Tag Archives: Henry George Theorem

Showdown: Lufthansa verliert Luftkampf um Abu Dhabi

Dirk Löhr

Araber: Den Umgang mit Dromedaren traut man ihnen zu, nicht aber das Management von Airlines. Staatsgesellschaften: Miese Performance und schlechter Service, wenn man den Lehrbüchern der Wirtschaftswissenschaft trauen darf.

Flughafen Frankfurt, Terminal 1
Flughafen Frankfurt, Terminal 1

Darf man aber nicht. Die Realität: Die Bediensteten der Golf-Airlines verdienen wesentlich besser als das Personal der westlichen Fluggesellschaften. Die Abstände zwischen den Sitzreihen sind größer, der Service für die Fluggäste ist deutlich besser. Und gleiches gilt für die Performance der Fluggesellschaften: Sie hebt sich ebenfalls deutlich von Lufthansa & Co.  ab.

Denn die Kosten der Golf-Airlines sind wesentlich geringer als die der westlichen Konkurrenz. Lange hat sich der Westen gegen die Golf-Airlines gewehrt. Jedes Mittel war recht, auch böse marktwirtschaftliche Fouls (s. unseren Beitrag „Luftkampf – der Abschuss des Kranichs“ ). Nun streckt die Lufthansa die Waffen. Etihad hat den Kampf um die Lufthoheit über Abu Dhabi gewonnen. Zum Sommerflugplan werde die größte deutsche Fluggesellschaft die Verbindung von Frankfurt nach Abu Dhabi einstellen (o.V. 2014a). Die Araber fliegen zweimal täglich zu ihrem eigenen Hub, um die Passagiere von dort aus in alle Welt weiterzutransportieren. Im Codesharing-Verfahren gemeinsam mit Airlines wie Air Berlin, Alitalia und Air Serbia gibt es weitere tägliche Verbindungen. Insgesamt bietet Etihad so 49 wöchentliche Verbindungen zwischen Deutschland und Abu Dhabi an. Mit ihrer einzigen Verbindung pro Tag kommt die Lufthansa hiergegen nicht mehr an (o.V. 2014b).

Schon seit geraumer Zeit beschwert sich die Lufthansa über unlauteren Wettbewerb Seitens der Etihad  und anderer Golf-Airlines. Luftfahrtexperten sind da aber anderer Meinung. So sagt Andreas Knorr von der Verwaltungshochschule in Speyer, dafür gäbe es keinen Beleg. Der Treibstoff wird auch in Dubai von denselben Mineralölkonzernen zu denselben Konditionen vertrieben wie an allen anderen internationalen Großflughäfen auch (Frommberg 2013). Richtig ist zwar, dass bei der Etihad der Staatseinfluss hoch ist – dies war und ist allerdings auch bei westlichen Airlines der Fall.

Entscheidend ist vielmehr die Standortpolitik (Cameron 2012; Frommberg 2013). Und hier haben die Golfstaaten eine ganz neue Ölquelle entdeckt: Die geographische Lage. 90 % der Weltbevölkerung können mit einem Nonstopflug nach Dubai gebracht werden (s. den Blogbeitrag „Luftkampf – der Abschuss des Kranichs“).

Die Golfstaaten bereiten sich konsequent auf das Ende des Ölzeitalters vor, indem sie mit ihren Boden- und Ressourcenrenten eine entsprechende Infrastruktur aufbauen (Frommberg 2013). Weil die Mittel eben aus den Boden- und Ressourcenrenten stammen, müssen nicht die Kosten für Arbeit und Kapital durch Steuern und andere Abgaben erhöht werden. Die Expansion speist sich vielmehr aus dem Prinzip der sich selbst finanzierenden Infrastruktur (Harrison 2006): Die aufgebaute Infrastruktur erhöht die Bodenrenten, und diese werden umgekehrt für den Aufbau der Infrastruktur verwendet. Bei der westlichen Konkurrenz hingegen wird die Bodenrente privatisiert, und für Aufbau und Erhalt der Infrastruktur Kapital und Arbeit herangezogen, die unter dieser Belastung immer mehr ächzen. Hierin, mit einer praktischen Umsetzung eines verallgemeinerten Henry George-Prinzips, können die Golf-Airlines ihre Wettbewerbsvorteile erzielen und eine westliche Airline nach der anderen ausknocken.

Die arabischen Feudalstaaten wurden immer als Rentenökonomien betrachtet. Das sind sie. Das sind die westlichen Staaten allerdings auch (darüber handelt dieser Blog; s. auch Löhr 2013). Im Fall der Luftfahrtindustrie scheinen die arabischen Feudalstaaten allerdings fortschrittlicher und intelligenter zu sein als der angeblich (ökonomisch) so aufgeklärte Westen.

 

Mehr Information:

Cameron, D. (2012): Emirates spannt sein Netz rund um den Globus, in: Die Welt Online 12.03. Online: http://www.welt.de/wall-street-journal/article13917161/Emirates-spannt-sein-Netz-rund-um-den-Globus.html

Frommberg, L. (2013): „Ähnelt stark der Swissair“ – Interview mit Andreas Knorr, aeroTelegraph vom 2.1. Online: http://www.aerotelegraph.com/interview-wie-emirates-qatar-etihad-ueberleben-probleme-herausforderungen

Harrison, F. (2006): Wheels of Fortune – Self-funding Infrastructure and the Free Market Case for a Land Tax, London.

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

o.V. (2014a): Etihad gewinnt, Handelsblatt.com vom 16.10. Online: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/lufthansa-stoppt-abu-dhabi-fluege-etihad-gewinnt/10845834.html

o.V. (2014b): Konkurrenz durch Etihad: Lufthansa streicht Abu Dhabi als Flugziel, in: Spiegel-Online vom 16.10. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/lufthansa-streicht-flugziel-abu-dhabi-wegen-etihad-a-997490.html

Horrende Abgaben für örtliche Straßensanierung

Dirk Löhr

Ein intelligentes System zur öffentlichen Finanzierung könnte sämtliche Infrastrukturmaßnahmen aus der Bodenrente (also den Bodenerträgen) finanzieren, wenn diese nur konsequent abgeschöpft würde.

Straßensanierung in Pößneck
Straßensanierung in Pößneck

Wir haben in diesem Blog immer wieder auf das zugrunde liegende Henry George-Theorem hingewiesen. Steuern und andere Beiträge könnten unter diesen Bedingungen im Idealfall gänzlich entfallen.

Dies gilt nicht zuletzt auch für Straßenausbaubeiträge, die heutzutage ein Quell steter Freude sind: Oft wird der Zusammenhang zwischen Nutzen und Kosten zerrissen, wenn z.B. wenige Anlieger für tausende Autofahrer zahlen, welche die Straße passieren. Die Abgaben kommen oft unerwartet und in einer Höhe auf die Bürger zu, welche deren Leistungsfähigkeit überfordert. Dabei schlagen sich die Kosten der betreffenden Maßnahmen nur zu einem geringen Teil in Bodenwerterhöhungen nieder, weil die Bodenrenten und Bodenwerte durch die heutigen Abgaben erheblich gedämpft werden (s. den Beitrag “Ist das den ganzen Aufwand wert? Abschöpfungen im Rahmen der städtebaulichen Sanierung“). Werden Grundstücke von mehreren Straßen erschlossen, werden z.T. keine Beitragsermäßigungen gewährt, obwohl sich auch das erhöhte Verkehrsaufkommen dämpfend auf Bodenrente und Bodenwert auswirken kann. Ob die Bürger somit für ihre Zahlungen einen entsprechenden Gegenwert erhalten, ist daher zumeist mehr als fraglich. Weil schließlich von den zuständigen Stellen nicht das eigene Geld ausgegeben wird, werden manchmal auch nicht notwendige Maßnahmen angeordnet. Doch auch die Akzeptanz für eigentlich notwendige Sanierungsmaßnahmen hält sich vor dem Hintergrund des Gesagten in engen Grenzen.

Report München (ARD) vom 30.09. zeigt im Beitrag

Horrende Abgaben für örtliche Straßensanierung” (bitte klicken)

die Problematik sehr plastisch auf.

 

 

Denken tut doch gar nicht weh! Zu Gabriels PPP-Renaissance

Dirk Löhr

Es geht um die zunehmend verrottende Infrastruktur. Nichts weniger als der Standort Deutschland steht auf dem Spiel. Seit Jahren wird in Deutschland viel zu wenig in Straßen, Brücken und Schulen investiert.

Schultoilette
Schultoilette

Allein für die Sanierung der Verkehrswege sind schätzungsweise pro Jahr rund sieben Milliarden Euro zusätzlich nötig; der Etat sieht für die gesamte Legislaturperiode aber nur fünf Milliarden vor. Vor allem durch das Fahren auf Verschleiß will Schäuble also auf die schwarze Null kommen (s. unseren Beitrag „Die ´schwarze Null´: Schäubles Mogelpackung“).

Dass es dies alleine aber nicht sein kann, weiß auch Schäuble. In unserem Beitrag „PKW-Maut: Lichtblick am Horizont“ haben wir erläutert, warum eine PKW-Maut daher grundsätzlich nicht verkehrt ist. Allerdings nicht so, wie sie Verkehrsminister Dobrindt ausgestalten will. Und auch in finanzpolitischer Hinsicht  ist die umstrittene PKW-Maut ein Rohrkrepierer. Selbst wenn die Koalitionspartner noch einen Gesetzentwurf zustande bringen, wird die Abgabe bei Weitem nicht genug Geld einbringen, um einen nennenswerten Beitrag zur Lösung des Infrastrukturproblems zu erreichen (Schieritz 2014).

Schlagloch
Schlagloch

Also greift man erneut auf ein Konzept zurück, das schon in der Vergangenheit wiederholt versagt hat: Öffentlich-Private Partnerschaften (Public Private Partnerships, PPPs). Finanzminister Schäuble kalkuliert bereits, wie viel ein privater Betrieb von Autobahnen kosten würde. Der Rechenschieber wird ihm dabei von Wirtschaftsminister Gabriel gehalten, der eine diesbezügliche Arbeitsgruppe eingesetzt hat. In dieser Arbeitsgruppe sitzen unabhängige Experten wie der Deutsche-Bank-Chef Jürgen Fitschen, Allianz-Vorstandsmitglied Helga Jung und Torsten Oletzky, Vorstandsvorsitzender der Ergo Gruppe (o.V. 2014).

