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Auseinander reißen, was zusammen gehört: Das bedingungslose Grundeinkommen

Dirk Löhr

Die Schweiz stimmt am 5. Juni über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (bGE) ab.

BGE-Logo Schweiz

Die Initiative verfolgt dabei den „humanistischen Ansatz“, nach dem das bedingungslose Grundeinkommen so hoch bemessen sein soll, dass es ein lebenswürdiges Leben erlaubt. Nicht verfolgt wird die „neoliberale Variante“, die das bedingungslose Grundeinkommen mit einem sozialpolitischen Kahlschlag verbindet. Entsprechende Initiativen gibt es mittlerweile in vielen europäischen Ländern.

Europ. GE

Das bedingungslose Grundeinkommen möchte Arbeit und Einkommen entkoppeln. Das ist allerdings nichts grundsätzlich Neues: Wir haben es schon bei den Beziehern von ökonomischen Renten und Zinsen einerseits und den Empfängern von Sozialtransfers andererseits. Zwei Seiten derselben Medaille, die man mit „Kapitalismus“ umschreiben darf (s. unten mehr). Nachfolgend wird erläutert, warum die durch das bGE fortgeführte Logik der Entkopplung nicht die Lösung, sondern das eigentliche Problem in unserer Wirtschaftsordnung darstellt.

 

Entkopplung von Bedarf und Nachfrage

Begründet wird das bGE unter anderem mit dem technischen Fortschritt, der nach Ansicht der Befürworter des bGE immer mehr Menschen in die Arbeitlosigkeit getrieben hat und treiben wird. Dies ist indessen eine uralte Befürchtung, die schon einmal in der Maschinenstürmerei gipfelte. Die Freisetzung von Arbeitskräften im Zuge des technischen Fortschritts ist aber ein fortlaufender und ganz normaler Prozess, wenngleich dieser natürlich für das Individuum mit Härten verbunden ist. Wichtig ist daher, dass die freigesetzten Arbeitskräfte schnell an anderer Stelle in der Wirtschaft wieder aufgenommen werden. Und dies passiert gegenwärtig unzureichend – obwohl genug Bedarf in der Gesellschaft vorhanden ist, z.B. nach erneuerter Infrastruktur, neuen Formen der Energieerzeugung, nach vielerlei Dienstleistungen wie Sozial- und Pflegediensten etc. etc. Allein es fehlt das Geld, also die Nachfrage. Diese ist zwar vorhanden, allerdings sind Vermögen und Einkommen sehr ungleich verteilt. Auch der Staat hat kein Geld. Also: Bedarf ohne Nachfrage einerseits, Nachfrage ohne Bedarf andererseits. Eine Entkopplung. Maßnahmen wie die Einführung einer Umlaufsicherungsgebühr, die das Geld ohne zusätzliche öffentliche Verschuldung in die Wirtschaft treiben und die Konjunktur stimulieren könnte, werden zu wenig diskutiert. Stattdessen sprechen wir über das bGE. Kann dieses Nachfrage und Bedarf wirklich zusammenbringen, also eine Kopplung herstellen?

 

Entkopplungen im Steuerstaat: Privatisierung gemeinschaftlicher und Sozialisierung privater Leistungen

Das bGE stellt auch den existierenden Steuerstaat im Grundsatz nicht infrage. Der Steuerstaat ist aber der Inbegriff der Entkopplung von Leistung und Gegenleistung: Steuern sind schon als eine Zwangsleistung an den Staat ohne einen konkreten Anspruch auf Gegenleistung definiert (§ 3 Abs. 1 Abgabenordnung). Die Steuern fließen ohne eine Zweckbindung in einen großen Topf („Nonaffektationsprinzip“), aus denen Politiker sich nach eigennützigen Motiven bedienen. Wieder eine Entkopplung. Die Folge dieser doppelten Entkopplung: Einerseits Akrobatik in der Steuervermeidung und die repressive Antwort des Staates darauf. Andererseits öffentliche Verschwendung, wovon u.a. die Berichte der Rechnungshöfe oder das Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes Bände füllen. Oder: Erhebliche Teile der Steuern werden nicht dort eingesetzt, wo sie entstehen (Finanzausgleich). Folge dieser Entkopplung ist, dass die öffentliche pro-Kopf-Verschuldung ausgerechnet in den großen kreisfreien Städten – wo das Steuersubstrat am größten ist – regelrecht überläuft.

Der Steuerstaat ist zudem das Fundament für die Entkopplung von Einkommen (Nutzen) und Kosten (Arbeit). Ohne den Steuerstaat also keine ökonomischen Renten. Beispiel Standortrenten: Nehmen wir an, Hans möchte sich mit seiner Familie in einer deutschen Großstadt – sagen wir Hamburg oder München – niederlassen. Nehmen wir ebenfalls an, Hans hat eine Wohnung im Auge, die ihm zusagt. Zuerst muss sich Hans in eine unglaublich lange Schlange von Wohnungssuchenden einreihen. Hans ist aber im Glück und bekommt den Zuschlag. Nun darf er eine Wuchermiete an den Eigentümer der Immobilie abdrücken. Diese beträgt ein Vielfaches der Miete in Gelsenkirchen oder Salzgitter. Wofür aber zahlt Hans diese hohe Miete? Sind die Häuser in Hamburg oder München stabiler und besser gebaut oder haben sie eine bessere Ausstattung? Mitnichten. Sind die Ziegelsteine, der Mörtel, die Stahlträger oder die Bauarbeiter in München und Hamburg so viel teurer als in Gelsenkirchen oder Salzgitter? Wäre dies der Fall, würde man sich beim Bau des Hauses das entsprechende Material und die Arbeitskraft eben aus Gelsenkirchen oder Salzgitter besorgen. Hans zahlt einzig und allein für den Standort, dessen Eigentümer eine höhere Bodenrente als in Gelsenkirchen oder Salzgitter einfordern. Aber wer macht die Bodenrente? Die besagten Eigentümer der Grundstücke? Hamburg hat einen wunderbaren Blick auf ein Gewässer – noch schöner ist vielleicht der Blick auf das Meer an der Küste Somalias. München bietet einen wunderbaren Blick auf die Berge, noch besser ist aber der Blick auf den Hindukusch. Dennoch sind Bodenrenten und Bodenwerte in Hamburg und München offensichtlich wesentlich höher als an der Küste Somalias oder am Hindukusch. In Hamburg und München wird nämlich öffentliche Sicherheit großgeschrieben, es gibt ein funktionierendes Gesundheitssystem, es existiert eine erstklassige Infrastruktur, und zudem ballen sich Industrie, Gewerbe sowie hoch spezialisierten Dienstleistungen. Diese und andere Vorteile entstehen durch öffentliche und gemeinschaftliche Anstrengungen, nicht durch besondere Leistungen der Bodeneigentümer – die aber die mitunter hohen Bodenrenten privat einstreichen. Also: Einerseits hat Hans die hohen Bodenrenten zu bezahlen – und zwar an den privaten Bodeneigentümer. Zudem behält Hans‘ Arbeitgeber Lohnsteuer ein. Hans kauft auch in München bzw. Hamburg ein, und bei fast jedem Einkauf sind Umsatzsteuer und andere Verbrauchsteuern fällig. Aber wie werden die Steuereinnahmen verwendet? Zu einem hohen Teil für öffentliche Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, Gesundheit – kurz, für alles, was am Ende das Grundstück seines Vermieters in Wert setzt. Hans darf damit doppelt zahlen: Die Bodenrente in der Miete direkt an seinen Vermieter, und die Kosten der Inwertsetzung für das Grundstück an den Staat – was dem Vermieter indirekt zugutekommt. Nutznießer ist also in beiden Fällen der Grundstückseigentümer, ohne dass dieser einen Finger gekrümmt hätte. Dank der Steuern werden somit gemeinschaftliche Leistungen privatisiert, und die Früchte privater Anstrengungen sozialisiert. Der Steuerstaat schafft durch die ihm eigenen Entkopplungen erst die Voraussetzung für die Privatisierung der ökonomischen Renten.

