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Ronald Pofalla: Schwungvoll durch die Drehtür der Korruption

Dirk Löhr

Ab Anfang kommenden Jahres wird der ehemalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla Generalbevollmächtigter der Deutschen Bahn für politische und internationale Beziehungen. Pofalla wird die eigens für ihn geschaffene Abteilung Wirtschaft, Politik und Regulierung der Bahn leiten. Hierbei wird er für die internationalen Beziehungen zuständig, ein Schwerpunkt sei die EU in Brüssel. Auf gut deutsch: Es geht um Lobbying (ein netter Anglizismus für die außerdemokratische Einflussnahme durch mächtige Sonderinteressen). Das – obwohl noch in Staatshand – seit der Bahnreform erwerbswirtschaftlich agierende Unternehmen Deutsche Bahn AG möchte über Pofalla die Gesetzgebung auf europäischer Ebene beeinflussen. Pofalla berichtet direkt an Bahn-Chef Rüdiger Grube. Später soll er in den Vorstand der Deutschen Bahn aufrücken – Pofalla, ein Mann, der anscheinend alles kann.

Nicht alle sind glücklich hiermit. Anton Hofreiter, Fraktionschef der Grünen im Bundestag, sprach Klartext: Es geht um eine “nachgelagerte Belohnung für Entscheidungen, die er als Kanzleramtsminister getroffen hat”. Weniger verschwurbelt könnte man dies auch als Korruption bezeichnen. So habe Pofalla als Kanzleramtsminister beim vierten EU-Eisenbahnpaket die Schaffung von mehr Transparenz mit verhindert. Beim Eisenbahn-Regulierungsgesetz habe er sich einer stärkeren Kontrolle der Bahn in den Weg gestellt. Schließlich habe er auch eine ganze Reihe weiterer Einzelentscheidungen zugunsten der DB-AG, zum Teil des Vorstands, getroffen.

Um es klar zu stellen: Es ist nicht nur Ronald Pofalla. Die Sache hat System. Durch dieselben Revolving Doors sind Joschka Fischer, Gerhard Schröder, Wolfgang Clement, Günter Verheugen, Roland Koch etc. etc. gegangen – als Dank dafür, dass sie eine Politik von „Eliten“ für „Eliten“ und gegen ihre Wähler gemacht haben. Offiziell heißt dieses System „Demokratie“ – in diesem Blog bezeichnen wir es weniger griffig als „Rent Seeking“ und „State Capture“.

Milliardengrab: Autobahnbau via Public Private Partnership

Dirk Löhr

Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) schwört auf Öffentlich Private Partnerschaften („Public Private Partnerships“, PPPs) – auch beim weiteren Ausbau des Autobahnnetzes. Offenbar kümmert ihn wenig, dass der Bundesrechnungshof an diesem Finanzierungsmodell kein gutes Haar lässt.

Der Bundesrechnungshof hält die private Finanzierung und den Betrieb von Autobahn-Teilstrecken für unwirtschaftlich. Auch die anderen Vorteile des Modells “Öffentlich-private Partnerschaft” (ÖPP) würden nicht auftreten, die die Befürworter propagieren. Zu diesem Schluss kommen die Rechnungsprüfer in einem Gutachten für den Haushaltsausschuss des Bundestags. Über das bisher unveröffentlichte Gutachten hatte am Donnerstag (12.6.2014) das “Handelsblatt” berichtet (MDR 2014).

Dass Öffentlich Private Partnerschaften nicht günstiger als die klassische Durchführung durch die öffentliche Hand kommen können, liegt v.a. an den höheren Kapitalkosten von privaten Unternehmern. Sie zahlen nicht nur höhere Zinsen als die öffentliche Hand, sondern wollen auch satte Gewinne sehen. An anderer Stelle habe ich gezeigt, wie enorm der Effizienzvorteil der Privaten sein müsste, damit ihr Kapitalkostennachteil kompensiert werden kann (Löhr 2013). Offenbar sehen jedoch auch die Rechnungsprüfer diesen Effizienzvorteil bei Privaten nicht, weder in Bezug auf Zeit noch auf Kosten. Wie hoch die Nachteile tatsächlich sind, ist schwierig zu ermitteln – laufen PPPs doch in der Regel intransparent ab.

