Ölpreis: Abschwung oder Komplott?

Dirk Löhr

Innerhalb weniger Wochen ist der Ölpreis mehr als 20 Prozent gefallen. Die einen sehen hierin Vorboten eines drohenden Abschwungs, der die EU, China und die USA zeitgleich erfassen könnte.

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Die anderen mutmaßen, dass dieser Abschwung politisch gar nicht ungelegen kommt – bringt er doch v.a. Russland und Venezuela (die politisch und wirtschaftlich eng zusammen arbeiten) sowie den Iran in die Bredouille.

Die Saudis, Oman und Kuwait hingegen kommen mit einem niedrigen Ölpreis gut klar – sie können möglicherweise sogar ihren Marktanteil ausweiten. So drosseln die Saudis trotz der sinkenden Marktpreise ihre Förderung nicht. Der Sprecher der staatlichen Ölgesellschaft Rosneft, Michail Leontjew, spricht von einer politischen Manipulation der Preise. Dass die Saudis mit ihrer Schutzmacht USA eng kooperieren, ist kein Geheimnis. Unplausibel wäre eine Preismanipulation also nicht, sondern vielmehr die immerwährende Wiederkehr des Gleichen: Geostrategie und Ressourcen als Treiber politischer Konflikte.

Dagegen spricht einzig, dass auch die Fracking-Industrie in den USA durch die tiefen Ölpreise Schaden nimmt. Die kommenden Verhandlungsrunden innerhalb der OPEC werden möglicherweise mehr Licht ins Dunkel bringen.

 

Mehr Information:

Hackhausen, J. (2014): Kalter Krieg ums Öl? in: Handelsblatt online vom 16.10. Online: http://www.handelsblatt.com/finanzen/rohstoffe-devisen/rohstoffe/verschwoerung-oder-preiskampf-kalter-krieg-ums-oel-seite-all/10845812-all.html

Der Kapitalismus (Arte)

Dirk Löhr

Man wird nicht immer und bei allen Aussagen zustimmen können, die in dieser Reihe getätigt werden.

Adam Smith
Adam Smith

Auch weist sie viele Lücken auf, bedeutende Theoretiker kommen zu kurz oder werden gar nicht erwähnt. Dennoch ist die Reihe „Der Kapitalismus“ auf Arte unbedingt sehenswert.

Mehr Informationen: Der Kapitalismus (bitte klicken)

Die Folgen im Einzelnen:

Do 16.10.2014 08:55-09:50 Uhr  arte 1: Adam Smith und der freie Markt (heute!)

Do 16.10.2014 09:50-10:55 Uhr  arte 2: Adam Smith und der Wohlstand der Nationen (heute!)

Di  21.10.2014 21:55-22:50 Uhr  arte 3: David Ricardo und Thomas Malthus: Soll das Freiheit sein?

Di  21.10.2014  22:50-23:45 Uhr  arte 4: Und wenn Karl Marx doch Recht gehabt hätte?

Do 23.10.2014 08:55-09:50 Uhr  arte 3: David Ricardo und Thomas Malthus: Soll das Freiheit sein?

Do 23.10.2014 09:50-10:55 Uhr  arte  4: Und wenn Karl Marx doch Recht gehabt hätte?

Dl  28.10.2014 22:15-23:05 Uhr  arte  5: Keynes versus Hayek: Ein Scheingefecht?

Di  28.10.2014  23:05-00:00 Uhr  arte  6: Karl Polyani: Wirtschaft als Teil des menschlichen Kulturschaffens

Do 30.10.2014 08:55-09:45 Uhr  arte   5: Keynes versus Hayek: Ein Scheingefecht?

Do 30.10.2014 09:45-10:40 Uhr  arte   6: Karl Polyani: Wirtschaft als Teil des menschlichen Kulturschaffens

 

Gewinne und Renten: Beispiel Arztpraxen

Dirk Löhr

Drei Millionen Euro – so viel wird für eine Dialyse-Praxis geboten. Die Konsequenzen dieses Falles werden im FAKT-Beitrag (ARD) vom 7.10.2014

So wertvoll sind Dialyse-Patienten für Ärzte” (bitte klicken)

geschildert.

