Verkauf von “Sozialimmobilien” an “Projektentwickler” zur Aufbesserung der öffentlichen und freigemeinnützigen Kassen: Das zugrundeliegende Motiv ist die Jagd nach den Bodenrenten, die mit dem gegenwärtigen Klientel in diesen Häusern nicht erwirtschaftet werden kann. Also raus damit. Aber: Alte Bäume soll man nicht entwurzeln. Die tragischen Folgen zeigt der Beitrag in ZDF Mainz vom 2.9.2014: “Vertriebene Senioren” (bitte klicken)
Wir haben es wieder und wieder in diesem Blog dargestellt: Die öffentliche Bereitstellung der Infrastruktur (Grundstück, Gebäude) bei Bewirtschaftung durch freigemeinnützige Träger könnte solche Fehlentwicklungen verhindern. Würde man die Bodenrente abschöpfen und vergemeinschaften, könnte man dies auch bequem finanzieren. Abgesehen davon würden solch asoziale Renditejagden generell keinen Sinn mehr ergeben.
Dem Macher des Beitrags (EinsPlus, 31.8.2014, um 20.15), Rainer Maria Jilg, kann man nicht mangelnde Begeisterung über den Vorschlag des bedingungslosen Grundeinkommens vorwerfen. Wohl aber die fehlende kritische Distanz des guten Journalisten.
Götz Werner, DM-Gründer und wichtigster Propagandist des bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland
So wurde die Bedingungslosigkeit des Grundein-kommens als Problem zwar benannt, aber nicht intensiv genug durchleuchtet. Das größte Problem des bedingungslosen Grundeinkommens ist aber m.E. ein prinzipielles, das in der Entkopplung von Arbeit und Einkommen und – damit zusammenhängend – im Anspruch der Existenzsicherung begründet liegt.
Denn jeder Ökonom weiß, dass eine Entkopplung von Nutzen (Einkommen) und Kosten (Arbeit) Marktversagen nach sich zieht. Es verhält sich nicht anders als bei anderen Externalisierungen: Hat der A den Nutzen, der B aber die Kosten aus einem bestimmten Verhalten, geht etwas in die Hose. So kann man die Folgen für den Arbeitsmarkt nur erahnen – wenngleich nicht alle schlecht sein müssen.
So wie aber eine Entkopplung von Nutzen und Kosten in der Privatwirtschaft zu Marktversagen führt, kommt es auch bei der Entkopplung von Staatseinnahmen und Staatsausgaben zu Staatsversagen. Damit sind wir bei der problematischen Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens. 1.000 Euro Grundeinkommen pro Monat, wie dies Götz Werner (dem prominentesten Vertreter dieser Idee hierzulande) & Co. vorschwebt – bedeuten bei 82 Mio. Deutschen ein Grundeinkommen i.H.v. 984 Mrd. Euro pro Jahr. Es handelt sich um 46 % des Volkseinkommen des Jahres 2013 (2.118, 8 Mrd. Euro). Das ist gelinde gesagt sehr ambitioniert. Nach dem Konzept von Götz Werner (2007) soll dies über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer gestemmt werden, die dann deutlich über 50 % betragen könnte. Alle anderen Steuern und Sozialabgaben sollen im Grundsatz abgeschafft werden. Die Mehrwertsteuer wäre also eine Single-Tax – allerdings ganz und gar nicht im Sinne der Physiokraten oder von Henry George.
Henry George
Um die Problematik dieses Vorschlags halbwegs zu verstehen, bedarf es eines kurzen Exkurses vorab: Dabei geht es um einen – in Deutschland leider kaum bekannten – finanzwissenschaftlichen Fundamentalsatz: Der Golden Role of Local Public Finance, auch als Henry George-Theorem (oder George-Hotelling-Vickrey-Theorem) bekannt. Hiernach könnten unter idealen Bedingungen (optimale Bevölkerungsgröße, Wettbewerb unter den Kommunen etc.) alle öffentlichen Güter allein aus der (Boden-) Rente finanziert werden, ohne dass auf Steuern zurückgegriffen werden müsste.
Abbildung: Henry George-Theorem (vereinfachte Version, eigene Darstellung)
Volkseinkommen
Zusammensetzung
Verteilung
Charakter
Private Güter und Dienstleistungen
<=>
Löhne (Arbeit)Zinsen (Kapital)
<=>
Kosten
Öffentliche Leistungen
<=>
(Boden-) Renten
<=>
Sozialer Überschuss (Residuum)
Das Henry George-Theorem kann aber auch anders herum gelesen werden: Danach werden (Boden-) Renten erst durch öffentliche Güter und Dienstleistungen geschaffen. Die (Boden-) Renten entstehen aufgrund ökonomischer Vorteile von Agglomerationen und der Arbeitsteilung, den Opportunitätskosten durch die Nutzung knapper Standorte durch bestimmte Nutzer, und nicht zuletzt durch die Infrastruktur, die durch die Öffentlichkeit geplant und finanziert wird.
