Category Archives: Sustainable Economic Order

Grundsteuerreform: Die Voodoo-Ökonomie der Länderfinanzminister (Teil 2)

Dirk Löhr

Im Blogbeitrag vom 24.11. haben wir von der Antwort eines Ministerpräsidenten auf einen Brief aus dem Initiatorenkreis von “Grundsteuer: Zeitgemäß!” berichtet, der dem Verfasser vorliegt. Der betreffende Ministerpräsident (sein Name soll auch hier unerwähnt bleiben, da es nicht um Personen, sondern um die Argumente geht) möchte Argumentationshilfe für die Verteidiger einer verbundenen Grundsteuer leisten, die also den Boden und das aufstehende Gebäude zugleich belastet. Die Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” setzt sich hingegen für eine reine Bodensteuer ein. Der Ministerpräsident beruft sich in seinem Brief u.a. auf Prof. Wolfram Richter, der wiederum die Position innerhalb des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen zum Thema Grundsteuer prägte und ebenfalls ein vehementer Befürworter einer verbundenen Grundsteuer ist.

Im ifo-Schnelldienst 22/2016 kritisierte Richter den Verfasser dieses Beitrags u.a. mit einer Argumentation, die auf die Grenzballungskosten abstellte. Unter den Grenzballungskosten versteht man die zusätzlichen Kosten, die eine wachsende Bevölkerung in einer Kommune  hervorruft. Formal lassen sie sich als die partielle Ableitung der Kosten der öffentlichen Vorleistungen nach der Anzahl der Einwohner ausdrücken. Eine unverbundene, nur auf den Bodenwert abstellende Grundsteuer wäre nach Richter nicht in der Lage, die Grenzballungskosten zu internalisieren, was aber allokativ wünschenswert wäre (Richter 2002).

Richter meint dies damit begründen zu können, dass sich Bevölkerungsveränderungen eben nicht zwangsläufig in Bodenwertänderungen niederschlagen. Richter (2016) erläutert seine Position anhand der Differentialwirkungen, die sich seiner Meinung nach ergeben, wenn sich

a) die Bevölkerungszahl verdoppelt;

b) die Bevölkerungszahl konstant bleibt, jeder Haushalt aber die doppelte Wohnfläche in Anspruch nimmt.

Nach Richter sind die Auswirkungen auf die Nachfrage
nach Wohnraum und die resultierenden Aufkommenswirkungen
bei der Bodensteuer in beiden Fällen die gleichen.
Allerdings bleiben die Ballungskosten der Kommune im Fall
b) nach Annahme konstant, während sie im Fall a) steigen
und sich tendenziell sogar verdoppeln. Somit wäre es nach Richter falsch anzunehmen, dass die Bodenwertsteuer Grenzballungskosten zu internalisieren erlaubt.

Den Aussagen von Richter sei nachfolgend die gängige Sicht der Dinge (u.a. vertreten von Geltner et al. 2007, S. 65 ff.) gegenübergestellt. Die Bodenrente ergibt sich dann aus dem Produkt von Transportkosten, Bevölkerungsdichte (beide ergeben zusammen den Bodenrentengradienten) sowie dem Radius der Agglomeration.

  • Fall a) bei Richter bedeutet, dass die Dichte (Bevölkerung pro Fläche) einer Siedlung sich bei konstanten Transportkosten und konstantem Radius verdoppelt (die letztgenannten Variablen werden konstant gehalten, da es sich bei den Grenzballungskosten um eine Marginalbetrachtung ausschließlich hinsichtlich der Bevölkerungsbewegung handelt). Damit steigen sowohl die Bodenrenten als auch der Bodenrentengradient an. Die steigenden Grenzballungskosten werden hier in den steigenden Bodenrenten abgebildet. Es bedarf hierfür keiner Gebäudekomponente.
  • Fall b) bei Richter ist eigentlich nur vorstellbar, wenn bei gleicher Bevölkerung die Siedlungsfläche der Kommune ausgedehnt wird. In diesem Fall würde in der Tendenz einerseits die Dichte halbiert und der Radius verdoppelt. Die Bodenrenten blieben dann aber unverändert (der Bodenrentengradient würde absinken). Auch hier würde der gleichbleibende Bodenwert die unveränderten Grenzballungskosten (keine Zuzüge) abbilden – entgegen der Behauptung von Richter und ganz ohne Gebäudebesteuerung. Im Gegenteil würde eine gebäudeorientierte Besteuerung im Fall b) sogar Grenzballungskosten abbilden, die gar nicht entstanden sind!

Die Schlussfolgerungen von Prof. Richter sind also schlichtweg falsch: Bodenwerte stellen sehr wohl ein geeignetes Mittel dar, um durch einen Bevölkerungszuzug gestiegene Grenzballungskosten zu internalisieren – im Gegensatz zu der Gebäudekomponente in der grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage.

Immerhin hat mit den Argumenten von Prof. Richter die Diskussion um die Grundsteuerreform deutlich an Qualität gewonnen. Dennoch: Die Argumente sind unrichtig. Sie befeuern die Voodoo-Ökonomie der Befürworter einer verbundenen Grundsteuer, die sich v.a. in den Länderfinanzministerien befinden.

 

Literatur

D. Geltner et al. (2007): Commercial Real Estate, Mason OH, USA.

W. Richter (2002): Kommunaler Standortwettbewerb und effizienzorientierte Besteuerung, in: E. Theurl et al. (Hrsg.): Kompendium der österreichischen Finanzpolitik, Wien, 704 – 733.

W. Richter (2016): Reform der Grundsteuer: Ein Plädoyer für eine wertorientierte und gleichmäßige Besteuerung von Boden und Gebäuden, in: ifo Schnelldienst 22/2016 – 69. Jahrgang – 24. November.

