rentenökonomie überhaupt erst möglich. Rentenökonomie: Dies sind „unverdiente“, weil leistungslose Einkommensströme. Ein einfaches Beispiel aus dem naheliegenden Immobilienbereich (Löhr 2013): Nehmen wir an, Hans sucht eine Mietwohnung in Hamburg oder München. Zuerst muss sich Hans in eine unglaublich lange Schlange von Wohnungssuchenden einreihen. Dennoch soll Hans – im Glück – den Zuschlag erhalten. Nun darf er eine Wuchermiete an den Eigentümer der Immobilie abdrücken. Diese beträgt vielleicht das fünf- bis siebenfache der Miete in Gelsenkirchen oder Salzgitter. Wofür aber zahlt Hans diese hohe Miete? Sind die Häuser in Hamburg oder München stabiler und besser gebaut oder haben sie eine bessere Ausstattung? Mitnichten. Sind die Ziegelsteine, der Mörtel, die Stahlträger oder die Bauarbeiter in München und Hamburg so viel teurer als in Gelsenkirchen oder Salzgitter? Wäre dies der Fall, würde man sich beim Bau des Hauses das entsprechende Material und die Arbeitskraft eben aus Gelsenkirchen oder Salzgitter besorgen. Hans zahlt einzig und allein für den Standort, dessen Eigentümer höhere Bodenerträge – also eine höhere „Bodenrente“ – als in Gelsenkirchen oder Salzgitter einfordern. Aber wer macht die Bodenrente? Die besagten Eigentümer der Grundstücke? Hamburg hat einen wunderbaren Blick auf ein Gewässer – noch schöner ist vielleicht der Blick auf das Meer an der Küste Somalias. München bietet einen wunderbaren Blick auf die Berge, noch besser ist aber der Blick auf den Hindukusch. Dennoch sind Bodenrenten und Bodenwerte in Hamburg und München offensichtlich wesentlich höher als an der Küste Somalias oder am Hindukusch. In Hamburg und München wird nämlich öffentliche Sicherheit großgeschrieben, es gibt ein funktionierendes Gesundheitssystem, es existiert eine erstklassige Infrastruktur, und zudem ballen sich Industrie, Gewerbe sowie hoch spezialisierte Dienstleistungen. Diese und andere Vorteile entstehen durch öffentliche und gemeinschaftliche Anstrengungen, nicht durch besondere Leistungen der Bodeneigentümer. Nur aufgrund dieser hat Hans die hohen Bodenrenten zu bezahlen – und zwar an den privaten Bodeneigentümer. Hans im Glück hat einen Job, so dass von seinem Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten wird. Er kauft ein, und bei fast jedem Einkauf ist Umsatzsteuer fällig. Aber wie werden die Steuereinnahmen verwendet? Zu einem hohen Teil für öffentliche Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, Gesundheit – kurz, für alles, was am Ende das Grundstück seines Vermieters in Wert setzt. Hans darf damit doppelt zahlen: Die Bodenrente in der Miete direkt an seinen Vermieter, und die Kosten der Inwertsetzung für das Grundstück an den Staat – was dem Vermieter indirekt zu Gute kommt. Nutznießer ist also in beiden Fällen der Grundstückseigentümer, ohne dass dieser einen Finger gekrümmt hätte.

So sind, liebe Frau Stein, die Umverteilungswirkungen des Steuerstaates und der mit diesem verbundenen ökonomischen Renten (die vielfach in versteckter Form, also in Unternehmensgewinnen, als Zinsen oder Lizenzgebühren auftauchen, dazu unten mehr) beträchtlich. Dabei entsteht der Umverteilungseffekt in zweifacher Weise:

  • Über direkte Zahlungen an die Eigentümer von Land und ähnlichen Vermögenswerten. Um eine Größenordnung darzustellen: Diese Zahlungsströme dürften sich in Deutschland (einschließlich Subventionen) derzeit auf ca. 10 % des Volkseinkommens aufaddieren.
  • Doch auch die indirekten Zahlungen über die Steuern und Sozialversicherungen sind hinzuzuaddieren. In Deutschland beträgt die Steuerlast ca. 30 % des Volkseinkommens, mit Sozialversicherungsbeiträgen addieren sich die Abgaben auf ca. 45 % des Volkseinkommens auf. Egal ob die diversen Steuern mit dem Etikett Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer etc. belegt werden: Am Ende belasten sie entweder die Produktionsfaktoren Arbeit, Land oder Kapital. So kann z.B. auch die Umsatzsteuer als Flat-Rate-Einkommensteuer mit Ausnahme der Kapitalakkumulation interpretiert werden. Steuern werden v.a. den Beziehern von Arbeitseinkommen aufgebürdet, zumal der Faktor Arbeit anders als der Faktor Kapital schwer flüchten kann. Andererseits wird der Faktor Land in Deutschland größtenteils von der Besteuerung ausgenommen.

Und hier, Herr Schäuble, sollte doch Ihr frommer Wunsch in Erfüllung gehen können:

„Gewinne sollen dort besteuert werden, WO (Hervorhebung durch den Verf.) die zugrundeliegende unternehmerische Aktivität und die tatsächliche Wertschöpfung stattfinden“ (Schäuble 2014).

Dazu müsste man aber die ökonomischen Renten abschöpfen – allen voran die Bodenrenten. Land kann nämlich auch schwer flüchten.

Damit hätte man gleichzeitig auch das Problem der Unternehmensbesteuerung im Sack: Unternehmensgewinne sind nämlich im Kern nichts anderes als Bodenrenten (Löhr 2013; s. hierzu auch unseren Beitrag “‘Pay for what you get!’ – Henry George als Ergänzung zu Silvio Gesell“). So berichtet der Journalist Lütgert in seinem verdienstvollen Beitrag in der ARD-Sendung Panorama vom 6.11.2014

Luxemburg: Die Oase der Steuervermeider“ (bitte klicken)

vom Beispiel E.ON, das in Luxemburg ebenfalls seine Gewinne mindert. Natürlich wird nicht darüber gesprochen, dass die Gewinne von E.ON im Kern v.a. „versteckte“ Bodenrenten sind. E.ON profitiert immer noch in erheblichem Maße von Grundlastkraftwerken, hier v.a. Braunkohle (Löhr 2013). Ein Braunkohlekraftwerk kann aber nicht irgendwo betrieben werden; wegen der hohen Transportkosten von Kohle und Kalksteinmehl sollte entweder ein Braunkohletagebau, eine Eisenbahnlinie oder aber ein Hafen in unmittelbarer Nähe gelegen sein. Aus diesem Grunde entstanden Braunkohlekraftwerke historisch v.a. um die Vorkommen im Ruhrgebiet, in Mitteldeutschland und in der Lausitz (die sich ebenfalls in der Hand der großen „Energieversorger“ befinden – und die zu einem Spottpreis erworben wurden, der nicht im entferntesten den Wert der Kohlevorkommen abbildet), aber auch an Standorten, wo die Anlieferung über Binnenschiffe erfolgen kann. Zudem sollte ein Verbrauchsschwerpunkt weniger als 70 km vom Ort der Erzeugung entfernt sein und es sollte sich möglichst eine Stromautobahn (Höchstspannungsnetz) in unmittelbarer Nähe befinden. Die betreffenden Kraftwerke bedürfen schließlich der Planung und Genehmigung; längst nicht jedes geplante Kraftwerk hat diesbezüglich Erfolg. Weil die unterschiedlichen Kraftwerkstypen (Grund-, Mittel- und Spitzenlast) unterschiedlich hohe ökonomische Renten generieren und eben nicht jeder beliebige Kraftwerkstyp überall entstehen kann, ist die Standortfrage von hervorragender Bedeutung. Die planerische Zuweisung solcher Standorte ist ein Privileg, dass das exklusive Einstreichen der ökonomischen Renten erlaubt. Solche Privilegien werden den großen Unternehmen heutzutage nahezu kostenlos gewährt. Wie wäre es, wenn statt dessen die Renten aus der Standortnutzung, der Nutzung der Kohleressourcen und der Nutzung der Atmosphäre abgeschöpft und vergemeinschaftet würden? Dann hätte E.ON nichts mehr nach Luxemburg abzuführen. Das Übel wäre an der Wurzel angegriffen.

