Cradle to cradle – für eine allgemeine Umweltabgabe

Dirk Löhr

Marktversagen tritt regelmäßig als Folge externer Effekte auf. Negative externe Effekte werden zumeist im Zusammenhang mit der Umweltpolitik diskutiert. Liegen diese vor, produziert der Markt zu viel von Gütern, mit denen ein Schaden für unbeteiligte Dritte einhergeht.

Zur Vermeidung solcher Externalitäten fordern Umweltökonomen entweder die Einführung von Verschmutzungszertifikaten oder die Belegung der schädlichen Produktion mit Umweltabgaben. Während Ersteres zielgenauer ist, erscheinen Umweltabgaben oftmals als praktikablere Lösung. Allerdings ergibt sich mittlerweile ein richtiges Wirrwarr an existenten und geforderten Abgaben: Auf die Emission von CO2, auf Einwegflaschen, die Sonderabfallabgabe, die Stromsteuer, die Mineralölsteuer etc.

M.E. wäre es interessant, diese verschiedenen Abgaben zusammenzuführen und gleichzeitig dabei das Konzept der Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Dies könnte geschehen, wenn man sich auf eine uniform gestaltete Abgabe besinnt. Ebenso sollte man sich darauf besinnen, dass sowohl der Beginn wie das Ende der Wertkette „Land“ in dem weiten Sinne darstellen, wie wir ihn in diesem Blog zugrunde legen.

Orientiert man sich am marktwirtschaftlichen Verursacherprinzip, sollte ein Konsument, wenn er ein schädliches Gut nachfragt (mit dem entsprechend hohe externe Kosten verbunden sind), auch für die Folgen aufkommen. Dies könnte gewährleistet werden, wenn der Kunde schon in dem Augenblick, in dem das Produkt in den Verkehr gebracht wird, für die spätere Deponierung bezahlt (sei es in der Atmosphäre im Wege der Müllverbrennung, sei es als physische Deponierung).

Wird ein Gut dabei so hergestellt, dass es leicht recycelt oder neu aufbearbeitet werden kann, sind mit dem betreffenden Gut weniger hohe Deponiekosten verbunden – es sollte dementsprechend bei Verkauf entsprechend geringer belastet werden. Zugrunde liegt also eine Idee, die auf Nicolas Georgescu-Roegen zurückgeht: Bestimmte Produkte sind mit einer höheren Entropiezunahme verbunden (also einer Verwandlung von nutzbarer in nicht mehr nutzbare Energie). Diese sollten entsprechend höher belastet werden. Die betreffende Umweltabgabe wäre rechtstechnisch eine Gebühr, die einen Ausgleich dafür schaffen soll, dass der betreffende Käufer zu Lasten anderer Menschen die verfügbare Energie entsprechend verringert.

Selbstverständlich ist es nicht möglich, die mit bestimmten Produkten einhergehende Entropiezunahme genau zu monetarisieren. Es reicht allerdings aus, wenn man sich auf einen Stufentarif für die Abgabe verständigt, der sich daran orientiert, ob das betreffende Gut mit einer sehr hohen, einer mittelmäßigen oder einer geringen Entropiezunahme verbunden ist. Hier besteht eine Schlüsselaufgabe in der Anfertigung eines Kriterienkatalogs, den die Zertifizierungsunternehmen bei ihrer Arbeit in einheitlicher Weise zugrunde zu legen haben. Dementsprechend basiert die hier angedachte Umweltabgabe auf einem Standard-Preis-Ansatz; die exakte Monetarisierung des Schadens, der mit den diversen Produkten einhergeht, wird von vornherein nicht angestrebt. Die Klassifizierung könnte durch eine Zertifizierung bestimmt werden, die staatliche Handlungsgehilfen (TÜV, Dekra etc.) durchführen. Lässt ein Unternehmen seine Produkte nicht klassifizieren, rutschen diese automatisch in die Klasse mit den höchsten Abgabensätzen. Selbstverständlich muss der Rechtsweg gewährleistet sein, wenn der Produzent mit der Klassifizierung nicht einverstanden ist.

Die Abgabensätze werden auf den Nettoverkaufspreis geschlagen, der die Bemessungsgrundlage darstellt (sinnvoll wäre es, wenn sich an der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nichts ändert, diese also die Umweltabgabe nicht umfasst – ansonsten drohen eventuell Übersteuerungen).

Was wären die Folgen?

Produkte, mit denen eine hohe Entropiezunahme einhergeht, würden entsprechend hoch belastet. Ihr Preis würde steigen. Abhängig von der Nachfrageelastizität würde die Nachfrage nach den betreffenden Produkten sinken bzw. ein Ausweichen auf Substitute stattfinden, mit denen eine geringere Entropiezunahme einhergeht. Insbesondere Güter, die gezielt mit kurzen Zyklen produziert werden oder geplante Obsoleszenz aufweisen, würden verteuert. Erlaubte (!) Schadstoffe und Umweltgifte, die nur schwer abgeschieden werden können und in die Umwelt diffundieren, führen zu einer entsprechend negativen Bewertung. Produkte, bei denen wertvolle Stoffe unnötig verschmolzen werden (z.B. in Stahl-Blei-Legierungen), würden ebenfalls entsprechend hoch belastet. Umgekehrt würden wiederverwendbare Stoffe (z.B. kompostierbare T-Shirts) mit geringeren Abgabesätzen versehen.

Somit wird ein Anreiz geschaffen, die Produktion auf länger haltbare und wiederverwendbare Güter umzustellen und den Einsatz von Gift- oder Kohlenstoffen möglichst zu vermeiden.

Der Vorschlag korrespondiert u.a. mit den in diesem Blog vorgestellten Besteuerungsprinzipien von Joseph E. Stiglitz. Allerdings handelt es sich nicht um eine „Silver Bullet“ – nicht alle Umweltprobleme können hiermit bewältigt werden (z.B. Einsatz von Gentechnik, Tierschutz, Schutz der Biodiversität). Auch ersetzt die Abgabe nicht ordnungsrechtliche Eingriffe.

Dennoch dürfte es sich um eine wesentliche administrative Vereinfachung handeln: Statt einer Vielzahl von Steuern für jede Schadstoffart wird eine große Klasse von umweltschädlichen Aktivitäten zusammengefasst – dabei findet die Klassifizierung auf einer einheitlichen theoretischen Grundlage (Thermodynamik) statt.

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