Griechenland steht vor einer gewaltigen Privatisierungswelle. Unter dem Druck der “Institutionen” wird die Regierung in Athen einen speziellen Fonds auflegen, der Staatsvermögen im großen Stil verkaufen wird. Seinen Sitz hat der Fonds in Athen und nicht, wie ursprünglich geplant, in Luxemburg.
Die griechische Regierung bringt in den Fonds Vermögen wie Flughäfen, Häfen, Energieversorger oder die Bahngesellschaft ein. Alles also Aktiva, die sich als “wesentliche Einrichtungen” oder “natürliche Monopole” den Marktgesetzen entziehen – Zweck der Übung ist die endgültige Privatisierung von ökonomischen Renten zu Gunsten der ausländischen Gläubiger.
Auch Gegenstand der Begierde: Der Hafen von Piräus
Ob die angepeilten 50 Milliarden Euro dabei tatsächlich erzielt werden, ist mehr als unsicher. So unsicher wie die Frage, ob diese Maßnahme tatsächlich dem verschuldeten Land die erhoffte Erleichterung verschafft. Sicher hingegen ist, dass am Ende Griechenland sein öffentliches Vermögen los ist.
Dabei gäbe es Alternativen: Diese bestünden beispielsweise in der meistbietenden Vergabe an Private auf Zeit im Wege erbbaurechtsähnlicher Vertragskonstruktionen. So würde der griechische Staat die Verfügungsrechte über die “kritischen Vermögenswerte” nur auf Zeit – während einer “Wohlverhaltensperiode” verlieren. Danach könnten die ökonomischen Renten aus den “kritischen Vermögenswerten” wieder den griechischen Staatshaushalt speisen und das Land so wieder vorwärts bringen. Doch offenbar hat man über diese Möglichkeit gar nicht nachgedacht, die Bestandteil einer Staaten-Insolvenzordnung sein könnte. Statt dessen geht das de facto-Insolvenzverfahren um Griechenland in ungeregelter Form weiter, und die Gangart verschärft sich.
Der nachfolgende Bericht ist lesenswert, weil er klarer, als es in anderen Medien zu lesen ist, beschreibt, worum es bei der Frequenzauktion technisch geht und wie wirtschaftlich vorgegangen wird:
Es ist zu begrüßen, dass üblich geworden ist, die Nutzung von Funkfrequenzen zeitlich begrenzt und höchstbietend zu versteigern, statt sie wie früher üblich, den Platzhirschen unentgeltlich zu überlassen.
Die Probleme beginnen mit den Zulassungsregelungen zur Versteigerung, deren Folge ein enges Nachfrage-Oligopol ist. Ob es möglich ist, das Nachfrager-Oligopol durch die Versteigerungsregeln in Schach zu halten, kann man bezweifeln. Bei der letzten Versteigerung blieben die Erlöse hinter den Erwartungen zurück – nicht unüblich, dass auf Oligopolmärkten die Preise keine Gleichgewichtspreise sind. Jedenfalls sind alle Beteiligten an dem Vergabeverfahren auch juristisch hoch gerüstet.
Richtigerweise wird in dem Bericht auch die Frage aufgeworfen, ob die vorgesehene Verwendung der Versteigerungserlöse zu rechtfertigen ist. Das Seminar für freiheitliche Ordnung (Bad Boll) will alle Erlöse aus Naturressourcen zu gleichen Teilen auf alle Menschen verteilen.
