Category Archives: Public goods

Kaufprämie für Elektroautos: Lobby in Sektlaune

Dirk Löhr

Die Bundesregierung hat mittlerweile eingeräumt, dass das ursprüngliche Ziel – 1 Mio. Elektrofahrzeuge bis 2020 – nicht mehr erreichbar ist. Mittlerweile hat sie daher das Ziel halbiert. Das Mittel zur Erreichung des tiefer gelegten Ziels soll nun eine Subvention sein: Eine Kaufprämie i.H.v. 4.000 Euro für Elektroautos. Die Hersteller sollen sich an der Prämie beteiligen.

Mit Marktwirtschaft hat der jüngste Einfall der Bundesregierung allerdings wenig zu tun:

  • Zunächst fördert die Bundesregierung einen ganz bestimmten Weg, die Umwelt zu entlasten. Es gibt aber noch andere, möglicherweise effektivere (weniger unnötige Autofahrten, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel etc.). Insoweit entsteht hier ein Dirigismus, wie man ihn z.B. aus dem Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) kennt.
  • Mit der Prämie wird letztlich eine gut organisierte Branche (die Automobilindustrie) auf Kosten der schlecht organisierten Mehrheit der Steuerzahler gefördert: Das riecht nach einer politischen Rente.  Dass die Autohersteller sich an der Prämie beteiligen sollen, ändert hieran nichts: Natürlich kalkulieren die Hersteller diese milde Beigabe in ihre Preisforderungen mit ein. Klar, dass sich die Automobilhersteller in Sektlaune befinden.
  • Zudem fordert das marktwirtschaftskonforme Verursacherprinzip, dass derjenige, der eine Schädigung verursacht, auch für diesen Schaden aufkommt. Er sollte nicht für den Fall belohnt werden, dass er die Schädigung unterlässt. Um es deutlicher zu machen: Wenn jemand beim Oktoberfest seinem Nachbarn einen Bierkrug über den Kopf ziehen will, sollte dies geahndet werden. Kaum verständlich ist es, wenn der potentielle Missetäter eine Prämie dafür erhält, wenn er seinem destruktiven Trieb nicht folgt.
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Ladestation für Elektrofahrzeuge

Genauso  sollte die Verschmutzung der Umwelt mit konventionellen Fahrzeugen durch eine höhere Abgabe auf die erzeugte Verschmutzung (z.B. durch Einbeziehung des Straßenverkehrs in den CO2-Handel, was bei einer Systemumstellung des Europäischen Emissionshandels durchaus möglich wäre) auf den Verursacher zurückgeführt werden. Dann würde umweltschonende Mobilität – auch ohne Subvention – attraktiv. Im Übrigen nutzt allein der Umstieg auf E-Mobilität der Umwelt gar nichts, wenn der Strom weiterhin dreckig produziert wird. Auch dieses Problem könnte über Verschmutzungsrechte angegangen werden – freilich müsste man man sich dabei gegen die Lobby derjenigen durchsetzen, die noch immer mit dreckiger Energie Geld verdienen (wenngleich weniger als noch vor ein paar Jahren).

Ich höre schon den Aufschrei: So etwas belastet doch v.a. den “kleinen Mann”. Das ist richtig, wenn das Geld in den Staatshaushalt fließt, wie es in den absurden Konzepten von “Ökosteuern” und “doppelten Dividenden” praktiziert wurde. Politisch ist eine solche Belastung des “kleinen Mannes” in einem demokratischen Staatswesen kaum durchsetzbar. Aber: Was wäre denn, wenn die Gelder aus der Ausgabe von Verschmutzungsrechten an die Bürger zu gleichen Teilen zurück verteilt würden? Das ist die Idee des ökologischen Grundeinkommens – nicht zu verwechseln mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Wenn ein Bürger die Umwelt verschmutzt, sei es durch ein herkömmliches Kfz, sei es durch ein E-Mobil, das dreckigen Strom tankt, zahlt er idealer Weise über den Energiepreis entsprechend viel in einen Fonds ein. Unterlässt er hingegen die Verschmutzung, weil er weniger oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, zahlt er weniger. Wird dieses Geld wieder als ökologisches Grundeinkommen an die Bürger ausgekehrt, zahlt der überdurchschnittliche Verschmutzer letztlich an den unterdurchschnittlichen Nutzer (der Atmosphäre als Deponie). Logisch und gerecht, wenn man davon ausgeht, dass die Atmosphäre allein Menschen zu gleichen Teilen gehört. Vor allem wird ein Anreiz gesetzt, die Umweltbeeinträchtigung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu vermindern.