In dieser Gruppe sollen verschiedene Modelle geprüft werden, um v.a. die unter den derzeit niedrigen Zinsen leidenden Versicherungen ein wenig glücklicher zu machen: U.a. geht es darum, wie die strengen Kapitalanlagevorschriften für Versicherer modifiziert werden können, damit diese besser in Infrastrukturprojekte investieren können, um sich an den Infrastrukturrenten während der Niedrigzinsphase schadlos zu halten. Es wird u.a. darüber nachgedacht, den Bau von Straßen oder Brücken im Rahmen von PPPs an Betreiberunternehmen auszulagern. Diese könnten die Infrastrukturanlagen dann über 30 Jahre und mehr betreiben; sie könnten sich über privat eingenommene Nutzungsgebühren finanzieren. Ebenfalls ist ein Fonds im Gespräch, der bei Banken und Versicherungen Geld einsammeln soll, mit dem der Straßen und Brückenbau sowie –sanierung finanziert werden soll.

Man muss jedoch kein Prophet sein, um die Auswirkungen derartiger PPPs abzuschätzen: Sattsam bekannt ist, dass privates Kapital ist teurer als öffentliches, weil Risikoprämien bezahlt werden müssen. Allein dieser Effekt stellt in der Regel sämtliche Effizienzvorteile von privaten Betreibern in den Schatten  (Löhr 2013). Selbst, wenn sich der Staat noch weiter verschulden würde, wäre dies in der derzeitigen Niedrigzinsphase wahrscheinlich wesentlich wirtschaftlicher als die Heranziehung von Kapital im Rahmen von PPPs.

Kurzfristig wird so über PPPs zwar der Haushalt geringfügig entlastet, langfristig kommen aber umso größere Summen auf die Allgemeinheit zu – allerdings sind Schäuble und Gabriel dann voraussichtlich nicht mehr im Amt. Diese Kosten und Mehrkosten können in der Zukunft entweder über

  • höhere Gebühren (wenn die Autofahrer zur Kasse gebeten werden);
  • höhere Steuern (wenn die Belastungen auf die Allgemeinheit abgewälzt werden);
  • Einsparungen bei anderen staatlichen Leistungen (z.B. im Rahmen des Sozialsystems) oder
  • zusätzlicher Verschuldung eben in der Zukunft

eingefangen werden.

Wie die Landesrechnungshöfe sieht denn auch der Bundesrechnungshof die PPPs, wie sie u.a. im Straßenbau um sich greifen, kritisch. Beispielsweise sind beim Ausbau der A 8 von Augsburg nach München im Vergleich zu einer “konventionellen Realisierung” die Kosten explodiert. Fünf der bisher sechs realisierten Projekte in privater Hand sind um insgesamt mehr als 1,9 Milliarden Euro teurer gewesen als eine herkömmliche Finanzierung über den Haushalt (Kröger 2014a; Kröger 2014b).

Dennoch greift Vater Staat gerne auf PPPs zurück. Bei der herkömmlichen Kreditaufnahme in staatlicher Eigenregie müssten die Kredite für das geplante Bauwerk nämlich sofort als Schulden verbucht werden. Dagegen steht jedoch die Schuldenbremse. Bei einer PPP fällt hingegen nur die jährliche Rate an den privaten Partner an. Die Schuldenbremse wird so wirksam umgangen (vgl. auch den Blogbeitrag „Milliardengrab: Autobahnbau via Public Private Partnership“ ).

Dabei gibt es Alternativen jenseits von PPPs und höherer Verschuldung. Ein effizientes öffentliches Finanzierungssystem würde nämlich (auch für öffentliche Güter) diejenigen bezahlen lassen, die von den öffentlichen Gütern profitieren. Dies auf Basis von Grenzkostenpreisen, nicht anders als bei privaten Gütern. Dabei sind die Nutznießer der Investitionen in öffentliche Güter nicht unbedingt mit den unmittelbaren Nutzern der Einrichtungen identisch: Eine neue Straße oder ein Hochgeschwindigkeitszug reduziert Transportkosten. Nun sind die Bodenrenten ein Residuum, das verbleibt, nachdem alle anderen Produktionsfaktoren bezahlt wurden (s. die Tabelle unten). Daher schlagen sich reduzierte Transportkosten in erhöhten Bodenrenten und Bodenwerten nieder. Eine neue Straßen- oder Zugverbindung wertet beispielsweise eine angeschlossene Ortschaft auf. Die dortigen Bodenrenten und Bodenwerte steigen. Wird jedoch die Straße nicht aus einer Abgabe auf die Bodenrente finanziert, zahlt nicht der Grundstückeigentümer für den erhaltenen Gegenwert. Weil diesem die erhöhte Bodenrente überlassen wird, blutet stattdessen i.d.R. der Steuerzahler.

Gegen dieses Prinzip der Rentenökonomie steht das der Reziprozität, also der Verbindung von Leistung und Gegenleistung: „Pay for what you get!“ Hiernach müsste der Grundstücksbesitzer für seinen Vorteil – den höheren Grundstückswert – bezahlen, und der Nutzer einer Infrastrukturanlage für die Grenzkosten, die er der Gemeinschaft aufbürdet.

Diese Forderungen führen zum Henry George-Theorem. Gemäß dem Henry George-Theorem (auch bekannt als George-Hotelling-Vickrey-Theorem) könnten unter idealen Bedingungen (optimal Bevölkerungsgröße etc.) alle öffentlichen Güter in einem Gemeinwesen allein aus ihrer (Boden-) Rente finanziert werden, ohne dass auf Steuern zurückgegriffen werden müsste (dabei wird vorausgesetzt, dass externe Kosten durch geeignete Abgaben internalisiert werden).

Das Henry George-Theorem kann aber auch anders herum gelesen werden: Danach werden (Boden-) Renten erst durch öffentliche Güter und Dienstleistungen geschaffen. Die (Boden-) Renten entstehen aufgrund ökonomischer Vorteile von Agglomerationen und der Arbeitsteilung, den Opportunitätskosten durch die Nutzung knapper Standorte durch bestimmte Nutzer, und nicht zuletzt durch die Infrastruktur, die durch die Öffentlichkeit geplant und finanziert wird. Ohne öffentliche Infrastruktur könnten die Vorteile von Agglomerationen nicht genutzt werden. Öffentliche Infrastruktur macht erst die Produktion von privaten Gütern und Dienstleistungen möglich. Wenn man überhaupt – neben Arbeit, Boden und Kapital – noch eine Kraft in den Rang eines vierten Produktionsfaktors erheben will, so die öffentliche Infrastruktur (dies ist jedenfalls wesentlich sinnvoller als die Einführung eines vierten Produktionsfaktors „Wissen“, was ja auf nichts anderes als eine Aufwertung des Produktionsfaktors „Arbeit“ hinausläuft). Alfred Marshall erkannte schon den Zusammenhang zwischen Bodenrenten und öffentlichen Leistungen und beschrieb die Bodenrenten als “the annual public value of the land” (vgl. Löhr 2013). Dementsprechend kann der Staat als eine „rentengenerierende Institution“ („rent creating institution“) gesehen werden. Dies läuft auf die Erkenntnis von Adam Smith hinaus, dass – da Bodenrenten durch eine „gute Regierung“ erzeugt werden – dieselbe Regierung auch diese Bodenrenten zum Zwecke der Finanzierung der öffentlichen Güter einsammeln sollte. Es ist die Öffentlichkeit, die die rententragenden Vermögensgegenstände eines Gemeinwesens in Wert setzt.

Tabelle: Henry George-Theorem (vereinfachte Version, eigene Darstellung)

Volkseinkommen
Zusammensetzung   Verteilung   Charakter
Private Güter und Dienstleistungen <=> Löhne (Arbeit) <=> Kosten
Zinsen (Kapital)
Öffentliche Güter und Dienstleistungen <=> Renten aus Land und Natur <=> Sozialer Überschuss

Würden die Kosten für die Finanzierung der öffentlichen Güter aus den Bodenrenten finanziert, ließe sich eine natürliche Kopplung zwischen Nutzen und Kosten herstellen. Wenn jedoch – wie heutzutage der Fall – die Bodenrenten privatisiert werden (durch private Grundbesitzer und Unternehmen), können sie nicht für die Finanzierung öffentlicher Güter verwendet werden. Als Konsequenz müssen die Produktionskosten der öffentlichen Güter auf die Steuerzahler abgewälzt werden – mit der Folge der Entkopplung von Nutzen und Kosten im Steuerstaat.

Eine solche Entkopplung liegt auch bei PPPs vor. Auch hierbei werden die ökonomischen Renten privatisiert mit der Folge, dass sie nicht zur Finanzierung der Infrastruktur zur Verfügung stehen. Die Folge sind Ineffizienzen, die über die herkömmlicherweise in den Medien diskutierten Aspekte weit hinausgehen:

  • Viele der diskutierten Infrastruktureinrichtungen haben den Charakter eines natürlichen Monopols. Über an sich wohlfahrtsoptimale Grenzkostenpreise könnten daher die gesamten Kosten gar nicht abgedeckt werden; der Steuerstaat muss immer auf Kosten der Allgemeinheit zuschießen. Dies gilt umso mehr, wenn die Anlagen durch Private betrieben werden.
  • Finanziert der Staat den privaten Betreiber einer Infrastrukturanlage über Steuern, hat dies zudem Entmutigungseffekte (steuerliche Zusatzlasten) zur Folge. Zudem wird der soziale Überschuss durch die höheren Kosten, die den mobilen Produktionsfaktoren auferlegt werden, gedämpft. Der volkswirtschaftliche Kuchen wird durch das Zusammenwirken dieser beiden Effekte wesentlich kleiner, als er sein könnte.
  • Schließlich besteht das Problem der Überlastungen der Infrastruktur, wenn diese – weil über Steuern finanziert – kostenlos zur konkreten Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
  • Will der Staat diese Probleme der Steuerfinanzierung vermeiden, muss er den privaten Betreibern die Vereinnahmung von kostendeckenden Gebühren gestatten (die auch die erhöhten privaten Kapitalkostenforderungen abdecken). Bei vollkostenorientierten Gebühren besteht aber die Gefahr, dass die Nutzung der Infrastruktureinrichtung so weit zurückgeht, dass eine Refinanzierung nicht mehr möglich ist. Konkret wird in der o.a. Arbeitsgruppe über eine streckenabhängige Abgabe der Autofahrer nachgedacht. Die Ballungskosten sollen hingegen offenbar nicht eingefangen werden (so dass man unabhängig davon dieselbe Abgabe für eine Straßenstrecke zahlen würde, ob diese während der Hauptverkehrszeit oder mitten in der Nacht benutzt wird). Die Fehlallokation des Verkehrs ist hier vorprogrammiert.
  • Die gebührenorientierten Finanzierungsmodelle bergen übrigens auch für den privaten Betreiber die Gefahr in sich, dass sie sich nicht rechnen, weil die Bodenrente durch andere Private abgeschöpft wird. Dennoch ist es verlockend, die Infrastrukturrente abzugreifen – schließlich befinden sich Infrastrukturanlagen ja außerhalb der Konkurrenz. Wie viele private Betreiber sich neben der öffentlichen Hand auch noch eine blutige Nase holen werden, hängt somit davon ab, ob das Gebühren- oder das Steuermodell in den Ausgestaltungen überwiegt.