Jilg interviewte u.a. die Familie Hohlbein aus München. Die Hälfte ihres Familieneinkommens von ca. 2.500 Euro / Monat geht für die Miete drauf. Wir haben in diesem Blog wieder und wieder dargestellt, dass für die vergleichsweise hohen Mieten in München die relativ hohen Bodenrenten verantwortlich sind. Die hohen Bodenrenten in München, die der Familie Hohlbein zu schaffen machen, werden durch den Vorschlag von Götz Werner aber nicht angetastet.
Werden die durch öffentliche Anstrengungen zustande gekommenen Bodenrenten privatisiert, müssen die Fiskalsteuern
die Finanzierung des Gemeinwesens übernehmen und
ebenfalls die Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens tragen.
Richtig ist: Die Hohlbeins würden zwar keine Einkommensteuer mehr abdrücken, dafür eine umso höhere Umsatzsteuer zahlen dürfen, die ihr Einkommen relativ hoch belastet. Von der Wirkung her ist die Mehrwertsteuer aber nichts anderes als eine Flat-Rate-Einkommensteuer (also ohne eine sozial erwünschte Progressionswirkung) unter Ausnahme der Ersparnis. D.h., diejenigen, die eine geringe Konsumquote und hohe Geldsummen akkumulieren, tragen relativ zu ihrem Einkommen am wenigsten zur Finanzierung des Grundeinkommens bei. Dies sind wegen ihres hohen Einkommens gerade die Reichen und die Superreichen. Diejenigen Bürger mit hoher Konsumquote und geringer Ersparnis – die Hohlbeins unserer Republik – dürfen sich ihr Grundeinkommen damit im Wesentlichen gegenseitig finanzieren – und daneben auch noch die öffentlichen Leistungen.
Die Mehrwertsteuern der vielen Hohlbeins erhöhen dann über ihre Verausgabung für öffentliches Gesundheitswesen, Universitäten, Sicherheit etc. den Bodenwert z.B. in München noch weiter. Die Hohlbeins dürfen aber noch ein zweites Mal bezahlen, nämlich in Gestalt der Bodenrenten (entsprechend hohe Mieten) an den Eigentümer ihres Grundstücks, der keinen Finger gekrümmt hat.
So sichert erst der Steuerstaat die Privatisierung der ökonomischen Renten – also ein arbeitsloses Grund-Einkommen im Sinne des Wortes – ab. Erst durch den Steuerstaat mit seiner Entkopplung von Staatseinnahmen und Staatsausgaben wird die Privatisierung öffentlich geschaffener (Bodenrenten) bei gleichzeitiger Konfiskation privat geschaffener Werte (über Steuern) möglich. Und Götz Werner mit seiner Flat-Rate-Einkommensteuer bei gleichzeitiger Ausnahme der Akkumulation (als Single Tax!) treibt diese Fehlentwicklung geradezu auf die Spitze. So besteht auch beim Vorschlag Götz Werners die für alle Steuerstaaten charakteristische zweifache Entkopplung von Einnahmen und Ausgaben:
Steuern sind voraussetzungslose Zwangsabgaben an den Staat. Es existiert kein individueller Anspruch auf Gegenleistung, und keine Äquivalenz zwischen Geben und Nehmen.
Zudem fließen gemäß dem sog. „Nonaffektationsprinzip“ alle Steuern in einen „großen Topf“, aus dem dann die Verwaltung für alle möglichen Zwecke Geld entnimmt. Steuern werden also normalerweise nicht zweckgebunden vereinnahmt.
Somit zahlt der Steuerbürger unter Zwang ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung, und auf der anderen Seite wird das Geld ohne Rücksicht auf dessen Herkunft verausgabt. Diese doppelte Entkopplung ist
einerseits der Grund für Steuervermeidung und Steuerhinterziehung – eine rationale Reaktion, wenn für den Bürger nur Kosten vorliegen, ohne dass er einen Nutzen hat;
Auf der anderen Seite wird der Verschwendung durch die Administration Tür und Tor geöffnet (die mit dem Geld der Bürger eigene Ziele verfolgt; man denke an das Drohnendebakel der Bundeswehr, an Stuttgart 21 oder die “Bankenrettungen”) – es ist ja schließlich nicht das eigene Geld, mit dem man so großzügig umgeht.
Genauso, wie die Entkopplung von Nutzen und Kosten im privaten Sektor ursächlich für Marktversagen ist, verursacht somit die Entkopplung von Staatseinnahmen und Staatsausgaben Staatsversagen (s. auch den Blogbeitrag “Let´s talk about tax: Steuern und Steuerstaat”). Das zentrale Vehikel für die zugrunde liegende Entkopplung bei den öffentlichen Finanzen, der Steuerstaat, wird bei Götz Werner eher gestärkt als geschwächt.
Diesen durch sachwidrige Entkopplungen bedingten Fehlentwicklungen wird durch das bedingungslose Grundeinkommen aber noch eine weitere hinzugesetzt: Die Entkopplung von Arbeit und Einkommen.