Allerdings reicht das alleine nicht aus. Viele potenzielle Käufer werden allein wegen der fehlenden Infrastruktur (Ladestationen, Batteriewechseleinrichtungen) nicht daran denken, auf ein Elektroauto umzusteigen. Die 300 Mio. Euro, die der Bund für die Einrichtung von ca. 15.000 Ladeeinrichtungen  bis 2020 ausgeben will, sind diesbezüglich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das Finanzierungsproblem würde nicht geringer, wenn – wie oben vorgeschlagen – das Geld nicht in den Staatshaushalt fließt, sondern als ökologisches Grundeinkommen wieder an die Bürger zurückfließt. In diesem Blog wurde jedoch immer wieder betont, dass mit dem Henry George-Theorem ein effektives Finanzierungskonzept bereitsteht, von dem jedoch weder die Politik noch die Mainstream-Wirtschaftswissenschaft etwas wissen will. Danach sollen diejenigen für die Infrastruktur zahlen, die am Ende auch davon profitieren: Das sind die Grundstückseigentümer, weil sich am Ende der Erfolg der betreffenden Maßnahmen (gute Verkehrsinfrastruktur, saubere Umwelt etc.) in ihren Grundstückswerten abbildet. Statt dessen sollte die sachfremde Finanzierung über Steuern, die letztlich v.a. die Arbeitnehmer belastet, reduziert werden.

It’s a long way …

 

 

Renegade Economists: EU Declaration of Bancrupcy

Karl Fitzgerald

Karl Fitzgerald and Dirk Löhr discuss EU economic pressures with regards to Karl Fitzgeraldenvironmental taxation, the refugee crisis and a central bank ignorant of the danger asset bubbles pose. Here is the

Show 433 of Renegade Economists 

Related links:

Sustainable Public Finance: Double Neutrality Instead of Double Dividend (Journal of Environmental Protection, Vol.7 No.2, February 2016).

Boden behalten, Basel gestalten – Erfolg der neuen Bodeninitiative

Dirk Löhr

Die Schweizer haben’s drauf. In einem Volksbegehren votierten 66,9 Prozent mit einem “Ja” für das Anliegen der „Neuen Bodeninitiative (Boden behalten und Basel gestalten)“, die v.a. von linksliberalen Kreisen  getragen wurde. Die Stimmbeteiligung lag bei 68,4 Prozent. Es handelt sich um den zweiten Anlauf, der dem Gegenvorschlag zu einer 2014 zurückgezogenen ersten Initiative entspricht. Somit darf der Kanton Basel-Stadt (vergleichbar mit einem deutschen Stadtstaat) darf künftig sein Land nicht mehr verkaufen. Vielmehr muss er den Boden von nun an fast nur noch im Baurecht, das dem deutschen “Erbbaurecht” entspricht,  abgeben.

WebSite der Initiative: http://www.neue-bodeninitiative.ch/
WebSite der Initiative: http://www.neue-bodeninitiative.ch/

Somit darf ein Grundstück zwar privat genutzt werden, z.B. durch die Errichtung eines aufstehenden Gebäudes. Dennoch bleibt die öffentliche Hand Eigentümer. Sie behält die Kontrolle über den Nutzungszyklus der Immobilie und erhält einen Bauzins (in Deutschland: “Erbbauzins”) als Nutzungsentgelt. Dementsprechend ist das Ziel der Bodeninitiative, dauerhaft höhere Erträge als mit der bisherigen Land-Verkaufspolitik zu erzielen. Zudem soll familienfreundliches, umweltschonendes und bezahlbares Wohnen gefördert werden. Gleiches gilt für soziale, kulturelle und gewerbliche Aktivitäten. Auch der Bodenspekulation soll Einhalt geboten werden. Gerade in Basel ist der Leidensdruck in puncto bezahlbares Wohnen hoch, was wohl ein wesentlicher Grund für den Erfolg der Initiative war. Das Volksbegehren wurde wesentlich von den Stiftungen Habitat und Edith Mayron, der Dachverband der Wohngenossenschaften in der Nordwestschweiz sowie weiteren Organisationen wie Hausverein und Mieterverband und auch Parteien wie SP und EVP angestoßen.

Ein 29. Februar passiert in der Regel nur alle vier Jahre. Immerhin: Wenn so etwas wie in Basel auch andernorts alle vier Jahre passieren würde, stünde es besser mit der Zukunft.

 

Finanzausgleich und Grundsteuer: Wann wächst zusammen, was zusammen gehört?