Leider ist die Privatisierung der ökonomischen Renten eine heilige Kuh, die nicht nur von konservativer Seite mit Zähnen und Klauen verteidigt wird.

Lütgert bringt ebenfalls das Beispiel von Amazon. Wie wäre es, wenn sich die EU-Staaten – nicht nur bezogen auf Land, sondern auch auf das Netz – einmal auf ihre „Eminent Domain“ besinnen würden? Dass Amazon, Google, Ebay etc. deutsche Domains (www.amazon.DE, Hervorhebung d. Verf.) und Netzstrukturen kostenfrei und unkontrolliert nutzen können, fällt doch nicht vom Himmel. Märkte – auch solche im Internet – sind soziale Konstrukte. Man kann die betreffenden Nutzungsrechte an den digitalen Plattformen auch versteigern und ihre Nutzung kontrollieren (was wahrscheinlich manchen Netzromantiker irritiert).

Wir hatten in unserem Beitrag „Flucht vor der Dummheit“ schon einmal den Steuerwettbewerb zwischen Luxemburg und Deutschland mit einem Autorennen verglichen, bei dem Deutschland mit angezogener Handbremse fährt. Soll Luxemburg nun auch die Handbremse anziehen, oder sollen die anderen Staaten (allen voran Deutschland) diese nicht besser lösen? Die Frage ist rhetorisch. Ein Abschöpfen der ökonomischen Rente brächte dem Staat wesentlich mehr Geld als heute ein und wäre dabei wirtschaftlich vollkommen unschädlich. Anders als bei Steuern gäbe es keine Effizienznachteile. Immer wieder haben wir es in diesem Blog betont: Ökonomische Renten sind zwar im Volkseinkommen enthalten, aber nicht als Kostenblock, sondern als sozialer Überschuss. Dieser wird aber in Deutschland privatisiert; und umgekehrt werden die auf der Arbeit lastenden Kosten immer weiter erhöht, um die öffentlichen Ausgaben zu finanzieren. Dies, obwohl die gesamten Staatsausgaben aus den ökonomischen Renten bestritten werden könnten (dies besagt das ebenfalls in diesem Blog immer wieder diskutierte Henry George-Theorem). Steuern, um die Privatisierung der ökonomischen Renten abzusichern: Dies ist nicht nur ein ungerechtes, sondern auch ein ausgesprochen unintelligentes (um keine stärkeren Worte zu gebrauchen) System, das die Wettbewerbsfähigkeit schwächt.

Wenn Luxemburgs Premier Bettel gegen die Kritik an Luxemburg einwendet, dass er die Steuern nicht erhöhen könne, damit es seinen verschuldeten Nachbarn besser geht (vgl. Brinkmann et al. 2014), ist dies nachvollziehbar. Nicht durch die Steuerkonkurrenz Luxemburgs, sondern durch den Verzicht auf die Vereinnahmung der ökonomischen Renten entgehen dem Staat die entscheidenden Einnahmen (Löhr 2013). Das Problem ist hausgemacht. Und so geht die öffentliche Diskussion systematisch an seinem Kern vorbei.

Mein Appell geht vor diesem Hintergrund vor allem an die “vierte Gewalt” – die Medien: In ihrer Hand liegt es, die Öffentlichkeit auch einmal über Alternativen zu informieren, anstatt immer wieder die alten abgedroschenen wie nutzlosen Phrasen zu kolportieren. Ich bin mir nicht sicher, ob hier der Richtige am Pranger steht.

 

Mehr Informationen:

Brinkmann, B. / Gammelin, C. / Obermayer, B. (2014): Konzerne ertricksen sich in Luxemburg Milliarden an Steuern, in: Sueddeutsche.de vom 5.11. Online: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/luxemburg-leaks-konzerne-ertricksen-sich-in-luxemburg-milliarden-an-steuern-1.2206997

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg. Online: http://www.amazon.de/Prinzip-Renten%C3%B6konomie-Wenn-Eigentum-Diebstahl/dp/3731610132

Schäuble, W. (2014): Bekämpfung von Steuerflucht, in: BMF vom 06.11. Online: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Reden/2014/2014-11-06-regierungserklaerung-steuerflucht-textfassung.html

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