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Draghis geldpolitische Bazooka: Ein Schuss ins eigene Knie?

Dirk Löhr

Draghi schießt nunmehr mit einer geldpolitischen Bazooka (Schulz / Rickens 2015): Die Europäische Zentralbank (EZB) – so gab er am 22. Januar in einer Pressekonferenz bekannt – werde ein “erweitertes Anleihenkaufprogramm” starten, das neben dem bereits laufenden Ankauf von Unternehmensanleihen nun bald auch Schuldscheine europäischer Staaten umfassen wird. Die EZB beabsichtigt, von Anfang März 2015 bis mindestens Ende September 2016 jeden Monat Anleihen im Wert von 60 Milliarden Euro zu kaufen, rund 80 Prozent davon sind Staatsanleihen. Das Gesamtvolumen des Programms beträgt damit zunächst gut 1,1 Billionen Euro, rund 920 Milliarden Euro davon sind Staatsanleihen (Schulz / Rickens 2015).

Mario Draghi
Mario Draghi

Mit diesen einschneidenden Maßnahmen möchte Draghi das drohende Deflationsgespenst einschüchtern – im Dezember sanken die Verbraucherpreise erstmals seit 2009 leicht ab.

Eine Deflation kann sich zu einer Abwärtsspirale entwickeln und außer Kontrolle geraten – mit entsprechenden Folgen für die Realwirtschaft.

 

Man kann das Pferd nur zur Tränke führen …

Ob der lahmenden Wirtschaft in vielen südlichen Eurostaaten damit auf die Sprünge geholfen werden kann, ist freilich fraglich. Die internationalen Erfahrungen sind diesbezüglich sehr heterogen. Man kann – so ein alter Ökonomenspruch – das Pferd mit solchen geldpolitischen Maßnahmen nur zur Tränke führen; zum Saufen zwingen kann man es freilich nicht. Und einiges spricht dafür, dass das Pferd mittlerweile schon bis zum Hals im Wasser steht. Die geldpolitischen Maßnahmen Draghis könnten zwar die Basis für eine keynesianische Fiskalpolitik sein, um realwirtschaftliche Impulse zu geben. Den meisten Staaten fehlen hierfür jedoch die fiskalischen Spielräume – der Schuldenstand ist schon jetzt höher, als durch Maastricht & Co. eigentlich erlaubt. Maßnahmen wie eine Umlaufsicherungsgebühr auf Geld werden derzeit noch nicht angedacht – wenngleich die EZB mit den Einlagesatz für Geschäftsbanken schon leicht in den negativen Bereich gegangen ist (hierzu s. den Blogeitrag “LIFE BELOW ZERO? EIN NACHWORT ZUR REDE VON BENOÎT CŒURÉ“).

Und allein mit angebotsseitigen Reformen wird man ebenfalls nicht weiterkommen: Oftmals laufen diese de facto auf weitere Reallohnsenkungen hinaus, und das ist das Letzte, was man derzeit braucht. Angebotsseitiger Spielraum bestünde jedoch in Bezug auf den in diesem Blog immer wieder vertretenen Tax Shift: Weg von einer Besteuerung der Leistungseinkommen und hin zu einer Abschöpfung der ökonomischen Renten (Löhr 2013) – doch auch dies befindet sich jenseits des Denkhorizontes der verantwortlichen Politiker.

 

Umverteilungsprogramm durch Assetpreisinflation

Im Übrigen beziehen sich die Deflationsängste „nur“ auf die Realwirtschaft. Hier wird Inflation und Deflation offiziell gemessen. Man muss aber kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass der Löwenanteil der Geldspritzen nicht in den realwirtschaftlichen Kreislauf wandern (und dort die erhofften Effekte auslösen) wird. Vielmehr wird die Finanzstratosphäre noch weiter aufgeblasen. Deren Assetpreisinflation geht freilich nicht in die amtlichen Preisstatistiken ein. Die Börsen dankten schon einmal Draghis Ankündigung mit hohen Gewinnen: Der Stoxx 600 hat in den vergangenen sechs Handelstagen 7,2 Prozent zugelegt und damit den höchsten 6-Tages-Gewinn seit 2011 verzeichnet (Kolf 2015). In der Finanzstratosphäre werden vor allem Land und Aktien (also die rententragenden Assets!!) weiter durch Draghis Geld aufgeblasen – Geld, das Ansprüche auf das Sozialprodukt verkörpert. Wenn diese sich aufgrund der Politik der EZB zunehmend in die Finanzstratosphäre verlagern, bedeutet dies eine massive Umverteilung – ebenfalls zu Lasten der Leistungseinkommen. Dies zumindest, bis die Blase platzt.

Das – konjunkturpolitisch nachvollziehbare – Programm der EZB ist also gleichzeitig ein Umverteilungsprogramm von unten nach oben. Erstaunlicherweise wird auch in der Fachöffentlichkeit kaum thematisiert, dass auch mit Assetpreisinflationen massive Umverteilungswirkungen verbunden sein können (obwohl dies eigentlich spätestens seit dem jüngst erschienenen Oxfam-Bericht Thema sein sollte; s. den Blogbeitrag “OXFAM-PROGNOSE 2016: EIN PROZENT HAT MEHR ALS ALLE ANDEREN“). Wird die Finanzstratosphäre mit ihren rententragenden Assets im Vergleich zur Realwirtschaft immer größer, müssen die relativ wenigen Großeigentümer der rententragenden Assets relativ an Vermögen hinzugewinnen. Niedrigzinspolitik muss in Rentenökonomien eben nicht nur positive Verteilungswirkungen haben.

Zum Umverteilungsprogramm der Rentenökonomie gehört auch das Verschieben von Lasten auf eine schlecht organisierte Allgemeinheit. In Draghis Anleihenkaufprogramm ist zwar die Haftung der einzelnen Länder für das Anleihenkaufprogramm der Notenbank zumindest auf dem Papier begrenzt (o.V. / FAZ 2015). So sollen die nationalen Notenbanken vor allem Staatsanleihen ihres jeweiligen Landes kaufen. Nur für 20 Prozent der Anleihen soll die gemeinsame Risikohaftung der Eurostaaten gelten (Schulz / Rickens 2015). Doch die Zentralbanken werden nur dann in Schieflage geraten, wenn auch der betreffende Staat in einer Schieflage ist. Letzterer ist jedoch auch für die Eigenkapitalausstattung seiner Zentralbank zuständig. Und man wird jedoch einen Mitgliedstaat nicht mit Mann und Maus untergehen lassen – hier springen die anderen Staaten bzw. deren Steuerzahler ein – allen voran der deutsche Steuerzahler. Die betreffende Maßnahme kann also allenfalls Juristen beruhigen, aber keine Ökonomen.

 

Ende in Sicht?

Es steht zu befürchten, dass mit der jetzt verkündeten Maßnahme noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Angeblich sind derzeit staatliche Schuldscheine im Gesamtwert von rund 6,5 Billionen Euro im Umlauf, die die EZB im Rahmen ihres Anleihenprogramms kaufen könnte. Die EZB könnte laut Draghi notfalls bis zu ein Drittel der Staatsanleihen eines jeden Eurolandes aufkaufen. Das wären rein rechnerisch Papiere im Wert von fast zwei Billionen Euro – gut doppelt so viel, wie das derzeitige Anleihenprogramm vorsieht.  Und Draghi will das Aufkaufprogramm notfalls über 2016 hinaus verlängern (Schulz / Rickens 2015).