Trotz des sinkenden Zinsniveaus der letzten Jahre ist der Anteil der Einkommen aus Arbeit am Volkseinkommen nicht gestiegen. Auch der Anteil der Kapitaleinkommen sank ab; die Ausweitung der Wirtschaftstätigkeit konnte das sinkende Zinsniveau bei Weitem nicht kompensieren. Dies illustriert Abbildung 1:

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

Was stieg, waren die Bodenrenten – als die Urform der ökonomischen Rente: Dies machte sich u.a. in steigenden Mieten und Bodenpreisen in den Ballungsräumen bemerkbar. Im angloamerikanischen Raum wurde auf diese Phänomene u.a. von Stiglitz und Rognlie aufmerksam gemacht. Doch auch in Deutschland profitierten in den letzten Jahre neben Großunternehmen v.a. die Eigentümer von privilegierten Lagen (öffentlich diskutiert wurde dies indessen kaum). Ändert das bGE hieran irgendetwas? Ist das bGE vor diesem Hintergrund wirklich ein Weg, um Bedarf und Nachfrage in Deckung zu bringen? Im Übrigen erhält unser exemplarischer Hans dasselbe bGE wie ein Bewohner im Hunsrück, wo der Quadratmeter Wohnung für 4 Euro anstatt für 14 anzumieten ist. Ist die Qualität des bGE wirklich dieselbe, wenn die Kosten der Miete in der Peripherie 10 Prozent, im Zentrum aber um die 40 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen?

Der Steuerstaat begründet im Übrigen nicht nur eine verteilungspolitische Schieflage – er ist auch bei Weitem nicht in der Lage, das öffentliche Finanzierungspotential auszuschöpfen. Steuern erzeugen „Zusatzlasten“, weil die Wirtschaftsteilnehmer „Umwege“ nehmen oder sich entmutigt fühlen. Raumwirtschaftlich gesehen strangulieren sie die Wirtschaftstätigkeit speziell in der Peripherie. Dies illustriert Abbildung 2 unten:

Quelle: Eigene Darstellung
Quelle: Eigene Darstellung

Das Einkommen im Zentrum ist am höchsten, in der Peripherie am geringsten. Aus dem erwirtschafteten Einkommen werden zunächst die Kosten für die mobilen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital bezahlt. Der Rest ist die Standort- oder Bodenrente. Umsatzsteuern schmälern das effektiv zur Verfügung stehende Einkommen, Kostensteuern (wie die Lohnsteuer oder die Einkommensteuer auf die Risikoprämien in Gewinnen) erhöhen die Kosten der mobilen Produktionsfaktoren. Abbildung 2 zeigt, dass als Konsequenz einer steigenden Umsatz- oder Einkommensteuer die Wirtschaftstätigkeit in der Peripherie besonders stark beeinträchtigt wird – das Grenzland, auf dem gerade noch kostendeckend gewirtschaftet werden kann, verschiebt sich in der Folge in Richtung Zentrum. Dabei ist aus verschiedenen Gründen die Umsatzsteuer noch schädlicher als die Einkommensteuer (soweit diese die Kosten des Wirtschaftens noch weiter erhöht).

Über ein öffentliches Finanzsystem, das sich am Henry George-Theorem orientiert, könnte die Finanzierung des Staates in wesentlich effektiverer Weise und ohne derartige Einbussen durch die Abschöpfung ökonomischer Renten vonstatten gehen.

 

BGE und Steuerstaat

Die Bodenrenten als öffentliches Finanzierungspotential werden aber im Kontext der bGE-Vorschläge so gut wie nicht angetastet. Das Repressionsregime der herkömmlichen Steuern bleibt auch im bGE erhalten, ja wird sogar weiter ausgebaut. In einem anderen Beitrag hatte ich berechnet, dass dem Staat schon durch das gegenwärtige Steuersystem ein Finanzierungspotential von ca. einem Bundeshaushalt pro Jahr entgeht – wenn man es mit dem Betrag vergleicht der im Rahmen eines Abgabensystems à la Henry George durch die konsequente Abschöpfung der ökonomischen Renten ausgeschöpft werden könnte. Das Ergebnis ist öffentliche Armut. Kinderbetreuung, Pflege- und Sozialdienste etc. werden unzureichend bereitgestellt. Die Infrastruktur verkommt bzw. wird – wie bei Elektromobilität oder Breitband – gar nicht erst richtig ausgebaut. Die Bezahlung insbesondere der öffentlich Bediensteten ist mager. Dies gilt insbesondere für dringend benötigte Berufe, wie in der Pflege oder Kinderbetreuung.

Aber auch in der Privatwirtschaft leiden die Angestellten und Arbeiter unter der hohen Kluft zwischen Brutto- und Netto: Deutschland liegt hier an Platz 3 in der OECD. Gelänge es, über bessere eine Abschöpfung der ökonomischen Renten die Abgabenbelastung zu senken und den gewonnenen Spielraum auch nur teilweise für Lohnerhöhungen zu nutzen („tax shift“), könnte ein menschenwürdiges Dasein durch Arbeit bequem gesichert werden – ganz ohne bgE. Zudem würde (unabhängig von anderen Maßnahmen wie z.B. einer Umlaufsicherung des Geldes) bei geringeren Lohnnebenkosten auch die Nachfrage nach Arbeit steigen.

Stattdessen möchte ein Teil der Befürworter des bGE dieses durch eine weitere Belastung der Einkommen finanzieren. Selbst dann, wenn Sozialabgaben reduziert würden, erhöhte sich der Keil zwischen Brutto und Netto noch ein weiteres Mal. Problematisch ist dies v.a. beim Mittelstand, der in weiten Teilen per Saldo draufzahlen dürfte. Schon heute wird v.a. der Mittelstand steuerlich geschröpft; für Hochverdiener ist Deutschland hingegen ein Steuerparadies. Diese Schieflage dürfte sich über die Finanzierung des bGE aus der Einkommensteuer noch weiter verstärken. Es würde also genau der Mittelstand geschröpft, bei dem die Kopplung zwischen Arbeit und Einkommen noch einigermaßen gegeben ist (die Oberschicht lebt immer stärker von Boden- und Kapitalrenten, die Unterschicht von Sozialtransfers). Die sozialen Folgen einer noch stärkeren Erosion der schon heute bröckelnden Mittelschicht sind indessen nicht zu übersehen – sie wurden ja noch nicht einmal thematisiert. Im Übrigen wäre eine derartige Finanzierungsform auch arbeitsmarktpolitisch schädlich, wenn die Kosten des Faktors Arbeit weiter ansteigen. Auch hierdurch werden Bedarf und Nachfrage nicht zusammengebracht.

Die v.a. von Götz Werner vertretene Alternative, nämlich die Finanzierung des bGE aus der Umsatzsteuer, ist ebenfalls nicht besser – eher im Gegenteil. Noch stärker als die Einkommensteuer „schießt die Umsatzsteuer auf alles, was sich bewegt.“ Der Beschäftigung generierende Kapitalumschlag wird „bestraft“. Im Übrigen hat die Umsatzsteuer ähnliche Wirkungen wie eine Flat-Rate-Einkommensteuer unter Ausschluss der Ersparnis. Wer so viel verdient, dass er nur einen geringen Teil davon ausgeben kann, profitiert. Die Umverteilung von unten nach oben wird weiter angeheizt. Weil die raumwirtschaftliche Peripherie stranguliert wird (s. oben), steigen die ohnehin schon hohen Preise und Renten für Wohnraum in den Zentren noch ein weiter an. Auch dies führt Bedarf und Nachfrage nicht zusammen. Götz Werner propagiert die Umsatzsteuer sogar als „single tax“ – alle anderen Steuern sollen abgeschafft werden. Dies würde einen Umsatzsteuersatz von weit über 50 % bedeuten. Einem Single-Tax-Vorschlag kann man ja grundsätzlich zustimmen – diesbezüglich gab es jedoch von den Physiokraten bis hin zu Henry George weitaus durchdachtere Vorschläge (die eben auf der Abschöpfung der ökonomischen Renten basierten), die von der zeitgenössischen Grundeinkommensbewegung offenbar noch nicht einmal zur Kenntnis genommen wurden.

Es gibt unterschiedliche Definitionen von „Kapitalismus“. Wenn man diesen Begriff überhaupt für Ziel führend hält, gefällt mir die Auffassung am besten, welche die kapitalistische Wirtschaft über die Entkopplung von Einkommen und Arbeit definiert (Kapitalismus ist demnach kein neuzeitliches Phänomen). Kapitalismus manifestiert sich danach v.a. in den Zins- und Renteneinkommen, wobei die ökonomischen Renten im Zuge der Niedrigzinsphase relativ und absolut an Bedeutung gewonnen haben. Hierin liegt auch das Auseinanderfallen von Bedarf und Nachfrage wesentlich begründet.

Das Problem der bGE-Befürworter ist, dass sie gedanklich nicht aus der Entkopplungslogik des kapitalistischen Systems ausbrechen: Den Probleme der Entkopplung von Arbeit und Einkommen, Nutzen und Kosten, Einnahmen und Ausgaben (Staat), soll statt dessen durch eine weitere Entkopplung entgegengetreten werden.