An anderer Stelle haben wir in diesem Blog auch auf die ordnungspolitische Problematik solcher Projekte hingewiesen (Blogbeitrag „Let’s talk about tax: Steuern und Steuerstaat“), die jedoch auch im Kontext mit der jüngsten Stellungnahme des Bundesrechnungshofes kaum in der Öffentlichkeit diskutiert werden:

Derartige Maßnahmen geben ein (natürliches) Monopolgut in private Hand – ein Wettbewerb im Markt findet nicht mehr statt. Zwar könnte von einem Wettbewerb um den Markt gesprochen werden; an diesem beteiligen sich jedoch nur wenige große Konzerne. Mittelständische Unternehmen kommen nicht mehr zum Zug.

Je nach Finanzierungsmodell können u.U. die Bodenrenten durch die Betreiber privatisiert werden, wenn nämlich die Betreiber einen Teil der Autobahngebühren erhalten. Dieses Modell wurde auch bei deutschen Autobahnen verwendet (o.V. 2014). Dies stellt auch eine Privatisierung der Steuereintreibung dar  („tax farming“) – was nicht nur eine Umverteilungsorgie, sondern zugleich ein zivilisatorischer Rückschritt ist.

Von den Autobahnen profitieren v.a. die angeschlossenen Orte, und dort die Grundstückseigentümer. Ein Autobahnanschluss erhöht die Bodenrenten und Bodenwerte. Werden die Ersteller und Betreiber von Autobahnen nicht über Nutzungsgebühren (s. oben), sondern über Steuern finanziert, sacken die privaten Grundeigentümer Bodenrenten- und Bodenwerterhöhungen privat ein, während die Steuerzahler (und unter diesen v.a. die Arbeitnehmer) die Finanzierungslasten tragen.

Wie man es also dreht und wendet – man kann der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen über PPP nur schwerlich einen ökonomischen Sinn abgewinnen. Möglicherweise jedoch einen politischen – hilft es doch, eine mächtige Lobby ruhig zu stellen und die Schuldenbremse zu umgehen. PPPs erscheinen als ein wunderbares Instrument des Rent Grabbing: Ökonomische Renten werden privatisiert, Risiken und Kosten werden in intransparenter Weise auf die Allgemeinheit verlagert, die über das Ausmaß der Belastung jedoch nicht informiert wird und faktisch keine Möglichkeit hat, ein Veto einzulegen.

In diesem Blog haben wir wiederholt die adäquate Durchführung und Finanzierung für öffentliche Infrastrukturen dargelegt: Über die Abschöpfung ökonomischer Renten, allen voran die Bodenrenten. Hinzu kommen Nutzungsgebühren, die je nach Verkehrsaufkommen schwanken könnten und sollten. So könnten die Kosten derartiger Infrastrukturmaßnahmen bequem abgedeckt werden. Private Unternehmer sollten beim Bau von Infrastrukturen selbstverständlich als Agenten eingeschaltet werden – der Staat soll nicht selbst die Bagger fahren. Doch Private sollten weder das Eigentum der Infrastrukturen noch ein faktisches Steuererhebungsrecht erhalten.

 

Mehr Informationen:

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013.

