Category Archives: Housing

Grundsteuer in Baden-Württemberg: Wiederkehr eines Untoten?

Dirk Löhr

Die neue Landesregierung in Baden-Württemberg macht Ernst. Vor dem Hintergrund des knappen und zunehmend unbezahlbaren Wohnraums, der Zurückhaltung von Bauland und dem Erfordernis der Vermeidung einer Zersiedelung der Landschaft will die neue Regierung nun den Kommunen ein neues Instrument in die Hand geben: Eine flexiblere Grundsteuer. So möchte sie es den Kommunen leichter machen, an ungenutzte innerörtliche Grundstücke zu kommen – notfalls mit Druck. Städte und Gemeinden sollen Brachflächen höher besteuern können, um Eigentümer zu bewegen, diese als Bauplätze zur Verfügung zu stellen. „Kommunen sollen selbst Anreize zur Innenentwicklung setzen können“, heißt es im grün-schwarzen Koalitionsvertrag (Stuttgarter Zeitung vom 20. Mai). Für eine entsprechende Reform möchte sich die Landesregierung im Bund einsetzen.

Viel sagt der Koalitionsvertrag indessen über die Details des Vorhabens nicht aus. Sollte die flexiblere Grundsteuer tatsächlich v.a. auf Brachen zielen, droht die Wiederkehr eines Zombies: Der Baulandsteuer. Diese “Grundsteuer C” wurde bereits in den Jahren 1961 und 1962 erhoben, aber schnell wieder abgeschafft. Sie war äußerst umstritten.

Auch beim neuen Vorhaben der schwarz-grünen Regierung drohen ähnliche Probleme: Wann ist ein Grundstück überhaupt ungenutzt? Was ist mit der Gerätehütte oder der Zwischennutzung? Eine derartige Grundsteuer kann auch nicht gering genutzte Häuser oder Wohnungen in eine effizientere Nutzung treiben. Schließlich werden Investitionsentscheidungen verzerrt.

Immerhin: Nur den Boden zu besteuern und auf die Besteuerung der aufstehenden Gebäude zu verzichten, ist ein konzeptioneller Fortschritt. So wird die effiziente Nutzung der Grundstücke wenigstens nicht bestraft. Vorzugswürdig wäre allerdings eine Steuer, welche die Bodeneigentümer unabhängig davon belastet, wie das Grundstück genutzt wird, und zwar in Abhängigkeit vom maximal erzielbaren Bodenertrag (Sollertrag). Dies kann eine Bodenwertsteuer leisten, wie sie (neben einer anderen Variante) von der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” (http://www.grundsteuerreform.net) propagiert wird. Es ist unverständlich und wahrscheinlich dem Unverständnis der Materie geschuldet, dass sich die Politik hiermit so schwer tut.

Boden behalten, Basel gestalten – Erfolg der neuen Bodeninitiative

Dirk Löhr

Die Schweizer haben’s drauf. In einem Volksbegehren votierten 66,9 Prozent mit einem “Ja” für das Anliegen der „Neuen Bodeninitiative (Boden behalten und Basel gestalten)“, die v.a. von linksliberalen Kreisen  getragen wurde. Die Stimmbeteiligung lag bei 68,4 Prozent. Es handelt sich um den zweiten Anlauf, der dem Gegenvorschlag zu einer 2014 zurückgezogenen ersten Initiative entspricht. Somit darf der Kanton Basel-Stadt (vergleichbar mit einem deutschen Stadtstaat) darf künftig sein Land nicht mehr verkaufen. Vielmehr muss er den Boden von nun an fast nur noch im Baurecht, das dem deutschen “Erbbaurecht” entspricht,  abgeben.

WebSite der Initiative: http://www.neue-bodeninitiative.ch/
WebSite der Initiative: http://www.neue-bodeninitiative.ch/

Somit darf ein Grundstück zwar privat genutzt werden, z.B. durch die Errichtung eines aufstehenden Gebäudes. Dennoch bleibt die öffentliche Hand Eigentümer. Sie behält die Kontrolle über den Nutzungszyklus der Immobilie und erhält einen Bauzins (in Deutschland: “Erbbauzins”) als Nutzungsentgelt. Dementsprechend ist das Ziel der Bodeninitiative, dauerhaft höhere Erträge als mit der bisherigen Land-Verkaufspolitik zu erzielen. Zudem soll familienfreundliches, umweltschonendes und bezahlbares Wohnen gefördert werden. Gleiches gilt für soziale, kulturelle und gewerbliche Aktivitäten. Auch der Bodenspekulation soll Einhalt geboten werden. Gerade in Basel ist der Leidensdruck in puncto bezahlbares Wohnen hoch, was wohl ein wesentlicher Grund für den Erfolg der Initiative war. Das Volksbegehren wurde wesentlich von den Stiftungen Habitat und Edith Mayron, der Dachverband der Wohngenossenschaften in der Nordwestschweiz sowie weiteren Organisationen wie Hausverein und Mieterverband und auch Parteien wie SP und EVP angestoßen.