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Wofür bezahlt ein Erwerber hier eigentlich? Dafür, dass er unternehmerisches Risiko (= Aufwand) übernehmen darf? Dafür, dass er sich fortan von Morgens bis Abends in der Praxis abrackern wird (= Aufwand)? Nein. Niemand zahlt für Aufwand, welchen er in ein Unternehmen stecken darf – ein solcher ist vielmehr Wert mindernd. Ein erwerbender Arzt zahlt vielmehr für eine Monopolposition, für ökonomische Renten, die ihm aus der Ärzte-Zulassung erwachsen. Diese ökonomischen Renten (nicht die Prämien für die Übernahme von Risiken oder der Arbeitslohn des Unternehmers) sind der Kern des Unternehmergewinnes. Dies gilt auch für Ärzte. In abgezinster Form machen sie im Filmbeitrag ca. 30.000 Euro pro Patient aus. Und nur die abgezinsten ökonomischen Renten (also die Einkommensströme, die man ohne Aufwand in der Zukunft erzielen kann) ergeben den Wert eines Unternehmens (Löhr 2013). Dies gilt auch für Arztpraxen.

Die Ärzte-Zulassung wird nun aber von der  Gemeinschaft (der gesetzlich Versicherten sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen) gewährt. Dennoch darf der Arzt sie aber wie sein Eigentum behandeln und auch versilbern – selbst nach Ende seiner beruflichen Laufbahn. Es verhält sich bei dieser Zuteilung eines Privilegiums nicht anders als bei Start- und Landerechten (s. den Beitrag “Gewinne und Renten: Beispiel Luftfahrt“), bei an Unternehmen verschenkte CO2-Zertifikaten oder bei physischen Grundstücken – der Urform der rententragenden Vermögenswerte. Letzteres gilt umso mehr, als es sich bei der Zulassung selbst nicht um einen abnutzbaren Vermögensgegenstand handelt.

Im filmisch dargestellten Beispielsfall wird einem etablierten Dialysezentrum durch den Verkauf der ärztlichen Zulassung die Existenzgrundlage entzogen. Der Betreiber des Zentrums hat nämlich selbst keine solche Zulassung. Er hatte mit einem Mediziner mit Zulassung einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Selbst der isolierte Verkauf der Zulassung durch den Mediziner kann sich insbesondere in Ballungsräumen rechnen – es verhält sich wiederum nicht anders als bei der Spekulation mit Grund und Boden. Dass der betreffende Arzt angesichts des winkenden Geldes schwach wird und verkauft, kann man also verstehen. Infolge des Verkaufs der Zulassung stehen allerdings nun die Dialysepatienten einstweilen ohne Versorgung dar bzw. müssen sich um eine neue kümmern. Das ganze Spiel geht also auf Kosten der Patienten. Es handelt sich um ein weiteres Beispiel dafür, wie die Kosten der Rentenökonomie auf die schwachen, schlecht organisierten Gruppen abgewälzt werden. “There is no such thing as a free lunch.” Die Kosten der Party werden aber von anderen Menschen getragen als von denjenigen, die die ökonomischen Renten einstreichen.

Auch Verbraucherschützer kritisieren schon seit Langem den Handel mit Ärzte-Zulassungen (o.V. 2011). Im Begleittext zum FAKT-Beitrag wird der Pressesprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, zitiert: “Zulassungen von Ärzten sollten keine Handelsware sein, sind es aber allem Anschein nach viel zu häufig. … Die Zulassung, um als niedergelassener Arzt mit der gesetzlichen Krankenversicherungen Leistungen abrechnen zu können, ist keine Ware. Die Möglichkeit, diese zu verkaufen, sollte gesetzgeberisch unterbunden werden.” Nein, die Ärztezulassung sollte genauso wenig eine Ware sein wie Land, was schon in der Bibel geschrieben steht (Psalm 24,1): “Die Erde ist des Herrn und was darinnen ist, der Erdkreis und die darauf wohnen”. Die Erde – also Land – gehört dem Herrn, und damit keinem Menschen, und sie soll auch nicht zum Handelsobjekt gemacht werden. Die Inwertsetzung des Landes geschieht – was in diesem Blog immer wieder betont wird – durch die Gemeinschaft (durch Agglomeration und die Erstellung von Infrastruktur, v.a. in Ballungsräumen), nicht durch den einzelnen Besitzer oder Eigentümer. Auch die Ärzte-Zulassungen für attraktive Gebiete (in Ballungsräumen!) werden von der Gemeinschaft vergeben, und sie sollten wieder an diese zurückgehen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