Die vier Dimensionen der ökonomischen Rente

Michael Wolter*

Das Wesen der ökonomischen Rente im Kern zu verstehen stellt sich häufig als nicht gerade einfach heraus. Also liegt es auf der Hand sich auf die Suche nach möglichen Archetypen zu machen, um die Grundform herauszuarbeiten. Bisher galt die Bodenrente als die Urform. Doch ist auch sie noch komplex genug, um in Verwirrung zu geraten zu können. Stützt sich die Bodenrente beispielsweise ausschließlich auf die geographische Lage in zwei Dimensionen oder gehört auch die Bodenqualität dazu? Bei den sogenannten Flughafen Slots, also den Zeitnischen, in denen Flugzeuge einen bestimmten Luftkorridor in der Umgebung von Flughäfen benutzen dürfen, um starten und landen können, sieht das ganz anders aus. Zwar ließe sich dabei auch vortrefflich eine ökonomische Rente generieren, allerdings käme hier als dritte Dimension die Höhe ins Spiel und die Bodenqualität würde dabei unter Garantie keine Rolle mehr spielen.

wolter
Michael Wolter

Es wäre also durchaus sinnvoll sich nach Möglichkeit aller Sekundärfaktoren, welche nicht wirklich von Nöten sind, zu entledigen und ein Modell-Beispiel zu finden, welches sich am besten auf rein Gar-Nichts gründet. Und zufällig gibt es so eine Situation  –  nämlich im Weltraum.

Versetzen wir uns in das Jahr 2098. Die Mondstationen werden nach und nach ausgebaut und der lunare Rohstoffabbau expandiert. Nun endlich soll auch eine große Raumstation zwischen Mond und Erde gebaut werden. In kluger Voraussicht haben sich die Chinesen bereits viele Jahre zuvor den Lagrange-Punkt L1 im Erde-Mond-System mit einem Schrottsatelliten gesichert. L1 ist der Punkt, an dem sich die Anziehungskraft der Erde einerseits und die Anziehungskraft des Mondes, sowie die Fliehkraft der Raumstation andererseits aufheben. Das hat den großen Vorteil, dass die Raumstation so gut wie keinen Treibstoff und keine großen Triebwerke benötigt, um ihre Position dauerhaft halten zu können. Da nun die Amerikaner aber auch eine große Raumstation zwischen Erde und Mond bauen wollen und der Punkt L1 schon besetzt ist müssen sie im Gegensatz zu den Chinesen größere Triebwerke in Bereitschaft halten und ständig Treibstoff verbrennen, um ihre Position halten zu können.

In dieser Konstellation verfügt also China über einen steten Nutzenvorteil gegenüber Amerika und allen anderen, der sich auch in bare Münze verwandeln lässt, sozusagen eine Weltraumrente. Dies gelingt zum Beispiel, indem China den gleichen Betrag von einem Reisenden, der die Raumstation benutzt verlangt, wie Amerika bei seiner Raumstation. Amerika muss hiervon Treibstoff und Technik bezahlen, während China das Geld einfach so einsteckt. Diese ökonomische Rente beruht also auf nichts weiter, als einem Bereich luftleeren Raumes, wobei wir zum Kern unseres Anliegens vorstoßen. Es ist alleine der Raum mit seinen drei Dimensionen worauf sich, die ökonomische Rente hier gründet. Vermutlich ist das auch der Grund, warum Immobilienmakler instinktiv drei Kriterien für den Kauf einer Immobilie angeben, nämlich Lage, Lage und Lage.

Alleine der Raum? Wenn wir schon drei Dimensionen als Basis für eine ökonomische Rente identifiziert haben, könnte dann nicht auch die vierte Dimension Zeit eine Basis für ökonomische Renten darstellen? Wie ist das, wenn mir z.B. jemand Zeit zu Verfügung stellt, um so lange ich noch jung bin ein Haus bauen zu können? Obwohl ich es schaffen könnte, innerhalb von 60 Jahren alle Steine selber aufeinander zu schichten, wäre das nicht besonders sinnvoll, wenn ich das Haus jetzt sofort brauche, wo die Kinder noch klein sind. Benutze ich also die Lebenszeit anderer, z.B. des Bauarbeiters, dadurch, dass ich mir konzentrierte Zeit in Form eines Kredits leihe, dann stellt die Zeit ebenfalls eine Basis für eine weitere ökonomische Rente dar, nämlich den Zins.

Und den Bezug zwischen Zeit und Zins kennt ja eigentlich jeder, der als Kind das Buch “Momo” von Michael Ende gelesen hat.

 

*Michael Wolter (46), Stuttgart, chemisch-technischer Assistent.

Grundsteuerreform im Bundesrat: Hamburg, das gallige Dorf

Dirk Löhr

Bei den Beratungen um die erste Stufe der Grundsteuerreform im Bundesrat (4.11.) hielt Hamburg (auch stellvertretend für Bayern) tapfer das Fähnlein des Widerstandes aufrecht (s. die Rede von Finanzsenator Dr. Peter Tschentscher im Bundesrat – TOP 9a).

Dr. Peter Tschentscher (Bildquelle: spd-hamburg.de)
Dr. Peter Tschentscher (Bildquelle: spd-hamburg.de)

Böse Zungen murmeln allerdings, dass dieser Widerstand v.a. durch die sich mit der Systemumstellung wahrscheinlich verschlechternde Position dieser beiden Länder im Länderfinanzausgleich motiviert ist. Sei es dahingestellt – es ist gut, wenn die beiden Länder Unsinn verhindern wollen (selbst, wenn sie dies nur deswegen beabsichtigen, um diesen durch noch größeren Unfug zu ersetzen).