Wo Entkopplungen aber bestehen, kommt es zu Rent Seeking und State Capture, zu Staats- oder Marktversagen. Und: Zu arbeitslosem Einkommen. Einerseits in Gestalt von Kapital- und Renteneinkommen, andererseits als Sozialtransfers. Das bGE will Letztere unbedingt machen. Das bGE fügt sich damit nahtlos in die Logik des kapitalistischen Wirtschaftssystems ein, es ist keinesfalls dessen Überwindung. Die systematischen Entkopplungen sind das Problem in unserer Wirtschaft, nicht die Lösung. Die Protagonisten des bGE sind insoweit die gute Kraft, die Schlechtes schafft.

Selbstverständlich: Solidarität ist notwendig – mit Menschen, die sich in besonders belastenden Lebenslagen befinden. Die generelle Entkopplung von Arbeit und Einkommen ist aber nicht Ausdruck von Solidarität, sondern von gesellschaftlicher Korruption. Die breite Diskussion um das bGE ist insoweit auch ein moralisches Problem.

Man verstehe mich nicht falsch. Die Idee des Grundeinkommens ist gut – aber nicht konzipiert als bedingungsloses, existenzsicherndes Grundeinkommen. Sehr viel Sinn ergibt stattdessen ein ökologisches Grundeinkommen – bei dem Ökoabgaben nicht in den Haushalt fließen, sondern an die Bürger zurück verteilt werden. Wer mit der natürlichen Umwelt nicht sorgsam umgeht, zahlt in den Preisen an Umweltabgaben mehr, als er zurückerhält. Wer dies nicht tut, hat über die Rückverteilung der Öko-Abgaben einen positiven Zahlungssaldo. Ein positiver Zahlungssaldo ist also an die Verzichtsleistung hinsichtlich des natürlichen Menschheitserbes zugunsten anderer Teilhaber gekoppelt – und hat damit eine Bedingung. Voraussetzung ist natürlich, dass die Preise die „Wahrheit“ der ökologischen Kosten abbilden. Bei einem ökologischen Grundeinkommen wird jeder Mensch als gleichberechtigter Teilhaber an der natürlichen Umwelt betrachtet. Das ökologische Grundeinkommen ist im Übrigen nicht existenzsichernd. Während heute Umweltschutz die „kleinen Leute“ in Relation zu ihrem Einkommen stärker als die Reichen belastet, können aber die Verteilungswirkungen des ökologischen Grundeinkommens dazu beitragen, dass sich die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen auf demokratischem Wege durchsetzen lässt.

Grundsteuer in Baden-Württemberg: Wiederkehr eines Untoten?

Dirk Löhr

Die neue Landesregierung in Baden-Württemberg macht Ernst. Vor dem Hintergrund des knappen und zunehmend unbezahlbaren Wohnraums, der Zurückhaltung von Bauland und dem Erfordernis der Vermeidung einer Zersiedelung der Landschaft will die neue Regierung nun den Kommunen ein neues Instrument in die Hand geben: Eine flexiblere Grundsteuer. So möchte sie es den Kommunen leichter machen, an ungenutzte innerörtliche Grundstücke zu kommen – notfalls mit Druck. Städte und Gemeinden sollen Brachflächen höher besteuern können, um Eigentümer zu bewegen, diese als Bauplätze zur Verfügung zu stellen. „Kommunen sollen selbst Anreize zur Innenentwicklung setzen können“, heißt es im grün-schwarzen Koalitionsvertrag (Stuttgarter Zeitung vom 20. Mai). Für eine entsprechende Reform möchte sich die Landesregierung im Bund einsetzen.

Viel sagt der Koalitionsvertrag indessen über die Details des Vorhabens nicht aus. Sollte die flexiblere Grundsteuer tatsächlich v.a. auf Brachen zielen, droht die Wiederkehr eines Zombies: Der Baulandsteuer. Diese “Grundsteuer C” wurde bereits in den Jahren 1961 und 1962 erhoben, aber schnell wieder abgeschafft. Sie war äußerst umstritten.

Auch beim neuen Vorhaben der schwarz-grünen Regierung drohen ähnliche Probleme: Wann ist ein Grundstück überhaupt ungenutzt? Was ist mit der Gerätehütte oder der Zwischennutzung? Eine derartige Grundsteuer kann auch nicht gering genutzte Häuser oder Wohnungen in eine effizientere Nutzung treiben. Schließlich werden Investitionsentscheidungen verzerrt.

Immerhin: Nur den Boden zu besteuern und auf die Besteuerung der aufstehenden Gebäude zu verzichten, ist ein konzeptioneller Fortschritt. So wird die effiziente Nutzung der Grundstücke wenigstens nicht bestraft. Vorzugswürdig wäre allerdings eine Steuer, welche die Bodeneigentümer unabhängig davon belastet, wie das Grundstück genutzt wird, und zwar in Abhängigkeit vom maximal erzielbaren Bodenertrag (Sollertrag). Dies kann eine Bodenwertsteuer leisten, wie sie (neben einer anderen Variante) von der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” (http://www.grundsteuerreform.net) propagiert wird. Es ist unverständlich und wahrscheinlich dem Unverständnis der Materie geschuldet, dass sich die Politik hiermit so schwer tut.

Dröhnung per Drohne: Paketzustellung im 21. Jahrhundert

Dirk Löhr

Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 10. Mai mit einem Artikel von Paul Winterer berichtete (“Post stellt Pakete mit einer Drohne zu”), eifert nun auch die Deutsche Post AG dem Vorbild Amazon nach. Vor wenigen Tagen hatte das Online-Kaufhaus Amazon angekündigt, demnächst Paketbriefträger durch Mini-Drohnen zu ersetzen. Das Problem: Es wird nicht bei Amazon und der Deutschen Post AG bleiben.

Letztlich geht es um ein Problem der Raumnutzung. Dieser hat drei Dimensionen: Länge, Breite und Höhe. Wenn der Raum zu stark beansprucht wird, bedarf es Kontingentierungen. Ansonsten gibt es im Luftraum schnell die übervolle Dröhnung, Chaos inclusive. Auf irgendeine Weise müssen die Überflug- bzw. Raumnutzungsrechte zugeteilt werden. Es steht zu hoffen, dass dies nicht nach dem Vorbild des Luftverkehrs geschieht. Die – sehr knappen und darum sehr wertvollen – Start- und Landerechte werden hier auf sog. “koordinierten Flughäfen” nach den IATA-Regeln zugeteilt. Und zwar unentgeltlich, an die alteingesessenen Luftfahrtgesellschaften. Der Wert dieser Rechte kann denjenigen der Flugzeugflotte übersteigen. Newcomer haben das Nachsehen.  Wettbewerb geht anders. Im Übrigen: Abgesehen von den verschenkten Start- und Landerechten findet auch der Überflug, also die weitere Nutzung des Raums, durch die Luftfahrtgesellschaften ebenfalls im Wesentlichen kostenlos statt.

Wenn sich nun früher oder später die Drohnen-Zustellung etabliert, wäre es sinnvoll, bestimmte Routen und Flugzeiten zu definieren. Dies wäre auch im Sinne der Umwelt und des Gesundheitsschutzes wünschenswert. Diese Kontingente sollten zudem nicht verschenkt, sondern meistbietend versteigert werden. Es handelt sich wieder um eine weitere Variante der Standortrente, die in unserem Lande nur allzu gerne privatisiert wird.

 

 

Kaufprämie für Elektroautos: Lobby in Sektlaune

Dirk Löhr

Die Bundesregierung hat mittlerweile eingeräumt, dass das ursprüngliche Ziel – 1 Mio. Elektrofahrzeuge bis 2020 – nicht mehr erreichbar ist. Mittlerweile hat sie daher das Ziel halbiert. Das Mittel zur Erreichung des tiefer gelegten Ziels soll nun eine Subvention sein: Eine Kaufprämie i.H.v. 4.000 Euro für Elektroautos. Die Hersteller sollen sich an der Prämie beteiligen.