 

Mehr Information:

Kolf, I. (2015): Europas Börsen nach Draghi mit höchstem 6-Tages-Gewinn seit 2011, in: Die Welt vom 22.1. Online: http://www.welt.de/newsticker/bloomberg/article136673092/Europas-Boersen-nach-Draghi-mit-hoechstem-6-Tages-Gewinn-seit-2011.html

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

o.V. / FAZ (2015): So kauft die EZB, in: FAZ vom 22.1. Online: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eurokrise/ezb-anleihekaufprogramm-die-wichtigsten-punkte-13385221.html

Schultz, S. / Rickens, R. (2015): EZB-Anleihenkauf: Die große Geldflut, in: SpiegelOnline vom 22.1. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/europaeische-zentralbank-analyse-zum-kauf-von-staatsanleihen-der-ezb-a-1014353.html

Die sieben Leben des Zinses oder: der Zins hängt nicht am Geld allein

Dirk Löhr

Die Hoffnungen  – gerade im zinskritischen (v.a. freiwirtschaftlichen) Spektrum – sind derzeit groß. Nicht nur bekannte Ökonomen wie Mankiw (2009), Buiter (zusammen mit Panigirtzoglou, 2003) und van Suntum (2009), sondern auch auch die Europäische Zentralbank (EZB) greifen den Gedanken eines „Negativzinses“ auf (Cœuré 2014). Das Szenario: Würde diese Politik am kurzen Ende des Geld- und Kapitalmarktes noch entschiedener fortgesetzt und würde v.a. Bargeld in die „Negativzinspolitik“ einbezogen, so könnte der Zinssatz am “kurzen Ende” deutlich negativ werden und sich am “langen Ende” auf die Nullmarke zubewegen. Die Vision von Silvio Gesell (1919 / 1949) – so die Hoffnung – könnte Wirklichkeit werden (Seidel 2014).

Silvio Gesell
Silvio Gesell

Viele Probleme, die einem positiven Zins zugeschrieben werden (wie das Ausbremsen von Investitionen, die Abdiskontierung der Bedürfnisse künftiger Generationen, oder die zinsbedingte Umverteilung), könnten sich so auflösen.

 

Der Zins hängt nicht am Geld allein

Diejenigen, die sich auf Silvio Gesell berufen, machen freilich  – im Gegensatz zu Silvio Gesell selbst – die Rechnung zumeist ohne den Faktor Boden. Hier ergeben sich gleich mehrere Probleme:

  • Näherungsweise ergibt sich der Bodenwert aus den (mit dem Realzinssatz) abdiskontierten Bodenerträgen („Bodenrenten“), also: Bodenwert ≈ Bodenrente / Realzinssatz. Sinkt der Realzinssatz infolge der Niedrigzinspolitik der EZB immer weiter ab, steigen die Bodenwerte immer weiter an, damit auch die Preise für Immobilien. Es entsteht also eine Blase.
  • Allerdings können die Bodenwerte nicht bis gegen Unendlich ansteigen, da – anders als manch ein Freiwirtschaftler argumentiert – der Realzinssatz gar nicht bis gegen Null gehen kann. Zumindest ist dies solange nicht möglich, wie am Eigentumsregime für Grund und Boden (wie auch für andere natürliche Ressourcen) nichts geändert wird. Denn der Zins hängt nicht am Geld allein. Bei Privateigentum an Grund und Boden haftet nicht zuletzt auch Grund und Boden ein positiver „Eigenzinssatz“ (Keynes 1936 /1983) an.
  • Nach Keynes (1936 / 1983) bestimmt die “Liquiditätsprämie” des Geldes (zusammen mit den Durchhaltekosten, die gegen Null gehen) die Untergrenze des Zinssatzes am Kapitalmarkt (also am “langen Ende”). Auch wenn diese Liquiditätsprämie des Geldes durch eine „Liquiditätsgebühr“ auf Bargeld bzw. durch „Negativzinsen“ auf kurzfristige Einlagen neutralisiert würde, könnten daher der positive Eigenzinssatz des Landes und ähnlicher Assets weiterhin einen deutlich positiven Kapitalmarktzinssatz aufrechterhalten (Keynes 1936 / 1983; Löhr 2009).

 

Was ist die „Liquditätsprämie“?

Was versteht man unter der „Liquiditätsprämie“? Suhr (1989) bezeichnete sie in Bezug auf Geld auch treffend als „Jokervorteil“: Hat man diese Karte im volkswirtschaftlichen Kartenspiel inne, kann man alle anderen Karten ausstechen. Geld gewährt maximale Flexibilität. Der betreffende Vorteil (gegenüber anderen Gegenständen und Rechten) kann auch aus dem optionsartigen Charakter von Geld abgeleitet werden: Geld ist nämlich eine universelle Option – ihm haftet daher eine Optionsprämie an. Diesen Flexibilitätsvorteil, der vielleicht zwischen 1,5 und 2,0 % liegt, gibt man nur auf, wenn man durch die Investition des Geldes (wir sprechen hier nicht über den Konsum) einen höheren Ertrag erzielen kann. Wenn man beispielsweise mit einem investierten Euro 1,03 Euro erwirtschaften kann, entspricht dieser Rückfluss 3 % Rendite und liegt damit – um Risikozuschläge bereinigt – oberhalb der Liquiditätsprämie. Je mehr Kapital aber gebildet wird, umso schwieriger fällt das Erzielen einer „angemessenen“ Rendite.

Wie oben bereits angedeutet, wäre eine notwendige Bedingung für den Erfolg einer „Negativzinspolitik“, dass die EZB den “Jokervorteil” am kurzen Ende des Geldes entwertet. Bargeld und Giralgeld müssten also in entsprechender Höhe (also mit 1,5 – 2,0 %) belastet werden.

 

Zur positiven Liquiditätsprämie von Land

Diese Bedingung ist jedoch noch nicht hinreichend. Nach Keynes (1936 / 1983) ist es nämlich der Vermögensgegenstand mit der höchsten Differenz zwischen Liquiditätsprämie und Durchhaltekosten, der den Standard für den landesüblichen Zinssatz setzt. Selbst wenn die Liquiditätsprämie des Geldes neutralisiert würde: Mit Grund und Boden verhält es sich grundsätzlich nicht anders als mit Geld. Auch Land hat eine positive Liquiditätsprämie. Warum dies? Nehmen wir vereinfachend an, ein Investor habe

a) die Möglichkeit, ein bebautes Grundstück für den Preis von 1 Mio. Euro zu erwerben;

b) die Gelegenheit, ein unbebautes Grundstück für 200 T€ zu kaufen und zu einem späteren Zeitpunkt ein Betriebsgebäude für 800 T € darauf zu errichten.

Wenn es nun unsicher ist, wie sich die wirtschaftliche Situation in der nahen Zukunft entwickelt: Welche Investitionsstrategie ist wohl für den Investor vorzugswürdig? Jeder einigermaßen ökonomisch denkende Mensch würde angesichts der Unsicherheiten Investitionsstrategie b) vorziehen, weil er hier das Schicksal seines Investments beeinflussen und ggfs. durch ein Hinausschieben oder Unterlassen der Investition sein Verlustrisiko begrenzen kann. Die flexible Investitionsstrategie b) hat daher gegenüber Investitionsstrategie a) einen Mehrwert – bei Letzterer kann der Investor nichts mehr beeinflussen, sondern nur noch hoffen, dass alles gut geht. U.a. deshalb wird für die Flexibilität, die das unbebaute Grundstück dem Investor gewährt, ein Aufpreis bezahlt. M.a.W. wird der Investor das unbebaute Grundstück, das ihm die flexible Investitionsstrategie sichert, nicht für 200 T € bekommen, sondern für 200 T € plus „X“ – also vielleicht für 300 T €, jedenfalls aber mit einem erklecklichen Aufschlag (Löhr 2013).