Allerdings ist noch mehr zu beachten. Die Ärzte-Zulassungen dürfen dort, wo sie planerisch verknappt werden (also wie Land der Planung unterliegen), nicht einfach frei vergeben werden (genauso wenig wie Start- und Landerechte oder CO2-Zertifikate). Dort, wo sie nach einem Bedarfsplan eine Begrenzung notwendig sind, sollten sie nur per Auktion vergeben werden – und zwar auf Zeit (Meister 2012). Hierdurch könnten nicht nur Schieflagen wie die im Filmbeitrag beschriebene beseitigt werden. Auch wäre eine bessere Versorgung und Compliance im Hinblick auf die Bedarfsplanung möglich. Beispielsweise können heutzutage in den wohlhabenden Teilen großer Städte hohe ökonomische Renten erzielt werden, nicht aber auf dem flachen Land. Dort möchte kein Arzt mehr hin. Würden diese Renten per Auktion abgeschöpft, könnte sich eine gleichmäßigere Verteilung vergeben und der Problematik der ärztlichen Versorgung auf dem Land entgegengewirkt werden. Und flössen die Auktionserlöse in die Hände der Versichertengemeinschaft zurück, so könnten die Beiträge der Versicherten entsprechend reduziert werden.

Ein alternatives Auktionsmodell wird in und für die Schweiz diskutiert (Meister 2012): So könnte die Bedarfsplanung in einem ersten Schritt die Anzahl notwendiger Ärzte bzw. Arztpraxen pro Region festlegen. In einem zweiten Schritt erfolgt die öffentliche Ausschreibung für den Betrieb der Praxen. Im Rahmen einer “umgekehrten holländischen Auktion” offeriert der Regulator zu Beginn einen Behandlungstarif, der z. B. 20% unter dem bislang existierenden liegt. Sind bei diesem Tarif zu wenig Ärzte bereit, Leistungen zu erbringen, erhöht der Regulator den Tarif stufenweise solange, bis ausreichend Ärzte Bereitschaft signalisieren. Eine zwingende Voraussetzung für ein solches Auktionsmodell ist die Existenz eines Tarifgerüsts, welches den Wert von Einzelleistungen durch ein Taxpunktesystem vergleichbar macht, ansonsten müsste jede Leistung einzeln ausgeschrieben werden. In diesem Modell profitiert die Versichertengemeinschaft nicht durch die Rückverteilung der Auktionserlöse, sondern durch die niedrigeren Behandlungskosten.

Und auch bei diesem Modell lässt sich die Dichte der ärztlichen Versorgung besser als bei einer reinen Angebotsplanung steuern: Dort wo die Ärztedichte zu hoch ist, sind durch die Konkurrenz bei der Ausschreibung tiefere Tarife zu erwarten. Andererseits ergeben sich gerade in ländlichen Gebieten, wo heute der Betrieb von Arztpraxen unattraktiver ist, relativ höhere Tarife – was einen höheren Zustrom von Ärzten in diese unterversorgten Regionen zur Folge haben würde. Das System verhindert damit regionale Über- bzw. Unterangebote.

In beiden Varianten könnten durch die periodische Wiederholung der Ausschreibung auf regionale oder strukturelle Veränderungen wie z.B. die Anzahl angestellter Ärzte pro Praxis reagiert werden.

Natürlich handelt es sich bei den vorgeschlagenen Auktionen der Kassenzulassungen nicht um ein “Silver Bullet”. Zu viel liegt beim “Gesundheitssystem” im Argen. Allerdings könnte es ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. Dieser erste Schritt bereitet aber in unserem von Privilegien durchsetzten Land große Mühe.

