Telepolis: Die beste von allen schlechten Steuern

Dirk Löhr

Für die einen stellt sie einen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrechte dar und sollte daher am besten ersatzlos abgeschafft werden. Für die anderen ist sie das Mittel der Wahl für die Finanzierung der öffentlichen Hand: Die Grundsteuer. Sie stellt eine der ältesten Abgaben dar, und gleichzeitig eine der am wenigsten verstandenen und am meisten unterschätzten – zumindest hierzulande.

Bodenwertzonen in der deutschen Kolonie Qingdao (Karte zur Verfügung gestellt durch Prof. Dr. W. Matzat)
Bodenwertzonen in der deutschen Kolonie Qingdao (Karte zur Verfügung gestellt von Prof. Dr. W. Matzat)

S. hierzu den am 25.10.2015 erschienenen Artikel in Telepolis:

Die beste von allen schlechten Steuern (bitte klicken)

Die Grundsteuer wurde bereits erfolgreich vor mehr als 100 Jahren in der deutschen Kolonie Qingdao in China zur Bekämpfung der Bodenspekulation und zur Erzielung von Steuereinnahmen eingesetzt (s. die obige Bodenwertkarte von Qingdao).  Die heutige Diskussion der Länderfinanzminister um eine Reform der Grundsteuer hinkt dem Stand vor über hundert Jahren deutlich hinterher.

 

Der Mietreport: Wenn Wohnen unbezahlbar wird

Dirk Löhr

Was würden Sie von einem Film über Aktien und deren Kurse halten, in dem das Wort “Gewinn” kein einziges Mal vorkommt?

Möglicherweise dasselbe wie ich von einem Bericht über die Hausse auf den Immobilienmärkten, welcher den Begriff “Bodenrente” kein einziges Mal erwähnt.

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

Die Bodenrente ist, wie die Abbildung illustriert, nämlich in den letzten Jahren in Deutschland fortlaufend gestiegen. Das ist der eigentliche Grund für die im Film

Der Mietreport: Wenn Wohnen unbezahlbar wird (bitte klicken)

beklagten hohen Mieten (in 3Sat erstmalig im Abendprogramm des 23.10.2015 ausgestrahlt). Das zugleich sinkende Zinsniveau führt dann zur Formel für die steigenden Preise auf dem deutschen Immobilienmarkt.

Der Bericht zeigt Mieterhöhungen im Zuge energetischer Sanierung: Dies ist aber nichts Anderes als ein legales Mittel, um diese gestiegenen Bodenrenten über Mieterhöhungen auch abzuschöpfen.

Und die im Film erhobene Forderung, angesichts der Notwendigkeit, Energieeffizienz mit bezahlbarem Bauen und Wohnen zu verbinden, müsse der Staat ran: Dies ist die alte Leier, die Taschen der Rentiers auf Kosten der Steuerzahler zu füllen (also die in diesem Blog immer wieder thematisierte Ursünde).

Von der möglichen Rolle von kommunalen Erbbaurechten (die ja vor knapp 100 Jahren gerade vor dem Hintergrund angespannter Wohnungsmärkte in Deutschland eingeführt wurden) oder auch von der möglichen Rolle einer reformierten Grundsteuer erfährt der geneigte Zuschauer indessen nichts. Obwohl gerade diese Instrumente in der Lage wären, die Bodenrente abzuschöpfen, eine Verdichtung zu forcieren und auch aus anderen Gründen Erleichterung auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen.

Auf der anderen Seite stellt der Film gut dar, dass Auflagen, Verbote und Gebote (s. die Diskussion um die Mietpreisbremse) für sich genommen allenfalls nur sehr beschränkt wirksame Mittel  zur Beeinflussung der Marktkräfte darstellen.

Fazit: Ein sehr interessanter, gut gemachter Film; hinsichtlich des Niveaus der Durchdringung des Themas aber leider nicht Avantgarde.

 

IW Köln: Mehr Boden für die Grundsteuer

Dirk Löhr

Am 14.10. fand in Berlin im Haus der Bundespressekonferenz ein Pressegespräch zur Grundsteuerreform statt, in dem das Institut der deutschen Wirtschaft Köln seine neuen Forschungen zu den Auswirkungen einer Grundsteuerreform darstellte.