Dirk Löhr

Im Blogbeitrag vom 26. August (FINANZAUSGLEICH – QUOD LICET IOVI, NON LICET BOVI) wurde die Belastung beschrieben, die gerade kreisfreie Städte und Stadtstaaten mit ihren zentralörtlichen Funktionen zu tragen haben.

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Hiermit sind hohe Infrastruktur-Fixkosten verbunden, die aber derzeit zu einem erheblichen Teil als externe Effekte („Spillovers“) v.a. den Kommunen im „Speckgürtel“ der großen Städte zugutekommen. Die Stadtstaaten und kreisfreien Städte haben zwar einen entsprechend hohen Fixkostenapparat aus den zentralörtlichen Einrichtungen am Bein, können diesen aber nicht angemessen finanzieren. Leistungsangebot und Finanzausstattung sind entkoppelt. Die Folge ist eine entsprechend hohe Verschuldung. Abbildung 1 illustriert exemplarisch die pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen, gereiht nach Gemeindegrößenklassen:
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Abbildung 1: Pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen am Beispiel Nordrhein-Westfalens, gereiht nach Gemeindegrößenklassen (Quelle: Haushaltssteuerung.de (2014): Pro Kopf-Verschuldung der Städte und Gemeinden in NRW zum 31.12.2012 nach Gemeindegrößenklassen).

In unserem o.a. Blogbeitrag haben wir ebenfalls dargestellt, dass eine – allerdings oft unpopuläre Option – die Eingemeindung von „Speckgürtel-Kommunen“ sein kann. Den eigentlichen Schlüssel zur Lösung der Verschuldungsproblematik für Zentrale Orte liefert jedoch das Henry George-Theorem (z.B. Arnott / Stiglitz 1979). Hiernach schafft das kommunale Leistungsangebot (v.a. die öffentliche Infrastruktur) überhaupt erst die Bodenrenten – die Kommunen und ihr staatlicher „Overhead“ sind „rent-creating institutions“ (Harrison). Umgekehrt können die Bodenrenten auch zur Finanzierung der Fixkosten der öffentlichen Infrastruktur verwendet werden – dies ist das Prinzip der „sich selbst finanzierenden Infrastruktur“ (Harrison 2006). Im Idealfall (Vollabschöpfung der Bodenrente, optimale Bevölkerungsgröße etc.) wären gar keine anderen Steuern für die Finanzierung der Fixkosten der Infrastruktur nötig (die alte Idee der „Single Tax“). Allerdings funktioniert das Prinzip der „sich selbst finanzierenden Infrastruktur“ nur insoweit, wie die durch die (kommunale) Infrastruktur erzeugten Bodenerträge nicht in ganz andere Kassen fließen – seien diese nun privat oder öffentlich. Der o.a. Blogartikel stellte dar, dass das Henry George-Prinzip umso mehr erodiert wird, je höher

a) der Anteil der privatisierten Bodenrenten ist und

b) je stärker der Konnex „Infrastrukturinvestition – Finanzierung aus Bodenrenten“ durch die Vergemeinschaftung von Steuern und den Finanzausgleich auseinandergerissen wird.

Zu a) Den steigenden Anteil der Bodenrente am Volkseinkommen stellt Abbildung 2 dar. Das Henry George-Prinzip der Kopplung von Leistungsangebot und Finanzausstattung wird hier zerrissen, weil nur ein geringer Prozentsatz der kommunal geschaffenen – und in den letzten Jahren stark angestiegenen – Bodenrenten (nach meinen vorläufigen Berechnungen dürfte dieser unterhalb von 15 Prozent liegen) überhaupt durch Steuern abgeschöpft wird.

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

Abbildung 2: Steigender Anteil der Bodenrenten am Volkseinkommen (Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen)

Erst der Steuerstaat macht es möglich, dass die durch die Öffentlichkeit (Agglomeration von Fachkräften, Nachfrage, öffentlicher Infrastruktur) geschaffenen Bodenrenten privatisiert werden; die dadurch entstehende Finanzierungslücke wird durch die Sozialisierung privat geschaffener Werte (= Steuern) mehr schlecht als recht gefüllt.