Mit Marktwirtschaft hat der jüngste Einfall der Bundesregierung allerdings wenig zu tun:

  • Zunächst fördert die Bundesregierung einen ganz bestimmten Weg, die Umwelt zu entlasten. Es gibt aber noch andere, möglicherweise effektivere (weniger unnötige Autofahrten, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel etc.). Insoweit entsteht hier ein Dirigismus, wie man ihn z.B. aus dem Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) kennt.
  • Mit der Prämie wird letztlich eine gut organisierte Branche (die Automobilindustrie) auf Kosten der schlecht organisierten Mehrheit der Steuerzahler gefördert: Das riecht nach einer politischen Rente.  Dass die Autohersteller sich an der Prämie beteiligen sollen, ändert hieran nichts: Natürlich kalkulieren die Hersteller diese milde Beigabe in ihre Preisforderungen mit ein. Klar, dass sich die Automobilhersteller in Sektlaune befinden.
  • Zudem fordert das marktwirtschaftskonforme Verursacherprinzip, dass derjenige, der eine Schädigung verursacht, auch für diesen Schaden aufkommt. Er sollte nicht für den Fall belohnt werden, dass er die Schädigung unterlässt. Um es deutlicher zu machen: Wenn jemand beim Oktoberfest seinem Nachbarn einen Bierkrug über den Kopf ziehen will, sollte dies geahndet werden. Kaum verständlich ist es, wenn der potentielle Missetäter eine Prämie dafür erhält, wenn er seinem destruktiven Trieb nicht folgt.
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Ladestation für Elektrofahrzeuge

Genauso  sollte die Verschmutzung der Umwelt mit konventionellen Fahrzeugen durch eine höhere Abgabe auf die erzeugte Verschmutzung (z.B. durch Einbeziehung des Straßenverkehrs in den CO2-Handel, was bei einer Systemumstellung des Europäischen Emissionshandels durchaus möglich wäre) auf den Verursacher zurückgeführt werden. Dann würde umweltschonende Mobilität – auch ohne Subvention – attraktiv. Im Übrigen nutzt allein der Umstieg auf E-Mobilität der Umwelt gar nichts, wenn der Strom weiterhin dreckig produziert wird. Auch dieses Problem könnte über Verschmutzungsrechte angegangen werden – freilich müsste man man sich dabei gegen die Lobby derjenigen durchsetzen, die noch immer mit dreckiger Energie Geld verdienen (wenngleich weniger als noch vor ein paar Jahren).

Ich höre schon den Aufschrei: So etwas belastet doch v.a. den “kleinen Mann”. Das ist richtig, wenn das Geld in den Staatshaushalt fließt, wie es in den absurden Konzepten von “Ökosteuern” und “doppelten Dividenden” praktiziert wurde. Politisch ist eine solche Belastung des “kleinen Mannes” in einem demokratischen Staatswesen kaum durchsetzbar. Aber: Was wäre denn, wenn die Gelder aus der Ausgabe von Verschmutzungsrechten an die Bürger zu gleichen Teilen zurück verteilt würden? Das ist die Idee des ökologischen Grundeinkommens – nicht zu verwechseln mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Wenn ein Bürger die Umwelt verschmutzt, sei es durch ein herkömmliches Kfz, sei es durch ein E-Mobil, das dreckigen Strom tankt, zahlt er idealer Weise über den Energiepreis entsprechend viel in einen Fonds ein. Unterlässt er hingegen die Verschmutzung, weil er weniger oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, zahlt er weniger. Wird dieses Geld wieder als ökologisches Grundeinkommen an die Bürger ausgekehrt, zahlt der überdurchschnittliche Verschmutzer letztlich an den unterdurchschnittlichen Nutzer (der Atmosphäre als Deponie). Logisch und gerecht, wenn man davon ausgeht, dass die Atmosphäre allein Menschen zu gleichen Teilen gehört. Vor allem wird ein Anreiz gesetzt, die Umweltbeeinträchtigung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu vermindern.

Allerdings reicht das alleine nicht aus. Viele potenzielle Käufer werden allein wegen der fehlenden Infrastruktur (Ladestationen, Batteriewechseleinrichtungen) nicht daran denken, auf ein Elektroauto umzusteigen. Die 300 Mio. Euro, die der Bund für die Einrichtung von ca. 15.000 Ladeeinrichtungen  bis 2020 ausgeben will, sind diesbezüglich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das Finanzierungsproblem würde nicht geringer, wenn – wie oben vorgeschlagen – das Geld nicht in den Staatshaushalt fließt, sondern als ökologisches Grundeinkommen wieder an die Bürger zurückfließt. In diesem Blog wurde jedoch immer wieder betont, dass mit dem Henry George-Theorem ein effektives Finanzierungskonzept bereitsteht, von dem jedoch weder die Politik noch die Mainstream-Wirtschaftswissenschaft etwas wissen will. Danach sollen diejenigen für die Infrastruktur zahlen, die am Ende auch davon profitieren: Das sind die Grundstückseigentümer, weil sich am Ende der Erfolg der betreffenden Maßnahmen (gute Verkehrsinfrastruktur, saubere Umwelt etc.) in ihren Grundstückswerten abbildet. Statt dessen sollte die sachfremde Finanzierung über Steuern, die letztlich v.a. die Arbeitnehmer belastet, reduziert werden.

It’s a long way …

 

 

Mundt-Tod: Chef des Bundeskartellamts tritt zurück

Dirk Löhr

Nachdem zuvor der Vorsitzende der Monopolkommission aus Protest gegen die Ministererlaubnis Gabriels zur Fusion von Edeka und Kaiser’s Tengelmann das Handtuch geworfen hatte (s. unseren Blogbeitrag hierzu), gibt nun auch der Chef des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, auf.  Sein Rücktrittsschreiben kann hier eingesehen werden:

Ruecktrittsgesuch Andreas Mundt

Gott sei Dank offenbar nur ein übler Aprilscherz, der derzeit im Internet kursiert – übel, weil Mundt tatsächlich in diese Richtung gedacht haben dürfte. Denn: Gabriel hinterlässt langsam aber sicher eine Spur der Verwüstung in der marktwirtschaftlichen Ordnung, zum Wohl der Konzerne und gut organisierten Sonderinteressen.

 

Dick dank Gabriel: Edeka schluckt Kaiser’s Tengelmann

Dirk Löhr

Der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Daniel Zimmer ist von seinem Amt zurückgetreten.  Zimmer protestiert damit dagegen, dass Bundeswirtschaftsminister Gabriel nun per Ministererlaubnis der Übernahme der etwa 450 Supermärkte der Marken Tengelmann und Kaiser’s durch Edeka den Weg freimachen will. Damit setzte er sich zunächst über das Bundeskartellamt hinweg, das den Kauf mit der Begründung untersagt hat, der Wettbewerb werde beeinträchtigt.

edeka kaisers tengelmann groot

Die beteiligten Konzerne beantragten daraufhin eine Ministererlaubnis,  mittels der die Entscheidung des Kartellamts aufgehoben werden kann. Innerhalb von 42 Jahren hat es erst acht solche Erlaubnisse gegeben – und diese hatten teilweise ein “Geschmäckle” (wie z.B. bei der Übernahme von Ruhrgas durch E.ON). Vor einer solchen Ministererlaubnis ist eine Stellungnahme der Monopolkommission vorgeschrieben; diese lehne die Fusion einstimmig ab. Das juckt aber den Dickhäuter Gabriel nicht wirklich. Dabei ist die Ministererlaubnis gegen jede wirtschaftliche Vernunft, wie Prof. Daniel Zimmer in seiner lesenswerten

persönlichen Presseerklärung

noch einmal deutlich macht. Ob Gabriel eine Pressuregroup bedenken wollte, ob ihn blinder Aktionismus oder nur der blanke wirtschaftliche Unverstand treibt, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Irgendeine wirtschafts- oder ordnungspolitische Orientierung ist bei dieser Entscheidung schwer auszumachen – das ist freilich bei SPD-Politikern nicht wirklich neu.

Das allerletzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen. Gegendruck kommt u.a. vom Bauernverband, der angesichts der nun weiter wachsenden Nachfragemacht noch schwierigere Zeiten auf seine Klientel zukommen sieht. Auch der Rewe-Chef Alain Caparros will gegen die Entscheidung Beschwerde einreichen – das könnte die Fusion zumindest erheblich verzögern.

 

Boden behalten, Basel gestalten – Erfolg der neuen Bodeninitiative

Dirk Löhr

Die Schweizer haben’s drauf. In einem Volksbegehren votierten 66,9 Prozent mit einem “Ja” für das Anliegen der „Neuen Bodeninitiative (Boden behalten und Basel gestalten)“, die v.a. von linksliberalen Kreisen  getragen wurde. Die Stimmbeteiligung lag bei 68,4 Prozent. Es handelt sich um den zweiten Anlauf, der dem Gegenvorschlag zu einer 2014 zurückgezogenen ersten Initiative entspricht. Somit darf der Kanton Basel-Stadt (vergleichbar mit einem deutschen Stadtstaat) darf künftig sein Land nicht mehr verkaufen. Vielmehr muss er den Boden von nun an fast nur noch im Baurecht, das dem deutschen “Erbbaurecht” entspricht,  abgeben.