Das Seminar für freiheitliche Ordnung – die Schule der Freiheit
Das ist ein Fernziel, das zunächst nur zur Orientierung für die Suche nach sinnvollen Lösungen dienen kann. – Politisch wird die Abschöpfung der Renten offenbar erleichtert, wenn sie der Finanzierung naheliegender guter Zwecke gewidmet werden – also die Autobahn-Maut dem Straßenbau und -unterhalt usw. Hier ist klar, dass der gewünschte Breitbandausbau im ländlichen Raum nur mit öffentlichen Subventionen vorankommen wird. Dafür gibt es demokratische Mehrheiten und kein Vertrauen auf die Kraft genossenschaftlicher Selbstorganisation der Nutzer. Man kann vor allem in Zweifel ziehen, ob bei öffentlicher Infrastrukturfinanzierung immer die ökonomisch sinnvollsten Projekte zuerst finanziert werden. Jedenfalls ist es bei knappen öffentlichen Kassen verlockend, für gewünschte Subventionen einen Sondertopf zu haben. – Im vorliegenden Falle ist es wettbewerbspolitisch von Vorteil, dass Breitbandkabel und die neuen Funkfrequenzen um dieselben Nutzer konkurrieren werden. Dabei geht es nicht nur um Preiswettbewerb: Gemeinden, die keine Funkmasten und -wellen wollen, können den Breitbandausbau forcieren – auf den Standortfaktor “Breitbandzugang zum Internet” wollen weder Gewerbe noch Bewohner verzichten.
* Eckhard Behrens (* 1937, wohnhaft in Heidelberg), Jurist und Volkswirt, ist u.a. Mitglied im Vorstand des Seminars für freiheitliche Ordnung in Bad Boll; er war langjähriger Vorsitzender des Landesfachausschusses für Bildung und Wissenschaft in Baden-Württemberg und stellvertretender Vorsitzender des Bundesfachausschusses in der FDP.
… berichtet in einem Beitrag in der Humanen Wirtschaft (03/2015, S. 10-13) über die Stadt “Villa Gesell”
Blick auf Villa Gesell (Foto: LasDistancias.com)
an der argentinischen Atlantikküste, die nach dem Geld- und Bodenreformer Silvio Gesell benannt ist.
U.a. stellt Lehle dar, dass auch das Beispiel „Villa Gesell“ illustriert, wie die Boden- und Grundstückbesitzer den Aufbau von Infrastrukturen finanzieren könnten. Hier der Link zu dem lesenswerten und auch wirtschaftshistorisch interessanten Beitrag:
*Georg Lehle ist Stadtführer in Rothenburg ob der Tauber,
Georg Lehle
studierte Umwelt- und Betriebswirtschaft am Umwelt Campus Birkenfeld und schrieb das Buch „Nachhaltige Lebensfreude“.
Sein Blog heißt http://friedensblick.de.
Faktisch befindet sich Griechenland schon in einem Insolvenzverfahren. Allerdings in einem ungeregelten Verfahren, dessen Konditionen zwischen starken Gläubiger- und schwachen Schuldnerstaaten ziemlich diskretionär ausgehandelt werden – im Falle Griechenlands zwischen „den Institutionen“ (also der Troika aus EZB, IWF und EU-Kommission) auf der einen sowie Griechenland auf der anderen Seite.
Ein Insolvenzrecht für Staaten muss her, das verbindliche Regeln statuiert, mittels deren Einhaltung verschuldeten Staaten gestärkt nach absehbarer Zeit einen Neuanfang starten können (Erk 2015). Dabei müssen auch ziemlich deutlich die Grenzen der Zumutbarkeit für die jeweilige Bevölkerung definiert werden.
Vorbild hierfür kann das Unternehmensinsolvenzrecht allerdings nur beschränkt sein. Die erste Gruppe von Einwänden hiergegen richtet sich gegen die formale Analogie: So gibt es bei Staaten keine Alternative zur „Unternehmensfortführung“. Auch die Ablehnung eines Konkurses „mangels Masse“ kommt nicht in Betracht. Einem Land einen fremden Insolvenzverwalter vor die Nase zu setzen, wäre wohl auch mit den gängigen demokratischen und völkerrechtlichen Prinzipien kaum kompatibel.