Die o.a. Liste könnte fortgesetzt werden. Der Weg zur Lösung der Infrastrukturmisere ist also ein gänzlich anderer als Gabriel und Schäuble ihn gehen wollen:

  • Die Infrastruktureinrichtungen sollten einerseits verursachungsgerecht über die Bodenrente finanziert werden, die durch diese entsprechend erhöht wird. Die Abschöpfung setzt natürlich politischen Mut und ökonomische Einsicht voraus. Beides ist derzeit in den politischen Parteien und ihren Beratern nicht vorhanden.
  • Die Nutzung der Infrastruktureinrichtungen sollte andererseits gegen eine Gebühr erfolgen, welche die Grenzkosten der Nutzung bzw. die Ballungskosten wiederspiegelt. Im Falle einer Autobahn sollte jemand, der eine Fahrt während der Hauptverkehrszeit und auf einer viel befahrenen Strecke vornimmt, somit einen höheren Obolus entrichten.
  • An anderer Stelle hatten wir noch ein rentenbasiertes Grundeinkommen vorgeschlagen, um jedermann in gleichem Maße die Nutzung öffentlicher Einrichtungen zu erlauben (Beitrag “EinsPlus: Nie wieder arbeiten? Das Grundeinkommen für jeden“). Ein solches Grundeinkommen könnte bequem aus den Bodenrenten finanziert werden.
  • Andere Steuern könnten hingegen zurückgeführt werden – im Extremfall bis auf Null, wenn das genannte Konzept konsequent umgesetzt wird.

Dieses Finanzierungskonzept spiegelt finanzpolitische Vorstellungen wieder, wie sie u.a. von Joseph E. Stiglitz vertreten werden (Beitrag „Steuerreform – Vorschläge von Joseph E. Stglitz“). Sie beinhalten als wesentliche Stützen des Abgabensystems ein verallgemeinertes Henry George-Prinzip (Abschöpfung der ökonomischen Renten) und eine konsequente Internalisierung externer Effekte – zum Wohle der öffentlichen Hand. Die Ideen sind eigentlich nicht schwer zu verstehen. Und, Herr Schäuble und Herr Gabriel: „Denken tut doch gar nicht weh!“

 

Literatur und mehr Informationen

Kröger, M. (2014a): Öffentlich-private Partnerschaft: Wo der Staat seine Schulden versteckt, in: Spiegel Online vom 12.06. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/oeffentlich-private-partnerschaft-staat-als-zahlmeister-a-974794.html

Kröger, M. (2014b): Warum Deutschlands Straßen so holprig sind, in: Spiegel Online vom 29.08. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/strassenbau-und-verkehrsnetze-gabriel-hofft-auf-das-geld-privater-investoren-a-988661.html

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Schieritz, M. (2014): Das wird teuer! In: ZeitOnline vom 12.9. Online: http://www.zeit.de/2014/38/infrastruktur-oeffentlich-private-partnerschaft

O.V. (2014): Gabriel gründet Beirat mit Deutsche Bank-Chef und anderen, in: Spiegel Online vom 28.8. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/gabriel-will-investitionen-mit-hilfe-von-finanzexperten-ankurbeln-a-988485.html

EinsPlus: Nie wieder arbeiten? Das Grundeinkommen für jeden

Dirk Löhr

Dem Macher des Beitrags (EinsPlus, 31.8.2014, um 20.15), Rainer Maria Jilg, kann man nicht mangelnde Begeisterung über den Vorschlag des bedingungslosen Grundeinkommens vorwerfen. Wohl aber die fehlende kritische Distanz des guten Journalisten.

Götz Werner, DM-Gründer und wichtigster Propagandist des bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland
Götz Werner, DM-Gründer und wichtigster Propagandist des bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland

So wurde die Bedingungslosigkeit des Grundein-kommens als Problem zwar benannt, aber nicht intensiv genug durchleuchtet. Das größte Problem des bedingungslosen Grundeinkommens ist aber m.E. ein prinzipielles, das in der Entkopplung von Arbeit und Einkommen und – damit zusammenhängend – im Anspruch der Existenzsicherung begründet liegt.

Denn jeder Ökonom weiß, dass eine Entkopplung von Nutzen (Einkommen) und Kosten (Arbeit) Marktversagen nach sich zieht. Es verhält sich nicht anders als bei anderen Externalisierungen: Hat der A den Nutzen, der B aber die Kosten aus einem bestimmten Verhalten, geht etwas in die Hose. So kann man die Folgen für den Arbeitsmarkt nur erahnen – wenngleich nicht alle schlecht sein müssen.

So wie aber eine Entkopplung von Nutzen und Kosten in der Privatwirtschaft zu Marktversagen führt, kommt es auch bei der Entkopplung von Staatseinnahmen und Staatsausgaben zu Staatsversagen. Damit sind wir bei der problematischen Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens.  1.000 Euro Grundeinkommen pro Monat, wie dies Götz Werner (dem prominentesten Vertreter dieser Idee hierzulande) & Co. vorschwebt – bedeuten bei 82 Mio. Deutschen ein Grundeinkommen i.H.v. 984 Mrd. Euro pro Jahr. Es handelt sich um 46 % des Volkseinkommen des Jahres 2013 (2.118, 8 Mrd. Euro). Das ist gelinde gesagt sehr ambitioniert. Nach dem Konzept von Götz Werner (2007) soll dies über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer gestemmt werden, die dann deutlich über 50 % betragen könnte. Alle anderen Steuern und Sozialabgaben sollen im Grundsatz abgeschafft werden. Die Mehrwertsteuer wäre also eine Single-Tax – allerdings ganz und gar nicht im Sinne der Physiokraten oder von Henry George.

Henry George
Henry George

Um die Problematik dieses Vorschlags halbwegs zu verstehen, bedarf es eines kurzen Exkurses vorab: Dabei geht es um einen – in Deutschland leider kaum bekannten – finanzwissenschaftlichen Fundamentalsatz: Der Golden Role of Local Public Finance, auch als Henry George-Theorem (oder George-Hotelling-Vickrey-Theorem) bekannt. Hiernach könnten unter idealen Bedingungen (optimale Bevölkerungsgröße, Wettbewerb unter den Kommunen etc.) alle öffentlichen Güter allein aus der (Boden-) Rente finanziert werden, ohne dass auf Steuern zurückgegriffen werden müsste.

Abbildung: Henry George-Theorem (vereinfachte Version, eigene Darstellung)

Volkseinkommen

Zusammensetzung   Verteilung   Charakter
Private Güter und Dienstleistungen

<=>

Löhne (Arbeit)Zinsen (Kapital)

<=>

Kosten
Öffentliche Leistungen

<=>

(Boden-) Renten

<=>

Sozialer Überschuss (Residuum)

Das Henry George-Theorem kann aber auch anders herum gelesen werden: Danach werden (Boden-) Renten erst durch öffentliche Güter und Dienstleistungen geschaffen. Die (Boden-) Renten entstehen aufgrund ökonomischer Vorteile von Agglomerationen und der Arbeitsteilung, den Opportunitätskosten durch die Nutzung knapper Standorte durch bestimmte Nutzer, und nicht zuletzt durch die Infrastruktur, die durch die Öffentlichkeit geplant und finanziert wird.

Jilg interviewte u.a. die Familie Hohlbein aus München. Die Hälfte ihres Familieneinkommens von ca. 2.500 Euro / Monat geht für die Miete drauf. Wir haben in diesem Blog wieder und wieder dargestellt, dass für die vergleichsweise hohen Mieten in München die relativ hohen Bodenrenten verantwortlich sind. Die hohen Bodenrenten in München, die der Familie Hohlbein zu schaffen machen, werden durch den Vorschlag von Götz Werner aber nicht angetastet.

Werden die durch öffentliche Anstrengungen zustande gekommenen Bodenrenten privatisiert, müssen die Fiskalsteuern

  • die Finanzierung des Gemeinwesens übernehmen und
  • ebenfalls die Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens tragen.

Richtig ist: Die Hohlbeins würden zwar keine Einkommensteuer mehr abdrücken, dafür eine umso höhere Umsatzsteuer zahlen dürfen, die ihr Einkommen relativ hoch belastet. Von der Wirkung her ist die Mehrwertsteuer aber nichts anderes als eine Flat-Rate-Einkommensteuer (also ohne eine sozial erwünschte Progressionswirkung) unter Ausnahme der Ersparnis. D.h., diejenigen, die eine geringe Konsumquote und hohe Geldsummen akkumulieren, tragen relativ zu ihrem Einkommen am wenigsten zur  Finanzierung des Grundeinkommens bei. Dies sind wegen ihres hohen Einkommens gerade die Reichen und die Superreichen. Diejenigen Bürger mit hoher Konsumquote und geringer Ersparnis – die Hohlbeins unserer Republik – dürfen sich ihr Grundeinkommen damit im Wesentlichen gegenseitig finanzieren – und daneben auch noch die öffentlichen Leistungen.