Und genauso, wie ein Geldbesitzer den Liquiditätsvorteil nur dann aufgibt, wenn der Zinsertrag aus einem Investment größer ist, agiert auch der Eigentümer eines Grundstücks: Dieser wird den  Flexibilitätsvorteil nur dann aufgegeben, wenn der Kapitalwert bei Investition (also Bebauung) ebenfalls deutlich größer als der aufgegebene Flexibilitätsvorteil ist. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass dieser Optionsvorteil sich in der Größenordnung von maximal rd. 1 Prozent befindet, also deutlich geringer als die Liquiditätsprämie des Geldes ist (Geld ist eine viel universellere Option als Land). Allerdings dürfte der Flexibilitätsvorteil stark variieren:  So zeigt die Strukturkurve der sog. Liegenschaftszinssätze (die vereinfacht Reinertrag und Kaufpreise ins Verhältnis setzt) an, dass Grundstücke mit alten Bauten relativ teurer sind als solche mit jungen Bauten. Naht der Abriss des Gebäudes, lebt eben der Flexibilitätsvorteil des Grundstücks wieder auf (Löhr 2009).

Vor Inkrafttreten der neuen Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) – die die geschilderten Zusammenhänge einfach ignoriert – wurde so von Bewertungssachverständigen oftmals eine Bodenwertdämpfung bei bebauten Grundstücken vorgenommen – dies allerdings nach freier, „sachverständiger Schätzung“. Theoretisch lässt sich der Flexibilitätsvorteil aber u.a. aus dem Realoptionsansatz ableiten, der bei theoretischen und z.T. sogar bei praktischen Wertermittlung von Land, natürlichen Ressourcen oder auch Patenten tatsächlich verwendet wird (www.realoptions.org). So ist der Flexibilitätsvorteil umso höher, je länger die Restlaufzeit der Option (bei Privateigentum an Grund und Boden ist diese grundsätzlich unbegrenzt), je höher die Unsicherheit, je höher der Zinssatz (man kann z.B. das nicht in ein Gebäude investierte Geld zwischenzeitig auf dem Kapitalmarkt anlegen) und je geringer die potenzielle Konkurrenz (z.B. durch neu ausgewiesene Baugebiete).

Das Gesagt trifft nicht nur für Grund und Boden zu, sondern kann darüber hinaus auch noch für andere Assets – mit ähnlichen Eigenschaften wie Land – angewendet werden, die dementsprechend in die zinspolitischen Betrachtung einbezogen werden müssten. Keynes kannte den Realoptionsansatz nicht. Wäre dies der Fall gewesen, hätte er mit Blick auf Land und ähnliche Vermögenswerte wohl nicht den Begriff „Liquditätsprämie“, sondern vielleicht allgemeiner „Flexibilitätsprämie“ verwendet.

 

Konsequenzen für eine Negativzinspolitik

Was würde also passieren, wenn die EZB ihre Negativzinspolitik im freiwirtschaftlichen Sinne konsequent fortsetzt, ohne dass am derzeitigen “Landregime” gerüttelt wird? Die „Grenzleistungsfähigkeit“ des Kapitals, also der Kapitalwert der (neuen) Sachkapitalinvestitionen, dürfte sinken. Diese sind in den meisten Fällen irgendwie an Flächen gebunden. Damit ist es eine Frage der Zeit, wann die Rendite von Maschinen und Fabrikgebäuden so niedrig ist, dass z.B. nach einem Gebäudeabriss nicht mehr reinvestiert wird, sondern die Aufrechterhaltung des Flexibilitätsvorteils des unbebauten Grundstücks attraktiver ist. Wenn aber kein weiteres Realkapital mehr gebildet wird, verfestigt sich die Knappheit, und ein Zins taucht wieder auf. Aufgrund von Arbitragemechanismen beschränkt sich dieser positive Zinssatz nicht nur die Gebäude, sondern pflanzt sich auf dem gesamten Kapitalmarkt fort.

Es reicht also nicht aus, beim „going negative“ ausschließlich auf die EZB zu setzen. Zumindest muss gleichzeitig auch der Liquiditätsvorteil des (unbebauten) Bodens und ähnlicher Assets angegriffen werden. Dies kann bei Land z.B. über eine entsprechend hoch angesetzte Bodenwertsteuer (bei Reduzierung anderer Abgaben, also einem „Tax Shift“) oder durch die Verwendung von Erbbaurechten geschehen. Löhr / Harrison (2013) schlugen auch aus diesem Grunde eine europaweite Bodenwertsteuer vor, die den Flexibilitätsvorteil des Bodens zumindest beschränken könnte (für Deutschland verfolgt die Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” einen ähnlichen Ansatz).

Damit dürfte es jedoch noch nicht getan sein, da auch anderen Vermögenswerten (wie z.B. Patente) ebenfalls ein Flexibilitätsvorteil anhaftet. Die Zinsfrage ist also – anders als manch ein Zinskritiker glaubt – sehr wesentlich mit der Eigentumsfrage verbunden. Der Zins hängt eben nicht am Geld allein. Die Diskussion hierüber wurde allerdings leider noch gar nicht begonnen.

 

Literatur

Buiter W. / Panigirtzoglou, N. (2003): Overcoming the Zero Bound on Nominal Interest Rates with Negative Interest on Currency – Gesell’s Solution, Economic Journal, 113. Folge, S. 723 – 746.

Cœuré, B. (2014): Life below zero: Learning about negative interest rates (Presentation at the annual dinner of the ECB’s Money Market Contact Group, Frankfurt am Main, 9 September 2014). Online: http://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2014/html/sp140909.en.html

Gesell, S. (1919 / 1949): Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, Lauf bei Nürnberg.

Keynes, J. M.  (1936 / 1983): Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes, 6. Aufl., Berlin (unveränderter Nachdruck der 1936 erschienenen ersten Aufl.).

Löhr, D. (2009): Geldreform ohne Reform der Boden- und Ressourcenordnung? Ein blinder Fleck der Freiwirtschaftsbewegung – zugleich eine Hommage an Keynes, in: Humane Wirtschaft 6, S. 18-24. Online: http://www.humane-wirtschaft.de/06-2009/dirk-loehr_geldreform-ohne-reform-der-boden-und-ressourcenordnung.pdf

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Löhr, D. / Harrison, F. (2013). Ricardo und die Troika – für die Einführung einer EU-Bodenwertabgabe, in: Wirtschaftsdienst 10, S. 702-709. Online: https://bodenwertsteuer.org/wp-content/uploads/2013/06/ricardo-und-die-troika.pdf

Mankiw, G. (2009): It May Be Time for the Fed to Go Negative, New York Times, 18. April. Online: http://www.nytimes.com/2009/04/19/business/economy/19view.html?_r=1

Seidel, M. (2014): Negativzinsen – Triumph des Silvio Gesell, in: Kapital vom 4.12. Online: http://www.capital.de/meinungen/negativzinsen-triumph-des-silvio-gesell-3112.html

Suhr, D. (1989): The Capitalistic Cost-Benefit Structure of Money – An Analysis of Money’s Structural Nonneutrality and its Effects on the Economy, Berlin u.a.. Online: http://www.sozialoekonomie.info/Info_Foreign_Languages/English_6/Suhr-Structure-of-Money.pdf

van Suntum, U. (2009): Economic Confidence, Negative Interest Rates, and Liquidity: Towards Keynesianism 2.0, Discussion Paper No. 24. Online: www.cawm.de, Feld “Forschen”.

Veranstaltungshinweis: Neue Orientierungen der Geld- und Bodenrechtsreform

Die 54. Mündener Gespräche finden am 22. und 23. November wieder in der Reinhardswaldschule Fuldatal-Simmershausen bei Kassel statt.

Reinhardswaldschule bei Kassel
Reinhardswaldschule bei Kassel

Das Programm reicht vom Thema Land-Grabbing bis hin zur Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank – und stellt auch dar, was das Eine mit dem Anderen zu tun hat.