Um nicht missverstanden zu werden: Die Idee des Grundeinkommens ist grundsätzlich gut, sehr gut sogar. Aber unter ganz anderen Vorzeichen. Wer sich nämlich eingehend mit dem o.a. Henry George-Theorem befasst, stellt fest, dass unter bestimmten Voraussetzungen (die es aber erst herzustellen gilt!) allein die ökonomischen Renten in der Lage wären, die Kosten des Staates abzudecken. Noch mehr: Unter konsequenter Verfolgung des Henry George-Prinzips wäre die Finanzierung des Grundeinkommens von 1.000 Euro pro Monat unproblematisch (Löhr 2013). Dies würde schon für die Rente aus Grund und Boden im engen Sinne als Quelle zutreffen, gilt aber erst recht, wenn man von einem weiten Verständnis von „Land“ ausgeht – das all das erfasst, was von Menschen nicht gemacht wurde: Boden, die Atmosphäre, fossile Rohstoffe, Wind, das elektromagnetische Spektrum etc. etc. Hierin stecken ökonomische Renten, die gehoben und für die Allgemeinheit verfügbar gemacht werden könnten.
Diese ökonomischen Renten könnte der Staat abschöpfen, und zwar möglichst vollständig. Dabei wäre es sinnvoll, wenn die Mittel zunächst für die Planung und Finanzierung der Fixkosten der Infrastruktur verwendet würden. Der darüber hinausgehende Betrag (der für die Abdeckung der Grenzkosten der öffentlichen Leistungen ausreicht) könnte als Grundeinkommen ausgeschüttet werden. Damit würde ein gleichmäßiger Zugang aller Bürger zu den öffentlichen Leistungen gesichert (Gesundheit, Altersversorgung, Sozialversicherung, Bildung etc.). Aber: Die betreffenden Leistungen sollten im Gegenzug zu Grenzkosten an die Bürger abgegeben werden! Die Universalität des Grenzkostenprinzips bei den Preisen gewährleistet gesamtwirtschaftliche Effizienz. Sie schützt beispielsweise vor desinteressierten Studierenden bei kostenlosem Zugang zu Hochschulen (die dann das Grundeinkommen doch lieber verwenden, um in den Urlaub zu fahren) und zugleich vor Mondpreisen im Schienenverkehr (so dass man, wie heute, lieber Auto fährt). Nicht nur staatliche Stellen können so öffentliche Leistungen abgeben, sondern auch freigemeinwirtschaftliche; so wird soziale Vielfalt gesichert. Der Bürger steht zudem nicht in einem Subordinationsverhältnis wie im Götz Werner’schen Steuerstaat, sondern in einem Koordinationsverhältnis: Der Staat ist Garant für öffentliche Leistungen, die gegen eine an den Grenzkosten orientierte Gebühr nachgefragt werden können oder eben nicht.
Also: Das hier vorgeschlagene rentenbasierte Grundeinkommen ist ausdrücklich nicht als Existenzsicherung zum Zwecke der Entkopplung von Arbeit und Einkommen gedacht, sondern als Grundeinkommen zur Sicherung der Teilhabe an den öffentlichen Leistungen. Dies schließt den gleichmäßigen Zugang zu Land und Natur sowie den natürlichen Ressourcen ein (Schreiber-Martens, o.J.). Es sieht jeden einzelnen Bürger als gleichberechtigten Teilhaber hieran (wogegen bei Götz Werner die betreffenden Privatisierungsorgien weiter gehen können). Wird Energie aufgrund von Verknappungen der CO2-Zertifikate teurer, steigt auch die Höhe der Rückverteilung an. Wer viel spart, kann sogar mehr zurückbekommen, als er in den Produktpreisen bezahlt.
Doch die Abschöpfung der Renten ist nicht nur deswegen das überlegene System. Aus der o.a. Abbildung geht hervor, dass es sich bei der Bodenrente um ein Residuum handelt. Fiskalsteuern schmälern dieses Residuum, indem sie die Kosten für Arbeit und Kapital erhöhen und die Akteure demotivieren (steuerliche Zusatzlasten). Andererseits sind Fiskalsteuern und Sozialabgaben als Kostenfaktoren nicht in der Lage, den gesamten sozialen Überschuss auszuschöpfen. Die Wirtschaft würde andernfalls zum Erliegen können.
Der soziale Überschuss kann aber DIREKT in beliebiger Höhe abgeschöpft werden, ohne die Wirtschaft zu schädigen. Ökonomische Renten sind nämlich das Delta, um das der Preis die Kosten übersteigt. Der Anbieter muss aber lediglich die Kosten (incl. einer marktüblichen Kapitalverzinsung) mit dem Preis einfahren können. Er benötigt aber nicht das Delta darüber hinaus. Die Instrumentarien zur direkten Abschöpfung der Renten sind vielfältig: Sie reichen von Pachtversteigerungen und der Bodenwertabgabe, bis hin zur Auktionierung von Funkfrequenzen oder Start- und Landerechten etc. Das Finanzierungspotenzial ist hierbei – wie oben angedeutet – weitaus größer als bei Fiskalsteuern. Und es handelt sich um die Herstellung einer Kopplung: Der soziale Überschuss wird zu denjenigen umverteilt, die ihn auch hervorgebracht haben: Die Allgemeinheit.