Zu b) Doch auch im öffentlichen Bereich wird auseinandergerissen, was zusammen gehört. Vor allem Gemeinschaftssteuern und Finanzausgleich entkoppeln Leistungsangebot und Finanzausstattung von Kommunen und Ländern. Nun sind aber die Bodenrenten das Potenzial, aus dem die Steuern letztlich geschöpft werden („ATCOR“: all tax comes out of rent; Gaffney 2009). „Radiziert“ sind die Bodenrenten aber in den Kommunen. Diese tragen die Letztverantwortung für die Inwertsetzung von Land. Die aufkommensstärksten Steuern (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuern) sind aber Gemeinschaftssteuern; sie leiten zunächst einen erheblichen Teil der lokal geschaffenen Bodenrenten in einen zentralen Topf. Im Gegenzug versucht man, die finanziell weitgehend entblößten Kommunen wieder über den Finanzausgleich notdürftig zu bekleiden. Notdürftig, denn von dem Anteil an Bodenrenten, der überhaupt durch Steuern in die öffentliche Hand überführt wird, landet mehr als die Hälfte eben nicht bei Kommunen und Ländern, sondern bleibt beim Bund hängen.

Damit Kommunen (und auch Länder) einen angemessenen Anteil des über ihre Leistungen erzeugten sozialen Überschusses bekommen, bietet sich v.a. eine Stärkung der Grundsteuer an. Die Akzeptanz der Grundsteuer könnte erhöht werden, indem im gleichen Zuge andere Steuern gesenkt werden (Tax Shift).Die Grundsteuer sollte dabei als Bodenwertsteuer ausgestaltet sein, denn nur diese kann den sozialen Überschuss abschöpfen, der in und von den Gemeinden geschaffen wurde – eben die Bodenrente. Will man den Kommunen den Gegenwert dessen zufließen lassen, was durch ihr Leistungsangebot geschaffen wurde, muss die Grundsteuer aber aus dem kommunalen und länderbezogenen Finanzausgleich (bei der Bemessung der Finanzkraft) entlassen werden.

Ein erster Schritt in die richtige Richtung stellt insoweit der jüngste Vorschlag der unionsregierten Bundesländer dar, das System des Länderfinanzausgleichs auf eine neue Basis zu stellen. Entsprechende Konzepte tun allein deswegen Not, weil 2019 der jetzige Länderfinanzausgleich, der Solidarpakt II mit Ostdeutschland und andere Finanzgesetze auslaufen. Nach den Vorstellungen der unionsregierten Länder soll der Länderfinanzausgleich nur noch über den Umsatzsteuer-Ausgleich abgewickelt werden (also den bisherigen Umsatzsteuer-Vorwegausgleich). Der Länderanteil am gesamten Umsatzsteueraufkommen wird dabei entsprechend der Einwohnerzahl den einzelnen Ländern zugeordnet. Im Vorschlag der unionsregierten Länder soll eine – durch den Bund finanzierte – Modifikation die unterschiedliche Finanzkraft der Länder durch Zu- und Abschläge berücksichtigen. Insbesondere die ostdeutschen Länder sollen so nicht schlechter gestellt werden als bisher.

Allerdings haben insbesondere finanzschwache SPD-Länder wie Berlin skeptisch auf diese Pläne reagiert. Auf den Gedanken, die Reform des Finanzausgleichs mit einer Grundsteuerreform zu verbinden und zu diesem Zwecke die Grundsteuer aus dem Finanzausgleich herauszunehmen, kam man ohnehin bislang nicht. Dies,

  • obwohl einer sachgerechten Grundsteuerreform neben befürchteten Verschiebungen der Abgabenbelastung bei den Steuerpflichtigen v.a. die Änderung der Finanzmittelverteilung unter den Ländern beim Finanzausgleich im Wege stand (und immer noch steht);
  • und obwohl gerade die hochverschuldeten und mehrheitlich SPD-regierten Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen besonders davon profitieren würden, wenn die dort hohen Bodenrenten auch in die eigenen Schatullen fließen könnten. Gerade die Stadtstaaten könnten also von einer Herausnahme der Grundsteuer aus dem Finanzausgleich in besonderer Weise profitieren – dies allerdings nur im Rahmen einer reformierten Grundsteuer, über die sich auch die Bodenrenten abschöpfen lassen.
  • Die Herausnahme der Grundsteuer aus dem Länderfinanzausgleich – z.B. auf Grundlage des Unions-Vorschlages – könnte auch die Grundlage für eine länderspezifische Regelung der Grundsteuer darstellen (bzw. eine länderspezifische Öffnungsklausel in einem bundeseinheitlichen Grundsteuergesetz). Dies alles wäre auch ein wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerbsföderalismus.

Damit ist freilich noch nichts über den kommunalen Finanzausgleich gesagt, der länderspezifisch geregelt ist. Auch hier sollte die Grundsteuer grundsätzlich herausgenommen werden – dies wäre aber Sache der Länder.