MDR Thüringen (2013): Rechnungshof rügt Bund wegen zu hoher Ausgaben. Online: http://www.mdr.de/thueringen/autobahn_privat_finanziert100.html

O.V. (2014): ÖPP-Projekte in Deutschland: Privat finanzierte Autobahnen sind teurer, in: Spiegel Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/oepp-privat-finanzierte-autobahnen-sind-teurer-als-staatlich-gebaute-a-974654.html

Die fünf von der Tankstelle – und der übliche Benzinpreis-Aufreger zu Pfingsten

Dirk Löhr

Jeder kennt den Ärger über die Benzinpreiserhöhungen an Feiertagen – auch zu Pfingsten zeigte das Preisbarometer wieder nach oben. Es scheint so, dass die großen Mineralölkonzerne gemeinsame Sache machen – dementsprechend stehen sie unter besonderer Aufmerksamkeit des Kartellamts. Zwar stieg das Preisniveau auch diesmal – gemessen an einigen Vorjahresmarken hielten sich die Preisstände aber noch in Grenzen.

Die Konzerne selber reden sich damit heraus, dass mehr als die Hälfte des Benzinpreises mittlerweile auf Steuern entfällt. Dies ist im Grundsatz nicht verkehrt; allerdings trägt diese „künstliche“ Preiserhöhung dazu bei, die hohen externen Kosten des motorisierten Individualverkehrs wenigstens teilweise zu internalisieren (anders als die Kfz-Steuer, die bezüglich ihrer Lenkungswirkung komplett sinnfrei ist).

Doch der verbleibende Preisrest ist gewaltig. 2013 verdienten die fünf größten Gesellschaften BP, Chevron, ConocoPhillips, Exxon Mobil und Shell immerhin noch 93 Milliarden US-Dollar; dies sind 177.000 US-Dollar pro Minute (Weiss / Peterson 2014). Folgt man der öffentliche Debatte, so möchte man vermuten, die Goldquelle liege bei den Tankstellen. Den Eindruck hat man auch, wenn man auf das Bundeskartellamt hört, das zu Preisvergleichen an Feiertagen aufruft (vgl. Dudenhöfer 2011). Tatsächlich verdienen die Tankstellen – auf die sich die Diskussion um Preisvergleiche und Benzinpreisbremsen fokussiert – eher an Schokoriegeln und Getränken, nicht aber am verkauften Benzin. Auch wenn die großen Gesellschaften gemeinsame Sache machen und die Feiertage ausnutzen, erwirtschaften sie die Kapitalrenditen eben nicht im Downstream-Geschäft, das neben den Tankstellen auch noch die Raffinerien umfasst. Im Upstream-Geschäft (also der Ölförderung und -produktion) sind sie mehr als doppelt so hoch. In der Vergangenheit waren hier Kapitalrenditen zwischen 20 und 30 % üblich. Der Goldesel für die großen Fünf heißt also „Ressourcenrente“ – dies ist der Unterschied zwischen dem Weltmarktpreis für Rohöl und den Förderkosten. Wie bei anderen “High-Performen” ist also bei den großen Fünf die ökonomische Rente der Kern des Unternehmensgewinns (s. die anderen Beiträge zu Industriebranchen (Branches of Business) in diesem Blog).

Allerdings gerät mittlerweile die Kostenseite unter Druck, da sich mit Peak Oil die Zeit der kostengünstig auszubeutenden Ölquellen wohl langsam ihrem Ende zuneigt. Trotz höherer Ölproduktion in 2013 sank daher der Gewinn der Ölmultis gegenüber dem Vorjahr um rd. 27 % – was die Mineralölkonzerne prompt nach Steuererleichterungen riefen ließ. Andererseits wird durch Wirtschaftswachstum – nicht zuletzt in den “aufstrebenden Ländern” (wie Indien und China) immer noch so viel zusätzliche Nachfrage erzeugt, dass die Aktionäre der großen Ölgesellschaften sich wohl noch länger an satten Dividenden erfreuen können. Von dem Gewinn werden denn auch 32 Milliarden US-Dollar nicht ausgeschüttet, sondern in weitere Explorationsvorhaben gesteckt (Weiss / Peterson 2014). Die Eigenkapitalfinanzierung ist ein Markenzeichen „ressourcenstarker“ Unternehmen (Löhr 2013).