Was wir in Wirtschaft und Staat dringend brauchen, ist das Gegenteil des Programms von Götz Werner. Es ist die Kopplung von Nutzen und Kosten, von Staatseinnahmen und Staatsausgaben und von Arbeit und Einkommen. Für Proudhon war dieses Prinzip der „Gegenseitigkeit“ auch die Maxime der Gerechtigkeit, nicht nur der Effizienz. Der Sinn eines Grundeinkommen von 1.000 Euro pro Monat – das sich unter den genannten Bedingungen bequem darstellen ließe – wäre so die allgemeine Teilhabe an den entgeltlich bereit gestellten öffentlichen Leistungen, nicht die Entkopplung von Arbeit und Einkommen. Es geht um die Wiederherstellung einer Leistungsgesellschaft, und nicht um die Verallgemeinerung einer Rentiersmentalität. Das Götz Werner’sche Konzept ist hingegen nicht nur ein finanzieller, sondern ein kultureller Irrweg. Die Unkultur des Rent Seeking korrumpiert nämlich so auch den einfachen, eigentlich leistungsbereiten Bürger. Arbeitsloses Einkommen, der die Rentiersgesellschaft stützende Steuerstaat und Externalisierungen sind Kernmarken des Kapitalismus – anstatt die zu Grunde liegenden Entkopplungen weiter zu potenzieren, sollte die sachgerechte Kopplung wieder hergestellt werden.
Diese Gedanken sind für jedermann nachzulesen und – zumindest im englischsprachigen Ausland – auch keine Exoten. Leider habe ich nicht das Geld von Götz Werner und die Kamera von Rainer Maria Jilg, um sie hierzulande entsprechend publik zu machen.
Zum Schluss sei angemerkt, dass ich manche Aussage dahingehend, dass Götz Werner seine Vorschläge so intensiv propagiere, weil er persönlich finanziell hiervon profitiere, ganz und gar nicht teile. Letzteres mag zwar stimmen, doch Götz Werner ist mir mehrmals über den Weg gelaufen, so dass ich mir ein anderes Urteil zutraue. M.E. ist er mit seinem Engagement für bedingungslose Grundeinkommen nicht monetär getrieben; vielmehr ist er ein – leider fehlgeleiteter – Idealist und eine honorige Person.
Die EU verbietet von September 2014 an stromfressende Staubsauger. Ab diesem Termin dürfen nur noch solche Geräte verkauft werden, die weniger als 1600 Watt Leistung erbringen – und damit weniger Strom verbrauchen. 2017 wird auf 900 Watt gedrosselt.
In den Medien wird die Frage darauf reduziert, ob die „gedrosselten“ Staubsauger noch dieselbe Leistung wie die derzeit gängigen Modelle erbringen. Doch geht es leider um mehr als den Dreck unterm Sofa. Der Staubsaugerfall steht nämlich exemplarisch für die Pervertierung der europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik. Es geht um den Konflikt zwischen Ordnungspolitik und Maßnahmenpolitik, wie er sich in der Vergangenheit an Beispielen wie der Abwrackprämie (in Deutschland), dem „Aus“ für die 100-Watt-Glühbirne (EU) etc. manifestierte – um nur wenige prominenteste Beispiele zu nennen.
Ordnungspolitik (Eucken 1990) setzt einen Rahmen und überlässt den Wirtschaftsteilnehmern die wirtschaftlichen Entscheidungen. Der Staat maßt sich dabei nicht das Wissen an, wirtschaftlich vernünftigere Entscheidungen als die Marktteilnehmer treffen zu können. Der Staat verzichtet auch nicht auf den Markt als Entdeckungsmechanismus, indem er bestimmte Technologien vorgibt (Hayek 1996).
Ordnungspolitik gibt lediglich vor, welche Ziele erreicht werden sollen, aber nicht wie. Die Entdeckung der besten Wege zum Ziel bleibt den Marktteilnehmern überlassen. Maßnahmenpolitik interveniert hingegen hoheitlich und diskretionär – sowie gleichheitswidrig. Hierüber bekommt der Staat einen einen gängelnden und dirigistischen Charakter. Genau dies erodiert aber eine freiheitliche (Wirtschafts-) Ordnung von innen.
Walter Eucken
Noch mehr: Der Staat wird zum Einfallstor von mächtigen Sonderinteressen, die ihre (oft durch Patente „geschützten“) Technologien durchsetzen wollen (für einen durch Maßnahmenpolitik geschürten Lobbyismus liefert u.a. das EEG Bände von Beispielen). Die EU könnte ihr vorgebliches Ziel – den Klimaschutz – am besten durchsetzen, indem sie Anfang und Ende der Wertkette fest in der Hand hält. Mehr ist nicht notwendig, um den volkswirtschaftlichen Stoffwechsel effektiv und effizient zu steuern. Allerdings auch nicht weniger.
Konkret bedeutet dies beispielsweise:
In dem Augenblick, in dem CO2 in den Verkehr gebracht wird, muss dieses durch ein CO2-Zertifikat hinterlegt werden – und nicht erst dann, wenn das CO2 (überspitzt dargestellt) durch den Schornstein (weniger großer Unternehmen, deren Emissionen nur mit hohem Aufwand verwalten kann) rauscht. Und die Zertifikate sollten auch nicht verschenkt, sondern meistbietend versteigert werden.