 

Mehr Informationen

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Meister, U. (2012): Den Ärztestopp durch ein Auktionsmodell ersetzen, in: Avenir Suisse. Online: http://www.avenir-suisse.ch/21110/den-arztestopp-durch-ein-auktionsmodell-ersetzen/

o.V. (2011): Verkauf der Zulassung: Kassen wollen eines der größten Ärzteprivilegien kappen, in: Spiegel online vom 23.4. Online:  http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/verkauf-der-zulassung-kassen-wollen-eines-der-groessten-arztprivilegien-kappen-a-758777.html

 

Monopoly: Das Antispiel

Dirk Löhr

Es gibt Artikel, auf die es sich wiederholt hinzuweisen lohnt. Ein solcher stammt von Benedikt Sarreiter:

Das Antispiel (bitte klicken)

Ruiniere alle anderen und du gewinnst.

Monopoly

Mit diesem Konzept
wurde Monopoly – ursprünglich: “The Landlord’s Game” ist eines der erfolgreichsten Brettspiele der Welt.

Dabei ging es seinen Erfindern um etwas ganz anderes: Kapitalismuskritik.

Ursprünglich erschienen der Artikel im Süddeutsche Zeitung Magazin (12.04.2013). Doch ist er immer wieder und immer noch absolut lesenswert!!

 

 

Kaiser’s Tengelmann: Weitere Konzentration im Einzelhandel?

Dirk Löhr

Die Konzentration im Einzelhandel könnte weiter voranschreiten. Tengelmann möchte sich komplett aus dem Geschäft mit Supermärkten zurückziehen und die defizitären Läden mit einem Jahresumsatz von rund 1,8 Milliarden Euro und 16.000 Mitarbeitern von Kaiser’s und Tengelmann an den Rivalen Edeka verkaufen. Die Supermärkte haben Tengelmann schon seit einigen Jahren keine Rendite mehr gebracht (o.V. 2014a).

Mittlerweile vereinen die vier größten Einzelhandelsunternehmen in Deutschland rd. 85 Prozent des Absatzmarktes auf sich (s. den Beitrag: “Gewinne und Renten: Alles Aldi oder was?“).

Aldi-Supermarkt
Aldi-Supermarkt

Merkwürdigerweise sind die reichsten Leute Deutschlands (die mittlerweile verstorbenen Brüder Albrecht sowie Dieter Schwarz) durch den Discount reich geworden. Dabei sind die (Lebensmittel-) Preise in Deutschland günstig, wesentlich günstiger als im Ausland. Der sagenhafte Reichtum von Albrecht, Schwarz & Co. wurde auch nicht durch ihre Macht an gegenüber dem Endkunden möglich. Er entstand vielmehr dadurch, dass die Unternehmen die Einkaufsfront für sich eroberten – und zwar durch schiere Größe. So konnten sie “Economies of Scale” im Einkauf nutzen, und so konnten sie Vorlieferanten unter Druck setzen. Kaiser’s Tengelmann war mit einem Marktanteil von nur 0,6 Prozent zu klein, um hier mitzuhalten. Die Größe von Aldi & Co. wiederum war nicht zuletzt einer desaströsen und unabgestimmten Standortpolitik der Kommunen geschuldet: Aldi & Co. bekamen beste Standorte in großer Menge sozusagen frei Haus – jedes einzelne Grundstück zu einem Tarif, der den wirtschaftlichen Wert des Anteils am Gesamtportfolio der Standorte nicht im Entferntesten abbildete. Die Bodenrenten wurden hierdurch nicht von den im unproduktiven Wettbewerb stehenden – unkoordiniert wie großzügig agierenden – Kommunen abgesaugt. Sie bilden denn auch den Kern des Reichtums von Aldi, Lidl etc. Und irgendwann waren die guten Standorte okkupiert – sogar Unternehmen wie Walmart war es nicht mehr möglich, in den deutschen Markt einzudringen.