IW Köln

Teilnehmer waren neben den Verfassern der Studie Dr. Ralph Henger und Dr. Thilo Schäfer (beide IW Köln) auch Jürgen Lübbers (Bürgermeister der Samtgemeinde Barnstorf) sowie Olaf Tschimpke (Präsident des NABU) aus den Reihen der Erstunterzeichner des Aufrufs “Grundsteuer: Zeitgemäß!“.

Grundsteuer Zeitgemäß-1

Aus dem Gespräch, dessen Inhalt auf der WebSite IW Köln zusammen mit ergänzenden Materialien ausführlich dargestellt ist:

“Den deutschen Kommunen liefert die Grundsteuer 15 Prozent ihrer Einnahmen. Doch die Steuer fußt in ihrer jetzigen Form auf veralteten Daten und ist investitionsfeindlich: Die Bewertung der Grundstücke geht in Westdeutschland auf 1964 zurück, in Ostdeutschland sogar auf 1935. Zudem hat der Wert des Gebäudes Einfluss auf die Höhe der Steuer, wodurch jede Investition ins Gebäude zu einer steuerlichen Mehrbelastung führt. Im Umkehrschluss bedeutet das außerdem, dass besonders wenig Grundsteuer für unbebaute Grundstücke fällig wird – selbst in Stadtzentren. ‘Es gibt kaum Anreize, Brachflächen zu bebauen, Baulücken zu schließen oder ein Grundstück möglichst effizient zu nutzen’, fasst IW-Immobilienexperte Ralph Henger zusammen.

Die meisten Reformvorschläge, zeigt die IW-Studie, werden daran wenig ändern, was die Zersiedelung von Städten und Gemeinden weiter fördert. Anders bei einer Bodensteuer, die das IW Köln bevorzugt. Bei dieser lägen die Kosten für ein unbebautes Grundstück etwa sechsmal so hoch wie bislang. Für Grundstücke mit Einfamilienhäusern würde die Grundsteuer bundesweit ungefähr gleich hoch bleiben, in den Großstädten mit teuren Wohnlagen allerdings um gut 200 Euro auf 770 Euro pro Jahr zulegen. Klarer Gewinner der Reform, die nur noch den Boden zur Bewertungsgrundlage macht, wären die Bewohner von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Sie würden in Großstädten fast 80 Euro, im bundesweiten Durchschnitt 60 Euro pro Jahr sparen. Und das Reformmodell hätte noch weitere Vorteile, erklärt Henger: ‘Mittlerweile ist durch die nahezu flächendeckend vorliegenden Bodenrichtwerte klar, wie viel der Boden wert ist. Eine Bodensteuer wäre also kein bürokratischer Kraftakt, sondern eine Steuervereinfachung.'”

 

 

Sylt: 18 793 Euro für einen Quadratmeter

Dirk Löhr

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 7.10.2015 (18 793 Euro für einen Quadratmeter, von Wolfgang Schmidt) über die Preisentwicklung der Immobilien auf Sylt:

“Kiel. Wer aus seinem Haus aufs Meer schauen will, muss immer tiefer in die Tasche greifen. Mit Abstand am teuersten ist die eigene Immobilie immer noch auf der Insel Sylt, aber auch andere Lagen holen auf. Dies ergibt sich aus dem Immobilienatlas, den die Landesbausparkasse Schleswig-Holstein am Dienstag für dieses Segment vorstellte. Demnach sind die Preise für Häuser und Wohnungen an Nord- und Ostsee in Schleswig-Holstein sowie auf den Inseln in den vergangenen zwei Jahren weiter gestiegen. „Mit ganz wenigen Ausnahmen haben die Preise stark angezogen“, sagte LBS-Vorstandschef Peter Magel.