Ceterum censeo: Während die Ölrenten als Konzerngewinne vereinnahmt und an die Aktionäre ausgeschüttet werden, zahlen die Kosten der Exploitation (Umweltverschmutzung, Klimawandel, Konflikte aufgrund des „Ressourcenfluchs“ – s. Südsudan etc.) andere, schwach organisierte Gruppen. Mit Tiefseebohrungen und dem Griff nach den arktischen Ölfeldern drohen die externalisierten, also auf Dritte abgewälzten Kosten weiter zu steigen. Die Konzessionsgebühren sind dabei sowohl in den USA als auch in Staaten wie Nigeria etc. lachhaft gering. Nur dadurch, dass die Staaten faktisch die Ressourcen an die Konzerne verschenken, können die riesigen Gewinne entstehen. Die finanziellen Lücken in den Haushalten werden mit Steuern (die v.a. den Produktionsfaktor Arbeit belasten) und auch Entwicklungsgeldern gefüllt – Prinzip Rentenökonomie.

 

Mehr Informationen

Dudenhöfer, F. (2011): Benzinpreiskartelle: Falsche Fragen, in: Wirtschaftsdienst, 91. Jg., H. 6, S. 364-365.

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Weiss, D. J. / Peterson, M. (2014): With Only $93 Billion in Profits, the Big Five Oil Companies Demand to Keep Tax Breaks, Center for American Progress, Feb. 4. Online: http://americanprogress.org/issues/green/news/2014/02/10/83879/with-only-93-billion-in-profits-the-big-five-oil-companies-demand-to-keep-tax-breaks/

Cradle to cradle – für eine allgemeine Umweltabgabe

Dirk Löhr

Marktversagen tritt regelmäßig als Folge externer Effekte auf. Negative externe Effekte werden zumeist im Zusammenhang mit der Umweltpolitik diskutiert. Liegen diese vor, produziert der Markt zu viel von Gütern, mit denen ein Schaden für unbeteiligte Dritte einhergeht.

Zur Vermeidung solcher Externalitäten fordern Umweltökonomen entweder die Einführung von Verschmutzungszertifikaten oder die Belegung der schädlichen Produktion mit Umweltabgaben. Während Ersteres zielgenauer ist, erscheinen Umweltabgaben oftmals als praktikablere Lösung. Allerdings ergibt sich mittlerweile ein richtiges Wirrwarr an existenten und geforderten Abgaben: Auf die Emission von CO2, auf Einwegflaschen, die Sonderabfallabgabe, die Stromsteuer, die Mineralölsteuer etc.

M.E. wäre es interessant, diese verschiedenen Abgaben zusammenzuführen und gleichzeitig dabei das Konzept der Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Dies könnte geschehen, wenn man sich auf eine uniform gestaltete Abgabe besinnt. Ebenso sollte man sich darauf besinnen, dass sowohl der Beginn wie das Ende der Wertkette „Land“ in dem weiten Sinne darstellen, wie wir ihn in diesem Blog zugrunde legen.

Orientiert man sich am marktwirtschaftlichen Verursacherprinzip, sollte ein Konsument, wenn er ein schädliches Gut nachfragt (mit dem entsprechend hohe externe Kosten verbunden sind), auch für die Folgen aufkommen. Dies könnte gewährleistet werden, wenn der Kunde schon in dem Augenblick, in dem das Produkt in den Verkehr gebracht wird, für die spätere Deponierung bezahlt (sei es in der Atmosphäre im Wege der Müllverbrennung, sei es als physische Deponierung).

Wird ein Gut dabei so hergestellt, dass es leicht recycelt oder neu aufbearbeitet werden kann, sind mit dem betreffenden Gut weniger hohe Deponiekosten verbunden – es sollte dementsprechend bei Verkauf entsprechend geringer belastet werden. Zugrunde liegt also eine Idee, die auf Nicolas Georgescu-Roegen zurückgeht: Bestimmte Produkte sind mit einer höheren Entropiezunahme verbunden (also einer Verwandlung von nutzbarer in nicht mehr nutzbare Energie). Diese sollten entsprechend höher belastet werden. Die betreffende Umweltabgabe wäre rechtstechnisch eine Gebühr, die einen Ausgleich dafür schaffen soll, dass der betreffende Käufer zu Lasten anderer Menschen die verfügbare Energie entsprechend verringert.