Die oftmals mittelständischen Lieferanten der großen Lebensmitteleinzelhändler wird die Fusion nicht freuen. Der schon jetzt unerträgliche Druck auf sie wird sich noch weiter erhöhen. Allerdings haben die Wettbewerbshüter noch etwas mitzureden. Diese wollen die Fusion “intensiv prüfen” (o.V. 2014b). Nun beginnt jedoch Wettbewerbspolitik, wie wir im Beitrag “Wettbewerb und die einzelwirtschaftlichen Grenzen des Wachstums” dargestellt haben, schon bei der Standortpolitik. Hätte sich das Kartellamt von Anfang an an einer wettbewerbspolitischen Konzeption orientiert, die auch die (kommunale) Standortpolitik mit integriert, müsste es sich nun nicht um die Überlebensfähigkeit des schaurigen marktwirtschaftlichen Torsos im Lebensmitteleinzelhandel sorgen. Freiheit und Marktwirtschaft gibt es eben nicht ohne Grenzen. Diese hat die Wettbewerbspolitik im Lebensmitteleinzelhandel zu ziehen versäumt.

Tengelmann wird’s überleben. Die Gruppe ist auch an KiK, der Baumarktgruppe Obi und an Zalando beteiligt – hierbei handelt es sich um deutlich attraktivere Investments, die sich ebenfalls die o.a. Erfolgsstrategie zu Nutze machen.

 

Mehr Informationen

o.V. (2014a): Ausstieg aus Supermarkt-Geschäft: Edeka kauft Läden von Kaiser’s Tengelmann, in: SpiegelOnline vom 7.10. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/tengelmann-kaiser-s-verkauft-supermaerkte-an-edeka-a-995773.html

o.V. (2014b): Kartellamt will Kaiser’s-Tengelmann-Verkauf ‘intensiv prüfen’, in: FAZnet vom 7.10. Online: http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/kartellamt-will-kaiser-s-tengelmann-verkauf-intensiv-pruefen-13194282.html

 

“Cyberrenten” – die korrumpierte Share Economy

Dirk Löhr

Nicht weniger als die Überwindung des Kapitalismus durch eine neue Form des Wirtschaftens: Mit diesem Anspruch betraten die Vertreter der Share Economy die wirtschaftliche Bühne. Das Prinzip: Teilhaben statt Haben. Nicht das Eigentum, sondern der Zugang zu Dingen und Dienstleistungen rückt in den Vordergrund. Ein eigener Parkplatz mitten in der Stadt muss nicht unbedingt sein, aber man will parken können, wenn man einen Parkplatz braucht (Werner 2014).

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Altbekannte Probleme des Kapitalismus wie Ressourcenverschwendung, Überproduktion, Umweltbelastung sollten einer neuen postindustriellen Gesellschaft, Co-Konsum, Tauschhandel, dem Leihen, Teilen und Mieten von Gegenständen, Räumen und Kenntnissen weichen (Baumgärtel 2014). Der Weg in diese schöne neue Welt führt über das Internet: Neue technologische Entwicklungen wie v.a. die Smartphone-Apps beflügeln den Trend.

Tatsächlich traten in der Vergangenheit schon viele Internet-Unternehmen mit idealistischen Motiven an. Sogar Google schrieb sich einst “Don’t be evil” (Sei nicht böse) auf seine Fahnen, und hat es dennoch mittlerweile zu einem der umstrittensten Internetgiganten geschafft (Baumgärtel 2014). Und in der aktuellen “Share Economy“, zeigt sich ein ähnliches Bild: So diente beispielsweise Couchsurfing.org lange Zeit als Paradebeispiel für den freundlichen und guten Co-Konsum – so konnte man sich einen Schlafplatz irgendwo in der Welt organisieren. Die Initiative wurde von Freiwilligen ins Leben gerufen, die kostenlos ihre Kräfte zur für diese WebSite Verfügung stellten. Mittlerweile handelt es sich um eine profitorientierte Firma zum Nutzen ihrer privaten Anteilseigner. Wie konnte es zu dieser Korruption der Ursprungsidee kommen? Auch hier ist ein wichtiger Aspekt die ökonomische Rente. Bei ökonomischen Renten fließen Erträge, ohne dass deren Nutznießer Kosten zu tragen haben. Abgezinst ergeben diese Renten den Wert eines Vermögensgegenstandes – dies ist bei Grund und Boden nicht anders als bei Unternehmen.