Materiell gibt es schließlich ebenfalls Schranken. Die betreffenden Staaten müssen wettbewerbsfähig gemacht werden. In diesem Blog haben wir immer wieder dargestellt, dass dies v.a. durch eine Reduzierung von Steuern zugunsten einer Abschöpfung der ökonomischen Renten geschehen kann. So lassen sich die Kapital- und Arbeitskosten absenken und mit der Produktivität auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit steigern. Dies funktioniert aber gerade nicht, wenn einem Staat auferlegt wird, dass er Grund und Boden sowie (Infrastruktur-) Monopole zugunsten der Schuldentilgung veräußern soll. Die Konsequenz sind Steuererhöhungen und Kapitalflucht, welche die Wirtschaft des auf dem Boden liegenden Landes dann noch weiter schwächen. Spätestens bei Grund und Boden sowie (Infrastruktur-) Monopolen muss die Privatisierung daher ihre Grenze haben.
Schließlich wäre es auch nicht verkehrt, wenn die verantwortlichen Politiker in den Schuldnerstaaten bei Insolvenzverschleppung mit ihrem Privatvermögen herangezogen werden könnten. Genauso sollten aber auch die verantwortlichen Politiker in den Gläubigerstaaten mit ihrem Privatvermögen haften, wenn sie – wie Merkel, Schäuble und der damalige IWF-Direktor Strauss-Kahn – zugunsten der Finanzindustrie zur Insolvenzverschleppung faktisch anstiften (Arte 2015). Die Zeche für die politischen Ambitionen des Herrn Strauss-Kahn und der Frau Merkel zahlt schon jetzt die griechische Bevölkerung – und in Zukunft auch der deutsche Steuerzahler. Bei einer persönlichen Haftung für die politische Verantwortungslosigkeit bekäme die Politikerfloskel von der „Übernahme der politischen Verantwortung“ endlich einen konkreten Inhalt. Und damit sind auch schon diejenigen Akteure (teilweise namentlich) benannt, die an derartigen Regeln kein Interesse haben können (Baudzus 2015).
Eine Szene auf der Autobahn: Berufsverkehr. Und mit diesem steht auch ein Urlauber mit Sonnenhut auf dem Kopf und Surfboard auf dem Dach im Stau. Neben ihm ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht (in dem gerade ein Patient verreckt, weil er nicht mehr rechtzeitig in ein Krankenhaus eingeliefert werden kann). Außerdem ein Abschleppfahrzeug, das nicht durchkommt, um ein liegengebliebenes Fahrzeug (das den Stau verursachte) von der Straße zu nehmen. Bezogen auf das Autobahnnetz, ist das ist “Netzneutralität” in seiner reinen Form.
Theoretisch könnte man die Autobahn auf sechs Spuren ausbauen, so dass ein solcher Engpass niemals entstehen kann. Das ist aber aus verschiedenen – v.a. ökonomischen – Gründen unvernünftig. Es reicht eine Dimensionierung derart aus, dass permanente Staus (also strukturelle Engpässe) vermieden werden. Dennoch wird es auch dann zu temporären Engpässen kommen.
Mit anderen Netzen sieht es grundsätzlich nicht anders aus, auch nicht mit dem Internet. Beispielsweise sind medizinische Operationen in der Zukunft verstärkt auf das Internet angewiesen. Netzneutralität: Ein Patient verreckt, weil der Youngster mit seinem datenintensiven interaktiven Ballerspiel dieselbe Priorität wie die Operation bekommt. Einem Unternehmen entgeht ein Auftrag, weil es die Datenübertragungen nicht mit der erforderlichen Geschwindigkeit im Netz abwickeln kann. Mitarbeiter werden entlassen.
Quelle: Heise
Im Beispiel bremst der Youngster mit seinem Ballerspiel essentielle Datenflüsse aus und erzeugt damit externe Kosten. Genauso, wie der Urlauber im Stau (Beispiel oben) ebenfalls dringlichere Transportleistungen behindert. Wenn die Verursacher dieser externen Kosten zur Kasse gebeten und auf andere Fahrspuren, Wege oder Tageszeiten abgelenkt werden, kommt dies allen zugute. In der Terminologie der Ökonomen: Es entstehen negative Zusatzlasten.