 

Das Programm und die organisatorischen Hinweise finden Sie hier:

Programm 54. Mündener Gespräche (bitte klicken)

und hier das Anmeldeformular (bitte klicken).

Die Anmeldung ist bis zum 16. November 2014 ohne “Verspätungszuschlag” möglich. In besonderen Fällen können auf Antrag Zuschüsse für Studierende  und junge Erwerbslose bis zu 80 Euro gewährt werden.

 

Life below zero? Ein Nachwort zur Rede von Benoît Cœuré

Dirk Löhr

In unserem Beitrag „Life below zero? Negativzinsen und Assetpreisinflation“ sind wir bereits am 23.9. auf die – vielleicht historische Rede des Direktoriumsmitglieds der Europäischen Zentralbank (EZB) Benoît Cœuré am 9.9.2014 in Frankfurt mit dem Titel „Life below zero: Learning about negative interest rates“ eingegangen. Hat die EZB damit ein Tabu gebrochen? Fast sieht es so aus.

Benoît Cœuré
Benoît Cœuré

Wiederholt bezieht sich Cœuré in seiner Rede auf Silvio Gesell, ohne ihn dabei hochmütig abzukanzeln, wie es lange Zeit der Stil von Wissenschaft und Politik war.

Dabei ist Cœuré nicht irgendein durchgeknallter Spinner, sondern Mitglied des Zentralbankrates der EZB. Seine Rede ist die eines Zentralbankers, der nachdenklich geworden und neue Wege zu beschreiten bereit ist.

Am 5. Juni diesen Jahres reduzierte die EZB ihren Refinanzierungssatz für Banken auf 0,15 % und den Einlagesatz für Banken auf minus 0,1 %. Am 4. September schließlich legte die EZB noch einmal drauf: Die Sätze wurden noch einmal auf 0,05 % bzw. auf – 0,20 % gesenkt. Die EZB war dabei darauf bedacht, den Einlagesatz geringer als den Refinanzierungssatz zu halten, damit der Interbankenmarkt nicht ins Stocken kommt.

Vor diesem Hintergrund hat die Rede von Cœuré bei manch kritischem Betrachter des heutigen Geldwesens neue Hoffnungen erweckt; Hoffnungen, dass die EZB nun auf den Kurs von Gesell (1919 / 1949) einschwenken könnte.

Bei näherem Hinsehen wird allerdings deutlich, dass derzeit noch kein Grund für ungebändigte Freude besteht: Zunächst wird eine Belastung des umlaufenden Bargeldes durch Cœuré überhaupt nicht thematisiert; er hält das Problem offenbar allein deswegen schon für gelöst, weil beim Zahlungsverkehr Transaktionskosten anfallen. Cœuré übersieht jedoch dabei, dass die von Gesell (1919 / 1949) und Keynes (1936 / 1983) thematisierten Durchhaltekosten (im Kontext mit der Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes) einen anderen Charakter haben als die von Cœuré angeführten Transaktionskosten (die im Kontext mit der Tausch- und Zahlungsmittelfunktion entstehen).

Ebenso wenig werden die privaten Einlagen mit Geldcharakter erwähnt, die – zumindest beim derzeitigen Einlagensatz von minus 0,20% – noch so gut wie überhaupt keine Weiterbelastung erfahren. Von einem Negativzins auf Giralgeld sind wir also ebenfalls noch weit entfernt – das gilt umso mehr wenn man die positiven Liquiditätsprämien betrachtet, die selbst im ertragslosen Zustand (wie auch bei Bargeld) noch zu einem deutlich positiven Eigenzinssatz (Keynes) führen.

Die Niedrigzinspolitik findet derzeit am kurzen Ende des Geld- und Kapitalmarktes statt. Am langen Ende sind die Zinsen durchaus noch deutlich sichtbar (und können nicht nur durch Arbeits- und Risikokosten der Kreditinstitute begründet werden, wie dies Cœuré macht). Selbst, wenn die Zentralbank dazu übergeht, auch mit dem Refinanzierungssatz in einen deutlich negativen Bereich zu gehen, ändert sich hieran nichts. Der Grund hierfür: Die Liquiditätsprämie des Geldes verschwindet ja nicht durch die großzügige Emissionspolitik der Zentralbank – sie kommt im Geldverkehr zwischen Privaten wieder zum Vorschein.

Im Übrigen vermisst man in der Rede von Cœuré Gedanken über das Zusammenspiel zwischen Geldumlaufsicherungsgebühr bzw. “Negativzins” und der Eigentumsordnung, wie sie für Gesell (1919 / 1949) und auch für Keynes (1936 / 1983) eine hohe Bedeutung hatten:

  • Ist ein “Negativzins” bei einem positiven Eigenzinssatz (Keynes 1936 / 1983) von Land und Natur (im Privateigentum) überhaupt möglich? Oder stehen Arbitrageprozesse dagegen, die das Geld v.a. in Immobilien und Aktien schwappen lassen? Auch Maurice Allais teilte diese Befürchtung.
  • Der Bodenwert ergibt sich näherungsweise aus der Bodenrente, dividiert durch den (Real-) Zinssatz; der Unternehmenswert aus der ökonomischen Rente des Unternehmens, dividiert durch den (Real-) Zinssatz. Welches sind die Auswirkungen einer “Negativzinspolitik” auf Assetpreisinflationen, v.a. auf den Immobilien- und Aktienmärkten? Kommt es zu einer Vermögenspreisexplosion, die z.B. Wohnen unerschwinglich werden lässt?

An dieser Stelle wäre es schön gewesen, von Cœuré ein Wort darüber zu hören, dass die Niedrigzinspolitik der EZB durch eine Politik der Abschöpfung der ökonomischen Renten im Euroraum begleitet werden sollte (hierzu: Löhr / Harrison 2013).

Es bleibt also festzuhalten: Die Rede von Cœuré ist ein gewaltiger gedanklicher Sprung und könnte der Vorbote eines Paradigmenwechsels der EZB sein. Die derzeitige Politik der EZB ist allerdings noch weit weg von der Blaupause, die Silvio Gesell vorschwebte. Warten wir also ab, was da noch folgt.

Eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgt voraussichtlich demnächst in einem mit Felix Fuders zusammen geschriebenen Artikel in der Zeitschrift „Fairconomy“.

 

Literatur:

Gesell, S. (1919 / 1949): Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, 9. Aufl., Lauf bei Nürnberg 1949.

Cœuré, B. (2014): Life below zero: Learning about negative interest rates (Presentation at the annual dinner of the ECB’s Money Market Contact Group, Frankfurt am Main, 9 September 2014). Online: http://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2014/html/sp140909.en.html. Accessed 29 September 2014.

Keynes, J. M. (1936 / 1983): Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes, 6. Aufl., Berlin.

Löhr, D. / Harrison, F. (2013). Ricardo und die Troika – für die Einführung einer EU-Bodenwertabgabe, in: Wirtschaftsdienst 10, S. 702-709. Online: http://link.springer.com/article/10.1007%2Fs10273-013-1586-1

“Pay for what you get!” – Henry George als Ergänzung zu Silvio Gesell

Dirk Löhr

Henry George und Silvio Gesell: Beide Theoretiker hatten Stärken und Schwächen.

Silvio Gesell
Silvio Gesell
Henry George
Henry George

Zusammen sind sie aber ein starkes Team: Stark ist nämlich die Geld- und Kapitaltheorie von Silvio Gesell, stark ist auch die Renten- und Steuertheorie von Henry George.