 

Weitere zitierte Literatur

Arnott, R. J.  / Stiglitz, J. E. (1979): Aggregate Land Rents, Expenditure on Public Goods, and Optimal City Size, in: Quarterly Journal of Economics, Vol. 93 No. 4, S. 471-500.

Gaffney, M. (2009): The Hidden Taxable Capacity of Land: Enough and to Spare, in: International Journal of Social Economics, 36. Jg., S. 328-411.

Harrison, F. (2006b): Wheels of Fortune – Self-funding Infrastructure and the Free Market Case for a Land Tax, London (The Institute of Economic Affairs).

Griechenland zum Schleuderpreis

Dirk Löhr

Griechenland soll seinen Staatsbesitz verkaufen. So will es Brüssel. 50 Milliarden Euro sollen die Verkäufe bringen, das Land könnte so einen Teil seiner Schulden tilgen, lautet das Versprechen.

griechenland-krise

Mit Marktwirtschaft hat die Privatisierung von Essential Facilities und natürlichen Monopolen allerdings nichts zu tun. Vielmehr spielen sich die Rent-Grabber in die Hände. Aufgrund seiner Erfahrungen mit derartigen Privatisierungsorgien müsste eigentlich gerade Deutschland die Notbremse ziehen. Weit gefehlt. Eine schöne Beschreibung der Zustände liefert die ZDF-Reportage

“Griechenland zum Schnäppchenpreis” (bitte klicken),

die in Frontal 21 vom 15.09. gesendet wurde.

Frequenzauktion: Bieterwettbewerb um die zweite “digitale Dividende”

Eckhard Behrens*

Der nachfolgende Bericht ist lesenswert, weil er klarer, als es in anderen Medien zu lesen ist, beschreibt, worum es bei der Frequenzauktion technisch geht und wie wirtschaftlich vorgegangen wird:

Bericht Frequenzversteigerung (bitte klicken)

Eckhard_Behrens
Eckhard Behrens

Es ist zu begrüßen, dass üblich geworden ist, die Nutzung von Funkfrequenzen zeitlich begrenzt und höchstbietend zu versteigern, statt sie wie früher üblich, den Platzhirschen unentgeltlich zu überlassen.

Die Probleme beginnen mit den Zulassungsregelungen zur Versteigerung, deren Folge ein enges Nachfrage-Oligopol ist. Ob es möglich ist, das Nachfrager-Oligopol durch die Versteigerungsregeln in Schach zu halten, kann man bezweifeln. Bei der letzten Versteigerung blieben die Erlöse hinter den Erwartungen zurück – nicht unüblich, dass auf Oligopolmärkten die Preise keine Gleichgewichtspreise sind. Jedenfalls sind alle Beteiligten an dem Vergabeverfahren auch juristisch hoch gerüstet.

Richtigerweise wird in dem Bericht auch die Frage aufgeworfen, ob die vorgesehene Verwendung der Versteigerungserlöse zu rechtfertigen ist. Das Seminar für freiheitliche Ordnung (Bad Boll) will alle Erlöse aus Naturressourcen zu gleichen Teilen auf alle Menschen verteilen.

Schule der Freiheit
Das Seminar für freiheitliche Ordnung – die Schule der Freiheit

Das ist ein Fernziel, das zunächst nur zur Orientierung für die Suche nach sinnvollen Lösungen dienen kann. – Politisch wird die Abschöpfung der Renten offenbar erleichtert, wenn sie der Finanzierung naheliegender guter Zwecke gewidmet werden – also die Autobahn-Maut dem Straßenbau und -unterhalt usw. Hier ist klar, dass der gewünschte Breitbandausbau im ländlichen Raum nur mit öffentlichen Subventionen vorankommen wird. Dafür gibt es demokratische Mehrheiten und kein Vertrauen auf die Kraft genossenschaftlicher Selbstorganisation der Nutzer. Man kann vor allem in Zweifel ziehen, ob bei öffentlicher Infrastrukturfinanzierung immer die ökonomisch sinnvollsten Projekte zuerst finanziert werden. Jedenfalls ist es bei knappen öffentlichen Kassen verlockend, für gewünschte Subventionen einen Sondertopf zu haben. – Im vorliegenden Falle ist es wettbewerbspolitisch von Vorteil, dass Breitbandkabel und die neuen Funkfrequenzen um dieselben Nutzer konkurrieren werden. Dabei geht es nicht nur um Preiswettbewerb: Gemeinden, die keine Funkmasten und -wellen wollen, können den Breitbandausbau forcieren – auf den Standortfaktor “Breitbandzugang zum Internet” wollen weder Gewerbe noch Bewohner verzichten.