Die Mehrwertsteuern der vielen Hohlbeins erhöhen dann über ihre Verausgabung für öffentliches Gesundheitswesen, Universitäten, Sicherheit etc. den Bodenwert z.B. in München noch weiter. Die Hohlbeins dürfen aber noch ein zweites Mal bezahlen, nämlich in Gestalt der Bodenrenten (entsprechend hohe Mieten) an den Eigentümer ihres Grundstücks, der keinen Finger gekrümmt hat.

So sichert erst der Steuerstaat die Privatisierung der ökonomischen Renten – also ein arbeitsloses Grund-Einkommen im Sinne des Wortes – ab. Erst durch den Steuerstaat mit seiner Entkopplung von Staatseinnahmen und Staatsausgaben wird die Privatisierung öffentlich geschaffener (Bodenrenten) bei gleichzeitiger Konfiskation privat geschaffener Werte (über Steuern) möglich. Und Götz Werner mit seiner Flat-Rate-Einkommensteuer bei gleichzeitiger Ausnahme der Akkumulation (als Single Tax!) treibt diese Fehlentwicklung geradezu auf die Spitze. So besteht auch beim Vorschlag Götz Werners die für alle Steuerstaaten charakteristische zweifache Entkopplung von Einnahmen und Ausgaben:

  • Steuern sind voraussetzungslose Zwangsabgaben an den Staat. Es existiert kein individueller Anspruch auf Gegenleistung, und keine Äquivalenz zwischen Geben und Nehmen.
  • Zudem fließen gemäß dem sog. „Nonaffektationsprinzip“ alle Steuern in einen „großen Topf“, aus dem dann die Verwaltung für alle möglichen Zwecke Geld entnimmt. Steuern werden also normalerweise nicht zweckgebunden vereinnahmt.

Somit zahlt der Steuerbürger unter Zwang ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung, und auf der anderen Seite wird das Geld ohne Rücksicht auf dessen Herkunft verausgabt. Diese doppelte Entkopplung ist

  • einerseits der Grund für Steuervermeidung und Steuerhinterziehung – eine rationale Reaktion, wenn für den Bürger nur Kosten vorliegen, ohne dass er einen Nutzen hat;
  • Auf der anderen Seite wird der Verschwendung durch die Administration Tür und Tor geöffnet (die mit dem Geld der Bürger eigene Ziele verfolgt; man denke an das Drohnendebakel der Bundeswehr, an Stuttgart 21 oder die “Bankenrettungen”) – es ist ja schließlich nicht das eigene Geld, mit dem man so großzügig umgeht.

Genauso, wie die Entkopplung von Nutzen und Kosten im privaten Sektor ursächlich für Marktversagen ist, verursacht somit die Entkopplung von Staatseinnahmen und Staatsausgaben Staatsversagen (s. auch den Blogbeitrag “Let´s talk about tax: Steuern und Steuerstaat”). Das zentrale Vehikel für die zugrunde liegende Entkopplung bei den öffentlichen Finanzen, der Steuerstaat, wird bei Götz Werner eher gestärkt als geschwächt.

Diesen durch sachwidrige Entkopplungen bedingten Fehlentwicklungen wird durch das bedingungslose Grundeinkommen aber noch eine weitere hinzugesetzt: Die Entkopplung von Arbeit und Einkommen.

Um nicht missverstanden zu werden: Die Idee des Grundeinkommens ist grundsätzlich gut, sehr gut sogar. Aber unter ganz anderen Vorzeichen. Wer sich nämlich eingehend mit dem o.a. Henry George-Theorem befasst, stellt fest, dass unter bestimmten Voraussetzungen (die es aber erst herzustellen gilt!) allein die ökonomischen Renten in der Lage wären, die Kosten des Staates abzudecken. Noch mehr: Unter konsequenter Verfolgung des Henry George-Prinzips wäre die Finanzierung des Grundeinkommens von 1.000 Euro pro Monat unproblematisch (Löhr 2013). Dies würde schon für die Rente aus Grund und Boden im engen Sinne als Quelle zutreffen, gilt aber erst recht, wenn man von einem weiten Verständnis von „Land“ ausgeht – das all das erfasst, was von Menschen nicht gemacht wurde: Boden, die Atmosphäre, fossile Rohstoffe, Wind, das elektromagnetische Spektrum etc. etc. Hierin stecken ökonomische Renten, die gehoben und für die Allgemeinheit verfügbar gemacht werden könnten.

Diese ökonomischen Renten könnte der Staat abschöpfen, und zwar möglichst vollständig. Dabei wäre es sinnvoll, wenn die Mittel zunächst für die Planung und Finanzierung der Fixkosten der Infrastruktur verwendet würden. Der darüber hinausgehende Betrag (der für die Abdeckung der Grenzkosten der öffentlichen Leistungen ausreicht) könnte als Grundeinkommen ausgeschüttet werden. Damit würde ein gleichmäßiger Zugang aller Bürger zu den öffentlichen Leistungen gesichert (Gesundheit, Altersversorgung, Sozialversicherung, Bildung etc.). Aber: Die betreffenden Leistungen sollten im Gegenzug zu Grenzkosten an die Bürger abgegeben werden! Die Universalität des Grenzkostenprinzips bei den Preisen gewährleistet gesamtwirtschaftliche Effizienz. Sie schützt beispielsweise vor desinteressierten Studierenden bei kostenlosem Zugang zu Hochschulen (die dann das Grundeinkommen doch lieber verwenden, um in den Urlaub zu fahren) und zugleich vor Mondpreisen im Schienenverkehr (so dass man, wie heute, lieber Auto fährt). Nicht nur staatliche Stellen können so öffentliche Leistungen abgeben, sondern auch freigemeinwirtschaftliche; so wird soziale Vielfalt gesichert. Der Bürger steht zudem nicht in einem Subordinationsverhältnis wie im Götz Werner’schen Steuerstaat, sondern in einem Koordinationsverhältnis: Der Staat ist Garant für öffentliche Leistungen, die gegen eine an den Grenzkosten orientierte Gebühr nachgefragt werden können oder eben nicht.

Also: Das hier vorgeschlagene rentenbasierte Grundeinkommen ist ausdrücklich nicht als Existenzsicherung zum Zwecke der Entkopplung von Arbeit und Einkommen gedacht, sondern als Grundeinkommen zur Sicherung der Teilhabe an den öffentlichen Leistungen. Dies schließt den gleichmäßigen Zugang zu Land und Natur sowie den natürlichen Ressourcen ein (Schreiber-Martens, o.J.). Es sieht jeden einzelnen Bürger als gleichberechtigten Teilhaber hieran (wogegen bei Götz Werner die betreffenden Privatisierungsorgien weiter gehen können). Wird Energie aufgrund von Verknappungen der CO2-Zertifikate teurer, steigt auch die Höhe der Rückverteilung an. Wer viel spart, kann sogar mehr zurückbekommen, als er in den Produktpreisen bezahlt.

Doch die Abschöpfung der Renten ist nicht nur deswegen das überlegene System. Aus der o.a. Abbildung geht hervor, dass es sich bei der Bodenrente um ein Residuum handelt. Fiskalsteuern schmälern dieses Residuum, indem sie die Kosten für Arbeit und Kapital erhöhen und die Akteure demotivieren (steuerliche Zusatzlasten). Andererseits sind Fiskalsteuern und Sozialabgaben als Kostenfaktoren nicht in der Lage, den gesamten sozialen Überschuss auszuschöpfen. Die Wirtschaft würde andernfalls zum Erliegen können.

Der soziale Überschuss kann aber DIREKT in beliebiger Höhe abgeschöpft werden, ohne die Wirtschaft zu schädigen. Ökonomische Renten sind nämlich das Delta, um das der Preis die Kosten übersteigt. Der Anbieter muss aber lediglich die Kosten (incl. einer marktüblichen Kapitalverzinsung) mit dem Preis einfahren können. Er benötigt aber nicht das Delta darüber hinaus. Die Instrumentarien zur direkten Abschöpfung der Renten sind vielfältig: Sie reichen von Pachtversteigerungen und der Bodenwertabgabe, bis hin zur Auktionierung von Funkfrequenzen oder Start- und Landerechten etc. Das Finanzierungspotenzial ist hierbei – wie oben angedeutet – weitaus größer als bei Fiskalsteuern. Und es handelt sich um die Herstellung einer Kopplung: Der soziale Überschuss wird zu denjenigen umverteilt, die ihn auch hervorgebracht haben: Die Allgemeinheit.

Was wir in Wirtschaft und Staat dringend brauchen, ist das Gegenteil des Programms von Götz Werner. Es ist die Kopplung von Nutzen und Kosten, von Staatseinnahmen und Staatsausgaben und von Arbeit und Einkommen. Für Proudhon war dieses Prinzip der „Gegenseitigkeit“ auch die Maxime der Gerechtigkeit, nicht nur der Effizienz. Der Sinn eines Grundeinkommen von 1.000 Euro pro Monat – das sich unter den genannten Bedingungen bequem darstellen ließe – wäre so die allgemeine Teilhabe an den entgeltlich bereit gestellten öffentlichen Leistungen, nicht die Entkopplung von Arbeit und Einkommen. Es geht um die Wiederherstellung einer Leistungsgesellschaft, und nicht um die Verallgemeinerung einer Rentiersmentalität. Das Götz Werner’sche Konzept ist hingegen nicht nur ein finanzieller, sondern ein kultureller Irrweg. Die Unkultur des Rent Seeking korrumpiert nämlich so auch den einfachen, eigentlich leistungsbereiten Bürger. Arbeitsloses Einkommen, der die Rentiersgesellschaft stützende Steuerstaat und Externalisierungen sind Kernmarken des Kapitalismus – anstatt die zu Grunde liegenden Entkopplungen weiter zu potenzieren, sollte die sachgerechte Kopplung wieder hergestellt werden.

Diese Gedanken sind für jedermann nachzulesen und – zumindest im englischsprachigen Ausland – auch keine Exoten. Leider habe ich nicht das Geld von Götz Werner und die Kamera von Rainer Maria Jilg, um sie hierzulande entsprechend publik zu machen.