 

Siehe hierzu den Vorabdruck aus der Zeitschrift für Sozialökonomie (182. / 183. Folge, 51. Jahrgang, Oktober 2014):

“Pay for what you get!” (bitte klicken)

Mehr zu diesem Thema und darum herum können Sie in der Veranstaltung

Neue Orientierungen der
Geld- und Bodenrechtsreform (bitte klicken)

erfahren. Die Veranstaltung findet am 22. und 23. November 2014 in Kassel statt.

 

EZB als Bad Bank

Dirk Löhr

Die Geldpolitik ist mit ihren konventionellen Weisheiten am Ende. Deutlich unter das Nullzins-Niveau zu gehen: So weit ist die Europäische Zentralbank (EZB) noch nicht. Damit ist das Zinsinstrumentarium vorerst ausgereizt.

Mario Draghi
Mario Draghi

Draghi setzt einstweilen auf einen anderen Weg: Er möchte zweifelhafte Papiere kaufen, darunter auch Pfandbriefe und “Asset Backed Securities” (ABS). Bis zu einer Billion Euro möchte Draghi hierfür ab Nitte Oktober ausgeben (o.V. 2014b). Das Ziel der Maßnahme: Durch den Verkauf an die EZB könnten die privaten Banken ihre Bilanzen bereinigen und hätten dadurch wieder mehr Spielraum, Kredite an die Wirtschaft zu vergeben (o.V. 2014a).

Es profitieren also nicht zuletzt Banken, welche das Rent-Grabbing der Vergangenheit mit finanzierten; die Immobilienblasen mit Fremdkapital befeuerten, um auf der Blase der Vermögenspreisinflation mitsurfen zu können.

Die ABS mögen zwar in Europa eine bessere Qualität haben als in den USA, wo sie mit verantwortlich für die Finanzkrise waren (Hock 2014). Allerdings ist vorauszusehen, dass sowohl die Papiere wie auch die zugrundeliegenden Sicherheiten an Wert verlieren werden, wenn eines schönen Tages die Zinsen wieder erhöht werden.

Das Risiko steht dann in der EZB – und wenn die Papiere notleidend werden, geht es zu Lasten des Steuerzahlers. Deutschland trägt hierbei den größten Teil der Risiken, wenn die EZB zu einer Bad Bank wird.

Einstweilen wird durch die Maßnahme der EZB aber nicht die flügellahme Realwirtschaft in den Problemländern des Euro-Raums beflügelt. Vielmehr ist abzusehen, dass das Geld in der Anlagestratosphäre landet, also Immobilien- und Aktienmärkte noch weiter aufbläst. Bis die Blase wieder einmal platzt. Herr Draghi, diese Politik ist keine Kunst.

 

Mehr Information:

o.V. (2014a): Draghi kauft jetzt auch “Ramschpapiere”, in: Handelsblatt online vom 2.10. Online: http://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/geldpolitik/ezb-sitzung-in-neapel-draghi-kauft-jetzt-auch-ramschpapiere/10785998.html

o.V. (2014b): Draghi macht Erst mit dem Kauf von Wertpapieren, in: Handelzeitung vom 2.10. Online: http://www.handelszeitung.ch/konjunktur/draghi-macht-ernst-mit-dem-kauf-von-wertpapieren-676766

Hock, M. (2014): Was kauft die EZB da? in: FAZ online vom 2.10. Online: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/anleihen-zinsen/abs-kauf-durch-ezb-schrottpapiere-oder-nicht-13186492.html

Life below zero? Negativzinsen und Assetpreisinflation

Dirk Löhr

Zum ersten Mal diskutiert die Europäische Zentralbank die Gesellsche Geldreform – im Zusammenhang mit ihrer Niedrigzinspolitik, die nunmehr langsam an die Grenzen des Konventionellen stößt.

EZB: Neuer Bau, neue Ideen?
EZB: Neuer Bau, neue Ideen?

Die Rede von  Benoît Cœuré:

Life below zero: Learning about negative interest rates (bitte klicken)

markiert einen gedanklichen Fortschritt, den man beinahe historisch nennen mag.

Allerdings vermisst man Gedanken über das Zusammenspiel zwischen Geldumlaufsicherungsgebühr bzw. “Negativzins” und der Eigentumsordnung:

– Ist ein “Negativzins” bei einem positiven Eigenzinssatz (Keynes) von Land und Natur (im Privateigentum) überhaupt möglich? Oder stehen Arbitrageprozesse dagegen, die das Geld in Immobilien und Aktien schwappen lassen?

– Der Bodenwert ergibt sich näherungsweise aus der Bodenrente, dividiert durch den (Real-) Zinssatz; der Unternehmenswert aus der ökonomischen Rente des Unternehmens, dividiert durch den (Real-) Zinssatz. Welches sind die Auswirkungen einer “Negativzinspolitik” auf Assetpreisinflationen, v.a. auf den Immobilien- und Aktienmärkten? Kommt es zu einer Vermögenspreisexplosion, die z.B. Wohnen unerschwinglich werden lässt?

Eine Reform der Eigentumsordnung an Land und Ressourcen ist ohne eine Geldreform durchführbar. Umgekehrt gilt dies aber nicht ohne Weiteres. Wir können gespannt sein, ob die EZB den intellektuellen Mut aufbringt, die Entkapitalisierung von Land und Natur (und damit mittelbar auch von Aktiengesellschaften  etc., die im Wesen “Land Banks” sind) in die Diskussion zu bringen. Ein erster Schritt  wäre ein “Tax Shift” weg von den herkömmlichen Steuern hin zu einer Bodenwertsteuer,  die dann aber ein wesentlich höheres Gewicht als die heutige (vollkommen missratene) Grundsteuer haben müsste. Ein Vorschlag in diese Richtung kam u.a. sogar schon von der OECD; er sollte nicht in so weiter intellektueller Ferne liegen. Die in Deutschland anstehende Grundsteuerreform gäbe Gelegenheit, in diese Richtung voranzuschreiten (s. den Beitrag “Grundsteuerreform und Aufruf “Grundsteuer: Zeitgemäß!“). Zur Einführung einer EU-Bodenwertabgabe als eigenständige Finanzierungsquelle der EU-Administration und ihrer Regionalpolitik s. Ricardo und die Troika – für die Einführung einer EU-Bodenwertabgabe, in: Wirtschaftsdienst, Oktober 2013, S. 702-709.

 

 

EZB-Beschlüsse: Weniger geht nicht?

Dirk Löhr

Gestern, am 4.9., hat die EZB alle drei Leitzinssätze um jeweils 10 Basispunkte reduziert. Der Hauptrefinanzierungssatz wurde auf 0,05 Prozent gesenkt und der Einlagensatz liegt nun bei minus 0,2 Prozent.

Mario Draghi
Mario Draghi

Letzteres heißt, dass die Banken einen noch höheren Strafzins bezahlen müssen, wenn sie Geld bei der Notenbank parken, statt es in Form von Krediten an Unternehmen weiterzureichen (o.V. 2014).

Zudem möchte die EZB mit einem groß angelegten Kaufprogramm für Asset Backed Securities (ABS) und Pfandbriefe dafür sorgen, dass die Banken diese zweifelhaften Forderungen aus ihren Bilanzen und dafür Luft für neue Kredite bekommen. Dies bedeutet jedoch nichts anderes als die Sozialisierung der Risiken aus zweifelhaften Immobilienkrediten aus der Vergangenheit. Zweifelhaft, weil bei den zugrundeliegenden Sicherheiten gerade der Wert des Grund und Bodens über Kredite aufgeblasen wurde. Diese Blasen können immer noch platzen, und die Zeche zahlt nach Aufkauf der Papiere dann der Steuerzahler.

Generell spricht aus den Maßnahmen der EZB die Verzweiflung. Die Staaten der Euro-Peripherie versinken in einer Dauerrezession. Das Deflationsgespenst geht um.