Finanzsenator Tschentscher schürte dabei wieder die Angst vor Mieterhöhungen infolge der Grundsteuerreform und verwies auf eine in und von der Stadt Hamburg durchgeführte Untersuchung. Bewirkt würde die Gefahr durch die hohe Bedeutung des Bodenwertes in der neuen Bemessungsgrundlage. Tatsächlich ist durchaus vorstellbar, dass z.B. in von Gentrifizierung betroffenen Stadtteilen diese Dynamik durch den Bodenwert besonders gut abgebildet wird. Die Folge wäre hier in der Tat eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer. Es könnte auch sein, dass dort v.a. Wohnanlagen betroffen sind. So weit ist nichts gegen Tschentschers Ausführungen zu sagen.
Geht man allerdings davon aus, dass die vermietenden Wohnungsunternehmen keine Wohlfahrtsveranstaltungen darstellen, holen sie aber schon heute aus den Mietern heraus, was sie können.
  • Nun nehmen wir einmal den – von uns gewünschten Fall – an, dass die Grundsteuer zu einer reinen Bodenwertsteuer umgestaltet wird. Kommt es danach – in teuren Lagen, wegen hoher Bodenwerte – zu einer Erhöhung der Grundsteuer, haben die Mieter ja nicht automatisch das Geld dafür in der Tasche, aus der sie die auf sie umgelegte Grundsteuer bezahlen könnten, selbst wenn tausend mal in den Mietverträgen steht, dass die Grundsteuer umgelegt werden kann. Legen die Wohnungsunternehmen die Bodenwertsteuer dennoch 1:1 auf die Mieter um, passiert Folgendes: Sie können dann eben in der Zukunft erstmal keine oder nur eine entsprechend geringere Erhöhung der Kaltmieten durchsetzen, als dies ohne die Umlage der Grundsteuer möglich gewesen wäre.  Am Ende tragen somit die Vermieter die Bodenwertsteuer.
  • Bei einer Gebäudesteuer hingegen können die Unternehmen mit Investitionszurückhaltung reagieren – sie halten sich so lange zurück, bis die Knappheit am Markt so hoch ist, dass die Steuer eben doch ohne Einbussen bei der Kaltmiete umgelegt werden kann (Erreichung der alten Rendite nach Steuern).
Der Bodeneigentümer kann eben auf die Besteuerung nicht reagieren, im Gegensatz zum Gebäudeeigentümer. Und: Die von Tschentscher beklagte hohe Bedeutung hat die Bodenwertkomponente im Kostenwertmodell, das vom Bundesrat am 4.11. beschlossen wurde, nur in hochverdichteten Räumen wie Hamburg oder in florierenden Gegenden wie rund um München. Der Bodenwert geht eben nur in solchen Räumen stark in die Bemessungsgrundlage ein. Generell ist das Kostenwertmodell aber eher eine Gebäudesteuer.
Ginge es nun nach Tschentscher (bezeichnender Weise wieder einmal SPD), könnten die Wohnungsunternehmen nach Reduzierung der Bedeutung der Bodenkomponente in der Bemessungsgrundlage immer noch dieselbe (hohe) Miete nehmen, müssten daraus aber eine vergleichsweise geringere Steuer abführen.  So könnte ein höherer Teil der Bodenerträge privatisiert werden. Außerdem würde durch den geringeren Druck auf den Boden der Mobilisierungseffekt auf den Grundstücksmarkt noch weiter absinken, als dies im Kostenwertmodell ohnehin schon der Fall ist – mit der Folge eines geringeren Angebots und höherer Preise.  Herr Tschentscher, sieht so sozialdemokratische Politik aus?
So nützlich die Position von Tschentscher für die Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” derzeit in politischer Hinsicht auch ist – die Rede sah doch sehr danach aus, als hätte Tschentscher diese entweder von der Lobby der Immobilienverbände oder von einem nur juristisch ausgebildeten Redenschreiber eingeflüstert bekommen, der unbelastet von jedweden bodenökonomischen Kenntnissen durch das Leben wandelt.

 

 

Grundsteuerreform: Strangulierung des ländlichen Raums

Dirk Löhr

Mit der Reform des Bewertungsgesetzes, das als erste Stufe der Grundsteuerreform am 23.9. in den Bundesrat eingebracht wurde, vertut der Gesetzgeber wieder eine Chance. Tragisch ist insbesondere, dass die geplanten Bewertungsgrundlagen geeignet sind, speziell ländliche Räume zu strangulieren. S. hierzu den Beitrag

Grundsteuerreform: Eine Chance wird vertan (bitte klicken)

der in der Zeitschrift “Ländlicher Raum” (03/2016) erschienen ist.

Eigentum als Waffe – Wolfgang Zeidler zum Gedächtnis

Dirk Löhr

In einem Gespräch in DER SPIEGEL (Nr. 50 / 1984) äußerte sich der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Wolfgang Zeidler (02.09.1924 – 31.12.1987), über die Besteuerung des Grundvermögens wie folgt*:

“Der Staat hat in den letzten Jahrzehnten einige hundert Milliarden dadurch verschenkt, dass er darauf verzichtet hat, die ungeheuren Vermögen, die im Grundeigentum stecken, in einer auch nur annähernd angemessenen Weise zu besteuern … Da gibt es nicht nur fast unerschöpfliche Goldadern, die sich erschließen ließen, wenn die Politik nicht einer bestimmten Klientel gefällig wäre … Das jetzige Recht bewirkt eine ungeheure Bevorzugung teils des Grundeigentums, aber auch der Gewinne, die aus dem Handel mit Grundstücken fließen … In den letzten Jahrzehnten sind in den deutschen Ballungsgebieten … die Grundstücke, die günstig lagen, enorm im Wert gestiegen. Kein Mensch ist je ernsthaft darum bemüht gewesen, diese gewaltigen Wertzuwächse steuerlich anzuzapfen.”

Prof-Dr-Zeidler-Praesident-des-Bundesverfassungsgerichts
Prof. Dr. Wolfgang Zeidler

Bis auf den letzten Satz müsste Wolfgang Zeidler, wenn er noch lebte, kein Wort zurück nehmen.  Das Gegenteil ist der Fall: Von den Verteilungsverlusten des Faktors Kapital im Zuge der gegenwärtig niedrigen Zinsen profitiert nicht  der Faktor Arbeit, sondern der Faktor Land. Zeidlers weitere Ausführungen sind vor diesem Hintergrund aktueller denn je: “So hat sich die Rechtsordnung bisweilen dahin ausgewirkt, daß Eigentum in der Hand eines Reichen und Mächtigen auch wirken konnte wie eine gegen die Mitmenschen gerichtete Waffe … Auch hier hat der allgemeine Realitätsverlust die Erkenntnis verdrängt, welche Einbußen an Chancengleichheit die unumschränkte Herrschaft eines Besitzstandsdenkens bewirkt. Und völlig vergessen wird: Wo die Möglichkeit zur Reform fehlt, wird Revolution legitim …” Allerdings heben die “potentiellen Revolutionäre”, die heutzutage im Übrigen eher von rechts kommen, diesbezüglich ebenfalls kein Alternativkonzept. Schon allein deswegen sollte man wohl lieber weiter auf dem langen und steinigen Reformwege voranschreiten.