Selbstverständlich ist es nicht möglich, die mit bestimmten Produkten einhergehende Entropiezunahme genau zu monetarisieren. Es reicht allerdings aus, wenn man sich auf einen Stufentarif für die Abgabe verständigt, der sich daran orientiert, ob das betreffende Gut mit einer sehr hohen, einer mittelmäßigen oder einer geringen Entropiezunahme verbunden ist. Hier besteht eine Schlüsselaufgabe in der Anfertigung eines Kriterienkatalogs, den die Zertifizierungsunternehmen bei ihrer Arbeit in einheitlicher Weise zugrunde zu legen haben. Dementsprechend basiert die hier angedachte Umweltabgabe auf einem Standard-Preis-Ansatz; die exakte Monetarisierung des Schadens, der mit den diversen Produkten einhergeht, wird von vornherein nicht angestrebt. Die Klassifizierung könnte durch eine Zertifizierung bestimmt werden, die staatliche Handlungsgehilfen (TÜV, Dekra etc.) durchführen. Lässt ein Unternehmen seine Produkte nicht klassifizieren, rutschen diese automatisch in die Klasse mit den höchsten Abgabensätzen. Selbstverständlich muss der Rechtsweg gewährleistet sein, wenn der Produzent mit der Klassifizierung nicht einverstanden ist.

Die Abgabensätze werden auf den Nettoverkaufspreis geschlagen, der die Bemessungsgrundlage darstellt (sinnvoll wäre es, wenn sich an der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nichts ändert, diese also die Umweltabgabe nicht umfasst – ansonsten drohen eventuell Übersteuerungen).

Was wären die Folgen?

Produkte, mit denen eine hohe Entropiezunahme einhergeht, würden entsprechend hoch belastet. Ihr Preis würde steigen. Abhängig von der Nachfrageelastizität würde die Nachfrage nach den betreffenden Produkten sinken bzw. ein Ausweichen auf Substitute stattfinden, mit denen eine geringere Entropiezunahme einhergeht. Insbesondere Güter, die gezielt mit kurzen Zyklen produziert werden oder geplante Obsoleszenz aufweisen, würden verteuert. Erlaubte (!) Schadstoffe und Umweltgifte, die nur schwer abgeschieden werden können und in die Umwelt diffundieren, führen zu einer entsprechend negativen Bewertung. Produkte, bei denen wertvolle Stoffe unnötig verschmolzen werden (z.B. in Stahl-Blei-Legierungen), würden ebenfalls entsprechend hoch belastet. Umgekehrt würden wiederverwendbare Stoffe (z.B. kompostierbare T-Shirts) mit geringeren Abgabesätzen versehen.

Somit wird ein Anreiz geschaffen, die Produktion auf länger haltbare und wiederverwendbare Güter umzustellen und den Einsatz von Gift- oder Kohlenstoffen möglichst zu vermeiden.

Der Vorschlag korrespondiert u.a. mit den in diesem Blog vorgestellten Besteuerungsprinzipien von Joseph E. Stiglitz. Allerdings handelt es sich nicht um eine „Silver Bullet“ – nicht alle Umweltprobleme können hiermit bewältigt werden (z.B. Einsatz von Gentechnik, Tierschutz, Schutz der Biodiversität). Auch ersetzt die Abgabe nicht ordnungsrechtliche Eingriffe.

Dennoch dürfte es sich um eine wesentliche administrative Vereinfachung handeln: Statt einer Vielzahl von Steuern für jede Schadstoffart wird eine große Klasse von umweltschädlichen Aktivitäten zusammengefasst – dabei findet die Klassifizierung auf einer einheitlichen theoretischen Grundlage (Thermodynamik) statt.