Draghi kann mit den jüngsten Maßnahmen das Pferd nur zur Tränke führen – zum Saufen zwingen kann er es aber nicht. Nun seien – so die Meinung Draghis – die Regierungen mit „wachstumsfreundlichen Maßnahmen“ gefordert. Dabei zielt Draghi offenbar auf die Angebotspolitik. Es gibt eben wenig Neues unter der Sonne. Warum soll nun auf einmal funktionieren, was in der Vergangenheit floppte?

Nach den herrschenden Konventionen hat Draghi nun sein Pulver weitgehend verschossen. Theoretisch wären zwar noch weitgehendere Maßnahmen der EZB möglich – wie eine Umlaufsicherungsgebühr auf Bargeld und kurzfristige Einlagen mit Geldcharakter. Nicht nur bekannte Ökonomen wie Buiter und Mankiw, auch die japanische und amerikanische Zentralbank hatten sich hiermit schon auseinandergesetzt. Dies sicherlich Linderung bringen, würde aber als isolierte Maßnahme immer noch nicht ausreichen.

Denn: Der Euro ist grundsätzlich eine Missgeburt. Periphere Staaten mit einer geringen Produktivitätsentwicklung wie Griechenland, Spanien, Portugal, Irland etc. dürfen nicht demselben währungspolitischen Regime unterworfen werden wie Deutschland oder die Niederlande. Hier bedarf es einer dringenden Reform, eines Euro-Systems mit mindestens zwei Geschwindigkeiten (Löhr 2012).

Und: Derzeit werden die Staaten der Peripherie durch die Maßnahmen der Troika stranguliert und belastet. Genau das Gegenteil ist nötig.

Schließlich: Je radikaler die Niedrigzinspolitik der Zentralbank, umso stärker die Gefahr neuer Blasen auf den Immobilien- und Aktienmärkten.

Zusammen mit Harrison habe ich dargestellt, wie durch eine EU-weite Bodenwertabgabe in Kombination mit einem Tax-Shift (weg von den herkömmlichen Steuern) die Peripherie entlastet werden könnte (Löhr / Harrison 2013). Gleichzeitig könnte damit auch die Gefahr von Vermögenspreisblasen gebannt werden. Für einen solchen Schritt ist aber wahrscheinlich der Mut der Verzweiflung notwendig, die derzeit anscheinend immer noch nicht groß genug ist – genauso wie die Einsicht in derartige Zusammenhänge.

 

Mehr Informationen:

D. Löhr (2012): Gresham und die Drachme, in Humane Wirtschaft 2, S. 26-27. Online: http://www.humane-wirtschaft.de/2012_02/HW_2012_02_S26-27.pdf

D. Löhr / F. Harrison (2013): Ricardo und die Troika – für die Einführung einer EU-Bodenwertabgabe, 93. Jahrgang, 2013, Heft 10, S. 702-709. Online: http://link.springer.com/article/10.1007%2Fs10273-013-1586-1

o.V. (2014): EZB-Chef Draghi überrascht fast alle, in NZZ 4.9. Online: http://www.nzz.ch/wirtschaft/ezb-senkt-leitzins-ueberraschend-auf-rekordtief-1.18377096

 

Henry George und Silvio Gesell: Mit dem Zweiten sieht man besser – ein Appell an die Geld- und Zinskritiker

Dirk Löhr

Kein Theoretiker ist der liebe Gott. Jeder hat Stärken, jeder hat Schwächen. Es gilt, sich das Beste herauszunehmen und – zusammen mit den Gedanken anderer großer Geister – weiterzuentwickeln. Dies gilt auch für Silvio Gesell. Unter denjenigen, die sich ernsthaft mit ihm auseinandergesetzt haben (dies sind leider nicht besonders viele Fachökonomen), ist seine intellektuelle Leistung unbestritten. Kurz zusammengefasst, lauten seine Kernthesen: Aufgrund seiner besonderen Eigenschaften kann das derzeitige Geld in einen „Investitionsstreik“ treten, wenn es seine Zinsforderungen nicht mehr erfüllt bekommt (Gesell 1916). Die Untergrenze dieser Zinsforderungen ist der „Urzins“. Der berühmte englische Ökonom Keynes (1936) nahm den Gedanken auf und benannte diese Mindestforderung (für die Aufgabe von Liquidität) „Liquiditätsprämie“. Während Keynes jedoch diese Eigenschaften des Geldes grundsätzlich akzeptierte, wollte Gesell sie ändern. Im Zuge einer Geldreform sollte der Urzins neutralisiert und die Möglichkeit, Geld zurückzuhalten, über eine „Geldumlaufsicherungsgebühr“ beseitigt werden. Als Folge sollte sich das Geld- und Sachkapital so weit vermehren, bis seine Verzinsung gegen Null geht.

Folgt man dieser Auffassung, setzt der Geldkapitalzins auch die Untergrenze für den Unternehmensgewinn. Fällt der Geldkapitalzins bis gegen Null, beseitigt man nämlich gleichzeitig auch die leistungslosen Bestandteile des Unternehmensgewinnes. Die Eliminierung von Leistungsbestandteilen, wie den Unternehmerlohn oder die Prämie für das eingegangene Risiko, war hingegen nicht das Bestreben von Gesell. Weil sich je anscheinend das Problem des Unternehmergewinns „automatisch“ mit der Geldreform löst, gab es – von Einzelfällen abgesehen – beispielsweise auch niemals eine gemeinsame Sprachebene zwischen Zinskritikern und Gewerkschaftlern, zumal Letztere die Unternehmensgewinne vorrangig problematisierten.

Bei näherem Hinsehen hat die Theorie Gesells, der selber kein ausgebildeter Ökonom war, an dieser Stelle allerdings Lücken. Können wirklich die Unternehmensgewinne im Kern (wir sprechen nicht über Unternehmerlöhne und Risikoprämien) durch eine Vermehrung des Kapitals bis gegen Null zurückgeführt werden? In einem Konkurrenzmarkt (und auf diesen soll die vorliegende Darstellung der Kürze zu Liebe bezogen sein) werden die Marktpreise über die Grenzkosten des letzten Anbieters festgelegt (Grenzanbieter), der benötigt wird, um die Nachfrage zu befriedigen. Dieser Grenzanbieter produziert unter den ungünstigsten Bedingungen – er kann gerade noch seine Kosten decken, aber keine Gewinne mehr erwirtschaften. Er hat den ungünstigsten Standort, er verfügt mangels Zugang zu den Eigentumsrechten nicht über die effizientesten Technologien, er kontrolliert nicht die Ressourcenbasis, die er zur Produktion benötigt. Anders herum gibt es aber einen Vorsprung für all die Anbieter, die günstigere Standorte, Zugang zu den effizienten Technologien (Kraft geistiger Eigentumsrechte), Kontrolle über die Ressourcenbasis etc. ausüben. Dies sind die sog. „intramarginalen“ Anbieter. Diese verkaufen zwar ihre Produkte zu denselben Preisen wie die Grenzanbieter, können aber aufgrund von Kostenvorteilen entsprechend hohe Produzentenrenten einstreichen. Aus diesen Vorteilspositionen ergeben sich ökonomische (Differential-) Renten, die den Kern des Unternehmensgewinnes darstellen (Löhr 2013). Diese Privilegien werden zugleich durch die herrschende Eigentumsordnung zementiert (ein Umstand, den übrigens auch Franz Oppenheimer (1929) gesehen hatte, dessen 150. Geburtstag am 30. März 2014 jährt).