*Die Passagen wurden in der Zeitschrift für Sozialökonomie 76/1988 abgedruckt.

ARD: Der Kampf um die Windräder

Dirk Löhr

Wenn auf dem Grundstück des Bürgermeisters – außerhalb des planerisch dafür vorgesehenen Rahmens – ein Windrad steht, geht es zumeist nicht um das Gemeinwohl, sondern um das Einsacken von Bodenrenten: Mit der landwirtschaftlichen Nutzung des Ackers lassen sich 300 bis 500 Euro pro Hektar und Jahr erzielen; bei den Pachterträgen für ein Windrad oft das 100-fache. Diese Beträge kommen natürlich v.a. wegen der hohen Subventionen zustande, die im Rahmen des EEG bislang gezahlt wurden. Die Kosten tragen Dritte: Die Subventionen werden von den Stromverbrauchern gezahlt, und die Wertminderungen der Immobilien tragen die Anwohner, an deren Grundstücken die Windräder oft viel zu nah stehen. Manches Gemeinderatsmitglied vergisst dennoch über den möglichen Geldsegen seine Aufgaben und Verpflichtungen der Gemeinschaft gegenüber und schreitet zur Selbstbedienung. Neutrale Landnutzungsplanung – unter gleichwertiger Berücksichtigung der Interessen aller Anspruchsgruppen – ist so nicht möglich. Die Folgen der Subventionitis reichen bis hin zur Korrumpierung von Umweltschutzorganisationen durch die gut organisierten Sonderinteressen von Windindustrie und Grundbesitzern.  Muster also, die für unsere als “Marktwirtschaft” verkaufte Rentenökonomie typisch sind.  Mit der Novellierung des EEG wird das Thema zwar an Brisanz verlieren, auf absehbare Zeit aber noch erhalten bleiben. Das Thema wurde gut aufgearbeitet in der ARD-Doku

Der Kampf um die Windräder (bitte klicken)

Der Beitrag ist verfügbar bis zum 01.08.2017

 

Grüne Steuervorschläge: Bodenlos

Dirk Löhr

Am 8. Juli hat die Koordinierungsgruppe Finanz- und Steuerpolitik von Bündnis 90/Die Grünen ihren Abschlussbericht fertiggestellt, der hier heruntergeladen werden kann.

Grüne

Vieles gäbe es kritisch hierzu zu anzumerken. Wir wollen uns einstweilen aber auf einen Punkt beschränken, nämlich die Grundsteuer. Zitat aus dem Abschlussbericht: “Die Grundsteuer wird aktuell nicht nach realistischen Werten und der realen Leistungsfähigkeit erhoben und ist damit verfassungsrechtlich problematisch. Wir wollen eine verfassungsfeste, gerechte Besteuerung, die stärker an den realen Verkehrswerten orientiert ist. Die bundesweit einheitliche Festlegung der Bemessungsgrundlage soll keine Erhöhung des Aufkommens zum Ziel haben. Die Höhe der Besteuerung obliegt weiterhin den Kommunen durch die Festlegung der Hebesätze. Dabei müssen ökologische Fehlanreize vermieden
werden.”

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Man bleibt also im Vagen und legt sich auf keines der gegenwärtig diskutierten Reformmodelle fest. Auffällig ist allerdings, dass die Grundsteuerreform im Kapital “Vermögen angemessen besteuern” behandelt wird – dies verfestigt den Eindruck, dass auch bei den Grünen die Grundsteuerreform als ein “Einstieg” in eine neue Vermögensteuer betrachtet wird.

Eine Vermögensteuer ist jedoch eine Subjektsteuer; sie stellt auf die subjektive Leistungsfähigkeit ab und belastet sämtliche Vermögensarten – also Boden, Kapital und Gebrauchsvermögen. Die Grundsteuer ist hingegen eine Objektsteuer; sie belastet also nur die objektive Leistungsfähigkeit – soweit sie also durch die Immobilie vermittelt wird.

Wird dabei nur der Boden besteuert (wie bei der Bodenwertsteuer), wird sie am besten auch gar nicht durch das Leistungsfähigkeitsprinzip begründet, sondern durch das Äquivalenzprinzip: Anders als bei Kapital schafft nicht der Grundstückseigentümer den Wert des Bodens, sondern die Allgemeinheit (z.B. mit Infrastrukturinvestitionen, der Herstellung von Sicherheit etc.). Über die Bodenwertsteuer gibt der Bodeneigentümer der Gemeinschaft ein klein wenig von dem zurück, was diese für ihn getan hat. Normalerweise sind Steuern eine Zwangsleistung an den Staat ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung; aufgrund des Äquivalenzprinzips würde die Bodenwertsteuer diesbezüglich eine Ausnahme darstellen. Man könnte die Bodenwertsteuer auch anders interpretieren: Als Einstieg in eine Finanzverfassung, die auf dem Prinzip Leistung – Gegenleistung zwischen dem Staat und seinen Bürgern beruht.

Auch bleiben die Grünen am Postulat der Aufkommensneutralität kleben. Die in der jüngsten Vergangenheit kritisch geführte Diskussion um die Ursachen der auseinanderklaffenden Schere bei Vermögen und Einkommen – nämlich dem mit den sinkenden Zinsen einhergehenden Anstieg von Bodenerträgen und Bodenwerten – wurde augenscheinlich nicht zur Kenntnis genommen.