In der Internet-Community wird dennoch Netzneutralität als „hip“ angesehen. Die Debatte um die Netzneutralität wird dabei v.a. als Gerechtigkeitsdebatte geführt. Der Wissenschaftliche Beirat im BMWi formuliert es im Gutachten „Engpassbasierte Nutzerfinanzierung und Infrastrukturinvestitionen in Netzsektoren“ (erschienen im September 2014) folgendermaßen (S. 16): „Gleichbehandlung aller Datenpakete erscheint als Gerechtigkeitspostulat. Dahinter steht auch die Vorstellung, dass Datenpakete, die bei differenzierter Übertragung nachrangig behandelt würden, vor allem bei Diensten anfallen, die von einem großen Teil der Bevölkerung genutzt werden (z.B. E-Mail), dass Datenpakete, die vorrangig behandelt würden, dagegen vor allem bei Diensten anfallen, die nur von einem kleineren Teil der Bevölkerung oder von Unternehmen genutzt werden. Diese Vorstellung ist falsch.“ Falsch, weil von der bevorzugten Behandlung bestimmter Datenpakete eben auch alle profitieren können, wenn man das Regime richtig gestaltet.
Natürlich ist die Befürchtung ernst zu nehmen, dass eine „Schnellfahrspur“ im Internet, auf der sich u.a. zahlungskräftige Kunden bevorzugt bewegen, ein Mehrklassen-Internet schaffen könnte. Ob es tatsächlich dazu kommt, hängt allerdings von der konkreten Ausgestaltung des Regimes ab. So könnten beispielsweise die Kosten aller Internetnutzer sinken, wenn über die Gebühren der „Schnellfahrer“ diejenigen der anderen Teilnehmer reduziert werden. Ein Teil der Gebühren der „Schnellfahrer“ könnte sogar ein Grundeinkommen speisen – dann fließt es an diejenigen, die auf die „Vorfahrt“ verzichtet haben. So weit geht die Diskussion um die Netzneutralität aber nicht.
Bei der Landnutzung wird im Übrigen auch der Begriff der Neutralität bemüht – hier geht es um „Planungsneutralität“. Die Zuweisung verschiedener Nutzungen soll nicht in einer Weise geschehen, die bestimmte Gruppen als solche systematisch bevorzugt. Dennoch muss auch hier zugunsten des Gemeinschaftsinteresses regulierend eingegriffen werden. Insbesondere darf auch die allokative Funktion von Knappheitspreisen (also der Bodenrente) genauso wenig außer Kraft gesetzt werden, wie bei der Netzinfrastruktur die Renten aus temporären Engpässen. Wie auch bei Netzengpässen heißt dies aber nicht notwendigerweise, dass die betreffenden Renten in private Schatullen fließen müssen.
Die Mieten und Immobilienpreise in den Ballungsräumen steigen. Hier sind die Jobs zu Hause. Der ländliche Raum hingegen blutet aus, was ebenfalls gut am Immobilienmarkt abzulesen ist.
Nun hat Bayerns Heimatminister Markus Söder (CSU) eine Initiative ergriffen, um das Ausbluten der ländlichen Regionen Bayerns zu stoppen: Ämter sollen in die ländlichen Regionen verlagert werden (-> Ämterverlagerung). Dies soll sozialverträglich und ohne Zwangsversetzungen, sondern mit Anreizen geschehen.
Quelle: Bayerischer Rundfunk
M.E. geht diese Maßnahme zwar nicht an den Kern des Problems (der u.a. in der wirtschaftlichen Strangulation der Peripherie liegt, die in diesem Blog wiederholt angesprochen wurde). Allerdings handelt es sich um eine praktikable und auch politisch durchsetzbare Maßnahme. Kommen öffentliche Bedienstete, kommt auch Kaufkraft. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Hochqualifizierte handelt und auch die Familien nachziehen. So können nachhaltige strukturpolitische Impulse mit Multiplikatorwirkungen insbesondere für den kleineren Mittelstand in den ländlichen Regionen entstehen. Die Behördenverlagerung sollte daher v.a. volkswirtschaftlich gesehen werden – auch wenn sie den Staat zunächst einmal mehr Geld kostet, als durch zusätzliche Steuern eingenommen werden.