Kraftwerke werden grundsätzlich auf öffentlichem Grund und Boden errichtet, nicht auf privatem. Die Erlaubnis zum Betrieb wird auf Zeit gegeben, und es findet ebenfalls eine Versteigerung des betreffenden Pacht- oder Erbbaurechtes statt. Energieressourcen, wie Wasser- und Kohlevorkommen, sollten grundsätzlich öffentliches Eigentum sein und an die Energieunternehmen zu marktgerechten Konditionen abgegeben werden – und nicht als Geschenk.
Mit den Standorten und Ressourcen ist dabei restriktiv umzugehen: Eine leichtfertige Verspargelung der Landschaft durch Windräder ist genauso unerträglich wie ein leichtfertiger Ausbau des Braunkohletagebaus.
Würden dann nicht die „umweltintensiven“ Industrien in andere Länder fliehen? Der Exodus würde dieser Industrien würde zumindest wesentlich langsamer verlaufen oder gar nicht stattfinden, wenn das Abgabensystem umgestaltet würde, hin zu einer Abschöpfung der Renten aus Land und Natur (hierzu s. den Blogeitrag „Internationale Umweltpolitik in der Sackgasse?“). Also: Die o.a. Versteigerungserlöse, die Bodenrenten etc. können den Staatshaushalt abdecken, wenn man die ökonomischen Renten nur konsequent abschöpft, also das sog. “Henry George-Prinzip” konsequent durchführt (s. hierzu u.a. den Blogbeitrag “Let’s talk about tax: Steuern und Steuerstaat”).
Ginge der Staat wie beschrieben vor, würde Energie so teuer werden, dass die Verbraucher auch ohne entsprechende Vorschriften auf die Idee kämen, sukzessive mit energiesparenden Haushaltsgeräten nachzurüsten. Natürlich wirken steigende Energiepreise belastend und sind nicht sozial – wenn die Energierenten (also die Differenz zwischen den knappheitsbedingt gestiegenen Preisen und den Kosten der Energieerzeugung) und die Renten aus verknappten Deponien (wie die Atmosphäre für CO2 etc.) in private Taschen fließen. Würden diese aber über ein rentenbasiertes Grundeinkommen an die Bürger zurückverteilt, hätte jeder einzelne Bürger den gleichen Zugang zu Energie, der Atmosphäre etc. (Barnes / Pomerance 2000). Wer viel Energie verbraucht und Atmosphäre in Anspruch nimmt, zahlt – über die umweltgerecht erhöhten Preise – entsprechend mehr als derjenige, der wenig Energie und Atmosphäre verbraucht. Nach Rückverteilung sieht der Saldo für den Vielverbraucher negativ aus, der Saldo des sparsamen Verbrauchers wesentlich besser, vielleicht sogar positiv. So würde noch ein weiterer Anreiz für den sparsamen Anreiz mit Land und Natur geschaffen.
Eine Umorientierung der Politik ist also nötig. Wenn der Staat sich darauf beschränken würde, den volkswirtschaftlichen Stoffwechsel zu steuern, indem er einfach Anfang und Ende der Wertkette fest in der Hand hielte,
könnte er also auf Interventionen in den Wirtschaftsprozess verzichten. Er müsste allerdings dafür sorgen, dass die knappheitsbedingt erhöhten Preise für Anfang und Ende der Wertkette allen Bürgern zu Gute kämmen – über ein rentenbasiertes Grundeinkommen (Löhr 2013).
könnte er die Renten aus Land und Natur konsequent abschöpfen, die kein Mensch geschaffen hat. So könnte er auf die entmutigende Steuerbelastung von Arbeit, der unternehmerischen Disposition und der unternehmerischen Übernahme von Risiken verzichten (Löhr 2013).
könnte er sich auch auf seine Kernfunktionen beschränken und darauf verzichten, wie eine Krake sich immer stärker in die wirtschaftlichen Abläufe einzumischen. Ein starker (also über den Sonderinteressen stehender), sich selbst beschränkender Staat – das war auch die Vision eines Wilhelm von Humboldt (2006).
Anfang und Ende der Wertkette: Das ist Land und Natur. Nicht von ungefähr waren wichtige Väter der Marktwirtschaft, wie z.B. L. Walras, J. H. Gossen, J. St. Mill oder der junge J.M. Allais dem privaten Eigentum an Land und Natur gegenüber skeptisch eingestellt. Verzichtet der Staat auf das Eigentum am Anfang und am Ende der Wertkette, so muss er eben, wie die EU dies derzeit tut, innerhalb der Wertketten selber im Detail herumfummeln und herumdirigieren. So werden wirtschaftliche Freiheit und Wettbewerb sukzessive unterminiert, sowie die Tür für Lobbyismus weit geöffnet. Privateigentum an Land und Natur verträgt sich nicht mit einer freiheitlichen Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft.
Selbstverständlich ist eine radikale Wende derzeit nicht möglich. Allerdings sollten die politischen Entscheidungsträger zumindest einmal den Kompass adjustieren und sich auf den Weg in die richtige Richtung machen. Von diesem führt der Staubsauger-Streich der EU mit Sicherheit ab.