Mit einem Quadratmeterpreis von durchschnittlich 18 793 Euro sind demnach Ein- und Zweifamilienhäuser im Sylter Nobelort Kampen weiterhin am kostspieligsten. Es folgt Rantum mit 13 722 Euro. Dabei hat Kampen seit 2013 nur um rund 1000 Euro zugelegt, Rantum dagegen um mehr als 3000 Euro. Im Schnitt liegt der Quadratmeterpreis auf Sylt bei knapp 9500 Euro, was einem minimalen Plus von 0,2 Prozent entspricht – vor allem, weil der Ort List um 20 Prozent ins Minus rutschte. Auf Sylt sei eine gewisse Beruhigung eingezogen, folgert Magel. „Bei hochpreisigsten Lagen wird nicht mehr alles gezahlt.“ Einen Preisrückgang erwarte er dort aber nicht. „Es ist eben unheimlich viel Geld auf dem Markt.“

Käufer suchen demnach zunehmend in der Nachbarschaft günstigere Alternativen zu den absoluten Toplagen, was dort zu entsprechenden Preissteigerungen führt. So schnellten die Häuserpreise auf Amrum am kräftigsten in die Höhe, seit 2011 um fast 58 Prozent und allein in den vergangenen zwei Jahren um 50 Prozent. Im Schnitt kostet der Quadratmeter Wohnfläche dort jetzt 5700 Euro pro Quadratmeter. St. Peter-Ording verbucht seit 2013 einen Zuwachs um 27 Prozent auf 3341 Euro.

An der Ostseeküste ist es auch deutlich teurer geworden. So kletterten die Hauspreise in den vergangenen vier Jahren in Scharbeutz um 29 Prozent und um 40 Prozent in Travemünde. Dennoch sind die Preise noch weit vom Nordsee-Niveau entfernt. Timmendorfer Strand führt die aktuelle Ostsee-Liste mit 3160 Euro an – vor Strande bei Kiel (2906 Euro) und Sierksdorf (2737 Euro). „Tendenziell holt die Ostseeküste auf, aber auf einem ganz anderen Niveau“, sagte Magel.

Bei Eigentumswohnungen führt Kampen mit 11 355 Euro vor Rantum (8263 Euro) und Wenningstedt-Braderup (6847 Euro). An der Ostsee ist Timmendorfer Strand mit 3500 Euro (plus 19 Prozent seit 2013) vorn, vor Travemünde (2789 Euro/18 Prozent) und Scharbeutz (2784 Euro/22 Prozent). Zum Teil sind inzwischen Wohnungen teurer als Häuser.”

Hinweis: Landraub (Film)

Dirk Löhr

Es handelt sich um ein Phänomen, dass spätestens seit der Finanzkrise 2008 immer augenscheinlicher geworden ist: Überall auf der Welt wird Ackerland aufgekauft, egal ob in Osteuropa oder in Entwicklungsländern. Bauern und indigene Völker müssen den Profit-Interessen finanzstarker Länder und Investoren weichen.

Aus: Phnom Phen Post, irgendwann in 2011
Aus: Phnom Phen Post, irgendwann in 2011

Auf diese Weise wurde bereits eine Fläche, die etwa halb so groß wie Europa ist, an Agrokonzerne und lokale Oligarchen verkauft oder nahezu zum Nulltarif langfristig verpachtet.

“Buy land, they’re not making it anymore”, wie Mark Twain schon treffend sagte. Eine tolle Anlage für die Schönen und Reichen, Vermögen und den Zugriff auf die Ressourcen auch in Zukunft zu sichern – den Preis dafür zahlen andere.

Der Dokumentarfilmer Kurt Langbein zeichnet in einem neuen Film die Entwicklung des Landraubes nach. Eine Kurzfassung zum Hineinriechen finden Sie hier (Kulturjournal, NDR):

Landraub (bitte klicken)

Der Film startet diese Woche in den deutschen Kinos, in Österreich ist er schon seit dem 18. September angelaufen. Allerdings kann ich mir ein Ceterum censeo nicht verkneifen: Land Grabbing ist Rent Grabbing. Land Grabbing kann man beklagen, wirksam bekämpfen kann man es aber nur mit dem zugrunde liegenden Rent Grabbing.

Im Übrigen unterstützt auch die sog. “Entwicklungszusammenarbeit” die unseelige Entwicklung. Zu den Hintergründen siehe

Das Scheidern der Bodenprivatisierung (bitte klicken)

 

Das gebrochene Versprechen: Ein Armutszeugnis

Dirk Löhr

Die Milleniumsziele: Das ist das Versprechen der reichen Nationen an die Armen dieser Welt.

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Quelle: ZDF

Die ZDF-Reporter Carsten Behrendt und Marcus Niehaves waren schon einmal vor sechs Jahren in Äthiopien, in Kambodscha und in Ecuador unterwegs. Damals haben sie Menschen getroffen und deren Geschichte in einem preisgekrönten Film erzählt. Aber wie geht es den Menschen heute?