Der entscheidende Punkt: Allein über eine Vermehrung des Kapitals via Geldreform können diese abgesicherten Vorteile, die die ökonomischen Renten der intramarginalen Anbieter hervorbringen, nicht beseitigt werden. Der relative Vorteil der intramarginalen Unternehmen gegenüber den Grenzanbietern bleibt bestehen, und damit auch die ökonomischen Renten als Kern ihres Unternehmensgewinnes.

Diese ökonomischen Renten machen überhaupt erst den Wert eines Unternehmens aus. Schon die Methodik der Unternehmensbewertung gibt darüber Auskunft. Um den Marktwert des Eigenkapitals eines Unternehmens zu ermitteln, wird (vereinfacht anhand der Formel der „ewigen Rente“ dargestellt) der Unternehmensgewinn durch einen Kapitalisierungszinssatz dividiert. Zuvor rechnet man aber aus dem Unternehmensgewinn noch den Unternehmerlohn und andere Besonderheiten heraus, und der Diskontierungszinssatz wird „risikoäquivalent“ gemacht. Als ökonomische Essenz dieser Berechnung ergibt sich der Marktwert des Eigenkapitals „V“ aus den ökonomischen Renten „R“ (als „Sicherheitsäquivalente“, also ohne Risikobestandteile und auch ohne Unternehmerlöhne), die mit einem risikolosen Kapitalmarktzins „i“ diskontiert werden: V = R/i. Interessant dabei: Ein risikoloser und arbeitsloser Einkommensstrom (z.B. Zinsen aus einer Bundesanleihe) wird mit einem anderen  risikolosen und arbeitslosen Einkommensstrom (Renten aus dem Unternehmen) verglichen bzw. mit diesem getauscht.

Weil der Marktwert des Eigenkapitals „V“ daher nichts anderes als der Wert der aus dem Unternehmen fließenden ökonomischen Renten ist, sind Grenzanbieter insoweit ökonomisch ziemlich wertlos. Niemand würde für ein Unternehmen auch nur einen müden Cent bezahlen, dessen Ertragskraft alleine auf der Arbeitskraft des Inhabers beruht.

Und: Wenn sich der Marktwert des Eigenkapitals „V“ aus den diskontierten Renten ergibt, finanziert umgekehrt auch das Eigenkapital die Renten tragenden Vermögensgegenstände. Renten tragende Vermögensgegenstände sind aber regelmäßig nichts anderes als „Land“ in dem weiten Sinne, in dem die ökonomischen Klassiker und Henry George (1885) diesen Begriff verstanden. Kurz gesagt: Während Fremdkapital den Faktor Kapital im Unternehmen finanziert, deckt das Eigenkapital den Faktor Land ab. Hinzu kommen noch die Kriegskasse sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen, die letztlich aber nichts anderes als „indirekte“ Investitionen in deren Land (das Eigenkapital anderer Unternehmen) sind. Die statistischen Belege hierfür sind erdrückend, wie ich u.a. im Buch „Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird“ dargestellt habe (Löhr 2013). Beispielhaft ist – als eines von vielen Indizien – unten zur Illustration die auf S. 113 des Buches dargestellte Strukturbilanz kompakt wiedergegeben, die auf Daten der Bundesbank von ca. 48.000 Unternehmen beruht.

Aktiva: Mittelverwendung Passiva: Mittelherkunft
Rententragende Vermögensgegenstände (29,0 %): Faktor „Land“ i.w.S. (plus Cash und Beteiligungen) Eigenkapital (29,3 %):
Ök. Renten (plus Unternehmerlöhne und Risikoprämien)
Faktor „Kapital“ wie Maschinen, Fabriken, Vorräte etc. ( 71,0 %) Fremdkapital: Zinsen (70,7 %).

Strukturbilanz deutscher Unternehmen (basierend auf dem HGB)

Man sieht, dass der Buchwert des Eigenkapitals im Durchschnitt dem Buchwert der Renten tragenden Vermögenswerte entspricht (rd. 29 %).

Nun war Silvio Gesell ja auch ein Bodenreformer. Die dargestellte Perspektive – die den Produktionsfaktor Land und Eigenkapital im Zusammenhang sieht, war ihm aber fremd. Dementsprechend wurden auch die Rolle des Landes in den Bilanzen der Unternehmen und die Bedeutung der ökonomischen Renten in den Unternehmensgewinnen nicht weiter herausgearbeitet. Hier kann man von den zeitgenössischen Anhängern Henry Georges lernen, die Unternehmen als „Land Banks“ begreifen (z.B. Dwyer 2003). Unternehmen produzieren nicht losgelöst von Materie und Raum. Sie brauchen zur Produktion nicht nur Standorte, sondern auch Ressourcen (z.B. Öl und Gas), das elektromagnetische Spektrum, Start- und Landerechte, Deponien und Senken (z.B. aus der Versteigerung von CO2-Zertifikaten) etc. etc. – alles „Land“ im Sinne von Henry George (1885), der den Weg für die Betrachtung von Unternehmen als “Land Banks” geebnet hatte. Nicht zu vergessen auch die Patente, die dem Privateigentum an Grund und Boden nachgeäfft sind (Löhr 2013).

Allerdings muss man sich schon eine spezielle Brille aufsetzen, um dies aus den Unternehmensbilanzen herauszulesen. Der Wert des Landes kommt nämlich in den Unternehmensbilanzen nicht unbedingt zum Ausdruck. Das Rechnungswesen beruht auf Konventionen, und diese Konventionen reflektieren den diesbezüglich rudimentären Stand der Wirtschaftswissenschaften. Im deutschen Handelsrecht wird z.B. Land mit seinen historischen Anschaffungskosten dargestellt, die oft noch subventioniert sind. Oder: Die Erträge aus Privilegien werden oftmals Positionen wie v.a. dem “Geschäfts- und Firmenwert“ gutgeschrieben, weil auch die zeitgenössische Betriebswirtschaft nicht in der Lage ist, die ursächlichen Renten tragenden Assets zu identifizieren.

Diese spezielle Brille ist jedoch für Geldreformer und Zinskritiker wichtig und interessant. Betrachtet man Unternehmen nämlich wesentlich als „Land Banks“ und sind Zinsen und Renten als arbeits- und risikolose Einkommensströme gegeneinander austauschbar (weil Arbitragebeziehungen bestehen), können Gesells Ziele durch eine pure, unflankierte Geldreform gar nicht erreicht werden. Werfen Unternehmen, Land an sich und Ressourcen ökonomische Renten ab, wird nämlich Geld aus Sachinvestitionen in die rententragenden Assets abgelenkt. Der erwünschte Druck auf den Zins kann dann also nicht in der erhofften Weise entstehen. Hierauf wies z.B. auch bereits Maurice Allais (1947) hin. Man konnte diese Effekte übrigens wunderbar in der Praxis beobachten – z.B. in der Zeit der amerikanischen Niedrigzinspolitik (vor 10 Jahren unter Greenspan). Der Verfasser durfte hautnah dieselben und ähnliche Effekte im dollarisierten Kambodscha miterleben (Löhr 2011), wo es ebenfalls zu einer Blasenbildung auf den Bodenmärkten kam. Dort wurden nicht selten produktive Investitionen nicht mehr durch Banken finanziert, wohl aber Landspekulationen, weil diese höhere Renditen brachten.

Ohne eine Abschöpfung der ökonomischen Renten ist daher ein Nullzins unmöglich (Löhr 2009). Und dabei geht es nicht nur um Grund und Boden im engen Sinne, sondern um Land im weiten Sinne – so wie es v.a. für Unternehmen von Bedeutung ist. Umgekehrt wird sich mit einer Abschöpfung der Renten die Finanzierung der Unternehmen radikal verändern: Weg vom Eigenkapital (das heutzutage rententragende Vermögensgegenstände finanziert), hin zur Finanzierung über Schulden. Und dann wäre es gut, wenn diese Schulden grundsätzlich zinslos wären. Zwar würde es immer noch Eigenkapital geben, aber nur in der Funktion als Risikopuffer.