Literatur
Barnes / R. Pomerance (2000): Pie in the Sky – The Battle for Atmospheric Rent, Washington.
Eucken (1990): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 6. Aufl., Tübingen.
A. von Hayek (1996): Die Anmaßung von Wissen, Tübingen.
W. von Humboldt (2006): Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen, Stuttgart.
Die Ebola-Epidemie ist außer Kontrolle. Zuverlässige und zugelassene Medikamente stehen in ausreichender Menge nicht zur Verfügung.
Seit Beginn des letzten Ausbruchs verloren mehr als 1.000 Menschen ihr Leben, die Zahl dürfte sich mindestens noch verdoppeln. Zähneknirschend entschied sich die WHO angesichts der Situation sogar für den Einsatz ungetesteter Medikamente.
Es ist gut, dass diese Epidemie – welche die armen Schlucker dieser Welt betrifft – Aufmerksamkeit in den westlichen Medien findet. Schließlich könnte die Seuche ja auch zu uns hinüberschwappen.
Weniger gut ist, dass kaum ein Wort über die hunderttausende Menschen gesprochen wird, die jährlich an Malaria sterben. Ähnlich geht es mit TBC, Buruli Ulkus, der Schlafkrankheit, dem Dengue-Fieber und anderen Arme-Leute-Krankheiten. Letzteres ist das Stichwort. Dabei sind die betreffenden Krankheiten gute alte Bekannte. Geforscht wird aber kaum, da es sich nicht lohnt. Lieber investieren die Pharma-Konzerne in die Forschung an Lifestyle-Medikamenten: Viagra, Faltencreme und Co. genießen in den Chefetagen der Konzerne eine entschieden höhere Priorität als die eigentlichen Plagen der Menschheit.
Doch selbst, wenn Medikamente vorhanden wären: Es stünde dann immer noch die Frage im Raum, ob diese angesichts der Kosten auch an die Massen der Betroffenen abgegeben werden könnten. Bei HIV wird dies jedenfalls zunehmend schwieriger, seit sich Indien – die Apotheke der Dritten Welt – in den Fängen der Welthandelsorganisation (WTO) verheddert hat.
Verwunderlich ist das alles nicht. Es hängt mit dem internationalen Patentsystem zusammen, das Forschung nur dann stimuliert, wenn ein Verwertungsmonopol in einem nachfragestarken Markt in Aussicht steht. Ein System an geistigen Eigentumsrechten, das durch WTO, TRIPs (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) und bilateralen TRIPs Plus-Abkommen immer weiter um sich greift.
Angeblich ist dieses Regime geistiger Eigentumsrechte alternativlos. Systeme wie ein internationaler Patentpool, u.U. kombiniert mit Forschungsgutscheinen oder Ausschreibungen (über die Grenzen hinweg), kommen in der öffentlichen Diskussion nicht vor. Über derartige Systeme könnte man jedoch Anreize für die Forschung schaffen, auch in Bezug auf die nicht so zahlungskräftige Mehrheit der Menschen auf unserem Planeten. Und man könnte den freien Zugang zu den Forschungsergebnissen ermöglichen – ohne prohibitive Monopolpreise, die nichts anderes als ökonomische Renten sind: Nämlich aus “virtuellem Land”. Ja, Patente sind dem Eigentum an Land nachgeäfft. Mit Patenten kann man all dies, was man mit Privateigentum an Land auch tun kann: Monopolrenten einstreichen, aber auch andere Marktteilnehmer blockieren (die berühmten “Schubladenpatente”). Und, nicht zuletzt auch die Kosten und Opportunitätskosten auf die Zeitgenossen abladen.
Dieses System an ökonomischen Renten und den sie stützenden Eigentumsrechten ist die eigentliche Seuche.
Es mag sich zunächst widersprüchlich anhören: Ein Gradmesser für die Stärke eines Staates (verstanden als die Fähigkeit, sich zugunsten des Gemeinwohls über Partikularinteressen hinwegzusetzen) ist in einer freiheitlich verfassten Wirtschaftsordnung auch der Anteil von Land, Natur und Infrastruktur in öffentlicher Hand.
Ob Privatisierung der Berge in Österreich, von Inseln und Stränden in Griechenland, des Waldes in Irland, von Kulturdenkmälern in Italien bis hin zum öffentlichen Raum um den Mauerpark in Berlin: Die ARTE-Doku “Ausverkauf Europa” vermittelt einen guten Eindruck von dem Wahnsinn, der sich langsam aber sicher als angeblich alternativlose Politikoption durchsetzt: http://www.arte.tv/guide/de/048754-000/ausverkauf-europa (klicken)
Kritisch zu sehen ist allerdings, dass die Doku trotz der guten Beispiele manchmal sehr an der Oberfläche bleibt. Beispielsweise wird nicht auf die Ursache der Privatisierungsprogramme in Spanien und Irland eingegangen: Eine geplatzte Immobilienblase, die auch den Finanzsektor und die öffentlichen Haushalte in den Abgrund riss. Oder: Die Vergabe von Erbbaurechten wird in ihren Wirkungen – ohne Rücksicht auf die Begleitumstände – mit Volleigentum ohne Weiteres gleichgesetzt. Dennoch: Der Film ist sehenswert.