Zum Schluss sei angemerkt, dass ich manche Aussage dahingehend, dass Götz Werner seine Vorschläge so intensiv propagiere, weil er persönlich finanziell hiervon profitiere, ganz und gar nicht teile. Letzteres mag zwar stimmen, doch Götz Werner ist mir mehrmals über den Weg gelaufen, so dass ich mir ein anderes Urteil zutraue. M.E. ist er mit seinem Engagement für bedingungslose Grundeinkommen nicht monetär getrieben; vielmehr ist er ein – leider fehlgeleiteter – Idealist und eine honorige Person.

 

Literatur

D. Löhr (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013.

A. Schreiber-Martens (o.J.): Ein Grundeinkommen für alle –
aus Abgaben für die Nutzung der Naturressourcen, INWO-Standpunkte Nr. 3. Online: http://www.inwo.de/fileadmin/uploads/media/standpunkte/INWO-Standpunkt_3_Grundeinkommen.pdf

G. Werner (2007): Einkommen für alle, Köln.

 

 Mehr kritische Anmerkungen zum Konzept von Götz Werner finden sich u.a. in

http://www.meudalismus.dr-wo.de/html/werner.htm

https://www.youtube.com/watch?v=xdPaXCQurYg

https://www.grundeinkommen.de/08/07/2011/der-konsumsteuer-vorschlag-ein-hindernis-auf-dem-weg-zum-bedingungslosen-grundeinkommen.html

file:///C:/Users/d.loehr/Downloads/KonsumsteuerIV-1%20(1).pdf

http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/konsumsteuer-kritik.pdf

 

Ist das den ganzen Aufwand wert? Abschöpfungen im Rahmen der städtebaulichen Sanierung

Dirk Löhr

Deutschland, ein Land der Rent-Seeker und Rent-Grabber. Nirgendwo ist dies deutlicher ersichtlich als an der Eigentumsverfassung an Grund und Boden.

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Das Privateigentum an Grund und Boden ist in Deutschland eine heilige Kuh. Die Grundsteuer ist lächerlich gering und besteuert noch dazu größtenteils die vom Eigentümer geschaffenen Werte (aufstehende Gebäude), kaum aber die Werte, die von der Allgemeinheit geschaffen wurden (und die sich in den Bodenrenten und Bodenwerten niederschlagen; der Bodenwert V ergibt sich dabei näherungsweise aus der mit dem Realzinssatz r diskontierten Bodenrente R: V = R/r). Die Bodenrenten werden grundsätzlich privatisiert, die Aufwendungen für Inwertsetzung und Verzichtsleistungen werden hingegen der Allgemeinheit aufgebürdet.

Charakteristisch für den Tanz um das goldene Kalb „Privateigentum an Grund und Boden“ ist z.B. die folgende Schieflage: Kommt es zu einer Bodenrenten- und Bodenwertsteigerung  aufgrund einer Änderung der Bauleitplanung, so steht diese dem Bodeneigentümer zu. Verursacht die Planung hingegen (z.B. über eine „Rückzonung“) eine Wertminderung („Planungsschaden“), so ist die Öffentlichkeit hierfür verantwortlich, der Grundstückseigentümer wird entschädigt.

Von diesem Prinzip, das die Bodenrentenzuwächse privatisiert, die entgegenstehenden Kosten aber sozialisiert, gibt es ein paar rühmliche Ausnahmen, darunter die Abschöpfungsbeiträge im Rahmen der städtebaulichen Sanierung (§ 136 Abs. 2 BauGB). Kommt es hier zu Bodenwertsteigerungen, so wird der Eigentümer über Abschöpfungen derselben herangezogen (§ 154 BauGB). Dies beruht auf einem Rechtsgedanken, der schon in Art. 155 der Weimarer Reichsverfassung enthalten war, zwischenzeitig aber immer mehr in den Hintergrund gedrängt wurde.

Bedauerlich ist allerdings, dass über solche Abschöpfungen vielleicht nur 10-15 % der für derartige Sanierungen (die u.a. angesichts der demographischen Herausforderungen immer dringlicher werden) aufzuwendenden Kosten refinanziert werden können (der betreffende Leitfaden für Rheinland-Pfalz spricht gar nur von 9 %; ISM RP 2009). Für den Rest steht wiederum die Öffentlichkeit ein. Darum wurde die Sinnhaftigkeit solcher Abschöpfungen auch verschiedentlich schon infrage gestellt.

Warum aber kommen nur 10-15 % der öffentlichen Aufwendungen einer Sanierung beim Bodeneigentümer in Gestalt höherer Bodenrenten und höherer Bodenwerte an? Der Grund sind v.a. die Ineffizienzen, die unserem Abgabensystem geschuldet sind. In einer effizient gestalteten Wirtschaftsordnung könnte man die öffentlichen Leistungen allein aus den Bodenrenten finanzieren – genau, wie die Bodenrenten erst aus den öffentlichen Leistungen resultieren. Dies besagt das Henry George Theorem, das u.a. von Arnott / Stiglitz (1979) und Atkinson / Stiglitz (1987) formalisiert wurde und in der untenstehenden Abbildung illustriert ist.

Tabelle: Henry George-Theorem (vereinfachte Version, eigene Darstellung)

Volkseinkommen
Zusammensetzung   Verteilung   Charakter
Private Güter und Dienstleistungen

<=>

Löhne (Arbeit)Zinsen (Kapital)

<=>

Kosten
Öffentliche Leistungen

<=>

(Boden-) Renten

<=>

Sozialer Überschuss

Zur Erläuterung: Die Bodenrente geht zwar in die Preise der Produkte ein, allerdings nicht als Kostenfaktor. Vielmehr ist sie ein Residuum. Sie kann als sozialer Überschuss interpretiert werden – als das, was bleibt, nachdem die anderen Produktionsfaktoren (incl. der Staat) bezahlt wurden.

Wenn man nun – wie dies in Deutschland der Fall ist – die Bodenrenten (bzw. den sozialen Überschuss) privatisiert, stehen diese nicht mehr für die Finanzierung des Staates zur Verfügung. Die o.a. Sachgesetzlichkeit des Henry George-Prinzips wird durchbrochen, und die öffentlichen Leistungen müssen über Abgaben finanziert werden. Durch Steuern und Sozialabgaben werden dann aber die Kosten v.a. für Arbeit erhöht (Kapital kann flüchten und wird daher bevorzugt behandelt, Stichwort „duales Steuersystem“). Das heißt, das Residuum Bodenrente wird wegen der höheren Kosten, die v.a. auf der Arbeit lasten, geschmälert. Die Bodenrente ist also keine absolute Größe, sondern v.a. im Zusammenhang mit den Abgabenlasten zu sehen: In den Ländern mit geringeren Abgabenlasten ist die Bodenrente vergleichsweise höher (abzulesen an einem höheren Bodenwert, z.B. in der Schweiz oder in Luxemburg), in Ländern mit einer höheren Abgabenbelastung (wie Deutschland) ist die Bodenrente geringer. Daher muss man auch zwischen der tatsächlichen (“kinetischen”) und der potenziellen Bodenrente unterscheiden (die sich ergeben würde, wenn die öffentlichen Leistungen aus den Bodenrenten und nicht aus Steuern und Sozialabgaben finanziert werden, die als Kosten die Bodenrente drücken).

Um die Größenordnungen zu skizzieren: In meinem Buch „Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird“ (Marburg 2013) habe ich die kinetische Bodenrente in Deutschland (2010 / 2011) auf knapp 100 Mrd. Euro geschätzt. Geht man von einer Abgabenbelastung (Steuern und Sozialabgaben) von knapp 50 % des Volkseinkommens aus (das sich in den besagten Jahren bei ca. 2.000 Mrd. Euro bewegte), dürfte das Bodenrentenpotenzial vielleicht das 10-fache der kinetischen Bodenrente ausmachen (wenn auch steuerliche Zusatzlasten wegfielen). Dies gilt zumindest für zentrale Volkswirtschaften wie Deutschland; das Bodenrentenpotenzial in peripheren Volkswirtschaften dürfte wesentlich geringer sein. Zum selben Ergebnis gelangt auch Harrison (2014).

Die verteilungspolitischen Auswirkungen dieser 100 Mrd. Euro Bodenrente sind zwar störend und zeigen sich v.a. auf lange Sicht. Richtig ärgerlich sind aber die Rückwirkungen auf die Effizienz unseres Wirtschaftssystems, denn es wird durch die Allgemeinheit ein ungeheurer Aufwand zugunsten einer überschaubaren Beute einer Minderheit betrieben. Die Kuh Bodenrente ist in Deutschland zwar heilig, aber sie wird so sehr gemolken, bis sie vollkommen abgemagert ist. Wenn nun bei städtebaulichen Sanierungen die Kosten nur zu 10 bis 15 % der Kosten wieder über die Abschöpfungen der Bodenwerterhöhungen eingefahren werden können, ist dies ein beredtes Zeugnis der Ineffizienz: Die Lücke zeigt die enorme Diskrepanz zwischen öffentlich betriebenem Aufwand und den damit erzeugten Werten auf. Wiederum dürfte die Lücke in der raumwirtschaftlichen Peripherie noch wesentlich größer als in den Zentren sein: Gerade hier werden städtebauliche Maßnahmen verstärkt durchgeführt;  allerdings sind die Bodenrenten generell geringer als in den Zentren.

Für die oben angesprochene städtebauliche Sanierung heißt das konkret: Trotz der Abschöpfungen wird der Löwenanteil der Aufwendungen von der Allgemeinheit getragen. An sich gute und richtige Maßnahmen wie die Abschöpfung der Bodenwerterhöhungen im Rahmen der städtebaulichen Sanierung schwimmen gegen einen kräftigen Strom des Rent Grabbing und funktionieren nicht richtig. Eingebettet in die Unkultur des Rent Grabbing sind an sich gute und richtige Maßnahmen leider auch nur halbe Sachen.

 

Literatur

Arnott, R. J.  / Stiglitz, J. E. (1979): “Aggregate Land Rents, Expenditure on Public Goods, and Optimal City Size”, Quarterly Journal of Economics, Vol. 93 No. 4, pp. 471-500.

Atkinson, A. B.  /Stiglitz, J. E. (1987): Lectures on Public Economics. McGraw-Hill Book Co., London.