Genauso wenig wie der sogar von OECD und EU geforderte Tax Shift weg von konventionellen Steuern hin zur Grundsteuer. Statt dessen wird Aufkommensneutralität gefordert. Dabei ist die Bodenwertsteuer die effizienteste aller denkbaren Steuern. Effizienz: Das heißt, mit möglichst wenig Zutaten (= Ressourcenschonung) einen möglichst großen Kuchen backen. Eigentlich sollte dies ein Anliegen der Grünen sein.

Und genauso wenig wie die Tatsache, dass auch die großen Umwelt- und Naturschutzverbände (NABU, BUND) eine bodenbezogene Steuer v.a. aus siedlungspolitischen Gründen (Eindämmung der Flächenneuinanspruchnahme und Compliance mit Blick auf die Bauleitplanung) klar favorisieren, indem sie die Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” unterstützen.

Liebe Grüne: Besser spät aufwachen als gar nicht – dann seid Ihr als Partei nämlich irgendwann tot.

 

Auf dem Holzweg: Finanzminister fördern Bauspekulation und bestrafen Bauinvestitionen

Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!”

Die Finanzminister der Länder haben sich nun offenbar auf ein Modell zur Grundsteuerreform geeinigt. Leider auf kein besonders Ziel führendes Modell, was allerdings nicht wirklich überrascht.

Mehr hierzu in der
Rubrik “Aktuelles” auf der WebSite der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” 

Auseinander reißen, was zusammen gehört: Das bedingungslose Grundeinkommen

Dirk Löhr

Die Schweiz stimmt am 5. Juni über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (bGE) ab.

BGE-Logo Schweiz

Die Initiative verfolgt dabei den „humanistischen Ansatz“, nach dem das bedingungslose Grundeinkommen so hoch bemessen sein soll, dass es ein lebenswürdiges Leben erlaubt. Nicht verfolgt wird die „neoliberale Variante“, die das bedingungslose Grundeinkommen mit einem sozialpolitischen Kahlschlag verbindet. Entsprechende Initiativen gibt es mittlerweile in vielen europäischen Ländern.

Europ. GE

Das bedingungslose Grundeinkommen möchte Arbeit und Einkommen entkoppeln. Das ist allerdings nichts grundsätzlich Neues: Wir haben es schon bei den Beziehern von ökonomischen Renten und Zinsen einerseits und den Empfängern von Sozialtransfers andererseits. Zwei Seiten derselben Medaille, die man mit „Kapitalismus“ umschreiben darf (s. unten mehr). Nachfolgend wird erläutert, warum die durch das bGE fortgeführte Logik der Entkopplung nicht die Lösung, sondern das eigentliche Problem in unserer Wirtschaftsordnung darstellt.

 

Entkopplung von Bedarf und Nachfrage

Begründet wird das bGE unter anderem mit dem technischen Fortschritt, der nach Ansicht der Befürworter des bGE immer mehr Menschen in die Arbeitlosigkeit getrieben hat und treiben wird. Dies ist indessen eine uralte Befürchtung, die schon einmal in der Maschinenstürmerei gipfelte. Die Freisetzung von Arbeitskräften im Zuge des technischen Fortschritts ist aber ein fortlaufender und ganz normaler Prozess, wenngleich dieser natürlich für das Individuum mit Härten verbunden ist. Wichtig ist daher, dass die freigesetzten Arbeitskräfte schnell an anderer Stelle in der Wirtschaft wieder aufgenommen werden. Und dies passiert gegenwärtig unzureichend – obwohl genug Bedarf in der Gesellschaft vorhanden ist, z.B. nach erneuerter Infrastruktur, neuen Formen der Energieerzeugung, nach vielerlei Dienstleistungen wie Sozial- und Pflegediensten etc. etc. Allein es fehlt das Geld, also die Nachfrage. Diese ist zwar vorhanden, allerdings sind Vermögen und Einkommen sehr ungleich verteilt. Auch der Staat hat kein Geld. Also: Bedarf ohne Nachfrage einerseits, Nachfrage ohne Bedarf andererseits. Eine Entkopplung. Maßnahmen wie die Einführung einer Umlaufsicherungsgebühr, die das Geld ohne zusätzliche öffentliche Verschuldung in die Wirtschaft treiben und die Konjunktur stimulieren könnte, werden zu wenig diskutiert. Stattdessen sprechen wir über das bGE. Kann dieses Nachfrage und Bedarf wirklich zusammenbringen, also eine Kopplung herstellen?

 

Entkopplungen im Steuerstaat: Privatisierung gemeinschaftlicher und Sozialisierung privater Leistungen

Das bGE stellt auch den existierenden Steuerstaat im Grundsatz nicht infrage. Der Steuerstaat ist aber der Inbegriff der Entkopplung von Leistung und Gegenleistung: Steuern sind schon als eine Zwangsleistung an den Staat ohne einen konkreten Anspruch auf Gegenleistung definiert (§ 3 Abs. 1 Abgabenordnung). Die Steuern fließen ohne eine Zweckbindung in einen großen Topf („Nonaffektationsprinzip“), aus denen Politiker sich nach eigennützigen Motiven bedienen. Wieder eine Entkopplung. Die Folge dieser doppelten Entkopplung: Einerseits Akrobatik in der Steuervermeidung und die repressive Antwort des Staates darauf. Andererseits öffentliche Verschwendung, wovon u.a. die Berichte der Rechnungshöfe oder das Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes Bände füllen. Oder: Erhebliche Teile der Steuern werden nicht dort eingesetzt, wo sie entstehen (Finanzausgleich). Folge dieser Entkopplung ist, dass die öffentliche pro-Kopf-Verschuldung ausgerechnet in den großen kreisfreien Städten – wo das Steuersubstrat am größten ist – regelrecht überläuft.