Dies sollte man im Hinterkopf behalten, wenn man sich vor Augen führt, dass der Wert des “Ridesharing”-Unternehmens Uber mittlerweile geschätzte 17 Milliarden Dollar beträgt. Die Wohnungsbörse Airbnb wird auf einen Marktwert von ca. 10 Milliarden Dollar geschätzt (Baumgärte 2014). Dies ist ein Indikator für die enormen ökonomischen Renten, die mittlerweile in der Share Economy erzielt werden. Uber übernimmt als neuer Intermediär beispielsweise die Rolle der herkömmlichen Taxizentralen. Statt der 70 Cent, welche die Berliner Taxizentralen im Schnitt pro vermittelter Fahrt verdienen, nimmt Uber stolze 20 Prozent vom Fahrpreis ein. Kosten entstehen dem Unternehmen dabei kaum (Baumgärtel 2014).

So merkwürdig es zunächst klingen mag: Das Erfolgsprinzip von Uber gleicht demjenigen von grundstücksbasierten Unternehmen (wir haben in diesem Blog in der Rubrik “Branches of Business” einen Abriss hierüber gegeben).  So nutzen auch Uber & Co. de facto die von der Allgemeinheit geschaffene Netzinfrastruktur und die Agglomeration von Teilnehmern im Netz (Netzwerkeffekte) über nahezu zum Nulltarif erworbene Domains – die hierfür gezahlten Preise bilden den wirtschaftlichen Wert für die Betreibergesellschaften auch nicht annähernd ab. Diese Domains sind im Prinzips nichts anderes als “virtuelle Grundstücke”, mit denen genauso Geld verdient werden kann wie mit physischen Grundstücken. Physische Grundstücke werfen eine Bodenrente ab, virtuelle Grundstücke eine “Cyberrente”.

Dabei geht die Ausschöpfung der “Cyberrente” aber Hand in Hand mit der Ausschöpfung physischer Renten: Bei den Anbietern auf der Plattform Airbnb handelt es sich zu 70 Prozent um Profi-Vermieter. Und gerade in guten Lagen können diese entsprechend viel für ihre Wohnung verlangen (Schnaas 2014). Auch das Angebot an Bohrmaschinen, Tauchsiedern etc. – und damit die Tauschmöglichkeiten – ist in Ballungsräumen naturgemäß größer als in der raumwirtschaftlichen Peripherie.

Letztlich ist die Privatisierung der Cyberrente für die Korruption des guten Grundgedankens der Share Economy verantwortlich (vgl. Harrison 2008). Statt der Umsetzung einer kommunitaristischen Idee steht “der nächste Goldrausch” (the next tech gold rush” – so das US-Technologiemagazin Wired) an – wobei der Goldrausch allein die Investoren beglückt, nicht aber z.B. die hierbei ausgenommenen Putzkräfte (Baumgärtel 2014).

Fragen wir uns: Wie lägen die Anreize, wenn die Cyberrenten, die durch die gemeinsam geschaffene Netzinfrastruktur und die Agglomeration von Netzteilnehmern entstanden sind, auch an die Allgemeinheit wieder zurückzugeben wären? Die Extragewinne von Uber würden abgesaugt – wie auch die Cyberrenten von Google. Das Interesse von gewinnorientierten Unternehmen, in die Share Economy einzusteigen, würde schlagartig verebben. Die Share Economy würde auf ihre Ursprungsidee zurück geführt.

Wie kann dies praktisch geschehen? Zunächst sollte sich der Staat seiner Rolle als Inhaber der “Eminent Domain” bewusst werden – nicht nur bezüglich der physischen, sondern auch der virtuellen Grundstücke (vgl. Löhr 2013). Konkret bedeutet dies:

– Wer in Deutschland geschäftlich tätig sein will, benötigt ein .de-Kennzeichen. Die Domains werden auf Zeit vergeben. Wer Internet-Geschäfte außerhalb dieser Domains abwickelt, riskiert drastische Strafen, die mit denen bei Steuerhinterziehung vergleichbar sind. Dies nicht nur beim Verkäufer, sondern auch beim Käufer. Zudem wird jeglicher Rechtsschutz verwehrt – die Teilnehmer auf illegalen Kanälen wären also “vogelfrei”. Bei schwerer Missachtung von Rechtsvorschriften kann die Domain dem Betreiber einer Internet-Plattform auch wieder entzogen werden (dies kommt einer Betriebsschließung gleich).