Harrison, F. (2014): Financial Rules for Constructing a Strong State, in: Journal of Translation from Foreign Literature of Economics, Special Issue. Online: http://se.xmu.edu.cn/jzyc/UploadFiles/2014371853467055475115776.pdf

Ministerium des Innern und für Sport (ISM) Rheinland-Pfalz (2009): Ausgleichsbeiträge in Sanierungsgebieten, Mainz.

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Plusminus: Schienennetz verrottet

Dirk Löhr

Das deutsche Schienennetz verrottet. Auf rd. 30 Mrd. Euro werden die Investitionsrückstände geschätzt.

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Es geht dabei nicht nur um Langsamfahrstrecken und Verspätungen, sondern mittlerweile auch um die Gefährdung von Leib und Leben. Siehe hierzu den Beitrag in Plusminus (ARD) vom 30. Juli:

http://www.ardmediathek.de/tv/Plusminus/Schienennetz-Tut-die-Bahn-genug-bei-de/Das-Erste/Video?documentId=22683032&bcastId=432744

Anreize zu Investitionen bestehen nicht – wie auch, wenn die Profiteure am Ende private Grundstückseigentümer sind, nicht aber die Bahn. Also melkt die Bahn die Infrastruktur, ohne zu reinvestieren und steckt das Geld in ganz andere Bereiche wie z.B. Auslandsbeteiligungen, die mit der Versorgung der Bevölkerung mit Mobilität nichts zu tun haben. Man behilft sich mit systematischer Flickschusterei und verlässt sich darauf, dass am Ende der Bund (= Steuerzahler) einspringt, wenn die Strecken so heruntergekommen sind, dass eine größere Sanierung unausweichlich ist. Bis dahin hoffen wir, dass alles gut geht.

Das ist aber nicht Schuld der Bahn und ihrer Manager, sondern erstens einer vollkommen verkorksten Bahnreform (danke, Roland Berger!), die Netz und Betrieb nicht trennte und die Bahn auf Gewinnorientierung trimmte. Schuld trägt aber auch Wissenschaft und Politik mit der Kultivierung des Unwillens, die “heilige Kuh” Bodenrente zur Finanzierung der Infrastruktur zu schlachten. Dass es vollkommen anders ginge, zeigt u.a. das Beispiel Hong Kong:

http://www.theatlantic.com/china/archive/2013/09/the-unique-genius-of-hong-kongs-public-transportation-system/279528/

Hier wird das Henry George-Prinzip praktiziert: Die durch die Infrastruktur erhöhten Bodenrenten werden durch die Bahngesellschaft wieder eingesammelt und in die Infrastruktur reinvestiert (“self-financing infrastructure”). Ergebnis: Wohl mit das beste Bahnsystem auf diesem Planeten. Das Prinzip der Selbstfinanzierung der Infrastruktur lässt sich aber nicht nur im Nah-, sondern auch im Fernverkehr anwenden.

Wie immer: Der Beitrag aus Plusminus sollte schnell angesehen werden, da er demnächst wieder aus der Mediathek gelöscht wird, um die ökonomischen Renten aus geistigen Eigentumsrechten nicht in Mitleidenschaft zu ziehen.

 

Die “schwarze Null”: Schäubles Mogelpackung

Dirk Löhr

1024px-A_Pothole_in_BroadmoorDie „schwarze Null“: Diese möchte unser Finanzminister Wolfgang Schäuble unbedingt erreichen, zum ersten Mal seit 1969 (Kontraste 2014). Grundsätzlich ist das machbar, allerdings nicht im gegenwärtigen System: Der gesamte Staatshaushalt ließe sich theoretisch bequem aus den ökonomischen Renten finanzieren. Dies besagt das Henry George-Theorem. Dieses kann so interpretiert werden, dass (Boden-) Renten erst durch öffentliche Güter und Dienstleistungen geschaffen werden. Alfred Marshall erkannte schon den Zusammenhang zwischen Bodenrenten und öffentlichen Leistungen und beschrieb die Bodenrenten als “the annual public value of the land” (Marshall 1961). Dementsprechend kann der Staat als eine „rentengenerierende Institution“ („rent creating institution“) gesehen werden (Harrison, 2006) – es ist die öffentliche Hand, welche die rententragenden Vermögensgegenstände in Wert setzt. Dies mündet in die Erkenntnis von Adam Smith, dass – zumal Bodenrenten durch eine „gute Regierung“ erzeugt werden – dieselbe Regierung auch diese Bodenrenten zum Zwecke der Finanzierung der öffentlichen Güter einsammeln sollte (Smith 1776).

Volkseinkommen

Zusammensetzung

  Verteilung

Private Güter und Dienstleistungen

<=>

Löhne (Arbeit)

Zinsen (Kapital)

Öffentliche Güter und Dienstleistungen <=>

Renten (Land im weiten Sinne)

Abbildung: Henry George-Theorem (vereinfachte Version, eigene Darstellung)

Würden die Kosten für die Finanzierung der öffentlichen Leistungen aus den Bodenrenten finanziert, ließe sich also eine natürliche Kopplung zwischen Nutzen und Kosten herstellen.

Wie Smith bemerkt hatte, setzt das Abschöpfen der Bodenrenten aber gute Regierungsführung voraus. Wenn stattdessen – was heutzutage regelmäßig in den allermeisten Staaten der Fall ist – die Bodenrenten privatisiert werden (durch private Grundbesitzer und Unternehmen), können sie nicht für die Finanzierung öffentlicher Leistungen verwendet werden. Als Konsequenz müssen die Produktionskosten der öffentlichen Leistungen auf die Steuerzahler abgewälzt werden – mit der Folge der Entkopplung von Nutzen / Einnahmen und Kosten / Ausgaben im Steuerstaat (Löhr 2013). Alternativ wird eben das Angebot an öffentlichen Leistungen zurückgeschraubt (mit der Folge von Unterrichtsausfällen, Notstand in den Pflegeheimen, Schlaglöchern in den Straßen etc.) oder die Kosten über Verschuldung auf künftige Generationen abgewälzt (Schuldendienst). Genau dies macht Schäuble. Damit werden aber ebenfalls Kosten auf künftige Generationen abgewälzt – versteckt. Es besteht ein Instandhaltungsrückstau, für den diese teuer werden zahlen müssen – damit sich die gegenwärtige Regierung im Glanz der schwarzen Null präsentieren kann.

Die Sendung Kontraste vom 17.7.2012 stellte die Problematik eindringlich dar. Laut Gustav Horn vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung übersteigt der Verschleiß der Infrastruktur die Investitionen pro Jahr um 40 Mrd. Euro. Allein für die Schulen fehlen heute schon deutschlandweit 22 Milliarden Euro, weil notwendige Sanierungsarbeiten seit Jahren verschoben werden. Das gleiche Desaster besteht bei der Verkehrsinfrastruktur: Nur für ihren Erhalt fehlen pro Jahr 6,5 Milliarden Euro. Das weiß auch der Bundesfinanzminister – und trotzdem rückt der Bund jährlich nur 1, 2 Milliarden zusätzlich heraus. Die versteckten Schulden sind überall.

 

Literatur:

Harrison, F. (2006): Wheels of Fortune – Self-funding Infrastructure and the Free Market Case for a Land Tax, London.

Kontraste (ARD): Mogelpackung „schwarze Null“, Donnerstag 17.07., 22.00. Online nachlesbar: http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-17-07-2014/mogelpackung–schwarze-null—wie-finanzminister-schaeuble-weite.html

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Marshall, A. (1961): Principles of Economics, ninth variorum edition edited by C W Guilleband,  Macmillan, London.

Smith, A. (1776): An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations, London: Methuen & Co. Ltd., online: http://www.econlib.org/library/Smith/smWN.html

Internationale Umweltpolitik in der Sackgasse?

Dirk Löhr

Der vorliegende Blogbeitrag wurde durch einen Vortrag angeregt, den Prof. Dr. Heiner Flassbeck am 23.6.2013 am Umwelt-Campus Birkenfeld zum Thema „Der globale Klimawandel und die deutsche Energiewende. Wer kann die Welt retten?“ hielt (http://www.flassbeck-economics.de/veranstaltungshinweis-7/?output=pdf).

 

Ausgangssituation: Aussichtslos?

Die von Flassbeck geschilderte Ausgangssituation lautet, kurz mit eigenen Worten umrissen:

Die internationale Umweltpolitik ist bankrott – gefangen in Rationalitätenfallen. Eine Umweltkonferenz seit der anderen verstreicht, ohne dass signifikante Fortschritte bei der Begrenzung der Inanspruchnahme der Umwelt zu verzeichnen wären. Der eigentliche Grund hierfür sind Rationalitätenfallen: Selbst wenn man sehenden Auges langfristig in die Katastrophe schlittert, ist „business as usual“ die für die jeweiligen Staaten individuell rationale Strategie. Letztlich geht es darum, dass man im Wettbewerb der Volkswirtschaften am besten besteht, wenn ein erheblicher Teil der Kosten auf die Umwelt abgeladen, also externalisiert werden kann. Von Zeit zu Zeit werden solche Rationalitätenfallen aufgelöst – leider zumeist durch Katastrophen (wie in Fukushima). Die Anzahl der zu koordinierenden, in ihren Egoismen gefangenen Nationalstaaten erscheint als zu hoch, als dass die Rationalitätenfallen wirklich durch Koordination aufgelöst werden könnten.

Hinzu kommt, dass multinationale Organisationen in letzter Zeit zunehmend über bilaterale Vereinbarungen geschwächt werden – die theoretische Chance, beispielsweise im Rahmen der Welthandelsorganisation auch umwelt- und sozialpolitische Fragestellungen auf die handelspolitische Agenda zu bringen, sinkt zunehmend ab.

Nationale Alleingänge auf umweltpolitischem Gebiet nutzen ebenfalls wenig, solange andere Staaten nicht zum Nachahmen gezwungen sind. Wie schon H.-W. Sinn (2008) herausstellte, würde ein – durch eine vorbildliche nationale Umweltpolitik erreichter – sinkender Preis für fossile Brennstoffe dann eben andere Länder zu verstärktem Verbrauch anregen.