Ungeachtet seiner großartigen Leistung hatte Gesell (1916) viele dieser Zusammenhänge nicht sauber analysiert. Andererseits wird dieser Mangel teilweise dadurch geheilt, dass er prinzipiell sämtliche Vorrechte in der Wirtschaft abschaffen wollte – und hier ging er mit seinen Absichten über die alleinige Abschaffung des Eigentums an Grund und Boden weit hinaus. Diesbezüglich war er auch wesentlich konsequenter als Henry George (1885). Dessen Anliegen war die radikale Abschöpfung der (Boden-) Renten. Als Mittel schlug er eine Single Tax vor und knüpfte insoweit an die Lehren der Physiokraten (impot unique) an. Eigentlich sollte allein deswegen schon auf der Hand liegen, dass George hervorragend zu der sich selbst zeitweise als „Neophysiokraten“ apostrophierenden Freiwirtschaftsbewegung passt und diese ergänzt.

George hatte zudem – anders als Gesell (der die Bodenrenten den Müttern zuführen wollte) – ganz klar den Zusammenhang zwischen der Privatisierung der Bodenrenten und der Steuerfinanzierung des Staates gesehen. Zudem hatte er schon die immensen umverteilenden Wirkungen des heutigen Steuerstaates im Blick: Eigentlich würden nämlich alleine die Bodenrenten (in ihrer engen, nur auf Grund und Boden bezogenen Form) völlig ausreichen, um den Staat vollkommen zu finanzieren. Dies wurde in den letzten Jahrzehnten durch Arnott/Stiglitz (1979), Vickrey (1977) und andere namhafte Autoren über die Formulierung des Henry George-Theorems bestätigt. Werden die Bodenrenten aber privatisiert, stehen sie nicht zur Finanzierung des Staates zur Verfügung. Der Staat muss dann auf Steuern zur Finanzierung des Gemeinwesens zurückgreifen. Die hiermit geschaffenen „public goods“ setzen wiederum Grund und Boden in Wert – das sich aber in Privateigentum befindet. Die dann erhöhte Bodenrente wird aber wieder privatisiert. Als Steuer zahlender Mieter und Konsument wird der Bürger daher doppelt gemolken, einmal in Form der privatisierten (Boden-) Renten (auch in den Produktpreisen) und zweitens über die Steuern, die hierzulande v.a. auf der Arbeit lasten. Leider ist die betreffende Diskussion an Deutschland größtenteils vorbeigegangen, obwohl das Hauptwerk von Henry George mit weit mehr als drei Millionen verkauften Exemplaren das meist verkaufte ökonomische Buch überhaupt sein dürfte.

Positiv zu bewerten ist allerdings, dass Seitens der Freiwirtschaft seit einiger Zeit – leider eher als Randthema – das ressourcenbasierte Grundeinkommen diskutiert und damit die Gesell’sche Idee der Mütterrente verlassen wird (Schreiber-Martens 2007). Das Konzept des ressourcenbasierten Grundeinkommens ist durchaus mit Henry George kompatibel und wird auch von Teilen dessen Anhängerschaft vertreten. Würden die ökonomischen Renten abgeschöpft, so könnte nach Abdeckung der Fixkosten der zu staatlicherseits zu planenden öffentlichen Infrastruktur der verbleibende Teil der Renten als Grundeinkommen wieder an die Bürger ausgeschüttet werden. Hierüber könnte der Zugang zu öffentlichen Leistungen und zur Mobilität garantiert werden. Beides könnte den Bürgern zugleich – volkswirtschaftlich effizient – zu Grenzkostenpreisen angeboten werden. Dieses Konzept koppelt in effizienter Weise Nutzen und Lasten der Staatsfinanzierung und hat daher nichts mit dem Konzept von Götz Werner (2008) zu tun, der gerade das Gegenteil anstrebt.

Wir haben also ein interessantes Puzzle, dessen Teile sich perfekt ineinander fügen lassen. George hatte Geld und Kapital sowie die Bedeutung des Eigentums nur unvollständig auf dem Schirm. Gesell thematisierte zwar das Thema Eigentum und Vorrechte, war bei der Rentenproblematik jedoch auf halbem Wege stehen geblieben und hatte die Steuerproblematik und dessen desaströse Wirkungen auf Effizienz (steuerliche Entmutigungseffekte etc.) und Verteilung überhaupt nicht hiermit in Zusammenhang gebracht. Die Themen der Unternehmergewinne, der Grenzkostenpreise für öffentliche Güter und der Rückverteilung wurden erst durch konsequentes Weiterdenken der Anhängerschaft von Henry George entwickelt. Das Henry George-Theorem wurde sogar von orthodoxen Ökonomen entwickelt – die Logik war zu „aufdringlich“.

Sowohl Gesell wie George haben Großes geleistet. Beide sind zwar unvollständig, ergänzen sich jedoch hervorragend. Und mit dem Zweiten sieht man entschieden besser. Ich möchte daher die Anhänger der Freiwirtschaft ermuntern, ein paar Meter vom Bild zurückzutreten und mit beiden Augen noch einmal draufzugucken: Es wäre m.E. angemessen, weniger Energie auf Details wie die Frage der Geldschöpfung zu richten (zumal sich die Diskussion ohnehin seit vielen Jahren im Kreise dreht und sich sowohl von Fachwissenschaftlern wie auch normalen Bürgern abgekoppelt hat) und statt dessen den Blick auf das große Ganze zu richten. An bedeutsamen Teilen der Baustelle herrscht nämlich seit geraumer Zeit Stillstand – zumindest im deutschen Sprachraum. Ohne das Thema Geld und Zins aus den Augen zu verlieren, besteht angesichts von Auswüchsen in Politikbereichen wie Freihandelsabkommen, Gentechnik, Public Private Partnerships, ausländischen Investitionen in Farmland etc. etc. die Notwendigkeit, auch hier theoretisch runde Positionen zu beziehen und unter das Volk zu bringen.

Literatur:

Allais, M. (1947). Economie et Interet, Paris.

Arnott, R. J. and Stiglitz, J. E. (1979), Aggregate Land Rents, Expenditure on Public Goods, and Optimal City Size. In: Quarterly Journal of Economics 93, S. 471-500.

Dwyer, T. (2003): The taxable capacity of Australian land, in: Australian Tax Forum 18, S. 21-67.

George, H. (ca. 1885): Fortschritt und Armut, Halle a.d. Saale.

Gesell, S. (1916): Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, 9. Auflage, Lauf bei Nürnberg 1949.

J. M. Keynes (1936): Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes, 6. Aufl. (unveränderter Nachdruck der ersten Auflage), Berlin 1983.

Löhr, D. (2009): Geldreform ohne Reform der Bodenordnung?, in: Humane Wirtschaft 6, S. 18-24.

Löhr, D. (2011): The Cambodian Land Market: Development, Aberrations, and Perspectives, in: Asien, Juli-Ausgabe, S. 28-47.

Löhr, D. (2013). Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Oppenheimer, F. (1929): Der Staat, 3. Überarbeitete Auflage, Berlin 1990. Online: http://www.franz-oppenheimer.de/staat0.htm

Schreiber-Martens, A. (2007): Ein Grundeinkommen für alle aus Abgaben für die Nutzung der Naturressourcen, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, S. 27-32. Online: http://www.sozialoekonomie-online.de/ZfSO-154_Schreiber-M.pdf

Vickrey, W. (1977): The City as a Firm. In: Feldstein, M. and Inman, R. (Eds.): The Economics of Public Services, Macmillan, London, S. 334-343.

Werner, G. (2008): Einkommen für alle, Köln.