Ein 29. Februar passiert in der Regel nur alle vier Jahre. Immerhin: Wenn so etwas wie in Basel auch andernorts alle vier Jahre passieren würde, stünde es besser mit der Zukunft.

 

IW Köln zur sozialen Wohnraumförderung: Am Kern des Problems vorbei

Dirk Löhr

Die Bundesregierung will die soziale Wohnraumförderung ausweiten, um mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt jedoch, wie wenig treffsicher die Förderung ist: Nur 46 Prozent der Haushalte in Sozialwohnungen sind wirklich bedürftig. Zudem fehlt es in Deutschland nicht am Willen zu bauen – sondern an Bauland.

IW Köln

Der IW Köln fordert daher einmal eine Bodenwertsteuer (s. auch die Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” und zweitens die Ausweisung von mehr Bauland. Zum Beitrag und zu den Downloads:

http://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/beitrag/soziale-wohnraumfoerderung-am-kern-des-problems-vorbei-269145

So richtig der IW Köln grundsätzlich liegt: Die geforderten Baulandneuausweisungen sind sicherlich in gewissem Umfang unumgänglich, aber dennoch ökologisch bedenklich. Hierzu gibt es jedoch Alternativen, auf die wir in einem der folgenden Blogartikel eingehen wollen.

 

Steuerliche Förderung des Wohnungsneubaus: Schuss ins eigene Knie

Dirk Löhr

wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 4. Februar berichtet (“Neue Steueranreize sollen Wohnungsbau in Fahrt bringen”, von A. Scheuermann), plant die Bundesregierung eine neue steuerliche Förderung zur Ankurbelung des Wohnungsneubaus. Es geht um eine Sonderabschreibung. Die Baumaßnahmen müssen bis Ende 2018 beginnen, damit diese in Anspruch genommen werden kann. Maßgebend ist das Datum des Bauantrages. Die Sonderabschreibung soll 10 Prozent jeweils im Jahr der Anschaffung beziehungsweise Herstellung und im Folgejahr sowie 9 Prozent im dritten Jahr betragen. Insgesamt können also zusätzlich zur normalen Abschreibung von 2 Prozent jährlich in den ersten drei Jahren 29 Prozent der Baukosten steuerlich abgeschrieben werden. Die Sonderabschreibung gilt nur zeitlich befristet. Letztmalig ist sie im Jahr 2022 möglich. Das Gesetz muss allerdings erst vom Parlament verabschiedet werden.Crowdfunding_Geldregen (1) Was sich zunächst gut anhört und natürlich von den Verbänden der Immobilienwirtschaft beklatscht wird, kann sich aber bei näherem Hinsehen als ein Schuss ins eigene Knie herausstellen. Woran die Förderung nämlich nichts ändert, ist die Knappheit der zur Verfügung stehenden Flächen – v.a. in den Agglomerationen, wo die Wohnungen gebraucht werden. Ganz im Gegenteil wird die Situation hier noch verschärft. Man versetze sich in die Situation eines potentiellen Investors. Dessen Zahlungsbereitschaft für Grundstücke richtet sich nach dem Residualwert, also der Differenz zwischen den (abdiskontierten) Einnahmen sowie den Kosten (incl. kalkulatorischen Gewinn). Schäubles Förderung erhöht dessen Einnahmen bzw. senkt seine Kosten – das Resultat sind höhere “Bieterrente”n und damit höhere Grundstückspreise.

Und die Rechnung geht wie üblich an den Steuerzahler: Laut Finanzministerium entgehen nämlich Bund, Ländern und Gemeinden durch die anvisierten Maßnahmen bis 2020 insgesamt 2,15 Milliarden Euro Steuereinnahmen. Genau dieses Geld heizt die Grundstückspreise weiter an; und das Loch muss v.a. durch die Lohn- und Umsatzsteuerzahler gefüllt werden – nach dem Motto: Das Kleinvieh soll den Mist machen.