Der Beitrag wird am 29.8. um 8.55 im Fernsehen wiederholt.
Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) zeigt: Die Einkommen in den Großstädten sind zwar höher als in den peripheren Regionen; diese Einkommensvorteile werden aber in Gestalt von höheren Lebenshaltungskosten wieder mehr als ausgeglichen. Ein Münchner Single braucht 1.030 Euro, um sich genauso viel leisten zu können wie ein durchschnittlicher deutscher Bürger mit 870 Euro monatlich. Das IW Köln spricht in diesem Zusammenhang von “Kaufkraftunterschieden”. Nicht betont wird dabei leider, dass diese Kaufkraftunterschiede kaum durch Preisunterschiede von Lebensmitteln und Gebrauchsgütern verursacht werden, sondern v.a. die Unterschiede in den Mieten eine große Rolle spielen.
Wir haben immer wieder in diesem Blog dargestellt, dass die Unterschiede in den Mieten v.a. durch unterschiedlich hohe Bodenrenten in zentralen und peripheren Lagen zustande kommen. Also: Die Einkommensvorteile in den Großstädten fallen am Ende v.a. den privaten Grundstückseigentümern in Gestalt von entsprechend erhöhten Bodenrenten zu! Die Folge: Armut ist v.a. ein Phänomen der Großstädte. Sozial schwächere Schichten können sich Wohnen nicht mehr leisten und werden abgedrängt.
Ein wichtiger Sonderfall sind die in ihrer Struktur geschwächten Städte im Ruhrgebiet. Ein vielseitiger Mittelstand, der für andere Agglomerationen typisch ist, konnte sich in den Ruhrgebietsstädten nicht entwickeln. Die mächtigen Montankonzerne (Kohle: Ressourcenrente!) wussten in der Vergangenheit u.a. durch Bodenblockaden das Aufkommen von Konkurrenz um Arbeitskräfte zu verhindern. Die Karawane der Rent-Grabber zog zwischenzeitig weiter, zurück blieben die Städte und Menschen mit ihren Problemen. Weite Teile des Ruhrgebiets stellen wirtschaftsstrukturell Peripherie dar, die pure Bevölkerungsdichte macht dennoch relativ hohe Bodenrenten möglich. Die Folge: Verarmung.
Gemeinsam mit Global Change Now hatten wir versucht, die Parlamentarier des Deutschen Bundestages auf diese sozialen Probleme hin anzusprechen und wiesen auf Lösungsmöglichkeiten hin:
Die landwirtschaftlichen Flächen werden immer knapper. Ein Grund: Es gibt keine kompaktere Energieform als Öl. Energiewende heißt aber: Was wir uns in der Vergangenheit in dieser kompakten Form aus der Erde geholt haben, werden wir fortan mit den Erneuerbaren Energien verstärkt über der Erde machen müssen, und zwar relativ extensiv.
Die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Flächen für die Energiegewinnung steigt daher. Gleichzeitig wird das Angebot an landwirtschaftlichen Flächen verknappt, z.B. durch das Vordringen von Siedlungs- und Verkehrsflächen (zwischen 80-90 ha pro Tag in Deutschland), ökologischen Ausgleichsflächen oder Flächen zum Hochwasserschutz. Die grün-rote Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat dabei noch das traditionelle Ausgleichsventil geschlossen, mit dem die Landwirte in der Vergangenheit den Flächenverlust ausglichen: Den Grünlandumbruch, der mit enormen CO2-Emissionen verbunden ist.
Allein schon die Verknappung der landwirtschaftlichen Flächen führt zu höheren Bodenrenten und Pachten (über diese fließen die Bodenrenten in die Taschen der Bodeneigentümer). Aufgrund der Verknappung der Flächen treten auch die schon von David Ricardo (1772-1823) gefundenen Marktgesetze in Reinform zu Tage: Dementsprechend sickern alle Subventionen in Gestalt höherer Bodenrenten zu den Bodeneigentümern durch. Dies sind nicht nur die Landwirtschaftssubventionen der EU, die immer noch zum allergrößten Teil nach Flächen bezahlt werden. Auch die EEG-Förderungen haben eine ähnliche Wirkung. Wo Biogasanlagen stehen, steht auch viel Mais (für die Biogasanlagen), und dort steigen die Pacht- und Bodenpreise.
Konventionell wirtschaftende oder gar Biobauern können das nicht mehr bezahlen. Sie unterliegen der Konkurrenz durch die Energiebauern, ihre Existenzgrundlage wird entzogen. Ähnliches gilt für Schäfer. Was sie an Förderungen erhalten, fließt an die Eigentümer der Flächen ab.
Was wäre zu tun? Zunächst einmal ginge es darum, planerisch Schutzräume für konventionell und ökologisch wirtschaftende Bauern auszuweisen. Wäre auf den betreffenden Flächen nichts anderes als konventionelle oder ökologische Landwirtschaft erlaubt, würden dort die Pachten und Bodenwerte auch sinken.