Immobilienblase in London

Dirk Löhr

150.000 Euro für eine angewrackte Garage. 40.000 Euro pro Quadratmeter für Wohnungen im Innern Londons. Hier wird nicht für Beton, Stahl, Mörtel oder Handwerkerleistungen so viel Geld auf den Tisch gelegt, sondern für den Grund und Boden, dessen Wert immer stärker inflationiert. London entvölkert sich, weil sich immer weniger Leute das Leben hier leisten können. Und was treiben die Gralshüter des Privateigentums an Grund und Boden in der konservativen Regierung Cameron? Sie heizen die Fehlentwicklung mit einem Hauskaufprogramm noch weiter an, das fakstisch ermöglicht, nicht nur das aufstehende Gebäude, sondern auch den aufgeblasenen Grund und Boden über Kredite zu erwerben. Die Fieberkurve auf dem Immobilienmarkt geht so weiter Richtung der Zimmerdecke.

Zu den Fehlentwicklungen auf Londons Bodenmärkten s. die sehenswerte Reportage im ZDF-Auslandsjournal vom 5.6.2014:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/2169814/Immobilienblase-London

Steuerreform – Vorschläge von Joseph E. Stiglitz

Dirk Löhr

Joseph E. Stiglitz propagiert im vorliegenden White Paper “Reforming Taxation to Promote Growth and Equity” (Roosevelt Institute, 28. Mai 2014) folgende allgemeine Besteuerungsprinzipien:

– Ein verallgemeinertes Henry George-Prinzip, wonach die Boden- und Ressourcenrenten so weit wie möglich abgeschöpft werden sollten;

– Ein verallgemeinertes Verursacherprinzip, über das externe Kosten über die Besteuerung den Verursachern angelastet werden;

– Eine Finanztransaktionssteuer, die durchaus auch als Steuer zur Rückführung von Externalitäten auf den Finanzmärkten verstanden werden kann.

Ein kurzes Interview mit Stiglitz findet sich hier: http://www.nextnewdeal.net/sites/default/files/audio/joseph_stiglitz_tax_audio_05.27.mp3

Buchtipp: Der stille Putsch – von Jürgen Roth

Dirk Löhr

Buchtipp, auch passend zum Thema TTIP und Geheimverhandlungen:

Jürgen Roth: Der stille Putsch – wie eine geheime Elite aus Wirtschaft und Politik sich Europa und unser Land unter den Nagel reißt, 3. Aufl., Heyne 2014.

Eine Besprechung und ein Interview mit dem Autor findet sich in

M. Klöckner (2014): Gezielte Zerstörung der sozialen Sicherungssysteme in Europa, in: Telepolis vom 10.04. Online: http://www.heise.de/tp/artikel/41/41455/1.html

Piketty: Marx reloaded oder alter Wein in neuen Schläuchen?

Dirk Löhr

Das Buch von Thomas Piketty („Capital in the Twenty-First Century“) ist in aller Munde. In den USA bricht es Verkaufsrekorde und hat mit 685 Seiten die Chance, ein Klassiker zu werden: Schon der Titel des Buches knüpft an Karl Marx an. Und es ist DAS Thema unter ökonomisch Interessierten. Allerdings begnügen sich wohl die meisten Leser nach den ersten 80 Seiten entnervt mit rationaler Ignoranz und legen den Wälzer wieder beiseite.

Inhaltlich geht der gefeierte Piketty indessen nicht weit über die gescholtenen orthodoxen Ökonomen hinaus. In seinem Diskussionspapier „Critical Remarks on Piketty’s ‘Capital in the Twenty-first Century’” kritisiert der – durchaus nicht als heterodox bekannte – Ökonom Stefan Homburg, dass die Analyse von Piketty eine Unterscheidung von Land und Kapital vermissen lässt (s. Abschnitt 5). Insoweit steht Piketty in der neoklassischen Tradition von Clark (1893) und Knight (1946/1951), die als eine der ersten mit Erfolg diese Nebelkerzen warfen (in kaum einem Lehrbuch wird mehr zwischen Land und Kapital unterschieden).