– Nicht profitorientierte Unternehmen erhalten das Kennzeichen  gegen eine die Verwaltungskosten deckende Gebühr. Ähnlich wie gemeinnützige Vereine heute werden die nicht profitorientierten Unternehmen periodisch durch die Finanzbehörden überprüft (ggfs. könnte man dies in das Gemeinnützigkeitsrecht integrieren).

– Profitorientierte Unternehmen müssen hingegen die Kontingente grundsätzlich für einen bestimmten Zeitraum ersteigern. Dabei decken die Domains immer ein bestimmtes Umsatzvolumen pro Periode ab (“Kontingent-Domains”). Internetgeschäfte müssen grundsätzlich über  qualifizierte Konten abgewickelt werden, die von Kontrollbehörden permanent eingesehen werden können. So kann z.B. (automatisch) kontrolliert werden, ob sich ein Unternehmen noch im Rahmen seines ersteigerten Umsatzkontingentes befindet.

Werden die Renten auf diese Art und Weise abgeschöpft, könnte man auf jegliche weitere Besteuerung verzichten, die bei Netzgeschäften ohnehin schwierig ist (man könnte jedoch eine Option zur herkömmlichen Besteuerung gestatten, wobei die Auktionsgebühren als Werbungskosten absetzbar sein sollten).

Über die Auktionen würden so auch die Vorteile von Externalisierungen abgeschöpft. Die Vorteile, die Uber & Co. aus dem unregulierten Raum ziehen, würden wieder weggenommen. Uber hätte gegenüber den regulierten Unternehmen keine Vorteile mehr. Der Anreiz, einen unregulierten Raum zu betreten, würde so verringert.

Letztlich geht es vom Prinzip her um die Einrichtung eines öffentlichen “Erbbaurechtes” für das Internet. Share Economy funktioniert nicht ohne das “Sharing” der “Cyberrenten”. Klar, bislang hat man dies (auch in Deutschland) noch nicht einmal für physische Grundstücke und deren Renten geschafft. Der gedankliche Sprung dürfte also schwer werden.

 

Literatur und Hinweise

Baumgärtel, T. (2014): Teile und verdiene, in: Zeit online vom 15.7. Online: http://www.zeit.de/2014/27/sharing-economy-tauschen

Harrison, F. (2008): The Silver Bullet, London, UK (The International Union for Land Value Taxation).

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Schnaas, D. (2014): Tauchsieder: Die Gefahren der Share-Economy, in: WirtschaftswocheOnline vom 14.09. Online: http://www.wiwo.de/politik/deutschland/tauchsieder-uber-und-airbnb/10695116-2.html

Werner, K. (2014): Teilst du schon? Sueddeutsche.de vom 8.6. Online: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/trend-sharing-economy-teilst-du-schon-1.1989642

 

 

EZB als Bad Bank

Dirk Löhr

Die Geldpolitik ist mit ihren konventionellen Weisheiten am Ende. Deutlich unter das Nullzins-Niveau zu gehen: So weit ist die Europäische Zentralbank (EZB) noch nicht. Damit ist das Zinsinstrumentarium vorerst ausgereizt.

Mario Draghi
Mario Draghi

Draghi setzt einstweilen auf einen anderen Weg: Er möchte zweifelhafte Papiere kaufen, darunter auch Pfandbriefe und “Asset Backed Securities” (ABS). Bis zu einer Billion Euro möchte Draghi hierfür ab Nitte Oktober ausgeben (o.V. 2014b). Das Ziel der Maßnahme: Durch den Verkauf an die EZB könnten die privaten Banken ihre Bilanzen bereinigen und hätten dadurch wieder mehr Spielraum, Kredite an die Wirtschaft zu vergeben (o.V. 2014a).

Es profitieren also nicht zuletzt Banken, welche das Rent-Grabbing der Vergangenheit mit finanzierten; die Immobilienblasen mit Fremdkapital befeuerten, um auf der Blase der Vermögenspreisinflation mitsurfen zu können.