Es scheint, dass außer kreativer Statistik nicht viel passiert ist. S. die ZDF-Dokumentation vom 20. September

Das Armutszeugnis – auf der Spur der Milleniumsziele (bitte klicken)

 

Finanzausgleich und Grundsteuer: Wann wächst zusammen, was zusammen gehört?

Dirk Löhr

Im Blogbeitrag vom 26. August (FINANZAUSGLEICH – QUOD LICET IOVI, NON LICET BOVI) wurde die Belastung beschrieben, die gerade kreisfreie Städte und Stadtstaaten mit ihren zentralörtlichen Funktionen zu tragen haben.

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Hiermit sind hohe Infrastruktur-Fixkosten verbunden, die aber derzeit zu einem erheblichen Teil als externe Effekte („Spillovers“) v.a. den Kommunen im „Speckgürtel“ der großen Städte zugutekommen. Die Stadtstaaten und kreisfreien Städte haben zwar einen entsprechend hohen Fixkostenapparat aus den zentralörtlichen Einrichtungen am Bein, können diesen aber nicht angemessen finanzieren. Leistungsangebot und Finanzausstattung sind entkoppelt. Die Folge ist eine entsprechend hohe Verschuldung. Abbildung 1 illustriert exemplarisch die pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen, gereiht nach Gemeindegrößenklassen:
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Abbildung 1: Pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen am Beispiel Nordrhein-Westfalens, gereiht nach Gemeindegrößenklassen (Quelle: Haushaltssteuerung.de (2014): Pro Kopf-Verschuldung der Städte und Gemeinden in NRW zum 31.12.2012 nach Gemeindegrößenklassen).

In unserem o.a. Blogbeitrag haben wir ebenfalls dargestellt, dass eine – allerdings oft unpopuläre Option – die Eingemeindung von „Speckgürtel-Kommunen“ sein kann. Den eigentlichen Schlüssel zur Lösung der Verschuldungsproblematik für Zentrale Orte liefert jedoch das Henry George-Theorem (z.B. Arnott / Stiglitz 1979). Hiernach schafft das kommunale Leistungsangebot (v.a. die öffentliche Infrastruktur) überhaupt erst die Bodenrenten – die Kommunen und ihr staatlicher „Overhead“ sind „rent-creating institutions“ (Harrison). Umgekehrt können die Bodenrenten auch zur Finanzierung der Fixkosten der öffentlichen Infrastruktur verwendet werden – dies ist das Prinzip der „sich selbst finanzierenden Infrastruktur“ (Harrison 2006). Im Idealfall (Vollabschöpfung der Bodenrente, optimale Bevölkerungsgröße etc.) wären gar keine anderen Steuern für die Finanzierung der Fixkosten der Infrastruktur nötig (die alte Idee der „Single Tax“). Allerdings funktioniert das Prinzip der „sich selbst finanzierenden Infrastruktur“ nur insoweit, wie die durch die (kommunale) Infrastruktur erzeugten Bodenerträge nicht in ganz andere Kassen fließen – seien diese nun privat oder öffentlich. Der o.a. Blogartikel stellte dar, dass das Henry George-Prinzip umso mehr erodiert wird, je höher

a) der Anteil der privatisierten Bodenrenten ist und

b) je stärker der Konnex „Infrastrukturinvestition – Finanzierung aus Bodenrenten“ durch die Vergemeinschaftung von Steuern und den Finanzausgleich auseinandergerissen wird.

Zu a) Den steigenden Anteil der Bodenrente am Volkseinkommen stellt Abbildung 2 dar. Das Henry George-Prinzip der Kopplung von Leistungsangebot und Finanzausstattung wird hier zerrissen, weil nur ein geringer Prozentsatz der kommunal geschaffenen – und in den letzten Jahren stark angestiegenen – Bodenrenten (nach meinen vorläufigen Berechnungen dürfte dieser unterhalb von 15 Prozent liegen) überhaupt durch Steuern abgeschöpft wird.

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

Abbildung 2: Steigender Anteil der Bodenrenten am Volkseinkommen (Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen)

Erst der Steuerstaat macht es möglich, dass die durch die Öffentlichkeit (Agglomeration von Fachkräften, Nachfrage, öffentlicher Infrastruktur) geschaffenen Bodenrenten privatisiert werden; die dadurch entstehende Finanzierungslücke wird durch die Sozialisierung privat geschaffener Werte (= Steuern) mehr schlecht als recht gefüllt.