Gleichzeitig erfahren die Ballungsräume eine gewisse Entlastung – jedenfalls ist dieser Ansatz mit Blick auf die teilweise sehr angespannten Immobilienmärkte sinnvoller als die Mietpreisbremse, die nur das Marktergebnis mit untauglichen Mitteln korrigieren will – anstatt bei den vorgelagerten Marktkräften anzusetzen (s. unseren Blogbeitrag “PIPPI-LANGSTRUMPF-POLITIK DER GROKO: MIETPREISBREMSE UND BESTELLERPRINZIP”). Wie stark die Wirkung ist, hängt allerdings auch von der Dimension der Maßnahme ab. Ein Allheilmittel gegen das Ausbluten der ländlichen Regionen ist die Behördenverlagerung ohnehin nicht.
Dennoch: Es ist nicht jede Idee automatisch deswegen “deppert”, weil sie aus Bayern bzw. von der CSU kommt. Der Erfolg der Maßnahme wird aber stark von der Art und Weise der Umsetzung abhängen. Anderen Bundesländern kann ein Nachdenken über ähnliche Programme empfohlen werden.
Die Zukunft des Verkehrs liegt bei Bus und Bahn. Anders als beim Geld gilt im Öffentlichen Personenverkehr das Say’sche Gesetz: Erst dort, wo ein ausreichendes Angebot vorhanden ist, stellt sich auch eine entsprechende Nachfrage ein. Der große Engpass ist die Infrastruktur. Bahnsteige sind zu kurz, um größere Züge zu fahren; auf den Schienen kommt es zu permanenten Engpässen, der notwendige Ausbau der Bahnhöfe stockt. Findet er dennoch statt, so wird ein Teil der für den ÖPNV bereitgestellten Regionalisierungsmittel durch die Preiserhöhungen der Deutsche Bahn AG (die sich als kommerziell getriebener Monopolist gebärdet) gleich wieder abgesaugt. Apropos: Auch die Regionalisierungsmittel selbst stellen einen Engpass dar. Ideen für den Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes gibt es zur Genüge. Allein es fehlt das Geld. Die Misere beschreibt der Artikel von Oliver Züchner aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 27.02. am Beispiel Niedersachsen:
Zwar wurden diese Woche zusätzliche fünfzehn Milliarden Euro im Rahmen eines Milliarden-Investitionspaketes bereitgestellt. Von den in dieser Woche bereitgestellten zusätzlichen Geldern sollen aber nur ca. sieben Milliarden unmittelbar in die Infrastruktur fließen, und auch dort entfällt der Großteil auf Energieeffizienz, schnelles Internet und die Straße. Nur 1,5 Millarden Euro kommen der maroden Infrastruktur der Kommunen zugute, davon dürfte der geringste Teil in den ÖPNV investiert werden. Die Schiene geht also größtenteils wieder leer aus, wenngleich sich allein der Investitionsrückstau allein bei der Bahn laut Vorstandschef Grube auf 30 Mrd. Euro beläuft. Im Übrigen beziffert die Bundesstiftung Baukultur den Investitionsrückstau bei Infrastruktur und öffentlichen Gebäuden in Deutschland insgesamt auf 128 Mrd. Euro (2012), so dass die nun lautstark gefeierten Gelder nicht mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein darstellen.