 

* Eckhard Behrens (* 1937, wohnhaft in Heidelberg), Jurist und Volkswirt, ist u.a. Mitglied im Vorstand des Seminars für freiheitliche Ordnung in Bad Boll; er war langjähriger Vorsitzender des Landesfachausschusses für Bildung und Wissenschaft in Baden-Württemberg und stellvertretender Vorsitzender des Bundesfachausschusses in der FDP.

 

Kommunale Spitzenverbände: Gemeinsames Positionspapier zu Freihandelsabkommen

Dirk Löhr

Teile und herrsche. Dieses schon in der Antike angewandte politische Rezept ist immer noch aktuell.

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Aktuell wird es konkret in den Freihandelsabkommen (insbesondere TTIP und TiSA) verfolgt, mit denen die (durchaus kritikwürdige) Welthandelsorganisation immer mehr über bilaterale Abkommen (oft mit schwächeren “Partnern”) in die Bedeutungslosigkeit geschickt wird. In einem – bezeichnenderweise in der Öffentlichkeit wenig wahrgenommenen – Positionspapier haben sich die kommunalen Spitzenverbände schon im Oktober letzten Jahres zu dieser Entwicklung kritisch geäußert. Dieses gute und vernünftige Papier sei hier noch einmal zur Lektüre empfohlen:

Gemeinsames Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen (bitte klicken)

U.a. wird gefordert, die kommunale Daseinsvorsorge von den Marktzugangsverpflichtungen (am besten über die Nicht-Erwähnung in einer “Positivliste”) auszunehmen, beim öffentlichen Beschaffungswesen nicht über das EU-Vergabe- und Konzessionspaket hinauszugehen und keine privaten Schiedsgerichte zur Schlichtung zuzulassen.

Kommunale Spitzenverbände

Was sich hier so spröde anhört, hat große Auswirkungen auf das tägliche Leben eines jeden Bürgers. Es bleibt zu hoffen, dass die kommunalen Spitzenverbände ihren politischen Einfluss geltend machen können. Und: Jeder einzelne Bürger ist aufgerufen, in diesem Sinne Druck auf die politischen Mandatsträger auszuüben.

Parkplätze in Innenstädten als digitaler Goldrausch?

Dirk Löhr

Jeder kennt es: Die lästige Parkplatzsuche. Vor allem in dicht besiedelten Großstädten wird dies zum Problem.

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Für Städte ist dies auch eine Chance: Über Parkgebühren, welche die Bodenrenten abschöpfen, könnten die kommunalen Haushalte aufgefüllt werden. Stellt man es richtig an, könnte man zudem Autofahrer, die ohne Not zu Stoßzeiten in die Innenstädte einfallen, auf andere Zeiten oder den ÖPNV ablenken und so die Innenstädte von Ballungskosten entlasten. Viele Kommunen machen von diesen Möglichkeiten allerdings bislang keinen richtigen Gebrauch. Statt dessen wollen sich zunehmend private “Unternehmer” den dicken Fisch an Land ziehen: Am frechsten ist wohl die Blockade von Parkplätzen zum Zwecke der anschließenden Versteigerung mittels Apps. Dieses asoziale Geschäftsmodell wurde in den USA (San Francisco) von der Firma „Money Parking“ als „Social Parking“ verkauft (Kyriasoglou 2015). Tatsächlich handelt es sich um „Rent Grabbing“. Die private Firma schöpft die Bodenrenten ab, auf die die Stadt – aus welchen Gründen auch immer – verzichtet; die neuen Technologien machen es möglich. Allerdings fand dies im beschriebenen Fall die Stadtverwaltung von San Francisco nicht witzig und schickte Moneyparking eine Unterlassungsverfügung. Dennoch: Immer mehr Geschäftsideen laufen auch hierzulande darauf hinaus, wenigstens einen Teil der nicht von der öffentlichen Hand abgeschöpften Renten unter Zuhilfenahme digitaler Technologie zu privatisieren. Es bleibt zu hoffen, dass die Kommunen dies erkennen und – mit Unterstützung findiger Unternehmen und der neuen technologischen Möglichkeiten – sich selber diese ungenutzten Einnahmequellen erschließen. Diesbezüglich scheint bei einigen Kommunen (so z.B. Hannover) langsam ein Umdenken einzusetzen (Wiedersheim 2015).