Die ABS mögen zwar in Europa eine bessere Qualität haben als in den USA, wo sie mit verantwortlich für die Finanzkrise waren (Hock 2014). Allerdings ist vorauszusehen, dass sowohl die Papiere wie auch die zugrundeliegenden Sicherheiten an Wert verlieren werden, wenn eines schönen Tages die Zinsen wieder erhöht werden.

Das Risiko steht dann in der EZB – und wenn die Papiere notleidend werden, geht es zu Lasten des Steuerzahlers. Deutschland trägt hierbei den größten Teil der Risiken, wenn die EZB zu einer Bad Bank wird.

Einstweilen wird durch die Maßnahme der EZB aber nicht die flügellahme Realwirtschaft in den Problemländern des Euro-Raums beflügelt. Vielmehr ist abzusehen, dass das Geld in der Anlagestratosphäre landet, also Immobilien- und Aktienmärkte noch weiter aufbläst. Bis die Blase wieder einmal platzt. Herr Draghi, diese Politik ist keine Kunst.

 

Mehr Information:

o.V. (2014a): Draghi kauft jetzt auch “Ramschpapiere”, in: Handelsblatt online vom 2.10. Online: http://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/geldpolitik/ezb-sitzung-in-neapel-draghi-kauft-jetzt-auch-ramschpapiere/10785998.html

o.V. (2014b): Draghi macht Erst mit dem Kauf von Wertpapieren, in: Handelzeitung vom 2.10. Online: http://www.handelszeitung.ch/konjunktur/draghi-macht-ernst-mit-dem-kauf-von-wertpapieren-676766

Hock, M. (2014): Was kauft die EZB da? in: FAZ online vom 2.10. Online: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/anleihen-zinsen/abs-kauf-durch-ezb-schrottpapiere-oder-nicht-13186492.html

Horrende Abgaben für örtliche Straßensanierung

Dirk Löhr

Ein intelligentes System zur öffentlichen Finanzierung könnte sämtliche Infrastrukturmaßnahmen aus der Bodenrente (also den Bodenerträgen) finanzieren, wenn diese nur konsequent abgeschöpft würde.

Straßensanierung in Pößneck
Straßensanierung in Pößneck

Wir haben in diesem Blog immer wieder auf das zugrunde liegende Henry George-Theorem hingewiesen. Steuern und andere Beiträge könnten unter diesen Bedingungen im Idealfall gänzlich entfallen.

Dies gilt nicht zuletzt auch für Straßenausbaubeiträge, die heutzutage ein Quell steter Freude sind: Oft wird der Zusammenhang zwischen Nutzen und Kosten zerrissen, wenn z.B. wenige Anlieger für tausende Autofahrer zahlen, welche die Straße passieren. Die Abgaben kommen oft unerwartet und in einer Höhe auf die Bürger zu, welche deren Leistungsfähigkeit überfordert. Dabei schlagen sich die Kosten der betreffenden Maßnahmen nur zu einem geringen Teil in Bodenwerterhöhungen nieder, weil die Bodenrenten und Bodenwerte durch die heutigen Abgaben erheblich gedämpft werden (s. den Beitrag “Ist das den ganzen Aufwand wert? Abschöpfungen im Rahmen der städtebaulichen Sanierung“). Werden Grundstücke von mehreren Straßen erschlossen, werden z.T. keine Beitragsermäßigungen gewährt, obwohl sich auch das erhöhte Verkehrsaufkommen dämpfend auf Bodenrente und Bodenwert auswirken kann. Ob die Bürger somit für ihre Zahlungen einen entsprechenden Gegenwert erhalten, ist daher zumeist mehr als fraglich. Weil schließlich von den zuständigen Stellen nicht das eigene Geld ausgegeben wird, werden manchmal auch nicht notwendige Maßnahmen angeordnet. Doch auch die Akzeptanz für eigentlich notwendige Sanierungsmaßnahmen hält sich vor dem Hintergrund des Gesagten in engen Grenzen.

Report München (ARD) vom 30.09. zeigt im Beitrag

Horrende Abgaben für örtliche Straßensanierung” (bitte klicken)

die Problematik sehr plastisch auf.