Wir haben das zugrunde liegende Problem in diesem Blog immer wieder beschrieben. Die finanzielle Misere könnte bewältigt werden. Andere Länder machen es vor. In Hong Kong beispielsweise wurde 1975 die MTR Aktiengesellschaft eingerichtet. Interessant ist ihr wirtschaftliches Konzept. Das Zauberwort dabei heißt „sich selbst finanzierende Infrastruktur“ – die MTR wandte das Henry George-Prinzip auf betriebswirtschaftlicher Ebene an. Die MTR fungiert nämlich nicht nur als Bahn-, sondern gleichzeitig auch als Immobiliengesellschaft. Neu angelegte Bahntrassen führen zu einer Steigerung der Bodenerträge und Bodenwerte. Da die Gesellschaft sich vorher in den Besitz der betroffenen Areale gebracht hat, bringen die erhöhten Mieten und Pachten genügend Geld ein, um die fixen Kosten der Netzinfrastruktur zu finanzieren. Die Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel zahlen in ihren Tickets daher nur die durch die jeweiligen Fahrten ausgelösten Grenzkosten. Siehe hierzu den Artikel (in englischer Sprache):
Erstaunlich: Obwohl die Gesellschaft durchaus nach kommerziellen Prinzipien agiert und Gewinne macht, konnten die Ticketpreise ab 1997 für viele Jahre eingefroren werden – bei einem im internationalen Vergleich erstklassigen Angebot. Die breite Anwendung des Henry George-Prinzips setzt freilich voraus, dass man sich von der Privatisierung der Bodenrenten verabschiedet, die hierzulande eine heilige Kuh ist.
Auf eine zusätzliche, subsidiär verfügbare Einnahmenquelle weist im Übrigen auch der Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einem Gutachten aus dem Herbst 2014 hin:
Wer eine vielbefahrene Strecke in Stoßzeiten nutzt, sollte für die ausgelösten “Staukosten” bezahlen – auch dies gehört zur verursachergerechten Finanzierung des Verkehrs.
Würden alle diese Quellen abgeschöpft, stünde ausreichend Geld für den Ausbau der Infrastruktur zur Verfügung. Wir haben ebenfalls immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass bei konsequenter Anwendung dieser Grundsätze sogar die Ausschüttung eines Grundeinkommens möglich wäre.
Public Private Partnerships sind out. Zu oft sind sie gefloppt, zu oft wurden sie von den Rechnungshöfen als extrem nachteilig für die öffentliche Hand enttarnt. Und dennoch möchte Sigmar Gabriel wieder auf dieses Instrument vor allem für den Autobahnbau zurückgreifen.
Mittlerweile liegt nach Angaben der TAZ vom 27.02. ein Berichtsentwurf einer “Expertenkommission” hierzu vor:
Hiernach belegt der Entwurf, dass Gabriel die Schaffung einer „Bundes-Autobahnen Infrastrukturgesellschaft“ anschieben will. Diese soll „sämtliche Kompetenzen im Bereich der Straßeninfrastruktur in einer Hand bündeln und verfügt über Schnittstellen zu Staat und Bauwirtschaft sowie privaten Anlegern“. Es gehe dabei um eine „konsequente Umsetzung einer Nutzerfinanzierung“ durch Mautgebühren – die Autofahrer sollen für die Autobahnen zahlen. Der Vorteil liege für die Investoren in „lang laufenden Anlagemöglichkeiten für institutionelle Anleger“.
Über die Hintergründe dieses Vorhabens haben wir bereits in unserem Blogbeitrag “PPP: MILLARDEN GEGEN DEN STAU?” berichtet. Es geht darum, den Versicherungskonzernen (die in seiner Kommission prominent vertreten sind!), angesichts des durch die niedrigen Zinsen hervorgerufenen “Anlagenotstandes” unter die Arme zu greifen – durch privatisierte risikolose Erträge aus Infrastrukturmonopolen – dies sind ökonomische Renten.