 

Mehr Informationen:

Kyriasoglou, C. (2015): Parkplatz-Apps schalten in den zweiten Gang, in: Gründerszene vom 6.3. Online: http://www.gruenderszene.de/allgemein/parkplatz-apps

Wiedersheim, V. (2015): Steintor: Parkticketpflicht bis 24 Uhr, in: HAZ vom 18.4., S. 15.

Griechenland: Lasst sie doch pleite gehen?

Dirk Löhr

Faktisch befindet sich Griechenland schon in einem Insolvenzverfahren. Allerdings in einem ungeregelten Verfahren, dessen Konditionen zwischen starken Gläubiger- und schwachen Schuldnerstaaten ziemlich diskretionär ausgehandelt werden – im Falle Griechenlands zwischen „den Institutionen“ (also der Troika aus EZB, IWF und EU-Kommission) auf der einen sowie Griechenland auf der anderen Seite.

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Ein Insolvenzrecht für Staaten muss her, das verbindliche Regeln statuiert, mittels deren Einhaltung verschuldeten Staaten gestärkt nach absehbarer Zeit einen Neuanfang starten können (Erk 2015). Dabei müssen auch ziemlich deutlich die Grenzen der Zumutbarkeit für die jeweilige Bevölkerung definiert werden.

Vorbild hierfür kann das Unternehmensinsolvenzrecht allerdings nur beschränkt sein. Die erste Gruppe von Einwänden hiergegen richtet sich gegen die formale Analogie: So gibt es bei Staaten keine Alternative zur „Unternehmensfortführung“. Auch die Ablehnung eines Konkurses „mangels Masse“ kommt nicht in Betracht. Einem Land einen fremden Insolvenzverwalter vor die Nase zu setzen, wäre wohl auch mit den gängigen demokratischen und völkerrechtlichen Prinzipien kaum kompatibel.

Materiell gibt es schließlich ebenfalls Schranken. Die betreffenden Staaten müssen wettbewerbsfähig gemacht werden. In diesem Blog haben wir immer wieder dargestellt, dass dies v.a. durch eine Reduzierung von Steuern zugunsten einer Abschöpfung der ökonomischen Renten geschehen kann. So lassen sich die Kapital- und Arbeitskosten absenken und mit der Produktivität auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit steigern. Dies funktioniert aber gerade nicht, wenn einem Staat auferlegt wird, dass er Grund und Boden sowie (Infrastruktur-) Monopole zugunsten der Schuldentilgung veräußern soll. Die Konsequenz sind Steuererhöhungen und Kapitalflucht, welche die Wirtschaft des auf dem Boden liegenden Landes dann noch weiter schwächen. Spätestens bei Grund und Boden sowie (Infrastruktur-) Monopolen muss die Privatisierung daher ihre Grenze haben.

Schließlich wäre es auch nicht verkehrt, wenn die verantwortlichen Politiker in den Schuldnerstaaten bei Insolvenzverschleppung mit ihrem Privatvermögen herangezogen werden könnten. Genauso sollten aber auch die verantwortlichen Politiker in den Gläubigerstaaten mit ihrem Privatvermögen haften, wenn sie – wie Merkel, Schäuble und der damalige IWF-Direktor Strauss-Kahn – zugunsten der Finanzindustrie zur Insolvenzverschleppung faktisch anstiften (Arte 2015). Die Zeche für die politischen Ambitionen des Herrn Strauss-Kahn und der Frau Merkel zahlt schon jetzt die griechische Bevölkerung – und in Zukunft auch der deutsche Steuerzahler. Bei einer persönlichen Haftung für die politische Verantwortungslosigkeit bekäme die Politikerfloskel von der „Übernahme der politischen Verantwortung“ endlich einen konkreten Inhalt. Und damit sind auch schon diejenigen Akteure (teilweise namentlich) benannt, die an derartigen Regeln kein Interesse haben können (Baudzus 2015).

 

Quellen:

Arte (2015): Macht ohne Kontrolle – Die Troika, ausgestrahlt am Dienstag, 24. Februar um 21:50 Uhr (90 Min.). Online: http://www.arte.tv/guide/de/051622-000/macht-ohne-kontrolle-die-troika

Baudzus, R. (2015): Neue Enthüllungen zu Griechen-Bailout: IWF besudelt eigene Glaubwürdigkeit aufgrund rein politischer Ziele, in: Cashkurs vom 3.3. Online: http://www.cashkurs.com/kategorie/wirtschaftsfacts/beitrag/neue-enthuellungen-zu-griechen-bailout-iwf-besudelt-eigene-glaubwuerdigkeit-aufgrund-rein-politisch/

Erk, D. (2015): Lasst sie doch pleite gehen! DIE Zeit vom 1.4. Online: http://www.zeit.de/2015/14/insolvenz-recht-staat-christoph-paulus

PPP: Millarden gegen den Stau?