M.E. ist die resignative Schlussfolgerung von Flassbeck, dass die Freiheitsgrade für die internationale Umweltpolitik sehr gering sind und nationale Politiken allein auch nicht wirksam werden können, dennoch nicht zu teilen. Allerdings ist ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel erforderlich: Anstatt den Wettbewerb durch von vornherein aussichtslose kartellartige Absprachen zwischen den Staaten zu vermeiden, sollte gerade ein Wettbewerb zwischen diesen Staaten um „good governance“ in Gang gesetzt werden. Ich behaupte, dass sich ein volkswirtschaftlich effizientes System mit guter wirtschaftlicher Regierungsführung durchaus im Wettbewerb der Volkswirtschaften durchsetzen und sogar andere Länder zum Nachahmen zwingen kann. Wie aber soll das funktionieren?

 

Umdenken erforderlich

„Volkswirtschaftliche Effizienz“ wird hier im Sinne einer konsequenten Kopplung von Nutzen / Einnahmen und Kosten / Ausgaben verstanden – also als Vermeidung von Externalisierungen. Eine zentrale Rolle spielt hierbei der Steuerstaat – denn gerade er ist eine zentrale Quelle für Externalisierungen. Um diese Aussage zu verstehen, benötigt man einen archimedischen Punkt, ein Referenzszenario. Wie würde ein Fiskalsystem aussehen, in dem Nutzen (bzw. Einnahmen) und Kosten (bzw. Ausgaben) konsequent gekoppelt sind? Die Antwort ergibt sich aus einem erweitert verstandenen Henry George-Theorem (auch bekannt als George-Hotelling-Vickrey-Theorem).

Hiernach könnten unter idealen Bedingungen (optimal Bevölkerungsgröße, Siedlungsstruktur etc.) alle öffentlichen Leistungen allein aus der (Boden-) Rente – als sozialem Überschuss – finanziert werden (Arnott and Stiglitz, 1979; Atkinson and Stiglitz, 1987), ohne dass auf Steuern zurückgegriffen werden müsste. Die fiskalischen Möglichkeiten werden dabei wesentlich erhöht, wenn man neben den städtischen Bodenrenten auch noch die Renten aus natürlichen Ressourcen betrachtet werden.

Das Henry George-Theorem kann aber auch anders herum gelesen werden: Danach werden (Boden-) Renten erst durch öffentliche Güter und Dienstleistungen geschaffen. Die (Boden-) Renten entstehen aufgrund ökonomischer Vorteile von Agglomerationen und der Arbeitsteilung, den Opportunitätskosten der Nutzung knapper Standorte, und nicht zuletzt durch die Infrastruktur, die durch die Öffentlichkeit geplant und finanziert wird. Ohne öffentliche Infrastruktur könnten die Vorteile von Agglomerationen nicht genutzt werden. Diese macht erst die Produktion von privaten Gütern und Dienstleistungen möglich. Alfred Marshall erkannte schon den Zusammenhang zwischen Bodenrenten und öffentlichen Leistungen und beschrieb die Bodenrenten als “the annual public value of the land” (Marshall 1961). Dementsprechend kann der Staat als eine „rentengenerierende Institution“ („rent creating institution“) gesehen werden (Harrison, 2006) – es ist die öffentliche Hand, welche die rententragenden Vermögensgegenstände in Wert setzt. Dies mündet in die Erkenntnis von Adam Smith, dass – zumal Bodenrenten durch eine „gute Regierung“ erzeugt werden – dieselbe Regierung auch diese Bodenrenten zum Zwecke der Finanzierung der öffentlichen Güter einsammeln sollte (Smith 1776-1784).

Volkseinkommen

Zusammensetzung   Verteilung
Private Güter und Dienstleistungen <=> Löhne (Arbeit)
Zinsen (Kapital)
Öffentliche Güter und Dienstleistungen <=> Renten (Land im weiten Sinne)

Abbildung 1: Henry George-Theorem (vereinfachte Version, eigene Darstellung)

Würden die Kosten für die Finanzierung der öffentlichen Leistungen aus den Bodenrenten finanziert, ließe sich also eine natürliche Kopplung zwischen Nutzen und Kosten herstellen.

Wenn stattdessen – was heutzutage regelmäßig in den allermeisten Staaten der Fall ist – die Bodenrenten privatisiert werden (durch private Grundbesitzer und Unternehmen), können sie nicht für die Finanzierung öffentlicher Leistungen verwendet werden. Als Konsequenz müssen die Produktionskosten der öffentlichen Leistungen auf die Steuerzahler abgewälzt werden – mit der Folge der Entkopplung von Nutzen / Einnahmen und Kosten / Ausgaben im Steuerstaat (Löhr 2013; s. auch den Blogbeitrag “Let’s talk about tax: Steuern und Steuerstaat“). Alternativ wird das Angebot an öffentlichen Leistungen zurückgeschraubt (mit der Folge von Unterrichtsausfällen, Notstand in den Pflegeheimen, Schlaglöchern in den Straßen etc.) oder die Kosten über Verschuldung auf künftige Generationen abgewälzt (Schuldendienst).

Steuern sind mit weiteren Effekten verbunden, von denen hier lediglich einer herausgestellt werden soll: Sie schmälern den sozialen Überschuss. Diese Aussage macht man sich am besten anhand des ricardianischen Verteilungsmodells klar (Harrison 2006):

Die raumwirtschaftlichen Strukturen sind seit jeher durch zentrale und periphere Lagen geprägt. In den zentralen Lagen werden die höchsten Einkommen erzielt. Dies gilt in regionaler, nationaler, aber auch in supranationaler Hinsicht. Entsprechend der ricardianischen Sichtweise werden aber die Löhne (für einfache, unqualifizierte Arbeit) an den Rändern des Wirtschaftsraumes bestimmt (dies ist mit der marginalistischen, neoklassisch geprägten Theorie vereinbar, zumal dort die Grenzerlöse gerade noch die Grenzkosten abdecken). In den zentraleren Lagen werden Aufschläge auf diesen „Grundlohn“ bezahlt, um die (wegen der Agglomeration von Fachkräften) hier besonders benötigten besseren Qualifikationen vor dem Hintergrund der hier ebenfalls höheren Lebenshaltungskosten binden zu können. In der untenstehenden Abbildung 2 sind diese Zuschläge aus Vereinfachungsgründen nicht eingezeichnet. Aufgrund von Faktorarbitrageprozessen ergibt sich somit für den Grundlohn und für Kapital ein Ausgleich der Kosten zwischen Zentrum und Peripherie (realiter laufen diese Ausgleichsprozesse beim Faktor Arbeit aufgrund von Immobilitäten wesentlich zäher als beim Faktor Kapital ab). Der Vereinfachung zuliebe wurden vorliegend Einkommen aus Arbeit und Kapital zusammengefasst. Die Differenz zwischen dem totalen Einkommen und dem Lohn (zuzüglich Kapitaleinkommen) stellt die Bodenrente dar. Die Bodenrente ist somit als sozialer Überschuss zu interpretieren. Die Preise von Gütern und Dienstleistungen umfassen in der Gesamtsicht Löhne, Zinsen und Renten – allerdings werden davon nur Löhne und Zinsen als Kostenfaktoren abgebildet.

Abbildung 2: Das ricardianische Verteilungsmodell (Basisversion) – bitte klicken

Die Grenzen des Wirtschaftens werden nun durch das Grenzland in der Peripherie bestimmt. Hier können die Produzenten von Gütern und Dienstleistungen gerade noch auf ihre Kosten kommen, aber keinen Überschuss mehr erwirtschaften. In den Abbildungen ist – im Sinne der klassischen Ökonomen – der Begriff „Land“ weit zu verstehen, so dass er auch die Naturgüter beinhaltet. Die Verfügung über die Atmosphäre (als Deponie) oder über Kohlevorkommen (als Ressource) ist – um nur zwei Beispiele zu nennen – ausdrücklich auch Land in diesem Sinne.

Vor diesem Hintergrund sei die Wirkung von Steuern betrachtet, wobei wir uns auf das Mason Gaffney (2009) entwickelte ATCOR-Prinzip (ATCOR: „all taxes comes out of rent“) anlehnen. Von der Diskussion des EBCOR-Prinzips („excess burden comes out of rent“) wollen wir vorliegend absehen – es würde unsere Argumentation jedoch noch weiter unterstützen. Das ATCOR-Prinzip besagt nun, dass jedwede Steuer die Bodenrente als Residuum schmälert (Abgaben auf den Bodenwert und die Bodenrente wären wegen der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung dabei eigentlich nicht als Steuern, sondern als Gebühren zu betrachten). Diese Schmälerung der Bodenrente kann entweder direkt (z.B. über die Lohnsteuer) oder indirekt geschehen (so wirkt z.B. die 19 %-ige Umsatzsteuer wie eine 19 %–ige „flat-rate“-Einkommensteuer ohne Grundfreibetrag und unter Ausnahme der Ersparnisbildung sowie der Einkommen von ausländischen Investoren; hierzu s. Mathews 1984). Entsprechendes gilt auch für Sozialabgaben (als Lohnnebenkosten), die im Referenzszenario der Kopplung von Nutzen  / Einnahmen und Kosten / Ausgaben über die Bodenrente finanziert werden könnten (ohne den sozialen Überschuss zuvor als Kostenbestandteil zu schmälern und die Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Volkswirtschaft zu beeinträchtigen). Steuern und Sozialabgaben erhöhen so letztlich die Faktorkosten von Arbeit und Kapital. Da Kapital flüchten kann oder nicht reproduziert werden muss, ist letztlich der Faktor Arbeit der hauptsächliche Lastenträger der öffentlichen Haushalte.

Abbildung 3: Das ATCOR-Prinzip im ricardianischen Verteilungsmodell – bitte klicken

Als Folge einer fiskalisch motivierten Steuer erhöhen sich die Kosten für Kapital und v.a. für Arbeit. Gleichzeitig verschiebt sich das Grenzland nach innen, d.h. die wirtschaftlichen Aktivitäten in der Peripherie werden abgewürgt, weil die Steuern nicht mehr erwirtschaftet werden können. Dabei unterscheiden fiskalisch motivierte Steuern und Sozialabgaben nicht zwischen der Eindämmung von Wirtschaftsaktivitäten, die ökologisch schädlich oder unschädlich sind – alles wird in gleicher Weise „platt gemacht“.