Das Ziel der Regierung, die sog. “Baukosten” auf 3.000 Euro pro Quadratmeter zu beschränken, dürfte so ziemlich sicher verfehlt werden – zumal regionale und auch zeitliche Unterschiede in den “Baukosten” eben am aller wenigsten aufgrund von Preisunterschieden zwischen Ziegeln, Stahlträgern und Mörtel zustande kommen. Wenn diese in Mainz zu teuer sind, holt sie ein Investor eben aus dem ländlichen Birkenfeld. Die Unterschiede in den sog. “Baukosten” resultieren eben weniger aus dem eigentlichen Bau, werden v.a. durch Unterschiede in den Grundstückspreisen bewirkt.  Und diese werden dank Schäuble & Co. weiter angeheizt.

Aus der Sache würde ein Schuh, wenn man die Zahlungsströme genau umdrehen würde: Eine höhere Grundsteuer, aber bitte auf den Bodenwert. Wir haben dieses Thema wieder und wieder in diesem Blog behandelt und dabei auf die Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” verwiesen.  Hierdurch könnte ein Nutzungsdruck für Grundstückseigentümer erzeugt werden, ihre Flächen einer effizienteren Nutzung zuzuführen, z.B. auf dem Weg der Nachverdichtung. Ein höherer Nutzungsdruck heißt zudem ein höheres Grundstücksangebot, und das drückt auf die Grundstückspreise. Und das eingenommene Geld könnten die Kommunen z.B. für sozialen Wohnbau nutzen.

 

 

 

 

Spritsteuer zur Finanzierung der Flüchtlingswelle: Goldener Vollpfosten mit Schleifchen für Wolfgang Schäuble

Dirk Löhr

In dem schönen Andenstaat, in dem ich derzeit weile, kann ich meine deutsche Herkunft nicht verbergen. Das liegt weniger an der Hautfarbe und den sehr ausbaufähigen Spanischkenntnissen, als vielmehr an dem Kainsmal, das ich seit vorgestern auf der Stirn trage – in Form einer Hand. Meiner Hand, um genau zu sein. Der Reflex, der diese kürzlich bei der Zeitungslektüre in Zuckungen versetzte, war nicht mehr beherrschbar.

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Schäubles Haus wartete mit einem neuen Vorschlag auf. Der deutsche Staat braucht Geld, um die Flüchtlingsfrage zu bewältigen. So weit richtig. Andere Staaten auch. Auch richtig. V.a. geht es um die Finanzierung der Sicherung der europäischen Außengrenzen, aber das ist bei weitem nicht alles. Und die Spritpreise sind derzeit billig. Warum also nicht die Ausgaben, die aufgrund der Flüchtlingswelle entstehen, durch einen steuerlichen Aufschlag auf den Benzinpreis finanzieren – am besten europaweit?

Die Flüchtlingswelle wird – zumindest, was die Folgeunterbringung angeht – voraussichtlich weniger auf das flache Land gespült. Dort gibt es zwar Leerstände, aber weder Infrastruktur,  noch ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, noch die notwendige Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung. Ein großer Teil der Flüchtlinge wird dort landen, wo es schon viele Menschen gibt – das sind die Agglomerationen. Die Bevölkerungsdichte wird dort noch weiter steigen, ebenfalls die Konkurrenz um den Wohnraum. Die Folge werden weiter steigende Bodenrenten sein – und in der Folge steigende Mieten. Die Profiteure sind die Grundstückseigentümer in den Agglomerationen. Bezahlbares Wohnen wird in Zukunft nicht einfacher darzustellen sein.

Wer Solidarität bei der Finanzierung der Flüchtlingswelle bemühen möchte, müsste hier ansetzen: Die steigenden Bodenerträge sollten eben nicht in die privaten Kassen der Grundstückseigentümer fließen – und damit auch die Flüchtlingswelle nicht nur durch Steuern v.a. der abhängig Beschäftigten und Konsumenten finanziert werden. Das Mittel der Wahl auch für die Finanzierung der Flüchtlingswelle wäre daher eine Bodenwertabgabe, die wir in diesem Blog wie ein Ceterum Censeo fordern (Grundsteuer: Zeitgemäß!).

Stattdessen möchte das Finanzministerium den Sprit steuerlich verteuern. Dies erhöht die Transportkosten und die Kosten des Pendelns. Die urbanen Bodenrenten hängen aber v.a. von drei Faktoren ab: Dem Radius der Agglomarationen (derzeit wird wieder verstärkt Bauland ausgewiesen, auch als Folge der Flüchtlingswelle), der Bevölkerungsdichte (diese steigt aufgrund der Migrationswelle) und den Transportkosten – die Schäuble nun künstlich, über die Erhöhung der Steuer auf Sprit, erhöhen möchte.