Der Steuerstaat ist zudem das Fundament für die Entkopplung von Einkommen (Nutzen) und Kosten (Arbeit). Ohne den Steuerstaat also keine ökonomischen Renten. Beispiel Standortrenten: Nehmen wir an, Hans möchte sich mit seiner Familie in einer deutschen Großstadt – sagen wir Hamburg oder München – niederlassen. Nehmen wir ebenfalls an, Hans hat eine Wohnung im Auge, die ihm zusagt. Zuerst muss sich Hans in eine unglaublich lange Schlange von Wohnungssuchenden einreihen. Hans ist aber im Glück und bekommt den Zuschlag. Nun darf er eine Wuchermiete an den Eigentümer der Immobilie abdrücken. Diese beträgt ein Vielfaches der Miete in Gelsenkirchen oder Salzgitter. Wofür aber zahlt Hans diese hohe Miete? Sind die Häuser in Hamburg oder München stabiler und besser gebaut oder haben sie eine bessere Ausstattung? Mitnichten. Sind die Ziegelsteine, der Mörtel, die Stahlträger oder die Bauarbeiter in München und Hamburg so viel teurer als in Gelsenkirchen oder Salzgitter? Wäre dies der Fall, würde man sich beim Bau des Hauses das entsprechende Material und die Arbeitskraft eben aus Gelsenkirchen oder Salzgitter besorgen. Hans zahlt einzig und allein für den Standort, dessen Eigentümer eine höhere Bodenrente als in Gelsenkirchen oder Salzgitter einfordern. Aber wer macht die Bodenrente? Die besagten Eigentümer der Grundstücke? Hamburg hat einen wunderbaren Blick auf ein Gewässer – noch schöner ist vielleicht der Blick auf das Meer an der Küste Somalias. München bietet einen wunderbaren Blick auf die Berge, noch besser ist aber der Blick auf den Hindukusch. Dennoch sind Bodenrenten und Bodenwerte in Hamburg und München offensichtlich wesentlich höher als an der Küste Somalias oder am Hindukusch. In Hamburg und München wird nämlich öffentliche Sicherheit großgeschrieben, es gibt ein funktionierendes Gesundheitssystem, es existiert eine erstklassige Infrastruktur, und zudem ballen sich Industrie, Gewerbe sowie hoch spezialisierten Dienstleistungen. Diese und andere Vorteile entstehen durch öffentliche und gemeinschaftliche Anstrengungen, nicht durch besondere Leistungen der Bodeneigentümer – die aber die mitunter hohen Bodenrenten privat einstreichen. Also: Einerseits hat Hans die hohen Bodenrenten zu bezahlen – und zwar an den privaten Bodeneigentümer. Zudem behält Hans‘ Arbeitgeber Lohnsteuer ein. Hans kauft auch in München bzw. Hamburg ein, und bei fast jedem Einkauf sind Umsatzsteuer und andere Verbrauchsteuern fällig. Aber wie werden die Steuereinnahmen verwendet? Zu einem hohen Teil für öffentliche Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, Gesundheit – kurz, für alles, was am Ende das Grundstück seines Vermieters in Wert setzt. Hans darf damit doppelt zahlen: Die Bodenrente in der Miete direkt an seinen Vermieter, und die Kosten der Inwertsetzung für das Grundstück an den Staat – was dem Vermieter indirekt zugutekommt. Nutznießer ist also in beiden Fällen der Grundstückseigentümer, ohne dass dieser einen Finger gekrümmt hätte. Dank der Steuern werden somit gemeinschaftliche Leistungen privatisiert, und die Früchte privater Anstrengungen sozialisiert. Der Steuerstaat schafft durch die ihm eigenen Entkopplungen erst die Voraussetzung für die Privatisierung der ökonomischen Renten.

Trotz des sinkenden Zinsniveaus der letzten Jahre ist der Anteil der Einkommen aus Arbeit am Volkseinkommen nicht gestiegen. Auch der Anteil der Kapitaleinkommen sank ab; die Ausweitung der Wirtschaftstätigkeit konnte das sinkende Zinsniveau bei Weitem nicht kompensieren. Dies illustriert Abbildung 1:

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

Was stieg, waren die Bodenrenten – als die Urform der ökonomischen Rente: Dies machte sich u.a. in steigenden Mieten und Bodenpreisen in den Ballungsräumen bemerkbar. Im angloamerikanischen Raum wurde auf diese Phänomene u.a. von Stiglitz und Rognlie aufmerksam gemacht. Doch auch in Deutschland profitierten in den letzten Jahre neben Großunternehmen v.a. die Eigentümer von privilegierten Lagen (öffentlich diskutiert wurde dies indessen kaum). Ändert das bGE hieran irgendetwas? Ist das bGE vor diesem Hintergrund wirklich ein Weg, um Bedarf und Nachfrage in Deckung zu bringen? Im Übrigen erhält unser exemplarischer Hans dasselbe bGE wie ein Bewohner im Hunsrück, wo der Quadratmeter Wohnung für 4 Euro anstatt für 14 anzumieten ist. Ist die Qualität des bGE wirklich dieselbe, wenn die Kosten der Miete in der Peripherie 10 Prozent, im Zentrum aber um die 40 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen?

Der Steuerstaat begründet im Übrigen nicht nur eine verteilungspolitische Schieflage – er ist auch bei Weitem nicht in der Lage, das öffentliche Finanzierungspotential auszuschöpfen. Steuern erzeugen „Zusatzlasten“, weil die Wirtschaftsteilnehmer „Umwege“ nehmen oder sich entmutigt fühlen. Raumwirtschaftlich gesehen strangulieren sie die Wirtschaftstätigkeit speziell in der Peripherie. Dies illustriert Abbildung 2 unten:

Quelle: Eigene Darstellung
Quelle: Eigene Darstellung

Das Einkommen im Zentrum ist am höchsten, in der Peripherie am geringsten. Aus dem erwirtschafteten Einkommen werden zunächst die Kosten für die mobilen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital bezahlt. Der Rest ist die Standort- oder Bodenrente. Umsatzsteuern schmälern das effektiv zur Verfügung stehende Einkommen, Kostensteuern (wie die Lohnsteuer oder die Einkommensteuer auf die Risikoprämien in Gewinnen) erhöhen die Kosten der mobilen Produktionsfaktoren. Abbildung 2 zeigt, dass als Konsequenz einer steigenden Umsatz- oder Einkommensteuer die Wirtschaftstätigkeit in der Peripherie besonders stark beeinträchtigt wird – das Grenzland, auf dem gerade noch kostendeckend gewirtschaftet werden kann, verschiebt sich in der Folge in Richtung Zentrum. Dabei ist aus verschiedenen Gründen die Umsatzsteuer noch schädlicher als die Einkommensteuer (soweit diese die Kosten des Wirtschaftens noch weiter erhöht).