WebSite der Initiative: http://www.neue-bodeninitiative.ch/
WebSite der Initiative: http://www.neue-bodeninitiative.ch/

Somit darf ein Grundstück zwar privat genutzt werden, z.B. durch die Errichtung eines aufstehenden Gebäudes. Dennoch bleibt die öffentliche Hand Eigentümer. Sie behält die Kontrolle über den Nutzungszyklus der Immobilie und erhält einen Bauzins (in Deutschland: “Erbbauzins”) als Nutzungsentgelt. Dementsprechend ist das Ziel der Bodeninitiative, dauerhaft höhere Erträge als mit der bisherigen Land-Verkaufspolitik zu erzielen. Zudem soll familienfreundliches, umweltschonendes und bezahlbares Wohnen gefördert werden. Gleiches gilt für soziale, kulturelle und gewerbliche Aktivitäten. Auch der Bodenspekulation soll Einhalt geboten werden. Gerade in Basel ist der Leidensdruck in puncto bezahlbares Wohnen hoch, was wohl ein wesentlicher Grund für den Erfolg der Initiative war. Das Volksbegehren wurde wesentlich von den Stiftungen Habitat und Edith Mayron, der Dachverband der Wohngenossenschaften in der Nordwestschweiz sowie weiteren Organisationen wie Hausverein und Mieterverband und auch Parteien wie SP und EVP angestoßen.

Ein 29. Februar passiert in der Regel nur alle vier Jahre. Immerhin: Wenn so etwas wie in Basel auch andernorts alle vier Jahre passieren würde, stünde es besser mit der Zukunft.

 

Steuerliche Förderung des Wohnungsneubaus: Schuss ins eigene Knie

Dirk Löhr

wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 4. Februar berichtet (“Neue Steueranreize sollen Wohnungsbau in Fahrt bringen”, von A. Scheuermann), plant die Bundesregierung eine neue steuerliche Förderung zur Ankurbelung des Wohnungsneubaus. Es geht um eine Sonderabschreibung. Die Baumaßnahmen müssen bis Ende 2018 beginnen, damit diese in Anspruch genommen werden kann. Maßgebend ist das Datum des Bauantrages. Die Sonderabschreibung soll 10 Prozent jeweils im Jahr der Anschaffung beziehungsweise Herstellung und im Folgejahr sowie 9 Prozent im dritten Jahr betragen. Insgesamt können also zusätzlich zur normalen Abschreibung von 2 Prozent jährlich in den ersten drei Jahren 29 Prozent der Baukosten steuerlich abgeschrieben werden. Die Sonderabschreibung gilt nur zeitlich befristet. Letztmalig ist sie im Jahr 2022 möglich. Das Gesetz muss allerdings erst vom Parlament verabschiedet werden.Crowdfunding_Geldregen (1) Was sich zunächst gut anhört und natürlich von den Verbänden der Immobilienwirtschaft beklatscht wird, kann sich aber bei näherem Hinsehen als ein Schuss ins eigene Knie herausstellen. Woran die Förderung nämlich nichts ändert, ist die Knappheit der zur Verfügung stehenden Flächen – v.a. in den Agglomerationen, wo die Wohnungen gebraucht werden. Ganz im Gegenteil wird die Situation hier noch verschärft. Man versetze sich in die Situation eines potentiellen Investors. Dessen Zahlungsbereitschaft für Grundstücke richtet sich nach dem Residualwert, also der Differenz zwischen den (abdiskontierten) Einnahmen sowie den Kosten (incl. kalkulatorischen Gewinn). Schäubles Förderung erhöht dessen Einnahmen bzw. senkt seine Kosten – das Resultat sind höhere “Bieterrente”n und damit höhere Grundstückspreise.

Und die Rechnung geht wie üblich an den Steuerzahler: Laut Finanzministerium entgehen nämlich Bund, Ländern und Gemeinden durch die anvisierten Maßnahmen bis 2020 insgesamt 2,15 Milliarden Euro Steuereinnahmen. Genau dieses Geld heizt die Grundstückspreise weiter an; und das Loch muss v.a. durch die Lohn- und Umsatzsteuerzahler gefüllt werden – nach dem Motto: Das Kleinvieh soll den Mist machen.

Das Ziel der Regierung, die sog. “Baukosten” auf 3.000 Euro pro Quadratmeter zu beschränken, dürfte so ziemlich sicher verfehlt werden – zumal regionale und auch zeitliche Unterschiede in den “Baukosten” eben am aller wenigsten aufgrund von Preisunterschieden zwischen Ziegeln, Stahlträgern und Mörtel zustande kommen. Wenn diese in Mainz zu teuer sind, holt sie ein Investor eben aus dem ländlichen Birkenfeld. Die Unterschiede in den sog. “Baukosten” resultieren eben weniger aus dem eigentlichen Bau, werden v.a. durch Unterschiede in den Grundstückspreisen bewirkt.  Und diese werden dank Schäuble & Co. weiter angeheizt.

Aus der Sache würde ein Schuh, wenn man die Zahlungsströme genau umdrehen würde: Eine höhere Grundsteuer, aber bitte auf den Bodenwert. Wir haben dieses Thema wieder und wieder in diesem Blog behandelt und dabei auf die Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” verwiesen.  Hierdurch könnte ein Nutzungsdruck für Grundstückseigentümer erzeugt werden, ihre Flächen einer effizienteren Nutzung zuzuführen, z.B. auf dem Weg der Nachverdichtung. Ein höherer Nutzungsdruck heißt zudem ein höheres Grundstücksangebot, und das drückt auf die Grundstückspreise. Und das eingenommene Geld könnten die Kommunen z.B. für sozialen Wohnbau nutzen.

 

 

 

 

Mit dem „Verschwinden des Eigentums“ verschwindet nicht der Profit – Bedingungen des Rent-Grabbing in der Internetwirtschaft

Stefan Padberg*

Jeremy Rifkin hatte in seinem im Jahr 2000 erschienen Buch „Access“ [1] die These vom „Verschwinden des Eigentums“ im Kapitalismus des 21. Jahrhuderts aufgestellt. „Der Markt als Grundlage des neuzeitlichen Lebens befindet sich heute in Auflösung. Im kommenden Zeitalter treten Netzwerke an die Stelle der Märkte, und aus dem Streben nach Eigentum wird das Streben nach Zugang (access), nach Zugriff auf das, was diese Netzwerke zu bieten haben. Unternehmer und Verbraucher machen erste Schritte, den zentralen Mechanismus des neuzeitlichen Wirtschaftslebens auszuhebeln – den Tausch von Eigentum zwischen Verkäufern und Käufern auf Märkten.“ Das klassische Privateigentum werde zunehmend ersetzt durch Abonnements, Mitgliedschaften und zeitlich begrenzte Zugangsberechtigungen für Dienstleistungen. Statt Verkäufern und Käufern von Produkten hätte man es in Zukunft immer mehr mit Anbietern und Nutzern von Dienstleistungen zu tun. Das Wissen um den Zugang bedeute heute die eigentliche Macht.

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Stefan Padberg

Jeder Aspekt unseres Daseins könne sich so in eine geldwerte Ware verwandeln. Gewinner seien die „Pförtner“, die den Zugang zur Kultur und zu den Netzwerken kontrollierten. Die Ökonomie habe nun „ihre Aufmerksamkeit dem letzten unabhängigen Bereich des menschlichen Lebens zugewandt: der Kultur selbst.“ Wir erlebten die Transformation vom industriellen zum kulturellen Kapitalismus. Das kulturelle Gemeingut werde enteignet, neu verpackt und in eine Ware verwandelt. Am Ende würden nur noch Geschäftsbeziehungen die Gesellschaft zusammen halten. Damit wären aber die Grundlagen der Zivilisation bedroht.

Fünfzehn Jahre später können wir in Europa feststellen, dass sich viele Vorhersagen von Rifkin bewahrheitet haben. Wir können uns deshalb heute konkret anschauen, wie dies funktioniert. Beispielhaft seien hier die Unternehmen Microsoft, Google und Facebook genannt. Allen drei Unternehmen ist gemeinsam, dass ihre Gründerfiguren visionäre Pioniergestalten waren, die eine bestimmte Technik gestützte Vision umsetzen wollten.

„Access monopolies“ am Werk

Bill Gates Vision war, einen „Personal Computer“ zu erfinden, der so klein und so billig ist, dass er in jedes Wohnzimmer passt, denn jeder Mensch habe ein Recht auf einen eigenen Computer. Dies in einer Zeit, in der Computer zimmergroße Schränke waren, die in Rechenzentren von Universitäten, großen Unternehmen und Militäreinrichtungen zu finden waren.