Also: Nicht nur, dass Schäuble nichts gegen die migrationsbedingte Bereicherung der Grundstückseigentümer in den Zentren und der damit einhergehenden Umverteilung von Vermögen und Einkommen unternimmt. Mit der angedachten Spritsteuer möchte er sogar noch einen Wirkungsverstärker einbauen. Was die Akzeptanz der Migranten angeht, könnte sich dieser dann als Brandbeschleuniger erweisen.

Man verstehe mich nicht falsch: Die Erhöhung der Steuer auf Sprit ist durchaus bedenkenswert – aus ökologischen Gründen. Eine solche Steuer wirkt aber regressiv – sie trifft die Einkommensschwachen und die ländlichen Regionen vergleichsweise härter als die Einkommensstarken und die raumwirtschaftlichen Zentren. Aus diesem Grunde haben wir in diesem Blog auch immer für eine Rückverteilung derartiger Abgaben im Rahmen eines ökologischen Grundeinkommens plädiert, um sie überhaupt politisch durchsetzbar zu machen.

Mittlerweile schrillen aber genau aus diesen verteilungspolitischen Gründen auch in der CDU-Parteizentrale die Alarmglocken. Die Kakophonie ist im vollen Gange; es scheint, dass Schäuble wieder zurückgepfiffen wird. Julia Klöckner beispielsweise vertritt auch Pendler aus dem strukturschwachen Rheinland-Pfalz, denen der Schäuble-Vorschlag gar nicht schmecken dürfte. Und bald möchte sie dort Wahlen gewinnen.

Gratulation, Herr Schäuble. Ihr Vorschlag ist zwar einstweilen auf Eis gelegt, würde sich aber durchaus sehr gut in den Reigen der vielen steuerpolitischen Schwachsinningkeiten in Deutschland einreihen. Mich würde es daher gar nicht wundern, wenn dieser Zombie demnächst wieder aufersteht. Darum geht der Goldene Vollpfosten mit Schleifchen an Sie. Sie haben ihn sich redlich verdient.

Lage, Lage, Lage: Die Hamburger kommen!

Dirk Löhr

Die Wohnungspreise in Hamburg werden langsam unerschwinglich. Zuerst wanderten die Hamburger nach Lündeburg ab, doch auch das kann sich niemand mehr leisten. Die Ränder des Speckgürtels der Metropole heißen nun Bienenbüttel und Bad Bevensen.

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Quelle: HAZ vom 29.12.2015, Ausschnitt

Möglich ist dies nur durch eine gute Infrastruktur-ausstattung bzw. Verkehrsanbindung. S. hierzu den Artikel von Gabriele Schulte aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 29.12.

Hurra, die Hamburger kommen! (bitte klicken)

Das ohnehin schon hoch verschuldete Hamburg trägt freilich den Großteil der Infrastrukturkosten, die nötig sind, um die Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.

Naturschutz vs. Mieterschutz: Beispiel Hannover

Dirk Löhr

Im Raumordnungsprogramm ist Hannover nun als “waldarmer Naturraum” eingestuft. Konsequenz: Anstatt bislang 35 Meter, soll der Abstand von Siedlungs- zu Waldflächen nunmehr 100 Meter betragen. Dies beschneidet jedoch die Möglichkeiten für den Ausweis neuer Siedlungsflächen, die aufgrund des Siedlungsdrucks dringend benötigt werden.

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Neubaugebiet (eigenes Foto)

Können keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden, drohen höhere Mieten – das Wohnen wird auch in Hannover zunehmend unbezahlbar. S. hierzu den Artikel von Conrad von Meding aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 16.12.2015:

Region will Bauen am Wald verbieten (bitte klicken)

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Der Konflikt zwischen ökologischen und sozialen Zielen könnte entschärft werden, wenn die bestehenden Siedlungsflächen besser genutzt würden. Einen Druck auf un- und untergenutzte Flächen könnte eine bodenwertbezogene Grundsteuer entfalten – im Gegensatz zur heutigen Grundsteuer B und auch im Gegensatz zu den Modellen, die derzeit von den Länderfinanzministern diskutiert werden.  Man kann nur hoffen, dass die Länderfinanzminister endlich die betreffenden Forderungen der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” aufgreifen.