Über ein öffentliches Finanzsystem, das sich am Henry George-Theorem orientiert, könnte die Finanzierung des Staates in wesentlich effektiverer Weise und ohne derartige Einbussen durch die Abschöpfung ökonomischer Renten vonstatten gehen.

 

BGE und Steuerstaat

Die Bodenrenten als öffentliches Finanzierungspotential werden aber im Kontext der bGE-Vorschläge so gut wie nicht angetastet. Das Repressionsregime der herkömmlichen Steuern bleibt auch im bGE erhalten, ja wird sogar weiter ausgebaut. In einem anderen Beitrag hatte ich berechnet, dass dem Staat schon durch das gegenwärtige Steuersystem ein Finanzierungspotential von ca. einem Bundeshaushalt pro Jahr entgeht – wenn man es mit dem Betrag vergleicht der im Rahmen eines Abgabensystems à la Henry George durch die konsequente Abschöpfung der ökonomischen Renten ausgeschöpft werden könnte. Das Ergebnis ist öffentliche Armut. Kinderbetreuung, Pflege- und Sozialdienste etc. werden unzureichend bereitgestellt. Die Infrastruktur verkommt bzw. wird – wie bei Elektromobilität oder Breitband – gar nicht erst richtig ausgebaut. Die Bezahlung insbesondere der öffentlich Bediensteten ist mager. Dies gilt insbesondere für dringend benötigte Berufe, wie in der Pflege oder Kinderbetreuung.

Aber auch in der Privatwirtschaft leiden die Angestellten und Arbeiter unter der hohen Kluft zwischen Brutto- und Netto: Deutschland liegt hier an Platz 3 in der OECD. Gelänge es, über bessere eine Abschöpfung der ökonomischen Renten die Abgabenbelastung zu senken und den gewonnenen Spielraum auch nur teilweise für Lohnerhöhungen zu nutzen („tax shift“), könnte ein menschenwürdiges Dasein durch Arbeit bequem gesichert werden – ganz ohne bgE. Zudem würde (unabhängig von anderen Maßnahmen wie z.B. einer Umlaufsicherung des Geldes) bei geringeren Lohnnebenkosten auch die Nachfrage nach Arbeit steigen.

Stattdessen möchte ein Teil der Befürworter des bGE dieses durch eine weitere Belastung der Einkommen finanzieren. Selbst dann, wenn Sozialabgaben reduziert würden, erhöhte sich der Keil zwischen Brutto und Netto noch ein weiteres Mal. Problematisch ist dies v.a. beim Mittelstand, der in weiten Teilen per Saldo draufzahlen dürfte. Schon heute wird v.a. der Mittelstand steuerlich geschröpft; für Hochverdiener ist Deutschland hingegen ein Steuerparadies. Diese Schieflage dürfte sich über die Finanzierung des bGE aus der Einkommensteuer noch weiter verstärken. Es würde also genau der Mittelstand geschröpft, bei dem die Kopplung zwischen Arbeit und Einkommen noch einigermaßen gegeben ist (die Oberschicht lebt immer stärker von Boden- und Kapitalrenten, die Unterschicht von Sozialtransfers). Die sozialen Folgen einer noch stärkeren Erosion der schon heute bröckelnden Mittelschicht sind indessen nicht zu übersehen – sie wurden ja noch nicht einmal thematisiert. Im Übrigen wäre eine derartige Finanzierungsform auch arbeitsmarktpolitisch schädlich, wenn die Kosten des Faktors Arbeit weiter ansteigen. Auch hierdurch werden Bedarf und Nachfrage nicht zusammengebracht.

Die v.a. von Götz Werner vertretene Alternative, nämlich die Finanzierung des bGE aus der Umsatzsteuer, ist ebenfalls nicht besser – eher im Gegenteil. Noch stärker als die Einkommensteuer „schießt die Umsatzsteuer auf alles, was sich bewegt.“ Der Beschäftigung generierende Kapitalumschlag wird „bestraft“. Im Übrigen hat die Umsatzsteuer ähnliche Wirkungen wie eine Flat-Rate-Einkommensteuer unter Ausschluss der Ersparnis. Wer so viel verdient, dass er nur einen geringen Teil davon ausgeben kann, profitiert. Die Umverteilung von unten nach oben wird weiter angeheizt. Weil die raumwirtschaftliche Peripherie stranguliert wird (s. oben), steigen die ohnehin schon hohen Preise und Renten für Wohnraum in den Zentren noch ein weiter an. Auch dies führt Bedarf und Nachfrage nicht zusammen. Götz Werner propagiert die Umsatzsteuer sogar als „single tax“ – alle anderen Steuern sollen abgeschafft werden. Dies würde einen Umsatzsteuersatz von weit über 50 % bedeuten. Einem Single-Tax-Vorschlag kann man ja grundsätzlich zustimmen – diesbezüglich gab es jedoch von den Physiokraten bis hin zu Henry George weitaus durchdachtere Vorschläge (die eben auf der Abschöpfung der ökonomischen Renten basierten), die von der zeitgenössischen Grundeinkommensbewegung offenbar noch nicht einmal zur Kenntnis genommen wurden.