Vor diesem Hintergrund sind auch die Effekte theoretisch denkbarer zusätzlicher ökologischer Begrenzungen absehbar. Diese können über ökologisch zielgerichtete preis- oder mengenpolitische Instrumente erfolgen. Nachfolgend wird dabei nur der Fall einer Lenkungsabgabe („Ökosteuer“) beschrieben. Im technischen Sinne wollen wir Lenkungsabgaben aber nicht als Steuer qualifizieren, sofern eine Beziehung von Leistung (Inanspruchnahme der Umwelt) und Gegenleistung (Zahlung) besteht. Derartige Lenkungsabgaben führen aber auch dazu, dass – diesmal beabsichtigt und in ökologisch effektiver Weise – das Grenzland (verstanden im weiten Sinne der klassischen Ökonomen) noch weiter nach innen rückt:

Abbildung 4: Zusätzliche Belastung durch Lenkungsabgaben – bitte klicken

Dies bedeutet, dass die Kosten für Güter und Dienstleistungen noch weiter steigen, die Wettbewerbsfähigkeit im Gegenzug weiter sinkt und die wirtschaftliche Tätigkeit in der Peripherie noch weiter stranguliert wird (gleichzeitig sinkt der soziale Überschuss noch weiter ab, was sich u.a. an der Entwicklung der Bodenpreise ablesen lässt). Mit anderen Worten: Ein im internationalen Wettbewerb stehender Steuerstaat kann sich eine weitere – ökologisch motivierte – Begrenzung umso weniger leisten, je stärker die Entkopplung von Nutzen / Einnahmen und Kosten / Ausgaben ausgeprägt ist (s. oben). Der wettbewerbspolitische Spielraum für die eigentlich notwendige Umweltpolitik wird so im Steuerstaat eingeschränkt. Und gerade dieser mangelnde Spielraum dürfte ein wesentlicher Grund für die Unwilligkeit der Nationalstaaten darstellen, ökologisch eigentlich notwendige Begrenzungen vorzunehmen.

 

Spielräume schaffen durch die Vergemeinschaftung des sozialen Überschusses

Heißt es also resignieren – ist eine internationale Umweltpolitik unmöglich? Nein. Es bestehen Spielräume. Diese ergeben sich selbst für einen einzelnen Staat, wenn er nur Kosten / Ausgaben und Nutzen / Einnahmen konsequent koppelt – auch und gerade bei der Staatsfinanzierung. Schöpft ein Staat konsequent die ökonomische Rente ab und verzichtet er auf Steuerfinanzierung, so entfällt der durch die Fiskalsteuern und Sozialabgaben entstehende internationale Wettbewerbsnachteil. Denn das ATCOR-Prinzip besagt auch, dass bei einer Steuerentlastung der Bevölkerung die Steuer nicht verloren ist, sondern sich in höheren Bodenrenten und Bodenwerten niederschlägt (Land i.w.S.). Dort sollten die Bodenrenten über geeignete Maßnahmen (Bodenwertabgabe, Erbbaurecht etc.) abgeschöpft und für die Allgemeinheit verfügbar gemacht werden (Staatshaushalt, Sozialversicherung). Wichtig dabei ist: Die Abschöpfung der Bodenrente setzt in volkswirtschaftlicher Sicht an einem Residuum (sozialer Überschuss) an und verteilt dieses lediglich um (nämlich in die Hände der Gemeinschaft) – ohne aber einen volkswirtschaftlichen Kostenfaktor darzustellen! Der soziale Überschuss ist dabei zugleich eine wesentlich auskömmlichere Finanzierungsquelle als die Steuern (aus ATCOR ergibt sich nämlich auch, dass die Summe der Steuern immer kleiner als der soziale Überschuss – also die Rente – ist).

Zwar gehen auch bei einer geänderten Staatsfinanzierung die Lenkungsabgaben zum Zwecke der ökologisch notwendigen Begrenzungen immer noch auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit. Das sollen sie allerdings auch, da ansonsten der durch den “tax shift” erzielte Wettbewerbsvorteil zu einem inakzeptablen Außenhandelsungleichgewicht führen könnte – schließlich würden Lohnnebenkosten, Lohnsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer etc. entfallen. Erhöhte Lenkungsabgaben sind insoweit sogar eine notwendige Begleitmaßnahme des “tax shift” (bezieht man in die Betrachtung auch noch den Wegfall steuerlicher Zusatzlasten ein, sind aus demselben Grunde Lohnerhöhungen nicht nur zu erwarten, sondern auch wünschenswert; der Wegfall des EBCOR-Effektes wurde vorliegend jedoch nicht betrachtet). Bei alldem finden bei Lenkungsabgaben die angestrebten Begrenzungen der Wirtschaftstätigkeit gezielt und strukturiert statt: Über die “Öko-Abgaben” werden lediglich die ökologisch schädlichen wirtschaftlichen Betätigungen eingeschränkt, nicht die nützlichen. So kann ein Umbau der Wirtschaft herbeigeführt und gleichzeitig nicht nur kurz-, sondern auch  langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt werden.

Abbildung 5: Umbau des Abgabensystems – bitte klicken

So könnte ein Staat den Löwenanteil seiner Einnahmen aus der Abschöpfung der ökonomischen Renten generieren. Steuern im klassischen Sinne könnten im Gegenzug entfallen. Gleichzeitig könnte die öffentliche Hand – wie Flassbeck es als eine Option diskutierte – den Preis für das Einführen von CO2 in die Wirtschaft (durch fossile Energieträger) sukzessive und langfristig geplant über entsprechende Lenkungsabgaben erhöhen.

In diesem Sinne propagiert auch Joseph E. Stiglitz in seinem Paper „Reforming Taxation to Promote Growth and Equity“ (2014) neben einer Finanztransaktionssteuer

  • ein verallgemeinertes Henry George-Prinzip, wonach die Boden- und Ressourcenrenten so weit wie möglich abgeschöpft werden sollten
    und
  • ein verallgemeinertes Verursacherprinzip, über das externe Kosten über die Besteuerung den Verursachern angelastet werden

als allgemeine Prinzipien für die Erhebung von Abgaben (s. den Blogbeitrag „Steuerreform: Vorschläge von Joseph E. Stiglitz“).

Auch, wenn die oben beschriebenen Prinzipien nicht in Reinform und sofort verwirklicht werden: Jeder (kleine) Schritt hin zu einer stärkeren Realisierung des Henry George-Prinzips schafft die für die ökologisch notwendigen Begrenzungen erforderlichen Spielräume. Man kann die Abgaben zur Begrenzung externer Effekte sogar als unabdingbare Komplementärmaßnahme betrachten, um zu große Handelsungleichgewichte als Folge des “tax shift” zu vermeiden. So kann auch im internationalen Wettbewerb auf nationalstaatlicher oder europäischer Ebene ein verallgemeinertes Verursacherprinzip durchgesetzt werden.

Ergo: Die Voraussetzungen für die ökologisch notwendige Begrenzung wird im internationalen Wettbewerb erst dadurch geschaffen, dass die Finanzierung des Staates aus den herkömmlichen Steuern und Sozialabgaben beseitigt und durch eine Finanzierung aus ökonomischen Renten ersetzt wird. Dann entfallen wesentliche Kostenfaktoren, die auch im Interesse des internationalen Handelsgleichgewichtes für eine stärkere Durchsetzung des Verursacherprinzips genutzt werden sollten. Eine einseitige Vorreiterrolle würde die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes kurz- wie langfristig stärken und auch andere Länder zum Nachahmen zwingen, damit sie nicht ins Hintertreffen geraten.

Das Hindernis besteht – neben der mangelhaften intellektuellen Durchdringung der Materie (die dargestellten theoretischen Grundlagen sind selbst den meisten Finanzwissenschaftlern in Deutschland kaum bekannt) – freilich in Partikularinteressen (Rent Seeking), die den Staat gekapert haben (State Capture) und mit allen Mitteln versuchen werden, die dargestellte Umstellung der Staatsfinanzierung zu verhindern.

 

Literatur:

Arnott, R. J. und Stiglitz, J. E. (1979), Aggregate Land Rents, Expenditure on Public Goods, and Optimal City Size. In: Quarterly Journal of Economics 93, S. 471-500.

Atkinson, A. B., Stiglitz, J. E. (1987): Lectures on Public Economics, London, S. 523-525.

Gaffney, M. (2009): The Hidden Taxable Capacity of Land: Enough and to Spare, in: International Journal of Social Economics 36 (4), S. 328-411.

Harrison, F. (2006): Wheels of Fortune – Self-funding Infrastructure and the Free Market Case for a Land Tax, London.

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Marshall, A. (1961): Principles of Economics, ninth variorum edition edited by C W Guilleband,  Macmillan, London.

Mathews, R. (1984): The Case for Indirect Taxation, Australian Taxation Forum, Vol 1, S. 54-82.

Sinn, H.-W. (2008): Das grüne Paradoxon. Plädoyer für eine illusionsfreie Klimapolitik, 2. Auflage, Berlin

Smith, A. (1776): An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations, London: Methuen & Co. Ltd., online: http://www.econlib.org/library/Smith/smWN.html

Stiglitz, J.E. (2014): Reforming Taxation to Promote Growth and Equity, Roosevelt Institute, May 14.

Steuerreform – Vorschläge von Joseph E. Stiglitz

Dirk Löhr

Joseph E. Stiglitz propagiert im vorliegenden White Paper “Reforming Taxation to Promote Growth and Equity” (Roosevelt Institute, 28. Mai 2014) folgende allgemeine Besteuerungsprinzipien:

– Ein verallgemeinertes Henry George-Prinzip, wonach die Boden- und Ressourcenrenten so weit wie möglich abgeschöpft werden sollten;

– Ein verallgemeinertes Verursacherprinzip, über das externe Kosten über die Besteuerung den Verursachern angelastet werden;

– Eine Finanztransaktionssteuer, die durchaus auch als Steuer zur Rückführung von Externalitäten auf den Finanzmärkten verstanden werden kann.

Ein kurzes Interview mit Stiglitz findet sich hier: http://www.nextnewdeal.net/sites/default/files/audio/joseph_stiglitz_tax_audio_05.27.mp3