Die Infrastruktur soll also in Form von Anlageprodukten veräußert werden, um den bestehenden Investitionsstau zu verringern. Der wird im Bericht auf 7,3 Milliarden Euro geschätzt. Allein der Bedarf für die Bundesfernstraßen wird auf jährlich 1,3 Milliarden Euro beziffert. In Eigenregie wäre das deutlich billiger und besser zu kontrollieren. Dem steht jedoch im Rahmen der konventionellen Finanzierung die Schuldenbremse im Wege. Und wirklich unkonventionelle Wege mag man bisher nicht denken: Wir haben in diesem Blog immer wieder darauf hingewiesen, dass die Fixkosten der Infrastruktur nach dem Henry George-Prinzip im Wesentlichen durch die Bodenrenten finanziert werden könnten. Diese sind in Deutschland aber privatisiert – eine heilige Kuh hierzulande. Hinzu kommt, dass man die angedachte Ausweitung der Maut durchaus anders gestalten könnte: Als engpassbasierte Gebühren, wie dies u.a. auch der Wissenschaftliche Beirat im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) jüngst befürwortete (s. unseren Beitrag “WISSENSCHAFTLICHER BEIRAT: FINANZIERUNG VON INFRASTRUKTURINVESTITIONEN”). Diese beiden Finanzierungssäulen wären nicht nur effizienter, sondern auch gerechter als Gabriels “Lösung”. Die TAZ vermutet aber, dass sich Gabriel als neuer “Genosse der Bosse” profilieren möchte – auf Kosten der Allgemeinheit.
Daher ein ernstes Wort an die ehrwürdige Tante SPD: Autobahnprostitution in deinem Alter ist ein unappetitliches Schauspiel.
Leider von der Öffentlichkeit wenig beachtet, wurde im letzten Herbst (26.09.2014) vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Gutachten zur
erstellt. Grund für uns, noch einmal auf diese Stellungnahme hinzuweisen.
Um die Übernutzung der Netze einzudämmen, empfiehlt der Beirat den Einsatz von auslastungs-abhängigen Nutzungsentgelten. Im Einzelnen gelangen die Autoren zu folgenden Schlussfolgerungen für die Sektoren Verkehr, Energie und Telekommunikation:
Im Straßenverkehr ist die Einführung einer auslastungsabhängigen Straßenmaut für LKW und PKW zu prüfen. Im Gegensatz zur derzeit diskutierten Vignettenlösung könnte eine auslastungsabhängige Maut einen wesentlichen Beitrag zur effizienteren Nutzung der Kapazitäten im Verkehrssektor leisten.
Im Stromnetz sind die Voraussetzungen für die Verwendung auslastungsabhängiger Netznutzungsentgelte zu schaffen. Solch differenzierte Entgelte signalisieren den Marktteilnehmern, sich in Produktion und Verbrauch an die Kosten der Netzengpässe anzupassen. Langfristig geben sie Anreize für eine effiziente Ansiedlung von Kraftwerken.
Im Telekommunikationsnetz sollen Qualitätsunterschiede in der Datenübertragung nicht beschränkt werden. Eine damit einhergehende Preisdifferenzierung von Anwendungsdiensten hinsichtlich ihrer Übertragungsqualität ermöglicht neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen.
Trotz grundsätzlicher Zustimmung sind ein paar kritische Anmerkungen angebracht:
Der Tenor der Vorschläge der Autoren ist grundsätzlich gut und richtig. Auch in diesem Blog haben wir immer wieder dieselbe Linie vertreten. Allerdings handelt es sich um die Konzepte um “alte Hüte”. V.a. der von mir geschätzte William Vickrey hat darauf frühzeitig und immer wieder aufmerksam gemacht (z.B. Congestion Carges and Welfare, Journal of Transport Economics and Policy 2, 1968). Es stimmt traurig, dass dieses Konzept noch nicht in der Politik angekommen ist – umso wichtiger ist die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates.
Das zweite große Potential der Infrastrukturfinanzierung, die Bodenrenten, wird im Gutachten leider mit keinem Wort erwähnt. U.a. haben Arnott und Stiglitz (1979) dargestellt, dass eine auskömmliche Infrastrukturfinanzierung allein durch Nutzungsentgelte nicht darzustellen ist. In diesem Blog wurde immer wieder die Bedeutung des Henry George-Theorems hervorgehoben (Löhr 2013).
Hierzu hätte man freilich auch die Eigentumsfrage stellen müssen, und zwar sowohl an Grund und Boden sowie an der Netzinfrastruktur. Wenn sich die Infrastruktur in privatem Eigentum befindet, fließt ein beträchtlicher Teil eingenommenen „Stauentgelte“ eben nicht wieder in ihre Instandhaltung und ihren Ausbau zurück, sondern wird an die Eigentümer ausgeschüttet. Zudem besteht ein Anreiz, Netzengpässe überflüssigerweise aufrecht zu erhalten, um aus einer Monopolposition heraus abzukassieren.