Die Subventionierung durch die EU und auch im Rahmen der Energiewende muss überdacht werden. Am Ende wird der Bodeneigentümer subventioniert, nicht der Bauer, bei dem die Subvention eigentlich ankommen soll. Man kennt das Phänomen aus anderen Bereichen, wenn sich beispielsweise private Bodeneigentümer eine goldene Nase verdienen, die ihre Flächen an einen durch das EEG subventionierte Windkraftanlagenbetreiber verpachten – zumal am Ende der Eigentümer der Fläche eine hohe Pacht abzieht, wirft die Anlage für ihren Betreiber oft nur eine magere Rendite ab.
Knappe Flächen sollten eigentlich bessere Preise für die Landwirte bedeuten. Diese stoßen allerdings auf eine Nachfragemacht, die durch wenige Einzelhandelsriesen um Aldi & Co. gebildet wird und die die Bauern bis ins Unerträgliche in den Preisen drücken. Diese Nachfragemacht ist – wie wir in diesem Blog schon herausgestellt haben (s. den Blogbeitrag: “Gewinne und Renten: Alles Aldi oder was?”) nicht zuletzt durch die großzügige Politik der untereinander konkurrierenden Kommunen zugunsten von Aldi & Co. zustande gekommen. Die Fehler der Vergangenheit sind schwer zu korrigieren, man sollte aber den Versuch nicht unterlassen.
Es wird deutlich, dass es dem neuen Eigentümer von Karstadt, René Benko, wahrscheinlich v.a. um die wertvollen Immobilien geht. Wenn Benko die Bodenrente (dieser Begriff kommt natürlich nicht vor) mit anderen Konzepten wie Shopping-Malls ausschöpfen kann, hat das Karstadt-Konzept keine Chance mehr. S. dazu auch unseren Beitrag “Karstadt: Den (Immobilien-) Haien zum Fraß vorgeworfen”
Das Waffenarsenal der NATO wird modernisiert, die Grenzen der NATO werden entgegen allen Abmachungen immer weiter nach Osten verschoben, und die NATO soll auch den Griff nach den Ressourcen unterstützen und absichern. Mehr dazu auch in unserem Blog im Beitrag “Nochmal zur Ukraine: Gas, geostrategische Interessen und das Versagen der westlichen Medien“. Angesichts des Monitor-Beitrags ist es schön, zuzugestehen, dass es sich nicht um ein Totalversagen handelt.
Wie immer der Hinweis: Dank des geltenden Regimes “geistiger Eigentumsrechte” sind die informativen Beiträge in der ARD-Mediathek nur zeitlich begrenzt verfügbar!
… ist das Gegenteil von gut. Es ist ein langer Wunschzettel, der da präsentiert wurde: Die Bundesregierung will, beabsichtigt, möchte …, ohne sich festzulegen. Lediglich ein einziges Ziel ist in der am 20. August vom Bundeskabinett beschlossenen Digitalen Agenda so konkret benannt, dass man die Zielerreichung auch messen kann: Die flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde bis 2018.
Viele Jahre lang hatte man v.a. die Versorgung der peripheren Regionen mit der Breitbandtechnologie verschlafen. Auf dem Land liegt der Breitband-Ausbaugrad bei unter 20 Prozent, in den Städten hingegen bei 80 Prozent. Und nun muss man kein Prophet sein, um das Scheitern des in der Digitalen Agenda angekündigten Zieles vorauszusagen.
Doch bringen wir die gute Nachricht zuerst: Die Finanzierung soll maßgeblich durch Erlöse aus den Verkäufen von Sendefrequenzen erfolgen, die derzeit noch fürs Fernsehen genutzt werden. Dies bedeutet insoweit keine unentgeltliche Zuteilung der Sendefrequenzen, sondern eine Abschöpfung der damit verbundenen ökonomischen Renten. Immerhin ein kleiner Schritt in die richtige Richtung: Öffentliche Infrastruktur lässt sich bequem über ökonomische Renten finanzieren, wenn man es nur konsequent genug angeht.
Und das ist die schlechte Nachricht: Die Erlöse werden wahrscheinlich nicht reichen. Und an andere ökonomische Renten will die Bundesregierung derzeit nicht ran.
Eine weitere Hiobsbotschaft: Die Lust der privaten Telekommunikationsunternehmen, in den peripheren Regionen zu investieren, ist weiterhin begrenzt. Dies gilt erst recht, nach dem die Digitale Agenda nichts darüber aussagt, wie die Förderung des Ausbaus konkret aussehen soll. Wir haben schon diverse Male in diesem Blog betont, dass es eigentlich die Aufgabe der Regierung ist, sich in das Eigentum des natürlichen Monopols Breitbandnetz zu bringen – anstatt private Unternehmen bei der Errichtung dieses Monopols zu subventionieren (siehe zum Beispiel “O2 und E-Plus: Die Megafusion zu Lasten der Verbraucher“). Denn die privaten Telekommunikationsunternehmen werden sich ohne staatliche Subventionen nicht von der Stelle bewegen.
Deutschland ist in Sachen Telekommunikations-Infrastruktur ohnehin schon ein Nachzügler. Dank der Entschlusskraft dieser Regierung wird sich daran so schnell auch nichts ändern.