Beides wird auch von Piketty stattdessen unter „Wealth“ verrührt. Dann wird eine „Wealth-Income-Ratio“ gebildet, die immer weiter ansteigt. Der von Piketty gezogene Schluss, dass dies auf eine Akkumulation des Faktors Kapital zurückzuführen ist, ist jedoch unhaltbar. Homburg zeigt anhand von OECD-Daten für das Beispiel Frankreich, dass vielmehr der Wert des Faktors Grund und Boden seit 1999 immer stärker inflationiert wurde. Seit der Einführung des Euro verdreifachten sich die Bodenpreise. Dies machte in Wesentlichen Teilen den Anstieg der „Wealth-Income-Ratio“ aus; die Relation von „Kapital“ zum Bruttoinlandsprodukt veränderte sich hingegen nicht nennenswert.

Zwar verzeichneten Wohngebäude innerhalb des Faktors Kapital durchaus eine erwähnenswerte Zunahme, nicht aber Maschinen und Ausrüstungen, die im Übrigen lediglich 5 % des Gesamtvermögens ausmachen. Dies ist bedeutsam, zumal die auf S. 221 von Piketty getroffene Schlussfolgerung, „ausgebildete Roboter“ („sophisticated robots“) würden immer stärker den Faktor Arbeit ersetzen und einen immer höheren Anteil des Nationaleinkommens an sich ziehen, mit den Fakten nicht in Übereinstimmung zu bringen ist.

Ein Anstieg des Wertes des Gesamtvermögens ist also nicht auf einen Anstieg des Kapitaleinkommens am Nationaleinkommen zurückzuführen, und der Anstieg des Verhältnisses von Vermögen zu Einkommen wurde größtenteils nicht durch Ersparnisse und darauf basierendem Wirtschaftswachstum verursacht.

Homburg reißt allerdings mit dem Hinterteil wieder ein, was er zuvor mit seinen Händen aufgebaut hat: So ist er der Meinung, dass die Produktion durch die steigenden Bodenpreise nicht beeinträchtigt wird (s. 8). Er verkennt dabei, dass steigende Landpreise weiteres Kapital auf sich ziehen – zu Lasten produktiver Investitionen (vgl. Mattauch et al. 2013, S. 15). Schließlich verharmlost er die steigenden Bodenpreise in verteilungspolitischer Hinsicht dahingehend, dass seiner Meinung nach gerade die Mittelklasse hiervon profitierte (S. 7). Homburg erkennt dabei nicht, dass – wie in diesem Blog anhand der Branchenstudien („Gewinne und Renten: Beispiel …“) wiederholt illustriert wurde – der Kern der Gewinne von Großunternehmen die ökonomischen Renten sind. Diese entfallen auf größtenteils auf Land – wobei der Begriff “Land” in diesem Blog immer in einem weiten, an die klassischen Ökonomen anknüpfenden Verständnis verwendet wird, der über “Grund und Boden” weit hinausgeht. Der Wert des Eigenkapitals dieser Großunternehmen repräsentiert im Kern ebendiesen Wert von Land (Löhr 2013). Dies entgeht Homburg – und damit ebenfalls, dass die Shareholder-Value-Unkultur eng im Zusammenhang mit der Bodenpreisentwicklung steht und maßgeblich dazu beiträgt, den Mittelstand zunehmend zu erodieren.

So bleibt festzuhalten: So wertvoll die Datensammlungen von Piketty auch sind – das Buch ist mit großer Vorsicht zu genießen. Ebenso wie die Kritik von Homburg.

 

Literatur:

Clark, J.B. (1893), “The Genesis of Capital”, Yale Review, Vol. 2, November, S. 302-315.