Bei Netzinfrastrukturen handelt es sich regelmäßig um natürliche Monopole, die allein aus diesem Grunde schon nicht in private Hand gehören – das ist keinesfalls eine bolschewistische Behauptung. Im Gutachten wurde das private Eigentum an natürlichen Monopolen hingegen offenbar als gottgegeben hingenommen.
In diesem Kontext ist noch ein Hinweis an die einschlägige Community (nicht an den Wissenschaftlichen Beirat) angebracht: Der Begriff “Netzneutralität” könnte eine ganz andere Bedeutung gewinnen, als sie ihm von der Community gegeben wurde (es handelt sich um einen heißen Kandidaten für unser nächstes “Unwort des Monats”). Der Begriff “Netzneutralität” sollte nämlich besser – analog zur “Planungsneutralität” bei Land – im Sinne einer gemeinwohlorientierten Planung und eines gemeinwohlorientierten Ausbaus des Netzes belegt werden.
Die Problematik Vollkosten- vs. Grenzkostenfinanzierung wurde im Gutachten ebenfalls nicht angesprochen. Ein auslastungsabhängiges Nutzungsentgelt darf nur die Ballungskosten und u.U. die sonstigen variablen Kosten erfassen (also die durch die Aktivitäten der Nutzer ausgelösten Grenzkosten), nicht aber die Fixkosten. Damit sind wir wieder beim o.a. Henry George-Theorem.
Schließlich würde die von den Autoren zitierte Elinor Ostrom (1999) wahrscheinlich mit turbinenhafter Geschwindigkeit im Grab rotieren, wenn sie von der undifferenzierten Gleichsetzung von Allmenden und Open Access noch etwas mitbekäme, die in dem Gutachten vorgenommen wird. Ostrom war es gerade ein Anliegen zu zeigen, dass bei Allmenden keine Übernutzung eintreten muss, wenn Ausschlüsse hergestellt werden. Sogar Hardin, der mit seinem berühmten Artikel (The Tragedy of the Commons, Science, Vol. 162, 1968) diese ideologisch gut nutzbare sprachliche Verwirrung ausgelöst hat, bedauerte dies später.
Trotz der genannten Kritikpunkte ist die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates verdienstvoll. In einem Blog der FAZ mit einem Artikel vom 20. Febraur finden sich auch für den Laien leicht lesbare Ausführungen hierzu
Arnott, R. J. / Stiglitz, J. E. (1979): Aggregate Land Rents, Expenditure on Public Goods, and Optimal City Size, in: Quarterly Journal of Economics, Vol. 93 No. 4, S. 471-500.
Hardin, G. (1968): The Tragedy of the Commons, in: Science, Vol. 162, No. 3859, Dec. 13, 1968, S. 1243-1248.
Über den beklagenswerten Zustand der deutschen Infrastruktur berichtete – am Beispiel Niedersachsen – die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom Sonnabend, dem 14. Februar 2015 in einem Anzeigenspezial:
Die schwarze Null unseres Bundesfinanzministers bedeutet vor diesem Hintergrund nichts anderes als die Verschiebung von Lasten auf kommende Generationen. Im Übrigen könnte man sämtliche Fixkosten der Infrastrukturen bequem aus den Bodenrenten finanzieren, was das Henry George-Theorem beschreibt. Ein erster Schritt wäre eine Reform der Grundsteuer im Sinne einer Bodenwertsteuer, wie sie die Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” fordert. Gleichzeitig könnte die Grundsteuer zu Lasten anderer Steuern (“Tax shift”) gestärkt werden, was u.a. auch die OECD für Deutschland anmahnte. Dadurch würde u. a. auch der Wunsch Schäubles in Erfüllung gehen, Unternehmen dort zu besteuern, wo sie ihr Geld verdienen: Dies sind die Unternehmensstandorte.