Googles Vision war, die beste Suchmaschine für das Internet zu erfinden. Zu Beginn des Internets gab es noch keine Suchmaschinen. Auf jeder Website waren Links auf andere Websites, die den jeweiligen Erstellern interessant zu sein schienen. Mit dem rasanten Wachstum der Anzahl von Websites war dieser Mechanismus nicht mehr flexibel genug. Wenn man mit seiner eigenen Website im Netz gefunden werden wollte, musste man immer mehr andere Website-Besitzer darum bitten, dass sie Links auf die eigene Website setzen. Dies führte dazu, dass Websites entwickelt wurden, die nichts anderes waren, als riesige Linkverzeichnisse und die sich ihre Dienstleistung zunehmend bezahlen liessen.  Googles entscheidende Idee war die Umkehrung dieses Vorgangs. Ein Suchroboter sollte aktiv das Internet durchsuchen und alle auffindbaren Websites indizieren, sodass sie über das Suchformular von Google gefunden werden könnten.

Marc Zuckerbergs Vision bestand in der Entwicklung einer integrierten Kommunikationsplattform. Ihn störte, dass man für jede Funktion ein eigenes Programm auf dem PC starten musste. Die Geschichte hat gezeigt, dass es nicht nur ihm so ging, sondern vielen seiner Kommilitonen ebenfalls.

Ich vermute, keiner dieser Jungs hatte zu Beginn das Ziel, Lenker weltumspannender Unternehmen zu werden. Aber sie hatten die Vision, dass ihre Ideen nützlich sind und dass es eine genügend große Zahl von Menschen geben würde, die Interesse an diesen Ideen haben würden. Sie wurden darin durch das technikaffine Umfeld im Silicon Valley gestärkt. Und dann zeigte sich, dass sie Recht hatten: es gab eine große Nachfrage nach ihren Produkten bzw. Dienstleistungen.

„Access monopolies“ als Pförtner

Wenn wir nun die Beziehung zu Rifkins „access“-Begriff herstellen wollen, müssen wir uns fragen, welche Pförtnerfunktion die jeweiligen Unternehmen sich zu Eigen gemacht haben. Bei Google liegt der Fall recht klar und wir wollen uns diesen zuerst anschauen. Durch Google werden Websites auffindbar gemacht. Jeder Website-Betreiber und jeder User im Internet hat davon einen Mehrwert. Ohne Google wäre das Leben und Arbeiten im Internet wesentlich mühsamer. Zudem steht die Dienstleistung kostenlos zur Verfügung und wird ständig verbessert. Es ist für jeden nachvollziehbar, dass so eine Suchmaschine zum Monopol-Anbieter wird.

Jeremy Rifkin
Jeremy Rifkin

Facebook bietet „access“ auf eine Kommuni-kationsplattform, mit der sich Milliarden von Menschen selbständig vernetzen können. Vorher musste jeder User sich eine eigene Website mit Kontaktformular selber bauen oder sich teuer von Fachleuten erstellen lassen. Außerdem musste er sich eine eigene E-Mailadresse besorgen und ein entsprechendes Programm auf dem PC installieren und konfigurieren. Wenn man an einen anderen User eine E-Mail schreiben wollte, musste man dessen E-Mail wissen.

Microsofts „access monopoly“ liegt in der einheitlichen Erschließung der PC-Hardware. Überall auf der Welt gibt es PCs und Laptops mit Microsofts Betriebssystem und Office Software, was das Leben sehr erleichtert. Wenn es überall unterschiedliche Betriebssysteme und Office Software gäbe, wäre der Umgang mit dem PC wesentlich komplizierter.

„First mover advantage“

Ein „access monopoly“ etabliert sich dabei vor allem durch den sogenannten „first mover advantage“. Wir kennen dies noch aus der alten Zeit: „Tempo-Tuch“ ist ein Begriff, der in unseren Alltag so stark eingedrungen ist, dass wir auch Papiertaschentücher anderer Anbieter „Tempotücher“ nennen. Derjenige, der ein neuartiges Produkt als Erster auf den Markt bringt, hat eine gewisse Definitionsmacht, was Name, Funktionsweise und Qualität des Produktes ausmacht. Dies gilt in noch viel stärkerem Maße für die „access“-Phänomene. Derjenige, der einen Zugang als erster erschließt, hat den Vorteil, dass er den Markt regelrecht formen kann. Die Art, wie er die Dienstleistung erbringt, wirkt prägend bis hinein in die Namensgebung (das sprichwörtliche „googlen“). Potenzielle Konkurrenten müssen erst einmal aufholen, um die gleiche Dienstleistung anbieten zu können.

„The winner takes it all“

Im Internet kommt noch ein Zusatzeffekt hinzu. Diese access-Dienstleistungen funktionieren umso besser, je mehr Menschen daran teilnehmen. Dies war beim Siegeszug von Facebook deutlich zu erkennen. Es war den meisten Teilnehmern in den sozialen Netzwerken zu aufwändig, wenn man seine (beruflichen oder privaten) Bekanntschaften bei verschiedenen Anbietern hostete (MySpace, SchülerVZ, Facebook, Xing, LinkedIn usw.). Die Bequemlichkeit wünscht sich alles an „einem Platz“ zu haben. Das führte dazu, dass sich ab einem bestimmten Punkt ein Anbieter durchsetzte. Die Konkurrenten verschwinden vom Markt: “the winner takes it all”.

US-amerikanische Anbieter sind hier im Vorteil, weil die kulturelle Entwicklung in Richtung Digitalisierung in den USA weiter fortgeschritten ist als in den anderen Teilen der Welt, und weil die USA einen großen, relativ einheitlichen Markt darstellen. Was sich dort durchsetzt, hat gute Chancen, sich weltweit zu behaupten. Und sich einen Marktanteil zu erringen, ohne in den USA erfolgreich zu sein, ist nicht so einfach. Viele Startups wissen um darum: Sie lassen sich in Berlin von der dortigen Startup-Förderung hochpäppeln, aber wenn sie so weit sind, dass sie an den Markt gehen können, wechseln sie in die USA, weil der Markt dort größer ist.

Weitere Nutzeffekte stellen sich ein. Viele Möglichkeiten der Kommunikation in den sozialen Netzwerken entstehen erst dadurch, dass Facebook oder Twitter Quasi-Monopolisten sind. Für Unternehmen, aber auch für NGOs ergeben sich erstaunliche Möglichkeiten in den sozialen Netzwerken. Google liefert nur deshalb so gute Suchergebnisse, weil es von so vielen Menschen genutzt wird. Die Such-Algorithmen funktionieren umso besser, je mehr Menschen sie nutzen.

Wie finanzieren sich die „access monopolies“?

Die Dienstleistungen von Google oder Facebook sind erstaunlicherweise kostenlos, obwohl sie mittlerweile riesige Unternehmen sind, die eine große Zahl von Mitarbeitern beschäftigen und für ihren Service große Serverfarmen aufgebaut haben, die enorme Kosten in der Anschaffung und Wartung mit sich bringen. Wie funktioniert das?

Es sind ja definitiv keine Produkte vorhanden, die verkauft werden. Amazon könnte mit viel Liebe noch als Handelsunternehmen eingestuft werden, und Microsofts Produkte sind zumindest mit Hardware verknüpft. In beiden Fällen ist es natürlich, dass Geld gegen Ware getauscht wird und dass sich die Monopolisten über Aufschläge auf die Warenpreise bequem finanzieren können. Insofern sollen hierzu zunächst mal die reinen „internet access monopolies“ betrachtet werden, um das Phänomen in seiner Reinheit zu untersuchen.

Die Hauptgeldquelle liegt in der Vermarktung von Nutzerinformationen. Die Werbeindustrie hat ein großes Interesse an diesen Daten. Sie träumt davon, jedem Nutzer genau die Werbung zu präsen­tieren, die ihn interessiert, und vor allem die Werbung nicht zu präsentieren, die ihn nicht interessiert. Aus der Beobachtung des Suchverhaltens oder der Facebook-Postings lassen sich Rückschlüsse auf das Konsumprofil ziehen, und somit auf die Werbung, die für den jeweiligen Nutzer von Interesse sein könnte. Dieser Effekt soll Werbung deutlich erfolgreicher machen, und so ist die Werbeindustrie bereit, Preise zwischen 10 und 50 Dollar pro Datensatz zu bezahlen, je nachdem wie aussagekräftig er ist.

Der Traum der Handelsunternehmen geht darüber hinaus dahin, von jedem Käufer einen indivi­duellen Preis zu verlangen, indem sie meinen abschätzen zu können, wie groß das Interesse und die Finanzkraft des potenziellen Käufers ist. Dies wäre in gewisser Hinsicht das Ende der freien Marktwirtschaft, denn diese beruht darauf, dass der Käufer die Angebote miteinander vergleichen kann, was hier aber nicht weiter betrachtet werden kann.