Immobilienökonomie à la Schäuble: Wer hat, dem wird gegeben

Dirk Löhr

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) reagiert. Die Flüchtlingsströme zeigen längst Auswirkungen auf die ohnehin schon angespannten Wohnungsmärkte in vielen Ballungsregionen. So plant Schäuble zeitlich begrenzte Steueranreize zur Förderung von preiswertem Wohnungsbau. Vorgesehen ist bei Baubeginn in den Jahren 2016 bis 2018 eine Sonderabschreibung von bis zu 10 Prozent jährlich, um Wohnungsknappheit schnell zu beseitigen.

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Steuervorteile bedeuten für die privaten Bauherren zunächst geringere Kosten und ein höheres verfügbares Einkommen. Dieses, so Schäubles Befürchtung, könnte durch die Bundesländer in Form höherer Grunderwerbsteuersätze abgeschöpft werden. Er fordert daher, dass die Länder bezüglich einer Erhöhung der Grunderwerbsteuersätze still halten. Die von Schäuble skizzierte Gefahr besteht tatsächlich. Erstaunlich allerdings, dass ein wesentlich näher liegender Effekt Schäuble nicht in den Sinn kommt: Geringere Kosten und höhere verfügbare Einkommen bedeuten, wenn diese nicht staatlicherseits abgeschöpft werden, zunächst einmal höhere Bodenrenten. Die steuerlichen Vorteile werden dann eben nicht von den Ländern, sondern von den privaten Grundstückseigentümern eingestrichen.  Im schlimmsten Fall, wenn sich die Steuervorteile als zusätzliche Nachfrage auf dem lokalen Wohnungsmarkt niederschlagen, können die Mieten sogar anziehen. Von wegen Entlastung. Das wäre dann schöner ein Schuss ins eigene Knie. Nun möchte Schäuble die Förderung auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten konzentrieren.  Dies wird zu einer Diffusion der Einkommensvorteile beitragen und den beschriebenen Effekt zugegebenermaßen abschwächen – allerdings nicht beseitigen. Dies vor allem deswegen, weil Schäuble ein Kernproblem überhaupt nicht angeht: Gerade in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten existieren nicht ausreichend Grundstücke. Bauen kann aber nur, wer schon im Eigentum eines Grundstückes ist.  Diese privilegierten Grundeigentümer streichen dann auch die Steuervorteile ein. Wieder kommt die bewährte Devise zum Zuge: Wer hat, dem wird gegeben. Es bleibt festzuhalten: Die beabsichtigte Subventionitis ist bezüglich ihrer allokativen Effekte bestenfalls unsicher, wirkt verteilungspolitisch aber eindeutig regressiv.

Wichtig wäre angesichts der derzeitigen Situation vor allem, unter- und ungenutzte Flächen zu mobilisieren sowie zur Nachverdichtung anzureizen. Allerdings eben nicht über Subventionen, sondern über die Grundsteuer: Wer mit seinem Grundeigentum nicht dem Gemeinwohl dient, sondern es den Wohnungsmärkten vorenthält, sollte dafür bezahlen (“Verursacherprinzip”). Dies ergäbe einen Nutzungsdruck und würde das Angebot auf den Wohnungsmärkten erhöhen. Und der Staat gäbe – wie in Schäubles Plan – kein Geld aus, um potenzielle Schädiger (“hortende” Grundstückseigentümer) von ihrem Verhalten abzubringen (“Gemeinlastprinzip”). Das Geld würde von den potenziellen Schädigern an die Gemeinschaft fließen und nicht umgekehrt. Das Mittel der Wahl wäre eine reformierte Grundsteuer, die nur den Boden in die Nutzung drängt, anstatt die dringlich benötigten Wohnungen zu belasten (wie dies die bisherige Grundsteuer macht und auch die Reformvorschläge der Finanzminister vorsehen). Eine effizientere Nutzung von Bestandsgebäuden und ungenutzten Grundstücke könnte auch dazu beitragen, den derzeit wieder ansteigenden Flächenverbrauch auf das Unvermeidliche zu begrenzen. Wir haben in diesem Blog in diesem Kontext schon verschiedene Male auf den Aufruf “Grundsteuer: Zeitgemäß!” verwiesen.

 

Grundsteuerreform: Mieterbund und NABU fordern Bodensteuer

Dirk Löhr

Wohnraum wird knapper und knapper. V.a. in den Ballungsgebieten ist das zu spüren – die Flüchtlingsströme verschärfen das Problem noch. Andererseits existieren in vielen Innenstädten Baulücken, Gewerbebrachen oder es stehen Gebäude leer – oftmals wird der Raum über Jahre oder gar Jahrzehnte ungenutzt gelassen und dem Markt vorenthalten.