Es gibt unterschiedliche Definitionen von „Kapitalismus“. Wenn man diesen Begriff überhaupt für Ziel führend hält, gefällt mir die Auffassung am besten, welche die kapitalistische Wirtschaft über die Entkopplung von Einkommen und Arbeit definiert (Kapitalismus ist demnach kein neuzeitliches Phänomen). Kapitalismus manifestiert sich danach v.a. in den Zins- und Renteneinkommen, wobei die ökonomischen Renten im Zuge der Niedrigzinsphase relativ und absolut an Bedeutung gewonnen haben. Hierin liegt auch das Auseinanderfallen von Bedarf und Nachfrage wesentlich begründet.

Das Problem der bGE-Befürworter ist, dass sie gedanklich nicht aus der Entkopplungslogik des kapitalistischen Systems ausbrechen: Den Probleme der Entkopplung von Arbeit und Einkommen, Nutzen und Kosten, Einnahmen und Ausgaben (Staat), soll statt dessen durch eine weitere Entkopplung entgegengetreten werden.

Wo Entkopplungen aber bestehen, kommt es zu Rent Seeking und State Capture, zu Staats- oder Marktversagen. Und: Zu arbeitslosem Einkommen. Einerseits in Gestalt von Kapital- und Renteneinkommen, andererseits als Sozialtransfers. Das bGE will Letztere unbedingt machen. Das bGE fügt sich damit nahtlos in die Logik des kapitalistischen Wirtschaftssystems ein, es ist keinesfalls dessen Überwindung. Die systematischen Entkopplungen sind das Problem in unserer Wirtschaft, nicht die Lösung. Die Protagonisten des bGE sind insoweit die gute Kraft, die Schlechtes schafft.

Selbstverständlich: Solidarität ist notwendig – mit Menschen, die sich in besonders belastenden Lebenslagen befinden. Die generelle Entkopplung von Arbeit und Einkommen ist aber nicht Ausdruck von Solidarität, sondern von gesellschaftlicher Korruption. Die breite Diskussion um das bGE ist insoweit auch ein moralisches Problem.

Man verstehe mich nicht falsch. Die Idee des Grundeinkommens ist gut – aber nicht konzipiert als bedingungsloses, existenzsicherndes Grundeinkommen. Sehr viel Sinn ergibt stattdessen ein ökologisches Grundeinkommen – bei dem Ökoabgaben nicht in den Haushalt fließen, sondern an die Bürger zurück verteilt werden. Wer mit der natürlichen Umwelt nicht sorgsam umgeht, zahlt in den Preisen an Umweltabgaben mehr, als er zurückerhält. Wer dies nicht tut, hat über die Rückverteilung der Öko-Abgaben einen positiven Zahlungssaldo. Ein positiver Zahlungssaldo ist also an die Verzichtsleistung hinsichtlich des natürlichen Menschheitserbes zugunsten anderer Teilhaber gekoppelt – und hat damit eine Bedingung. Voraussetzung ist natürlich, dass die Preise die „Wahrheit“ der ökologischen Kosten abbilden. Bei einem ökologischen Grundeinkommen wird jeder Mensch als gleichberechtigter Teilhaber an der natürlichen Umwelt betrachtet. Das ökologische Grundeinkommen ist im Übrigen nicht existenzsichernd. Während heute Umweltschutz die „kleinen Leute“ in Relation zu ihrem Einkommen stärker als die Reichen belastet, können aber die Verteilungswirkungen des ökologischen Grundeinkommens dazu beitragen, dass sich die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen auf demokratischem Wege durchsetzen lässt.

Grundsteuer in Baden-Württemberg: Wiederkehr eines Untoten?

Dirk Löhr

Die neue Landesregierung in Baden-Württemberg macht Ernst. Vor dem Hintergrund des knappen und zunehmend unbezahlbaren Wohnraums, der Zurückhaltung von Bauland und dem Erfordernis der Vermeidung einer Zersiedelung der Landschaft will die neue Regierung nun den Kommunen ein neues Instrument in die Hand geben: Eine flexiblere Grundsteuer. So möchte sie es den Kommunen leichter machen, an ungenutzte innerörtliche Grundstücke zu kommen – notfalls mit Druck. Städte und Gemeinden sollen Brachflächen höher besteuern können, um Eigentümer zu bewegen, diese als Bauplätze zur Verfügung zu stellen. „Kommunen sollen selbst Anreize zur Innenentwicklung setzen können“, heißt es im grün-schwarzen Koalitionsvertrag (Stuttgarter Zeitung vom 20. Mai). Für eine entsprechende Reform möchte sich die Landesregierung im Bund einsetzen.

Viel sagt der Koalitionsvertrag indessen über die Details des Vorhabens nicht aus. Sollte die flexiblere Grundsteuer tatsächlich v.a. auf Brachen zielen, droht die Wiederkehr eines Zombies: Der Baulandsteuer. Diese “Grundsteuer C” wurde bereits in den Jahren 1961 und 1962 erhoben, aber schnell wieder abgeschafft. Sie war äußerst umstritten.

Auch beim neuen Vorhaben der schwarz-grünen Regierung drohen ähnliche Probleme: Wann ist ein Grundstück überhaupt ungenutzt? Was ist mit der Gerätehütte oder der Zwischennutzung? Eine derartige Grundsteuer kann auch nicht gering genutzte Häuser oder Wohnungen in eine effizientere Nutzung treiben. Schließlich werden Investitionsentscheidungen verzerrt.

Immerhin: Nur den Boden zu besteuern und auf die Besteuerung der aufstehenden Gebäude zu verzichten, ist ein konzeptioneller Fortschritt. So wird die effiziente Nutzung der Grundstücke wenigstens nicht bestraft. Vorzugswürdig wäre allerdings eine Steuer, welche die Bodeneigentümer unabhängig davon belastet, wie das Grundstück genutzt wird, und zwar in Abhängigkeit vom maximal erzielbaren Bodenertrag (Sollertrag). Dies kann eine Bodenwertsteuer leisten, wie sie (neben einer anderen Variante) von der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” (http://www.grundsteuerreform.net) propagiert wird. Es ist unverständlich und wahrscheinlich dem Unverständnis der Materie geschuldet, dass sich die Politik hiermit so schwer tut.