Zugangsgebühren für „access monopolies“

Solche Träume oder Fantasien also treiben letztendlich das Geschäft bei Google, Facebook und Amazon an. Ich weiß nicht, wie realistisch solche Träume sind. Ich gehöre zu den Leuten, die Werbung vermeiden und ausblenden, wo sie nur können. Was würde passieren, wenn eine große Anzahl von Internetnutzern sich ähnlich wie ich verhalten würde? Irgendwann würde der Werbeindustrie sicherlich die Puste ausgehen und sie würde aufhören, für diese Datensätze Geld auszugeben. Aber dann stellte sich verstärkt die Frage, wie solche sozialen Internet-Dienstleistungen finanziert werden könnten. Es müsste dann doch wohl so etwas wie einen Preis oder eine Zugangsgebühr geben.

Einen echten Preis im klassischen Sinne kann es nicht geben, denn es werden keine eigentlichen Produkte hergestellt. In Internet basierten Netzwerken werden die relativen Kosten umso geringer, je mehr Menschen am Netzwerk teilnehmen. Jeremy Rifkin spricht deshalb auch immer wieder von der „Null-Grenzkosten-Ökonomie“. Theoretisch wäre es deshalb am gerechtesten, die Nutzer einer Dienstleistung teilten sich die Unkosten untereinander auf. Dazu müsste das Unternehmen, das die in Frage stehende Dienstleistung anbietet, quasi in Nutzerhand sein und jährlich die Kosten offen legen und auf die registrierten Nutzer umlegen.

Passende Eigentumsformen für „access monopolies“

Solange die Internet-Dienstleistungen aber werbefinanziert und damit scheinbar kostenlos sind, werden es solche Geschäftsmodelle schwer haben. Nach den vielen Datenskandalen der letzten Jahre ist aber bei einer spürbaren Zahl von Nutzern die Bereitschaft gewachsen, die „Kostenlos“-Kultur aus den Anfangszeiten des Internet, als dieses noch ein rein geistig-wissenschaftliches Austausch­medium war, in Frage zu stellen und sich von ihr zu verabschieden. Vertrauen in ein solches Geschäftsmodell könnte dadurch geschaffen werden, dass die Unternehmensformen sich ändern. Denkbar wäre z.B., dass diese Internet-Dienstleistungen von Genossenschaften oder Stiftungen erbracht würden, die es ausdrücklich ausschließen, die Daten zu Werbezwecken an andere Unternehmen zu verkaufen.

Ein anderer Ansatz könnte sein, dass man bestimmte Internet-Dienstleistungen, die als Quasi-­Monopol erbracht werden, nicht mehr durch Privatunternehmen erbringen lässt, sondern durch öffentlich-rechtliche Non-Profit-Unternehmen. Sie könnten steuerbefreit werden, müssten ihre Kosten transparent halten und könnten Gebühren von allen Bürgern einziehen. Vermutlich ist aber die Geschwindigkeit in der Weiterentwicklung dieser Dienstleistungen so groß, dass solche Körper­schaften zu unflexibel sein werden.

Datenschutz und Recht auf Privatheit

Es soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass das Geschäftsmodell der großen Internet-Dienstleister auf einer Verletzung unserer Privatsphäre beruht. Sowohl das deutsche Recht auf informationelle Selbstbestimmung als auch das US-amerikanische Right to Privacy [2] verbieten die massenweise Verwendung und Veräußerung privater Daten. Prof. Eric Clemons von der Wharton School of Business hat dies in einem Artikel in der Huffington Post sehr deutlich machen können [3].

Allerdings hinkt hier die Entwicklung des Rechts hinter den Gepflogenheiten in der Internetwirt­schaft um Jahre hinterher. Es ist insbesondere überhaupt nicht klar, wie man Rechtsverletzungen ohne Einwilligung und Kooperation der in Frage stehenden Firmen feststellen kann. Mir scheint, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt letztendlich keine technische Möglichkeit gibt, diesen Missbrauch zu verhindern. Eine Lösung könnte eher darin liegen, die Eigentumsformen und die Geschäftsmodelle im oben beschriebenen Sinne zu verändern. Solche Unternehmen hätten strukturell kein Interesse an der Werbefinanzierung.

Die „Schöne Neue Welt“ der „access monopolies“

Firmen wie Microsoft, Amazon, Google, Twitter und Facebook haben unser aller Leben massiv verändert und werden es noch weiter verändern. Im Augenblick ist „big data“ das große Stichwort, auf das alle Größen im IT-Business hinarbeiten. „Big data“ bezeichnet die Fähigkeit, riesig große Datenmengen aus heterogenen Datenquellen in Echtzeit miteinander verknüpfen und verarbeiten zu können. Im Vorgriff auf diese noch zu entwickelnde Technik werden jetzt schon so viel Daten wie möglich gesammelt, obwohl man sie heute noch gar nicht so auswerten kann, wie man sich das erträumt.

In der „Schönen Neuen Welt“ der Silicon Valley Unternehmen stehen viele Projekte auf der Entwicklungsagenda:

  • Autonome „smart cars“ werden in Zukunft ohne Eingriff eines menschlichen Fahrers navigieren.
  • Digitale Assistenten, die unsere Lebensgewohnheiten genau kennen, werden uns mit diesem Wissen helfen, den immer komplexeren Informationsalltag zu managen, uns an Termine und Geburtstage erinnern, unsere Einkäufe selbständig managen usw.
  • Gesundheitsassistenten, die unsere Gesundheitsparameter messen, können uns bei einer gesunden Lebensführung unterstützen, warnen, wenn ein Herzinfarkt bevorsteht usw.
  • Verkehrssteuerungscomputer könnten mit ihren noch zu entwickelnden prognostischen Fähigkeiten den Verkehrsfluss der „smart cars“ in den Großstädten staufrei regeln.
  • „Precrime Software“ könnte vorhersagen, wo Verbrechen als nächstes stattfinden werden und von wem sie verübt werden werden. Dies könnte die Effektivität der Polizeiarbeit enorm verbessern und die Sicherheit in den Städten erhöhen.

Wir wissen nicht, wann und mit welcher Zuverlässigkeit solche Technologien zur Verfügung stehen werden. Es fließen aber gegenwärtig Milliarden von Dollars in ihre Entwicklung, und man kann davon ausgehen, dass noch in diesem Jahrhundert solche Technologien erfolgreich zur Anwendung kommen werden. Es bleibt einem anderen Artikel vorbehalten, die Wurzeln und Konsequenzen dieser unvermeidlichen Entwicklung zu beleuchten, inwieweit ein Techno-Faschismus droht und welche Möglichkeiten es gibt, die Entwicklung dahin zu erschweren.

„Access monopolies“ und Politik

Bisher war für den Erfolg der Internet basierten Technologien entscheidend, dass sie bei den Käufern /Nutzern massenhaft Anklang fanden. Kein Mobilfunkgerät, kein PC ist uns aufgezwungen worden. Sie haben ihre Nützlichkeit in der millionenfachen Praxis der Käufer bewiesen. Im Vergleich mit den Energiemonopolen im 20. Jh. war hierfür auch kein Bündnis mit der Politik nötig, keine Subven­tionen, kein Aufsichtsratsgekungel, keine teure Lobbyarbeit usw. Lediglich die Missachtung des Rechts auf Privatheit musste von Seiten der Politik geduldet werden.

Die Geltendmachung dieses Rechts wird engagierten Bürgern, zivilgesellschaftlichen Organisationen und aufmerksamen Politikern allerdings Möglichkeiten geben, mit den IT-Unternehmen neu ins Gespräch zu kommen. Hier hat in den letzten Jahren ein Umdenken bei den Bürgern und Politikern begonnen, dass auch die großen IT-Dienstleister partiell zum Einlenken gezwungen hat.

Die Weiterentwicklung in Richtung der oben beschriebenen „smart society“ wird allerdings nicht ohne die grundlegende Zustimmung und Förderung der politischen Ebene von statten gehen können. Hier werden Möglichkeiten entstehen, dass die Politik und die Bürger regulierend eingreifen können. Umso wichtiger ist es nun, schon heute Ideen für eine digitale Zukunft zu entwickeln, die eine freiheitliche und menschengemäße soziale Entwicklung nicht gefährdet.

Neben der Verkleinerung von rechtsfreien Räumen im Internet werden technische Lösungen benötigt, die den Anforderungen eines bürgerfreundlichen Datenschutzes genügen, ohne die elektronische Kommunikation zu behindern. Eine soziale Zukunft ohne digitale Kommunikation scheint aus heutiger Sicht nicht mehr denkbar. Zu groß sind die Vorteile des freien Informations­austauschs auch für soziale Bewegungen und alle engagierten Bürger und Bürgerinnen. Die Möglichkeiten der freien Vernetzung der Menschen untereinander wird über kurz oder lang hierarchische und zentralistische Organisationsformen obsolet werden lassen, insbesondere wenn diese Netzwerke die Produktionssphäre erreichen und z.B. die Energieproduktion dezentral organisieren werden, wie Jeremy Rifkin es in einem anderen Buch vorgeschlagen hat [4].