Zu b) Doch auch im öffentlichen Bereich wird auseinandergerissen, was zusammen gehört. Vor allem Gemeinschaftssteuern und Finanzausgleich entkoppeln Leistungsangebot und Finanzausstattung von Kommunen und Ländern. Nun sind aber die Bodenrenten das Potenzial, aus dem die Steuern letztlich geschöpft werden („ATCOR“: all tax comes out of rent; Gaffney 2009). „Radiziert“ sind die Bodenrenten aber in den Kommunen. Diese tragen die Letztverantwortung für die Inwertsetzung von Land. Die aufkommensstärksten Steuern (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuern) sind aber Gemeinschaftssteuern; sie leiten zunächst einen erheblichen Teil der lokal geschaffenen Bodenrenten in einen zentralen Topf. Im Gegenzug versucht man, die finanziell weitgehend entblößten Kommunen wieder über den Finanzausgleich notdürftig zu bekleiden. Notdürftig, denn von dem Anteil an Bodenrenten, der überhaupt durch Steuern in die öffentliche Hand überführt wird, landet mehr als die Hälfte eben nicht bei Kommunen und Ländern, sondern bleibt beim Bund hängen.

Damit Kommunen (und auch Länder) einen angemessenen Anteil des über ihre Leistungen erzeugten sozialen Überschusses bekommen, bietet sich v.a. eine Stärkung der Grundsteuer an. Die Akzeptanz der Grundsteuer könnte erhöht werden, indem im gleichen Zuge andere Steuern gesenkt werden (Tax Shift).Die Grundsteuer sollte dabei als Bodenwertsteuer ausgestaltet sein, denn nur diese kann den sozialen Überschuss abschöpfen, der in und von den Gemeinden geschaffen wurde – eben die Bodenrente. Will man den Kommunen den Gegenwert dessen zufließen lassen, was durch ihr Leistungsangebot geschaffen wurde, muss die Grundsteuer aber aus dem kommunalen und länderbezogenen Finanzausgleich (bei der Bemessung der Finanzkraft) entlassen werden.

Ein erster Schritt in die richtige Richtung stellt insoweit der jüngste Vorschlag der unionsregierten Bundesländer dar, das System des Länderfinanzausgleichs auf eine neue Basis zu stellen. Entsprechende Konzepte tun allein deswegen Not, weil 2019 der jetzige Länderfinanzausgleich, der Solidarpakt II mit Ostdeutschland und andere Finanzgesetze auslaufen. Nach den Vorstellungen der unionsregierten Länder soll der Länderfinanzausgleich nur noch über den Umsatzsteuer-Ausgleich abgewickelt werden (also den bisherigen Umsatzsteuer-Vorwegausgleich). Der Länderanteil am gesamten Umsatzsteueraufkommen wird dabei entsprechend der Einwohnerzahl den einzelnen Ländern zugeordnet. Im Vorschlag der unionsregierten Länder soll eine – durch den Bund finanzierte – Modifikation die unterschiedliche Finanzkraft der Länder durch Zu- und Abschläge berücksichtigen. Insbesondere die ostdeutschen Länder sollen so nicht schlechter gestellt werden als bisher.

Allerdings haben insbesondere finanzschwache SPD-Länder wie Berlin skeptisch auf diese Pläne reagiert. Auf den Gedanken, die Reform des Finanzausgleichs mit einer Grundsteuerreform zu verbinden und zu diesem Zwecke die Grundsteuer aus dem Finanzausgleich herauszunehmen, kam man ohnehin bislang nicht. Dies,