Homburg, S. (2014): Critical Remarks on Piketty’s ‘Capital in the Twenty-first Century’, Discussion Paper No. 530, Institute of Public Economics, Leibniz University of Hannover, Germany. Online: http://diskussionspapiere.wiwi.uni-hannover.de/pdf_bib/dp-530.pdf

Knight, F.H. (1946/1951), “Capital and Interest”, in: Feliner, W. and Haley, B. (Eds.) Readings in the Theory of Income Distribution. Selected by a Committee of the American Economic Association, The Blakiston Co., Philadelphia, S. 384-417.

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013.

Mattauch, L. / Siegmeier, J. / Edenhofer, O. / Creutzig, F. (2013): Financing Public Capital through Land Rent Taxation: A Macroeconomic Henry George Theorem, CESIFO Working Paper No. 4280, category 1: Public Finance, June.

Neue Filmtipps zum Thema TTIP

Sehenswert sind die beiden folgenden Reportagen:

Freihandelsabkommen TTIP: Angriff auf die Demokratie? ARD-Sendung Monitor vom 22.05.2014. Online: http://www.ardmediathek.de/das-erste/monitor/freihandelsabkommen-ttip-angriff-auf-die-demokratie?documentId=21472346

Geheimsache Freihandel: ZDFzoom-Dokumentation vom 21.05.2014. Online: http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/2154850/ZDFzoom:-Geheimsache-Freihandel

 

… anschauen, solange die Filme noch in den Mediatheken verfügbar sind … (Beschränkung dank den Befürwortern “geistiger Eigentumsrechte”)

Die wertvollsten Unternehmen der Welt

Dirk Löhr
Welches sind die wertvollsten Unternehmen? Die jährliche “BrandZ”-Studie der Markenwertforscher von Millward Browns gibt darüber Auskunft. Sie analysiert neben Finanzkennzahlen auch Daten der Markt- und Verbraucherforschung. Jüngst wurde die aktuelle Studie 2014 publiziert. Was ist die ökonomische Basis der Erfolge der wertvollsten Unternehmen? Hierzu mache man sich zunächst klar, wie überhaupt der Unternehmenswert ermittelt wird:
Bei der Unternehmensbewertung (= Ermittlung des Wertes des Eigenkapitals eines Unternehmens) werden – vereinfacht gesagt – die zukünftigen Gewinne auf die Gegenwart bezogen, also „abgezinst“. Zuvor wird aber der Unternehmerlohn und auch das Unternehmensrisiko korrigiert. Letztlich wird somit eine ökonomische Rente aus dem Unternehmen mit einer risikoäquivalenten oder – je nach Methode – risikolosen Alternativanlage auf dem Finanzmarkt verglichen, also zwei arbeitslose Einkommensströme.

Die Top 5 der “BrandZ” besteht nun komplett aus US-Unternehmen:

Rang Firma Ökonomische Grundlage
 1. Google Geistige Eigentumsrechte, steigende Skalenerträge (wie bei einem natürlichen Monopol)
 2. Apple Geistige Eigentumsrechte
 3. IBM Geistige Eigentumsrechte
 4. Microsoft Geistige Eigentumsrechte
 5. McDonald’s Standorte (McDonald’s ist ein Immobilienunternehmen, s. den Blog-Beitrag Gewinne und Renten: McDonald’s ist einfach gut)

Die ökonomische Basis des Erfolgs ist durch Wettbewerb kaum angreifbar. Die Gewinne der Großunternehmen sind im Kern ökonomische Renten. Standortvorteile in Privateigentum (Bodenrenten, McDonald’s), exklusive geistige Eigentumsrechte (Apple, IBM, Microsoft), sowie ein natürliches Monopol in privater Hand (Google) sind allesamt Vorrechte und haben wenig mit Leistung zu tun.

 

Mehr Information:
O.V. (2014): Das sind die wertvollsten Unternehmen der Welt, in: Sueddeutsche.de 21.05. Online: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/brandz-liste-das-sind-die-wertvollsten-marken-der-welt-1.1970917