Das Internet bietet enorme Chancen auf Dezentralisierung und Demokratisierung. Hierin ist Jeremy Rifkin unbedingt zuzustimmen. Damit dies aber zur Geltung kommen kann, wird ein international anerkannter Ordnungsrahmen benötigt, der das gesamte digitale Informationsmanagement in einen dritten nicht-kommerziellen Sektor überführt. Dies kann jedoch im Rahmen dieses Artikels nicht weiter behandelt werden.

Literatur:

[1] Jeremy Rifkin: Access. Das Verschwinden des Eigentums. Warum wir weniger besitzen und mehr ausgeben werden. Campus-Verlag, Frankfurt/New York 2000

[2] Samual D. Warren, Louis Brandeis: The Right to Privacy (1890), veröffentlicht und übersetzt durch das Unabhängige Zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, https://www.datenschutzzentrum.de/allgemein/20111219-Warren-Brandeis-Recht-auf-Privatheit.html

[3] Eric K. Clemons, Josh Willson: Selbstschutz ist nicht gleich Protektionismus. http://www.huffingtonpost.de/eric-k-clemons/eu-datenschutz-rechtswidrige-unternehmenspraktiken_b_8490876.html

[4] Jeremy Rifkin: Die dritte industrielle Revolution. Die Zukunft der Wirtschaft nach dem Atomzeit­alter. Campus-Verlag, Frankfurt, New York 2011

 

*Stefan Padberg, Jahrgan 1959, ist Dipl.-Ing. Informationstechnik und arbeitet freiberuflich im IT-Bereich. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit den Themen „Digitalisierung“, „Geldordnung“, „Direkte Demokratie“ und „Europa“.

Das Internet gehört dem Kommerz

Anton Weber*

Früher, 1989 als Tim Berners-Lee das World Wide Web beim CERN erfand, ging es um Informationsaustausch und Informationsbeschaffung.

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Dr. Anton Weber

Und nur darum. Das Web, das Internet war damals eine rein akademische Sache. Man diskutierte in News-Groups und schrieb Texte, meist ohne Bilder. Heute sind ca. 70% des Internet-Traffics Videodaten!  Nur zur Erinnerung: 1989 regierte noch die VHS-Kassette in der Videothek die Welt der Videos.

Internet: Marktliberalisierung in Reinform.

Heute geht es im Internet ums Shoppen und  Glotzen. Vereinfacht  gesprochen. Da das Internet, die Online-Handelsplattformen  keine lästigen Zollkontrollen, keine Einführbeschränkungen, keinerlei Zugangskontrollen kennt, ist das Internet ein Eldorado hinsichtlich völlig unregulierten Geschäftsgebarens. Es bietet immer schon das was TTIP, TTP, TISA oder CETA, und wie sie alle heissen, diese bestehenden oder geplanten  Freihandelsabkommen, erst jetzt bieten.

Der Defaultwert, die Werkseinstellung beim Internet heisst eben „keine Grenzen“ und „keine Sperren“. Es dominieren überwiegend US-amerikanische Firmen wie Amazon, Google und Facebook. Das hat auch seinen Ursprung darin, dass das Internet eine US-amerikanische Erfindung ist und die USA bis heute großen Einfluss auf die Verwaltung und die Technik beim Internet haben.

Eine Folge dieses Ansatzes von einem Netzwerk ohne jegliche Limitationen und nationale Kontrollen ist es auch, dass sich marktliberale Parteien und Bewegungen schwer damit tun, Restriktionen für das Internet zu fordern.  Damit würden sie ja letztendlich ihre eigenen marktliberalen Grundsätze zur Disposition stellen – so wird es zumindest von den US-Internetfirmen-Lobbyisten häufig unterstellt.

Das Internet kennt keine Landesgrenzen.

Die heisst aber nicht, dass man den Internetverkehr nicht kontrollieren könnte. Man kann, wenn man will. China, genauer die chinesischen Zensurbehörden führen vor, wie man dies großflächig macht.  Da werden zu tausenden IP-Adressen gesperrt, IP-Pakete, also die Nutzlast, werden einer Deep Packet Inspection unterworfen, verschlüsselte Internetverbindungen wie VPN (Virtual Private Network) werden schon mal unterbrochen, wenn man schon nichts lesen kann. Aber all dies bedeutet eben einen relativ hohen Aufwand an Personal und IT-Infrastruktur . Diese Zensur ist im Falle von China rein auf politische Inhalte ausgerichtet. Man kann Zensur auch handelspolitisch denken.  Die klassischen Zölle sind nichts anderes als eine Art Zensur – für den Warenverkehr, für den Handel.

Planspiel: Nationale Internets.

Das geht. Man weist Firmen und Organisationen eindeutige  feste IP-Adressen oder sogenannte Autonome Systeme (AS) zu.  AS das sind große Gruppen von IP-Adressen. Damit hat man das weltweite Internet mit geografischen Orten, mit den Standorten der Firmen verdrahtet. Dies geschieht bereits heute schon.  Nur wissen viele außerhalb der Internet-Community nicht, dass dies so ist und dies wurde und wird auch nicht staatlich reglementiert. Diese IP-Adressenvergabe wird auf privatwirtschaftlicher Basis zwischen ICANN [1] und verwandten Organisationen, den regionalen Internet Service Providern und anderen großen Unternehmen geregelt.

Man führe nun die deutsche .de-Domain mit definierten IP-Adressen oder noch besser mit den Autonomen Systemen (AS) und diese wiederum mit Firmen und Organisationen in einem Register zusammen. Dann lasse man an den großen Internetknotenpunkten, sogenannten IXP, wie z.B. den DE CIX in Frankfurt nur die IP-Pakete zu den End Usern in Deutschland passieren, die von Organisationen stammen, die in Deutschland a) registriert sind und b) Abgaben und Steuern zahlen. Dann hat man de facto Kontrolle im Internet eingeführt, die auch als Handelsbarriere genutzt werden kann [2].  Der Staat hat wieder Zugriff auf die Transaktionen dieser Internetfirmen und kann sowas ähnliches wie Umsatzsteuer oder Maut einfordern. Der Aufschrei wäre sicher gewaltig.

IPv6 – unendlich viele IP-Adressen für alle.

Steigen wir für einen Moment etwas tiefer in die Technik ein. Das Internetprotokoll wie der Name Protokoll schon andeutet, legt  fest  wie Rechner, generell alle internetfähigen Geräte miteinander kommunizieren. Das ist die Basis. Ohne IP-Protokoll gibt es kein Internet. Aktuell wird in etwa 90% aller Fälle noch das Internetprotokoll IPv4 genutzt, obwohl die IP-Adressen mittlerweile schon sehr knapp sind. Das Internetprotokoll IPv6 bietet hier einen Ausweg. Aber so ein vollständiger Umstieg von IPv4 auf IPv6 kostet eben auch Geld.

IPv6 bietet 340 Sextillionen IP-Adressen (3,4 mal 10 hoch 38) – wir könnten  damit de facto jedem Ding auf der Welt, jeder Person, jedem Auto, ja jedem Kugelschreiber eine eindeutige und eigene IP-Adresse zuweisen. Im Branchen-Slang heißt dies dann oft Internet of Things. IPv6 erleichtert ganz nebenbei die Authentifizierung von IP-Adressen. Also die Antwort auf die Frage: Ist diese IP-Adresse tatsächlich die IP-Adresse der Firma F oder eben nicht. Weiterhin beschleunigt IPv6 das Routing im Internet und beschleunigt damit eben auch den Datentransfer. Das IPSec-Protokoll als Ende-zu-Ende-Verschlüsselungsstandard ist de facto vorimplementiert.

Die Umstellung auf dieses aktuellere Internetprotokoll erlaubt ein schnelleres und sichereres Internet. Aber es würde eben auch erlauben, die Teilnehmer an diesem Netz eindeutiger zu identifizieren und damit auch den Zugang zu kontrollieren, zu blockieren und zu protokollieren. Diese Protokollierung betrifft nicht nur die End User sondern alle Teilnehmer, auch die Internetfirmen, die das Internet als Geschäftsplattform nutzen.

Anmerkungen

[1] ICCANN: Internet Corporation for Assigned Names and Number. Weitere Internetorganisationen: IANA, RIPE NCC, ARIN, etc.

[2] Die gilt zumindest für die Mehrheit der End User. Über Techniken wie Tunneling, Nutzung von TOR-netzwerk o.ä. wird es immer Lücken und Möglichkeiten geben, eine solche Sperre zu umgehen.

 

*Dr. Anton Weber ist Datenschutzbeauftragter der Grammer AG.