  • obwohl einer sachgerechten Grundsteuerreform neben befürchteten Verschiebungen der Abgabenbelastung bei den Steuerpflichtigen v.a. die Änderung der Finanzmittelverteilung unter den Ländern beim Finanzausgleich im Wege stand (und immer noch steht);
  • und obwohl gerade die hochverschuldeten und mehrheitlich SPD-regierten Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen besonders davon profitieren würden, wenn die dort hohen Bodenrenten auch in die eigenen Schatullen fließen könnten. Gerade die Stadtstaaten könnten also von einer Herausnahme der Grundsteuer aus dem Finanzausgleich in besonderer Weise profitieren – dies allerdings nur im Rahmen einer reformierten Grundsteuer, über die sich auch die Bodenrenten abschöpfen lassen.
  • Die Herausnahme der Grundsteuer aus dem Länderfinanzausgleich – z.B. auf Grundlage des Unions-Vorschlages – könnte auch die Grundlage für eine länderspezifische Regelung der Grundsteuer darstellen (bzw. eine länderspezifische Öffnungsklausel in einem bundeseinheitlichen Grundsteuergesetz). Dies alles wäre auch ein wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerbsföderalismus.

Damit ist freilich noch nichts über den kommunalen Finanzausgleich gesagt, der länderspezifisch geregelt ist. Auch hier sollte die Grundsteuer grundsätzlich herausgenommen werden – dies wäre aber Sache der Länder.

 

Weitere zitierte Literatur

Arnott, R. J.  / Stiglitz, J. E. (1979): Aggregate Land Rents, Expenditure on Public Goods, and Optimal City Size, in: Quarterly Journal of Economics, Vol. 93 No. 4, S. 471-500.

Gaffney, M. (2009): The Hidden Taxable Capacity of Land: Enough and to Spare, in: International Journal of Social Economics, 36. Jg., S. 328-411.

Harrison, F. (2006b): Wheels of Fortune – Self-funding Infrastructure and the Free Market Case for a Land Tax, London (The Institute of Economic Affairs).

Griechenland zum Schleuderpreis

Dirk Löhr

Griechenland soll seinen Staatsbesitz verkaufen. So will es Brüssel. 50 Milliarden Euro sollen die Verkäufe bringen, das Land könnte so einen Teil seiner Schulden tilgen, lautet das Versprechen.

griechenland-krise

Mit Marktwirtschaft hat die Privatisierung von Essential Facilities und natürlichen Monopolen allerdings nichts zu tun. Vielmehr spielen sich die Rent-Grabber in die Hände. Aufgrund seiner Erfahrungen mit derartigen Privatisierungsorgien müsste eigentlich gerade Deutschland die Notbremse ziehen. Weit gefehlt. Eine schöne Beschreibung der Zustände liefert die ZDF-Reportage

“Griechenland zum Schnäppchenpreis” (bitte klicken),

die in Frontal 21 vom 15.09. gesendet wurde.

Einkommensverteilung: Bodenlose Geisterdiskussion

Dirk Löhr

Seit Jahren sinken die Kapitalmarktzinsen beständig ab:

Jahr Kapitalmarkt-zinsen
1991 8,51
1996 6,22
2001 4,80
2006 3,76
2014 1,16

Quelle: Statista

Auf die Verteilung des Volkseinkommens hat sich dies wie folgt niedergeschlagen, wenn man von den drei Faktoren Arbeit, Boden und Kapital ausgeht:

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

Das Bild muss nicht kommentiert werden. Die Entgelte der Faktoren Kapital und Boden werden von der offiziellen Statistik jedoch zusammen mit den – überwiegend arbeitsbezogenen – Selbstständigeneinkommen und Risikoprämien leider in einen Topf geworfen (“Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen”). Dabei wird kräftig umgerührt.  Insoweit folgt man einer neoklassischen Tradition der Vernebelung, die nicht zwischen dem unvermehrbaren Land (incl. den Naturgütern) und den von Menschen gemachten Kapitalgütern unterscheidet.

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Bei den Vermögenseinkünften sieht das Bild noch drastischer aus. Die säkular steigenden Bodenrenten gehen auch in die Unternehmensgewinne mit ein, und werden mit dem immer tieferen Zinssatz diskontiert. Dies führt zu einer immensen Vermögensumverteilung.

Eigentlich könnte man ja auf den Gedanken kommen, dass die Rolle der Bodenrenten endlich einmal intensiver in Deutschland diskutiert werden sollte. Weit gefehlt, die Diskussion ist und bleibt “bodenlos”. Das schließt die sog. “alternative Szene” ein, die insoweit erstaunlich “gemainstreamt” ist. Unter den oben dargestellten Prämissen sind periodisch wieder aufflammenden die Diskussionen um die Einkommens- und Vermögensverteilung leider nur Geisterdiskussionen.