Dirk Löhr

Wie das Handelsblatt vom 11. Februar mitteilt, plant die Bundesregierung die Einführung eines “revolutionären Konzepts gegen Verkehrsprobleme”. Der Hintergrund:

– Durch die niedrigen Zinsen sind v.a. die Versicherungen in einen “Anlagenotstand” geraten.

– Andererseits investiert Deutschland zu wenig in die öffentliche Infrastruktur, die langsam aber sicher verkommt.

Marode straße

Die Lösung sieht Bundesfinanzminister Schäuble offenbar in einem “Public Private Partnership” (PPP): Künftig könnte demnach eine Art Bundesfernstraßengesellschaft für Planung, Bau und Unterhalt der Schnellstraßen zuständig sein. Diese blieben somit zwar in staatlichem Eigentum, die Finanzierung würde aber nicht mehr über Steuermittel erfolgen, sondern über Maut-Einnahmen. Zudem könnte sie ihre Investitionen mit privatem Kapital aufstocken: Großinvestoren – wie Versicherungskonzerne – könnten sich dann über Kredite, Anleihen oder Genussrechte beteiligen. Das Vorbild ist Österreich, wo die staatliche Firma Asfinag die Autobahnen pflegt.

Was hier als “revolutionär” gefeiert wird, ist “alter Wein in neuen Schläuchen”. Versicherungen und Großkonzerne sollen mangels anderweitiger Anlagemöglichkeiten an den ökonomischen Renten aus Land und Infrastruktur beteiligt werden (ökonomische Renten über die o.a. Finanzinstrumente in Zinsen transformiert). Gut zu wissen: Es handelt sich bei Straßen um (Netz-) Monopole, die außerhalb der marktwirtschaftlichen Konkurrenz stehen. Eine “sichere Anlage” also, weil ökonomische Renten durch die privaten Investoren abgeschöpft werden können.

Allerdings geschieht dies auf Kosten der Allgemeinheit: Die existierenden Infrastrukturen, an denen Private beteiligt werden sollen, wurden ja ursprünglich durch Steuermittel geschaffen. Die Finanzierung müsste jedoch fortan durch Gebühren (Maut) stattfinden, welche die Vollkosten von Bau und Unterhaltung deckt. Dies würde – ähnlich wie bei der Schiene – Gebühren erfordern, die die vollen Kosten (!) der Infrastrukturen abdecken. Dies führt aber zu sozialen Verwerfungen (was ist mit dem Pendler, der auf dem flachen Land auf sein Auto angewiesen ist?).

Die Finanzierung über eine vollkostenorientierte Maut ist zudem auch nicht wohlfahrtsoptimal: Hierzu bräuchte man Gebühren, die sich an den Grenzkosten (also den variablen Kosten der Inanspruchnahme der Infrastruktur und den verursachten Ballungskosten, z.B. durch Staus) orientieren. In Österreich ist die Maut im Übrigen strecken- und zeitabhängig und orientiert sich gerade nicht an den durch den einzelnen Autofahrer verursachten Grenzkosten.

Auf deutsch gesagt: Die Lösung ist weder in sozialer noch in ökonomischer Hinsicht sinnvoll; für den kleinen Mann wird sie langfristig sehr teuer. Versicherungen und Großkonzerne, die sich ohne unternehmerische Risiken an den ökonomischen (Monopol-) Renten beteiligt werden, dürfen sich hingegen freuen. Dies gilt für noch eine Gruppe: Die der Bodeneigentümer. Wird beispielsweise ein Eifel-Dorf mit Köln durch eine Fernstraße verbunden, “rücken” die beiden Orte näher zusammen. Als Konsequenz steigen v.a. im Eifel-Dorf die Bodenwerte. Diese fließen aber de privaten Eigentümern zu, die sich nicht an der Finanzierung des Straßenbaus beteiligen.

Die ganze Schieflage des PPP-Konstrukts wird erst deutlich, wenn man vom Henry George-Theorem als archimedischem Punkt aus denkt: Hiernach könnten die gesamten fixen Kosten der öffentlichen Infrastrukturen durch die Bodenrenten (und nicht durch Steuern oder eine die Vollkosten  deckende Maut) finanziert werden.  Erst dadurch, dass die Bodenrente hierzulande privatisiert wird, kommen überhaupt die Probleme bei der Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur auf.

 

Mehr hierzu in:

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do