NABU und MB

Die gegenwärtige Grundsteuer leistet keinen Anreiz, solche Grundstücke zu mobilisieren. Ebensowenig wird Druck ausgeübt, auf ungenutzten oder untergenutzten Grundstücken zu investieren. Da das Gebäude mit in die Bemessungsgrundlage aufgenommen wird, bestraft man sogar die effiziente Nutzung der Fläche.  Im Zuge der anstehenden Grundsteuerreform kreisen die Reformvorschläge der Finanzminister jedoch derzeit nur um “verbundene Bemessungsgrundlagen” (also Grund und Boden plus Gebäude). Unter diesem Vorzeichen ist keine Änderung der bestehenden Fehlanreize zu erwarten.

Mieterbund und NABU fordern daher bei den Finanzministern ein Umdenken. Sie propagieren eine Grundsteuer, die den Wert des Bodens (Grundstücks) zum Maßstab macht. Das Zurückhalten von Immobilien und ihre ineffiziente Nutzung muss teurer werden. So könnte ein Nutzungsdruck entfaltet und Bewegung in den Grundstücksmarkt gebracht werden. Es entstünde ein breitenwirksamer Investitionsanreiz, der zur Deckung des hohen Bedarfs an neuem Wohnraum beitragen könnte.

Die gemeinsame Presseerklärung der Präsidenten von Mieterbund und NABU Dr. Rips und Tschimpke kann hier heruntergeladen werden:

Pressemitteilung vom 27.11.2015 (bitte klicken)

Der NABU ist Erstunterzeichner, der Mieterbund Unterstützer der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” (bitte klicken).  Auf der Website der Initiative sind noch viele weitere Argumente dargestellt, die für eine bodenbezogene Grundsteuer sprechen.

Der Mietreport: Wenn Wohnen unbezahlbar wird

Dirk Löhr

Was würden Sie von einem Film über Aktien und deren Kurse halten, in dem das Wort “Gewinn” kein einziges Mal vorkommt?

Möglicherweise dasselbe wie ich von einem Bericht über die Hausse auf den Immobilienmärkten, welcher den Begriff “Bodenrente” kein einziges Mal erwähnt.

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

Die Bodenrente ist, wie die Abbildung illustriert, nämlich in den letzten Jahren in Deutschland fortlaufend gestiegen. Das ist der eigentliche Grund für die im Film

Der Mietreport: Wenn Wohnen unbezahlbar wird (bitte klicken)

beklagten hohen Mieten (in 3Sat erstmalig im Abendprogramm des 23.10.2015 ausgestrahlt). Das zugleich sinkende Zinsniveau führt dann zur Formel für die steigenden Preise auf dem deutschen Immobilienmarkt.

Der Bericht zeigt Mieterhöhungen im Zuge energetischer Sanierung: Dies ist aber nichts Anderes als ein legales Mittel, um diese gestiegenen Bodenrenten über Mieterhöhungen auch abzuschöpfen.

Und die im Film erhobene Forderung, angesichts der Notwendigkeit, Energieeffizienz mit bezahlbarem Bauen und Wohnen zu verbinden, müsse der Staat ran: Dies ist die alte Leier, die Taschen der Rentiers auf Kosten der Steuerzahler zu füllen (also die in diesem Blog immer wieder thematisierte Ursünde).

Von der möglichen Rolle von kommunalen Erbbaurechten (die ja vor knapp 100 Jahren gerade vor dem Hintergrund angespannter Wohnungsmärkte in Deutschland eingeführt wurden) oder auch von der möglichen Rolle einer reformierten Grundsteuer erfährt der geneigte Zuschauer indessen nichts. Obwohl gerade diese Instrumente in der Lage wären, die Bodenrente abzuschöpfen, eine Verdichtung zu forcieren und auch aus anderen Gründen Erleichterung auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen.

Auf der anderen Seite stellt der Film gut dar, dass Auflagen, Verbote und Gebote (s. die Diskussion um die Mietpreisbremse) für sich genommen allenfalls nur sehr beschränkt wirksame Mittel  zur Beeinflussung der Marktkräfte darstellen.

Fazit: Ein sehr interessanter, gut gemachter Film; hinsichtlich des Niveaus der Durchdringung des Themas aber leider nicht Avantgarde.